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Verfahren : 2007/2596(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0376/2007

Eingereichte Texte :

B6-0376/2007

Aussprachen :

PV 24/10/2007 - 4
CRE 24/10/2007 - 4

Abstimmungen :

PV 24/10/2007 - 8.27
CRE 24/10/2007 - 8.27

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0472

Angenommene Texte
PDF 139kWORD 55k
Mittwoch, 24. Oktober 2007 - Straßburg
Beziehungen EU-Türkei
P6_TA(2007)0472B6-0376/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2004 zu dem Regelmäßigen Bericht 2004 und der Empfehlung der Europäischen Kommission zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2005 zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. März 2006 zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung(4) und vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007(5),

–   unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen für die Türkei vom 3. Oktober 2005,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2006/35/EG des Rates vom 23. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei(6) (nachfolgend bezeichnet als "Beitrittspartnerschaft"),

–   in Kenntnis des Fortschrittsberichts der Kommission 2006 über die Türkei (SEK(2006)1390),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 (KOM(2006)0649),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines Prozesses mit offenem Ende ist,

B.   in der Erwägung, dass die Türkei sich selbst zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur Modernisierung für die Türkei selbst gesehen werden sollten,

C.   in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bleiben,

D.   in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen aus dem Assoziierungsabkommen und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll noch nicht vollständig umgesetzt hat,

E.   in der Erwägung, dass sich das Tempo der Reformen in der Türkei nach einer Reformwelle zwischen 2002 und 2004 verlangsamt hat, in der Erwägung, dass die türkische Regierung am 17. April 2007 ihr Programm zur Angleichung an den Besitzstand der Europäischen Union 2007-2013 angenommen hat, und in der Erwägung, dass die neue türkische Regierung am 31. August 2007 ihr Programm vorgelegt hat, zu dem die Stärkung der Wirtschaft, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und die Beschleunigung der Reformen gehören, die für eine Annäherung der Türkei an die Europäische Union erforderlich sind,

1.   fordert die Kommission auf, in ihrem Regelmäßigen Bericht die Themen aufzugreifen, die die Türkei vorrangig in Angriff nehmen muss, wobei sie vor allem auf die Vollendung der kurzfristigen und mittelfristigen Prioritäten, die in der Beitrittspartnerschaft dargelegt sind, eingehen und den in dieser Entschließung erwähnten Aspekten besondere Aufmerksamkeit widmen sollte; erwartet, dass die Kommission alle geeigneten Mittel ausschöpft, um den Reformprozess effizient zu unterstützen und die Türkei daran zu erinnern, dass die Einhaltung ihrer Zusagen im Rahmen des durch die Beitrittspartnerschaft festgelegten Zeitplans für die Glaubwürdigkeit des Landes von herausragender Bedeutung ist;

2.   beglückwünscht die Türkei dazu, dass sie freie und faire Wahlen abgehalten hat, wie dies von der Wahlbeobachtungsmission der OSZE/Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte und einer Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bezeugt wurde; begrüßt die Wahl einer Großen Türkischen Nationalversammlung, in der alle Regionen vertreten sind und in der sich der Anteil der Frauen vergrößert hat, und ermuntert die neu gewählten Abgeordneten, sich für eine weitere Stärkung der Demokratie in der Türkei einzusetzen;

3.   begrüßt die Wahl des neuen Präsidenten als ein Zeichen der Stärke der türkischen Demokratie; fordert Präsident Abdullah Gül auf, den Pluralismus und die Einheit des türkischen Volkes in einem säkularen Staat auf seinem Weg zu schwierigen, aber notwendigen Reformen zu fördern;

4.   erwartet von der neuen türkischen Regierung, die ein starkes Mandat erhalten hat und das Vertrauen der Öffentlichkeit genießt, dass sie den Reformprozess beschleunigt, um die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten Verpflichtungen einzuhalten; fordert die Regierung auf, sich um einen breiten Konsens innerhalb des türkischen Parlaments und mit der türkischen Zivilgesellschaft zu verfassungspolitischen und institutionellen Themen zu bemühen; weist darauf hin, dass die Entwicklung der Türkei zu einem demokratischen und wohlhabenden Staat, in dem Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit der einheitlichen Anwendung von Rechtsvorschriften herrscht, für die Türkei, ihre Gesellschaft und die Europäische Union von strategischer Bedeutung ist; begrüßt deshalb die Verpflichtung der neuen Regierung zur Beschleunigung des Reformprozesses in den nächsten Monaten und Jahren;

