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Verfahren : 2009/2057(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0023/2010

Eingereichte Texte :

A7-0023/2010

Aussprachen :

PV 10/03/2010 - 6
CRE 10/03/2010 - 6

Abstimmungen :

PV 10/03/2010 - 7.9
CRE 10/03/2010 - 7.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0060

Angenommene Texte
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Mittwoch, 10. März 2010 - Straßburg
Jahresbericht 2008 über die GASP
P7_TA(2010)0060A7-0023/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Jahr 2008, der dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde(1),

–   unter Hinweis auf den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere den so geänderten Titel V des Vertrags über die Europäische Union mit der Überschrift „Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“,

–   unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) und den am 11. Dezember 2008 angenommenen Bericht über die Umsetzung der ESS,

–   unter Hinweis auf die vorgenannte Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den GASP-Jahresberichten 2006 und 2007 vom 5. Juni 2008(2) bzw. 19. Februar 2009(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zu den institutionellen Aspekten der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes(4),

–   gestützt auf Artikel 119 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0023/2010),

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union im Verlauf der letzten Jahrzehnte immer stärker als globaler Akteur in Erscheinung getreten ist und dass es eines neuen Ansatzes und weiterer finanzieller Mittel bedarf, wenn die Europäische Union gemeinschaftlich handeln und weltweiten Herausforderungen auf demokratische, einheitliche, kohärente und effiziente Weise begegnen soll,

B.   in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihren Beziehungen zur übrigen Welt ihre außenpolitischen Ziele weiterentwickeln, ihre Werte und Interessen schützen und fördern und zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger beitragen sowie diese Werte weltweit fördern und dabei das Ziel verfolgen sollte, einen Beitrag zu leisten zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen; in der Erwägung, dass die Förderung der Menschenrechte – insbesondere die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten – im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU steht und dass die Charta der Grundrechte nun für das auswärtige Handeln der EU verbindlich ist,

C.   in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon dem auswärtigen Handeln der Union insgesamt, einschließlich der GASP, eine neue Dimension verleiht, die zusammen mit der Rechtspersönlichkeit der EU und den relevanten institutionellen Neuerungen, insbesondere der Schaffung des Amtes des „Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ („Vizepräsident/Hoher Vertreter“) und dem Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), einen entscheidenden Faktor für ein kohärentes und wirksames auswärtiges Handeln der Union darstellen und deren Gestaltungsmöglichkeiten auf internationaler Ebene deutlich verbessern könnte,

D.   in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die Antwort der EU auf politische Krisen und regionale Konflikte zeitnah erfolgen kann; in der Erwägung, dass die derzeitigen Entscheidungs- und Finanzierungsmechanismen zeitnahe und umfassende Reaktionen behindern können, sowie in der Erwägung, dass Wege gefunden werden müssen, wie die Einstimmigkeitsregel weiter eingeschränkt und überwunden werden kann,

E.   in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die gemeinsamen europäischen Interessen korrekt zu ermitteln und in Übereinstimmung mit ihnen tätig zu werden, um die Ziele des auswärtigen Handelns der Union, und insbesondere diejenigen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), zu erreichen; ferner in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist zu gewährleisten, dass alle Politiken, über die entschieden wird, und alle Maßnahmen, die ergriffen werden, auch im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze, stehen,

F.   in der Erwägung, dass die Förderung des Friedens, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weltweit die Hauptziele der EU-Außenpolitik sind,

G.   in der Erwägung, dass nach dem Vertrag von Lissabon der Vizepräsident/Hohe Vertreter den Rat und die Kommission bei der Gewährleistung von Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen des auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und den übrigen Politikbereichen der Union unterstützen soll,

H.   in der Erwägung, dass ab dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon die Europäische Union alle Rechte und Pflichten der Europäischen Gemeinschaft unter Wahrung der bestehenden Rechte und Pflichten der Europäischen Union übernimmt,

I.   in der Erwägung, dass die neuen Herausforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit es erforderlich machen, mehr Gewicht auf den verstärkten, kombinierten und ausgewogenen Einsatz verschiedener ziviler und militärischer Instrumente aus den Bereichen Konfliktverhütung, Konfliktlösung, Krisenmanagement und friedensschaffende Maßnahmen zu legen,

J.   in der Erwägung, dass rund zehn Jahre nach dem Beginn der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und dem Einsatz von etwa 23 Missionen in Krisengebieten militärische und zivile Kapazitäten gestärkt und Strukturen gefestigt werden müssen, damit die Rolle, welche die GSVP bei der Unterstützung der GASP und der Schaffung von Sicherheit auf internationaler Ebene spielt, gebührend zum Ausdruck gebracht wird,

Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

1.   fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und ihre Dienststellen auf, mit Blick auf eine Vertiefung des kollektiven strategischen Denkens der Union eine kohärente außenpolitische Strategie der EU auf der Grundlage der in Artikel 21 EUV festgelegten Ziele und Grundsätze zu entwickeln; ist der Ansicht, dass eine solche Strategie das gemeinsame Sicherheitsinteresse der EU klar ermitteln und dadurch als Referenzrahmen für die Politikgestaltung sowie für die Formulierung, Finanzierung, Umsetzung und Kontrolle der Außenbeziehungen der EU dienen sollte; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die einschlägigen Gremien des Europäischen Parlaments umfassend in dieses Bestreben einzubinden; vertritt die Auffassung, dass das Konzept der „Sicherheit für die Menschen“, wie es 2007 im Madrid-Bericht der „Human Security Study Group“ festgelegt wurde, sowie das Konzept der „Verpflichtung, Schutz zu gewähren“, wie es im Schlussdokument des Weltgipfels 2005 festgelegt wurde, zu zweien ihrer Leitgrundsätze werden sollten;

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

2.   begrüßt es, dass der Rat versucht hat, bei der Erstellung seines Jahresberichts 2008 strategie- und themenbezogener sowie stringenter an die GASP-Thematik heranzugehen; empfiehlt darüber hinaus, dass der Rat eine transparentere Struktur einführt sowie bisherigen Tätigkeiten und – insbesondere – künftigen Perspektiven im Bereich der GASP große Kapitel widmet; nimmt zur Kenntnis, dass der Bericht im Hinblick auf die Angaben zum regionalen Kontext des auswärtigen Handelns besser geworden ist;

3.   betont erneut, dass sich der Bericht nicht nur auf eine Beschreibung der GASP-Tätigkeiten beschränken, sondern die Gelegenheit bieten sollte, einen Dialog mit dem Europäischen Parlament einzuleiten, der darauf abzielt, einen strategiebezogeneren Ansatz in der GASP zu entwickeln; empfiehlt, dass aus dem GASP-Jahresbericht ein Bericht wird, in dem jährlich die Umsetzung der außenpolitischen Strategie der EU erörtert, deren Wirksamkeit bewertet und deren künftige Richtung vorgezeichnet wird; empfiehlt ferner, dass dabei mehr Verweise auf den Bedarf an Haushaltsmitteln für das auswärtige Handeln und die finanziellen Auswirkungen des auswärtigen Handelns gemacht werden;

4.   ist davon überzeugt, dass ein ausführlicherer und umfassenderer Ansatz im Zusammenhang mit den Jahresberichten über die GASP und insbesondere den Kapiteln über regionale Gruppen und Partner sowie über die Verbindungen zwischen GASP/GSVP-Missionen und anderen Instrumenten zur Förderung der Rolle der EU als globaler Akteur zusätzlichen Nutzen bringen würde; vertritt die Auffassung, dass eine solche Perspektive unter anderem einen besseren Überblick über den gesamten Beitrag aus dem EU-Haushalt in einer bestimmten Region ermöglichen würde;

5.   bekräftigt seine Auffassung, dass zur Stärkung der demokratischen Legitimierung der GASP seine zuständigen Gremien zum Start von GASP-Missionen konsultiert werden sollten und dass bei Entscheidungen gegebenenfalls die von ihm angenommenen Stellungnahmen berücksichtigt werden sollten und auf diese Bezug genommen werden sollte; ist der Ansicht, dass eine solche Konsultation Informationen darüber beinhalten sollte, worauf sich die gewählten Maßnahmen gründen sowie Erläuterungen dazu, welchen Bezug die Mission zu entsprechenden EU- und internationalen Maßnahmen hat, welche finanziellen Auswirkungen sie nach sich zieht und welche Wechselwirkungen mit anderen EU-Instrumenten sie aufweist;

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

6.   begrüßt das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der der EU Instrumente für eine weitere Stärkung ihrer Rolle und Sichtbarkeit auf der internationalen Bühne an die Hand gibt; betont in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle, die jeder Mitgliedstaat, der Rat und die neu benannte Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin spielen müssen, wenn es darum geht, die niedergeschriebenen Bestimmungen des Vertrags durch konkrete Maßnahmen in die Praxis umzusetzen, indem sie die Beziehungen der EU zu ihren Nachbarn und strategischen Partnern stärken und die Führungsrolle der EU in multilateralen Foren konsolidieren; betont, wie wichtig die Vertragsbestimmung ist, nach der sich die Zuständigkeit der Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nun auf alle Bereiche der Außenpolitik erstreckt sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann;

7.   stellt fest, dass der Präsident des Europäischen Rates „auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft [...] die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [wahrnimmt]“; warnt aber davor, dass dies unbeschadet der Befugnisse der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin geschehen muss, sowie in uneingeschränkter Anerkennung der Schlüsselrolle, die die Kommission nicht nur im Hinblick auf den Aufbau und die Erhaltung des acquis communautaire in Bezug auf die Außenbeziehungen, sondern auch im Hinblick darauf spielt, die Außenvertretung der Europäischen Union – mit Ausnahme der GASP – sicherzustellen;

8.   begrüßt die Rolle, die die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin spielen wird, indem sie dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ vorsitzt, sowie die Tatsache, dass ihr Vertreter dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee vorsitzen wird; erwartet von diesen neuen Funktionen, dass sie die interinstitutionellen Kontakte festigen und einen beständigeren Dialog zwischen den Organen fördern; ersucht die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, sich auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit den regelmäßigen Besuchen des scheidenden Hohen Vertreters sowie der für Außenbeziehungen zuständigen Mitglieder der Kommission im Plenum des Parlaments und im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zu stützen und die Praxis informeller Treffen fortzuführen, um die regelmäßigen, systematischen und gehaltvollen Konsultationen mit dem Parlament und seinen zuständigen Gremien zu intensivieren und weiterzuentwickeln;

9.   ist der Auffassung, dass die Fusion der intergouvernementalen und der gemeinschaftlichen Säule bzw. Arbeitsweise in einem einzigen Amt, dem des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters, der sich einem kollektiven Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen muss, die demokratische Legitimierung der GASP-Maßnahmen stärken kann, unter der Voraussetzung, dass ein ständiger und gleichberechtigter strategischer Dialog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission auf allen Ebenen aufgenommen wird;

10.   betont, dass die Mitgliedstaaten im Geiste gegenseitiger politischer Solidarität daran arbeiten sollten, einen immer höheren Grad an Konvergenz in Bezug auf Maßnahmen im Bereich der GASP zu erreichen;

11.   weist erneut darauf hin, dass die EU nur dann eine aktive Rolle in der Welt spielen kann, wenn im Haushaltsplan der EU genügend Mittel veranschlagt sind; bedauert, dass für den entsprechenden Haushaltsposten weiterhin nicht genügend Mittel bereitgestellt werden, und äußert sich tief besorgt über die Folgen einer Unterfinanzierung für die Fähigkeit der EU, eine glaubwürdige und vorausschauende Außenpolitik zu verfolgen; betont, dass es notwendig ist, die Union mit den erforderlichen Finanzmitteln für eine einheitliche und angemessene Reaktion auf unvorhergesehene globale Herausforderungen auszustatten, und freut sich in diesem Zusammenhang darauf, zu den Verfahren konsultiert bzw. an den Verfahren umfassend beteiligt zu werden, nach denen ein schneller Zugang zu Mitteln aus dem Unionshaushalt für die dringende Finanzierung von GASP-Initiativen bewilligt werden kann; fordert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die Kommission auf, geeignete Vorschläge vorzulegen und gleichzeitig eine wirksame Kommunikationsstrategie zu entwickeln, damit die europäischen Bürger besser über die Ziele und wesentlichen Aspekte der GASP informiert werden; weist erneut nachdrücklich darauf hin, wie wichtig eine demokratische Legitimierung und Kontrolle der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist;

12.   äußert erneut seine Besorgnis über den Mangel an Transparenz und Information in Bezug auf die Finanzierung der gemeinsamen Kosten von EU-Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Implikationen, da der Athena-Mechanismus eindeutig keinen Überblick über alle finanziellen Folgen der im Rahmen der GASP durchgeführten Missionen zulässt; begrüßt daher die Einrichtung des Anschubfonds gemäß Artikel 41 Absatz 3 EUV und fordert, im Einklang mit den allgemeinen Vorrechten des Parlaments in Bezug auf die GASP und die GSVP gemäß Artikel 36 EUV, zur Verwaltung dieses Fonds konsultiert zu werden; weist darauf hin, dass eine erhöhte Beteiligung des Parlaments bei der Festlegung, der Überwachung und dem Follow-up der GASP sich sowohl aus der Verbindung zwischen GASP und GSVP gemäß Artikel 42 EUV als auch aus der verbesserten parlamentarischen Überprüfung auf nationaler und europäischer Ebene ergibt, wie im dazugehörigen Protokoll Nr. 1 verankert;

13.   fordert den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Gelegenheit zu nutzen, die sich durch die Schaffung des EAD bietet, und eine einheitlichere, kohärentere und effizientere Außenpolitik auf die Beine zu stellen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass sich die grundlegenden Werte und Ziele der Außenpolitik der Union, wie die nun in der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte verankerte Achtung und Förderung der Menschenrechte, sowie die Prioritäten der Außenpolitik der Union, wie Krisenmanagement und Friedenskonsolidierung, gebührend in der Struktur des EAD – einschließlich der Personalausstattung – widerspiegeln; weist erneut darauf hin, dass die Rechte des Europäischen Parlaments hinsichtlich demokratischer Kontrolle und Haushaltskontrolle von der Errichtung und dem Betrieb des EAD unberührt bleiben müssen;

14.   nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag von Lissabon aufgrund der Neuordnung der administrativen Verantwortlichkeiten erhebliche Auswirkungen auf die GASP hat, und fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die größenbedingten Einsparungen bei den Unterstützungsstrukturen zu einer Senkung der Verwaltungskosten führen;

15.   betont, dass es notwendig ist, mehr Klarheit hinsichtlich der Kriterien für die Ernennung und Bewertung von EU-Sonderbeauftragten zu schaffen und dabei auch eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass das Parlament derzeit keine Möglichkeit hat, das einzelne Mandat eines EU-Sonderbeauftragten zu hinterfragen, da die Mittel für die Ausübung eines solchen Mandats in Artikel 19 03 06 enthalten sind, der alle Mandate der EU-Sonderbeauftragten abdeckt; fordert daher eine verstärkte parlamentarische Prüfung und Kontrolle der Ernennungen und Mandate der EU-Sonderbeauftragten; ist der Auffassung, dass die Arbeit der jeweiligen EU-Sonderbeauftragten schrittweise eingestellt und deren Funktion von vor Ort eingesetzten EU-Delegationsleitern ausgeübt werden sollte, während EU-Sonderbeauftragte mit regionalen Zuständigkeiten unter der Aufsicht der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Koordinierungsaufgaben wahrnehmen und den EU-Delegationsleitern in den entsprechenden Ländern politische Leitlinien vorgeben müssen, damit ein kohärentes auswärtiges Handeln der Union gewährleistet wird; weist darauf hin, dass als erster, aber nicht als einziger Schritt eine Doppelverantwortung in diesem Zusammenhang übernommen werden muss, damit Kosteneinsparungen erzielt werden können und die GASP effizienter gestaltet werden kann; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, Maßnahmen zu ergreifen, um EU-Sonderbeauftragte mit Koordinierungsaufgaben und mit der Vorgabe politischer Leitlinien zu betrauen, und zwar auch im Hinblick auf GSVP-Missionen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

16.   fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zu konsultieren, wenn sie Ernennungen für höhere Stellen im EAD, einschließlich Ernennungen von EU-Sonderbeauftragten, vornimmt; beabsichtigt, bestimmte EU-Sonderbeauftragte und Delegationsleiter aufzufordern, im Zusammenhang mit ihrer Ernennung vor dem Ausschuss zu erscheinen;

17.   nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag von Lissabon neue Finanzverfahren für die GASP beinhaltet, den Dialog zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über die GASP stärkt, indem er pro Jahr zwei Aussprachen mit dem Vizepräsidenten/Hohen Vertreter einführt und genaue Angaben zur Rolle und zu den Verantwortlichkeiten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit der GSVP macht; fordert daher eine Überprüfung und Ausweitung bestehender interinstitutioneller Vereinbarungen, unter Einbeziehung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, um eine reibungslose und wirksame Umsetzung des Haushalts-, des Konsultations- und des Kontrollverfahrens im Bereich der GSVP und der GASP zu gewährleisten und den Zugang zu vertraulichen Informationen zu verbessern; verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die vorgenannte Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sowie auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik(5); ist entschlossen, seine Haushaltsbefugnisse und demokratischen Kontrollrechte hinsichtlich der GASP in Verbindung mit allen institutionellen Neuerungen, einschließlich der Finanzierungsregelungen für den EAD, auszuüben;

18.   stellt fest, dass der Vertrag von Lissabon das Zustimmungsverfahren auf alle Übereinkünfte in Bereichen, für die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt, ausweitet und das Recht des Parlaments stärkt, von der Kommission gebührend über den Fortgang der Verhandlungen über internationale Übereinkünfte nach Artikel 218 AEUV unterrichtet zu werden; ist daher der Auffassung, dass die Aushandlung einer neuen Interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Parlament geprüft werden sollte, damit dem Parlament eine konkrete Festlegung seiner Einbeziehung in die einzelnen Verhandlungsphasen, die dem Abschluss eines internationalen Übereinkommens vorausgehen, an die Hand gegeben werden kann;

19.   fordert den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ auf, in allen Fällen, in denen der neue Vertrag dies vorsieht, die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit anzuwenden;

20.   ist der Ansicht, dass Artikel 42 Absätze 2 und 7 EUV zusammen mit Artikel 10 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union die noch verbliebenen Funktionen der Westeuropäischen Union (WEU) hinfällig machen; fordert die betreffenden EU-Mitgliedstaaten deshalb auf, nach Artikel XII des Vertrags von Brüssel zu handeln und ein Jahr vorher mitzuteilen, dass sie beabsichtigen, den Vertrag zu kündigen; erinnert daran, dass das Recht der parlamentarischen Kontrolle über die GASP- und die GSVP-Tätigkeiten beim Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten liegt;

GASP-Angelegenheiten thematischer Art

21.   ist nach wie vor besorgt über die Energieversorgungssicherheit und die wiederholten Gaskrisen, wie beispielsweise die russisch-ukrainische Krise vom Januar 2009, welche die zunehmende Abhängigkeit der EU von Lieferquellen und Transitwegen illustriert hat; betont ferner, dass verhindert werden muss, dass die EU im Energiebereich von Drittländern abhängig wird, da dies die Unabhängigkeit der EU-Außenpolitik beeinträchtigen würde; erinnert an die dringende Notwendigkeit, den Herausforderungen im Energiebereich zu begegnen, indem eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik betrieben wird; fordert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bezüglich der Entwicklung einer kohärenten und koordinierten Politik entschlossen umzusetzen, insbesondere durch ein geschlossenes Auftreten der Europäischen Union beim konstruktiven Dialog mit Energieversorgern – insbesondere Russland – und Transitländern, das Eintreten für die Prioritäten der EU im Energiebereich, die Verteidigung von gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten, die Entwicklung einer effizienten Energiediplomatie, die Schaffung wirksamerer Krisenreaktionsmechanismen und schließlich durch die Förderung der Diversifizierung von Energielieferungen, des nachhaltigen Einsatzes von Energie und der Entwicklung erneuerbarer Energieträger; betont, dass nur ein gemeinsames Vorgehen der EU künftige Engpässe bei der Öl- und Gasversorgung der Mitgliedstaaten verhindern und die Energieversorgungssicherheit der gesamten EU erhöhen könnte;

22.   begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens zum Nabucco-Projekt; fordert die Kommission und den Rat auf, darauf hinzuarbeiten, dass dieses Abkommen erfolgreich umgesetzt wird; hebt hervor, wie wichtig die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der EU ist, indem mit Blick auf die Rohölversorgung Europas ein südlicher Korridor, u. a. durch die paneuropäische Ölpipeline von Constanța nach Triest, unterstützt wird;

23.   ist der Auffassung, dass eine der bedeutendsten möglichen Gefahren- und Konfliktquellen im verschärften Wettbewerb um den Zugang zu natürlichen und Energieressourcen und die Kontrolle über diese liegt und dass die EU daher Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Energieeinsparung weiterentwickeln sollte, um den durch die Umweltschädigung und den Klimawandel hervorgerufenen Sicherheitsrisiken zu begegnen; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU ihre Vorreiterrolle bei der globalen Klima-Governance festigen und den Dialog mit anderen Schlüsselakteuren wie den Schwellenländern (China, Brasilien, Russland, Indien), den Vereinigten Staaten und Entwicklungsländern ausbauen muss, da der Klimawandel zu einem Schlüsselelement der internationalen Beziehungen geworden ist;

24.   spricht sich dafür aus, dass die EU auch weiterhin zu einem aktiven und wirksamen Multilateralismus bei der Lösung der globalen Probleme beiträgt, insbesondere durch die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen, wobei der Konsolidierung des Menschenrechtsrates und der Abschaffung der Todesstrafe besondere Bedeutung zukommt;

25.   stellt fest, wie wichtig Konfliktverhütung und -bewältigung sind, einschließlich Konfliktnachsorge und Wiederaufbau nach Konfliktende; betont, dass die EU Präventivstrategien weiterentwickeln, die Frühwarnung verbessern und die Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen verstärken muss;

26.   betont, dass die externe Dimension entscheidend für eine erfolgreiche Vollendung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist; bekräftigt die Bedeutung einer geordneten Steuerung der Migrationsströme; begrüßt vor diesem Hintergrund die Annahme des Stockholmer Programms durch den Europäischen Rat im Dezember 2009; erachtet es als wesentlich, die Mitwirkung sowohl der Herkunfts- als auch der Transitländer zu erreichen und mittels einer Politik der positiven Konditionalität den Willen zur festen Zusammenarbeit zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, illegale Einwanderung zu verhindern, indem die lokale Entwicklung in den Herkunftsländern gefördert und kriminelle Organisationen, die Menschenhandel betreiben, bekämpft werden; betont nachdrücklich, dass die externe Dimension des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bei der europäischen Außenpolitik umfassend berücksichtigt werden muss;

27.   betont, dass eine Stärkung der Kapazitäten erforderlich ist, damit eine bessere Überwachung der zivilen und militärischen Missionen der Union erreicht werden kann und Lehren aus der Art und Weise, wie die Missionen durchgeführt werden, gezogen werden können, wodurch wiederum die Planung und Steuerung künftiger Missionen verbessert werden kann; betont in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit eines strategischeren Ansatzes der ESVP-Missionen; empfiehlt, dass im Rahmen der regelmäßigen gemeinsamen Konsultationssitzungen auch die Erfolge und die Defizite durchgeführter Missionen bewertet werden, um dazu beizutragen, im Hinblick auf künftige Bedürfnisse einen vorausschauenden Ansatz, der alle Aspekte (Finanzen, Umsetzung, verwaltungstechnische Abläufe) umfasst, zu entwickeln;

28.   fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, für ein ausgewogenes Verhältnis von zivilen und militärischen Planungskapazitäten im Generalsekretariat des Rates zu sorgen und in den Bereichen Justiz, Zivilverwaltung, Zoll und Mediation genügend Personal zur Verfügung zu stellen, um zu gewährleisten, dass einschlägiges und ausreichendes Fachwissen für die GSVP-Missionen zur Verfügung gestellt werden kann;

29.   fordert in diesem Zusammenhang eine angemessene Personalausstattung der zivilen Komponente und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die hervorragende Gelegenheit, die der EAD bietet, zu nutzen und derzeit verfügbare Ressourcen zu bündeln, damit eine kohärente, wirkungsvolle und effiziente Planungskapazität für das Krisenmanagement geschaffen wird;

30.   fordert die Mitgliedstaaten auf, sich noch stärker darum zu bemühen, unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Vertretung beider Geschlechter geeignetes und qualifiziertes Personal für die weltweiten zivilen und militärischen Bemühungen im Bereich der GSVP, die in einem kohärenten und gut koordinierten Rahmen unternommen werden sollten, zu finden und einzusetzen, einschließlich in bestimmten Gebieten mit hohem Risiko, da der Erfolg der GSVP-Missionen in hohem Maße von den Fähigkeiten und Kenntnissen gut geschulten Personals abhängt; fordert in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Ausbildung des Personals von GSVP-Missionen; unterstützt uneingeschränkt die bisherigen Anstrengungen in Bezug auf die Entwicklung von Leitlinien und den Austausch bewährter Verfahren, mit denen die gemeinsame Schulung der Mitarbeiter verbessert werden soll; ist der festen Überzeugung, dass mehr Kohärenz und Kohäsion beim Personal vor Ort die Durchführung der Missionen verbessern und auch die Entsendung von EU-Bürgern erleichtern wird, was unter rein haushaltstechnischen Gesichtspunkten dem Einsatz internationaler Mitarbeiter vorzuziehen ist;

31.   fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, die Bemühungen der EU im Rahmen multilateraler Verhandlungen um eine Verringerung der Bedeutung von Kernwaffen zu intensivieren;

32.   weist erneut auf die Notwendigkeit von Abrüstung und stärkeren internationalen Garantien für die Nichtverbreitung von Kernwaffen hin; begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Erklärung vom 4. Dezember 2009, in der sich der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und der Präsident der Russischen Föderation verpflichtet haben, nach dem Auslaufen des Vertrags zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START) ihre Zusammenarbeit fortzusetzen, und sieht einem neuen Pakt zu strategischen Waffen, der baldmöglichst unterzeichnet werden und in Kraft treten sollte, erwartungsvoll entgegen; fordert gleichzeitig die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen zu intensivieren, um im Mai 2010 eine erfolgreiche Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu erreichen;

33.   betont, wie wichtig es ist, dass die Ziele der Gleichstellung der Geschlechter, der Achtung der Menschenrechte sowie einer verantwortungsvollen Staatsführung bei der Planung und Durchführung von GSVP-Missionen und -Operationen, einschließlich Erkundungsmissionen, umfassend berücksichtigt werden, da Bewusstsein und Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen zu operationeller Effizienz und Situationsbewusstsein führen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Benennung von Beratern für Gleichstellungsfragen für nahezu alle GSVP-Missionen; bedauert, dass keine Frau unter den elf EU-Sonderbeauftragten ist; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Gleichstellung der Geschlechter und die Emanzipation der Frauen systematisch in den politischen Dialog der EU und in die politischen Gespräche mit Partnerländern einzubeziehen;

34.   würdigt die wichtige Rolle, die Menschenrechtsaktivisten weltweit spielen; begrüßt nachdrücklich die Tatsache, dass sich der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2009 verpflichtet hat, Menschenrechtsaktivisten durch öffentliche Treffen mit diesen sowie dadurch, dass er deren Aktivitäten mehr Sichtbarkeit verleiht, zu unterstützen;

35.   fordert den Rat auf, Menschenrechtsaspekte und Aspekte der verantwortungsvollen Staatsführung in die Mandate von EU-Sonderbeauftragten aufzunehmen und Berater für Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung in das Personal von EU-Sonderbeauftragten aufzunehmen;

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

36.   empfiehlt, dass die EU ihren politischen Dialog mit Drittländern und -regionen stärkt, insbesondere mit strategischen Partnern, mit denen sie in den internationalen Organisationen ihre Positionen abstimmen sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte unterstützen und fördern sollte; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle, die die parlamentarische Diplomatie als ergänzendes Instrument der Beziehungen der Union zu Drittländern und -regionen spielt; ist daher der Ansicht, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und ihre Dienststellen, einschließlich der EU-Sonderbeauftragten, zusammen mit dem Europäischen Parlament gemeinsame Strategien gegenüber Partnerländern und -regionen ausarbeiten und bereit sein sollten, das Europäische Parlament mündlich und schriftlich im Hinblick auf spezifische Themen und Besuche zu unterstützen;

37.   fordert den Rat, die Mitgliedstaaten und die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, aktiv nach friedlichen Lösungen für internationale Konflikte zu suchen und die Konfliktverhütungsmechanismen der EU zu stärken;

Internationale Organisationen

38.   betont die Rolle der Vereinten Nationen als wichtigster Garant des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit sowie als umfassendster Rahmen für multilaterale Zusammenarbeit; vertritt die Auffassung, dass die Stärkung der globalen Ordnungspolitik, der internationalen Institutionen und der Achtung des Völkerrechts von größter Wichtigkeit für einen wirksamen Multilateralismus ist und dass dies daher ein herausragendes strategisches Ziel der Union sein muss; ist der Ansicht, dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um eine Vertiefung der Zusammenarbeit und Koordinierung mit strategischen Partnern, die weltweiten Einfluss ausüben, weiterführen sollten, insbesondere innerhalb der Vereinten Nationen; betont daher, wie dringlich die Behandlung globaler Fragen ist, die von allgemeinem Interesse für die EU und die weltweite Stabilität sind, wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Energieversorgungssicherheit, Klimawandel, das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele und die Beseitigung der Armut, Krisenmanagement, Konfliktverhütung und Konfliktlösung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung, Steuerung der Migrationsströme und Förderung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten;

39.   hält es für wesentlich, dass die entsprechenden EU-Delegationen bei den Hauptsitzen der Vereinten Nationen in New York und Genf angemessen mit Mitteln und Personal ausgestattet sind, damit sie die neuen institutionellen Bestimmungen nach dem Vertrag von Lissabon glaubwürdig und wirksam umsetzen können; nimmt daher mit Sorge zur Kenntnis, dass ein haushaltsneutraler Ansatz der dringenden Notwendigkeit zuwiderläuft, die Präsenz der EU bei den Vereinten Nationen während der Anfangsphase der Umsetzung des Vertrags von Lissabon schnell und effizient zu errichten;

40.   ist der Auffassung, dass die OSZE einen wichtigen Rahmen für die Wiederherstellung von Vertrauen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Europas, Zentralasiens und Nordamerikas bei einer Reihe von Themen, darunter Nichtverbreitung von Nuklearwaffen, Abrüstung, wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Schutz und Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, darstellt; unterstützt daher die Stärkung der OSZE, auch wenn es darum geht, eine Diskussion darüber zu eröffnen, ob ihr Rechtspersönlichkeit verliehen werden könnte;

41.   ist der Auffassung, dass die EU und die NATO – unbeschadet der internationalen Verpflichtungen der EU nach der Charta der Vereinten Nationen – eine intensivere und wirksamere Partnerschaft entwickeln und dabei die progressive Entwicklung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU berücksichtigen sowie die Entscheidungsautonomie beider Organisationen achten sollten; empfiehlt zu diesem Zweck eine Überprüfung der sogenannten Berlin-plus-Vereinbarungen sowie die Entwicklung eines strategiebezogeneren Dialogs über gemeinsame strategische Interessen und Eventualfallplanung; drängt auf eine breitere praktische Zusammenarbeit vor Ort auf militärischem oder zivilem Gebiet, insbesondere in Fällen, in denen beide Organisationen im gleichen Einsatzgebiet tätig werden; bedauert in diesem Zusammenhang den anhaltenden Konflikt zwischen der Türkei und Zypern, der die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit sowohl der EU als auch der NATO zunehmend beeinträchtigt;

Transatlantische Beziehungen

42.   bekräftigt sein Engagement für die transatlantische Partnerschaft als ein wichtiges Element und eine der Hauptsäulen des auswärtigen Handelns der EU; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin nachdrücklich auf zu gewährleisten, dass die EU als kohärenter, aktiver und gleichberechtigter, doch gleichzeitig unabhängiger Partner der Vereinigten Staaten handelt, wenn es darum geht, die globale Sicherheit und Stabilität zu stärken, den Frieden, die Achtung der Menschenrechte und das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele zu fördern sowie einen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf globale Herausforderungen wie Verbreitung von Kernwaffen, Terrorismus, Klimawandel und Energieversorgungssicherheit zu wählen; ist der Ansicht, dass der Vertrag von Lissabon eine günstige Gelegenheit bietet, den Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu verbessern und zu erneuern; ermutigt die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, darauf hinzuarbeiten, die institutionellen Mechanismen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten im Einklang mit den Entschließungen des Europäischen Parlaments zu stärken; betont, dass die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats verstärkt werden muss, mit dem Ziel, einen echten integrierten transatlantischen Markt zu schaffen, und dass ein solcher Markt die Grundlage für eine verstärkte transatlantische Partnerschaft bilden sollte; unterstützt nachdrücklich den Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber bei seinen weitgefächerten Bemühungen zur Schaffung wirksamer Beziehungen zwischen den Gesetzgebern des EP und des Kongresses der Vereinigten Staaten;

43.   fordert beide Partner – die EU und die Vereinigten Staaten – auf, China, Indien, Russland, Brasilien und andere Schwellenländer zu ermutigen, Mitverantwortung für die globale Ordnung und die Verhütung und friedliche Beilegung von Konflikten im Einklang mit dem Völkerrecht zu übernehmen; weist nachdrücklich darauf hin, dass die EU und die Vereinigten Staaten die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Länder auf der Grundlage fairer Zusammenarbeit umfassend unterstützen sollten, dass diese Länder jedoch auch ihrer globalen Verantwortung, insbesondere für die Bekämpfung des Klimawandels und für nachhaltige Entwicklung, gerecht werden sollten;

Westliche Balkanstaaten

44.   betont, dass die westlichen Balkanstaaten Teil des Erweiterungsprozesses sind; ist der Ansicht, dass die Stabilität in den westlichen Balkanstaaten, die auf Rechtsstaatlichkeit beruht, eine der Hauptprioritäten des auswärtigen Handelns der Union bleiben sollte, und misst daher den Bemühungen, die Länder dieser Region näher an die EU heranzuführen – mit dem gemeinsamen Ziel der europäischen Integration –, unter anderem durch die Förderung von Reformen und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen als Voraussetzung für die Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und die Vorbereitung auf den Beitritt, größte Bedeutung bei; empfiehlt die Einberufung einer internationalen Konferenz über die Zukunft der westlichen Balkanstaaten, bei der die Länder der Region sowie die einschlägigen regionalen und globalen Akteure vertreten sein sollten, damit die derzeitigen Herausforderungen in der Region ermittelt und angegangen werden können;

45.   nimmt die zunehmend friedliche und stabile Lage in Kosovo und die Bemühungen um den Aufbau einer multiethnischen Gesellschaft, wie sie in den ruhig und reibungslos abgelaufenen Kommunalwahlen vom 15. November 2009 ihren Ausdruck fanden, mit Befriedigung zur Kenntnis; ist sich der Tatsache bewusst, dass nicht alle Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit Kosovos anerkannt haben; begrüßt die Tatsache, dass die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX KOSOVO), bei der es sich um die größte zivile GSVP-Mission handelt, die bisher von der EU auf den Weg gebracht wurde, und die auf dem statusneutralen Ansatz der Vereinten Nationen beruht, voll einsatzfähig ist; betont, wie wichtig die Mission ist, wenn es darum geht, die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen, die Rechtsstaatlichkeit sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit in ganz Kosovo zu fördern, da sie die Institutionen, Justizbehörden und Strafverfolgungsbehörden Kosovos auf deren Weg zu tragfähigen und verantwortlichen Strukturen unterstützt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, ein neues EU-Büro im Norden Kosovos zu eröffnen; stellt jedoch fest, dass es notwendig ist, die Anzahl der bei der EULEX arbeitenden Staatsanwälte zu erhöhen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen;

46.   fordert den Rat auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft seine Bemühungen zur Führung eines Dialogs mit den Spitzenpolitikern in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen, damit dieses Land und seine Bevölkerungsgruppen ihren Weg in die europäische Integration fortsetzen können; nimmt die gemeinsamen diplomatischen Bemühungen des EU-Ratsvorsitzes, der Kommission und der amerikanischen Regierung zur Kenntnis und empfiehlt weitere Verhandlungen unter Berücksichtigung früherer politischer Vereinbarungen in Bosnien und Herzegowina; weist darauf hin, dass die Parlamentarier und die Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden und dazu beitragen müssen, dass das Land funktionsfähig bleibt;

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

47.   unterstützt weiterhin die Entwicklung der Östlichen Partnerschaft mit den europäischen Nachbarn der Union, deren wirtschaftliche Einbindung in den Binnenmarkt sowie die Verstärkung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit; betont, wie wichtig glaubwürdige Projekte im Rahmen dieser Partnerschaft sowie konkrete mittel- und langfristige Reformanreize sind, die das Engagement von Unternehmen in den Partnerländern für den Modernisierungs- und Integrationsprozess in die EU stärken würden; weist insbesondere darauf hin, dass – unter Aufrechterhaltung der Sicherheit für alle EU-Bürger – alle Hindernisse, die der Freizügigkeit im Wege stehen, schrittweise beseitigt werden müssen (wozu letztendlich auch die Einführung des visafreien Reiseverkehrs gehört) und dass die Zusammenarbeit in allen Fragen der Sicherheit, insbesondere der Energieversorgungssicherheit, verstärkt werden muss; bekräftigt seine Auffassung, dass die Partnerschaft mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss; betont, dass es notwendig ist, die Komplementarität der Partnerschaft mit regionalen Initiativen, insbesondere mit der Schwarzmeersynergie, zu gewährleisten;

48.   betont erneut, wie wichtig für die EU eine wirksamere regionale Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn ist, in deren Geiste die EU die Durchführung ergebnisorientierter Projekte sowohl im Rahmen der Östlichen Partnerschaft als auch im Rahmen der Schwarzmeersynergie unterstützen wird;

49.   fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, sich stärker für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Schwarzmeersynergie einzusetzen; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin ferner auf, neue Ideen für eine wirksame Strategie der Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum zu entwickeln;

50.   begrüßt die proeuropäische Haltung der neuen Regierung der Republik Moldau und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die inneren Reformen im Land beschleunigt werden, damit eine wirtschaftliche Integration, eine politische Assoziierung und eine institutionelle Annäherung zwischen der Republik Moldau und der EU erreicht werden können; ermutigt die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, multilaterale Lösungen zu ermitteln, mit denen die Lage in Transnistrien deblockiert werden könnte;

51.   nimmt den Verlauf und das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine zur Kenntnis; fordert alle Beteiligten auf, durch verstärkte Bemühungen um Reformen zu der notwendigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilität in der Ukraine beizutragen; ermutigt die Ukraine, eine höhere Interoperabilität mit der Europäischen Union zu erreichen und damit ihre europäische Perspektive zu verbessern;

Russland

52.   fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf zu gewährleisten, dass die EU – auch bei den Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen – eine kohärente Haltung gegenüber Russland einnimmt, die vom Engagement für die Werte der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Völkerrechts, gekennzeichnet sein sollte; betont gleichzeitig die Notwendigkeit einer wiederbelebten Partnerschaft mit Russland bei den Themen Abrüstung, Konfliktverhütung und Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie im Hinblick auf Iran, Afghanistan und den Nahen Osten, um das Ziel einer Verbesserung der globalen Sicherheit und Stabilität zu verfolgen; ist der Auffassung, dass eine Zusammenarbeit bei diesen Themen die Grundlage für das neue Abkommen zwischen der EU und Russland bilden sollte, und erwartet zügige Fortschritte bei den derzeitigen Verhandlungen über ein neues umfassendes Abkommen, das zu einer wesentlichen Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Russland führen sollte; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, Wege zu finden, wie im Hinblick auf bilaterale Fragen mit der Russischen Föderation, die von gemeinsamem Interesse sind, eine Koordinierung der Maßnahmen, eine Erleichterung der Konsultation und eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten erfolgen kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre Beziehungen zur Russischen Föderation auf der Grundlage der allgemeinen Interessen der Union sowie dahingehend koordinieren müssen, dass diese Interessen angemessen und konsequent berücksichtigt und gefördert werden;

Südkaukasus

53.   fordert den Rat nachdrücklich auf, auf einer umfassenden Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens zwischen der Russischen Föderation und Georgien zu bestehen, und fordert die EU auf, an dem Grundsatz der territorialen Unversehrtheit Georgiens und der Achtung der Minderheiten festzuhalten; begrüßt die Verlängerung des Mandats der EU-Beobachtermission und fordert den Rat auf zu gewährleisten, dass die EU-Beobachter uneingeschränkten Zugang zu allen von dem Konflikt betroffenen Gebieten, einschließlich der abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien, haben, und zu diesem Zweck sowie zur Unterstützung der Bevölkerung in der gesamten Konfliktregion die Finanzinstrumente der EU zu verwenden; fordert die EU unter Verweis auf den Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und wirksame Konfliktverhütungsmechanismen, einschließlich der Förderung direkter persönlicher Kontakte, zu entwickeln;

54.   fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Bemühungen der EU um eine wirksame Konfliktverhütung und eine friedliche und völkerrechtskonforme Lösung der Konflikte in Berg-Karabach und Transnistrien sowie insbesondere des Konflikts zwischen Russland und Georgien und dessen abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien zu verstärken, indem sie den Genfer Gesprächen neue Impulse verleiht; betont die mögliche Gefahr einer Ausbreitung schwelender Konflikte in der Region; empfiehlt in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Südkaukasus, die die betroffenen Länder und die einschlägigen regionalen und globalen Akteure umfassen sollte, damit ein Stabilitätspakt für den Südkaukasus entwickelt werden kann; begrüßt die jüngste Annäherung zwischen den Regierungen der Türkei und Armeniens und drängt auf die Ratifizierung der Abkommen durch die Parlamente der beiden Länder;

Naher Osten

55.   betont, dass die Friedensverhandlungen innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens und in einem Klima gegenseitigen Vertrauens geführt werden müssen; ist der Auffassung, dass sie auf die Schaffung eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates in den Grenzen von 1967 abzielen sollten, der im Einklang mit allen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen Seite an Seite mit dem Staat Israel in Frieden und Sicherheit sowie innerhalb international anerkannter Grenzen existiert;

56.   fordert die EU im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2009 auf, mehr politisches Engagement bei den fortdauernden internationalen Bemühungen um eine Wiederbelebung des Friedensprozesses zu zeigen, das von gleichem Ausmaß wie ihr finanzielles Engagement zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung Palästinas sein sollte und in dessen Rahmen sie sich der dramatischen humanitären Lage in Gaza annehmen sollte; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie ein dauerhafter Frieden in der Region gefördert werden kann;

57.   begrüßt es, dass der Rat eine Verlängerung des Mandats der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) bis Dezember 2010 beschlossen hat; ist der Auffassung, dass eine stärkere Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Polizei erforderlich ist, und fordert diesbezüglich größere Anstrengungen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rat die Verlängerung des Mandats der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) beschlossen hat und dass er entschlossen und bereit ist, die Mission wiederaufzunehmen; ist der Auffassung, dass diese Entschlossenheit zu konkreten Initiativen führen sollte, durch die die Freizügigkeit in den Palästinensischen Gebieten wiederhergestellt und das 2005 ausgehandelte und von den Parteien gebilligte Abkommen über die Bewegungsfreiheit und den Zugang wiederbelebt wird;

Union für den Mittelmeerraum

58.   hält es für wichtig, den politischen Dialog zwischen allen Mitgliedern der Union für den Mittelmeerraum zu intensivieren, um Spannungen zu überwinden, welche die Errichtung des Sekretariats in Barcelona und die Förderung konkreter Projekte von gegenseitigem sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Interesse verzögert haben; hofft, dass die Union für den Mittelmeerraum einen positiven Beitrag zur Lösung der Konflikte im Nahen Osten, zur Annäherung zwischen der Türkei und Zypern und zur demokratischen Entwicklung der arabischen Staaten leisten kann;

59.   ist der Auffassung, dass die Union für den Mittelmeerraum zum Abbau der Spannungen im Nahen Osten beitragen könnte, indem sie konkrete Projekte der Zusammenarbeit für die gesamte Region fördert; betont gleichzeitig, dass vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Palästinensern und Israelis im Hinblick auf die Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten von größter Bedeutung sind, um das reibungslose Funktionieren dieser neuen Institution zu erleichtern;

60.   betont, dass aus Sicht der Europäischen Union die Ko-Präsidentschaft mit der Außenvertretung der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon vereinbar sein muss; erinnert daran, dass der Vertrag von Lissabon der EU die Gelegenheit bietet, bei ihrer Vertretung in den neuen Institutionen der Union für den Mittelmeerraum für Kohärenz und Kontinuität zu sorgen;

Asien

61.   stellt fest, dass Afghanistan nach den Wahlen nun in eine entscheidende und kritische Phase eintritt, mit der Bildung einer neuen Regierung in Kabul und der Gelegenheit, eine neue Agenda und einen neuen Vertrag mit dem afghanischen Volk zu entwerfen;

62.   begrüßt den Aktionsplan des Rates für ein verstärktes Engagement der EU in Afghanistan und Pakistan, der auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ im Oktober 2009 angenommen wurde, sowie seine Erklärung hinsichtlich seiner erneuerten Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und internationalen Partnern zur Bewältigung der Herausforderungen in der Region beizutragen; betont jedoch, dass der Plan totes Papier bleiben wird, wenn sich die EU-Mitgliedstaaten nicht klar verpflichten, zu dessen Umsetzung beizutragen; fordert den Rat, die Kommission und den Ratsvorsitz auf, sich gemeinsam darum zu bemühen, den Plan ohne Verzögerungen umzusetzen; fordert den Rat zu deutlicheren Fortschritten bei der umfassenden Entsendung von Personal zur EUPOL auf, damit dauerhafte und wirksame Vorkehrungen für die zivile Polizeiarbeit getroffen werden können, mit der das Sicherheitsumfeld verbessert werden kann;

63.   erkennt an, dass Pakistan nach wie vor sehr ernsten Herausforderungen gegenübersteht und billigt die entschiedene Unterstützung der EU für eine starke, säkulare und zivile Regierung Pakistans; betont Pakistans Schlüsselrolle in der Region und weist erneut darauf hin, dass ein stabiles, demokratisches und wohlhabendes Pakistan auch entscheidend für die Behandlung globaler Fragen wie Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung von Kernwaffen, Bekämpfung des Drogenhandels und Menschenrechte ist; ermutigt Pakistan nachdrücklich, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Grundursachen anzunehmen;

64.   billigt, dass sich die EU für die Unterstützung der Demokratie in einem geeinten, föderalen Irak einsetzt; betont, dass es das starke und fortdauernde Engagement für die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Irak unterstützt, und begrüßt die Verlängerung des Mandats der integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union für Irak (EUJUST LEX) um ein Jahr sowie deren Pilotmaßnahmen auf irakischem Gebiet; sieht der weiteren Arbeit, die nach den Zusagen des Rates in diesem Zusammenhang geplant ist, erwartungsvoll entgegen; fordert eine verstärkte institutionelle Zusammenarbeit mit den Behörden der kurdischen Regionalregierung, insbesondere bei wirtschaftlichen Fragen; fordert die Kommission zu einer zügigen Aufnahme ihrer Tätigkeiten in ihren Räumlichkeiten in Bagdad auf;

65.   ist sehr besorgt über die politischen Entwicklungen in Iran und die Berichte über massiven Wahlbetrug während der Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009, der die größte Protestbewegung in der dreißigjährigen Geschichte der Islamischen Republik ausgelöst hat, mit anhaltenden Demonstrationen und anhaltender gewaltsamer Unterdrückung durch die Sicherheitskräfte; ist nicht nur angesichts der Verhaftungen, Folterungen und Morde an politischen Gegnern tief besorgt, sondern auch darüber, dass die Verhandlungen über Irans Nuklearprogramm nach wie vor festgefahren sind, und fordert die iranische Regierung auf, ernsthafte Verhandlungen über die Atomfrage zu beginnen; bedauert, dass der für Januar 2010 geplante Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Iran von den iranischen Behörden abgesagt wurde, und drückt seine Solidarität mit denjenigen Menschen in Iran aus, die unter Lebensgefahr weiterhin öffentlich die Achtung der Menschenrechte und größere demokratische Freiheiten in Iran fordern; verurteilt Irans Bemühungen, die Informationsfreiheit durch die Störung ausländischen Rundfunks und des Internets aufzuheben; fordert den Rat und die Kommission auf, Sanktionen gegen einzelne Mitglieder der Regierung und der Sicherheitskräfte, die für die weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, in Betracht zu ziehen und Maßnahmen zur Unterstützung derjenigen Teilnehmer an der „grünen Bewegung“ in Iran zu ersinnen, die verfolgt werden und/oder in ihrer Not ins Exil gehen;

66.   nimmt zur Kenntnis, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China ständig wachsen und die Kontakte zwischen den Menschen in Umfang und Ausmaß zugenommen haben; ist gleichzeitig weiterhin zutiefst besorgt über die fehlende Bereitschaft der chinesischen Behörden, gegen zahlreiche Menschenrechtsverstöße vorzugehen und sicherzustellen, dass das Volk grundlegende Rechte und Freiheiten wahrnehmen kann;

67.   erwartet, dass strategische Beziehungen zwischen der EU und China aufgebaut werden, und bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, Möglichkeiten für den Ausbau der Beziehungen auf Gebieten von gegenseitigem Interesse, die über die Bereiche Wirtschaft und Handel hinausgehen, zu suchen;

68.   begrüßt die Bemühungen Taipeis und Pekings, die Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan zu verbessern, was zu mehr Sicherheit und Stabilität in Ostasien beiträgt, und ermutigt beide Seiten, den Dialog, die Zusammenarbeit und die Vertrauensbildung weiter zu intensivieren; würdigt die Erklärung des Rates vom 8. Mai 2009, in der dieser seine Unterstützung für die Teilnahme Taiwans an der WHO bekräftigt; befürwortet entschieden die Teilnahme Taiwans als Beobachter an einschlägigen internationalen Organisationen und Tätigkeiten wie der ICAO und dem UNFCCC, die wichtig für die Interessen der EU und der Welt ist;

69.   bekräftigt seine entschiedene Unterstützung einer Stärkung der strategischen Beziehungen zwischen der EU und Indien sowie der Suche nach weiteren Möglichkeiten für den Ausbau der Beziehungen auf Gebieten von gegenseitigem Interesse in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Sicherheit und Handel;

70.   erkennt die immer wichtiger werdende Rolle der ASEAN als Kraft, die für Stabilität und Wohlstand in der Region sorgt, an; ist der Überzeugung, dass es ein großes Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der ASEAN gibt, da sich beide der regionalen Integration verpflichtet fühlen; weist darauf hin, dass der Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der ASEAN nötig ist, um zur Konsolidierung der allgemeinen Beziehungen zwischen den beiden Regionen und zur Förderung weiterer Fortschritte in den Bereichen politische Zusammenarbeit und Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Energie und Umwelt, Soziales und Kultur sowie auf dem Gebiet der Zusammenarbeit und Entwicklung beizutragen;

Afrika

71.   stellt mit großer Zufriedenheit fest, dass die Operation EU NAVFOR Atalanta weiterhin erfolgreich zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt vor der Küste Somalias beiträgt, indem sie die vom Welternährungsprogramm gecharterten Schiffe mit Hilfsgütern für Somalia sowie Schiffe mit kritischen Ladungen, die für die Friedensunterstützungsoperation der Afrikanischen Union in Somalia bestimmt sind, und andere gefährdete Schiffe schützt; begrüßt die Entscheidung des Rates, das Mandat der Operation bis 12. Dezember 2010 zu verlängern; unterstützt den Start einer Krisenmanagementoperation, die zur Ausbildung der nationalen Sicherheitskräfte der somalischen Übergangsbundesregierung beitragen soll; betont, dass die ausgebildeten Sicherheitskräfte nach ihrer Rückkehr so in die staatlichen Kommandostrukturen eingebunden werden müssen, dass ausgeschlossen werden kann, dass sie sich gegen die Regierung stellen, für deren Schutz sie zuständig sind;

Lateinamerika

72.   verweist zum wiederholten Mal auf den Vorschlag, den es in seiner Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika(6) gemacht hat und der dann in seinen Entschließungen vom 27. April 2006(7) und 24. April 2008(8) zu den Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Wien bzw. in Lima wieder aufgegriffen wurde, eine europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit zu erstellen, die auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen die Ergreifung gemeinsamer politischer, strategischer und sicherheitspolitischer Maßnahmen und Initiativen ermöglicht; fordert den Rat und die Kommission auf, sich aktiv für die Verwirklichung dieses ehrgeizigen Ziels einzusetzen und diesen Vorschlag bei dem nächsten Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik, das im Mai 2010 in Madrid stattfinden wird, zu unterstützen;

73.   ist der Auffassung, dass die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit den zentralamerikanischen Ländern sowie das Vorankommen im Hinblick auf neue Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur vorrangige Ziele sein müssen; stellt fest, dass die Verhandlungen über das multilaterale Abkommen mit den Ländern der Andengemeinschaft abgeschlossen worden sind; wird bemüht sein, das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zu diesen Abkommen mit angemessener Genauigkeit durchzuführen um sicherzustellen, dass sie positive Auswirkungen auf alle Aspekte von gegenseitigem Interesse haben;

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74.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der WEU, dem Vorsitzenden des Ministerausschusses des Europarates und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0254.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0074.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0057.
(5) ABl. C 298 vom 30.11.2002, S. 1.
(6) ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
(7) ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.
(8) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0177.

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