Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 über die Empfehlung des Rates zu der Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (10057/2011 – C7-0134/2011 – 2011/0804(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 17. Mai 2011 (10057/2011)
(1)
,
–
gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat konsultiert wurde (C7-0134/2011),
– gestützt auf Artikel 109 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0229/2011),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 20. Mai 2011 zur Ernennung von Mario Draghi zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. November 2011 konsultiert hat,
B. in der Erwägung, dass sein Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin mit der Beurteilung des Beglaubigungsschreibens des Kandidaten begonnen hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 130 AEUV, sowie in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Prüfung einen Lebenslauf des Bewerbers und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat,
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 14. Juni 2011 eine zweieinhalbstündige Anhörung mit dem Kandidaten durchführte, bei der er zunächst eine Erklärung abgab und anschließend den Fragen der Ausschussmitglieder Rede und Antwort stand,
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Mario Draghi zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.