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Verfahren : 2008/2553(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0143/2008

Eingereichte Texte :

B6-0143/2008

Aussprachen :

PV 23/04/2008 - 11
CRE 23/04/2008 - 11

Abstimmungen :

PV 24/04/2008 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0179

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 49k
Donnerstag, 24. April 2008 - Straßburg
EU-Strategie in Bezug auf die biologische Vielfalt (COP 9) und die biologische Sicherheit (COP-MOP 4)
P6_TA(2008)0179B6-0143/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu den Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagungen über die biologische Vielfalt und Sicherheit in Bonn

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die 9. Konferenz der Vertragsparteien (COP 9) des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), die vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn stattfindet,

–   unter Hinweis auf das 4. Treffen der Vertragsparteien (MOP 4) des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit, die vom 12. bis 16. Mai 2008 in Bonn stattfindet,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010(1),

–   gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die biologische Vielfalt das weltweit größte Abkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt ist und die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie den fairen und gerechten Ausgleich der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen erwachsenden Vorteile regelt, sowie in der Erwägung, dass dieses Übereinkommen von 190 Vertragsstaaten unterzeichnet wurde, einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,

B.   in der Erwägung, dass die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sich verpflichtet haben, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 deutlich zu reduzieren und bis 2010 ein weltweites Netz geschützter Gebiete zu Lande und bis 2012 ein ebensolches Netz geschützter Seegebiete einzurichten,

C.   in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Übereinkommens davon abhängt, ob es gelingt, diese Ziele zu erreichen,

D.   in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen dadurch Schaden nimmt, dass ihre eigenen Rechtsvorschriften und Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wie beispielsweise die Vogelschutz(2)- und die Habitat(3)-Richtlinie, nur unzureichend umgesetzt werden, sie sich nur unzureichend um die Einhaltung der Zusage, dem Verlust der Artenvielfalt auf ihrem Gebiet bis 2010 Einhalt zu gebieten, bemüht und sie weder dazu bereit ist, Verhandlungen über den konkreten Wortlaut eines rechtsverbindlichen Instruments für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich ("access and benefits sharing" –ABS) aufzunehmen, noch dazu, neue, zusätzliche zweckgebundene Finanzmittel für die Umsetzung des Übereinkommens in Entwicklungsländern bereitzustellen,

E.   in der Erwägung, dass der Verlust der biologischen Vielfalt in Wäldern, die Entwaldungsrate und die Klimakrise ein solches Ausmaß angenommen haben, dass mit einschneidenden Schritten zur Bekämpfung der Abholzung und der Verschlechterung des Zustands der Wälder nicht bis nach 2012 gewartet werden darf,

F.   in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der CBD-Arbeitsprogramme noch große Lücken geschlossen werden müssen,

G.   in der Erwägung, dass auf der letzten Konferenz der CBD-Vertragsparteien insofern ein Fortschritt gemacht wurde, als die Stellung der Vertreter indigener Völker und lokaler Gemeinschaften bei den weiteren Verhandlungen über ABS verbessert und ihr in der UN-Erklärung von 2007 über die Rechte indigener Völker verankertes Recht, ihre Prioritäten in ihrem Hoheitsgebiet selbst zu bestimmen, gestärkt wurde,

H.   in der Erwägung, dass die CBD-Vertragsparteien auf ihrer letzten Tagung aufgefordert wurden, sich stärker darum zu bemühen, dass die Forstgesetze besser durchgesetzt werden und verstärkt gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz vorgegangen wird,

I.   in der Erwägung, dass auf der letzten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien bekräftigt wurde, beim Einsatz der Technologien zur Einschränkung der Nutzung von Genen (Genetic Use Restriction Technologies) solle das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen, und die Empfehlung ausgesprochen wurde, Feldversuche und die kommerzielle Nutzung nicht zuzulassen,

J.   in der Erwägung, dass der Klimawandel die Lage in Bezug auf die globale biologische Vielfalt noch weiter verschlechtern und dazu führen wird, dass die Ökosysteme großen Schaden nehmen und Arten aussterben werden, was wiederum einen Dominoeffekt auf die menschliche Entwicklung und die Beseitigung der Armut haben wird,

K.   in der Erwägung, dass schätzungsweise etwa 20 % der globalen Kohlenstoffemissionen durch Abholzung und Schädigung der Wälder verursacht werden,

L.   in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) den internationalen Rahmen zum Schutz der gesamten Meeresumwelt bilden, dass es aber immer noch kein übergeordnetes rechtlich verbindliches Abkommen gibt, mit dem gewährleistet würde, dass die eingegangenen Verpflichtungen konsequent auf alle Meeresgebiete angewandt werden, auch in den internationalen Gewässern auf hoher See,

M.   in der Erwägung, dass das CBD bei der Unterstützung der Arbeiten der UN-Generalversammlung im Hinblick auf geschützte Meeresgebiete neben den nationalen Rechtsvorschriften eine Schlüsselstellung innehat, da es wissenschaftliche und gegebenenfalls technische Informationen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt der Meere bereitstellt,

1.   ist zutiefst besorgt über den anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt und über den ständig größer werdenden ökologischen Fußabdruck der EU, dessen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt weit über die Grenzen der EU hinausgehen;

2.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt vereinbaren und in die Tat umsetzen, und zwar sowohl zuhause als auch auf internationaler Ebene;

3.   fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Vertragsparteien des CBD auf, ein internationales wissenschaftliches Gremium über biologische Vielfalt einzurichten, das die Konvention beraten soll, und eine umfassende weltweite Kartierung der Regionen mit hohem Erhaltungswert zu erstellen;

4.   hält das europäische Natura-2000-Netz geschützter Gebiete nicht nur für das Kernstück der Bemühungen der Europäischen Union, ihren international und innerhalb der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt nachzukommen, sondern ist auch davon überzeugt, dass es einen erheblichen Beitrag zum globalen Netz geschützter Gebiete leistet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die uneingeschränkte Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie Sorge zu tragen, und widersetzt sich hartnäckig allen Versuchen, den durch diese Richtlinien gewährten Schutz aufzuweichen;

5.   ist der Auffassung, dass die Diskussionen innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) über die Verringerung der durch Abholzung und Waldschädigung entstehenden Treibhausgasemissionen über die Entwicklungen im Rahmen des CBD informiert werden müssen und die Kohärenz zwischen den Zielen des CBD und dem Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt der Wälder gewährleisten müssen;

6.   fordert zudem, dass die Anstrengungen zur besseren Nutzung der Synergieeffekte zwischen dem CBD, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) und dem UNFCCC im Bereich der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassung hieran verstärkt werden;

7.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf,

   dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der COP 9 auf die Umsetzung des CBD-Arbeitsprogramms für geschützte Gebiete, die verstärkte Umsetzung der für 2010 anvisierten Ziele und insbesondere des CBD-Arbeitsprogramms in Bezug auf die biologische Vielfalt der Wälder abstellen,
   die LifeWeb-Initiative, die darauf abzielt, ein freiwilliges Engagement von Staaten, neue Schutzgebiete auszuweisen, mit den entsprechenden Zusagen von Geldgebern zusammenzuführen und so eine gezielte (Ko-)Finanzierung für diese Gebiete zu erreichen, finanziell zu unterstützen,
   bei den Verhandlungen eine Führungsrolle zu übernehmen, damit eine ausgewogene und gerechte, rechtlich bindende internationale Regelung für ABS angenommen wird, den Fortschritten der COP 9 in Bezug auf die als Kernpunkte der internationalen ABS-Regelung festzulegenden Maßnahmen überragende Bedeutung beizumessen, und die umfassende Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften in den Ländern, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, sicherzustellen, damit die Maßnahmen gegen Biopiraterie greifen,
   die Synergieeffekte und die Verknüpfungen zwischen UNFCCC und CBD zu verbessern, damit sich in Bezug auf die Abschwächung des Klimawandels, den Schutz der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Entwicklung möglichst große Vorteile für alle ergeben,
   es als oberste Priorität für die COP 9 zu betrachten, dass das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu nutzen, erreicht wird,
   die Einsicht zu vermitteln, dass es unbedingt notwendig ist, die geschützten Gebiete und ihr Netz insgesamt effektiv zu verwalten und zu finanzieren, und dafür zu sorgen, dass innovative und dauerhafte Finanzierungsmechanismen verabschiedet werden, da dies zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beiträgt,
   eine Folgenabschätzung durchzuführen, in der untersucht wird, wie sich die durch den Klimawandel bedingten Dürreperioden und die Wasserknappheit auf die Flora-Fauna-Habitate in der Europäischen Union auswirken, und dabei besonders auf die Gebiete einzugehen, in denen Zugvögel nisten, und die internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Zugvögel und der saisonalen Feuchtgebiete, die ihnen Wasser und Nahrung bieten, zu fördern,
   zu gewährleisten, das die COP 9 die Vertragsstaaten auffordert, in eine Diskussion einzutreten und sich auf gemeinsame Grundsätze und Kriterien für die Hege und Pflege der Wälder zu einigen und dabei auf den Fortschritten aufzubauen, die inzwischen in einigen regionalen Prozessen betreffend Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) und im Amazonas-Vertrag gemacht wurden,
   sicherzustellen, dass die COP 9 die Aufnahme der Diskussion der Vertragsparteien über die Frage vereinbart, wie man sich auf einen weltweiten Mechanismus zur Regulierung des Holzeinschlags und -handels einigen kann, um den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen und die nachhaltige Nutzung der Waldressourcen zu fördern, sowie dafür zu sorgen, dass die COP 9 die Parteien auffordert, auf einzelstaatlicher Ebene Rechtsvorschriften anzunehmen, in denen der Absatz von Holz, das durch illegalen Holzeinschlag gewonnen worden ist, der der Vernichtung von Wäldern Vorschub leistet, sowie entsprechender Holzprodukte unterbunden wird,
   darauf hinzuwirken, dass die COP 9 den Vertragsparteien empfiehlt, die Aspekte der Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt der Wälder sowie die entsprechenden Abhilfemaßnahmen stärker in die nationalen Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und in die entsprechenden Aktionspläne (NBSAP) sowie in die nationalen Forstprogramme und andere Forststrategien zu integrieren und die bessere Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt der Wälder zu unterstützen,
   dafür zu sorgen, dass die zur besseren Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere bereits eingegangen Verpflichtungen schneller umgesetzt werden, damit die biologische Vielfalt der Meere besser vor zerstörerischen Praktiken geschützt wird,
   zu bewerkstelligen, dass die COP 9 die vorgeschlagenen wissenschaftlichen Kriterien für die Ermittlung schutzwürdiger Meeresgebiete sowie für die repräsentativen Netze der geschützten Meeresgebiete annimmt, wie vom Sachverständigen-Workshop "Ökologische Kriterien und biogeografische Klassifizierungssysteme für schutzbedürftige Meeresgebiete" empfohlen,
   darauf hinzuwirken, dass die COP 9 den Parteien empfiehlt, einen integrierten ordnungspolitischen Ansatz für die biologische Vielfalt der Meere zu erarbeiten, der über den einzelstaatlichen Hoheitsbereich hinaus geht und darauf abzielt, die vereinbarten Kriterien auch auf die internationalen Gewässer jenseits der einzelstaatlichen Hoheitsgebiete anzuwenden und die nationalen und regionalen Netze geschützter Meeresgebiete gleichfalls auf diese Gewässer auszuweiten,
   die Staaten zu ermuntern, die Verhandlungen über ein UNCLOS-Umsetzungsabkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb der einzelstaatlichen Hoheitsgebiete aufzunehmen, damit langfristig ein abgestimmtes Vorgehen der Staaten sichergestellt ist,
   zu gewährleisten, dass die COP 9 den endgültigen Beschluss fasst, alle Terminator-Technologien zu verbieten, und sich auf ein Moratorium für die Freisetzung in die Umwelt, auch in Feldversuchen, sowie auf ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Bäume einigt,
   dafür zu sorgen, dass die COP 9 die Empfehlungen über die biologische Vielfalt der Meere und Küsten des oben genannten Sachverständigen-Workshops der "Ad Hoc Open Ended Informal Working Group" der UN-Generalversammlung zur Verfügung stellt,
   bei dem Treffen der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena in Führung zu gehen, um dafür zu sorgen, dass eine rechtlich bindende Regelung mit umfassendem Geltungsbereich zustande kommt,
   sicherzustellen, dass die COP 9 die negativen Auswirkungen der Erzeugung von Biomasse als Energieträger, insbesondere der Biotreibstoffproduktion, auf die biologische Vielfalt und auf die indigenen Völker und die lokalen Gemeinschaften umgehend angeht;
   die vollständige Umsetzung der Leitlinien des CBD für gebietsfremde invasive Arten zu fördern und diesbezügliche gemeinschaftliche Rechtsvorschriften anzunehmen, um sicherzustellen, dass die Bedrohung der Habitate und Arten in der Gemeinschaft durch gebietsfremde invasive Arten umfassend angegangen wird,
   die Umsetzung des Arbeitsprogramms für geschützte Gebiete insbesondere im Hinblick auf das in dessen Punkt 2.2 genannte Ziel zu fördern, wonach indigene und lokale Gemeinschaften sowie maßgebliche Interessenvertreter stärker an der Ausweisung und Bewirtschaftung von Schutzgebieten beteiligt werden sollen, einschließlich Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Abschwächung und Anpassung und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Landeigentümern,
   Zertifizierungssysteme für nachhaltige Forste und andere Kulturpflanzen, einschließlich Biotreibstoffe, sowie die Anpflanzung von Bäumen in Viehzuchtgebieten zu fördern und zu unterstützen,

8.   begrüßt die auf der COP 9 ergriffene Initiative, auf hoher Ebene einen Dialog mit Parlamentariern einzuberufen, und erklärt, es unterstütze die Einbeziehung von Parlamentariern als wichtige Gruppe bei der effektiven Umsetzung der drei Ziele der Konvention;

9.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Vertragsparteien des CBD zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 117.
(2) ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368).
(3) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG.

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