Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2003/0196(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0215/2006

Eingereichte Texte :

A6-0215/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 04/07/2006 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0281

Angenommene Texte
PDF 72kDOC 30k
Dienstag, 4. Juli 2006 - Straßburg Endgültige Ausgabe
Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität: Schleusung von Migranten *
P6_TA(2006)0281A6-0215/2006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (8174/2006 – KOM(2005)0503 – C6-0129/2006 – 2003/0196(CNS))

(Verfahren der Konsultation – erneute Konsultation)

Das Europäische Parlament ,

–   in Kenntnis des Entwurfs des Rates (8174/2006),

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0503)(1) ,

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. Januar 2004(2) ,

–   gestützt auf Artikel 62 Nummer 2, Artikel 63 Nummer 3 und die Artikel 66, 179 und 181a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

–   vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags erneut konsultiert (C6-0129/2006),

–   gestützt auf Artikel 51, Artikel 43 Absatz 1, Artikel 55 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0215/2006),

1.   stimmt dem Abschluss des Zusatzprotokolls zu;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 75.

Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2007Rechtlicher Hinweis