BERICHT über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois

22.10.2018 - (2018/2075(IMM))

Rechtsausschuss
Berichterstatter: Tadeusz Zwiefka

Verfahren : 2018/2075(IMM)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0349/2018
Eingereichte Texte :
A8-0349/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois

(2018/2075(IMM))

Das Europäische Parlament,

–  befasst mit dem am 21. Februar 2018 vom französischen Ministerium der Justiz übermittelten und am 28. Mai 2018 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois im Zusammenhang mit einem auf die Anzeige des Vereins Maison des Potes – Maison de l‘Égalité wegen öffentlicher Anstiftung zu rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung vom Tribunal de Grande Instance Nanterre hin gegen Steeve Briois eingeleiteten Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen B-49 2018/00242),

–  nach Anhörung von Steeve Briois gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011 und 17. Januar 2013[1],

–  unter Hinweis auf Artikel 26 der Verfassung der Französischen Republik in der durch das Verfassungsgesetz Nr. 95‑880 vom 4. August 1995 geänderten Fassung,

–  gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0349/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft beim Cour d’appel Versailles den Antrag gestellt hat, die parlamentarische Immunität von Steeve Briois, Mitglied des Europäischen Parlaments, im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Vorwurfs einer Straftat aufzuheben;

B.  in der Erwägung, dass die Aufhebung der Immunität von Steeve Briois im Zusammenhang mit dem gegen unbekannt eingeleiteten Verfahren wegen öffentlicher Anstiftung zu nationalistisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung in Form von mündlichen, schriftlichen, bildlichen oder durch elektronische Kommunikationsmittel öffentlich verbreiteten Äußerungen, Straftat nach französischem Recht nach Artikel 24 Absatz 8, Artikel 23 Absatz 1 und Artikel 42 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 und nach Artikel 93-3 des Gesetzes Nr. 82-652 vom 29. Juli 1982 und zu ahnden nach Artikel 24 Absatz 8, 10, 11 und 12 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 und nach Artikel 121-7 Strafgesetzbuch, steht;

C.  in der Erwägung, dass das Ermittlungsverfahren gegen Steeve Briois auf Anzeige des Vereins Maison des Potes – Maison de l‘Égalité vom 22. Mai 2014 hin eingeleitet wurde;

D.  in der Erwägung, dass sich die Anzeige auf Äußerungen in einer Broschüre mit dem Titel „Kleiner Leitfaden für Gemeinderatsmitglieder des Front National“ bezieht, die am 19. September 2013 veröffentlicht und am 30. November 2013 auf der offiziellen Website des Verbands des Front National bereitgestellt wurde und in der die Kandidaten des Front National, die bei den Kommunalwahlen am 23. und 30. März 2014 gewählt würden, aufgefordert wurden, sich in der ersten Sitzung ihres neuen Gemeinderats dafür einzusetzen, dass der französischen Bevölkerung bei der Zuteilung von Sozialwohnungen Vorrang eingeräumt werde („priorité nationale“);

E.   in der Erwägung, dass sich nach französischem Recht die strafrechtliche Haftung nicht auf den unmittelbaren Urheber einer Veröffentlichung beschränkt;

F.  in der Erwägung, dass den Ermittlern im Laufe der Ermittlung von dem damaligen Herausgeber der Publikationen des Front National mitgeteilt wurde, dass der strittige Leitfaden von den Dienststellen des Generalsekretariats verfasst worden sei; in der Erwägung, dass Steeve Briois zu dem Zeitpunkt Generalsekretär war;

G.  in der Erwägung, dass die zuständigen Behörden die Aufhebung der Immunität von Steeve Briois beantragt haben, damit er dem Untersuchungsrichter vorgeführt und zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt gehört werden kann;

H.  in der Erwägung, dass nach Artikel 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

I.  in der Erwägung, dass nach Artikel 26 der Verfassung der Französischen Republik kein Mitglied des französischen Parlaments wegen der in Ausübung seines Amtes zum Ausdruck gebrachten Meinungen oder abgegebenen Stimmen verfolgt, Gegenstand einer Fahndung sein, verhaftet, in Haft gehalten oder verurteilt werden darf;

J.  in der Erwägung, dass der Umfang der Immunität, der den Mitgliedern des französischen Parlaments gewährt wird, dem Umfang der Immunität entspricht, der den Mitgliedern des Europäischen Parlaments nach Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union gewährt wird; in der Erwägung, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Äußerung eines Mitglieds des Europäischen Parlaments nur dann unter die Immunität fallen kann, wenn sie in Ausübung seines Amtes erfolgt, dass somit ein Zusammenhang zwischen der erfolgten Äußerung und der parlamentarischen Tätigkeit bestehen muss; in der Erwägung, dass dieser Zusammenhang unmittelbar und offenkundig sein muss;

K.  in der Erwägung, dass Steeve Briois nicht Mitglied des Europäischen Parlaments war, als die mutmaßliche Straftat stattfand, d. h. am 19. September und 30. November 2013, die mutmaßlich strafrechtlich relevanten Materialien jedoch am 23. Juni und 2. Oktober 2014 noch für jedermann zur Einsichtnahme bereitstanden;

L.  in der Erwägung, dass die Vorwürfe offenkundig nicht mit der Stellung Steeve Briois‘ als Mitglied des Europäischen Parlaments zusammenhängen, sondern sich vielmehr auf Tätigkeiten auf nationaler oder regionaler Ebene beziehen, da sich die Äußerungen an künftige Gemeinderatsmitglieder mit Blick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen am 23. und 24. März 2014 richteten;

M.  in der Erwägung, dass es bei der Beschuldigung nicht um eine in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgte Äußerung oder abgegebene Stimme im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union geht;

N.  in der Erwägung, dass kein Grund zu der Annahme besteht, dass das auf die Anzeige des Vereins Maison des Potes – Maison de l‘Égalité hin eingeleitete Gerichtsverfahren in der Absicht geführt wird, die parlamentarische Arbeit von Steeve Briois zu behindern (fumus persecutionis), zumal die Anzeige erstattet wurde, bevor Steeve Briois sein Amt als Mitglied des Europäischen Parlaments angetreten hat;

1.  beschließt, die Immunität von Steeve Briois aufzuheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der Justizministerin der Französischen Republik und Steeve Briois zu übermitteln.

  • [1]  Urteil des Gerichtshofs vom 12. Mai 1964, Wagner/Fohrmann und Krier, 101/63, ECLI:EU:C:1964:28; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Wybot/Faure und andere, 149/85, ECLI:EU:C:1986:310; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, ECLI:EU:T:2008:440; Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI:EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.10.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Max Andersson, Joëlle Bergeron, Marie-Christine Boutonnet, Mady Delvaux, Mary Honeyball, Sajjad Karim, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Julia Reda, Evelyn Regner, Pavel Svoboda, Axel Voss, Francis Zammit Dimech, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Geoffroy Didier, Tiemo Wölken