Erklärung des Europäischen Parlaments zu rheumatischen Erkrankungen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union über 100 Millionen Menschen aller Altersgruppen mit Arthritis leben, und Arthritis die wichtigste Ursache körperlicher Behinderung ist,
B. in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Forschung neue Therapien für rheumatische Erkrankungen hervorbringen wird, was für die Wirtschaft der Europäischen Union und für die Mitgliedstaaten bedeutende Einsparungen mit sich bringt,
C. in der Erwägung, dass rheumatische Erkrankungen schwerwiegend, beeinträchtigend und schmerzhaft sein können und dass die betroffenen Personen häufig unter sozialer Ausgrenzung zu leiden haben und sie mit einer geringeren Lebenserwartung rechnen müssen,
D. in der Erwägung, dass Menschen mit rheumatischen Erkrankungen ein erfülltes und unabhängiges Leben führen können, aber dennoch entsprechende Unterstützung benötigen,
1. fordert die Kommission und den Rat auf:
–
dafür zu sorgen, dass die rheumatischen Erkrankungen im Siebten. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union zu den ausdrücklichen Prioritäten gezählt werden;
–
dafür zu sorgen, dass in der neuen Gesundheitsstrategie der Europäischen Union die Arthritis (Muskel- und Skeletterkrankungen) eine der Prioritäten darstellt;
–
die Rechtsvorschriften für ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung durch eine Behinderten-Richtlinie zu verstärken;
–
die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zur Sicherstellung eines besseren Zugangs zum vollständigen Behandlungsspektrum in allen EU-Staaten aufzufordern;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln: