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Verfahren : 2010/2504(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0078/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/02/2010 - 9.6
CRE 10/02/2010 - 9.6

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0016

Angenommene Texte
PDF 143kWORD 55k
Mittwoch, 10. Februar 2010 - Straßburg
Lage im Iran
P7_TA(2010)0016RC-B7-0078/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu Iran

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 5. Februar 2010 zu den drohenden Hinrichtungen in Iran

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der USA vom 8. Februar 2010, in der die iranische Regierung aufgefordert wird, ihre Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte einzuhalten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche verurteilt hat,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 10./11. Dezember 2009 zu Iran,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. Januar 2010 zum Prozess gegen sieben führende Vertreter der Bahai in Iran,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1835 (2008) des UN-Sicherheitsrats,

–   in Kenntnis der Entschließung des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 27. November 2009 über die Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats in der Islamischen Republik Iran,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört,

–   in Kenntnis der Erklärung des iranischen Geheimdienst-Ministeriums vom 5. Januar 2010, mit der alle Kontakte zwischen iranischen Bürgern und 60 nichtstaatlichen Organisationen sowie zahlreichen internationalen Medien, die in Farsi senden, als "illegal" eingestuft werden,

–   unter Hinweis darauf, dass die für den Zeitraum vom 8. bis 11. Januar 2010 vorgesehene Reise der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Iran nach Teheran von den iranischen Behörden "vertagt" wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

Demokratie und Menschenrechte

A.   in der Erwägung, dass sich die politische Lage in Iran ständig verschlechtert, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die iranische Regierung beabsichtigt, auf die nationalen und internationalen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Wahlen von Juni 2009 zu reagieren, und dass die Anzeichen für einen massiven Wahlbetrug eine große Protestbewegung (die sogenannte "Grüne Bewegung") mit über die letzten Monate anhaltenden Massendemonstrationen nach sich gezogen haben,

B.   in der Erwägung, dass die politische Entwicklung in Iran nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von Juni 2009 gezeigt hat, dass ein großes Potenzial für einen vom Volk ausgehenden demokratischen Wandel in diesem Land besteht, bei dem seine kraftvolle und aktive Bürgergesellschaft eine zentrale Rolle spielt;

C.   in der Erwägung, dass Irans Sicherheitskräfte, die Revolutionsgarden, die Basij-Milizen und die Polizei hart vorgegangen sind und Tausende friedlicher Demonstranten und Dissidenten willkürlich festgenommen haben, darunter auch Studenten und Hochschulmitarbeiter, Frauenrechtsaktivisten, Gewerkschafter, Rechtsanwälte, Journalisten, Blogger, Geistliche und prominente Menschenrechtsverteidiger, wodurch eindeutig versucht werden sollte, Kritiker einzuschüchtern und abweichende Meinungen zu unterdrücken,

D.   in der Erwägung, dass viele der Inhaftierten Berichten zufolge in Gefängnissen oder geheimen Hafteinrichtungen geschlagen oder gefoltert und in einigen Fällen auch vergewaltigt wurden und dass eine Untersuchung des Parlaments der Islamischen Republik Iran Anfang 2010 ans Tageslicht brachte, dass der stellvertretende Staatsanwalt Saeed Mortazavi direkt verantwortlich war für den Tod von mindestens drei Gefangenen infolge von Folter und Vernachlässigung im Kahrizak-Gefängnis, dessen Schließung von den Justizbehörden bereits drei Jahre zuvor angeordnet worden war;

E.   in der Erwägung, dass von Regierungsseite bestätigt wurde, dass seit Juni 2009 mindestens 30 Demonstranten bei Prostmärschen oder in Haft zu Tode gekommen sind und mindestens sieben weitere Menschen bei Zusammenstößen am 27. Dezember 2009, dem Heiligen Ashura-Tag, getötet wurden, und dass die tatsächliche Zahl der Opfer, die durch von der Regierung unterstützte Gewalt zu Tode gekommen sind, noch sehr viel höher liegen soll,

F.   in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte ferner die systematische Verfolgung von Mitgliedern religiöser Minderheiten wie der Baha'i (sämtliche sieben Mitglieder der früheren Führung dieser Minderheit wurden festgenommen und stehen nun vor Gericht), Sunniten und Christen (darunter acht Priester) verstärkt und zahlreiche, gegen die Zivilgesellschaft und politischen Aktivisten der Kurden, Aserbaidschaner, Belutschen und Araber gerichtete willkürliche Verhaftungen und Hinrichtungen vornahmen und dass insbesondere 21 Kurden derzeit auf ihre Hinrichtung warten,

G.   in der Erwägung, dass das iranische Parlament am 9. September 2008 ein "Apostatie-Gesetz" angenommen hat, in dem für den Abfall vom Islam die Todesstrafe vorgesehen ist,

H.   in der Erwägung, dass die Justizbehörden Anfang August 2009 Hunderte von prominenten Reformern und Aktivisten in Schauprozessen abgeurteilt haben, die angeblich mit "Aufständischen" in Verbindung standen, um eine "samtene Revolution" voranzutreiben, und dass im Rahmen dieser Schauprozesse zahlreiche dieser Dissidenten im iranischen Fernsehen Geständnisse abgelegt haben, die erzwungen zu sein schienen,

I.   in der Erwägung, dass die iranische Regierung die europäischen Länder weiterhin der Einmischung in interne politische Angelegenheiten Irans beschuldigt und dass diese Anschuldigungen zur Ausweisung von zwei Diplomaten des Vereinigten Königreichs, zur Verhaftung mehrerer iranischer Mitarbeiter der Botschaft des Vereinigten Königreichs und zur kurzen Inhaftierung eines schwedischen Botschaftsmitarbeiters und zweier deutscher Botschaftsmitarbeiter geführt hat, denen eine angebliche Verstrickung in die Proteste nach den Wahlen vorgeworfen wurde,

J.   in der Erwägung, dass am 28. Januar 2010 Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour hingerichtet wurden, wobei dies die ersten Todesurteile waren, die von offiziellen Quellen mit der Protestbewegung in Verbindung gebracht wurden, obwohl sich mindestens einer von ihnen, wenn nicht beide, bereits zur Zeit der Wahlen in Haft befanden, und dass mindestens neun Menschen Berichten zufolge wegen angeblicher Verbindungen zur "Grünen Bewegung" zum Tode verurteilt wurden,

K.   in der Erwägung, dass am 27. Dezember 2009, dem letzten Tag des Ashura-Festes, Ali Mousavi, der 35jährige Neffe von Mir Hossein Mousavi, dem wichtigsten Herausforderer des Präsidenten in der Wahl vom Juni 2009, erschossen und vorsätzlich von einem Auto überfahren wurde, was alle Kennzeichen eines gezielten Attentats zur deutlichen Warnung an seinen Onkel trägt,

L.   in der Erwägung, dass am 8. Januar 2010 ein Mordversuch gegen Mehdi Karroubi, den zweitwichtigsten Kandidaten der Opposition bei den Präsidentschaftswahlen verübt wurde, wobei zwei Kugeln auf sein kugelsicheres Auto abgefeuert wurden, während Mitglieder der Basij-Milizen und der Revolutionärsgarden sich aus Protest gegen die Anwesenheit von Mehdi Karroubi in Qazvin versammelten,

M.   in der Erwägung, dass die Presse- und Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt wird und dass die iranischen Behörden nach den Wahlen begannen, in großem Stil und häufig internationale Radio- und Fernsehnsender, zahlreiche internationale Internetseiten, darunter auch Facebook und Twitter, sowie die Webseiten der lokalen Opposition und Mobilfunkdienste in Teheran zu stören, und damit auch Übertragungsprobleme für Sender in anderen Ländern des Nahen Ostens und sogar in Europa verursachten,

N.   in der Erwägung, dass europäische und russische Unternehmen Iran mit den notwendigen Filter- und Störgeräten beliefert haben, wobei von einigen dieser Geräte sogar gewisse Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung in ihrer Nähe ausgehen könnten,

O.   in der Erwägung, dass die Revolutionsgarde, ihr Geheimdienst und die Basij-Milizen eine zunehmend aktive Rolle in der gesamten iranischen Gesellschaft spielen, iranische Bürger verfolgen, Menschenrechtsschützer verhaften und offenkundig das Recht selbst in die Hand nehmen,

Atomstreit

P.   in der Erwägung, dass Iran eine Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags (NVV) ist, durch die Ratifizierung des NVV seinen Verzicht auf den Erwerb von Nuklearwaffen erklärt hat und somit rechtlich verpflichtet ist, seine gesamten nuklearen Tätigkeiten einschließlich des nuklearen Materials bei der Internationalen Atomenergie-Organisation offenzulegen und sie unter deren Obhut zu stellen,

