Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/2964(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0629/2010

Aussprachen :

PV 25/11/2010 - 12.1
CRE 25/11/2010 - 12.1

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 13.1
CRE 25/11/2010 - 13.1

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0448

Angenommene Texte
PDF 216kWORD 43k
Donnerstag, 25. November 2010 - Straßburg
Irak - insbesondere Todesstrafe (einschließlich des Falls Tariq Aziz) und Angriffe auf christliche Gemeinschaften
P7_TA(2010)0448RC-B7-0629/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zum Irak – Todesstrafe, insbesondere im Fall von Tariq Aziz, und Angriffe auf christliche Gemeinschaften

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Irak,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Abschaffung der Todesstrafe und insbesondere auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe(1),

–  unter Hinweis auf die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007, in der ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gefordert wird, und auf die Resolution 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008, in der die Umsetzung der Resolution 62/149 der Generalversammlung von 2007 gefordert wird,

–  unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, in der Plenarsitzung vom 16. Juni 2010 gehaltene Ansprache zur Menschenrechtspolitik, in der sie der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe eine Vorrangstellung im Handeln der Europäischen Union einräumte,

–  unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Vierten Weltkongresses gegen die Todesstrafe vom 24. bis 26. Februar 2010 in Genf, in der die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gefordert wird,

–  gestützt auf Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vom Rat am 16. November 2009 angenommenen Schlussfolgerungen zur Religions- und Glaubensfreiheit, in denen die strategische Bedeutung dieser Freiheit und die Notwendigkeit der Bekämpfung religiöser Intoleranz hervorgehoben werden,

–  unter Hinweis auf die UN-Erklärung von 1981 über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zum Irak, insbesondere jene vom 1. November 2010 nach dem Angriff auf die Gläubigen in der Sajedat-al-Nadschah-Kirche in Bagdad,

–  unter Hinweis auf seine Jahresberichte über die Lage der Menschenrechte weltweit und seine früheren Entschließungen zu den religiösen Minderheiten in aller Welt,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

Die Todesstrafe, insbesondere im Fall von Tariq Aziz

A.  in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Irak den 74-jährigen früheren stellvertretenden Premierminister des Irak, Tariq Aziz, gemeinsam mit demehemaligen Innenminister Sadun Schakir und Saddam Husseins ehemaligem Privatsekretär Abed Hamud, am 26. Oktober 2010 zum Tod verurteilt hat, und dass, falls die Berufung gegen dieses Urteil abgewiesen wird, die Todesstrafe wahrscheinlich binnen 30 Tagen vollstreckt wird,

B.  in der Erwägung, dass Tariq Aziz in einem vorangegangenen Gerichtsverfahren zu 22 Jahren Einzelhaft verurteilt worden ist, was aufgrund der angegriffenen Gesundheit von Tariq Aziz, der während seiner Haft mehrere Schlaganfälle hatte, unter Lungenproblemen litt und sich wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn einer Operation unterziehen musste, tatsächlich einer lebenslänglichen Haftstrafe gleichkam,

C.  in der Erwägung, dass der Präsident des Irak, Dschalal Talabani, erklärt hat, dass er das Todesurteil gegen Tariq Aziz nicht unterzeichnen werde, und dass gemäß der irakischen Verfassung zwar der Präsident Todesurteile mit seiner Unterschrift rechtsgültig machen sollte, es aber Mechanismen gibt, die die Vollstreckung eines Todesurteils mit dem Einverständnis des Parlaments vorsehen,

D.  in der Erwägung, dass das Todesurteil gegen Tariq Aziz kaum zu einer Verbesserung des Klimas der Gewalt im Irak beitragen wird und dass der Irak dringend den Weg der nationalen Versöhnung einschlagen muss,

E.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union entschieden für die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt und die weltweite Anerkennung dieses Grundsatzes einsetzt,

F.  unter Hinweis darauf, dass die Todesstrafe die grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung schlechthin ist, die gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben verstößt und einen Akt der Folter darstellt, der für Staaten, die die Menschenrechte achten, unvertretbar ist,

Angriffe auf christliche Gemeinschaften

G.  in der Erwägung, dass am 22. November 2010 zwei irakische Christen in Mosul getötet wurden; in der Erwägung, dass am 10. November 2010 bei einer Serie von Bomben- und Mörserangriffen gegen von Christen bewohnte Viertel in der irakischen Hauptstadt Bagdad mindestens fünf Personen getötet wurden und dass diese Angriffe auf die Einnahme einer syrisch-katholischen Kathedrale durch militante Islamisten am 31. Oktober 2010 in Bagdad folgten, bei der mehr als 50 Gläubige getötet wurden,

H.  in der Erwägung, dass die militante Gruppe „Islamischer Staat des Irak“, die der Bewegung al-Kaida zugerechnet wird, die Verantwortung für die Morde übernommen und weitere Angriffe gegen Christen angekündigt hat,

I.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 10 der irakischen Verfassung die Regierung verpflichtet ist, die Unverletzlichkeit von Heiligtümern und religiösen Stätten zu gewährleisten und zu erhalten, und dass es gemäß Artikel 43 Angehörigen aller religiösen Gruppen frei stehen soll, ihre religiösen Riten zu praktizieren und ihre religiösen Einrichtungen zu unterhalten,

