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Verfahren : 2018/2642(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0184/2018

Eingereichte Texte :

B8-0184/2018

Aussprachen :

PV 17/04/2018 - 11
CRE 17/04/2018 - 11

Abstimmungen :

PV 18/04/2018 - 12.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0118

Angenommene Texte
PDF 295kWORD 57k
Mittwoch, 18. April 2018 - Straßburg
Fortschritte bei dem globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und dem globalen Pakt für Flüchtlinge
P8_TA(2018)0118B8-0184/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 zu dem Fortschritt bei den globalen Pakten der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und für Flüchtlinge (2018/2642(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Abkommen aus dem Jahr 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das zugehörige Protokoll aus dem Jahr 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Agenda für menschenwürdige Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und insbesondere auf das IAO-Übereinkommen Nr. 189 (2011) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte,

–  unter Hinweis auf die am 19. September 2016 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution A/RES/71/1, die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“(1),

–  unter Hinweis auf den Anhang I der New Yorker Erklärung mit dem Titel „Umfassender Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen“,

–  unter Hinweis auf den Anhang II der New Yorker Erklärung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union vom 6. März 2017 für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes und auf die Mitteilung der Kommission vom 12. April 2017 zum Schutz minderjähriger Migranten (COM(2017)0211),

–  unter Hinweis auf die am 6. April 2017 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution A/RES/71/280 mit dem Titel „Modalitäten für die zwischenstaatlichen Verhandlungen über den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“(2),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 28. April 2017 mit dem Titel „Bericht des Sonderberichterstatters des Menschenrechtsrats über die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten über eine Agenda 2035 zur Erleichterung der menschlichen Mobilität“(3),

–  unter Hinweis auf das UNHCR-Dokument vom 17. Mai 2017 mit dem Titel „Towards a global compact on refugees: a roadmap“ (Auf dem Weg zu einem globalen Pakt für Flüchtlinge: ein Fahrplan)(4),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, António Guterres, vom 11. Januar 2018 mit dem Titel „Migration zum Nutzen aller gestalten“(5),

–  unter Hinweis auf den ersten UNHCR-Entwurf eines globalen Pakts für Flüchtlinge, Stand 31. Januar 2018(6),

–  unter Hinweis auf den ersten Entwurf und den ersten Entwurf „Plus“ des globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration vom 5. Februar 2018(7) bzw. 5. März 2018(8),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Abidjan des EU-AU-Gipfels vom November 2017,

–  unter Hinweis auf die Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, die auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen am 25. September 2015 in New York verabschiedet wurde(9),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das durch die Resolution A/RES/45/158 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1990 angenommen wurde(10),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame allgemeine Anmerkung des Ausschusses zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und des Ausschusses für die Rechte des Kindes zu den Menschenrechten von Kindern im Kontext internationaler Migration,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. April 2016 zu dem Thema: „Die EU in einem sich wandelnden globalen Umfeld – eine stärker vernetzte, konfliktreichere und komplexere Welt“(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 zu Menschenrechten und Migration in Drittländern(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2017 zur Widerstandsfähigkeit als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. April 2017 zum Thema „Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des auswärtigen Handelns der EU“(14) und vom 12. April 2016 zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration(15),

–  unter Hinweis auf den am 12. Oktober 2017 angenommenen Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (A8-0316/2017) und auf die Tatsache, dass die EU mindestens 20 % der jährlichen Prognose über den weltweiten Neuansiedlungsbedarf neu ansiedeln muss,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass gemäß der Artikel 13 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jeder „das Recht [hat], jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren“; in der Erwägung, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen im Jahr 1999 in seiner allgemeinen Anmerkung Nr. 273 (Absatz 8) klargestellt hat, dass dieses Recht nicht von einem bestimmten Zweck oder von dem Zeitraum abhängig gemacht werden darf, während dessen die Person außerhalb des Landes verbleiben will;

B.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und Migranten, das von der Generalversammlung am 19 September 2016 in New York ausgerichtet wurde, einstimmig die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ angenommen haben, auf deren Grundlage zwei verschiedene und unabhängige – aber inhaltlich verknüpfte – Prozesse eingeleitet wurden, um einen globalen Pakt für Flüchtlinge im Jahr 2018 und einen globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, der im Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marokko unterzeichnet werden wird, zu verabschieden;

C.  in der Erwägung, dass Anhang I der New Yorker Erklärung einen umfassenden Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (Comprehensive Refugee Response Framework – CRRF) enthält, der auf dem Prinzip der internationalen geteilten Verantwortung und der Entschlossenheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die tieferen Ursachen von Vertreibung anzugehen, beruht; in der Erwägung, dass in dem CRRF spezifische Maßnahmen vorgeschlagen werden, um den Druck auf die betroffenen Aufnahmeländer zu mindern, die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen, den Zugang zu Drittlandlösungen zu erweitern und in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu fördern;

D.  in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge aufgefordert wurde, Konsultationen zu einem Aktionsprogramm zur Ergänzung des CRRF durchzuführen und in seinen Jahresbericht an die Generalversammlung im Jahr 2018 einen Entwurf dieses globalen Pakts für Flüchtlinge aufzunehmen;

E.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten an dem Vorbereitungsprozess und den Erörterungen beteiligt waren, die zur Vorlage der ersten Entwürfe führten; in der Erwägung, dass es mit dem Beginn der kritischeren Phase des Prozesses und als eine Konsequenz der Entscheidung der USA, sich aus den Verhandlungen zurückzuziehen, noch wichtiger geworden ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Führungsrolle übernehmen, um für einen starken Text zu sorgen, in dessen Mittelpunkt die Menschen stehen und der sich auf die Menschenrechte gründet;

F.  in der Erwägung, dass die Migration ein komplexes menschliches Phänomen ist; in der Erwägung, dass Flüchtlinge zwar im Völkerrecht speziell definiert und geschützt sind als Menschen, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes aus Furcht vor Verfolgung, Konflikt, Gewalt oder anderer Umstände aufhalten, und die deshalb internationalen Schutz benötigen, dass aber Flüchtlinge genauso wie Migranten Träger von Menschenrechten sind und oft mit gesteigerter Schutzbedürftigkeit, Gewalt und Missbrauch während des gesamten Migrationsprozesses konfrontiert sind; in der Erwägung, dass der globale Pakt für Flüchtlinge und der globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration Prozesse sind, die sich ergänzen und gemeinsame Maßnahmen für ihre Umsetzung erfordern werden;

G.  in der Erwägung, dass die menschliche Mobilität und die Migration Phänome sind, die an Bedeutung gewinnen, und dass es weltweit etwa 258 Millionen internationale Migranten gibt; in der Erwägung, dass die Zahl der Migranten als Anteil der Weltbevölkerung von 2,8 % im Jahr 2000 auf 3,4 % im Jahr 2017 angestiegen ist; in der Erwägung, dass 48 % der Migranten Frauen sind; in der Erwägung, dass die meisten Migranten auf sichere und geordnete Weise unterwegs sind; in der Erwägung, dass 85 % der Migration zwischen Ländern stattfindet, die das gleiche Entwicklungsniveau aufweisen; in der Erwägung, dass Europa im Jahr 2017 die Quelle der zweitgrößten Zahl internationaler Migranten (61 Millionen) war(16);

H.  in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR Ende 2015 etwa 65 Million Menschen als Vertriebene lebten, von denen 12 Millionen Syrer waren; in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltbank zwischen 2012 und 2015 etwa 9 Millionen Menschen vertrieben wurden, was eine große Herausforderung für das weltweite System der humanitären Hilfe darstellt; in der Erwägung, dass 84 % der Flüchtlinge der Welt und 99 % der Binnenvertriebenen von Entwicklungsländern oder -regionen aufgenommen werden, wobei der afrikanische Kontinent die meisten von ihnen aufnimmt, wogegen nur 10 % aller Flüchtlinge von europäischen Ländern, ausschließlich der Türkei, aufgenommen werden; in der Erwägung, dass nach der Prognose des UNHCR über den weltweiten Neuansiedlungsbedarf für 2018 davon auszugehen ist, dass fast 1,2 Millionen Menschen eine Neuansiedlung benötigen; in der Erwägung, dass seit dem Jahr 2000 mehr als 46 000 Migranten und Flüchtlinge weltweit auf der Suche nach Sicherheit und Würde im Ausland den Tod gefunden haben, und dass geschätzt wird, dass mindestens 14 500 Todesfälle im zentralen Mittelmeer seit 2014 zu beklagen sind(17);

