BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2013/755/EU des Rates vom 25. November 2013 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss“)

18.11.2019 - (COM(2019)0359 – C9-0118/2019 – 2019/0162(CNS)) - *

Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Tomas Tobé 
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2019/0162(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0033/2019
Eingereichte Texte :
A9-0033/2019
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2013/755/EU des Rates vom 25. November 2013 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss“)

(COM(2019)0359 – C9-0118/2019 – 2019/0162(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2019)0359),

 gestützt auf Artikel 203 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9-0118/2019),

 gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A9‑0033/2019),

1. billigt den Vorschlag der Kommission;

2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Der Übersee-Assoziationsbeschluss bildet den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, und der Europäischen Union.

 

Ziel des Vorschlags ist die Änderung von Anhang VI des Übersee-Assoziationsbeschlusses. In diesem Anhang sind der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zwischen der EU und den ÜLG festgelegt. Er enthält Bestimmungen zur Einführung eines Systems der Ursprungsbescheinigung – des sogenannten Systems des registrierten Ausführers (REX-System) – zum 1. Januar 2017, von dessen Anwendung die ÜLG jedoch bis zum 31. Dezember 2019 befreit sind.

 

Am 10. März 2015 änderte die Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/428 die Bestimmungen zu den Ursprungsregeln in Bezug auf das REX-System im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS), das mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 eingeführt worden war.

 

Am 24. November 2015 erließ die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447, in die alle allgemeinen Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Union, darunter auch die Bestimmungen über das REX-System im Rahmen des APS, aufgenommen wurden.

 

Infolgedessen weichen die in Anhang VI des Übersee-Assoziationsbeschlusses festgelegten Bestimmungen über die „Verfahren für das System der registrierten Ausführer“ von den Bestimmungen in den APS-Ursprungsregeln ab. 

Anhang VI des Übersee-Assoziationsbeschlusses sollte daher geändert werden, um die Vereinbarkeit mit den in der Verordnung (EU) 2015/2447 festgelegten Bestimmungen über das REX-System sowie dessen Einführung und Verwendung durch die ÜLG zum 1. Januar 2020 sicherzustellen.

Da diese Maßnahme gerechtfertigt ist, schlägt der Vorsitzende vor, den Vorschlag gemäß Artikel 52 der Geschäftsordnung ohne Änderungen anzunehmen.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2013/755/EU des Rates vom 25. November 2013 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss“)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2019)0359 – C9-0118/2019 – 2019/0162(CNS)

Datum der Anhörung des EP

11.9.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

19.9.2019

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Tomas Tobé

8.10.2019

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

8.10.2019

Prüfung im Ausschuss

8.10.2019

6.11.2019

 

 

Datum der Annahme

6.11.2019

 

 

 

Datum der Einreichung

18.11.2019

 

 

Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2019
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