Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Fidschi
Das Europäische Parlament
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– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2000 zur Lage in Fidschi(1)
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– unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 5. Dezember 2006 zum Militärputsch in Fidschi,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 5. Dezember 2006 zur Machtübernahme durch das Militär in Fidschi,
– unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte vom 6. Dezember 2006,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, das Kommodore Bainimarama die demokratisch gewählte Regierung von Fidschi am 5. Dezember 2006 durch einen Staatsstreich gestürzt hat und dabei seine Missachtung der fidschianischen Verfassung und des Rechtsstaats, des fidschianischen Volkes und der traditionellen Institutionen von Fidschi bewiesen hat,
B. in der Erwägung, dass im Mai und September 1987 zwei Militärputsche unter der Führung von Oberstleutnant Sitiveni Rabuka und autochthonen Fidschianern stattgefunden haben,
C. in der Erwägung, dass eine Gruppe von Bewaffneten am 19. Mai 2000 den ersten indischstämmigen Premierminister, Mahendra Chaudhry, und mehrere Mitglieder des Parlaments für mehrere Wochen als Geiseln genommen hat,
D. in der Erwägung, dass die Krise die Wirtschaft in Fidschi lähmt, da sie bewirkt, dass sich die Zuckerproduktion verzögert, der Fremdenverkehr dramatische Einbußen erleidet und Tausende ihren Arbeitsplatz verlieren,
E. in der Erwägung, dass die Entwicklungshilfe für die Fidschi-Inseln in Höhe von 23 Millionen EUR im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds von der Europäischen Union 2004 wieder aufgenommen wurde mit dem Ziel, allen ethnischen Gruppen gleichen Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu verschaffen,
F. in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit wesentlicher Bestandteil des Partnerschaftsabkommens von Cotonou sind, das die Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union regelt,
G. in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Fidschi und der Europäischen Union bis in das Jahr 1975 zurückreicht,
H. in der Erwägung, dass das Commonwealth beschlossen hat, die Mitgliedschaft von Fidschi in seinen Beschlussfassungsgremien auszusetzen,
1. missbilligt entschieden, dass die Streitkräfte von Fidschi die Macht von der demokratisch gewählten fidschianischen Regierung übernommen haben, und wiederholt, dass es Aktionen, die den demokratischen Prozess in Fidschi behindern, mit allem Nachdruck ablehnt;
2. fordert, dass die Streitkräfte zurücktreten und die Macht wieder an die demokratisch gewählte Regierung zurückgeben;
3. ist der Auffassung, dass eine dauerhafte Überwindung der gegenwärtigen politischen Krise nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden kann und hierbei den Anliegen und Interessen aller Bevölkerungsgemeinschaften Rechnung getragen werden muss;
4. unterstreicht, dass eine friedliche Opposition gegen das Militärregime Gestalt annimmt, nachdem der abgesetzte Premierminister zum friedlichen Widerstand aufgerufen hat und sowohl der Große Rat der Stammeshäuptlinge als auch einflussreiche kirchliche Gruppen den Putsch verurteilt haben;
5. weist darauf hin, dass in Fidschi im Mai 2006 allgemeine Wahlen stattgefunden haben, die von internationalen Beobachtern, insbesondere u. a. von einer substanziellen Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union, für glaubwürdig gehalten wurden;
6. weist darauf hin, dass die von Premierminister Qarase im Anschluss an die Wahlen gebildete Koalitionsregierung die volle demokratische Legitimität und eine sehr breite Mehrheit im Parlament hat;
7. unterstreicht, dass die Zukunft der multiethnischen Gesellschaft in Fidschi von der Glaubwürdigkeit und Legitimität demokratischer Institutionen abhängt, die auf dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft basieren und von allen Bevölkerungsgemeinschaften getragen werden;
8. schlägt die Einsetzung einer "Wahrheits- und Versöhnungskommission" in Fidschi vor, um zur friedlichen Koexistenz der beiden wichtigsten Bevölkerungsgemeinschaften des Landes beizutragen;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die nicht humanitäre Hilfe für Fidschi gemäß Artikel 96 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou mit Ausnahme der Bildungsprogramme, soweit sie von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, sofort vollständig auszusetzen;
10. fordert die Europäische Union auf, ein sofortiges Reiseverbot zu verhängen, um zu verhindern, dass Mitglieder des Militärs, ihre Familien oder andere Personen, die mit dem Staatsstreich in Fidschi in Verbindung stehen, in die Mitgliedstaaten einreisen;
11. fordert alle Mitglieder des Pacific Islands Forum und andere regionale und internationale Akteure auf, Druck auszuüben, um eine Lösung herbeizuführen und auf Dauer politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität in Fidschi zu erreichen;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Commonwealth, den Regierungen der Länder des Pacific Islands Forum, einschließlich Australien und Neuseeland, und den Regierungen der Partnerländer des Post-Forum Dialogue, einschließlich der Vereinigten Staaten, zu übermitteln.