J.  in der Erwägung, dass Hunderttausende Christen angesichts wiederholter Angriffe gegen ihre Gemeinschaften und Kirchen aus dem Land geflohen sind und dass viele der verbliebenen irakischen Assyrer (Chaldäer, Angehörige der Syrischen Kirchen und andere christliche Minderheiten) jetzt als Binnenflüchtlinge leben, nachdem sie den gegen sie gerichteten extremistischen Gewaltakten ausweichen mussten,

K.  in der Erwägung, dass es sich bei den Assyrern (Chaldäer, Angehörige der Syrischen Kirchen und andere christliche Minderheiten) um ein altes und autochthones Volk handelt, das sich gegen Verfolgung und erzwungene Emigration kaum zur Wehr setzen kann, und dass die Gefahr besteht, dass seine Kultur im Irak ausgelöscht wird,

L.  in der Erwägung, dass Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere von ethnischen und religiösen Minderheiten im Irak, weiterhin besorgniserregend häufig sind und dass die Sicherheit und die Rechte aller Minderheiten, insbesondere religiöser Gruppen, in allen Gesellschaften geachtet und geschützt werden müssen,

M.  in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren,

Die Todesstrafe, insbesondere im Fall von Tariq Aziz

1.  bekräftigt seine immer wieder zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen, auch im Falle von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, und bringt einmal mehr seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Stärkung der Menschenwürde und zur schrittweisen Weiterentwicklung der Menschenrechte beiträgt;

2.  bedauert daher zutiefst die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Irak, gegen Tariq Aziz, Sadun Schakir und Abed Hamud die Todesstrafe zu verhängen; hebt jedoch hervor, wie wichtig es ist, Verletzungen der Menschenrechte auch durch (ehemalige) Politiker im Rahmen von Rechtsstaatlichkeit und einem ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren zu ahnden;

3.  fordert die irakischen Staatsorgane auf, ihre Entscheidung zu überdenken und das Todesurteil des Obersten Gerichtshofs nicht zu vollstrecken; begrüßt die Ankündigung von Präsident Dschalal Talabani, das Todesurteil nicht zu unterzeichnen;

4.  legt der irakischen Regierung nahe, das Zweite Fakultativprogramm zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte betreffend die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und fordert ein sofortiges Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe;

5.  weist darauf hin, dass die vollständige Abschaffung der Todesstrafe weiterhin eine der wichtigsten Zielvorgaben der EU-Menschenrechtspolitik darstellt;

Angriffe auf christliche Gemeinschaften

6.  bringt seine tiefe Besorgnis über die jüngsten Angriffe auf Christen und andere religiöse Gemeinschaften im Irak sowie den Missbrauch der Religion durch die Angreifer zum Ausdruck und spricht diesbezüglich seine scharfe Missbilligung aus;

7.  fordert den irakischen Staat auf, seine Anstrengungen zum Schutz der Christen und anderer verletzlicher Minderheiten deutlich zu erhöhen, verstärkt Maßnahmen gegen Gewalt zwischen ethnischen Gruppen zu ergreifen und sein Möglichstes zu tun, um die für Verbrechen Verantwortlichen im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien und internationalen Standards gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen;

8.  betont ein weiteres Mal seine umfassende Unterstützung für die Bevölkerung des Irak und ruft alle politischen Organisationen des Irak dazu auf, gemeinsam gegen die Bedrohung durch Gewalt und Terrorismus vorzugehen; hebt hervor, dass das Recht aller religiösen Gemeinschaften, sich ungehindert zu versammeln und ihren Glauben auszuüben, geschützt werden muss; bedauert die absichtlichen Angriffe gegen Orte, an denen sich Zivilisten versammeln, darunter auch religiöse Stätten; verurteilt auf das Schärfste alle Gewaltakte gegen Kirchen und alle religiösen Stätten und fordert die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft auf, den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken;

9.  verleiht seiner Solidarität mit den Familien der Opfer Ausdruck und erklärt sich zuversichtlich, dass das irakische Volk die Bemühungen der Extremisten, Spannungen zwischen den religiösen Gruppen zu schüren, weiterhin unerschütterlich zurückweisen wird;

10.  begrüßt die Erklärung des irakischen Außenministeriums vom 2. November 2010, in der die zuständigen Behörden und alle Sicherheitskräfte dazu aufgerufen wurden, allen Bemühungen zu widerstehen, eine Teilung der irakischen Bürger nach religiösen oder ethnischen Kriterien zu betreiben, sowie die Bürger des Irak zu schützen und ihre Sicherheit auch bei der Ausübung ihrer Religion sicherzustellen;

11.  fordert den Rat und die Kommission, insbesondere die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, auf, im Hinblick auf die Vorbereitungen für das erste Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Union und dem Irak das Problem der Sicherheit der Christen auf dem Gebiet des Irak als vorrangiges Thema anzusprechen;

o
o   o

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen und den Regierungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie der Regierung und dem Parlament des Irak zu übermitteln.

(1) ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 775.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen