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Verfahren : 2008/0165(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0045/2009

Eingereichte Texte :

A6-0045/2009

Aussprachen :

PV 24/03/2009 - 17
CRE 24/03/2009 - 17

Abstimmungen :

PV 25/03/2009 - 3.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0172

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 41k
Mittwoch, 25. März 2009 - Straßburg
Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) ***I
P6_TA(2009)0172A6-0045/2009
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) (KOM(2008)0505 – C6-0297/2008 – 2008/0165(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0505),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2, Artikel 133 und Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0297/2008),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten(1),

–   unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 17. Dezember 2008 an den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 80a Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–   gestützt auf die Artikel 80, 51 und 35 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A6-0045/20098),

A.   in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass der vorliegende Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte zusammen mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt,

1.   billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission mit den nachstehenden Änderungen;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung)
P6_TC1-COD(2008)0165

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 1005/2009.)

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