Eingereichte Texte :
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :
Das Europäische Parlament ,
– gestützt auf Artikel 174 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 29. Januar 2004 zu Zahl und Zuständigkeiten der Ausschüsse des Parlaments(1) ,
1. beschließt folgende Mitgliederzahl der Ausschüsse:
Unterausschuss Menschenrechte: 32 Mitglieder
Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 32 Mitglieder