I.  in der Erwägung, dass Europa traditionell sowohl Ziel- als auch Herkunftssregion von Migration ist; in der Erwägung, dass auch Europäer aus Gründen wirtschaftlicher Not, Konflikt oder politischer Verfolgung ausgewandert sind; in der Erwägung, dass die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise zahlreiche Europäer zur Auswanderung bewogen hat, auch in die aufstrebenden Volkswirtschaften der Südhalbkugel;

J.  in der Erwägung, dass viele Kinder von Migranten Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass bekannt ist, dass mehr als 100 Länder Kinder aus Gründen, die mit Migration zu tun haben, internieren(18); in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlingskinder nicht zur Schule gehen, fünfmal größer als bei anderen Kindern ist, und dass weniger als ein Viertel jugendlicher Flüchtlinge eine Schule der Sekundarstufe besuchen;

K.  in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer oft Diskriminierung, Ausbeutung und Rechtsverletzungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass 23 % der weltweit 24,9 Million Menschen in Zwangsarbeit internationale Migranten sind;

L.   in der Erwägung, dass die Erfahrung zeigt, dass Migranten positive Beiträge für die Länder, in denen sie leben, sowie für ihre Heimatländer leisten; in der Erwägung, dass Migranten zu den Ländern, in denen sie leben dadurch beitragen, dass sie Steuern zahlen und etwa 85 % ihres Einkommens in die Volkswirtschaften dieser Länder einbringen; in der Erwägung, dass im Jahr 2017 schätzungsweise 596 Milliarden USD als Auslandsüberweisungen transferiert wurden, wobei 450 Milliarden USD in Entwicklungsländer gingen – bis zum dreifachen des Gesamtwerts der offiziellen Entwicklungshilfe;

1.  unterstützt nachdrücklich die Ziele der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und den entsprechenden Prozess zur Entwicklung eines weltweiten Steuerungssystems, zur Stärkung der Koordinierung bei internationaler Migration, menschlicher Mobilität, großen Flüchtlingsbewegungen und langwierigen Flüchtlingssituationen und zur Schaffung nachhaltiger Lösungen und Ansätze, um eindeutig aufzuzeigen, wie wichtig der Schutz der Rechte von Flüchtlingen und Migranten ist;

2.  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich auf eine einheitliche EU-Position zu verständigen und die Verhandlungen über das wichtige Vorhaben der globalen Pakte der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und für Flüchtlinge aktiv zu verteidigen und voranzubringen;

3.  ist davon überzeugt, dass in einer von starker Interdependenz geprägten Welt Herausforderungen im Zusammenhang mit der menschlichen Mobilität am besten durch die internationale Gemeinschaft als Ganzes wirksam bewältigt werden können; begrüßt deshalb die Einleitung zwischenstaatlicher Verhandlungen über den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und den Beginn der förmlichen, auf der Grundlage der ersten Entwürfe geführten Konsultationen über den globalen Pakt für Flüchtlinge, die im Juli 2018 abgeschlossen werden sollen;

4.  fordert die Europäische Union, d. h. ihre Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission, auf, ihr gesamtes diplomatisches Gewicht einzusetzen und die EU-Delegationen zu mobilisieren, nicht nur in New York und Genf, sondern auch in anderen wichtigen Ländern, insbesondere Entwicklungsländern, deren effektive Beteiligung an dem Prozess als Herkunfts- und Transit- aber auch Zielländer von kritischer Bedeutung ist und durch die EU unterstützt werden sollte, um den Erfolg des Prozesses zu gewährleisten;

5.  betont, dass in den grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen die Rechte aller Menschen, einschließlich Migranten und Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, anerkannt und die Staaten verpflichtet werden, sie zu achten, einschließlich des fundamentalen Grundsatzes der Nichtzurückweisung; fordert, dass Menschen in prekären Situationen, die besondere medizinische oder psychologische Unterstützung benötigen, auch als Folge von durch Vorurteile motivierter sexueller oder geschlechtsbezogener Gewalt oder Folter, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; tritt dafür ein, dass konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht in die globalen Pakte aufgenommen werden; erinnert außerdem daran, dass sich Schutzbedürftigkeit aus den Umständen in den Herkunfts-, Transit- und Aufnahme- oder Zielländern als Folge nicht nur der Identität der Person ergibt, sondern auch von politischen Entscheidungen sowie der strukturellen und gesellschaftlichen Dynamik;

