Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (8174/2006 – KOM(2005)0503 – C6-0129/2006 – 2003/0196(CNS))
(Verfahren der Konsultation – erneute Konsultation)
Das Europäische Parlament
,
– in Kenntnis des Entwurfs des Rates (8174/2006),
– in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0503)(1)
,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. Januar 2004(2)
,
– gestützt auf Artikel 62 Nummer 2, Artikel 63 Nummer 3 und die Artikel 66, 179 und 181a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
– vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags erneut konsultiert (C6-0129/2006),
– gestützt auf Artikel 51, Artikel 43 Absatz 1, Artikel 55 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0215/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Zusatzprotokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.