Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (KOM(2011)0006 – C7-0033/2011 – 2011/0007(CNS))
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2011)0006),
– gestützt auf Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0033/2011),
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0040/2011),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. bekräftigt seine seit langem bestehende Forderung an die Kommission und den Rat, dafür zu sorgen, dass dem Parlament bei der für 2014 vorgesehenen vollständigen Überarbeitung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten die notwendige Zeit – auf keinen Fall weniger als fünf Monate – eingeräumt wird, um seinen Standpunkt zu den integrierten Leitlinien (Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien) im Rahmen des Europäischen Semesters darzulegen und seiner beratenden Funktion gemäß Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags gerecht zu werden;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.