EMPFEHLUNG zu einem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens

14.11.2019 - (08974/2019 – C9-0106/2019 – 2019/0076(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatterin: Carmen Avram

Verfahren : 2019/0076(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0026/2019
Eingereichte Texte :
A9-0026/2019
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Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens

(08974/2019 – C9-0106/2019 – 2019/0076(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (08974/2019),

 unter Hinweis auf den Entwurf des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia (08984/2019),

 unter Hinweis auf den Entwurf des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia (09949/2019),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0106/2019),

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A9-0026/2019),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens und des Protokolls;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Gambia zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Mit einer Fläche von 11 420 km2 und einer Bevölkerung von etwa 1,36 Millionen. ist die an der Atlantikküste gelegene Republik Gambia eines der kleinsten Länder Afrikas. Sie bietet jedoch große Möglichkeiten für den Fischfang. Über dem etwa 4 000 km2 umfassenden Festlandssockel Gambias und in seiner beinahe 10 500 km2 großen ausschließlichen Wirtschaftszone befinden sich große Bestände vieler verschiedener Fischarten, so dass dieses Gebiet mit über 500 erfassten Seefischarten international als eines der reichhaltigsten Fanggebiete weltweit bekannt ist.

Obwohl diese Bestände eine große Chance für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Gambias bieten könnten, trägt die Fischerei bisher nur wenig zum Wirtschaftsleben des Landes bei. Die Fischerei in Gambia gliedert sich in zwei Bereiche: den traditionellen, handwerklich geprägten Bereich, der in vielen Regionen des Landes verbreitet ist und bei dem die Fischerei hauptsächlich von Pirogen bzw. Kanus mit Außenbordmotoren aus erfolgt, und den industriellen Bereich, bei dem die Fischerei von einer relativ kleinen Zahl von hauptsächlich Ausländern gehörenden Fischereifahrzeugen betrieben wird. Gemäß den Haushaltsvoranschlägen des Landes für 2012 gehörte die Fischerei in jenem Jahr zu den Wirtschaftsbereichen, die am wenigsten zu den Staatseinnahmen beitrugen: Nach einem Bericht der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2014 machten Fanglizenzen und Anmeldegebühren lediglich 0,1 % der Gesamteinnahmen des Staates aus. Dennoch geht aus den Daten der gambischen Fischereibehörde hervor, dass der Fischfang gleich nach Landbau und Viehhaltung bei der Lebensmittelerzeugung an dritter Stelle steht. Er ist die Hauptquelle tierischen Eiweißes für die Bevölkerung und daher für Gambia von großer Bedeutung.

Dieses Paradoxon hat seine tieferen Ursachen unter anderem darin, dass die Fischbestände nicht nachhaltig bewirtschaftet werden und es zudem an struktureller Unterstützung sowie aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen fehlt, sowie in der illegalen, nicht regulierten bzw. nicht gemeldeten (IUU) Fangtätigkeit. All dies widerspricht den Grundsätzen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und trägt dazu bei, dass die Bedeutung der Fischereiwirtschaft in Gambia unterschätzt wird.

Daher ist ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia dringend erforderlich, damit das Land allmählich die Kontrolle über seine Fischbestände gewinnt und ein nachhaltiger Weg in die Zukunft geplant wird.

Das neue Abkommen, das durch die vom Rat dazu ermächtigte Kommission im Namen der Europäischen Union mit Gambia ausgehandelt wird, hebt das bestehende Abkommen auf, das am 2. Juni 1987 in Kraft getreten und inzwischen ausgelaufen ist, und tritt an seine Stelle. Das neue Protokoll gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum seiner vorläufigen Anwendung, wobei dieser Zeitraum stillschweigend verlängert wird. Wichtigstes Ziel des neuen Abkommens ist die Schaffung eines aktualisierten Rechtsrahmens, der den Prioritäten der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und ihrer außenpolitischen Aspekte gerecht wird und Fischereifahrzeugen der Europäischen Union unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Gutachten Fangmöglichkeiten in den Gewässern Gambias gewährt, wobei eine nachhaltige Fischereipolitik und eine verantwortungsbewusste Nutzung der Fischbestände im Interesse beider Seiten gefördert werden soll.

Die den Fischereifahrzeugen der Europäischen Union gewährten Fangmöglichkeiten beziehen sich einerseits auf die weit wandernden Arten (28 Thunfischwadenfänger der Frosterflotte und zehn Angelfänger) und andererseits auf die Tiefseefische (drei Trawler).

Die strengen Vorschriften des „Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia“ sehen vor, dass die Union während des Sechsjahreszeitraums einen finanziellen Beitrag in einer Gesamthöhe von 3 300 000 EUR , d.h. 550 000 EUR pro Jahr, zahlt. Die Europäische Union wird 275 000 EUR jährlich für den Zugang zu den Fischbeständen in der gambischen Fischereizone zahlen, was einer Referenzfangmenge von 3 300 t pro Jahr für weit wandernde Arten entspricht, während die andere Hälfte dieses Jahresbeitrags als strukturelle Hilfe verwendet wird, um die nachhaltige Verwaltung der Fischbestände und die Entwicklung der Fischerei in Gambia zu verbessern. Dies entspricht den nationalen Politikzielen Gambias in Bezug auf eine nachhaltige Verwaltung der Fischbestände in den Binnengewässern und auf See.

Das Abkommen regelt insbesondere die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von IUU-Fangtätigkeit und die Förderung der blauen Wirtschaft, wie etwa der Aquakultur. Zudem wird der handwerklich geprägten Fischerei, die heute vor besonderen Herausforderungen steht, besondere Unterstützung gewährt.

Zudem weist die Berichterstatterin darauf hin, dass sich Gambia verpflichtet hat, Mitglied der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) zu werden. Daher sollte es zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia eine umfassende wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der verantwortungsbewussten Fischerei geben, deren Schwerpunkt auf Versuchsfischerei und neuen Fangmöglichkeiten, einer guten Zusammenarbeit zwischen den wirtschaftlichen Akteuren und dem dringend erforderlichen elektronischen Datenaustausch liegt, damit Gambia wirkliche Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Fischfang erzielen kann. Hierbei handelt es sich um ein entscheidendes Element der Fischereipolitik, und die Regierung der Republik Gambia legt seit langem viel Gewicht auf internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Europäischen Union. Gambia verfügt nicht über die erforderlichen finanziellen, personellen und technischen Mittel, um selbst wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen; es benötigt hierfür die Hilfe internationaler Institutionen und Organisationen.

Zudem ist die Berichterstatterin der Auffassung, dass eine derartige strukturelle Unterstützung dem Land helfen wird, im Bereich der Fischereiwirtschaft Einschränkungen wie das Fehlen von Lagereinrichtungen, hohe Energiekosten und schlechte Verwaltung zu überwinden, die jüngst zum Konkurs einiger Fischfabriken geführt haben. Die EU glaubt an die Einbeziehung möglichst aller Akteure und Verhandlungen als Mittel, um Partner aus Drittländern an unsere Normen zu binden und Ziele zu erreichen, die im gemeinsamen Interesse liegen.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe empfiehlt die Berichterstatterin, dass das Parlament dem Abschluss dieses partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und seines Protokolls zustimmt, da dieser sowohl für die Republik Gambia als auch für die EU-Fischereifahrzeuge, die bereits in den Gewässern dieses Landes tätig sind, von großer Bedeutung ist.

 


 

 

STELLUNGNAHME DES Haushaltsausschusses (6.11.2019)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens

(08974/2019 – C9-0106/2019 – 2019/0076(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Olivier Chastel

 

 

 

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia sowie ein neues zugehöriges Durchführungsprotokoll ausgehandelt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurden das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll am 19. Oktober 2018 paraphiert. Mit dem partnerschaftlichen Abkommen wird das frühere Abkommen zwischen der Regierung der Republik Gambia und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor der Küste Gambias aufgehoben; dieses Abkommen war am 2. Juni 1987 in Kraft getreten.

Wichtigstes Ziel des neuen Abkommens ist es, im Hinblick auf eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia auf dem Gebiet der Fischerei den Rahmen zu aktualisieren, d. h. die Prioritäten der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und ihre externe Dimension einzubeziehen.

Ziel des Protokolls ist es, der Europäischen Union und der Republik Gambia eine engere Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern Gambias zu ermöglichen. Zweck des Protokolls ist es darüber hinaus, im Rahmen des verfügbaren Überschusses und unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, insbesondere der des Fischereiausschusses für den mittleren östlichen Atlantik (CECAF), sowie der besten verfügbaren wissenschaftlichen Beratung und Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) Schiffen der Europäischen Union Fangmöglichkeiten in den gambischen Gewässern zu eröffnen. Im Protokoll sind Fangmöglichkeiten in den folgenden Kategorien vorgesehen: 28 Thunfischwadenfänger, 10 Angelfänger, 3 Trawler (die Senegalesischen Seehecht, eine Grundfischart, befischen).

