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Verfahren : 2004/2599(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0094/2005

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B6-0094/2005

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Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0131

Angenommene Texte
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Donnerstag, 14. April 2005 - Straßburg
Stand der regionalen Integration auf dem westlichen Balkan
P6_TA(2005)0131B6-0094/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der regionalen Integration im Westbalkan

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Jahresberichte der Kommission über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den südosteuropäischen Ländern und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, insbesondere diejenige vom 20. November 2003(1),

–   unter Hinweis auf den historischen Besuch des Ministerpräsidenten Kroatiens in Serbien und Montenegro vom 15. November 2004 und die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung aus diesem Anlass, in der betont wird, dass beide Länder fest entschlossen sind, der Europäischen Union beizutreten und offene Fragen zu klären, einschließlich des Schutzes von Minderheiten, der Rückkehr von serbischen Flüchtlingen nach Kroatien und der Suche nach Kroaten, die während des Krieges verschollen sind,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2004 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau(2) und die mündlichen Anfragen an den Rat (B6-0026/2004) und an die Kommission (B6-0025/2004),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union 1999 als ihren wichtigsten Beitrag zum Stabilitätspakt einen Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für die westlichen Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) eingeleitet hat, der die strategischen Rahmenbedingungen der Beziehungen dieser Länder zu der Europäischen Union festlegt sowie weitere Vertragsbeziehungen (Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen) und ein Hilfsprogramm (CARDS) miteinander verbindet,

B.   in der Erwägung, dass bilaterale Beziehungen einen multilateralen Rahmen ergänzen, in dem die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen als Vorbedingungen für konkrete Aussichten auf eine Mitgliedschaft zu entwickeln sind,

C.   in der Erwägung, dass der Europäische Rat 2003 in Thessaloniki die europäische Bestimmung der vom Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erfassten Länder sowie deren Potential als Bewerber um eine EU-Mitgliedschaft ausdrücklich anerkannt hat,

D.   in der Erwägung, dass die betroffenen Länder zwar Fortschritte erzielt haben, sie jedoch noch viele Herausforderungen bewältigen müssen, um den Übergang zu voll funktionstüchtigen Demokratien und Marktwirtschaften zu vollenden und in der Lage zu sein, eine engere Beziehung zur Europäischen Union zu unterhalten; und letztlich in der Erwägung, dass, obwohl die europäische Bestimmung dieser Länder unbestreitbar ist, weitere Fortschritte in dieser Richtung von der Fähigkeit der einzelnen Länder selbst abhängen werden, spürbare Verbesserungen zu erreichen,

E.   in der Erwägung, dass der auf Initiative der Europäischen Union geschaffene Staatenbund zwischen Serbien und Montenegro, der den Demokratisierungsprozess und die wirtschaftlichen Reformen fördern sowie die Integration des Landes in die Europäische Union beschleunigen sollte, die an ihn gestellten Erwartungen zurzeit nicht erfüllt, und dass sein Parlament seine Tätigkeit am 3. März 2005 praktisch eingestellt hat,

F.   in der Erwägung, dass die Schaffung eines demokratischen Kosovo nicht nur für die ethnische Mehrheit, sondern für alle ethnischen Gruppen, die dort leben, Ziel der Tätigkeit der Europäischen Union sein muss, und in der Überzeugung, dass derzeitige und künftige Hilfe auf solche Prinzipien gegründet sein muss; in der Erwägung, dass die Ergebnisse dieser Bemühungen nicht befriedigend sind; in der Erwägung, dass sich die Lage im Kosovo und die mangelnde Sicherheit für die verbliebenen Mitglieder der serbischen und anderer nichtalbanischer Bevölkerungsgruppen, insbesondere infolge des erneuten Ausbruchs ethnisch motivierter Gewalt im März 2004, ebenfalls negativ auf die Lage Serbiens auswirkt,

G.   in der Erwägung, dass die Bestimmungen der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats hinsichtlich der Rückkehr serbischer und anderer Flüchtlinge im Kosovo immer noch nicht eingehalten werden,

H.   in der Erwägung, dass die große Zahl der Binnenvertriebenen in Serbien und Kroatien eine zusätzliche finanzielle Belastung für beide Länder darstellen,

I.   in der Erwägung, dass das Bestehen staatsähnlicher Einheiten und ihr weiterhin nicht definierter Status zur Instabilität der Region beitragen,

