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Verfahren : 2010/2050(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0037/2011

Eingereichte Texte :

A7-0037/2011

Aussprachen :

PV 09/03/2011 - 14
CRE 09/03/2011 - 14

Abstimmungen :

PV 10/03/2011 - 9.3
CRE 10/03/2011 - 9.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0096

Angenommene Texte
PDF 246kWORD 82k
Donnerstag, 10. März 2011 - Straßburg
Vorgehensweise der EU gegenüber dem Iran
P7_TA(2011)0096A7-0037/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2011 zur Vorgehensweise der EU gegenüber dem Iran (2010/2050(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, einschließlich seiner Entschließung vom 8. September 2010 zur Lage der Menschenrechte in Iran, insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami (1), vom 10. Februar 2010 zur Lage im Iran(2) und vom 22. Oktober 2009zu Iran(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe(4),

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten der Iran gehört,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der USA vom 8. Februar 2010, in der die iranische Regierung aufgefordert wird, ihre Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte einzuhalten,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend: „die Hohe Vertreterin“), Catherine Ashton, vom 24. September 2010 zu den „empörenden und unannehmbaren“ Aussagen des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinedschad vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der EU zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die auf dem Europäischen Rat von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 angenommen wurde, sowie auf die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vom 10. Dezember 2003,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin vom 23. September 2010, mit der der Bombenanschlag in Mahabad (Iran) verurteilt wird,

  unter Hinweis auf den Bericht über die Durchführung der Europäischen Sicherheitsstrategie mit dem Titel „Sicherheit schaffen in einer sich wandelnden Welt“, der vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2008 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 22. September 2010 im Namen der E3+3 über eine frühzeitige Lösung auf dem Verhandlungsweg in Bezug auf den Atomstreit mit dem Iran,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. August 2010 im Namen der Europäischen Union zur Verurteilung von sieben führenden Vertretern der Baha'i,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin vom 16. Juli 2010, mit der die Anschläge im Iran verurteilt werden,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. März 2010 zum freien Zugang zu Informationen im Iran,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 6. Juli 2010 zu den bevorstehenden Hinrichtungen im Iran,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. Juni 2010 im Namen der Europäischen Union zur gravierenden Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009,

–  unter Hinweis darauf, dass laut Informationen des Statistischen Amts des Iran die Arbeitslosenrate im Iran im Frühjahr 2010 auf 14,6 % angestiegen ist und die Zahl der Arbeitslosen auf über 3,5 Millionen geschätzt wird,

–  unter Hinweis darauf, dass der Iran eine Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags ist, dadurch seinen Verzicht auf den Erwerb von Nuklearwaffen erklärt hat und somit rechtlich verpflichtet ist, seine gesamten nuklearen Tätigkeiten, einschließlich des nuklearen Materials, bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) offenzulegen und sie unter deren Obhut zu stellen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der IAEO vom 27. September 2005, wonach der Iran seine Verpflichtungen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags nicht erfülle,

–  unter Hinweis darauf, dass in sechs Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (1696, 1737, 1747, 1803, 1835 und 1929) bekräftigt wurde, dass die Aussetzung der Anreicherung von Kernmaterial sowie andere Anforderungen eine Voraussetzung für die Wiederherstellung der Rechte des Iran im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags darstellen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Generaldirektors der IAEO, Yukiya Amano, in seinem vierteljährlichen Bericht an den Gouverneursrat der IAEO vom 18. Februar 2010, wonach der Iran die in den einschlägigen Resolutionen des Gouverneursrates und des Sicherheitsrates enthaltenen Anforderungen nicht durchführe,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der IAEO im Hinblick auf eine Vereinbarung zur Versorgung des Teheraner Forschungsreaktors mit Kernbrennstoff im Tausch gegen schwach angereichertes Uran aus iranischen Beständen sowie unter Hinweis auf den Überbrückungsvorschlag der türkischen und der brasilianischen Regierung, der darauf abzielt, Vertrauen zu schaffen und die Verhandlungen zwischen dem Iran und der E3+3-Gruppe sowie zwischen dem Iran und der Wiener Gruppe zu erleichtern,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1929(2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, mit der neue restriktive Maßnahmen gegen den Iran verhängt werden und dem Iran eine vierte Runde von Sanktionen aufgrund seines Atomprogramms auferlegt wird,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Iran vom 26. Juli 2010 und auf die Verabschiedung eines Pakets von restriktiven Maßnahmen, die gegen den Iran in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Energie und Verkehr verhängt werden sollen, sowie einer Verordnung, mit der die Liste der Personen und Einrichtungen, deren Vermögenswerte eingefroren werden, erweitert wird,

–  unter Hinweis auf die zusätzlichen Sanktionen gegen den Iran, die die USA, Japan, Kanada und Australien angekündigt haben,

–  unter Hinweis auf das seit langem bestehende Engagement der Europäischen Union im Hinblick auf die Erzielung einer diplomatischen Lösung des Atomstreits mit dem Iran,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0037/2011),

A.  in der Erwägung, dass die Islamische Republik Iran (im Folgenden als Iran bezeichnet) vor einer Reihe von politischen Herausforderungen steht – von Machtkämpfen zwischen rivalisierenden Fraktionen innerhalb der herrschenden Eliten des Landes bis hin zu einer lähmenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Malaise, einer problematischen regionalen Sicherheitslage und der steigenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung im Iran –, von denen viele das Ergebnis der Politik des iranischen Regimes selbst sind,

