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Verfahren : 2011/2538(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0114/2011

Aussprachen :

PV 16/02/2011 - 11
CRE 16/02/2011 - 11

Abstimmungen :

PV 17/02/2011 - 6.11
CRE 17/02/2011 - 6.11

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0071

Angenommene Texte
PDF 150kWORD 63k
Donnerstag, 17. Februar 2011 - Straßburg
Anstieg der Lebensmittelpreise
P7_TA(2011)0071RC-B7-0114/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zum Anstieg der Lebensmittelpreise

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zum Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu der Landwirtschaft der EU und dem Klimawandel(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa(5),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (KOM(2008)0450),

–  unter Hinweis auf die acht Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen an die G20 für das Recht auf Nahrung vom 29. Januar 2011,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2011 „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ (KOM(2011)0025),

–  unter Hinweis auf die 2003 unterzeichnete Erklärung von Maputo zu Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, in der sich afrikanische Regierungen dazu verpflichteten, mindestens 10 % ihrer nationalen jährlichen Haushaltsmittel der Landwirtschaft zuzuweisen,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise gegenwärtig den siebenten Monat in Folge Spitzenwerte verzeichnen und den höchsten Stand seit Beginn der Erhebung der Lebensmittelpreise durch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im Jahr 1990 erreicht haben, sowie dass Sprünge bei den Grundstoffpreisen zu einem destabilisierenden Faktor für die Weltwirtschaft geworden sind und zu Aufständen und Unruhen in einer Reihe von Entwicklungsländern und in jüngerer Vergangenheit auch in Algerien, Tunesien und Ägypten geführt haben,

B.  in der Erwägung, dass Schätzungen der FAO zufolge die Zahl der unterernährten Menschen in der Welt im Jahr 2010 die Marke von 925 Millionen erreicht hat und dass steigende Lebensmittelpreise in Verbindung mit unvorhersehbaren Versorgungsmängeln diese Zahl möglicherweise noch erhöhen werden, sowie in der Erwägung, dass 29 Länder der Welt Schwierigkeiten bei der Lebensmittelversorgung haben und auf Nahrungsmittelhilfe von außen angewiesen sind,

C.  in der Erwägung, dass durch die aktuellen Schwankungen der Nahrungsmittel- und Rohstoffpreise erhebliche Sorgen um das Funktionieren der Nahrungsmittelversorgung in Europa und weltweit entstanden sind, sowie in der Erwägung, dass die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen sowohl in Industrie- als auch in den Entwicklungsländern vom Preisanstieg bei Nahrungsmitteln am härtesten betroffen sind, und dass die hohen Lebensmittelpreise Millionen von Menschen in eine Situation der Ernährungsunsicherheit drängen und die langfristige weltweite Ernährungssicherheit bedrohen; in der Erwägung, dass laut FAO Ernährungssicherheit das Recht auf Nahrung und den Zugang zu gesunder Ernährung für alle umfasst,

D.  in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union immer noch Armut und Hunger gibt, dass 79 Millionen Menschen in der EU noch immer unterhalb der Armutsgrenze (60 % des mittleren Einkommens in dem jeweiligen Staat) leben und dass im vergangenen Winter 16 Millionen EU-Bürger von Wohltätigkeitsorganisationen ausgegebene Lebensmittelhilfen in Anspruch genommen haben, sowie in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit ein wichtiges Thema für Europa ist und auf EU-Ebene und darüber hinaus Abstimmung zwischen den einzelnen Politikfeldern erfordert, insbesondere in den Bereichen GAP, Energiepolitik, Forschung, Entwicklung und Handel,

E.  in der Erwägung, dass der weltweite Wirtschaftsabschwung sowie der Anstieg der Lebensmittel- und Treibstoffpreise die Ernährungssituation in vielen Entwicklungsländern – insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern – verschlechtert und die Fortschritte des letzten Jahrzehnts bei der Verringerung der Armut teilweise zunichte gemacht haben,