J.   in der Überzeugung, dass der von den Abkommen von Dayton herrührende institutionelle Rahmen die Lebensfähigkeit von Bosnien und Herzegowina untergräbt und ein Hindernis für die europäische Integration darstellt,

K.   in der Erwägung, dass das Scheitern des Referendums vom 7. November 2004 in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Weg frei gemacht hat für eine vollständige Umsetzung des Ohrid-Abkommens und für eine Beschleunigung des Tempos der europäischen Integration,

L.   in der Überzeugung, dass die anstehende Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, nach Erfüllung der Verpflichtungen bezüglich des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), als positives Signal an alle Länder der Region hinsichtlich ihrer europäischen Aussichten gesehen werden sollte,

M.   in Kenntnis der Tatsache, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ebenfalls einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat und erwartet, von der Kommission zur gegebenen Zeit eine Stellungnahme zu erhalten,

1.   betont, dass der westliche Balkan gemäß der Europäischen Sicherheitsstrategie, die im Dezember 2003 angenommen wurde, oberste Priorität für die Europäische Union besitzt, und dass die Zukunft dieser Region zwar sicherlich in der europäischen Integration liegt, jedoch größtenteils von den Bemühungen der westlichen Balkanländer selbst abhängt;

2.   stellt fest, dass politische Eigenverantwortlichkeit und Kenntnis der technischen Mechanismen der europäischen Integration wichtige Elemente darstellen, es jedoch auch der Stärkung der entsprechenden Institutionen, insbesondere der gewählten Gremien (in den Ländern der Region) bedarf, und räumt ein, dass dafür erhebliche zusätzliche Finanzmittel erforderlich sein werden;

3.   äußert seine tiefe Besorgnis über die wirtschaftliche und soziale Lage in der Region; betont, dass die Lösung dieser ausschlaggebenden Frage einer der wichtigsten Schlüssel zu einer stabilen Entwicklung dieser Länder ist; fordert die Regierungen und die Europäische Union auf, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu einer Hauptpriorität zu machen;

4.   verweist darauf, dass sich die Staatsoberhäupter von Bosnien und Herzegowina, Kroatien sowie Serbien und Montenegro auf ihrem Gipfeltreffen im Juli 2002 auf eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des Abkommens von Dayton, zur Bestätigung der Unantastbarkeit bestehender Grenzen, zur Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und zur Zusammenarbeit bei der europäischen Integration geeinigt haben;

5.   begrüßt das bilaterale Abkommen über den Schutz von Minderheiten, das am 15. November 2004 zwischen Kroatien und dem Staatenbund Serbien und Montenegro geschlossen wurde und das auf die Bereitschaft der Parteien hindeutet, nationale Minderheiten als einen Vorteil anzuerkennen, der die Gesellschaft bereichert;

Bosnien und Herzegowina

6.   stellt fest, dass zehn Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton entscheidende politische Probleme weiterhin ungelöst sind, das Land tief gespalten ist und die politische Stabilität auf schwachen Füßen steht; ist der Auffassung, dass neue politische Initiativen auf der Grundlage einer Beteiligung von unten nach oben der drei Völker, die dort leben und in dauerhaftem Frieden als Nachbarn leben sollen, dringend erforderlich sind; betont deshalb die Notwendigkeit der Überarbeitung der Vereinbarungen von Dayton;

7.   macht auf die Prioritäten aufmerksam, die noch nicht erreicht wurden: uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY, Sicherheitsfragen, Institutionenaufbau, Infrastruktur, Energie; begrüßt die Entscheidung der Europäischen Union, die Friedenssicherungseinsätze der unter Führung der NATO stehenden SFOR, deren Mandat am 2. Dezember 2004 auslief, zu übernehmen, und betont in diesem Zusammenhang die enorme Bedeutung der bislang größten Militärmission der Europäischen Union, die der Europäischen Union in Bosnien beachtliche Präsenz verleihen wird; stellt fest, dass die Europäische Union dadurch zum wichtigsten internationalen Akteur in Bosnien wird, wobei ihr nicht nur militärische Instrumente zur Verfügung stehen, sondern auch zivile, darunter Hilfen, Handel und politischer Dialog; unterstreicht den Widerspruch, in den sich einige politische Kräfte in Bosnien und Herzegowina verstricken, wenn sie offen die europäische Integration unterstützen, die unverzichtbaren Reformen aber behindern, die für einen funktionsfähigen Staat notwendig sind;