B.  in der Erwägung, dass die politische Entwicklung im Iran nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009, die nach allgemeiner Auffassung von Wahlbetrug gekennzeichnet waren, gezeigt hat, dass ein großes Potenzial für einen vom Volk ausgehenden demokratischen Wandel in diesem Land besteht, bei dem seine kraftvolle und aktive Gesellschaft eine zentrale Rolle spielt, unter Hinweis darauf, dass die Reformkräfte am ehesten mit der Grünen Bewegung gleichgesetzt werden, die während der Massenproteste gegen Präsident Ahmadinedschads Wiederwahl Gestalt angenommen hat,

C.  in der Erwägung, dass Irans Sicherheitskräfte, die Revolutionsgarden, die Basij-Milizen und die Polizei hart vorgegangen sind und Tausende friedlicher Demonstranten und Dissidenten willkürlich festgenommen haben, darunter auch Studenten und Hochschulmitarbeiter, Frauenrechtsaktivisten, Gewerkschafter, Rechtsanwälte, Journalisten, Blogger, Geistliche und prominente Menschenrechtsverteidiger, wodurch eindeutig versucht werden sollte, Kritiker einzuschüchtern und abweichende Meinungen zu unterdrücken; in der Erwägung, dass die Justiz Massenschauprozesse gegen Hunderte bekannter Reformer und Aktivisten inszenierte, die zur Verurteilung einiger Betroffener zu langen Gefängnisstrafen und sogar zu Todesurteilen führten,

D.  in der Erwägung, dass seit Präsident Ahmadinedschads Wahl im Jahr 2005 die iranischen Revolutionsgarden Finanzmittel, die sie seit den 1980er Jahren akkumuliert haben, dazu verwenden, Staatsbetriebe und über die Teheraner Börse privatisierte Unternehmen aufzukaufen,

E.  in der Erwägung, dass die grundlegenden Menschenrechte der Iraner – das Recht auf Leben, auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Inhaftierung und Folter sowie auf Schutz vor jeder Form der Diskriminierung – weiterhin ungestraft verletzt werden,

F.  in der Erwägung, dass der Iran zu den Ländern im Nahen Osten mit den meisten Internetanschlüssen zählt und nach den USA und China die drittgrößte „Blogosphäre“ der Welt ist; in der Erwägung, dass es kein Zufall ist, dass der Telekommunikationsbereich und das Internet seit den Wahlen vom Juni 2009 regelmäßig gestört werden,

G.  in der Erwägung, dass der Iran nach wie vor an der Todesstrafe festhält und eines der drei Länder der Welt ist, in denen die meisten Hinrichtungen vollstreckt werden; in der Erwägung, dass der Iran die höchste Zahl von Hinrichtungen jugendlicher Straftäter aufweist sowie in der Erwägung, dass der Iran weiterhin die Todesstrafe durch Steinigung praktiziert, was im Widerspruch zum Zweiten Fakultativprotokoll des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte steht,

H.  in der Erwägung, dass zahlreiche Iraner aus politischen Gründen hingerichtet wurden, unzählige weiterhin in Gefängnissen inhaftiert sind und Hunderte gezwungen wurden, aus Angst um ihr Leben und/oder vor einer Inhaftierung auf unbestimmte Zeit, Verhören und Folter aus dem Land zu fliehen,

I.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen im Iran (z. B. die Islamische Menschenrechtskommission und die Artikel-90-Kommission) mit der Regierung zusammenarbeiten und nach wie vor weitgehend unbedeutend sind,

J.  in der Erwägung, dass das Atomprogramm des Iran auch in der Vergangenheit von Geheimhaltung gekennzeichnet war, was die Glaubwürdigkeit der Behauptungen des Iran, wonach das Programm nur friedlichen Zwecken diene, untergraben hat,

K.  in der Erwägung, dass der Iran immer noch seinen Verpflichtungen aus allen einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – wie der jüngsten Entschließung 1929 (2010) – und sämtlichen Anforderungen des IAEO-Gouverneursrates nachkommen muss, die den uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang der Mitarbeiter der Organisation zu allen Orten, Gerätschaften, Personen und Dokumenten vorsehen, wie dies für eine ordnungsgemäße Inspektion der nuklearen Absichten des Iran notwendig wäre und die es der IAEO ermöglichen würde, ihre Rolle als Atomenergiebehörde zu erfüllen,

L.  in der Erwägung, dass einige Maßnahmen der iranischen Regierung eine Bedrohung der Stabilität und des Friedens in der Region darstellen; in der Erwägung, dass sich Israel und insbesondere die Golfregion durch die aggressive und gezielte Rhetorik des Iran, die Fortführung seines Atomprogramms sowie seine Unterstützung für die Hisbollah und die Hamas eingeschüchtert fühlen; in der Erwägung, dass auf der anderen Seite das Stabilisierungspotenzial, das der Iran durchaus wiedererlangen könnte, der gesamten Region zugute käme, unter der Voraussetzung, dass er seine internationalen Beziehungen – insbesondere zu seinen Nachbarn – normalisiert, dass er die Sorgen in Bezug auf die wahren Absichten seines Atomprogramms endgültig aus dem Weg räumt und dass er für eine bessere Achtung der Menschenrechte Sorge trägt,

