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Verfahren : 2010/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0137/2010

Aussprachen :

PV 10/03/2010 - 6
CRE 10/03/2010 - 6

Abstimmungen :

PV 10/03/2010 - 7.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0062

Angenommene Texte
PDF 140kWORD 56k
Mittwoch, 10. März 2010 - Straßburg
Atomwaffensperrvertrag
P7_TA(2010)0062RC-B7-0137/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zu einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur Zukunft des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) (2008/2324(INI))(1),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 26. Februar 2004(2), 10. März 2005(3), 17. November 2005(4) und 14. März 2007(5) zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomaren Abrüstung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zu Iran(6),

–   unter Hinweis auf die 2010 stattfindende Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Nichtverbreitung und atomaren Abrüstung, insbesondere die Resolutionen 1540 (2004), 1673 (2006) und 1887 (2009),

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens EU-Vereinigte Staaten vom 3. November 2009 (Anhang 3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP(7),

–   unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommene Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW),

–   unter Hinweis auf den jüngsten halbjährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (2009/II),

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 8. Dezember 2008 zur Stärkung der internationalen Sicherheit, insbesondere die Punkte 6, 8 und 9, in denen die Entschlossenheit der EU zum Ausdruck gebracht wird, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu bekämpfen,

–   unter Hinweis auf den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, die umfassenden Sicherheitsabkommen der IAEO und ihre Zusatzprotokolle, das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, den Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen, den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START I), der 2009 ausgelaufen ist, und den Vertrag zur Reduzierung strategischer Offensivwaffen (SORT),

–   unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie, der am 11. Dezember 2008 vom Europäischen Rat angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat vom 21. Dezember 2009 zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (O-0170/2009 – B7-0010/2010, O-0169/2009 – B7-0009/2010),

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates zu Iran vom 10./11. Dezember 2009,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen eine der größten Gefahren für Frieden und Sicherheit in der Welt darstellt; ferner in der Erwägung, dass die dringendsten Prioritäten auf dem Gebiet der Sicherheit darin bestehen, Terroristen oder weitere Staaten davon abzuhalten, Kernwaffen in ihren Besitz zu bringen oder zu benutzen, die weltweiten Bestände zu verringern und zu einer Welt ohne Kernwaffen zu gelangen,

B.   in der Erwägung, dass bei der Erreichung konkreter Ziele (wie der so genannten „13 praktischen Schritte“(8)) im Zuge der Verfolgung der Zielsetzungen des NVV, wie sie bei den früheren Überprüfungskonferenzen vereinbart wurden, ein deutlicher Mangel an Fortschritten zu verzeichnen war, insbesondere da sich Bedrohungen nun aus unterschiedlichen Gründen, einschließlich der zunehmenden Verbreitung, ergeben; ferner in der Erwägung, dass dies mit größerer Nachfrage nach Nukleartechnologie und ihrer größeren Verfügbarkeit sowie der Gefahr einhergeht, dass diese Technologie und radioaktives Material in die Hände von kriminellen Vereinigungen und Terroristen geraten,

C.   in der Erwägung, dass der NVV als Kernstück des weltweiten Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen gestärkt werden muss und gleichzeitig eine mutige politische Führerschaft und eine Reihe progressiver, aufeinanderfolgender Schritte dringend notwendig sind, um die Gültigkeit des NVV zu bekräftigen und die Übereinkommen, Verträge und Agenturen, aus denen das derzeitige System der Nichtverbreitung und Abrüstung besteht – insbesondere den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) –, zu stärken,

D.   in der Erwägung, dass die drei Säulen des NVV – Nichtverbreitung, Abrüstung und Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Kernenergie – weiter gestärkt werden müssen,

E.   in der Erwägung, dass manche Atommächte, die Signatarstaaten des NVV sind, Maßnahmen verzögern, die der Verringerung oder Beseitigung ihres Kernwaffenarsenals dienen und dazu beitragen, sich von einer Militärdoktrin zu verabschieden, die auf nuklearer Abschreckung beruht,

F.   in der Erwägung, dass weitere Fortschritte bei allen Aspekten der Abrüstung erzielt werden müssen, um die globale Sicherheit zu erhöhen,

G.   in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, alle verfügbaren Instrumente einzusetzen, um Proliferationsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern, zu bekämpfen, zu beenden und wenn möglich generell abzuschaffen, was in der Strategie der EU gegen die Verbreitung von MVW, die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, eindeutig zum Ausdruck kommt,

H.   in der Erwägung, dass die EU ihre Bemühungen zur Unterbindung der Proliferationsströme und -finanzierung, zur Sanktionierung von Proliferationsaktivitäten und zur Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung des immateriellen Transfers von Wissen und Fachkenntnissen unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumente verstärken muss, einschließlich multilateraler Verträge und Kontrollmechanismen, national und international koordinierter Ausfuhrkontrollen, kooperativer Programme zum Abbau von Bedrohungspotenzialen sowie politischer und wirtschaftlicher Instrumente,

I.   erfreut über die am 3. November 2009 auf dem Gipfeltreffen EU-Vereinigte Staaten angenommene Erklärung über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung (Anhang 3), in der betont wird, dass die einschlägigen multilateralen Maßnahmen und insbesondere der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen bestehen bleiben und gestärkt werden müssen, die Unterstützung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zum Ausdruck gebracht und gefordert wird, dass die Verhandlungen über den Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material im Januar 2010 aufgenommen werden; ferner in der Erwägung, dass in dieser Erklärung bekräftigt wird, dass Iran und die Demokratische Volksrepublik Korea ihren internationalen Verpflichtungen im Nuklearbereich nachkommen müssen,

J.   in der Erwägung, dass Iran die bis zum Ende des letzten Jahres gesetzte Frist hat verstreichen lassen, ohne den Forderungen nach Öffnung seiner nuklearen Anlagen für die Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation nachzukommen; in der Erwägung, dass Iran bislang nichts unternommen hat, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in die ausschließlich friedliche Ausrichtung seiner Nuklearprogramme wiederherzustellen,

K.   ermutigt durch die Abrüstungsvorschläge, die Henry Kissinger, George P. Shultz, William J. Perry und Sam Nunn im Januar 2007 und im Januar 2008 geäußert haben, durch ähnliche Aussagen von ehemaligen hochrangigen Politikern in Europa (im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Belgien), durch den Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention und das Hiroshima-Nagasaki-Protokoll, die weltweit von Bürgerorganisationen und führenden Politikern unterstützt werden, sowie durch Kampagnen wie „Global Zero“,

L.   in der Erwägung, dass die Überprüfung des Strategiekonzepts der NATO eine Gelegenheit darstellt, die Nuklearpolitik der Allianz insgesamt neu zu bewerten, damit das Ziel einer Welt ohne Kernwaffen erreicht werden kann; ferner in der Erwägung, dass im Rahmen der nuklearen Teilhabe oder bilateraler Abkommen der NATO nach wie vor in fünf NATO-Staaten, die keine Atommächte sind (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und Türkei), schätzungsweise 150 bis 200 taktische Kernwaffen stationiert sind,

M.   in der Erwägung, dass im Hinblick auf eine Wiederbelebung und Stärkung des Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen eine enge Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnern, insbesondere den Vereinigten Staaten und Russland, erforderlich ist,

N.   erfreut über die gemeinsame britisch-norwegische Initiative, die das Ziel verfolgt, die Durchführbarkeit einer Demontage von Kernwaffen und der einschlägigen Kontrollverfahren zu prüfen und dafür eindeutige Verfahrensschritte festzulegen, bei der es sich um einen konkreten Beitrag handelt, der in die richtige Richtung geht,

O.   in der Erwägung, dass die französische und die britische Regierung im Jahr 2008 eine Verringerung ihrer einsatzfähigen Sprengköpfe ankündigten, doch gleichzeitig die Modernisierung ihres Kernwaffenarsenals beschlossen; ferner in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten in der Pflicht stehen, wenn es darum geht, sich erfolgreich an Nichtverbreitungs- und Abrüstungsmaßnahmen der EU zu beteiligen,

1.   fordert alle betroffenen Parteien auf, die Gelegenheit zu ergreifen, die sich mit der 2010 stattfindenden Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen bietet, und dem Ziel, der nuklearen Abrüstung auf der Grundlage eines internationalen Vertrags über die schrittweise und weltweite Abschaffung von Kernwaffen ein Stück näher zu kommen, sowie das Ziel einer vollständigen nuklearen Abrüstung, die schrittweise, einvernehmlich und auf multilaterale Weise erreicht werden sollte, zu verfolgen;

2.   betont, dass auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 Strategien entwickelt werden müssen, um auf nichtdiskriminierende Weise eine Einigung über einen Vertrag über die Einstellung der Herstellung spaltbaren Materials für Waffen herbeizuführen, was bedeutet, dass der ausgehandelte Vertrag diejenigen Staaten, die keine Kernwaffenstaaten sind oder die derzeit außerhalb des NVV stehen, dazu verpflichten sollte, der Herstellung spaltbaren Materials für Waffen abzuschwören und alle ihre bestehenden Anlagen für die Herstellung von spaltbarem Material für solche Waffen zu beseitigen;

3.   betont, dass die fünf Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die alle über Kernwaffen verfügen, sich dazu verpflichten sollten, der Herstellung spaltbaren Materials für Waffen abzuschwören und alle ihre Anlagen für die Herstellung von spaltbarem Material für solche Waffen zu beseitigen;

4.   fordert alle Parteien auf, ihre Militärdoktrin zu überarbeiten und auf einen möglichen Erstschlag zu verzichten;

5.   fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, einen koordinierten, positiven und sichtbaren Beitrag zu den Diskussionen auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 zu leisten, insbesondere indem sie einen ehrgeizigen Zeitplan für eine kernwaffenfreie Welt und konkrete Initiativen zur Neubelebung der Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen vorschlagen sowie Abrüstungsinitiativen auf der Grundlage der am Ende der NVV-Überprüfungskonferenz 1995 angenommenen „Erklärung zu Grundsätzen und Zielen“ und der auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 einstimmig angenommenen „13 praktischen Schritte“ fördern;

6.   ist besorgt darüber, dass Israel, Indien und Pakistan nicht dem NVV beigetreten sind und dass Nordkorea im Jahr 2003 aus dem NVV ausgetreten ist; fordert diese Länder zum Beitritt zu diesem Vertrag auf;

7.   drängt die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Rat und die Kommission, das Parlament regelmäßig über alle Vorbereitungssitzungen zu informieren, die bis zur NVV-Überprüfungskonferenz 2010 stattfinden, und seine Standpunkte zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen im Hinblick auf diese Konferenz gebührend zu berücksichtigen;

8.   fordert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Rat und die Kommission auf, alles daranzusetzen, um in Zusammenarbeit mit allen Parteien und nichtstaatlichen Akteuren, die sich für eine kernwaffenfreie Welt einsetzen – insbesondere dem Netzwerk der Bürgermeister für den Frieden – Europa stärker für die Nichtverbreitungsthematik zu sensibilisieren;

9.   begrüßt die Einbeziehung von Klauseln zur Nichtverbreitung von MVW in Abkommen der EU mit Drittstaaten und in Aktionspläne; weist darauf hin, dass solche Maßnahmen von ausnahmslos allen EU-Partnerländern umgesetzt werden müssen;

10.   begrüßt uneingeschränkt die Rede von US-Präsident Barack Obama, die er am 5. April 2009 in Prag gehalten hat und in der er sein Engagement für Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung sowie seine Vision einer kernwaffenfreien Welt, die durch gemeinsame Anstrengungen verwirklicht werden soll, zum Ausdruck gebracht hat; fordert den Rat auf, dieses Engagement ausdrücklich zu unterstützen;

11.   betont erneut, dass der Rat, in Zusammenarbeit mit seinen Partnern, konkrete Vorschläge, die Herstellung, Verwendung und Wiederaufbereitung aller Kernbrennstoffe unter die Kontrolle der IAEO zu bringen, einschließlich der Einrichtung einer internationalen Kernbrennstoffbank, unbedingt aktiv unterstützen muss; unterstützt ferner weitere Initiativen für die Multilateralisierung des Kernbrennstoffzyklus, die auf die friedliche Nutzung von Kernenergie abzielen, und weist darauf hin, dass es die Bereitschaft des Rates und der Kommission, einen Beitrag von bis zu 25 Mio. EUR zur Einrichtung einer Kernbrennstoffbank unter der Kontrolle der IAEO zu leisten, begrüßt und eine rasche Annahme der diesbezüglichen Gemeinsamen Aktion wünscht;

12.   unterstützt weitere Bemühungen, das Mandat der IAEO zu stärken, einschließlich der Anstrengungen, den Zusatzprotokollen zu den Sicherheitsabkommen der IAEO allgemeine Gültigkeit zu verleihen, und andere Schritte zur Entwicklung vertrauensbildender Maßnahmen; möchte ferner gewährleistet wissen, dass dieser Organisation genügend Mittel zur Verfügung stehen, damit sie ihr wesentliches Mandat, nämlich die Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Kernbrennstoffen, erfüllen kann; ermutigt den Rat und die Kommission, ihre Bemühungen um eine Stärkung der Kapazitäten der IAEO, einschließlich der Modernisierung des IAEO-Analyselabors für Sicherungsmaßnahmen in Seibersdorf (Österreich), fortzusetzen;

13.   betont, wie wichtig es ist, dass der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) so bald wie möglich in Kraft tritt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der US-Regierung, die Ratifizierung des Vertrags zu garantieren; ersucht den Rat, die Aushandlung eines Vertrags über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper möglichst bald uneingeschränkt zu unterstützen; sieht dem neuen „Nuclear Posture Review“ erwartungsvoll entgegen, der die Vereinigten Staaten verpflichten sollte, keine weiteren Kernwaffen einschließlich solcher, die Bunker zerstören können, zu entwickeln, eine drastische Verringerung des Kernwaffenbestands vorsehen und die Vereinigten Staaten dazu anhalten sollte, der nichtnuklearen Verteidigung mehr Gewicht beizumessen;

14.   fordert eine Vertiefung des Dialogs mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und allen Atommächten im Bestreben um eine gemeinsame Agenda, die auf eine schrittweise Verringerung des Bestands an nuklearen Sprengköpfen abzielt; unterstützt insbesondere diejenigen Schritte der Vereinigten Staaten und Russlands, die darauf abzielen, den Kernwaffenbestand beider Staaten deutlich abzubauen, wie es in START I und SORT vereinbart wurde;

15.   begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Russischen Föderation und der Vereinigten Staaten, Verhandlungen über den Abschluss eines neuen, umfassenden und rechtlich verbindlichen Abkommens aufzunehmen, das den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START), der im Dezember 2009 ausgelaufen ist, ersetzen soll, und die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung über ein START-I-Folgeabkommen durch die Präsidenten Barack Obama und Dmitri Medwedew am 6. Juli 2009 in Moskau; begrüßt die jüngsten Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland und sieht einer endgültigen Einigung in der nächsten Gesprächsrunde, die am 9. März 2010 in Genf beginnt, erwartungsvoll entgegen;

16.   nimmt zur Kenntnis, dass die Vereinigten Staaten ihre ursprünglichen Pläne für ein Raketenabwehrsystem in Europa aufgegeben haben; unterstützt einen neuen Ansatz unter Einbeziehung ganz Europas und Russlands;

17.   fordert die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone als positiven Schritt hin zu einer kernwaffenfreien Welt; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass eine kernwaffenfreie Zone im Nahen Osten von entscheidender Bedeutung für einen dauerhaften und umfassenden Frieden in der Region ist; weist darauf hin, dass der Abzug aller taktischen Sprengköpfe in Europa unterdessen einen Präzedenzfall für weitere nukleare Abrüstung schaffen könnte;

18.   weist auf den strategischen Anachronismus taktischer Kernwaffen hin sowie darauf, dass Europa im Rahmen eines erweiterten Dialogs mit Russland zu deren Verringerung und Beseitigung von europäischem Boden beitragen muss; nimmt vor diesem Hintergrund die Koalitionsvereinbarung in Deutschland vom 24. Oktober 2009 zur Kenntnis, in der festgelegt ist, dass auf einen Abzug der Kernwaffen aus Deutschland hingearbeitet werden soll, und zwar als Teil des Gesamtprozesses, der zu einer kernwaffenfreien Welt führen soll; begrüßt das Schreiben der Außenminister Deutschlands, der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs und Norwegens vom 26. Februar 2010 an den Generalsekretär der NATO, in dem zu einer umfassenden Debatte innerhalb der Allianz darüber aufgerufen wird, wie die NATO dem Ziel einer Welt ohne Kernwaffen näherkommen kann;

19.   unterstützt den zweifachen Ansatz bezüglich des iranischen Nuklearprogramms; fordert Iran erneut auf, seinen Verpflichtungen gemäß der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der IAEO uneingeschränkt und unverzüglich nachzukommen, d. h. insbesondere, die Anforderungen zu erfüllen, die in der Resolution des Gouverneursrates der IAEO vom 27. November 2009 festgelegt sind; fordert den Rat auf, Maßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu unterstützen, falls Iran hinsichtlich seines Nuklearprogramms weiterhin nicht mit der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeitet; fordert den Rat auf, bereit zu sein, die notwendigen „intelligenten“, gezielten und auf Nichtverbreitung ausgerichteten Maßnahmen – einschließlich Sanktionen – zu ergreifen, um die Maßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu flankieren;

20.   ist besorgt über die jüngsten Atomversuche der Demokratischen Volksrepublik Korea und deren Ablehnung der Resolution 1887 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. September 2009; unterstützt dennoch den Ansatz der Vereinigten Staaten für einen bilateralen Dialog im Rahmen der Sechs-Parteien-Gespräche mit dem Ziel der Errichtung einer kernwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel und stellt fest, dass China in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle spielt;

21.   befürwortet die Einberufung des Weltgipfels für nukleare Sicherheit im April 2010; erkennt an, dass der unerlaubte Handel mit und die Verwendung von Kernmaterial eine unmittelbare und ernste Gefahr für die globale Sicherheit darstellt, und erwartet konkrete Vorschläge, wie die Sicherheit sensiblen Nuklearmaterials erhöht werden kann, was auch Maßnahmen zur wirksamen Untersuchung von Fällen, in denen Material illegal entwendet wurde, und zur Verfolgung der Verantwortlichen beinhalten könnte;

22.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 und dem Generaldirektor der IAEO zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0333.
(2) ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.
(3) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253.
(4) ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 453.
(5) ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 146.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0016.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0255.
(8) Vereinte Nationen: „2000 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons“ (Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2000 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen), NPT/CONF. 2000/28 (Teile I und II).

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