5.   begrüßt die Absicht der neuen türkischen Regierung, eine neue zivile Verfassung zu verabschieden, durch die die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten geschützt werden; hebt die Notwendigkeit hervor, zu gewährleisten, dass die neue Verfassung ein Kontrollsystem festlegt, durch das der demokratische und säkulare Charakter des türkischen Staats garantiert wird; fordert alle Parteien auf, einen offenen und einvernehmlichen Verfassungsprozess zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang auf seine frühere Empfehlung über die Wahlhürde hin; hebt hervor, dass durch Pläne in Zusammenhang mit der Verfassung dringend notwendige Reformen, insbesondere bezüglich von Artikel 301 des Strafgesetzbuches, nicht verschoben werden sollten;

6.   begrüßt die positive wirtschaftliche Entwicklung der Türkei in den vergangenen Jahren; hält es jedoch für wesentlich, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und eine Reformstrategie auszuarbeiten, mit der der soziale Zusammenhalt der türkischen Gesellschaft verstärkt werden kann;

7.   begrüßt die Bemühungen der türkischen Regierung, sich dem Besitzstand der Europäischen Union im Energiebereich anzunähern und unterstützt die Einleitung von Verhandlungen über das Energiekapitel, sobald die technischen Vorbereitungen abgeschlossen sind; ermutigt die Türkei, der Europäischen Energiegemeinschaft als Vollmitglied beizutreten und so die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei im Energiebereich weiter zu stärken, die auf eine Verstärkung der Energieversorgungssicherheit abzielt und die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen und Investitionen in die Energieeffizienz abzielt; hebt die Bedeutung der Türkei als Transitknotenpunkt für die Diversifizierung von Gaslieferungen in die Europäische Union hervor; betont, dass Energieprojekte, an denen die Türkei im Südkaukasus beteiligt ist, allen Ländern dieser Region offen stehen sollten, die unter die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union fallen;

8.   stellt fest, dass die geostrategische Lage der Türkei in der Region und ihre Rolle im Verkehr und in der Logistik in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird; fordert die Kommission auf, einen Sonderbericht über die jüngsten Entwicklungen und künftigen Herausforderungen auf diesem Gebiet vorzulegen;

9.   ist besorgt über die wiederholte Einmischung der türkischen Streitkräfte in die Politik; weist mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um eine vollständige und effektive zivile Kontrolle über das Militär zu erreichen; unterstreicht, dass die Formulierung der nationalen Sicherheitsstrategie und ihre Umsetzung durch zivile Behörden überwacht werden sollte; fordert die Einrichtung einer uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle des Militärs und der Verteidigungspolitik und aller damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben; fordert ferner, dass die Nachrichtendienste, die Gendarmerie und die Polizei des Landes der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen;

10.   begrüßt den Dialog der Zivilgesellschaft zwischen der Europäischen Union und der Türkei und fordert die Kommission auf, über die Aktivitäten zu berichten, die innerhalb dieses Rahmens stattgefunden haben; unterstreicht die Bedeutung zunehmender Kontakte zwischen der Zivilgesellschaft in der Türkei und in der Europäischen Union; fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft gezielt zu unterstützen, in einzelnen Regionen der Türkei verstärkt präsent zu sein und in diesem Zusammenhang dem Südosten des Landes besondere Aufmerksamkeit zu schenken; fordert die neue türkische Regierung auf, die türkische Zivilgesellschaft als wichtigen Eckstein der Demokratie in der Türkei intensiver in den Reformprozess einzubinden;

11.   verweist auf seine oben genannte Entschließung vom 27. September 2006, insbesondere auf die Absätze über die Reformen, die für eine Verbesserung des Funktionierens der Justiz und der Bekämpfung der Korruption, der Achtung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, des Schutzes der Rechte der Frauen, der Umsetzung einer Politik der "Null Toleranz" gegenüber Folter sowie des Schutzes der Minderheitenrechte, der religiösen und der kulturellen Rechte notwendig sind; wartet vor einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser Reformen die Ergebnisse der intensiven Überwachung der politischen Kriterien ab, die die Kommission im Rahmen ihrer letzten Erweiterungsstrategie angekündigt hat; fordert die Kommission auf, diese Ergebnisse in ihrem nächsten Fortschrittsbericht zu veröffentlichen;

12.   fordert die neue türkische Regierung mit Nachdruck auf, die Bestimmungen aus dem Assoziierungsabkommen und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll vollständig umzusetzen; weist darauf hin, dass die in der Beitrittspartnerschaft erwähnte Nichteinhaltung von Zusagen seitens der Türkei die Verhandlungen weiterhin ernsthaft beeinträchtigen wird;

13.   bedauert, dass eine Reihe von Personen immer noch nach Artikel 301 des Strafgesetzbuches verfolgt wird; verurteilt nachdrücklich die vor kurzem auf der Grundlage dieses Artikels erfolgte Verurteilung von Saris Seropyan und Arat Dink; fordert die Regierung und das neu gewählte Parlament auf, sicherzustellen, dass alle Bestimmungen des Strafgesetzbuches, nach denen willkürliche Einschränkungen bei der Äußerung von Meinungen, in denen nicht zur Gewalt aufgerufen wird, aufgehoben werden, und dass die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit gewährleistet werden; ist der Auffassung, dass dies für die neue Regierung absolute Priorität haben sollte;