M.  in der Erwägung, dass der Iran zwei Generationen afghanischer Flüchtlinge im Land aufgenommen hat, die eine Grundversorgung im Gesundheits- und Bildungsbereich in Anspruch nehmen konnten; in der Erwägung, dass im Jahr 2010 mehr als eine Million registrierter Afghanen im Iran lebten, sowie in der Erwägung, dass der Iran nur begrenzte internationale Unterstützung in diesem Bereich erhalten hat,

N.  in der Erwägung, dass der Iran zu den drei Ländern der Welt mit den größten nachgewiesenen Öl- und Gasreserven zählt,

O.  in der Erwägung, dass es eine bemerkenswerte Vertiefung der Beziehungen zwischen dem Iran und der Türkei gegeben hat; in der Erwägung, dass der Iran seine staatlichen und nicht-staatlichen Verbündeten Syrien, die Hisbollah und die Hamas sowie die Muslimische Bruderschaft benutzt, um die Region zu destabilisieren,

P.  in der Erwägung, dass Artikel IV des NVV Folgendes besagt: „Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche zivile Zwecke zu entwickeln“,

Innere Lage

1.  nimmt die interne politische Situation, insbesondere was die Demokratie betrifft, mit Besorgnis zur Kenntnis; nimmt auch den Wunsch des iranischen Volkes – insbesondere der jüngeren Generation – nach demokratischem Wandel zur Kenntnis und bedauert zutiefst, dass die Regierung und das Parlament des Iran offensichtlich nicht in der Lage sind, auf die verständlichen Forderungen der iranischen Bürger einzugehen; betont, dass die Unzufriedenheit der Bevölkerung über die iranische Regierung als Folge der ernsten sozioökonomischen Lage, gepaart mit dem Fehlen von Freiheit und der grundlegenden Achtung der Menschenwürde innerhalb des Iran, als größte Herausforderungen ausschlaggebend dafür sein werden, ob sich das iranische Regime halten kann;

2.  unterstreicht, dass der demokratische Wandel nicht von außen oder gar mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden kann, sondern dass er durch einen friedlichen demokratischen Prozess erreicht werden muss; drückt seine Bewunderung für den Mut der Zehntausenden Iraner aus, die weiterhin mit dem Ruf nach größerer Freiheit und mehr demokratischen Rechten in der Islamischen Republik Iran ihre beruflichen Karrieren und ihr Leben riskieren;

3.  weist darauf hin, dass – obwohl Präsident Ahmadinedschad im Jahr 2005 auf einer Plattform der sozialen Gerechtigkeit und des wirtschaftlichen Populismus gewählt wurde – sich die innenpolitischen Probleme des Iran trotz steigender Ölpreise weiter verschärft haben; bedauert daher das Ziel von Präsident Ahmadinedschad, seine politische Position zu Hause durch eine radikale internationale Agenda abzustützen – in der Erwartung, dass eine extrem anti-westliche und anti-israelische Haltung die Führungsposition des Iran in der muslimischen Welt stärken werde;

4.  stellt fest, dass frühere iranische Massenbewegungen auf dem doppelten Streben nach Wohlstand und nach Freiheit basierten, und dass dies nach wie vor unerfüllte Versprechen der Revolution von 1979 sind; stellt ferner fest, dass wirtschaftliche Probleme, wie Inflation, Korruption, hohe Arbeitslosenraten, Energieknappheit, ein ineffizienter Staatssektor und die Verschwendung öffentlicher Mittel in den letzten Jahren drastisch angestiegen sind;

5.  stellt fest, dass sich in der Reformbewegung ein ganzes Spektrum an intellektuellen Trends und politischen Programmen vereint, die von dem Wunsch nach einer schrittweisen Modernisierung der staatlichen Einrichtungen des Iran bis zu dem Ziel einer völligen Erneuerung des Regimes reichen;

6.  bringt seine Solidarität mit den Millionen Iranern zum Ausdruck, die seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 mit der Hoffnung, eine politische Wende im Iran herbeizuführen, auf die Straße gegangen sind;

7.  verurteilt nachdrücklich die illegale Festnahme der Oppositionsführer Mir Hossein Mousavi und Mehdi Karroubi und ihrer Ehefrauen durch iranische Sicherheitskräfte und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung; weist darauf hin, dass die Festnahme unter Nichtbeachtung des iranischen Rechts erfolgte; verurteilt die Haltung der iranischen Behörden gegenüber der Opposition, die von ihrem legitimen Protestrecht Gebrauch macht und erklärt seine Solidarität mit dem iranischen Volk bei seinen demokratischen Bemühungen; bedauert die Scheinheiligkeit der iranischen Regierung, die unangemessene Gewalt, Einschüchterung und willkürliche Festnahmen gegenüber friedlichen, in Solidarität mit dem ägyptischen Volk am 14. Februar 2011 demonstrierenden Menschen zum Einsatz brachte und dabei vorbringt, die Freiheit in Ägypten zu unterstützen;

8.  verurteilt auf das Schärfste, dass das Regime die Demonstranten und die politischen Gegner nach den Wahlen von 2009 als „Feinde Allahs“ („muharib“) verurteilt hat, die nach islamischem Recht die härtesten Strafen erhalten sollten; kommt zu dem Schluss, dass während der Herrschaft des Schahs Kritik am Regime als Verbrechen galt, wohingegen sie unter dem derzeitigen Regime eine Sünde gegen den Islam darstellt;

9.  weist darauf hin, dass die Tatsache, dass die Iranischen Revolutionsgarden (IRGC) in der iranischen Gesellschaft – in militärischer, politischer und wirtschaftlicher Hinsicht – eine immer größere Rolle spielen, Anlass zu Befürchtungen im Hinblick auf eine weitere Militarisierung des Staates geben; bringt seine tiefste Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass solche Tendenzen zur Eskalation der Gewalt und Unterdrückung der politischen Gegner führen könnten;

10.  ist zutiefst besorgt über die wichtige Rolle, die der Basidsch-Studentenorganisation, die von den IRGC zentral kontrolliert wird, im Zusammenhang mit der Eindämmung und Unterdrückung abweichender Meinungen unter Studenten in der iranischen Gesellschaft zukommt, und weist darauf hin, dass die iranische Studentenbewegung einer der herausragendsten Akteure im Kampf für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit ist;

Menschenrechte

11.  fordert den Iran dringend auf, jeder Form der Diskriminierung im Land ein Ende zu setzen; ist besorgt über die Diskriminierung sowie die politische und soziale Unterdrückung, von der insbesondere die Frauen im Iran betroffen sind; fordert die iranischen Behörden auf, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung einzustellen; prangert die unmenschliche und mittelalterliche Praxis an, Personen aufgrund angeblicher Verstöße im Zusammenhang mit der Wahl des Partners oder sexueller Praktiken zum Tode zu verurteilen;

12.  ist entsetzt darüber, dass aus Jahresberichten über die Todesstrafe im Iran hervorgeht, dass die Zahl der Hinrichtungen im Jahr 2009 die höchste der letzten zehn Jahre war; weist darauf hin, dass der Iran somit weltweit das Land mit der höchsten Zahl an Hinrichtigungen pro Kopf ist; fordert den Iran auf, offizielle Statistiken über die Anwendung der Todesstrafe zu veröffentlichen; fordert den Iran ferner auf, die Todesstrafe für Straftaten, die vor Erreichen des achtzehnten Lebensjahres begangen wurden, endgültig abzuschaffen und seine Rechtsvorschriften zu ändern, die gegen die internationalen Menschenrechtsübereinkommen verstoßen, welche der Iran ratifiziert hat, wozu auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte gehören; fordert die iranischen Behörden auf, gemäß den Resolutionen 62/149 und 63/138 der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen; unterstreicht, dass die EU-Organe in diesem Zusammenhang fortwährend Druck auf den Iran ausüben müssen;

13.  verurteilt mit Nachdruck die Hinrichtung der Doppelstaatsbürgerin der Niederlande und des Iran, Zahra Bahrami, vom 29. Januar 2011 in Teheran; ist bestürzt darüber, dass die iranischen Behörden Frau Bahrami den Zugang zu konsularischem Beistand verweigerten und dass sie nicht für ein transparentes und faires Gerichtsverfahren sorgten;

14.  nimmt die Behauptung der iranischen Regierung zur Kenntnis, Diskriminierungen aus Gründen der Rasse abzulehnen; weist aber darauf hin, dass die ethnischen Minderheiten des Iran darüber klagen, dass die Provinzen, in denen sie eine Mehrheit stellen, wirtschaftlich unterentwickelt sind; verurteilt die zahlreichen Terroranschläge der Dschundollah in der Provinz Sistan-Belutschistan seit ihrer Gründung im Jahr 2003; ersucht gleichzeitig um konkrete Beweise für die Behauptung von offizieller iranischer Seite, dass die Dschundollah vom amerikanischen und britischen Geheimdienst unterstützt werden;

15.  zeigt sich äußerst bestürzt darüber, dass der Iran nach wie vor zusammen mit Afghanistan, Somalia, Saudi-Arabien, Sudan und Nigeria zu den wenigen Ländern gehört, die die Steinigung noch durchführen; fordert das iranische Parlament auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen diese grausame und unmenschliche Form der Bestrafung für rechtswidrig erklärt wird;

16.  fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in Recht und Praxis einzustellen und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen sowie der Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen; fordert insbesondere das iranische Parlament und die iranische Justiz auf, so grausame und unmenschliche Bestrafungen wie Amputation von Gliedmaßen, Steinigung und Auspeitschung, die mit den internationalen Verpflichtungen des Iran unvereinbar sind, abzuschaffen; weist die von den iranischen Justizbehörden vertretene Ansicht entschieden zurück, dass diese Formen der Bestrafung kulturell gerechtfertigt sind;

17.  erinnert an den weit verbreiteten – und gerechtfertigten – Ruf „Wo ist meine Stimme?“ der iranischen Demonstranten am 13. Juni 2009, mit dem sie ihrer Überzeugung Ausdruck verliehen, dass es bei den Wahlen am Vortag zu weitverbreitetem Wahlbetrug gekommen war, was nach wie vor ein Makel der zweiten Amtszeit von Präsident Ahmadinedschad darstellt;