Q.   in der Erwägung, dass Artikel IV des NVV Folgendes besagt: "Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche zivile Zwecke zu entwickeln",

R.   in der Erwägung, dass Iran unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem NVV heimlich eine Anreicherungsanlage in Qom gebaut und die IAEO erst lange nach Baubeginn über deren Existenz informiert hat, und dass dieser Verstoß gegen die Vorschriften die Spekulationen über mögliche weitere heimliche Atomanlagen eröffnet und das Vertrauen in die iranischen Beteuerungen über den rein zivilen Charakter seines Atomprogramms weiter untergräbt,

S.   in der Erwägung, dass der scheidende Generaldirektor der IAEO, Dr. El Baradei, in dem erwähnten Bericht vom 16. November 2009 festgestellt hat, dass seine Behörde sich so lange außerstande sieht, eine glaubwürdige Gewähr dafür zu bieten, dass es in Iran kein nichtdeklariertes Atommaterial und keine entsprechenden Aktivitäten gibt, bis Iran das Zusatzprotokoll umsetzt und alle noch offenen Fragen zur vollen Zufriedenheit der IAEO klärt, und dass er ferner darauf hinweist, dass es nach wie vor eine Reihe offener Fragen gibt, die zu Bedenken in Bezug auf eine mögliche militärische Dimension des iranischen Atomprogramms Anlass geben,

T.   in der Erwägung, dass im Interesse einer diplomatischen Lösung der mit dem iranischen Atomprogramm verbundenen Probleme die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, China und Russland ein Übereinkommen im Rahmen der IAEO vorgeschlagen haben, damit das schwach angereicherte Uran Irans nach Frankreich und Russlands verbracht wird, um es dort zu Brennstäben für den Betrieb des Forschungsreaktors zu medizinischen Zwecken in Teheran umzuwandeln, und dass im Sicherheitsrat verstärkte Sanktionen gegen Iran erörtert werden, seit Iran diesen Vorschlag zurückgewiesen hat,

U.   in der Erwägung, dass Iran nach wie vor an der Entwicklung einer ballistischen Raketentechnologie arbeitet und seine Fertigkeiten im Bereich der interkontinentalen ballistischen Raketen ausbaut, wobei es sich um ein Trägerwaffensystem handelt, das für eine Atomwaffenzuladung geeignet ist,

V.   in der Erwägung, dass die iranische Regierung widersprüchliche Erklärungen zu ihrem Atomprogramm abgegeben und eine Fortsetzung der Anreicherung angeordnet hat, die am 7. Februar 2010 beginnen soll,

Demokratie und Menschenrechte

1.   zweifelt ernsthaft an der Richtigkeit der Wahlergebnisse, aufgrund derer Präsident Ahmadinedschad trotz deutlicher Hinweise auf einen massiven Wahlbetrug für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, und ist der Auffassung, dass die Legitimität des iranischen Präsidenten stark beeinträchtigt ist;

2.   zollt all jenen mutigen iranischen Bürgern Anerkennung, die mehr Freiheit und mehr demokratische Rechte fordern und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; zollt insbesondere den iranischen Frauen Anerkennung, die eine entscheidende Rolle bei den Demonstrationen nach den Wahlen im Juni 2009 gespielt haben;

3.   unterstützt von ganzem Herzen die demokratischen Bestrebungen des iranischen Volkes und bedauert zutiefst, dass die Regierung und das Parlament Irans nicht auf die berechtigten Forderungen der iranischen Bürger, insbesondere der jungen Generation, eingehen, die ihre Hoffnungen auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung für einen zu langen Zeitraum unterdrückt sahen;

4.   fordert in diesem Zusammenhang, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung von der iranischen Regierung während der für den 11. Februar 2010 angekündigten Demonstrationen voll und ganz respektiert wird; verurteilt schärfstens, dass die iranischen Behörden Gewalt gegen Demonstranten einsetzen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung in Anspruch nehmen;

5.   fordert die unverzügliche Freilassung aller Personen, die lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit oder ihrer religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung inhaftiert wurden, und fordert die Behörden auf, Vertreter des Staates und Mitglieder der Sicherheitskräfte zu verfolgen und zu belangen, die für die Tötung, den Missbrauch und die Folterung von Dissidenten oder ihrer Familienmitglieder und von Demonstranten und Inhaftierten verantwortlich sind;