Die jährliche finanzielle Gegenleistung in Höhe von 550 000 EUR ergibt sich aus:

– einem jährlichen Betrag für den Zugang zu den Fischereiressourcen in der gambischen Fischereizone in Höhe von 275 000 EUR, der einer jährlichen Referenzfangmenge von 3 300 Tonnen für weit wandernde Arten entspricht;

– einem Beitrag zur Unterstützung der Fischereipolitik Gambias in Höhe von jährlich 275 000 EUR. Diese Unterstützung steht mit den Zielen der nationalen Politik Gambias im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Binnen- und Seefischereiressourcen in Einklang.

Die Verhandlungen über ein neues partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Gambia werden im Rahmen des auswärtigen Handelns der Union gegenüber den AKP-Staaten und unter Berücksichtigung insbesondere der Ziele der Union im Hinblick auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte geführt. Das neue Abkommen und das neue Protokoll gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum der vorläufigen Anwendung.

Die Kommission wäre ermächtigt, im Namen der Union die durch den im Rahmen des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen des Protokolls zu genehmigen.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Billigung des Entwurfs eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens zu empfehlen.


VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und das dazugehörige Durchführungsprotokoll

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

08974/2019 – C9-0106/2019 – 2019/0076(NLE)

Federführender Ausschuss

 

PECH

 

 

 

 

Stellungnahme von

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

16.9.2019

Verfasser(in) der Stellungnahme

 Datum der Benennung

Olivier Chastel

23.7.2019

Prüfung im Ausschuss

14.10.2019

 

 

 

Datum der Annahme

6.11.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

1

9

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Anna Bonfrisco, Jonathan Bullock, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valerie Hayer, Niclas Herbst, John Howarth, Mislav Kolakušić, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Ioannis Lagos, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Ušakovs, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Erik Bergkvist, Monika Vana

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

25

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca

GUE/NGL

Dimitrios Papadimoulis

NI

Mislav Kolakušić

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Janusz Lewandowski, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

RENEW

Clotilde Armand, Olivier Chastel, Valerie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță

S&D

Erik Bergkvist, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, John Howarth, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Nils Ušakovs

 

1

-

NI

Jonathan Bullock

 

9

0

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs, Hélène Laporte

NI

Ioannis Lagos

VERTS/ALE

Rasmus Andresen, Alexandra Geese, Francisco Guerreiro, Monika Vana

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung


 

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und das dazugehörige Durchführungsprotokoll

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

08974/2019 – C9-0106/2019 – 2019/0076(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

26.8.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

16.9.2019

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

16.9.2019

BUDG

16.9.2019

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

 Datum des Beschlusses

DEVE

24.9.2019

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Carmen Avram

23.7.2019

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

23.7.2019

2.10.2019

 

 

Datum der Annahme

12.11.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Aguilera, Christian Allard, Pietro Bartolo, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Rosanna Conte, Richard Corbett, Rosa D’Amato, Chris Davies, Filip De Man, Giuseppe Ferrandino, João Ferreira, Søren Gade, Francisco Guerreiro, Niclas Herbst, Pierre Karleskind, Francisco José Millán Mon, Cláudia Monteiro de Aguiar, Grace O’Sullivan, Manuel Pizarro, Annie Schreijer-Pierik, Ruža Tomašić, Peter van Dalen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Carmen Avram, Isabel Carvalhais, Catherine Chabaud, Nicolás González Casares, Ivo Hristov, June Alison Mummery, Caroline Roose, Bert-Jan Ruissen, Annalisa Tardino, Javier Zarzalejos

Datum der Einreichung

14.11.2019

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ECR

Bert-Jan Ruissen, Ruža Tomašić

GUE/NGL

João Ferreira

NI

Rosa D'Amato

PPE

François-Xavier Bellamy, Peter van Dalen, Niclas Herbst, Francisco José Millán Mon, Cláudia Monteiro de Aguiar, Annie Schreijer-Pierik, Javier Zarzalejos

RENEW

Izaskun Bilbao Barandica, Chris Davies, Søren Gade, Pierre Karleskind

S&D

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, Richard Corbett, Giuseppe Ferrandino, Nicolás González Casares, Manuel Pizarro

 

1

-

NI

June Alison Mummery

 

6

0

ID

Rosanna Conte, Filip De Man, Annalisa Tardino

VERTS/ALE

Christian Allard, Francisco Guerreiro, Grace O'Sullivan

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2019
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