14.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, unverzüglich ein Gesetz über Stiftungen anzunehmen, in dem die derzeitige Rechtsunsicherheit für religiöse Minderheiten angegangen und ein klarer Rechtsrahmen ausgearbeitet wird, mit dem diese Minderheiten ihre Religion frei ausüben können und es ihnen u.a. gestattet wird, Eigentum zu besitzen und den Klerus auszubilden; teilt die Besorgnis, die der Rat am 24. Juli 2007 über das jüngste Urteil des Türkischen Kassationsgerichtshofes zum Ökumenischen Patriarchat geäußert hat; fordert die neue türkische Regierung mit Nachdruck auf, ihre Vorgehensweise gegenüber religiösen Minderheiten mit den Grundsätzen der Religionsfreiheit in Einklang zu bringen, wie diese in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegt sind; fordert die Kommission auf, diese Themen bei der neuen Regierung anzuschneiden; fordert die Kommission ferner auf, mitzuteilen, wie das durch die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates(7) errichtete Heranführungsinstrument für den Schutz des christlichen Erbes genutzt werden kann;

15.   verurteilt schärfstens den Mord an Hrant Dink, die Ermordung des christlichen Priesters Andrea Santoro, den Mord an drei Christen in Malatya, den Terroranschlag in Ankara und alle anderen politisch oder religiös begründeten Gewaltakte; erwartet von den türkischen Behörden, dass sie diese Fälle vollständig aufklären und alle Verantwortlichen vor Gericht bringen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es dringend notwendig ist, alle Formen von Extremismus und Gewalt wirksam zu bekämpfen und sie aus allen Ebenen des öffentlichen Lebens in der Türkei zu verbannen; fordert die türkische Regierung auf, den Schutz für die Gruppen, Minderheiten oder Personen, die sich bedroht und diskriminiert fühlen, zu verstärken;

16.   fordert die neue Regierung auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Gewerkschaftsrechte in Übereinstimmung mit den europäischen und den IAO-Normen uneingeschränkt geachtet werden; bestärkt die Regierung darin, einen intensiveren sozialen Dialog zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu unterstützen; fordert die Kommission auf, dieses Thema bei der neuen Regierung zur Sprache zu bringen;

17.   begrüßt, dass viele Frauen in der Türkei in der Wirtschaft und in der akademischen Welt eine starke Stellung einnehmen und dass mehr Frauen ins türkische Parlament gewählt wurden als bisher; betont, dass der Zugang zur Bildung für Frauen, ihre Gleichbehandlung und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit Schlüsselaspekte für noch mehr Wirtschaftswachstum und Wohlstand in der Türkei sind; bedauert, dass die Verletzung der Rechte der Frauen, und insbesondere die so genannten "Verbrechen im Namen der Ehre" weiterhin Anlass zu großer Besorgnis sind; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, der neuen Regierung gegenüber deutlich zu machen, dass sie ihre Bemühungen zur Beseitigung von Gewalt und diskriminierenden Praktiken gegen Frauen verstärken muss, und hebt hervor, dass zu diesen Anstrengungen unter anderem eine auf Dauer angelegte öffentliche Kampagne und die Bereitstellung von mehr Frauenhäusern für Frauen in Not gehören sollten;

18.   weist darauf hin, dass für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Südosten der Türkei eine umfassende Strategie notwendig ist; fordert die Kommission auf, darzulegen, wie das Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt genutzt werden kann, um die Anstrengungen zu unterstützen, die die neue türkische Regierung zur Entwicklung des Südostens des Landes unternehmen muss, und diese Unterstützung mit anderen internationalen Finanzinstituten zu koordinieren;

19.   ist besorgt über die Auswirkungen der gesellschaftlichen, ökologischen, kulturellen und geopolitischen Probleme des türkischen Südöstlichen Anatolien-Projekts, bei dem sich die geplanten Staudämme unmittelbar auf die Wasserversorgung der Nachbarländer auswirken; fordert die Kommission auf, die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung in Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen, den Natur- und Umweltschutzrichtlinien und der Wasser-Rahmenrichtlinie(8) in ihrem Regelmäßigen Bericht sorgfältig zu überwachen und die Anwendung der Umweltnormen der Europäischen Union auf große Bergbau- und Staudammprojekte zu fördern;