6.   verurteilt aufs Schärfste die Todesurteile und die Hinrichtungen in Iran, insbesondere im Fall von Mohammed Reza Alizamani und Arash Rahmanipour, und fordert die Abschaffung der Todesstrafe; fordert die iranischen Behörden auf, nicht mehr die Anklage als "Moharebeh" (Feind Gottes), die mit der Todesstrafe belegt ist, gegen Demonstranten zu erheben, die friedlich für mehr demokratische Rechte demonstrieren; fordert Iran auf, unverzüglich das UN-Moratorium für Hinrichtungen umzusetzen, wie in den Resolutionen 62/149 und 63/168 der UN-Generalversammlung gefordert;

7.   ist entsetzt über die Versuche der Regierung und/oder der Sicherheitskräfte, Präsidentschaftskandidaten bzw. Mitglieder ihrer Familien zu ermorden, und fordert den Obersten Führer Khamenei auf, die Sicherheit der führenden iranischen Oppositionsvertreter zu gewährleisten;

8.   verurteilt die Bemühungen der iranischen Behörden, die Printmedien zu zensieren und Radiosendungen, Fernsehsendungen und Internetdienste, z. B. von der BBC, zu stören, und fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) mit den internationalen Auswirkungen dieser Methoden zu befassen;

9.   verurteilt den Beschluss der iranischen Behörden, Kontakte mit ausländischen nichtstaatlichen Organisationen zu unterbinden, insbesondere zu jenen, die sich für den Schutz der bürgerlichen Rechte und Freiheiten einsetzen, und fordert die iranischen Behörden auf, dieses Verbot unverzüglich aufzuheben;

10.   fordert die iranischen Behörden auf, sofort die Praxis der im Fernsehen übertragenen Schauprozesse einzustellen, und ruft das iranische Parlament auf, die iranischen Gesetze zu ändern, die der Regierung gestatten, angemessene Verfahrensrechte wie das Recht des Angeklagten auf Zugang zu adäquatem rechtlichen Beistand zu verweigern;

11.   kritisiert scharf internationale Unternehmen, namentlich Nokia/Siemens, für die Lieferung von für Zensur und Überwachung notwendigen Technologien an die iranischen Behörden, die der Verfolgung und Verhaftung iranischer Dissidenten dienen;

12.   bedauert die Vorwürfe einer Einmischung von Mitarbeitern europäischer Botschaften in interne iranische Angelegenheiten und fordert in diesem Zusammenhang die iranischen Behörden auf, das Wiener Übereinkommen und die diplomatischen Normen zu respektieren;

13. ist besorgt über die Art der Demonstrationen, die vor den Botschaften von Mitgliedstaaten in Teheran am 9. Februar 2010 abgehalten wurden, als von der Basij-Miliz geführte Veranstaltungen; ruft die iranische Regierung auf, die Sicherheit der diplomatischen Vertretungen zu garantieren;
Atomstreit

14.   bekräftigt ungeachtet des Rechts Irans, im Rahmen der Regeln des Nichtverbreitungssystems nukleare Energie für friedliche Zwecke zu nutzen, dass die Proliferationsrisiken des iranischen Atomprogramms der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft weiterhin ernsthafte Sorgen bereiten, wie dies in den Resolutionen 1737, 1747, 1803 und 1835 des UN-Sicherheitsrates sehr deutlich zum Ausdruck kommt;

15.   bedauert, dass bei den besorgniserregenden Hauptproblemen keine substanziellen Fortschritte erzielt wurden, und fordert Iran erneut auf, die Transparenz seines Atomprogramms wiederherzustellen, dazu der IAEO umfassende, eindeutige und glaubwürdige Antworten zu geben, alle noch offenen Fragen und Bedenken zu diesem Atomprogramm zu klären, einschließlich jener Themen, die möglicherweise eine militärische Dimension beinhalten, die Bestimmungen des umfassenden Sicherungsabkommens einschließlich der Zusatzvereinbarungen uneingeschränkt umzusetzen sowie das Zusatzprotokoll zu ratifizieren und umzusetzen;

16.   unterstützt den zweigleisigen Ansatz des Europäischen Rates sowie alle Bemühungen um eine langfristige Verhandlungslösung für den Atomkonflikt mit Iran; besteht darauf, dass bei möglichen zusätzlichen Sanktionen im Zusammenhang mit der nuklearen Bedrohung Maßnahmen ausgeschlossen werden sollten, die negative Auswirkungen auf die Gesamtbevölkerung Irans haben;

17.   bedauert, dass die iranische Regierung erneut alle Versuche, in der Atomfrage zu einem Kompromiss zu kommen, zurückgewiesen hat, bedauert, dass das iranische Regime offensichtlich versucht, dieses Thema auszunutzen, um von der Krise im Lande abzulenken, Zeit zu gewinnen und eine Erörterung über weitere Sanktionen im UN-Sicherheitsrat zu verhindern, und ist der Ansicht, dass die jüngsten Ankündigungen des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad Bestandteil dieser Taktik sind;

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran

18.   betont die Bedeutung der Fortsetzung des Dialogs mit Iran auf allen Ebenen und insbesondere mit der Zivilgesellschaft; bedauert, dass die iranische Seite die geplante Reise einer Delegation des Europäischen Parlaments abgesagt hat, und hofft, dass die iranische Regierung und das iranische Parlament ihren Standpunkt zu direkten Kontakten überdenken;

19.   fordert den Rat auf, sich bereit zu halten, um mit Iran auf dem Verhandlungsweg eine Lösung im Zusammenhang mit dem Atomstreit und regionalen Sicherheitsfragen zu erzielen, und dabei die legitimen Sicherheitsinteressen und Bedenken des Iran zu berücksichtigen, einschließlich der langfristigen Perspektive eines atomwaffenfreien Nahen Ostens;

20.   ist der Ansicht, dass auf EU-Ebene ernsthaft erörtert werden sollte, ob nicht weitere gezielte Sanktionen verhängt werden sollten, die nicht der Gesamtbevölkerung Irans Schaden zufügen; fordert, dass die Liste mit Personen und Organisationen, für die ein Einreiseverbot in die Europäische Union gilt und deren Vermögenswerte eingefroren sind, auf diejenigen ausgeweitet werden sollte, die für die Unterdrückung und Einschränkung der Freiheitsrechte im Land verantwortlich sind, ebenso diejenigen, die für die Nichteinhaltung der internationalen Verpflichtungen Irans im Zusammenhang mit dem Atomstreit verantwortlich sind,

21.   begrüßt die jüngsten Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und anderer führender EU-Politiker, wonach als nächster Schritt eine Erörterung im UN-Sicherheitsrat erfolgen muss, und fordert den französischen Vorsitz des UN-Sicherheitsrates auf, im Februar 2010 den Atomstreit mit Iran auf die Tagesordnung des Sicherheitsrates zu setzen; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Eindämmung des iranischen Anreicherungsprogramms zu unterstützen;

22.   erinnert die iranischen Behörden daran, dass Iran die grundlegenden Menschenrechte, die Wahrung der Grundsätze der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit garantieren muss, wenn ihm an einem weiteren Ausbau der ertragreichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran gelegen ist, da dies von allen Ländern gefordert wird, die politische und wirtschaftliche Beziehungen zur Europäischen Union unterhalten; betont, dass der mögliche Abschluss eines Kooperations- und Handelsabkommens zwischen Iran und der Europäischen Union von der Achtung dieser Werte, von einer uneingeschränkten Einhaltung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der IAEO durch Iran und von nachprüfbaren Garantien in Bezug auf den friedlichen Charakter seines Atomprogramms sowie von der Bereitschaft des Landes, den Terrorismus nicht länger zu unterstützen, abhängt;

23.   fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Initiativen zur Förderung der Medienvielfalt aktiv zu unterstützen, und begrüßt die Fortschritte, die bei dem bereits in Gang gesetzten Projekt von europäischen Nachrichtensendungen in Farsi erzielt worden sind;

24.   fordert die Kommission und den Rat auf, Sofortmaßnahmen für ein Verbot des Exports von Überwachungstechnologie durch europäische Unternehmen an Länder wie Iran zu ergreifen, deren Regierungen sie zur Verletzung der Meinungsfreiheit nutzen könnten;

25.   fordert die Kommission auf, eine Delegation der Europäischen Union in Teheran einzurichten;

26.   fordert die Kommission und den Rat auf, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und der europäischen Einwanderungspolitik festzulegen, um die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger in Iran aktiv zu schützen;

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27.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

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