6.  erinnert daran, dass durch die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG), die sich in der Agenda 2030 finden, anerkannt wird, dass eine geplante und gut durchdachte Migrationspolitik dazu beitragen kann, eine nachhaltige Entwicklung und integratives Wachstum zu erreichen sowie die Ungleichheit innerhalb und zwischen Staaten zu vermindern; fordert nachdrücklich, dass den Aspekten der SDG und der globalen Pakte, die einen Bezug zur Migration aufweisen, gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung zu erfüllen, die SDG hinsichtlich Kindern zu erfüllen, indem sie die Leitlinien der Europäischen Union vom 6. März 2017 für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes umsetzen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, sich ganz besonders – im Einklang mit dem SDD 5 – dazu zu verpflichten, die Geschlechtergleichstellung und die Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung als zentrales Element des globalen Pakts zu fördern; erinnert darüber hinaus daran, dass durch die Migration die Stärkung der Position von Frauen und die Gleichstellung beschleunigt werden können, denn 48 % der Migranten sind Frauen und zwei Drittel von ihnen sind berufstätig;

8.  fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, sich ganz besonders dazu zu verpflichten, für den Schutz von Kindern bei der Migration zu sorgen; betont, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Migranten- oder Flüchtlingsstatus, zuallererst Kinder sind, die Anspruch auf alle in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Rechte haben, und dass das Kindeswohl die vorrangige Erwägung aller sie betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen sein muss; betrachtet die globalen Pakte als eine Gelegenheit, höhere Maßstäbe für den Schutz von Kindern zu setzen, die von Migration und Vertreibung betroffen sind; begrüßt, dass in den ersten Entwurf eindeutige Verpflichtungen aufgenommen wurden, die spezifische dringende Fragen betreffen, wie etwa der Aufruf zur Beendigung der Freiheitsentziehung von Kindern, die Verbesserung der Maßnahmen im Zusammenhang mit vermissten Migranten, die nachdrückliche Unterstützung der Familienzusammenführung und anderer regulärer Wege, die Verhinderung der Staatenlosigkeit im Kindesalter und die Aufnahme der Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden in nationale Kinderschutz-, Bildungs- und Gesundheitssysteme; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich energisch für diese Vorschläge einzusetzen um sicherzustellen, dass sie in dem endgültigen Text, der im Dezember angenommen werden soll, verbleiben;

9.  betont, dass man sich weiterhin schwerpunktmäßig mit den vielfältigen Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung (Konflikte, Verfolgung, ethnische Säuberung, allgemeine Gewalt oder andere Faktoren, wie etwa extreme Armut, Klimawandel oder Naturkatastrophen) befassen sollte;

10.  bedauert, dass es immer noch das weit verbreitete Phänomen der Staatenlosigkeit gibt, was zu akuten Menschenrechtsproblemen führt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Frage in angemessener Weise in den laufenden Verhandlungen über die globalen Pakte behandelt wird;

11.  betont, dass die Konsultationen und Verhandlungen transparent und integrativ sein müssen und alle Interessenträger, lokale und regionale Gebietskörperschaften und Institutionen sowie die Zivilgesellschaft, einschließlich von Migrantenorganisationen, so weit wie möglich einzubeziehen sind, wenn die Verhandlungen auch zwischenstaatlicher Art sind; betont, dass die Rolle von Parlamenten in der Abschlussphase des Prozesses, der zur Annahme der Pakte führt, gewürdigt werden muss, und weist insbesondere darauf hin, dass die parlamentarische Dimension der Position der EU zu stärken ist;

12.  meint, dass ein Koordinierungsmechanismus entwickelt werden sollte um sicherzustellen, dass sich die beiden Pakte ergänzen und dass es bei Querschnittsthemen Kohärenz gibt;

13.  betont, wie wichtig es ist, aufgeschlüsselte Daten zu Migration und Flüchtlingen zu sammeln und zu überwachen, die von migrationsspezifischen Indikatoren – die für die Politikgestaltung von wesentlicher Bedeutung sind – begleitet werden, die auf realistischen Daten und nicht auf Mythen oder irrigen Vorstellungen beruhen, wobei gleichzeitig Grundrechtsnormen, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, und Datenschutznormen gewährleistet werden müssen und zu verhindern ist, dass betroffene Personen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden;

14.  betont, dass dem Thema der Folgemaßnahmen bei der Umsetzung beider globalen Pakte in naher Zukunft mehr Gewicht beigemessen werden muss, insbesondere angesichts ihres nicht verbindlichen Charakters, um zu verhindern, dass die verschiedenen betroffenen Staaten einen „à la carte“-Ansatz verfolgen; fordert in dieser Hinsicht eine genaue Überwachung dadurch, dass gegebenenfalls Richtwerte und Indikatoren festgelegt werden; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Struktur der Vereinten Nationen und ihrer wichtigen Organisationen mit den Ressourcen ausgestattet werden, die für die Aufgaben bei der Umsetzung und bei den Folgemaßnahmen der Pakte notwendig sind, deren Übertragung auf sie die Staaten beschließen;

15.  ist sich der Tatsache bewusst, dass die Migrationssteuerung große Investitionen, angemessene Ressourcen und flexible und transparente Instrumente erfordert, und dass in den kommenden Jahren gut strukturierte, flexible und gestraffte Instrumente notwendig sein werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration zu bewältigen; fordert, dass die Finanzierungsinstrumente der EU bei der Umsetzung der globalen Pakte eine größere Rolle spielen; fordert, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR) finanzielle Kohärenz umfasst und dass überprüft wird, ob eine langfristige Unterstützung der Politik und der Maßnahmen im Bereich Migration und Asyl, die sich aus den globalen Pakten ergeben, aus dem Haushalt möglich ist; ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt von Entwicklungsbudgets weiterhin auf einer nachhaltigen Beseitigung von Armut liegen muss;

Globaler Pakt für Flüchtlinge

16.  begrüßt den Entwurf des Pakts für Flüchtlinge und seinen Ansatz, in dessen Mittelpunkt die Menschenrechte und die Menschen stehen; beglückwünscht das UNHCR zu seiner Arbeit und seinem Engagement für die äußerst umfassende Wahrnehmung seines Mandats; fordert alle Länder auf, sich zu einer gerechteren Teilung der Verantwortung für die Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen weltweit zu verpflichten, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren Teil der Verantwortung anzuerkennen und zu tragen; fordert die Annahme eines weltweiten Mechanismus zur Aufteilung der Verantwortung und unterstützt einen Ansatz bei dem vorgeschlagenen Pakt, der sich auf die Menschenrechte stützt;

17.  betont, dass eine solide und nachhaltige Unterstützung derjenigen Entwicklungsländer sichergestellt wird, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen, und dass gewährleistet werden muss, dass Flüchtlingen dauerhafte Lösungen geboten werden, auch dadurch, dass sie in die Lage versetzt werden, sich selbst zu versorgen, und dass sie in die Gemeinschaften, in denen sie leben integriert werden; erinnert daran, dass der Pakt eine einzigartige Gelegenheit dafür ist, die Verbindung zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungspolitik zu stärken und die Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit zu verbessern, wenn es darum geht, Flüchtlinge zu schützen und Lösungen für sie zu finden sowie eine umfassende Reaktion zu konzipieren und alle Interessenträger zusammenzubringen;

18.  betont, dass man Flüchtlinge als aktive Interessenträger in die Strukturierung des Paktes und anderer internationaler Reaktionen auf Flüchtlingssituationen einbeziehen muss;

19.  fordert, dass humanitäre Hilfe nicht kriminalisiert wird; fordert größere Kapazitäten für die Suche und Rettung von Menschen in Not, fordert, dass alle Staaten größere Kapazitäten zur Verfügung stellen, und fordert, dass die Unterstützung, die von privaten Akteuren und NRO geleistet wird, die Rettungsaktionen auf See und an Land durchführen, anerkannt wird;

20.  fordert eine solide Entwicklung und Stärkung der die Neuansiedlung betreffenden Lösungen in dem Pakt, über den Verhandlungen geführt werden, als einem Schlüsselelement für eine gerechte Teilung der Verantwortung, und zwar durch spezifische und koordinierte Zusagen, durch die der Umfang, die Größe und die Qualität der Neuansiedlungsprogramme festgelegt oder gesteigert wird, um den vom UNHCR ermittelten jährlichen weltweiten Neuansiedlungsbedarf zu decken; fordert insbesondere die EU-Mitgliedstaaten auf, ihren Teil zu leisten und ihre Zusagen in dieser Angelegenheit zu erweitern;