18.  ist entsetzt darüber, dass es die Sicherheitskräfte ab der Nacht des 15. Juni 2009 für akzeptabel erachteten, in die demonstrierende Menschenmenge hineinzuschießen, wie Videoaufnahmen zeigen; ist zutiefst besorgt über die Ausweitung der Repressionen ein Jahr nach dem Volksaufstand im Iran, wie Berichte über willkürliche Verhaftungen, Folter, Misshandlungen und Hinrichtungen politischer Dissidenten zeigen; verurteilt die Bemühungen der iranischen Regierung, die darauf ausgerichtet sind, jede politische Opposition zum Schweigen zu bringen, sowie ihre Versuche, sich jeglicher internationalen Prüfung der Menschenrechtsverstöße, die sich während der Unruhen nach den Wahlen ereigneten, zu entziehen; fordert die EU-Organe dringend auf, den iranischen Behörden eine detaillierte Liste aller bekannten Vorfälle / gewalttätigen Aktionen gegen iranische Zivilisten nach den Wahlen vorzulegen und darauf zu bestehen, dass eine unabhängige internationale Untersuchung durchgeführt wird, deren Ergebnisse veröffentlicht werden sollten;

19.  fordert die iranischen Behörden auf, sofort alle Personen freizulassen, die für die friedliche Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden, sowie Regierungsmitglieder und Sicherheitskräfte zu verfolgen und anzuklagen, die für die Tötung, den Missbrauch und die Folterung von Familienmitgliedern von Dissidenten, Demonstranten und Inhaftierten verantwortlich sind;

20.  besteht darauf, dass die Hohe Vertreterin bei allen künftigen Verhandlungen mit dem Iran die Lage der Menschenrechte in dem Land zu einer der wichtigsten Prioritäten machen sollte; fordert die Kommission auf, sich aller ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im Iran zu bedienen; fordert sie insbesondere dringend auf, zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte zu entwickeln, um Menschenrechtsverteidiger aktiv zu schützen; betont, dass es besonders wichtig ist, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie ihren Zugang zu organisatorischen Ressourcen und Kommunikationsplattformen zu erleichtern; bestärkt die Mitgliedstaaten, das europäische „Shelter City“-Programm sowie Programme zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Technologien zur Überwachung der Medien zu unterstützen;

21.  bedauert, dass iranische Ehemänner behaupten können, ihre ehebrecherischen Beziehungen seien in Wirklichkeit ordnungsgemäße zeitweilige Ehen, während verheiratete Frauen, die des Ehebruchs bezichtigt werden, keine derartigen Gründe geltend machen können; bedauert ferner, dass es Artikel 105 des Strafrechts der Islamischen Republik einem Richter freistellt, eine Person, die des Ehebruchs angeklagt ist, einzig und allein aufgrund seines „Wissens“ zum Tod durch Steinigung zu verurteilen; bedauert außerdem die Tatsache, dass der Iran versucht, Informationen über seine Brutalität auf internationaler Ebene einzuschränken, indem er die Verurteilungen zum Tod durch Steinigung nicht öffentlich bekannt gibt;

22.  verurteilt die systematische Schikanierung von Gewerkschaftsaktivisten durch die iranischen Behörden und weist darauf hin, dass dieses Vorgehen im Widerspruch zu den Verpflichtungen steht, die der Iran im Rahmen des Verfahrens der Vereinten Nationen zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im Hinblick auf die Achtung der Rechte seiner Bürger im sozialen und wirtschaftlichen Bereich sowie ihres Rechts auf Meinungsfreiheit eingegangen ist; fordert die iranischen Behörden dringend auf, alle inhaftierten Aktivisten, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzen, freizulassen und das Recht der Gewerkschaftsaktivisten und Lehrer auf Teilnahme am Internationalen Tag der Arbeit (1. Mai) und am Nationalen Tag der Lehrer (2. Mai) zu respektieren; fordert die iranische Regierung auf, die Grundrechte der Arbeitnehmer, wie sie in den internationalen Arbeitsnormen festgelegt sind, zu achten;

23.  verurteilt die Welle der Entlassungen prominenter Universitätsprofessoren aus politischen Gründen als nicht hinzunehmenden Angriff gegen ihre Menschenrechte und die akademische Freiheit; ist der Ansicht, dass die iranischen Universitäten – auf denen lange Zeit der nationale Stolz ruhte und die von Akademikern auf der ganzen Welt bewundert wurden – durch diese Maßnahmen noch weiter politisiert und herabgewürdigt werden; fordert die iranischen Behörden auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die akademische Freiheit im Land wieder herzustellen;

