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Verfahren : 2009/2779(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0180/2009

Aussprachen :

PV 26/11/2009 - 12.3
CRE 26/11/2009 - 12.3

Abstimmungen :

PV 26/11/2009 - 13.3
CRE 26/11/2009 - 13.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0105

Angenommene Texte
PDF 127kWORD 42k
Donnerstag, 26. November 2009 - Straßburg
China: Rechte der Minderheiten und Anwendung der Todesstrafe
P7_TA(2009)0105RC-B7-0180/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu China: Minderheitenrechte und Anwendung der Todesstrafe

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 1. Februar 2007(1) und vom 27. September 2007(2) zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen der UN-Generalversammlung vom 18.Dezember 2007 (A/RES/62/149) and vom 18.Dezember 2008 (A/RES/63/168) zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 29. Oktober 2009 zur Hinrichtung der beiden Tibeter Lobsang Gyaltsen und Loyak sowie vom 12. November 2009 zur Hinrichtung von neun Personen uigurischer Nationalität nach den Unruhen vom 5.–7. Juli 2009 in Urumqi im Autonomen Gebiet Xinjiang (XUAR),

–   unter Hinweis auf die Artikel 35, 36 und 37 der Verfassung der Volksrepublik China, nach denen alle Bürger jeweils Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit genießen und die Freiheit der Person für "unantastbar" erklärt wird,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China, insbesondere die Entschließung vom 13. Dezember 2007 zum EU-China-Gipfel und zum Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und China(3),

–   unter Hinweis auf das EU-China-Seminar vom 18./19. November 2009 und den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und China der am 20. November 2009 in Peking stattfand,

–   unter Hinweis auf den 27. Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China, der am 14. Mai 2009 in Prag in der Tschechischen Republik stattgefunden hat,

–   unter Hinweis auf den bevorstehenden EU-China-Gipfel, der am 30. November 2009 in Nanking stattfinden wird,

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Union auf der Einhaltung der Werte der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte sowie auf der Rechtsstaatlichkeit beruht und dass die Wahrung dieser unveräußerlichen Rechte nach dem Verständnis der Union eine unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft darstellt,

B.   in der Erwägung, dass die neue strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und China, über die derzeit verhandelt wird, große Bedeutung für die künftigen Beziehungen zwischen der Union und China hat und in der Erwägung, dass eine wirkliche Partnerschaft auf gemeinsamen Werten beruhen muss,

C.   in der Erwägung, dass die Europäische Union am 8. Mai 2009 die Umwandlung aller Todesurteile gefordert hat, die das Mittlere Volksgericht von Lhasa nach den Unruhen im März 2008 in Lhasa gegen mehrere Tibeter verhängt hat,

D.   in der Erwägung, dass in den ersten Tagen des Juli 2009 im XUAR die schlimmsten gewalttätigen ethnischen Auseinandersetzungen seit Jahrzehnten ausbrachen, nachdem uigurische Demonstranten in Urumqi auf die Straße gegangen waren und Han-Chinesen angegriffen und verletzt bzw. getötet haben, um gegen Übergriffe auf uigurische Arbeiter zu protestieren, die im Juni in einer Fabrik in Südchina stattgefunden hatten; in der Erwägung, dass offiziellen Angaben zufolge 197 Menschen umkamen und mehr als 1 600 verwundet wurden,

E.   in der Erwägung, dass es zur Gewährleistung einer friedlichen Koexistenz von Tibetern und Uiguren, die die zwei größten ethnischen Minderheiten in China darstellen, und der großen Mehrheit der Han-Chinesen unabdingbar ist, einen ehrlichen und dauerhaften Dialog einzuleiten, der von gegenseitigem Respekt getragen ist,

F.   in der Erwägung, dass unter der uigurischen Bevölkerung, die größtenteils moslemisch ist, sprachliche und kulturelle Bindungen nach Mittelasien aufweist und fast die Hälfte der 20 Millionen Einwohner von Xinjiang ausmacht, wachsende Unzufriedenheit und zunehmender Unmut gegen die von Han-Chinesen dominierten Staatsorgane herrscht, die beschuldigt werden, die religiösen Aktivitäten streng zu überwachen und zu unterdrücken, während die ethnische Gruppe der Uiguren in der Region gleichzeitig auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und marginalisiert wird; in der Erwägung, dass der Forderung nach Entsendung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses in das betroffene Gebiet, die Menschenrechtsorganisationen an die Völkergemeinschaft gerichtet hatten, nicht nachgekommen wurde,

G.   in der Erwägung, dass die Volksrepublik China den Wunsch nach einem harmonischen Zusammenleben der verschiedenen Völker im XUAR geäußert hat,

H.   in der Erwägung, dass die Rechtmäßigkeit der Urteile gegen die Tibeter, die wegen während der Unruhen im März 2008 begangener Straftaten verurteilt worden sind, in einem Bericht von Human Rights Watch in Frage gestellt wurde, in dem es heißt, einige Verfahren seien heimlich zu nicht bekannt gegebenen Terminen durchgeführt worden und den Tibetern sei der Zugang zu einer wirksamen Verteidigung mit Anwälten ihrer Wahl verweigert worden,

I.   in der Erwägung, dass die Religionsausübung in China Einschränkungen unterliegt und vom Staat streng überwacht wird,

J.   in der Erwägung, dass die Todesstrafe in China bei 68 Straftaten verhängt werden kann, einschließlich gewaltloser Straftaten wie Steuerbetrug und Drogendelikte,

1.   bekräftigt seine seit langem vertretene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen; verweist auf das entschlossene Eintreten der Europäische Union für die Abschaffung der Todesstrafe in aller Welt und betont erneut, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Förderung der Menschenwürde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte beiträgt;

2.   räumt ein, dass das Oberste Volksgericht im Januar 2007 mit der Überprüfung von Todesurteilen einen positiven Schritt unternommen hat; bedauert jedoch, dass dies nicht zu einem spürbaren Rückgang der Zahl der Hinrichtungen in China geführt hat; ist weiterhin beunruhigt darüber, dass in China immer noch die größte Zahl an Hinrichtungen weltweit vollzogen wird;

3.   fordert die chinesische Regierung deshalb auf, ein unverzügliches und bedingungsloses Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen, was ein wesentlicher Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe wäre; verurteilt nachdrücklich die Hinrichtung der beiden Tibeter Lobsang Gyaltsen und Loyak sowie von neun Uiguren nach den Ereignissen vom März 2008 in Lhasa und den Unruhen vom 5. bis 7. Juli 2009 in Urumqi; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, die Vollstreckung aller weiteren Todesurteile, die die beiden Mittleren Volksgerichte in Lhasa und Urumqi verhängt haben, auszusetzen und die Strafen für die wegen Gewalttaten Verurteilten in Haftstrafen umzuwandeln; verurteilt auch die Todesstrafen mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub, die gegen Tenzin Phuntsok und Kangtsuk nach den Protesten im März verhängt wurden, sowie die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Dawa Sangpo, und betont seine Bedenken im Hinblick auf die Frage, ob ihnen ein faires Verfahren zuteil wurde;

4.   fordert China erneut auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren; verurteilt die oftmals diskriminierende Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten;

5.   betont, dass die chinesische Regierung im April 2009 ihren ersten nationalen Menschenrechtsaktionsplan (2009–2010) veröffentlicht hat, in dem es vor allem darum geht, den Schutz der Rechte der Bürger in jeder Phase der Strafverfolgung und der gerichtlichen Prozesse zu verbessern, willkürliche Festnahmen zu unterbinden, die Erzwingung von Geständnissen durch Folter zu verbieten und faire und öffentliche Verfahren zu gewährleisten; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, die Zahl der Hinrichtungen öffentlich bekanntzugeben;

6.   fordert die chinesischen Staatsorgane auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um einen echten Dialog zwischen Han-Chinesen und Uiguren einzuleiten und bei ihren wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Xinjiang verstärkt auf Integration zu setzen, die Eigenverantwortung zu stärken und die kulturelle Identität der uigurischen Bevölkerung zu schützen;

7.   betont, dass das bisherige Verhalten Chinas im Bereich der Menschenrechte nach wie vor Anlass zu ernster Sorge bietet; betont, dass nach allen Etappen des Menschenrechtsdialogs EU - China jeweils streng überprüft werden muss, inwieweit die Empfehlungen eingehalten werden, die im Rahmen des vorangehenden Dialogs durch beide Seiten sowie auf den Rechtsseminaren EU-China zum Thema Menschenrechte vereinbart wurden, welche in der Regel vor den Dialogen und unter Beteiligung von Vertretern von Wissenschaft und Gesellschaft stattfinden; fordert Rat und Kommission auf, die Frage der Abschaffung der Todesstrafe sowie der Achtung der Rechte der ethnischen und religiösen Minderheiten auf die Tagesordnung des 12. EU-China-Gipfels am 30. November 2009 zu setzen; fordert Kommission und Rat zudem auf, sich weiter für die Aufnahme einer China betreffenden Menschenrechtsklausel in das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das derzeit ausgehandelt wird, einzusetzen;

8.   fordert die chinesischen Staatsorgane auf, die Politik des harten Durchgreifens unverzüglich zu beenden, in deren Rahmen die Rechte aller Menschen in XUAR unterdrückt werden, während die Ursachen für die Unruhen unberücksichtigt bleiben;

9.   fordert die Wiederaufnahme eines ehrlichen und ergebnisorientierten Dialogs zwischen der chinesischen Regierung und den Vertretern des Dalai Lama auf der Grundlage des "Memorandums über eine echte Autonomie des tibetischen Volkes", der zu positiven, substanziellen und echten Veränderungen in Tibet führt, die den Grundsätzen der Verfassung und der Gesetze der Volksrepublik China entsprechen;

10.   bekräftigt seine Solidarität mit allen Opfern der Ereignisse von Urumqi im XUAR im Juli 2009; räumt zwar ein, dass die Staatsorgane die Pflicht haben, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, ist jedoch besorgt über Berichte, nach denen gegenüber ethnischen Uiguren in unangemessener Form Gewalt angewandt wurde und eine große Zahl von ihnen festgenommen wurden;

11.   fordert die chinesischen Staatsorgane auf, dafür zu sorgen, dass den im Zusammenhang mit den genannten Ereignissen Festgenommenen für die Dauer ihrer Haft eine humane Behandlung zuteil wird und dass sie ein faires Verfahren gemäß dem internationalen Recht zu erwarten haben, einschließlich der freien Wahl eines Anwalts, der Unschuldsvermutung sowie angemessener Strafen für diejenigen, die für schuldig befunden werden;

12.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Europarat, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung der Volksrepublik China zu übermitteln.

(1) ABl C 250 E vom 25.10.2007, S.91.
(2) ABl. C 219 E .vom 28.8.2008, S. 306.
(3) ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 489.

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