20.   fordert die neue Regierung auf, eine politische Initiative zur Förderung einer dauerhaften Lösung der Kurdenfrage einzuleiten und unter konstruktiver Beteiligung der neu gewählten Vertreter in der Großen Türkischen Nationalversammlung, der gewählten Bürgermeister und der Zivilgesellschaft im Südosten des Landes auf erhebliche Verbesserungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens hinzuarbeiten; begrüßt die Initiative von Präsident Gül, seine erste Reise in den Südosten der Türkei zu unternehmen;

21.   verurteilt zutiefst die von der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und anderen Terrorgruppen auf türkischem Boden begangenen Gewaltakte; bekundet seine Solidarität mit der Türkei bei der Bekämpfung des Terrorismus und wiederholt seine Forderung an die PKK, eine sofortige und bedingungslose Waffenruhe auszurufen und einzuhalten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bekämpfung des Terrorismus auf eine Art und Weise fortgeführt werden muss, die im Verhältnis zu der Bedrohung steht und mit einem uneingeschränkten Bekenntnis zu den internationalen Rechtsinstrumenten und -standards erfolgt; hebt hervor, dass es niemals eine Entschuldigung für jede Art von Gewalt gegen Zivilisten geben kann;

22.   ist zutiefst besorgt über die Folgen einer möglichen grenzüberschreitenden Militäraktion türkischer Truppen im Nordirak; ruft die Türkei auf, keinerlei unverhältnismäßige Militäraktionen zu unternehmen, die das Hoheitsgebiet des Irak verletzen, und legt der Türkei und dem Irak nahe, die militärische und polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, um vom Nordirak ausgehende terroristische Aktivitäten wirksam zu verhindern und die angespannte Lage an der türkisch-irakischen Grenze zu entschärfen; fordert den Rat auf, auf eine konkrete Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der Regionalregierung Kurdistan-Irak zu drängen, die ihrer Verantwortung nachkommen muss, zu verhindern, dass Terroranschläge vom Nordirak ausgehen;

23.   misst der Verpflichtung der Türkei zu gutnachbarlichen Beziehungen entsprechend den Erfordernissen des Verhandlungsrahmens große Bedeutung bei; bekräftigt seine Erwartung, dass die Türkei jede Wirtschaftsblockade und Abriegelung der Grenzen beendet und auf Drohungen oder Konflikt fördernde militärische Aktivitäten im Zusammenhang mit den Nachbarländern verzichtet; fordert die Türkei erneut auf, sich ernsthaft und intensiv um eine Lösung der derzeitigen Streitigkeiten mit allen ihren Nachbarn im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und anderen einschlägigen internationalen Übereinkommen zu bemühen, wozu auch eine ehrliche und offene Diskussion über Ereignisse in der Vergangenheit gehört; wiederholt seine Forderung an die türkische und an die armenische Regierung, einen Prozess der Aussöhnung sowohl für die Gegenwart als auch für die Vergangenheit einzuleiten, und fordert die Kommission auf, die türkisch-armenische Aussöhnung zu erleichtern, indem sie die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der EU-Politik der Schwarzmeer-Synergie nutzt.

24.   bedauert, dass bei der Suche nach einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage keine wesentlichen Fortschritte zu verzeichnen sind; wiederholt seine Aufforderung an beide Parteien, eine konstruktive Haltung zugunsten einer umfassenden Lösung innerhalb des UN-Rahmens auf der Grundlage der Prinzipien, auf die die Europäische Union sich stützt, einzunehmen; weist in diesem Zusammenhang auf seine früheren Entschließungen hin, in denen es erklärt, dass der Abzug der türkischen Streitkräfte die Aushandlung einer Lösung erleichtern würde;

25.   begrüßt die Einrichtung eines Instruments der finanziellen Unterstützung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft; fordert die Kommission auf, einen eigenen Bericht über die Umsetzung und die Wirksamkeit dieses Instruments vorzulegen;

26.   hebt die Bedeutung des Potenzials der Türkei im Hinblick auf die Schwarzmeerregion, den Südkaukasus und die zentralasiatische Region hervor, wenn es darum geht, diesen Regionen Stabilität, demokratische Staatsführung, gegenseitiges Vertrauen und Wohlstand zu bringen, insbesondere im Rahmen regionaler Kooperationsvorhaben; hebt die Rolle der Türkei im Nahen Osten hervor; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit der türkischen Regierung zu intensivieren, was die Politik der Europäischen Union gegenüber diesen Regionen betrifft;

27.   erinnert die Kommission daran, dass es um einen Folgebericht über die 2004 vorgelegte Folgenabschätzung gebeten hat, und fordert, dass ihm dieser Bericht im Jahr 2007 übermittelt wird;

28.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.

(1) ABl. C 226 E vom 15.9.2005, S. 189.
(2) ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 163.
(3) ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 284.
(4) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 402.
(5) Angenommene Texte, P6_TA(2006)0568.
(6) ABl. L 22 vom 26.1.2006, S. 34.
(7) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.
(8) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).

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