24.  bedauert die Tatsache, dass im Widerspruch zur Verfassung Angehörige religiöser Minderheiten Diskriminierungen im Wohnungs- und Bildungswesen und auf dem regulären Beschäftigungssektor erdulden müssen, was junge Mitglieder dieser Minderheiten veranlasst, sich für die Auswanderung zu entscheiden; verurteilt insbesondere die systematische Verfolgung der Bahai-Gemeinde, die Verhaftungswelle von Christen im Jahr 2009 und die Schikanierung religiöser Dissidenten, Konvertierter sowie der Sufis und der Sunniten; fordert erneut die Freilassung der sieben führenden Vertreter der Bahai und ruft das iranische Parlament auf, die Rechtsvorschriften des Iran dahingehend zu ändern, dass sichergestellt ist, dass alle Mitglieder unterschiedlicher Glaubensrichtungen im Iran – gleichgültig, ob sie in der Verfassung anerkannt sind oder nicht – ihren Glauben ausüben können, ohne verfolgt zu werden, und ihnen nach dem Gesetz und in der Praxis gleiche Rechte garantiert werden;

25.  stellt fest, dass sich die Lage der iranischen NRO infolge der Demonstrationen nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 erheblich verschlechtert hat; kritisiert nachdrücklich die Tatsache, dass alle internationalen Kontakte und alle finanziellen Hilfen für NRO im Iran von den iranischen Behörden systematisch für den Versuch missbraucht werden, diese Organisationen und ihre Arbeit in Misskredit zu bringen;

26.  bringt seine ernste Besorgnis über die große Zahl an Hinrichtungen von Minderjährigen und die öffentliche Steinigung von Frauen zum Ausdruck, die jedes Jahr trotz internationaler Appelle an den Iran, sich an die Menschenrechtsnormen zu halten, vollstreckt werden;

27.  fordert die erneute Schaffung eines Mandats der Vereinten Nationen für einen Sonderberichterstatter, der Menschenrechtsverletzungen untersuchen und sich darum bemühen sollte sicherzustellen, dass diejenigen, die im Iran Menschenrechtsverletzungen begehen, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die iranischen Behörden dringend auf, den langjährigen Ersuchen mehrerer UN-Sonderberichterstatter (z. B. über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Folter, Religions- oder Glaubensfreiheit, die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten) stattzugeben und zuzulassen, dass sie den Iran offiziell besuchen;

28.  bedauert die Tatsache, dass sich im Widerspruch zu den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte die Situation der Anwälte im Iran nach den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 wesentlich verschlechtert hat, da die iranischen Behörden auf Unterdrückungsmethoden (z. B. Verhaftungen, Streichung von der Anwaltsliste, Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung, ungerechtfertigte Steuerprüfungen und sonstigen finanziellen Druck) zurückgreifen, um Anwälte an der freien Ausübung ihres Berufs zu hindern;

29.  bedauert, dass sich die Situation der Menschenrechtsverteidiger, einschließlich der im Bereich der Menschenrechte tätigen Anwälte und der Verteidiger der Rechte von Frauen, auf die die Maßnahmen besonders stark abzielen, verschlechtert; ist zutiefst besorgt über die Tatsache, dass Menschenrechtsverteidiger verschiedenen Angriffen und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt sind und davon abgehalten werden, von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch zu machen; fordert die unverzügliche Freilassung aller Menschenrechtsverteidiger und Gefangenen aus Gewissensgründen, die sich immer noch in Haft befinden;

30.  fordert die Islamische Republik Iran auf, das UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu unterzeichnen, zu ratifizieren und durchzuführen;

31.  unterstützt die Kampagne „Eine Million Unterschriften für die Änderung der diskriminierenden Gesetze“, die darauf abzielt, eine Million Unterschriften für die Änderung der diskriminierenden Gesetze gegen Frauen im Iran zu sammeln; fordert die iranischen Behörden dringend auf, die Schikanierung – auch durch die Justizbehörden – von Mitgliedern dieser Kampagne umzusetzen;

32.  fordert die iranische Regierung dringend auf, die Rechte der Frauen zu verbessern und die wesentliche Rolle, die Frauen in der Gesellschaft spielen, anzuerkennen; fordert die iranische Regierung ferner auf, den Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen; fordert das iranische Parlament erneut auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die grausame und unmenschliche Praxis der Steinigung für rechtswidrig erklärt wird; fordert die Hohe Vertreterin auf, besonderes Augenmerk auf die Rechte der Frauen im Iran zu richten und den Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani und von Zahra Bahrami bei den iranischen Behörden zur Sprache zu bringen;

33.  betont, dass die Vertreter der EU-Organe Kontakte mit Vertretern einer großen Bandbreite von politischen und sozialen Organisationen des Iran, einschließlich prominenter iranischer Menschenrechtsverteidiger, aufbauen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für Basisarbeit und menschliche Kontakte zu verstärken;

34.  verurteilt die Unterdrückung der unabhängigen Medien durch die iranischen Behörden, einschließlich der Zensur von Video- und Fotomaterial, um den Zugang zu Informationen und den Informationsfluss einzuschränken; ist in höchstem Maße besorgt darüber, dass die willkürliche Anwendung des Rechts im Iran zu einer starken Selbstzensur der Medien führt; fordert die offiziellen Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf, den Iran an seine völkerrechtliche Verpflichtung, die Freiheit der Medien zu gewährleisten, zu erinnern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, bei Treffen mit ihren iranischen Amtskollegen – mittels der Vorlage von Listen mit Namen – darauf zu bestehen, dass die vielen Tageszeitungen, deren Einstellung erzwungen wurde, wieder aufgelegt und die politischen Gefangenen freigelassen werden; verurteilt die Praxis der Ausweisung ausländischer Korrespondenten – einschließlich Journalisten namhafter europäischer Zeitungen – durch die iranische Regierung; begrüßt den Start eines Euronews-Programms in Farsi;