21.  fordert nachdrücklich, dass das Recht auf Familienzusammenführung geachtet wird, und besteht auf der Entwicklung sicherer und rechtmäßiger Wege für Flüchtlinge, zusätzlich zur Neuansiedlung, einschließlich humanitärer Korridore, humanitärer internationaler Visa, regionaler Systeme der Neuansiedlung und anderer ergänzender legaler Wege (wie etwa private Schirmherrschaft, Studienvisa, Stipendiensysteme für Flüchtlinge und flexible Visa-Regelungen), so dass Flüchtlinge Zielorte erreichen können, die über ordnungsgemäße und würdige Aufnahmebedingungen verfügen;

22.  fordert alle Länder auf, das Abkommen aus dem Jahr 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das zugehörige Protokoll aus dem Jahr 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zu unterzeichnen, zur ratifizieren und einzuhalten;

23.  betont, dass diese Gelegenheit genutzt werden muss, um eine erneuerte und horizontale Geschlechterperspektive für eine kollektive internationale Reaktion auf Flüchtlinge in vollem Umfang zu entwickeln, durch die eine Befassung mit dem besonderen Schutzbedarf von Frauen ermöglicht wird, einschließlich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, und durch die die Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen bei dem Wiederaufbau und der Widerstandsfähigkeit aller Gesellschaften gestärkt werden, wodurch das Vorurteil überwunden wird, dass Frauen nichts mehr als Opfer seien; fordert in diesem Zusammenhang die vollständige Einbeziehung von Frauen schon von Kindheit an mit Zugang zur Bildung für Mädchen, einschließlich in Notsituationen und in Konfliktgebieten, indem man ihnen zuhört und ihre Bedürfnisse und Realitäten dadurch berücksichtigt, dass sie an der Gestaltung politischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und an ihren Lösungen beteiligt werden, damit sie nachhaltiger, bedarfsgerechter und effektiver werden;

Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

24.  besteht darauf, dass im Mittelpunkt des globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration der Mensch stehen sollte, dass er sich auf die Menschenrechte gründen sollte und dass er langfristige, nachhaltige und umfassende Maßnahmen zum Nutzen aller beteiligten Parteien bieten sollte, wobei man auf dem Grundsatz der Partnerschaft und der gestärkten Zusammenarbeit zwischen den Ursprungs-, Transit -und Zielländern aufbauen sollte;

25.  hält den Pakt für eine einzigartige Gelegenheit, den Kausalzusammenhang zwischen Entwicklung und Migration auf die weltweite politische Tagesordnung zu setzen; ist fest davon überzeugt, dass die SDG einen ganzheitlichen und umfassenden Rahmen bieten, um den Kausalzusammenhang zwischen Migration und Entwicklung zweifelsfrei festzustellen;

26.  erinnert daran, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht mit dem Titel „Migration zum Nutzen aller gestalten“ hervorhebt, dass „eindeutige Beweise dafür [vorliegen], dass Migration trotz vieler realer Probleme sowohl den Migranten als auch den Aufnahmegesellschaften einen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen verschafft“ und „ein Motor des Wirtschaftswachstums [und] der Innovation“ sein kann; unterstützt rückhaltlos, dass sich eine positive Sichtweise der Migration langfristig durchsetzt, und fordert EU- und internationale Informationskampagnen, durch die Aufmerksamkeit auf Belege gelenkt und ein Gegengewicht zu rassistischen und fremdenfeindlichen Tendenzen in unseren Gesellschaften geschaffen wird;

27.  fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, die Kosten für Auslandsüberweisungen so gering wie möglich zu halten und dieses Thema in den laufenden Verhandlungen über den Pakt zu behandeln;

28.  betont, dass die Migration anerkanntermaßen eine proaktive Anpassungsstrategie, ein Lebensunterhaltssystem gegen Armut sowie ein Faktor ist, der zu integrativem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung beiträgt;

29.  ist fest davon überzeugt, dass es nun an der Zeit ist, alle Elemente der Struktur der Vereinten Nationen, einschließlich der Internationalen Organisation für Migration, zusammenzubringen, damit die internationalen Bemühungen, die Migration zu steuern und die Zusammenarbeit zu konsolidieren, unterstützt werden; bedauert deshalb zutiefst, dass die Regierung der USA entschieden hat, ihre Beteiligung an den Verhandlungen über den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu beenden; fordert die EU auf, Führungsqualitäten in diesem Prozess an den Tag zu legen und andere Länder zu verurteilen, die aus den Verhandlungen ausscheiden oder erfolgreich darin sind, den Inhalt des endgültigen Pakts zu verwässern; fordert die EU auf, ihrer Verantwortung als globalem Akteur gerecht zu werden und darauf hinzuarbeiten, dass der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen sichergestellt wird; besteht darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten vereint auftreten und mit einer Stimme sprechen müssen, um ein internationales System für Migrationsmanagement, das sich auf die Menschenrechte gründet, zu unterstützen;

