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Verfahren : 2007/2542(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0164/2007

Eingereichte Texte :

B6-0164/2007

Aussprachen :

PV 25/04/2007 - 15
CRE 25/04/2007 - 15

Abstimmungen :

PV 26/04/2007 - 8.10
CRE 26/04/2007 - 8.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0166

Angenommene Texte
PDF 74kDOC 33k
Donnerstag, 26. April 2007 - Straßburg Endgültige Ausgabe
Moratorium zur Todesstrafe
P6_TA(2007)0166B6-0164/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe

Das Europäische Parlament ,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe(1) ,

–   in Kenntnis der Leitlinien vom 29. Juni 1998 für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern hinsichtlich der Todesstrafe,

–   in Kenntnis der Schlusserklärung des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe, der vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris stattfand,

–   in Kenntnis der vom EU-Vorsitz am 19. Dezember 2006 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegebenen Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe, die ursprünglich von 85 Ländern aus aller Welt unterzeichnet wurde,

–   in Kenntnis der Erklärung, die vom EU-Vorsitz während der vierten Tagung des UN-Menschenrechtsrats am 29. März 2007 im Namen der Europäischen Union verlesen wurde,

–   unter Hinweis auf die öffentliche Unterstützung für ein Moratorium, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen während seines jüngsten Besuchs in Rom zum Ausdruck gebracht wurde,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Forderung nach einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe ein strategischer Schritt auf dem Wege zur Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern ist,

B.   in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 1. Februar 2007 den EU-Vorsitz nachdrücklich aufgefordert hat, der laufenden UN - Generalversammlung unverzüglich den Text einer Resolution zu unterbreiten und das Parlament über die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten; in der Erwägung, dass der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen derzeit keine Resolution vorliegt,

C.   in der Erwägung, dass die Erklärung zur Todesstrafe, die die Europäische Union am 19. Dezember 2006 in der UN-Generalversammlung vorgelegt hat, nunmehr von 88 Ländern aus aller Welt unterzeichnet wurde,

1.   fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erneut auf, sich um die Unterstützung von Drittländern für die Erklärung zu bemühen;

2.   ermutigt die Europäische Union, die vorhandenen Möglichkeiten für weitere Schritte zu nutzen, und fordert die EU - Mitgliedstaaten und die Europäische Union auf, in der laufenden UN-Generalversammlung unverzüglich eine Resolution zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe einzureichen und sich dafür auch um die Unterstützung von Ländern anderer Kontinente zu bemühen;

3.   fordert den EU - Vorsitz auf, die noch verbleibenden Länder, die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bislang nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie diejenigen Mitgliedstaaten, die das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte über die Todesstrafe nicht unterzeichnet haben, zu ermutigen, dies zu tun;

4.   unterstützt uneingeschränkt die Schlusserklärung des dritten Weltkongresses und hat die Absicht, Folgemaßnahmen im Anschluss an diesen Kongress zu treffen, indem es insbesondere die parlamentarische Dimension der weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe weiter entwickelt und das Thema durch seine interparlamentarischen Delegationen und seine Beteiligung an der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zur Sprache bringt;

5.   fordert den Rat und die Kommission auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Bildung regionaler Koalitionen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, zu unterstützen;

6.   fordert alle Organe der Europäischen Union auf, zusammen mit dem Europarat den Internationalen Tag gegen die Todesstrafe zu unterstützen, indem sie den 10. Oktober von 2007 an als Europäischen Tag gegen die Todesstrafe begehen, und unterstützt die Initiative, im Zusammenhang mit diesem Tag eine hochrangig besetzte Europäische Konferenz gegen die Todesstrafe zu veranstalten; beauftragt seinen Präsidenten, das Europäische Parlament zusammen mit der zuständigen Delegation auf dieser Veranstaltung zu vertreten;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitz der UN-Generalversammlung und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0018.

Letzte Aktualisierung: 9. September 2008Rechtlicher Hinweis