Faktoren, die zum Anstieg der Lebensmittelpreise beitragen

F.  in der Erwägung, dass eine Reihe von regelmäßig auftretenden Faktoren die ausreichende weltweite Nahrungsmittelerzeugung beeinträchtigen können, etwa extreme Wetterereignisse wie z. B. Überschwemmungen und Dürren, die durch den Klimawandel zunehmend verstärkt werden, die eingeschränkte Verfügbarkeit natürlicher Rohstoffe und die wachsende Nachfrage nach Lebensmitteln durch eine weltweit steigende Bevölkerung, die enge Koppelung zwischen Energieversorgungs- und Ernährungssicherheit im Kontext eines sehr niedrigen Stands der weltweiten Lebensmittelvorräte, die verstärkte Erzeugung von Biokraftstoffen und die zunehmende Verfütterung von Getreide an Vieh, die wachsende Spekulation mit Lebensmitteln und die Abhängigkeit vieler Entwicklungsländer von Lebensmitteleinfuhren aufgrund von Konflikten oder gescheiterten Strategien im Bereich der Ernährungssicherheit,

G.  in der Erwägung, dass die Folgen des Klimawandels in der Landwirtschaft – in erster Linie die Verringerung der Ernteerträge durch immer wieder auftretenden Wassermangel, Dürren oder durch gegenteilige Phänomene wie Überschwemmungen und Erdrutsche – die landwirtschaftliche Tätigkeit in der EU und in den Entwicklungsländern, die jeweils in Bezug auf zahlreiche landwirtschaftliche Grundstoffe weit davon entfernt sind, sich selbst versorgen zu können, gravierend beeinträchtigen,

H.  in der Erwägung, dass die Herausforderung darin besteht, durch Schwerpunktsetzung auf nachhaltige Erzeugung „aus weniger mehr“ zu machen, weil die verfügbaren natürlichen Rohstoffquellen stark beansprucht werden, und in der Erwägung, dass eine Förderung der landwirtschaftlichen Produktion in Entwicklungsländern die Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit in Fällen von Nahrungsmittelknappheit verbessert,

I.  in der Erwägung, dass die jüngsten Preisschwankungen Bedenken im Hinblick auf die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungsketten in Europa und weltweit hervorgerufen haben und dass in der Mitteilung der Kommission „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (KOM(2009)0591) gravierende Probleme in der Lieferkette benannt werden, beispielsweise Missbrauch von Marktmacht, unlautere Praktiken in der Vertragsgestaltung wie Zahlungsverzögerung, einseitige Vertragsänderungen, Vorabzahlungen als Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen, beschränkter Marktzugang, fehlende Informationen über die Preisbildung und die Verteilung der Gewinnspannen in der Lebensmittelversorgungskette, die in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration in den Bereichen Agrarzulieferer, Großhandel und Einzelhandel stehen, sowie in der Erwägung, dass die gesamte Lieferkette in eine Analyse der Lebensmittelpreise und ihrer Entwicklung einbezogen werden muss, und in der Erwägung, dass der Lebensmittelsektor zersplittert ist und die Lieferkette mit ihren zahlreichen Zwischenhändlern lang und hoch komplex ist,

Preisschwankungen, Einkommen der Landwirte, Hilfe für Entwicklungsländer

J.  in der Erwägung, dass die Weltmärkte für Grundstoffe in Zukunft stärker und regelmäßiger von Preisschwankungen gekennzeichnet sein könnten und dass höhere Nahrungsmittelpreise vor allem aufgrund der schnell steigenden Faktorkosten sowie aufgrund der im Laufe der Zeit ständig wachsenden Kluft zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen nicht automatisch mit höheren Einkommen in der Landwirtschaft einhergehen, und in der Erwägung, dass der Anteil der Landwirte an dem Einkommen aus der Lebensmittelkette erheblich gesunken ist, während die Gewinne auf Seiten der verarbeitenden Industrie und des Einzelhandels konstant gestiegen sind, sowie in der Erwägung, dass die Verbraucherpreise gestiegen sind und dass mindestens 30 % aller weltweit erzeugten Lebensmittel auf verschiedenen Stufen entlang der Lebensmittelkette verschwendet werden,