30.  ist der Auffassung, dass mehr rechtmäßige Wege für die Migration, auch auf der Grundlage realistischer Analysen des Arbeitsmarktbedarfs, irreguläre Migration eindämmen und zu weniger Todesfällen, weniger Missbrauch irregulärer Migranten durch Menschenschmuggler und weniger Ausbeutung irregulärer Migranten durch skrupellose Arbeitgeber führen würde;

31.  fordert alle Länder auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und die Ausbeutung von Migranten in ihren eigenen Hoheitsgebieten – auch durch Arbeitgeber – zu verhindern; fordert hierfür die Mitgliedstaaten Vereinten Nationen auf, das Internationale Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommen wurde, zu unterzeichnen, zu ratifizieren und einzuhalten; betont, dass sich der Pakt an internationale Arbeitsnormen, insbesondere die grundlegenden Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, sowie die einschlägigen Übereinkommen der IAO und der Vereinten Nationen zum Schutz von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen, halten und mit ihnen in Einklang stehen sollte;

32.  betont, wie wichtig es ist, für eine angemessene Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und für die Wiedereingliederung von in ihre Heimatländer zurückkehrenden Menschen zu sorgen; betont, dass Kinder nur zurückgeführt werden sollten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht, und zwar in einer sicheren, unterstützten und freiwilligen Art und Weise, wobei kinderspezifische Informationen über das Herkunftsland verwendet werden sollten und langfristige Unterstützung für ihre Wiedereingliederung gewährt werden sollte;

33.  empfiehlt den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Verabschiedung detaillierter nationaler oder subnationaler Aktionspläne in Erwägung zu ziehen, durch die das alle Bereiche einbeziehende Handeln zur Umsetzung der Empfehlungen des Pakts gefördert wird, um sich mit den verschiedenen Dimensionen von Migration, einschließlich Entwicklung, Menschenrechte, Sicherheit, sozialer Aspekte, Alter und Geschlecht, zu befassen, und bei denen die politischen Auswirkungen auf Gesundheit, Bildung, Kinderschutz, Wohnraum, soziale Einbeziehung, Justiz, Beschäftigung und Sozialschutz berücksichtigt werden;

34.  schließt sich der in der New Yorker Erklärung enthaltenen Aufforderung an, die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Migration systematisch weiterzuverfolgen und zu überprüfen; erklärt sich bereit, an diesem Prozess auf EU-Ebene beteiligt zu werden, und unterstützt die Einbeziehung von Migranten und anderen Interessenträgern;

35.  fordert den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, das Parlament in allen Phasen des Prozesses, der zur Annahme der globalen Pakte führt, in vollem Umfang auf dem Laufenden zu halten;

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36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) http://www.un.org/depts/german/gv-71/band1/ar71001.pdf
(2) http://www.un.org/depts/german/gv-71/band3/ar71280.pdf
(3) A/HRC/35/25 https://daccess-ods.un.org/TMP/8451200.72364807.html
(4) http://www.unhcr.org/58e625aa7.pdf
(5) https://www.un.org/depts/german/gs_sonst/a72-643.pdf
(6) http://www.unhcr.org/Zero-Draft.pdf
(7) https://refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180205_gcm_zero_draft_final.pdf
(8) https://refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/2018mar05_zerodraft.pdf
(9) Resolution 70/1 der Vereinten Nationen http://www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf
(10) http://www.un.org/documents/ga/res/45/a45r158.htm
(11) ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 109.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0404.
(13) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0242.
(14) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0124.
(15) ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 9.
(16) Vereinte Nationen, Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten/Bevölkerung (2017), „Trends in International Migrant Stock:„ “The 2017 revision“ (Datenbank der Vereinten Nationen, POP/DB/MIG/Stock/Rev.2017).
(17) https://missingmigrants.iom.int/latest-global-figures
(18) UNICEF-Bericht, „Uprooted:„ “the growing crisis for refugee and migrant children“, September 2016, S. 39, https://www.unicef.org/videoaudio/PDFs/Uprooted.pdf

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen