Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2010 zur Krise in der Viehwirtschaft der EU
Das Europäische Parlament
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– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013(1)
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– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“(2)
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– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 über die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006-2010(3)
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– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Überlebensfähigkeit vieler Tierhaltungsbetriebe in der EU zurzeit ernsthaft in Gefahr ist, was auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen ist, unter anderem:
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die steigenden Preise der Betriebsmittel, wie Brennstoff und Düngemittel,
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die hohe Kostenbelastung aufgrund der Einhaltung von EU-Vorschriften,
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der zunehmende Wettbewerb durch Einfuhren aus Drittländern,
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die Abhängigkeit von Futtermitteleinfuhren aus Drittländern,
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der jüngste Anstieg der Getreidepreise, der insbesondere auf unerwartete klimatische Bedingungen und die negativen Folgen von Spekulation und Preisinstabilität zurückzuführen ist,
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die niedrigen Preise, die die Landwirte für Fleischerzeugnisse erhalten,
B. in der Erwägung, dass die europäischen Erzeuger zur Einhaltung der weltweit strengsten Bestimmungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und –qualität, Umweltschutz, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Arbeitsbedingungen verpflichtet sind und dass die Einhaltung dieser sehr hohen Standards mit wesentlichen Zusatzkosten verbunden ist, die zu den Produktionskosten der europäischen Erzeuger hinzukommen, sodass sie gegenüber Erzeugern aus Drittländern im Wettbewerb benachteiligt sind,
C. in der Erwägung, dass es aufgrund der gegenwärtigen Krise der Viehwirtschaft zu einem starken Rückgang der Fleischerzeugung in der Europäischen Union kommen kann, was nicht nur für die Preisgestaltung, sondern auch für die Ernährungssicherheit in der EU gravierende Folgen haben und dazu führen wird, dass sich die Importabhängigkeit verstärkt,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union stark auf Sojabohnen- und Maisimporte aus Drittländern angewiesen ist und dass eine Unterbrechung der Versorgung mit diesen Erzeugnissen, die bereits bei Nachweis geringster Spuren nicht zugelassener GVO eintritt, für die europäische Futtermittelindustrie und Nutztierhalter mit einer sehr hohen Kostenbelastung verbunden ist (z. B. bei einer sechsmonatigen Unterbrechung 1 Mrd. Euro),
E. in der Erwägung, dass der Marktanteil der Einfuhren aus Drittländern in der Europäischen Union steigt und die Marktpreise für tierische Erzeugnisse dadurch noch stärker unter Druck geraten,
F. in der Erwägung, dass die weltweite Nachfrage nach Fleisch und anderen tierischen Erzeugnissen in den nächsten Jahrzehnten ansteigen wird, weil die Weltbevölkerung voraussichtlich rasch wachsen und die Kaufkraft in Entwicklungsländern erheblich zunehmen wird, sodass sich allmählich ein westlicher Ernährungsstil durchsetzen wird,
G. in der Erwägung, dass die Großinvestitionen, die in der Viehwirtschaft notwendig sind, dazu führen, dass der Sektor bei Marktkrisen in besonderem Maße betroffen ist,
H. in der Erwägung, dass in einigen der neuen Mitgliedstaaten nur sehr wenige Landwirte in der Viehwirtschaft von den Direktzahlungen profitiert haben und dass ihnen die Erfüllung der strengen europäischen Normen, die nur mit teuren Investitionen möglich ist, aus diesem Grund größere Schwierigkeiten bereitet hat,
I. in der Erwägung, dass der Schweinefleisch- und der Geflügelsektor im Rahmen der GAP keine Direktzahlungen erhalten, über keinerlei Absicherung verfügen, um die Folgen von Schwankungen auf den Märkten abfangen zu können, und die strengsten EU-Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz und Tierschutz einhalten müssen,
J. in der Erwägung, dass sich die Kluft zwischen Verbraucherpreisen und Erzeugerpreisen erheblich vergrößert hat,
K. in der Erwägung, dass Primärerzeuger in die Schere zwischen großen multinationalen Verarbeitungs- und Einzelhandelsunternehmen, die ihre Erzeugnisse kaufen, und großen multinationalen Versorgungsunternehmen, die ihre Betriebsmittel liefern, geraten,
L. in der Erwägung, dass kleine Tierhaltungsbetriebe in der EU fester Bestandteil der Wirtschaftsstruktur in den ländlichen Gebieten Europas sind und im Hinblick auf den Umweltschutz wichtige Vorzüge bieten, sowie dass viele dieser Betriebe in benachteiligten Gebieten angesiedelt sind, in denen es keine tragfähigen wirtschaftlichen Alternativen gibt,
M. in der Erwägung, dass die Situation auf dem Markt für Rindfleisch eng mit den Entwicklungen in der Milchwirtschaft verbunden ist, weil 60 % des in der EU erzeugten roten Fleisches von Milchkühen stammen,
N. in der Erwägung, dass die EU-Milchwirtschaft seit 2007 extremen Preisschwankungen ausgesetzt ist, was beträchtliche Einkommenseinbußen bei den Milcherzeugern zur Folge hat und ihre Fähigkeit erheblich beeinträchtigt, dauerhaft hochwertige Lebensmittel für die europäischen Verbraucher zu erzeugen,
O. in der Erwägung, dass die Daten der Kommission zur Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette erkennen lassen, dass im Zusammenhang mit der Produktion und den Marktentwicklungen mehr Transparenz erforderlich ist und mehr Informationen bereitgestellt werden müssen,
1. fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass für die GAP nach 2013 hinreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Überlebensfähigkeit aller landwirtschaftlichen Betriebe, einschließlich der Tierhaltungsbetriebe, in der EU sichergestellt ist; betont in diesem Zusammenhang, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den Landwirten in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet werden muss;
2. fordert die Kommission nachdrücklich auf, wirksame und flexible Marktsteuerungsmechanismen für die Viehwirtschaft einzuführen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen von Preisschwankungen und Spekulation für den gesamten Agrarsektor zu begrenzen;
3. fordert die Kommission auf, die verfügbaren Marktmechanismen zur Minderung der gegenwärtigen Krise im Schweinefleischsektor und anderen Bereichen der Viehwirtschaft zu nutzen;
4. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, bis Ende November im Wege einer Ausschreibung 2,8 Millionen Tonnen gegenwärtiger Interventionsbestände an Getreide freizugeben;
5. fordert die Kommission auf, Marktinstrumente vorzuschlagen, mit denen eine angemessene Versorgung mit Getreide für Tierfutter gewährleistet wird; ist der Ansicht, dass es in allen Getreidesektoren ein Sicherheitsnetz geben muss, das auch einen minimalen Interventionspreis für das Ausschreibungssystem umfasst;
6. fordert die Kommission auf, die Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, um der maßlosen Spekulation auf den Märkten in der Gemeinschaft und auf den Weltmärkten insbesondere im Rahmen der neuen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente Einhalt zu gebieten;
7. fordert die Kommission auf, flexible Marktmechanismen vorzuschlagen, die es der Union ermöglichen, rascher auf kritische Situationen im Rahmen der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation zu reagieren (Artikel 186);
8. unterstützt die unverzügliche Einführung eines Proteinplans für die Europäische Union, mit dem der Anbau von Eiweißpflanzen und Hülsenfrüchten gefördert wird, was auch eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen spielen könnte;
9. äußert große Besorgnis über die jüngste Konsolidierung auf dem Düngemittelmarkt, die dazu geführt hat, dass es auf vielen nationalen Märkten im Grunde nur noch einen Anbieter und keinerlei Wettbewerb gibt; fordert die Kommission aus diesem Grund auf, die Kartellbehörden zu entsprechenden Untersuchungen und Gegenmaßnahmen aufzufordern, um Preisabsprachen und den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung zu verhindern;
10. fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der zunehmenden Konsolidierung dafür zu sorgen, dass in der Betriebsmittelindustrie, einschließlich der Düngemittelbranche, ein frei funktionierender Markt besteht, da Strom und Düngemittel Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungssicherheit sind;
11. fordert die Kommission auf, bei der nächsten GAP-Reform zu berücksichtigen, dass bestimmte Bereiche der Viehwirtschaft, insbesondere die Rindfleischerzeugung auf Grünland, besonders gefährdet und im Wettbewerb mit Drittländern aufgrund der unfairen Ausgangsbedingungen benachteiligt sind;
12. fordert die Kommission auf, bei der nächsten GAP-Reform Sondermaßnahmen in Erwägung zu ziehen, um starken Kürzungen der EU-Beihilfen für Tierhaltungsbetriebe, die nachhaltige Produktionsverfahren nutzen, entgegen zu wirken;
13. fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zur Unterstützung der Viehwirtschaft in benachteiligten Gebieten zu verstärken;
14. fordert die Kommission auf, tätig zu werden, um die Verwaltungsverfahren für Landwirte in der Viehwirtschaft zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu verringern;
15. vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union über ein Instrument zur Vorhersage der Weltmarktentwicklung verfügen muss;
16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die hohen Kosten zu berücksichtigen, die mit der Einhaltung der Tierschutzvorschriften verbunden sind, zumal diese Kosten nicht in den Verkaufspreis einfließen; fordert die Kommission aus diesem Grund auf, dafür zu sorgen, dass Einfuhren aus Drittländern den Tierschutznormen der EU entsprechen, damit unlauterer Wettbewerb ausgeschlossen ist; betont, dass im Schweinefleisch- und im Geflügelsektor in den kommenden Jahren noch strengere Anforderungen gelten werden, ohne dass eine finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union vorgesehen ist;
17. fordert die Kommission auf, die wirtschaftlichen Folgen der Einführung neuer Tierschutzvorschriften zu bewerten, und weist nachdrücklich darauf hin, dass neue Rechtsvorschriften erst nach ordnungsgemäßer Umsetzung der bereits geltenden – allgemeinen oder speziellen – Rechtsvorschriften ausgearbeitet werden sollten;
18. vertritt die Auffassung, dass Primärerzeuger aufgrund der starken Position, die die verarbeitende Industrie, der Einzelhandel und die Betriebsmittelerzeuger in der Lebensmittelkette haben, in die Schere zwischen hohen Faktorpreisen und niedrigen Verbraucherpreisen geraten und folglich nicht von den gestiegenen Ausgabepreisen profitieren können;
19. fordert die Kommission auf, eine Stärkung der Erzeugerorganisationen in allen Bereichen der Viehwirtschaft anzuregen, damit es den Betroffenen künftig gelingt, unter Berücksichtigung der Produktionskosten bessere Preise für ihre Erzeugnisse auszuhandeln;
20. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die in den Bereichen Handel und Landwirtschaft getroffenen Maßnahmen einander nicht widersprechen, und zur Kenntnis zu nehmen, dass ein ausgewogenes Zielsetzungspaket geschnürt werden muss, das neben Fortschritten im Handel auch eine nachhaltige Zukunft für die europäische Viehwirtschaft ermöglicht;
21. fordert die Kommission auf, sich bei bilateralen Handelsgesprächen mit dem Mercosur und anderen Drittländern umfassend für die Interessen der europäischen Erzeuger einzusetzen, indem keine Zugeständnisse eingegangen werden, die die Viehwirtschaft der EU gefährden könnten;
22. fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Einfuhr von Soja und Mais aus Drittstaaten für Rechtssicherheit zu sorgen, indem ein sachdienlicher Grenzwert für zufällig vorhandene GVO eingeführt wird, die in der EU noch nicht zugelassen sind und diesbezüglich noch wissenschaftlich geprüft werden;
23. fordert die Kommission auf, das geltende Verbot von Fleisch- und Knochenmehl für Nichtwiederkäuer zu überprüfen und dabei die Möglichkeit einer Aufhebung unter Bedingungen zu bewerten, die ein höchstes Maß an Lebensmittelsicherheit gewährleisten würden;
24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.