35.  bekundet seine Besorgnis über die Unterdrückung des kulturellen, musikalischen und künstlerischen Ausdrucks durch Zensur, Verbote und repressive Maßnahmen gegen Künstler, Musiker, Regisseure, Schriftsteller und Dichter;

36.  fordert, dass der Straflosigkeit im Iran ein Ende gesetzt wird, indem ein unabhängiges gerichtliches Überprüfungsverfahren im Iran eingeführt wird, oder mittels Überweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an das Völkerrecht anwendende Institutionen, wie den Internationalen Strafgerichtshof;

37.  begrüßt die Maßnahmen einiger Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gewährung von Zuflucht für diejenigen iranischen Menschenrechtsverteidiger, Dissidenten, Journalisten, Studenten, Frauen, Kinder und Künstler, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen, Meinungsäußerungen, sexuellen Orientierung oder anderer Formen der Ausübung ihrer Menschenrechte verfolgt werden;

Das Nukleardossier

38.  bekräftigt, ungeachtet des Rechts des Iran, im Rahmen der Regeln des Nichtverbreitungssystems nukleare Energie für friedliche Zwecke zu nutzen, dass die Proliferationsrisiken des iranischen Atomprogramms der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft weiterhin ernsthafte Sorgen bereiten, wie dies in vielen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sehr deutlich zum Ausdruck kommt;

39.  fordert die iranischen Behörden auf, die Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags zu erfüllen; verlangt mit Nachdruck, dass Teheran das Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen ratifiziert und durchführt; verurteilt die anhaltende Weigerung des Iran, uneingeschränkt mit der IAEO zusammenzuarbeiten, indem er die Arbeit der IAEO behindert, den uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang zu wichtigen Anlagen verweigert und die Benennung von Inspektoren ablehnt;

40.  betont ferner, dass der Iran gemäß einem der Leitgrundsätze des Atomwaffensperrvertrags das Recht hat, Uran zu friedlichen Zwecken anzureichern, und zur Erreichung dieses Ziels technische Hilfe erhalten darf;

41.  unterstützt den zweigleisigen Ansatz des Rates im Hinblick auf eine friedliche Verhandlungslösung für die derzeitige Pattsituation im Atomkonflikt und lobt ihn bezüglich seines neuen Gemeinsamen Standpunkts vom 26. Juli 2010, mit dem neue und weitreichende autonome Maßnahmen für den Iran eingeführt werden; bedauert, dass der Iran nicht bereit war, die Angebote, die in der jüngsten Gesprächsrunde der P5+1-Staaten mit dem Iran in Istanbul vorgelegt wurden, anzunehmen, und dass die Gespräche in der Folge scheiterten; ist aber weiterhin davon überzeugt, dass die EU eine breitere Strategie gegenüber dem Iran entwickeln sollte, die über das Nukleardossier hinausgehen und sich auch mit der Menschenrechtssituation im Iran und der Rolle des Iran in der Region befassen sollte;

42.  erinnert daran, dass in der Frage des iranischen Atomprogramms der Iran den gesamten Vereinten Nationen, und nicht nur „dem Westen“ gegenübersteht;

43.  stellt fest, dass angesichts der Weigerung des Iran, uneingeschränkt mit der IAEO zusammenzuarbeiten, weitere Sanktionen die logische Folge sind; fordert die Hohe Vertreterin und die EU-Mitgliedstaaten auf, alle Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf den Gemeinsamen Standpunkt der EU – insbesondere im Hinblick auf Ausfuhrgenehmigungen, Zoll- und Grenzkontrollen, Luftfracht und Schifffahrt – zu bewerten, um den Iran daran zu hindern, die Sanktionen zu umgehen, und um eine realistische Einschätzung im Hinblick auf die Frage vornehmen zu können, ob die Sanktionen die erwarteten Ergebnisse erzielen oder nicht; bekräftigt erneut seinen Standpunkt, dass diese Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf die Gesamtbevölkerung haben sollten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der USA, zielgerichtete Sanktionen gegen iranische Amtspersonen zu verhängen, denen nachgewiesen wurde, dass sie verantwortlich für oder mitschuldig an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen sind, die seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 begangen wurden; fordert den Rat auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen;

44.  ist der Ansicht, dass weltweit erneute Anstrengungen erforderlich sind, um die Welt von der Bedrohung durch Kernwaffen zu befreien; begrüßt den Aufruf von Präsident Obama zu nuklearer Abrüstung und fordert die Hohe Vertreterin auf, dieses Thema zu einer ihrer Prioritäten in den Fragen, die sie mit den Mitgliedstaaten behandelt, sowie bei ihren Kontakten mit den Regierungen im Nahen Osten und Asien zu machen;

45.  fordert Kommission, Rat und die Mitgliedstaaten der EU auf, die Handelsbeziehungen mit dem Iran – über die Sanktionen hinausgehend – im Hinblick auf das Ziel zu überprüfen, die Menschenrechtsverletzungen infolge der Ausfuhr von nach europäischem Standard gebauten Technologien in den Iran, einschließlich Mobiltelefonen, Kommunikationsnetzen, Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Überwachungstechnologien und Software für Internet-Scanning und -Zensur und Data Mining, auch von personenbezogenen Daten, einzuschränken; ersucht die Kommission, einen Vorschlag für eine Verordnung über ein neues Lizenzsystem vorzulegen, wenn aus dieser Prüfung hervorgeht, dass gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist;

