EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
30.1.2019 - (07979/2018 – C8-0447/2018 – 2018/0095(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: David Martin
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
(07979/2018 – C8-0447/2018 – 2018/0095(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07979/2018),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (07980/2018),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0447/2018),
– unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Mai 2017[1],
– unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom …[2] zu dem Entwurf eines Beschlusses,
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0054/2019),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Singapur zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Im Jahr 2014 einigten sich die EU und Singapur vor dem Hintergrund der ausschließlichen Zuständigkeit der EU für ausländische Direktinvestitionen einschließlich des Investitionsschutzes, die ihr mit dem Vertrag von Lissabon übertragen wurde, auf Bestimmungen über den Investitionsschutz und nahmen sie in das bilaterale Freihandelsabkommen auf, das im Jahr zuvor paraphiert worden war. Im Jahr 2015 ersuchte die Kommission um ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union in Bezug auf die Frage, ob die EU über die Zuständigkeit verfügt, das Freihandelsabkommen allein abzuschließen und zu unterzeichnen, oder ob die Beteiligung der Mitgliedstaaten erforderlich ist. Das Gutachten wurde am 16. Mai 2017 vorgelegt, und auf dessen Grundlage wurde das Abkommen im Anschluss an eine Debatte zwischen den EU-Organen über die neue Struktur künftiger Freihandelsabkommen in ein Freihandelsabkommen der EU allein und ein gemischtes Investitionsschutzabkommen aufgeteilt.
Nachdem die EU ihren neuen Ansatz für den Investitionsschutz und den Durchsetzungsmechanismus (Investitionsgerichtsbarkeit) beschlossen hatte, der sich in dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) niederschlägt, erklärte sich Singapur einverstanden, die 2014 ausgehandelten Bestimmungen über den Investitionsschutz zu überprüfen und damit ein abgeschlossenes Verfahren erneut zu öffnen.
Zu den wichtigsten Elementen dieses Investitionsschutzabkommens gehören
• Standards für eine gerechte und billige Behandlung sowie Bestimmungen über die Diskriminierungsfreiheit,
• Regeln in Bezug auf die direkte und indirekte Enteignung,
• ein ständiger Investitionsgerichtshof erster Instanz und eine Rechtsbehelfsinstanz, die sich aus von den Vertragsparteien ernannten Mitgliedern zusammensetzen,
• Bestimmungen, wonach die Mitglieder des Gerichts und der Rechtsbehelfsinstanz Fachkompetenz auf dem Gebiet des Völkerrechts nachweisen müssen sowie über die in ihren jeweiligen Ländern zur Ausübung des Richteramts erforderlichen Qualifikationen verfügen oder Juristen von anerkannter Befähigung sein müssen; für sie gelten außerdem strenge Regeln in Bezug auf Unabhängigkeit, Integrität und ethisches Verhalten, die in einem verbindlichen Verhaltenskodex festgelegt sind, der Bestandteil des Abkommens ist,
• Sicherstellung transparenter Verfahren durch die Veröffentlichung von Unterlagen und durch der Öffentlichkeit offen stehende Anhörungen,
• ein Artikel zum Recht, Regelungen zu erlassen, durch den das Recht der Vertragsparteien gewahrt wird, Maßnahmen zur Erreichung legitimer politischer Ziele wie den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt zu treffen; dadurch dürfte ein lähmender Effekt auf die Rechtsetzung bis zu einem gewissen Grad verhindert werden,
• Verbot von Parallel- oder Mehrfachverfahren,
• Bestimmungen, durch die ein Missbrauch des Systems verhindert werden soll, etwa Regeln zur Verhinderung von betrügerischen oder manipulativen Forderungen,
• eine Verpflichtung der Vertragsparteien, die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs anzustreben.
Das Abkommen geht insofern über die Bestimmungen über den Investitionsschutz des CETA hinaus, als es eine uneingeschränkt funktionsfähige Rechtsbehelfsinstanz, einen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Gerichts und der Rechtsbehelfsinstanz, der Bestandteil des Textes ist, und Bestimmungen über die Pflichten ehemaliger Richter umfasst.
Die neuen Elemente entsprechen der Erklärung Nr. 36 der Kommission und des Rates zum Investitionsschutz und zum Investitionsgerichtshof, die im Zusammenhang mit dem Beschluss des Rates, die Unterzeichnung des CETA zu billigen, abgegeben und bei dieser Gelegenheit in das Ratsprotokoll aufgenommen wurde (ABl. L 11, 60. Jahrgang, vom 14. Januar 2017).
Es ist hervorzuheben, dass die bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen 13 EU-Mitgliedstaaten und Singapur durch dieses Abkommen ersetzt werden. Diese Abkommen beruhen auf veralteten Bestimmungen über den Investitionsschutz und umfassen den umstrittenen Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS).
Allerdings fehlen im Abkommen bedauerlicherweise immer noch Bestimmungen zu den Verpflichtungen der Investoren. Wenn auf der einen Seite der Schutz der Investoren aus der EU in Drittländern legitim ist, sollte die EU auf der anderen Seite auch dafür sorgen, dass Investitionsschutzabkommen zwingend vorgeschriebene Standards für die soziale Verantwortung von Unternehmen und allgemein Verpflichtungen im Bereich der Achtung der Menschenrechte umfassen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
07979/2018 – C8-0447/2018 – COM(2018)0194 – 2018/0095(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
19.10.2018 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 22.10.2018 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
David Martin 16.5.2018 |
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Prüfung im Ausschuss |
4.12.2017 |
10.7.2018 |
5.11.2018 |
3.12.2018 |
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Datum der Annahme |
24.1.2019 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 11 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Arena, David Campbell Bannerman, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Yannick Jadot, France Jamet, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, William (The Earl of) Dartmouth, Jan Zahradil |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Syed Kamall, Frédérique Ries, Fernando Ruas, Paul Rübig, Pedro Silva Pereira, Ramon Tremosa i Balcells, Jarosław Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
José Blanco López, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Jozo Radoš, Kārlis Šadurskis, Jasenko Selimovic, Mihai Ţurcanu, Anna Záborská |
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Datum der Einreichung |
30.1.2019 |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
26 |
+ |
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ALDE |
Jozo Radoš, Frédérique Ries, Jasenko Selimovic, Ramon Tremosa i Balcells |
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ECR |
David Campbell Bannerman, Syed Kamall, Joachim Starbatty, Jan Zahradil |
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EFDD |
William (The Earl of) Dartmouth |
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PPE |
Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Christophe Hansen, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Sorin Moisă, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Fernando Ruas, Paul Rübig, Kārlis Šadurskis, Adam Szejnfeld, Mihai Ţurcanu, Jarosław Wałęsa, Anna Záborská |
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S&D |
José Blanco López, Bernd Lange, David Martin, Pedro Silva Pereira |
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11 |
- |
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ENF |
France Jamet |
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GUE/NGL |
Eleonora Forenza, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Helmut Scholz |
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S&D |
Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Jude Kirton-Darling, Joachim Schuster |
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VERTS/ALE |
Heidi Hautala, Yannick Jadot |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung