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Verfahren : 2009/2002(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0038/2009

Eingereichte Texte :

A7-0038/2009

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 22/10/2009 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0051

Angenommene Texte
PDF 258kWORD 75k
Donnerstag, 22. Oktober 2009 - Straßburg
Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelplan III - Kommission
P7_TA(2009)0051A7-0038/2009
Entschließung
 Anlage
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission (C7-0127/2009 – 2009/2002(BUD)) und dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2010 (SEK(2009)1133) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2) (Haushaltsordnung),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010, Einzelplan III - Kommission(4),

–   in Kenntnis des von der Kommission am 29. April 2009 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2009)0300),

–   in Kenntnis des vom Rat am 10. Juli 2009 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0127/2009),

–   in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2010 (SEK(2009)1133) zum Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

–   gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0038/2009),

Kernfragen

1.   weist darauf hin, dass seine politischen Prioritäten und seine Bewertung des Haushaltsrahmens für 2010 in seiner Entschließung vom 10. März 2009 erläutert wurden, in der das Parlament die bei den meisten Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) verfügbaren geringen Spielräume stark kritisierte;

2.   bedauert die Tatsache, dass der Rat in seinem Haushaltsentwurf den Haushaltsvorentwurf (HVE) der Kommission noch weiter gekürzt hat: Die Verpflichtungsermächtigungen im Entwurf des Haushaltsplans belaufen sich auf insgesamt 137 944 Mio. EUR, was einer Kürzung um 613 Mio. EUR gegenüber dem HVE entspricht, und die Zahlungsermächtigungen in Höhe von 120 521 Mio. EUR liegen um insgesamt 1 795 Mio. EUR unter denen des HVE; betont, dass dies die Disparität zwischen dem Umfang der Verpflichtungsermächtigungen und dem der Zahlungsermächtigungen weiter verstärkt hat, was dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung entgegensteht;

3.   weist darauf hin, dass das Hauptziel des Haushaltsplans 2010 darin bestehen muss, der aktuellen Wirtschaftskrise besondere Aufmerksamkeit zu schenken; ist der Auffassung, dass das Parlament die europäischen Bürger dabei an erste Stelle setzen und beweisen wird, dass die Europäische Union nicht die Ursache des Problems ist, sondern für die Lösung zweckdienlich sein kann; hat daher den Haushaltsentwurf des Rates entsprechend abgeändert, wobei das Ziel darin besteht, den EU-Haushalt als Instrument zur Überwindung der gegenwärtigen Krise einzusetzen, indem neue Impulse für wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenhalt und Schutz der Arbeitsplätze geschaffen werden;

4.   bekräftigt nach Prüfung des Entwurfs des Haushaltsplans, dass die Teilrubrik 1a keine ausreichende Finanzierung des Bedarfs der Europäischen Union im Bereich "Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung" ermöglicht und dass sie insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise und die Begrenzung der möglichen Folgen dieser Krise unterfinanziert ist; ist der Auffassung, dass diese Teilrubrik sorgfältig überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden sollte, damit sichergestellt ist, dass ihre Ziele in künftigen Jahren erreicht werden;

5.   erinnert daran, dass sich das Parlament und der Rat in der Konzertierungssitzung im Rahmen der ersten Lesung zum Haushaltsplan 2010 am 10. Juli 2009 auf die in der Anlage zu dieser Entschließung enthaltene gemeinsame Erklärung geeinigt haben; hat diese bei der Vorbereitung seiner Abänderungsentwürfe und Änderungsvorschläge zum Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt;

Europäisches Konjunkturprogramm

6.   betont, dass die Finanzierung der zweiten Phase des Europäischen Konjunkturprogramms für das Parlament eine Priorität darstellt; hat die Absicht, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Instrumente zu nutzen, um seine Finanzierung sicherzustellen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Europäische Rat nicht imstande war, im Rahmen seines Haushaltsentwurfs seine Pläne vorzustellen; weist darauf hin, dass die Finanzierungsvereinbarung die Mittelausstattung der im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Programme oder das jährliche Haushaltsverfahren nicht gefährden darf, wie in der Erklärung der Haushaltsbehörde vom 2. April 2009 zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms dargelegt; bekräftigt ferner seine Auffassung im Hinblick auf die Grundsätze und die Sorgfalt, die bei der Nutzung der bei einer bestimmten Rubrik verfügbaren Spielräume zu beachten sind;