8.   begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union bereit ist, mehr Verantwortung hinsichtlich der Stabilität von Bosnien und Herzegowina als in der Vergangenheit zu übernehmen; stellt fest, dass die größte Militärmission der Europäischen Union EUFOR ein ergänzendes Element zur EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina ist; betont deshalb, dass die Übernahme der Nato-geführten Friedenserhaltungsoperation SFOR im Dezember 2004 eine hervorragende Gelegenheit für Fortschritte zehn Jahre nach Dayton darstellt; nimmt die Aufnahme von militärischen als auch von polizeilichen Komponenten zur Kenntnis; fordert den Rat auf, für eine größtmögliche Abstimmung zwischen den vielfältigen Akteuren zu sorgen und sicherzustellen, dass das Europäische Parlament gut unterrichtet wird und spezifische Informationen über EUFOR erhält;

9.   begrüßt die Arbeit der Direktion für Europäische Integration der Regierung von Bosnien und Herzegowina; erkennt die positiven Entwicklungen an; betont, wie wichtig es ist, dass der Reformprozess von den Behörden fortgeführt wird und diese Prioritäten in Angriff nehmen, wie die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, das Aufspüren von noch flüchtigen Kriegsverbrechern, die Wiederbelebung der stark angeschlagenen Wirtschaft, Senkung der unhaltbar hohen Kosten für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und Ausbau der allgemein mangelhaften Verwaltungskapazitäten;

10.   bedauert den von den USA gefassten Beschluss - der nach Ratifizierung durch das Parlament von Bosnien und Herzegowina im Juni 2003 in Kraft getreten ist -, US-Bürgern in Bosnien Immunität gegen eine Strafverfolgung durch den ICTY in Den Haag zu gewähren;

11.   fordert die bosnischen Behörden, insbesondere die Regierung der Republika Srpska, zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem ICTY bei der Aufspürung von Personen auf, denen Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, und unterstützt, sollte dies nachweislich der Fall sein, eine künftige Einladung für Bosnien, an dem Programm "Partnerschaft für den Frieden" teilzunehmen; betont, dass die ernsteste Frage weiterhin die anhaltende Straffreiheit angeklagter Kriegsverbrecher und das Problem mit ihrer Auslieferung ist, das ein Hindernis für die Aussöhnung und für den Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Völkern darstellt; fordert die Behörden von Bosnien und Herzegowina auf allen Ebenen der Verwaltung, die Zivilgesellschaft, die orthodoxe Kirche und alle verantwortlichen Akteure auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Karadzic und Mladic vor den Gerichtshof zu bringen; begrüßt insofern die Tatsache, dass die Polizei der Republika Srpska vor kurzem acht Personen aufgrund von örtlichen Haftbefehlen wegen Kriegsverbrechern verhaftet hat, und die Entscheidung des Rats, die Vermögenswerte von einer größeren Anzahl wegen Kriegsverbrechen Angeklagten einzufrieren;

12.   ist tief beunruhigt durch die Entdeckung von Verseuchungen durch abgereichertes Uran in Wasser- und Bodenproben in die in einigen Teilen von Bosnien und Herzegowina von Wissenschaftlern des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) genommen wurden; äußert seine Besorgnis darüber, dass auf die Empfehlung von UNEP, dass die vergifteten Gebiete entseucht werden sollten, nichts geschieht;

13.   begrüßt die Wiederherstellung der Anbindung der Kraftwerke von Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie von Serbien und Montenegro an Westeuropas UCTE-System, die 1991 unterbrochen worden war; ist der Überzeugung, dass die Wiedervereinigung des bosnischen Marktes, der früher zwischen der Föderation und der Republika Srpska aufgespalten war, der wirtschaftlichen Gesundung Bosniens starke Impulse geben wird;

14.   erkennt an, dass das Amt des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina immer noch benötigt wird; fordert mehr Transparenz und (europäische) parlamentarische Überwachung seiner Aktivitäten und Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die geplante stufenweise Übertragung seiner Tätigkeiten auf eigene staatliche Stellen von Bosnien und Herzegowina; fordert in diesem Zusammenhang den Hohen Repräsentanten auf, von allzu ausgiebigem Gebrauch der so genannten "Bonner Befugnisse" Abstand zu nehmen, da diese Mittel des Regierens die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina behindern;

15.   fordert die Kommission eindringlich auf, die politischen Kräfte des Landes dabei zu unterstützen, sich auf eine Reform des im Abkommen von Dayton festgelegten politischen Rahmens zu einigen, um in Bosnien und Herzegowina effektiv funktionierende Verwaltungsstrukturen aufzubauen;

Serbien und Montenegro

16.   weist darauf hin, dass die nächsten beiden Jahre kritisch für den Staatenbund Serbien und Montenegro sein werden, da eine für beide Seiten befriedigende Lösung ein Schlüsselfaktor für die Stabilität der gesamten Region sein wird; bekräftigt, dass die Europäische Union bereit sein sollte, Serbien und Montenegro dabei behilflich zu sein, eine dauerhafte Regelung zu erarbeiten, wobei sie eine neutrale Haltung zu der Frage einnehmen sollte, welcher Art diese Beziehung sein sollte;

17.   bedauert, dass die Zusammenarbeit Serbiens mit dem ICTY immer noch mangelhaft ist, und fordert die staatlichen Stellen auf, weitere Fortschritte bei der Militär- und Polizeireform unter besonderer Konzentration auf die Geheimpolizei zu machen; begrüßt, dass angeklagte hochrangige Kriegsverbrecher sich kürzlich dem ICTY gestellt haben, und erwartet von den serbischen Behörden eine beschleunigte Zusammenarbeit mit dem ICTY;

18.   erinnert die Regierung von Serbien und Montenegro daran, dass die Achtung der Grundrechte und -freiheiten, einschließlich derjenigen ethnischer und nationaler Minderheiten, eines der Kopenhagen-Kriterien und eine Vorbedingung für die weitere Einbeziehung in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ist, der unter Umständen später zu einer EU-Mitgliedschaft führt;

19.   nimmt die Erkenntnisse der Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments, die die Vojvodina besucht hat, sowie ihren Bericht über die ethnischen und sozialen Spannungen in dieser Provinz zur Kenntnis; erinnert die serbischen Behörden an ihre Verantwortung für die Sicherstellung von Recht und Ordnung im gesamten Land und für alle Einwohner; erkennt an, dass die Vojvodina dem übrigen Serbien durchaus als Beispiel für die Sicherstellung einer friedlichen Koexistenz der verschiedenen Volksgruppen dienen und von den von der Europäischen Union eingeleiteten bzw. unterstützten regionalen und grenzüberschreitenden Programmen umfassend profitieren könnte;

Kosovo

20.   ersucht die Kommission, ihre Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführbarkeitsstudie zu beschleunigen und abzuschließen, damit möglichst bald Verhandlungen für den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union aufgenommen werden können;

21.   räumt ein, dass die künftigen Entscheidungen über den Status des Kosovo politische Auswirkungen für Serbien haben werden, und fordert Belgrad und Pristina deshalb auf, einen kooperativen Dialog einzuleiten und eine konstruktive Lösung für die Zukunft des Kosovo zu finden;

22.   begrüßt den Entschluss des früheren kosovarischen Premierministers Ramush Haradinaj, zurückzutreten und sich dem ICTY zu stellen; hofft, dass sich andere angeklagte Kriegsverbrecher daran ein Beispiel nehmen und dass der ICTY dadurch mehr Respekt genießt und sein Ansehen gestärkt wird;

23.   nimmt das Ergebnis der jüngst stattgefundenen Wahlen (23. Oktober 2004) zur Kenntnis, bedauert jedoch die niedrige Wahlbeteiligung, insbesondere den massenhaften Wahlboykott der serbischen Minderheit des Kosovo und die Tatsache, dass dies die weiterhin bestehende tiefe Spaltung der Region hervorhebt;

24.   ist sich der Tatsache bewusst, dass die Überprüfung der Umsetzung der Standards Mitte 2005 stattfinden wird, um dann über die Möglichkeit entscheiden zu können, Gespräche über den künftigen Status des Kosovo einzuleiten;

25.   erwartet vom Rat, besonders vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, sowie von der Kommission, dass sie gemeinsam mit den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten und der NATO sowie mit allen anderen einschlägigen Akteuren alles in ihrer Macht Stehende tun, um den bevorstehenden Gesprächen über die Zukunft des Kosovo den Weg zu ebnen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass allen Beteiligten klar sein muss, dass die gesamte Region einer gemeinsamen europäischen Zukunft entgegenblickt;

26.   fordert den Rat und die Kommission auf, eine führende Rolle bei der Vorbereitung der Verhandlungen über den endgültigen Status zu spielen und zur Beschleunigung des Prozesses bereits im Vorfeld folgende Optionen auszuschließen:

   - Rückkehr zu einer verfassungsmäßigen Beziehung mit Serbien und Montenegro;
   - Vereinigung mit Albanien oder einem anderen Staat oder Gebiet in der Region;
   - Teilung des Kosovo;

27.   besteht aber auf entschiedenen Maßnahmen der Behörden im Kosovo, um die Sicherheit für alle Bürger des Kosovo zu erhöhen;

28.   erkennt die Bedeutung des Kontrollmechanismus zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (STM) als ein Instrument der Unterstützung des Kosovo bei seinen mit der EU kompatiblen Strukturreformen und der Vorbereitung der Zukunft des Kosovo innerhalb der Europäischen Union an;

29.   betont, dass mehr als fünf Jahre nach dem Konflikt das Schicksal von fast 3.500 Einwohnern des Kosovo noch nicht geklärt ist; fordert die serbische Regierung auf, aktiv zusammenzuarbeiten, um alle Informationen hinsichtlich der vermissten Personen zu beschaffen; fordert auch die Behörden des Kosovo auf, alle Informationen hinsichtlich der 500 Serben aus dem Kosovo, die immer noch vermisst werden, zu liefern;

30.   fordert die Behörden des Kosovo auf, die Rechte der serbischen Gemeinschaft zu achten, die Rückkehr serbischer und anderer nicht-albanischer Flüchtlinge zu erleichtern, sich an die Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats zu halten und entschlossener das organisierte Verbrechen und den Drogenhandel zu bekämpfen;

Albanien

31.   fürchtet, dass das politische Klima in Albanien problematisch ist, nachdem Spannungen in der Regierungspartei zu ihrer Spaltung geführt haben; beklagt die Handlungsunfähigkeit der albanischen Regierung; erwartet konkrete Maßnahmen aller politischen Parteien, um das politische Klima zu verbessern;

32.   unterstreicht die Notwendigkeit, die Verwaltungskapazität Albaniens zu verbessern und gegen Behördenwillkür vorzugehen; empfiehlt entschiedene Maßnahmen, um die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Bekämpfung der Korruption, des organisierten Verbrechens und des Menschen-, Waffen- und Drogenhandels benötigt werden; fordert Verbesserungen, durch die ein unabhängiges und leistungsfähiges Justizsystem, insbesondere der Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, erreicht werden soll;

33.   erkennt an, dass Albanien wegen seiner Rolle, die es im Kampf gegen das organisierte Verbrechen übernehmen muss, eine Schlüsselfigur im Stabilisierungsprozess der Region ist;

34.   ist sich der Tatsache bewusst, dass noch viel zu tun ist, um die Wirtschaft zu entwickeln (z. B. lebt ein Viertel der Bevölkerung unter der Armutsgrenze), die Korruption zu bekämpfen und die Transparenz zu erhöhen; lenkt die Aufmerksamkeit auf die schwierige Lage im Bildungssektor, insbesondere was die dringende Notwendigkeit angeht, gleiche Bildungschancen für Kinder im gesamten Land zu gewährleisten;

35.   fordert die Regierung und die Behörden von Albanien auf, die Rechte der griechischen ethnischen Minderheit zu achten, und betont, dass der Fortschritt der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sowie die europäische Zukunft Albaniens eng mit der Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte in Verbindung stehen;

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

36.   ist der Auffassung, dass die umfassende Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am europäischen Integrationsprozess nicht nur für das Land selbst von Vorteil sein wird, sondern für die gesamte Region;

37.   begrüßt die Antworten der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf den Fragebogen der Kommission zu politischen und wirtschaftlichen Themen und dem EU-Besitzstand; erwartet von der Kommission, dass sie ihre Stellungnahme zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf EU-Mitgliedschaft so rasch wie möglich abgibt; weist darauf hin, dass das Land ermuntert wird, weitere Ergebnisse im Reformprozess zu erreichen, wenn ihm auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2005 der Kandidatenstatus zuerkannt wird, was die Stabilität in der Region stärken wird;

38.   begrüßt die Anstrengungen, die bei der Umsetzung der Dezentralisierungsreformen als Teil des 2001 in Ohrid unterzeichneten Rahmenabkommens von der Regierung unternommen wurden; begrüßt das Ergebnis des Referendums vom November 2004, das die Unterstützung für den europäischen Weg des Landes zeigt und die Bedingungen für weitere Reformen schafft; betont, dass die Bemühungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien um eine Dezentralisierung durch die EU-Hilfsprogramme in angemessener Weise unterstützt werden sollten, die noch mehr "dekonzentriert" werden sollten, um das Fachwissen nationaler und lokaler staatlicher Stellen einzubeziehen;

