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Verfahren : 2007/2240(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0347/2008

Eingereichte Texte :

A6-0347/2008

Aussprachen :

PV 09/10/2008 - 3
CRE 09/10/2008 - 3

Abstimmungen :

PV 09/10/2008 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0472

Angenommene Texte
PDF 296kWORD 41k
Donnerstag, 9. Oktober 2008 - Brüssel
Änderung der Geschäftsordnung: Verwendung der Symbole der Union beim Parlament
P6_TA(2008)0472A6-0347/2008

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 über die Einfügung eines neuen Artikels 202a über die Verwendung der Symbole der Union beim Europäischen Parlament in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (2007/2240(REG))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2007 zur Einberufung der Regierungskonferenz(1) und insbesondere deren Ziffer 23,

–   unter Hinweis auf das Schreiben seines Präsidenten vom 12. September 2007,

–   unter Hinweis auf die Bedeutung von Symbolen für die Heranführung der Bürger an die Europäische Union und für den Aufbau einer europäischen Identität als Ergänzung der nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten,

–   unter Hinweis darauf, dass die Symbole seit mehr als 30 Jahren von allen Europäischen Institutionen verwendet werden und dass sie im Jahr 1985(2) förmlich vom Europäischen Rat gebilligt wurden,

–   gestützt auf die Artikel 201 und 202 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6-0347/2008),

1.   beschließt, an seiner Geschäftsordnung nachstehende Änderung vorzunehmen;

2.   beschließt, dass diese Änderung am Tag nach ihrer Annahme in Kraft treten wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

Derzeitiger Wortlaut   Geänderter Text
Abänderung 1
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Titel XIII – Verschiedene Bestimmungen – Artikel 202 a (neu)
Artikel 202a
Die Symbole der Union
1.  Das Parlament anerkennt und übernimmt folgende Symbole der Union:
– die Flagge, die einen Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund darstellt;
– die Hymne auf der Grundlage der "Ode an die Freude" aus der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven;
– den Leitspruch "In Vielfalt geeint".
2.  Das Parlament begeht den Europatag am 9. Mai.
3.  Die Flagge wird in allen Gebäuden des Parlaments und bei offiziellen Anlässen gehisst. Die Flagge wird in jedem Sitzungssaal des Parlaments verwendet.
4.  Die Hymne wird bei der Eröffnung jeder konstituierenden Sitzung und bei anderen feierlichen Sitzungen, insbesondere zur Begrüßung von Staats- oder Regierungschefs oder zur Begrüßung neuer Mitglieder im Zuge einer Erweiterung abgespielt.
5.  Der Leitspruch erscheint auf den offiziellen Dokumenten des Parlaments.
6.  Das Präsidium prüft die weitere Verwendung der Symbole innerhalb des Parlaments. Das Präsidium legt die Einzelheiten zur Durchführung dieser Bestimmungen fest.

(1) ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 347.
(2) Europäischer Rat von Mailand vom 28. und 29. Juni 1985.

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