Teilrubrik 1a

7.   ist erstaunt über die zusätzlichen Kürzungen des Rates bei Haushaltslinien zur Unterstützung der Lissabon-Strategie, die auf einem Beschluss des Europäischen Rates basiert; weist darauf hin, dass dies das Gegenteil dessen ist, was zur Lösung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise hätte getan werden müssen;

8.   wird alles in seiner Macht Stehende tun, um angemessene Finanzmittel für alle Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen der Teilrubrik 1a sicherzustellen, die ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und für die europäischen Bürger Lösungen bereithalten, insbesondere durch Steigerung der Energiesicherheit, mehr Unterstützung für Forschung und Innovation – vor allem im Bereich der sauberen Energietechnologien –, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und Förderung des lebenslangen Lernens; befürwortet den Ausbau und die Weiterentwicklung des Erasmus-Programms, um so junge Erwachsene dabei zu unterstützen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen; verweist erneut auf die Bedeutung einer optimierten Umsetzung der Rahmenprogramme und fordert die Kommission auf, den Standpunkt des Parlaments zu diesen Umsetzungsproblemen zu berücksichtigen, wie er im Verfahren zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2007(5) insbesondere unter Ziffern 113 bis 123 zum Ausdruck gebracht wurde;

9.   verweist auf die überarbeiteten Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung(6), deren Ziel darin besteht, Arbeitnehmer, die von weitreichenden strukturellen Veränderungen des Welthandelsgefüges betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen; erinnert daran, dass diese Überarbeitung, die darauf abzielt, die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des Fonds auszuweiten, die Auswirkungen der gegenwärtigen Krise berücksichtigen sollte; unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung des EGF zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung;

Teilrubrik 1b

10.   bedauert, dass der Rat Kürzungen am HVE vorgenommen hat, und dies in einer Zeit, in der die Mittel aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds für die Stimulierung des Wirtschaftswachstums und die Konjunkturbelebung verwendet werden sollten; schlägt systematische Erhöhungen der Zahlungsermächtigungen bei den wichtigsten Haushaltslinien (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds) vor, damit die Umsetzung der Strukturpolitik in den Mitgliedstaaten zum Nutzen aller europäischen Bürger vorangebracht werden kann;

11.   verweist darauf, dass die derzeit schwache Umsetzung der Struktur- und Kohäsionspolitik überwiegend auf die geringe Flexibilität des Systems der komplizierten Vorschriften und Auflagen der Kommission und der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist;

12.   besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten alle bestehenden Instrumente einsetzen, um ihre operationellen Programme beschleunigt durchzuführen oder sogar zu überarbeiten mit dem Ziel, die Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise effizienter zu bewältigen; fordert die Kommission auf, diese Änderungen in der kürzestmöglichen Zeit zu billigen, um ihre Umsetzung nicht zu verzögern;

13.   fordert den Rat nachdrücklich auf, eine Vereinbarung über den Vorschlag zu erzielen, den die Kommission im Juli 2009 zur Änderung der allgemeinen Vorschriften des EFRE, des ESF und des Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung der Bestimmungen über die Haushaltsführung vorgelegt hat;

14.   betont, dass aus dieser Teilrubrik zahlreiche wichtige Maßnahmen und Aktivitäten finanziert werden, die darauf abzielen, den Klimawandel zu bekämpfen sowie Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen, und dass mehr getan werden sollte, um die Bemühungen auf eine effektive Inangriffnahme dieser Prioritäten zu konzentrieren;

15.   bekräftigt die Bedeutung, die es dem Solidaritätsgrundsatz innerhalb der Europäischen Union beimisst; beabsichtigt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um angemessenere Mittel für die Kohäsionspolitik zu gewährleisten, damit aktuelle und künftige Herausforderungen bewältigt werden können; hält die Notwendigkeit, die Anwendung der Regel n+2 und n+3 zu bewerten für noch vordringlicher, um die uneingeschränkte Ausführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sicherzustellen;

Rubrik 2

16.   vertritt die Auffassung, dass mit dem EU-Haushaltsplan in seiner derzeitigen Form die Ziele, die sich die Europäische Union in Bezug auf den Klimawandel gesetzt hat, nicht wirksam und realistisch angegangen werden können; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Bürger eine konkrete europäische Initiative benötigen, um den Klimawandel zu bekämpfen, seine Konsequenzen zu bewältigen und die erforderlichen Politiken zu finanzieren;

17.   weist darauf hin, dass mit Blick auf die Kopenhagener Konferenz im Dezember 2009 die Bekämpfung des Klimawandels eine seiner zentralen Prioritäten für den Haushaltsplan 2010 bleiben wird; vertritt allerdings die Ansicht, dass dieser Priorität im Haushaltsentwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird, und beabsichtigt folglich, diesem entscheidenden Politikbereich mehr Gewicht zu verleihen; erinnert die Kommission daran, dass sie im Anschluss an die Klimaschutzkonferenz zügig einen vernünftigen Finanzierungsvorschlag vorlegen sollte;

18.   unterstreicht, dass sein zuständiger Ausschuss einer Unterstützung der Milcherzeuger Vorrang eingeräumt hat; beschließt, Kommission und Rat gegenüber eine klare Botschaft zu vermitteln, indem ein Betrag von 300 Mio. EUR für die Schaffung eines Milchfonds vorgeschlagen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Antrag bei der Vorlage ihres Berichtigungsschreibens Nr. 2 zu berücksichtigen;

19.   beschließt, die im Europäischen Konjunkturprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich Breitband-Internetzugang für ländliche Gebiete im Einklang mit der von der Haushaltsbehörde am 2. April 2009 vereinbarten einschlägigen Erklärung über die Finanzierung aus dem Spielraum der Rubrik 2 zu finanzieren;

20.   unterstreicht die Notwendigkeit einer umfangreicheren Finanzierung von Programmen, die dem Verbrauch von Agrarerzeugnissen förderlich sein können (z. B. Schulmilch- und Schulobstprogramm);

Teilrubrik 3a

21.   erkennt den Wunsch der europäischen Bürger nach einem sicheren und geschützten Europa an und begrüßt die Mittelerhöhungen in dieser Teilrubrik im Vergleich zum Haushaltsplan 2009; erkennt an, dass sämtliche Länder in der Europäischen Union mit zahlreichen Herausforderungen in Bezug auf Politikbereiche, die von dieser Teilrubrik abgedeckt werden, konfrontiert sind; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Mittelanhebungen in dieser Teilrubrik im Vergleich zum Haushaltsplan 2009 zu nutzen, um die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen;

22.   unterstreicht, wie wichtig es ist, aus dem EU-Haushalt weitere Mittel bereitzustellen, um die legale Einwanderung und die Integration von Drittstaatsangehörigen zu bewältigen und parallel dazu unter uneingeschränkter Achtung der Menschen- und Grundrechte gegen die illegale Einwanderung vorzugehen und den Grenzschutz zu verstärken, einschließlich der Stärkung des Europäischen Rückkehrfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern;

Teilrubrik 3b

23.   weist darauf hin, dass Teilrubrik 3b äußerst wichtige Politikbereiche abdeckt, die direkte Auswirkungen auf den Alltag der europäischen Bürger haben; lehnt die vom Rat in dieser Teilrubrik vorgenommenen Kürzungen ab und unterstützt den Ansatz der Fachausschüsse, der die Gewähr dafür bietet, dass die Erhöhung der Mittel gerechtfertigt ist;

24.   weist darauf hin, dass die geringe Wahlbeteiligung bei den Europawahlen erneut gezeigt hat, dass die Informations- und Kommunikationspolitik im Haushaltsplan 2010 stärker gefördert werden muss; erkennt an, dass dies eine gemeinsame Herausforderung für die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Parlament als notwendiger Teil des demokratischen Prozesses ist; hat daher Abänderungsentwürfe eingereicht, mit denen ein Teil der für die Informations- und Kommunikationspolitik vorgesehenen Mittel in die Reserve eingestellt werden soll; fordert die Kommission auf, dem Parlament gegenüber darzulegen, wie sie die Ergebnisse der Interinstitutionellen Gruppe "Information" (IGI) umzusetzen gedenkt;

Rubrik 4

25.   unterstützt das von der Kommission am 2. September 2009 angenommene Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum HVE 2010, das bei zwei Haushaltslinien eine Mittelerhöhung vorsieht: Palästina und Klimawandel in Entwicklungsländern – beides Prioritäten, die vom Parlament aufgestellt worden sind;

26.   hat beschlossen, die Mittel bei der Haushaltlinie Klimawandel in Entwicklungsländern zu erhöhen, während das Ergebnis der Kopenhagener Konferenz zum Klimawandel erwartet wird; unterstreicht jedoch die Notwendigkeit eines neuen Finanzinstruments, um den Entwicklungsländern Hilfestellung dabei zu leisten, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen, sodass das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) seine ihm ursprünglich zugewiesenen Aufgaben in der Zukunft erfüllen kann;

27.   äußert erneut seine ernsthafte Besorgnis wegen des gefährlich geringen Spielraums, der sich aus der chronischen Unterfinanzierung einer Rubrik ergibt, die infolge von Krisen in Drittstaaten ständig unter Druck steht;

28.   fordert die Kommission auf, einen Plan vorzulegen, mit dem die der Nahrungsmittelfazilität aus dem Stabilitätsinstrument zugewiesenen Finanzmittel im Zeitraum 2010 bis 2013 wieder eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Europäische Union unter Rubrik 4 des Haushaltsplans über die uneingeschränkten Finanzmittel verfügt, um ihre Rolle auf internationaler Bühne entsprechend den Erwartungen der Bürger Europas zu erfüllen; fordert die Kommission auf, einen Plan für die Mobilisierung von Finanzmitteln für alle externen Fazilitäten oder Mechanismen zur Leistung von Unterstützung in Notsituationen vorzulegen, die außerhalb des Stabilitätsinstruments geschaffen werden, und dabei so vorzugehen, dass ein Rückgriff auf die für das Stabilitätsinstrument vorgesehenen Mittel vermieden wird;

29.   fordert den Europäischen Rat auf, keine weitreichenden politischen Verpflichtungen einzugehen, die eine stärkere finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union erfordern, ohne gleichzeitig die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen, wenn ein offensichtlicher Widerspruch zu den innerhalb der jährlichen Obergrenzen des geltenden MFR verfügbaren Mitteln besteht;

30.   ist der Ansicht, dass die Sicherung der Energieversorgung für die Europäische Union eine wichtige Frage darstellt; begrüßt daher die Unterzeichnung des Nabucco-Projekts durch alle daran teilnehmenden Staaten und erwartet von ihnen allen eine konsequente Haltung bei der Behandlung von anderen Projekten, die Nabucco gefährden könnten;

31.   zählt weiterhin auf die Unterstützung des Friedensprozesses in Palästina und der Wiederaufbaubemühungen im Gazastreifen; fordert die Kommission auf mitzuteilen, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um die Gefahr, dass aus dieser Rubrik finanzierte Projekte und Programme terroristischen Organisationen zugute kommen oder für Terrorakte missbraucht werden, oder die Gefahr einer ineffizienten Bürokratie so gering wie möglich zu halten und konkret anzugeben, ob ein Teil der Hilfe für den Wiederaufbau von Gebäuden oder Infrastrukturen bestimmt ist, die vorher von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten finanziert und durch militärische Aktionen beschädigt wurden;

32.   unterstreicht die Notwendigkeit, der Ostseestrategie der Europäischen Union ausreichende Finanzmittel zuzuweisen, um Maßnahmen zu finanzieren, die nicht aus anderen Haushaltslinien finanziert werden können (Koordinierung, Information und Pilotvorhaben unter einem der vier Pfeiler des Aktionsplans);

Rubrik 5

33.   hat beschlossen, einige der vom Rat bei den Haushaltslinien für Verwaltungsausgaben vorgenommenen Kürzungen auf der Grundlage eines selektiven Ansatzes zu akzeptieren und so einen Ausgleich zwischen den allumfassenden Haushaltsprioritäten, einschließlich neuer Prioritäten, und der erforderlichen Umsetzung bestehender Politiken zu schaffen;

34.   hat indessen die Mittel für Personalausgaben wiedereingesetzt; weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag aller Arten von Verwaltungsausgaben, die außerhalb der Rubrik 5 finanziert werden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; fordert, dass die Kommission ihre künftigen Vorschläge für Übertragungen von Verwaltungsausgaben auf operative Haushaltslinien umfassend begründet; erkennt an, dass operationelle Programme ohne die notwendige administrative Unterstützung nicht funktionsfähig sein können; ist jedoch zutiefst besorgt, dass unter dem gegenwärtigen MFR ein Teil des Gesamtrahmens für Mehrjahresprogramme unter anderen Rubriken als Rubrik 5 für Verwaltungsausgaben verwendet wird;

35.   ist besorgt über die derzeit laufende Ausschreibung für ein neues Europaviertel; bekräftigt seine Forderung nach einer umfassenden Unterrichtung über das Auswahlverfahren und weist darauf hin, dass generell mehr Informationen über die Gebäudepolitik der Kommission bereitgestellt werden müssen;

36.   fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Vorschläge zu der alle drei Jahre fälligen Überprüfung der Haushaltsordnung vorzulegen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

37.   weist darauf hin, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung Gesamtmittel von bis zu 40 Mio. EUR pro Haushaltsjahr für Pilotprojekte und von bis zu 100 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen vorsieht, wovon höchstens 50 Mio. EUR für neue vorbereitende Maßnahmen bereitgestellt werden können;

38.   betrachtet diese Projekte als unerlässliches Instrument für das Parlament, um neue Maßnahmen für die europäischen Bürger zu initiieren; stellt fest, dass die Kommission mit Ausnahme von vier Projekten für alle Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen lediglich Zahlungsermächtigungen veranschlagt hat, wodurch das Parlament umfassend prüfen konnte, ob Folgemaßnahmen notwendig waren und ob neue Verpflichtungen verabschiedet werden sollten; hat außerdem eine Reihe neuer interessanter Vorschläge geprüft, von denen wegen der Sachzwänge im Zusammenhang mit den Obergrenzen der Interinstitutionellen Vereinbarung und des MFR nur einige im Haushaltsplan 2010 berücksichtigt werden konnten;

39.   hat der Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen, die sich im zweiten oder dritten Jahr befinden, Vorrang eingeräumt; beabsichtigt, die Durchführung dieser und der neu eingeleiteten Projekte und Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 aufmerksam zu überwachen;

o
o   o

40.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den entsprechenden Abänderungen und Änderungsvorschlägen zu Einzelplan III des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen zu übermitteln.

(1) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0095.
(5) ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 36.
(6) ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 26.


ANLAGE 1

IN DER KONZERTIERUNGSSITZUNG VOM 10. JULI 2009 VEREINBARTE ERKLÄRUNGEN

GEMEINSAME ERKLÄRUNG FÜR DAS PROTOKOLL ÜBER DIE RATSTAGUNG

Besetzung von Planstellen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007

"Das Europäische Parlament und der Rat unterstreichen erneut die Bedeutung einer Besetzung sämtlicher Planstellen – insbesondere auf der mittleren und höheren Führungsebene – im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007 und weisen nachdrücklich darauf hin, dass die Organe und insbesondere das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) alles in ihren Kräften Stehende tun sollten, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um das gesamte Verfahren zur Besetzung der von der Haushaltsbehörde genehmigten Planstellen mit Beamten zu beschleunigen. Dies sollte im Einklang mit den in Artikel 27 des Statuts festgelegten Kriterien erfolgen, und es sollte so bald wie möglich eine weitestgehende geografische Ausgewogenheit erreicht werden.

Das Europäische Parlament und der Rat beabsichtigen, den laufenden Prozess der Besetzung dieser Stellen weiterhin genau zu beobachten. Zu diesem Zweck fordern sie alle Organe und EPSO auf, der Haushaltsbehörde zweimal jährlich, nämlich im März und im Oktober, Informationen über den Sachstand in Bezug auf Einstellungen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007 vorzulegen."

ERKLÄRUNGEN DES RATES FÜR DAS PROTOKOLL ÜBER DIE RATSTAGUNG

1.  Mittel für Zahlungen

"Der Rat fordert die Kommission auf, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2010 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) und der Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken."

2.  Rubrik 4

"Der Rat nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, ein Berichtigungsschreiben zum HVE 2010 vorzulegen, mit dem zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlicher Bedarf im Bereich der externen Politikbereiche – insbesondere die in früheren Berichtigungsschreiben berücksichtigten Prioritäten sowie die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2009 aufgeführten Prioritäten – abgedeckt werden soll, und hat bei der Festlegung seines Haushaltsplanentwurfs für 2010 für die Rubrik 4 einen angemessenen Spielraum belassen, womit dem Rechnung getragen werden kann."

3.  Gebäudepolitik der Organe und Einrichtungen der EU

"Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 2/2007 des Rechnungshofes über die Gebäudeausgaben der Organe und vertritt unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Gebäudekosten einen beträchtlichen Anteil der gesamten Verwaltungsausgaben der EU-Organe ausmachen, die Auffassung, dass ein solides Finanzgebaren bei den Gebäudeausgaben von grundlegender Bedeutung ist.

Der Rat weist erneut darauf hin, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen auf diesem Gebiet ist. Er betont, dass die Organe so eng wie möglich zusammenarbeiten und ihre Anstrengungen bündeln müssen, und zwar sowohl in Bezug auf Anmietung oder Kauf von Gebäuden als auch für die damit verbundenen laufenden Kosten. Er ersucht die Organe, so weit wie möglich Baulichkeiten gemeinsam zu nutzen, um die Gebäudeausgaben auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.

In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die von den Organen bereits unternommenen Bemühungen um eine Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene und um die Vereinheitlichung ihrer Gebäudeverwaltungsmethoden. Der Rat nimmt befriedigt Kenntnis von der Einigung auf gemeinsame Leitlinien zur Ermittlung und Bezifferung der Gebäudeflächen, die jüngst von den in Brüssel und Luxemburg eingesetzten interinstitutionellen Arbeitsgruppen erzielt worden ist. Der Rat ersucht die Organe, die Möglichkeiten einer weiteren interinstitutionellen Zusammenarbeit, die sich unter anderem auf die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Gebäuden erstrecken könnte, und die Option eines interinstitutionellen Büros für Gebäudeverwaltung auszuloten.

Der Rat fordert die Organe auf, langfristige Gebäudestrategien festzulegen, die auf einer realistischen Schätzung des künftigen Personalbestands beruhen und das erforderliche Maß an Flexibilität durch ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den im eigenen Besitz befindlichen und angemieteten Gebäuden gewährleistet, damit so weit wie möglich Ad-hoc-Entscheidungen über Gebäude vermieden werden. Er ersucht die Organe ferner, die verfügbaren Gebäudeflächen so effizient wie möglich zu nutzen und alle gangbaren Maßnahmen der internen Rationalisierung zu treffen. Der Rat begrüßt die von den Organen bereits durchgeführten Beratungen über alternative Finanzierungsmethoden und sieht dem anstehenden Bericht der Kommission erwartungsvoll entgegen.

Der Rat hält es für sehr wichtig, dass ihm die nach den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Informationen so bald wie möglich zugehen. Diese Informationen sollten unter anderem umfassende Bedarfsschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen, die Angabe der einzelnen Alternativen, die Darlegung der Miet- oder Kaufoptionen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung aller Finanzierungskosten einschließen. Lange bevor Entscheidungen zu treffen sind, sollten die entsprechenden Informationen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde zugänglich gemacht werden, so dass sie ihren jeweiligen Standpunkt ohne Zeitdruck festlegen können.

Ferner erneuert der Rat seine an die Generalsekretäre der Organe gerichtete Aufforderung, die betreffenden Informationen vor der Vorlage des Haushaltsplanvorentwurfs bereitzustellen. Der Rat erkennt zwar die speziellen Gegebenheiten jedes einzelnen Organs und die zusätzlich mit jedem einzelnen Projekt verbundenen Besonderheiten an, er ersucht aber dennoch die Organe, ihre Bemühungen um die Vereinheitlichung dieser Informationen mittels gemeinsamer Definitionen und Indikatoren fortzusetzen, damit Vergleiche zwischen Gebäudeflächen und Gebäudekosten zwischen den einzelnen Organen – einschließlich eines gemeinsamen Verständnisses der Methoden zur Berechnung der auf den Gesamtnutzungszeitraum aufgeteilten jährlichen Kosten für die im eigenen Besitz befindlichen Gebäude – ermöglicht werden.

Der Rat fordert die Organe auf, die zugunsten der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit ihrer Gebäude getroffenen Maßnahmen einschließlich der Zertifizierung nach Umweltnormen fortzusetzen und zu intensivieren, wann immer dies angezeigt ist und mit den vorhandenen Ressourcen verwirklicht werden kann.

Der Rat nimmt Kenntnis von der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den Organen und den Verwaltungen ihrer jeweiligen Sitzmitgliedstaaten, die in erheblichem Umfang zur soliden Handhabung der Gebäudefragen beitragen.

Der Rat weist darauf hin, dass seine Bemerkungen auch für die speziellen Gegebenheiten der Exekutivagenturen und gegebenenfalls auch auf die dezentralen Ämter und Agenturen zutreffen."

EINSEITIGE ERKLÄRUNG FÜR DAS PROTOKOLL ÜBER DIE RATSTAGUNG

"Deutschland erklärt hinsichtlich der Festlegung einer Haltung des Rates zum Haushaltsentwurf 2010 und angesichts eines laufenden Verfahrens vor dem Gericht Erster Instanz, dass das Programm 'Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige in der Europäischen Union' in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden muss. Deutschland erklärt, dass nach seiner Auffassung auf den Ankauf am Markt im Rahmen dieses Programms verzichtet werden muss. Die Durchführung des Programms muss im Lichte des Verfahrens vor dem Gericht Erster Instanz erfolgen."


ANLAGE 2

Erklärungen des Europäischen Parlaments anlässlich der Konzertierung im Rahmen der ersten Lesung des Haushaltsverfahrens 2010

Haushaltsvollzug 2009 (Haushaltsvorausschätzungswarnung)

Das Europäische Parlament ist besorgt über den im jüngsten "Budget Forecast Alert" (Haushaltsvorausschätzungswarnung) beschriebenen Stand des Haushaltsvollzugs 2009, insbesondere was die Verpflichtungen unter den Teilrubriken 3a und 3b sowie die Zahlungen unter den Teilrubriken 1a, 3a, 3b und 5 betrifft. Es betont, dass der Haushalt nach dem im Haushaltsplanvorentwurf enthaltenen Zeitplan ausgeführt werden muss. Das Europäische Parlament ersucht die Kommission, bis zum 31. August 2009 einen Bericht vorzulegen und darin die genauen (strukturellen, organisatorischen, verwaltungs- oder verfahrenstechnischen) Gründe für die Verzögerungen anzugeben, die bei der Umsetzung der Programme oder Politikbereiche jeweils aufgetreten sind.

Das Parlament ersucht die Kommission zudem, alle Fälle zu begründen, in denen ein Programm oder Politikbereich im Haushaltsplan 2009 nicht gemäß den von der Haushaltsbehörde gefassten Beschlüssen umgesetzt wird.

Vereinfachung und gezielterer Einsatz der Strukturfonds vor dem Hintergrund

der Wirtschaftskrise

Das Europäische Parlament verweist auf die gemeinsamen Erklärungen der drei Organe vom November 2008 und April 2009 zur Umsetzung der Kohäsionspolitik und unterstreicht, dass die Bemühungen um eine beschleunigte Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds fortgesetzt werden müssen. Aus seiner Sicht wurden bei der Vereinfachung der Bewertungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren keine ausreichenden Fortschritte erzielt, wie die niedrige Genehmigungsrate bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen und den Großprojekten zeigt. Das Parlament fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten um eine Vereinfachung der Durchführungsverfahren zu bemühen und insbesondere die Genehmigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und der Großprojekte und somit die Zahlungen zu beschleunigen, wobei allerdings die n+2-Regel zu beachten ist. Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass alle Möglichkeiten, dieder Einsatz der Strukturfonds bietet, einschließlich der Anpassung oder Überarbeitung der operativen Programme, für gezieltere Maßnahmen, die zur Überwindung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise beitragen, genutzt werden könnten, und zwar insbesondere für Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und zur Begrenzung der Arbeitsplatzverluste, und appelliert an die Mitgliedstaaten, hiervon Gebrauch zu machen. Es fordert die Kommission auf, durch effiziente und schnelle Verfahren dazu beizutragen, dass alle in den Strukturfondsverordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung genutzt werden. Ferner weist das Parlament darauf hin, wie wichtig es ist, dass die verfügbaren Haushaltsmittel vollständig und effizient verwendet werden.

Mittel für Zahlungen

Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2010 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um gegebenenfalls die Ausgaben unter einer besonderen Rubrik zu decken.

Rubrik 4

Das Europäische Parlament nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, ein Berichtigungsschreiben zum HVE 2010 vorzulegen, mit dem zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlicher Bedarf im Bereich der externen Politikbereiche – insbesondere die in früheren Berichtigungsschreiben berücksichtigten Prioritäten sowie die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2009 aufgeführten Prioritäten – abgedeckt werden soll.

Das Europäische Parlament erinnert daran, dass sich die Kommission während des Haushaltskonzertierungsverfahrens am 21. November 2008 verpflichtet hat, eine Bewertung der Situation im Rahmen der Rubrik 4 vorzulegen, der gegebenenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt sind. Es erwartet, dass die Kommission dem Berichtigungsschreiben eine mehrjährige Bewertung des Bedarfs in diesem Bereich beifügt.

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