K.  in der Erwägung, dass der Anteil der Hilfsleistungen an die Entwicklungsländer, der in die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums fließt, in den vergangenen drei Jahrzehnten dramatisch gesunken ist, und in der Erwägung, dass die Investitionen in nachhaltige Agrar- und Ernährungswirtschaft in den Entwicklungsländern aufgrund einer Verschiebung der Prioritäten hin zu einer exportorientierten Produktion gesunken sind, was zu einer weiteren Schwächung der lokalen Kapazität geführt hat, Lebensmittel in ausreichender Menge zu erzeugen und zu angemessenen Preisen zu verteilen, und dass viele Entwicklungsländer ihr Potenzial für die Erzeugung von Lebensmitteln nicht ausschöpfen; in der Erwägung, dass ein schwerwiegendes Hindernis für eine höhere landwirtschaftliche Produktion in den Entwicklungsländern darin besteht, dass Kleinerzeuger oft keinen Zugang zu Mikrokrediten für Investitionen haben, was in einigen Fällen darauf zurückzuführen ist, dass diese Landwirte nicht Eigentümer des von ihnen bewirtschafteten Landes sind,

L.  in der Erwägung, dass insbesondere in den Entwicklungsländern große Landflächen von internationalen Unternehmen aufgekauft wurden, häufig ohne die Zustimmung der Grundbesitzer, und dass dieses Land nicht immer für die Erzeugung von Lebensmitteln, sondern zum Teil auch für die Erzeugung von Exportgütern wie Holz genutzt wird, sowie in der Erwägung, dass derartige Entwicklungen das Potenzial von Entwicklungsländern für die Erzeugung von Lebensmitteln gefährden,

Notwendigkeit der Verbesserung der Ernährungssicherheit

1.  bestätigt, dass die weltweite Ernährungssicherheit für die Europäische Union und die Entwicklungsländer eine Angelegenheit von höchster Dringlichkeit ist, und fordert unverzügliche und kontinuierliche Maßnahmen, um die Ernährungssicherheit für die EU-Bürger und weltweit sicherzustellen; betont, dass die Verbraucher Lebensmittel zu angemessenen Preisen kaufen können sollten und dass gleichzeitig ein angemessener Lebensstandard für die Landwirte sichergestellt werden sollte;

2.  vertritt die Auffassung, dass das Recht auf Nahrung ein grundlegendes Menschenrecht ist, das dann erfüllt ist, wenn alle Menschen jederzeit ohne physische und oder wirtschaftliche Hindernisse Zugang zu angemessener, gesundheitlich unbedenklicher und nährstoffreicher Nahrung haben, um ihre Bedürfnisse und Vorlieben hinsichtlich einer für ein aktives und gesundes Leben erforderlichen Ernährung befriedigen zu können;

3.  betont, dass eine starke und nachhaltige Landwirtschaft in der ganzen EU und ein florierender und zukunftsfähiger ländlicher Raum, gestützt durch eine starke GAP, wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung des Problems der Ernährungssicherheit sind; betont die Bedeutung der GAP als Mittel zur Sicherung der Nahrungsmittelerzeugung in der Europäischen Union;

4.  bekräftigt, dass die EU verpflichtet ist, die Ernährungssicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten, und dass die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU dazu entscheidend beiträgt; weist darauf hin, dass die aufgrund von steigenden Produktionskosten und Preisschwankungen sinkenden Einkommen die Fähigkeit der Landwirte zur Weiterführung der Produktion beeinträchtigen; weist auf die Kosten hin, die den europäischen Landwirten durch die Einhaltung der weltweit anspruchsvollsten Normen für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Tierschutz und Arbeitsbedingungen entstehen; betont, dass die Landwirte für diese zusätzlichen Kosten und ihre Leistung der Schaffung von Gütern für die Allgemeinheit honoriert werden müssen;