46.  fordert die Kommission und den Rat auf, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um die Ausfuhr von Überwachungstechnologie (insbesondere Überwachungszentralen) durch EU-Unternehmen in den Iran zu verbieten;

47.  fordert den Europäischen Rat auf, die Liste mit iranischen Personen, die Verbindungen zu den iranischen Atom- und Waffenprogrammen und den damit verbundenen Beschaffungsnetzen haben, zu erweitern; fordert die zuständigen Behörden auf, rasch zu agieren, die Vermögenswerte dieser Personen einzufrieren und sie daran zu hindern, in das Hoheitsgebiet der EU einzureisen und den EU-Rechtsraum für Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Programmen zu nutzen;

48.  fordert die Hohe Vertreterin auf, das Nukleardossier des Iran und die Menschenrechte des iranischen Volkes auch in Zukunft ganz oben auf ihre Tagesordnung zu setzen, und fordert den Iran auf, substanzielle Verhandlungen im Hinblick auf das Ziel aufzunehmen, eine umfassende und langfristige Lösung des Atomstreits zu erreichen;

Außenbeziehungen

49.  verurteilt auf das Schärfste den von Präsident Ahmadinedschad geäußerten Wunsch, Israel von der Landkarte verschwinden zu lassen, sowie seine antisemitische Rhetorik, vor allem seine Leugnung des Holocaust und die zugrunde liegende Absicht, dem israelischen Staat seine Daseinsberechtigung abzuerkennen; bekräftigt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für das Bestehen von Israel und eine Zwei-Staaten-Lösung für Palästina;

50.  fordert Rat und Kommission auf, die Situation in der Golfregion aufmerksam zu verfolgen und ihr Möglichstes tun, um Frieden und Stabilität in dieser Region zu fördern;

51.  erkennt die Rolle der Türkei an, die ein einflussreicher Akteur in der Region ist, und würdigt die gemeinsamen Bemühungen der Türkei und Brasiliens im Hinblick auf eine Verhandlungslösung im iranischen Atomstreit; bedauert jedoch, dass die Bestimmungen des Dreiparteien-Übereinkommens vom 17. Mai 2010 nur zum Teil den Forderungen der IAEO entsprechen; fordert die türkischen Behörden auf, dem europäischen Ansatz gegenüber der nuklearen Bedrohung durch den Iran zu folgen; fordert die Türkei auf, die Lage der Menschenrechte in ihren Dialog mit dem Iran einzubeziehen;

52.  unterstreicht die Tatsache, dass Russland einer der wichtigsten Lieferanten von modernen Waffen und angereichertem Uran in den Iran ist; begrüßt die Entscheidung der Russischen Föderation, den Verkauf von S-300-Raketen an den Iran einzustellen und die von den Vereinten Nationen gegen den Iran aufgrund seines Atomprogramms verhängten Sanktionen zu unterstützen; verlangt vehement, dass Russland jede Art von Verbreitung von Waffen und die Ausfuhr von Uran in den Iran einstellt, damit die Wirksamkeit der Sanktionen gegen den Iran und die Erfüllung des Atomwaffensperrvertrags sichergestellt werden können;

53.  ermuntert die Hohe Vertreterin, die transatlantische Koordination und Komplementarität in Bezug auf den Iran zu fördern und die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie alle betroffenen Akteure auf globaler und regionaler Ebene, die ähnliche Sorgen bezüglich des Iran haben, zu den Maßnahmen gegenüber dem Iran zu konsultieren;

54.  nimmt zur Kenntnis, dass die EU und der Iran ein gemeinsames Interesse daran haben, Frieden und Stabilität in Afghanistan zu sichern; begrüßt die konstruktive Rolle des Iran im Hinblick auf die Erneuerung der Infrastruktur und die Wiederbelebung der Wirtschaft sowie in Bezug auf die Verhinderung des Drogenschmuggels aus Afghanistan; betont jedoch, dass Frieden und Stabilität in Afghanistan nur von Dauer sein können, wenn alle Nachbarn auf die politische Einflussnahme in dem Land verzichten;

55.  fordert die Hohe Vertreterin auf, jetzt, da der Europäische Auswärtige Dienst die Verantwortung im Hinblick auf die Vertretung der Europäischen Union in Drittländern vom rotierenden Ratsvorsitz übernommen hat, eine EU-Delegation in Teheran zu eröffnen;

56.  fordert die Kommission und den Rat auf, den Iran zu ermutigen, sich konstruktiv an der künftigen Entwicklung Afghanistans zu beteiligen, und hebt die gemeinsamen Ziele der EU und des Iran, was die Stabilität von Afghanistan und die wirksame Bekämpfung der Opiumproduktion und des Drogenhandels betrifft, hervor;

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57.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0310.
(2) ABl C 341 E vom 16.12.2010, S. 9.
(3) ABl. C 265 E vom 30.9.2010, S. 26.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0351.

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