39.   bedauert, dass die Kommunalwahlen vom Frühjahr 2005 nach Einschätzung von OSZE-Beobachtern von Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet waren, und fordert von den Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Wahlstandards in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) zu bringen;

40.   ist der Auffassung, dass das Scheitern des Referendums über die Durchführbarkeit der territorialen Gliederung eine dauerhafte Aussöhnung zwischen den beiden wichtigsten ethnischen Gruppen entsprechend dem Ohrid-Abkommen gewährleistet, sodass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ein Muster für friedliche Koexistenz sein und zur Stabilisierung der gesamten Region beitragen kann;

41.   ist der Auffassung, dass die verschiedenen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien tätigen EU-Stellen ihre Abstimmung verbessern sollten; ist in diesem Zusammenhang der Meinung, dass die Kommission eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der EU-Politik in dem Land spielen sollte;

42.   ist der Überzeugung, dass die uneingeschränkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs ein Grundelement der Zusammenarbeit zwischen der EU und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist; betont insofern, dass mit Blick auf den Beitrittsantrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoniens der im Jahr 2003 zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und den USA unterzeichnete so genannte "Ausnahmevertrag" für nichtig erklärt werden sollte;

43.   bedauert, dass den Berichten der OSZE über die Kommunalwahlen zufolge in zahlreichen Städten Unregelmäßigkeiten beobachtet wurden; fordert daher in Zukunft weitere Bemühungen um die demokratische Konsolidierung der Wahlverfahren, insbesondere auf lokaler Ebene;

Kroatien

44.   begrüßt den Beschluss vom 18. Juni 2004(3), Kroatien den Status eines Berwerberlands zu verleihen;

45.   nimmt die Entscheidung des Rates zur Kenntnis, die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien zu verschieben, weil keine Einigung über die uneingeschränkte Zusammenarbeit dieses Landes mit dem ICTY zu Stande kam;

46.   begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Rates, einen Verhandlungsrahmen mit Kroatien anzunehmen, und fordert die kroatische Regierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um zu beweisen, dass sie uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet; ist der Auffassung, dass dies ein grundlegender Test für alle Länder in der Region ist, und drückt seine vollständige Unterstützung für die schwierige Arbeit aus, die der ICTY leistet;

47.   ruft Kroatien dazu auf, die noch verbliebenen Grenzstreitigkeiten in einem Dialog mit Slowenien beizulegen, einseitige Handlungen zu vermeiden, die die Festlegung der slowenisch-kroatischen Grenze beeinträchtigen sollen und ohne Zustimmung Auswirkungen auf die Festlegung der Grenze haben, und sein Äußerstes dafür zu tun, um die Rückkehr der Flüchtlinge zu unterstützen und zu erleichtern;

48.   nimmt den Besuch des kroatischen Ministerpräsidenten Sanader vom November 2004 in Belgrad zur Kenntnis, dem ersten derartigen offiziellen Besuch seit dem Zusammenbruch des ehemaligen Jugoslawien; nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Ministerpräsident Sanader und der Präsident von Serbien und Montenegro Marovic Abkommen über nationale Minderheiten und technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet haben, und dass sie sich einig waren, dass die Zukunft sowohl Kroatiens als auch von Serbien und Montenegro die Mitgliedschaft in der Europäischen Union umfassen muss;

49.   fordert die Behörden auf, Schritte zu unternehmen, die die Rückkehr von Flüchtlingen merklich erleichtern, und faire und effektive Gerichtsverfahren im eigenen Land zur Verfolgung von Kriegsverbrechern zu gewährleisten;

50.   fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, die für die Überwachung vorgesehene Taskforce so bald wie möglich nach Kroatien zu entsenden, damit zur nächsten Tagung des Rates als Grundlage für eine Beschlussfassung zuverlässige Ergebnisse vorgelegt werden können;

Allgemeines

51.   verlangt, dass die internationalen Maßnahmen in der Region besser koordiniert werden; stellt fest, dass auf Grund der Vielzahl der Akteure, die in der Region agieren, deren Zuständigkeiten definiert bzw. zugewiesen werden müssen; macht besonders auf die Notwendigkeit einer klaren Zuweisung der Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau und den "dekonzentrierten" Delegationen der Europäischen Kommission in der Region aufmerksam;

52.   fordert den Rat und die Kommission auf, einen klaren Fahrplan und eine Strategie für den Beitritt der Länder des westlichen Balkans in den nächsten Jahren vorzulegen, und ersucht darum, dass die Europäische Union, insbesondere angesichts der Aufnahme der Verhandlungen mit Kroatien, den übrigen Staaten Südosteuropas eine eindeutige Botschaft zukommen lässt;

53.   weist darauf hin, dass der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess im Westbalkan ein wichtiger Rahmen für den Weg dieser Länder in die Europäischen Union ist;

54.   weist darauf hin, dass der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufgewertet werden sollten, und dass die Europäische Union einen klaren Zeitplan für eine schrittweise Integration erstellen sollte;

55.   fordert die EU auf, die Aufstellung von mit der EU kompatiblen vorläufigen Nationalen Entwicklungsplänen (NEP) durch alle Regierungen der Region zu fördern und zu unterstützen, wobei diese Pläne demjenigen vergleichbar sein sollten, den die Türkei aufgestellt hat, um institutionelle Kapazitäten für die Aufnahme künftiger EU-Hilfen aufzubauen, insbesondere in den Bereichen Entwicklung des ländlichen Raums, Infrastruktur und Humanressourcen;

56.   ist der Ansicht, dass der freie Handel zwischen den südosteuropäischen Ländern und dem EU-Markt durch die Frage der Ursprungsregeln behindert wird, da die meisten dieser Länder das gesamteuropäische Abkommen über die Ursprungsregeln nicht unterzeichnet haben; vertritt die Auffassung, dass die Kommission der Unterstützung dieser Länder im Hinblick auf Verhandlungen und die notwendigen Verfahren oberste Priorität einräumen sollte;

57.   stellt fest, dass die Mittelbindungen im Haushalt für die Beziehungen zu den westlichen Balkanstaaten seit dem Jahr 2002 stetig und erheblich gekürzt wurden, und ist entschlossen, in der nächsten Finanziellen Vorausschau angemessene Finanzmittel für diese Region bereitzustellen, wobei deren wesentliche Herausforderungen, nämlich der allmähliche Übergang vom physischen Wiederaufbau zum Aufbau von Institutionen, und die Beihilfen zur Vorbereitung auf den Beitritt sowie die strategische Bedeutung der Region für die Europäische Union zu berücksichtigen sind;

58.   fordert im Hinblick auf die Notwendigkeit, die gesamte Gesellschaft, insbesondere Meinungsführer, auf dem Weg der Region hin zur Europäischen Union mit ins Boot zu holen, den Rat und die Kommission auf, Dringlichkeitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit bei Grenzkontrollen als Teil einer breiteren Strategie im Bereich Justiz und Inneres für die Region zu verstärken, was eine Studie der Kommission über die Auswirkungen einer schrittweisen Lockerung der Visabestimmungen für die Länder der Region umfassen sollte, deren Schlussfolgerungen bis Ende 2005 vorzulegen sind; ist der Auffassung, dass besonderes Augenmerk bei der Studie der Frage geschenkt werden sollte, wie die Bewegungsfreiheit von Studenten, Vertretern von NRO, Wirtschaftsakteuren, Vertretern politischer Institutionen und Geschäftsleuten verbessert werden kann;

59.   fordert die Behörden der Länder dieser Region auf, sich intensiver darum zu bemühen, all diejenigen, die Kriegsverbrechen begangen haben, unabhängig von der Volkszugehörigkeit der Opfer und der Täter im eigenen Lande vor Gericht zu stellen, und zwar nach international anerkannten Verfahrensnormen und in Zusammenarbeit mit dem ICTY;

60.   betont, dass die Länder der Region selbst viel dazu beitragen können, weiteren Fortschritt auf dem Weg zur Integration in die Europäische Union zu erzielen, indem sie folgende Bedingungen erfüllen:

   Zusammenarbeit mit dem ICTY;
   Umsetzung einer wirksamen Politik zugunsten der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen;
   Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte;
   Umsetzung einer aktiven Politik gegen Korruption, organisiertes Verbrechen sowie Menschen-, Waffen- und Drogenhandel;
   effektive wirtschaftliche Zusammenarbeit;

61.   begrüßt die Erklärung von Sofia über ein Jahrzehnt der Integration der Roma und fordert die Kommission auf, die Bemühungen der Länder dieser Region um die Verbesserung der Lage der Roma-Bevölkerung entschieden zu unterstützen;

62.   stellt fest, dass eines der Hauptziele der Politik der Europäischen Union eine systematische und schrittweise Übertragung von Verantwortung hinsichtlich der Umsetzung und der Verwaltung von EU-Hilfe sein sollte, wodurch die Rolle der örtlichen und nationalen Behörden gestärkt sowie das Engagement der Zivilgesellschaft und demokratischer Kräfte stetig gesteigert wird, wenn und sobald die betreffenden Länder die Kapazität dazu haben;

63.   fordert die Kommission auf, nunmehr die Institutionen der Länder unmittelbar in das in dem Programm CARDS vorgesehene System für die finanzielle Abwicklung von EU-Hilfe einzubeziehen;

64.   ruft alle Länder in der Region dazu auf, bei der Koordination der regionalen Infrastruktur zusammenzuarbeiten, da die Entwicklung in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Integration ist;

65.   bedauert, dass die Rückkehr der Flüchtlinge und der Binnenvertriebenen noch nicht in vollem Umfang erfolgt ist;

66.   ist weiterhin ernsthaft besorgt über die Abwanderung der jugendlichen Bevölkerung und den sogenannten "Braindrain" der Region sowie über das damit zusammenhängende Maß an Armut und Arbeitslosigkeit;

67.   stellt fest, dass die Minenfelder im Balkan nach wie vor die Entwicklung und die Integration der Regionen Südosteuropas behindern und dass die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Minen, trotz der wichtigen Arbeit, die in den vergangenen Jahren geleistet wurde, in den Ländern der Region weitergeführt werden müssen, um das Ziel des Übereinkommens von Ottawa zu erreichen, bis 2010 für minenfreie Gebiete erklären zu können;

68.   ist der Überzeugung, dass der Aufbau und die Unterstützung einer echten Zivilgesellschaft ein unverzichtbarer Faktor für die Stärkung der demokratischen Institutionen und die Vorbereitung einer umfassenden Aussöhnung ist;

69.   fordert die Kommission auf, die Länder dieser Region weiter nach Kräften dabei zu unterstützen, dass die dort herrschende traditionelle ethnische Vielfalt auch ungeschmälert Niederschlag in ihren Bildungssystemen findet, und dafür zu sorgen, dass die Länder an den Bildungsprogrammen der Europäischen Union teilnehmen können;

70.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein konkretes Projekt für die Schaffung von Bereichen vereinfachter Bewegungsfreiheit zwischen Nachbarregionen vorzulegen, wodurch die Entwicklung einer grenzüberschreitenden und regionalen Zusammenarbeit gestärkt wird;

71.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einrichtung von Verwaltungspartnerschaften auf kommunaler Ebene zu fördern und zu unterstützen und alle Maßnahmen zu unterstützen, die eine Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Europäischen Union und den Ländern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erleichtern;

72.   schlägt vor, dass die EU in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung der Plattform für umgehende Gespräche aller relevanten politischen Akteure über den Status des Kosovo spielt, und hofft auf ein produktives Ergebnis dieser Gespräche;

73.   fordert die Länder des westlichen Balkans nachdrücklich auf, den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenexporte zu übernehmen und umzusetzen;

74.   fordert die Kommission und die Agentur für Wiederaufbau auf, ergänzend zu den Gerichtsprozessen auch weiterhin einen umfassenden Wahrheitsfindungs- und Aussöhnungsprozess anzuregen und zu unterstützen, der die Zivilgesellschaft, Politiker und Kulturschaffende einbeziehen und das Fundament für dauerhaften Frieden und Stabilität in der Region bilden sollte; hält es für notwendig, dass sich dieser Aussöhnungsprozess gezielt an junge Menschen wendet und dass dabei die Schulbücher und die Lehrpläne für den Geschichtsunterricht gründlich überarbeitet werden;

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75.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschießung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, allen Regierungen und Parlamenten in der Region, dem EU-Sonderkoordinator des Stabilitätspakts für Südosteuropa, den EU-Sondergesandten in der Region, dem UN-Sonderbeauftragten im Kosovo (UNMIK), der OSZE und dem Europarat zu übermitteln.

(1) ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 521.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2004)0056.
(3) Schlussfolgerungen des Rates, 17./18. Juni 2004 (10679/2/04 REV 2).

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