Herausforderungen durch den Klimawandel

5.  ist sich über die große Herausforderung im Klaren, die der Klimawandel für die Verwirklichung der Ernährungssicherheit darstellt, vor allem da Häufigkeit und Ausmaß von Klimaereignissen wie Dürren, Überschwemmungen, Bränden und Stürmen zunehmen, die die natürlichen Ressourcen und die Ernteerträge verringern werden; bekundet seine Besorgnis über die einseitigen Maßnahmen durch von Klimaereignissen betroffene Länder oder Regionen und die schwerwiegenden Folgen, die diese Maßnahmen auf den Weltmärkten nach sich ziehen; fordert die Kommission auf, die Durchführung der Rechtsvorschriften in Bezug auf den Klimawandel in den Mitgliedstaaten zu überwachen; betont, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sowie Anpassungsmaßnahmen mit dem Ziel einer verbesserten Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt und Wirtschaft dringend erforderlich sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen für Risikoverhütung und -management zu treffen, um die negativen Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die landwirtschaftliche Erzeugung möglichst gering zu halten;

6.  fordert mit Blick auf den Klimawandel koordinierte Maßnahmen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern, insbesondere bei Technologietransfer und Kapazitätsaufbau; unterstreicht, dass die Bekämpfung des Klimawandels in alle einschlägigen EU-Politikbereiche, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit, einbezogen werden muss, und spricht sich dafür aus, dass in der Berufsausbildung ein Schwerpunkt auf die Anpassung an den Klimawandel sowie auf Verfahren der verantwortungsbewussten Landbewirtschaftung gelegt werden sollte, z. B. bezüglich Bodennutzung und Wasserwirtschaft, um den Verlust von Ackerland durch Bodenerosion oder Versalzung zu verhindern;

Verbesserte Entwicklungshilfe

7.  weist darauf hin, dass die Landwirtschaft in den meisten Entwicklungsländern einen Schlüsselsektor darstellt und vor allem Grundstoffe erzeugt, die besonders anfällig für Preisschwankungen sind;

8.  fordert die EU auf, die Entwicklung des ländlichen Raums und die Ausweitung von Investitionen im Bereich Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu unterstützen und dabei vor allem die vordringlichsten Erfordernisse im Kampf gegen den Hunger, die bäuerlichen Kleinbetriebe und Programme zur sozialen Absicherung in den Mittelpunkt zu stellen; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft in der Dritten Welt weiterzuentwickeln und einen angemessenen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU für den Agrarsektor bereitzustellen; bedauert, dass es seit den 80-er Jahren einen dramatischen Einbruch bei der Höhe der für die Landwirtschaft bereitgestellten Entwicklungshilfe gegeben hat, und begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Umkehrung dieses Trends erkannt wurde;

9.  fordert die Kommission auf, der Landwirtschaft bei gezielten, rechenschaftspflichtigen, wirksamen und transparent verwalteten Entwicklungshilfemaßnahmen einschließlich der Förderung des Marktzugangs von Landwirten Vorrang einzuräumen; fordert eine umfangreiche Aufstockung der Entwicklungshilfebeträge für die Landwirtschaft sowie Investitionen in Ausbildungsmaßnahmen, verbesserte Beratungsdienstleistungen und dezentralisierte Agrarforschung für Entwicklungsländer, damit Landwirte nachhaltige Verfahren für eine effizientere Produktion erlernen und gleichzeitig ihre Umwelt schützen, um die Ernährungssicherheit langfristig zu gewährleisten, wobei ihnen angemessene öffentliche Unterstützung z. B. durch Zugang zu Krediten, gemeinnützigen Mikrokrediten und Saatgut zukommen soll;

10.  fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, Grundbesitz als Instrument der Armutsbekämpfung und als Garant der Ernährungssicherheit zu fördern, indem sie die Eigentumsrechte stärken und Landwirten, Kleinunternehmen und lokalen Gemeinschaften Zugang zu gemeinnützigen Mikrokrediten verschaffen; betont, wie wichtig neue Investitionen zur Verbesserung der Kapazitäten von Kleinerzeugern, in wirksamere Technologien der Wasserbewirtschaftung sowie in die Wiederherstellung der Bodennährstoffe sind;

11.  weist darauf hin, dass in Entwicklungsländern verbesserte landwirtschaftliche Produktionsmethoden einschließlich preisgünstiger Technologien eingeführt werden müssen, dass Agrarforschung betrieben und die Produktivität gesteigert werden müssen, um die Nachhaltigkeit zu verbessern und die negativen Auswirkungen der Ernährungsunsicherheit abzuschwächen;

12.  weist darauf hin, dass die humanitäre Lebensmittelhilfe den Bedürfnissen, Herausforderungen und strukturellen Zwängen in Entwicklungsländern angepasst sein sollte; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die Lebensmittelhilfe die lokale Erzeugung sowie die Verteilungs-, Transport- und Vermarktungskapazitäten dieser Länder berücksichtigt und so dazu beiträgt, die Grundlagen für deren langfristige Ernährungssicherung zu schaffen;

Einkommen der Erzeuger und Zugang zu Betriebsmitteln

13.  stellt fest, dass unter anderem folgende Faktoren die Mechanismen zur Preisweitergabe und die Spanne zwischen den Erzeuger- und den Verbraucherpreisen am meisten beeinflussen: eine immer stärkere Konzentration entlang der Lebensmittelversorgungskette, der Verarbeitungsgrad der Produkte, Preisanstiege in Verbindung mit anderen externen Kostenfaktoren und Spekulation mit landwirtschaftlichen Grundstoffen;

14.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten der landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren rascher ansteigen als die der Agrarerzeugnisse; befürchtet, dass dies zu einer Einschränkung der Produktion führen könnte, was die Nahrungsmittelkrise in der Europäischen Union und weltweit noch verschärfen würde; hebt hervor, dass sich die Konzentration im Betriebsmittelsektor vernichtend auf die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft auswirkt, indem sie deren Abhängigkeit von wenigen Unternehmen für den Erwerb von Saatgut und Spezialdüngern erhöht; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der zunehmenden Konsolidierung dafür zu sorgen, dass in der in die Lebensmittelversorgung eingebundenen Betriebsmittelindustrie ein frei funktionierender Markt besteht;

15.  bringt seine Besorgnis über die niedrigen Einkommen der Landwirte in der EU zum Ausdruck; stellt fest, dass die aufgrund von steigenden Produktionskosten und Preisschwankungen sinkenden Einkommen die Möglichkeiten der Landwirte zur Aufrechterhaltung der Produktion beieinträchtigen und dass die Landwirte daher nicht von den gestiegenen Lebensmittelpreisen profitieren; ist fest davon überzeugt, dass die Ernährungssicherheit beeinträchtigt wird, wenn diese Probleme nicht in hinreichendem Maße angegangen werden;

Lebensmittel- und Energieerzeugung

16.  weist darauf hin, dass Energieversorgungssicherheit und Ernährungssicherheit eng aneinander gekoppelt sind; stellt fest, dass die Energiekosten ein entscheidender Faktor für das Maß der Rentabilität der in hohem Maße vom Erdöl abhängigen Landwirtschaft sind; befürwortet Maßnahmen, durch die die Landwirte einen Anreiz erhalten, ihre Energieeffizienz zu steigern und alternative Energiequellen zu erschließen; fordert die EU und die nationalen Regierungen auf, Kampagnen ins Leben zu rufen und strukturelle Änderungen einzuleiten, um die Verschwendung von Lebensmitteln auf ein Minimum zu reduzieren;

17.  ist jedoch der Auffassung, dass bei den verstärkten Bemühungen um den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und die Erfüllung der für 2020 gesetzten Ziele den Auswirkungen auf die Nahrungsmittelerzeugung und -versorgung Rechnung getragen werden muss; betont, dass ein empfindliches Gleichgewicht zwischen der Deckung des Nahrungsmittel- und der des Brennstoffbedarfs besteht;

Forschung

18.  betont die Bedeutung staatlich finanzierter Forschung, die dazu dient, die Ernährungssicherheit zu fördern; fordert Investitionen nicht nur in die Erforschung neuer Technologien, sondern auch in umfassende und nachhaltige Bewirtschaftungsformen, die der langfristigen Ernährungssicherheit dienen; hebt dabei die Pionierrolle hervor, die beispielsweise eine EU-Technologieplattform für ökologische Agrarforschung in diesem Bereich spielen könnte;

Transparenz auf Grundstoffmärkten und Maßnahmen gegen Spekulationen

19.  begrüßt die gegenwärtigen Bemühungen, Aufklärungsarbeit hinsichtlich der internationalen Preisbildungsmechanismen für Lebensmittelgrundstoffe zu leisten (insbesondere die Initiative der französischen G20-Präsidentschaft und des 3. Gipfeltreffens der Agrarminister in Berlin); fordert die Kommission auf, sich um bessere Kenntnis aller Faktoren zu bemühen, die die kurz- und langfristigen Preisschwankungen auf den Märkten für Lebensmittelgrundstoffe beeinflussen, insbesondere hinsichtlich des Ausmaßes des Zusammenspiels zwischen allen Formen der Spekulation und Preisschwankungen auf den Agrarmärkten sowie hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Energiemärkten und Lebensmittelpreisen; ist der Auffassung, dass eine derartige gründliche wirtschaftliche Analyse der relevanten Preisbildungsmechanismen die Entscheidungsträger der EU besser in die Lage versetzen wird, sinnvolle Maßnahmen auf einer fundierten Informationsgrundlage zur Eindämmung der Auswirkungen der Lebensmittelpreisschwankungen zu ergreifen;

20.  nimmt die Mitteilung der Kommission „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ zur Kenntnis und begrüßt die Aufmerksamkeit, die die Kommission diesem Thema bisher gewidmet hat; fordert die Kommission auf, die Informationsflüsse zu verbessern, mit denen zeitnahe und hochwertige Daten über die Marktentwicklung unter Berücksichtigung der Verlagerung von Beständen zur Verfügung gestellt werden; hebt jedoch hervor, dass verbesserte Informationsflüsse allein nicht die Lösung für die Bekämpfung der Instabilität der Märkte darstellen; ist der Ansicht, dass ein nachdrücklicherer Ansatz zur Bewältigung des Problems notwendig sein könnte, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung der Transparenz auf den Grundstoffmärkten; betont die Schwierigkeiten, mit denen Landwirte in Zeiten äußerst instabiler Märkte und Preise konfrontiert sind; weist auf die Planungsprobleme hin, die Landwirte in Zeiten extremer Instabilität haben; fordert die Kommission auf, umgehend wirksame und tragfähige Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Volatilität auf den Agrarmärkten begegnet werden kann; ist der Ansicht, dass dies als entscheidender Faktor dazu beiträgt, die Erhaltung der Agrarproduktion in der Europäischen Union sicherzustellen;

21.  betont, dass starken Preisschwankungen ohne ein angemessenes Niveau an Interventionsbeständen bzw. strategischen Beständen nicht wirksam begegnet werden kann; ist daher der Ansicht, dass Marktinterventionsmechanismen in der künftigen GAP eine wesentliche Rolle spielen müssen;

22.  fordert transparentere, hochwertigere und aktuellere Angaben über Lebensmittelreserven und -vorräte sowie über die Preisbildung auf internationaler Ebene, wie sie in der vor kurzem angenommenen Mitteilung der Kommission „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ gefordert werden; fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die überhand nehmende Spekulation auf den Grundstoffmärkten vorzugehen; betont, dass entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Bemühungen um die Regulierung der Finanzmärkte auf internationaler und EU-Ebene getroffen werden sollten;

23.  fordert die G20 auf, die Schaffung von präventiven Mechanismen gegen übermäßig starke Preisschwankungen zu koordinieren und sich für eine Regulierung einzusetzen, die konkret auf die Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und der Krise in der Landwirtschaft zugeschnitten ist; fordert die G20 ferner auf, die Konvergenz der Vorschriften über Lebensmittel und landwirtschaftliche Grundstoffe sicherzustellen und Staaten, die nicht zu den G20 zählen, mit einzubeziehen; fordert wirksame, international koordinierte Lösungsansätze für ein Vorgehen gegen exzessive Preisschwankungen; fordert, Missbrauch und Manipulationen im Bereich der Lebensmittelpreise als potenzielle Risiken für die weltweite Ernährungssicherheit auf internationaler Ebene zu bekämpfen; missbilligt die missbräuchlichen Aktivitäten von Spekulanten auf dem Gebiet der weltweit benötigten Grundstoffe, der Agrarrohstoffe und der Energie, die die Preisschwankungen vergrößern und die weltweite Nahrungskrise verschärfen;

24.  fordert die Kommission auf, in die bevorstehende Überprüfung der Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Richtlinie über Marktmissbrauch angemessene Vorschläge aufzunehmen, um den Problemen auf den Märkten für Lebensmittel- und Agrargrundstoffe zu begegnen;

25.  befürwortet in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente, die ein transparenteres Geschäftsverhalten vorschreiben sollten; weist darauf hin, dass Finanzinstrumente der Wirtschaft dienen und der Landwirtschaft helfen sollten, Krisen und Klimaereignisse zu bewältigen, während die Spekulation gleichzeitig daran gehindert werden sollte, Agrarbetriebe, die eigentlich effizient arbeiten, zu gefährden;

26.  unterstreicht die wichtige Rolle, die derzeit der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) bei der Überwachung der Grundstoffmärkte zukommt; ersucht die Kommission, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, der ESMA weiterreichende Befugnisse zu übertragen, um Manipulation und Missbrauch auf den Grundstoffmärkten zu verhindern;

27.  befürwortet ein energischeres Vorgehen der EU gegen das Problem der Preismanipulation, auch durch ein Mandat für die Aufsichtsbehörden und -gremien zur Einschränkung der missbräuchlichen Spekulation; ist der Auffassung, dass Grundstoffderivate sich von anderen Finanzderivaten unterscheiden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Handel mit Nahrungsmittelderivaten in möglichst großem Umfang auf Anleger beschränkt ist, die in unmittelbarer Beziehung zu den Agrarmärkten stehen;

28.  vertritt die Auffassung, dass von einem zielgerichteten weltweiten System von dezentralen regionalen und lokalen Nahrungsmittelvorräten mit Notreserven zur Verringerung des Hungers und regionalen Beständen zur Regulierung der Lebensmittelpreise und zur Linderung von Hungersnot bei Preissprüngen großer Nutzen zu erwarten wäre, da dieses bei Preissprüngen den weltweiten Handel erleichtern würde und ein Mittel gegen ein Wiederaufleben des Protektionismus und gegen den Druck auf die weltweiten Nahrungsmittelmärkte böte; vertritt die Ansicht, dass diese Vorräte auf den am besten geeigneten Ebenen unter Einbeziehung lokaler, regionaler und nationaler Behörden und einer Koordinierungsstelle unter der Federführung der FAO der Vereinten Nationen bewirtschaftet werden sollten, wobei die Erfahrungen der FAO und des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in vollem Umfang genutzt werden sollten;

Handel

29.  fordert von den Verhandlungsführern der EU, auch andere als nur handelsbezogene Themen in die WTO-Verhandlungen aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Agrareinfuhren aus Drittländern den europäischen Verbrauchern die gleichen Garantien in Bezug auf Umweltschutz, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Qualität bieten wie die EU-Landwirte; betont erneut seine Unterstützung für ein auf WTO-Ebene möglichst bald zu erreichendes ausgewogenes Abkommen als wesentliches Element in Hinblick auf weltweite Ernährungssicherheit; betont in diesem Zusammenhang erneut, dass ungerechtfertigte unilaterale Handelshemmnisse zu den Schwierigkeiten bei der weltweiten Lebensmittelversorgung beitragen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass internationale und bilaterale Handelsabkommen europäischen Landwirten eine nachhaltige Zukunftsperspektive bieten und die Fortführung der Lebensmittelerzeugung der EU, die Existenz bäuerlicher Kleinbetriebe und den weltweiten Zugang zu Nahrungsmitteln sicherstellen;

30.  fordert die nationalen Regierungen auf, gemäß den Empfehlungen der FAO keine Maßnahmen zur Einschränkung von Exporten zu ergreifen, da diese die Unsicherheit der Märkte noch verstärken und Störungen auf den Weltmärkten bewirken und so möglicherweise die Weltmarktpreise weiter in die Höhe treiben können;

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31.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0006.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0302
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0286.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0131.
(5) ABl . C 117 E vom 6.5.2010, S. 180.

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