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Verfahren : 2011/2051(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0202/2011

Eingereichte Texte :

A7-0202/2011

Aussprachen :

PV 22/06/2011 - 15
CRE 22/06/2011 - 14

Abstimmungen :

PV 23/06/2011 - 12.23
CRE 23/06/2011 - 12.23
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0297

Angenommene Texte
PDF 239kDOC 112k
Donnerstag, 23. Juni 2011 - Brüssel Endgültige Ausgabe
Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen
P7_TA(2011)0297A7-0202/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zur GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen (2011/2051(INI))

Das Europäische Parlament ,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ (KOM(2010)0672),

–  gestützt auf Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik(1) ,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER(2) ,

–  unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates 2006/144/EG(3) und 2009/61/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums(4) ,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte(5) ,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit Regeln für Direktzahlungen für europäische Landwirte(6) ,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013(7) ,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU-2020-Strategie(8) ,

–  unter Hinweis auf die am 17. März 2011 angenommenen Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes zur GAP bis 2020,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013“ vom 18. März 2010,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die GAP bis 2020 - Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen“,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0202/2011),

A.  in der Erwägung, dass eine nachhaltige, produktive und wettbewerbsfähige europäische Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der der GAP in den Verträgen zugewiesenen Ziele und der Ziele der Strategie „Europa 2020“ leistet und dass sie außerdem geeignet ist, zur Bewältigung neuer politischer Herausforderungen etwa in den Bereichen Versorgungssicherheit bei Nahrung, Energie und Industrierohstoffen, Klimawandel, Umwelt und biologische Vielfalt, Gesundheit und demografischer Wandel beizutragen und dass die bevorstehende GAP-Reform die erste sein wird, bei der das Europäische Parlament gemäß dem Vertrag von Lissabon gemeinsam mit dem Rat als Mitgesetzgeber fungieren wird,

B.  in der Erwägung, dass Ernährungssicherheit das wichtigste Ziel der Landwirtschaft nicht nur in der EU, sondern weltweit bleibt, insbesondere in den Entwicklungsländern, sowie in der Erwägung, dass die Weltbevölkerung Voraussagen der FAO zufolge von 7 Milliarden auf über 9 Milliarden Menschen im Jahr 2050 anwachsen wird, was einen Anstieg der weltweiten Lebensmittelerzeugung um 70% notwendig machen wird, und dass dies trotz gestiegener Erzeugerkosten, stark schwankender Preise auf den Agrarmärkten und eines starken Rückgangs der natürlichen Ressourcen geschehen muss, so dass die Landwirte in Zukunft auf kleineren Flächen und unter Nutzung von weniger Wasser und Energie größere Mengen erzeugen müssen,

C.  in der Erwägung, dass Lebensmittel von strategischer Bedeutung sind und dass das Mittel der Wahl zur Sicherzustellung der Ernährungssicherheit die Aufrechterhaltung eines stabilen, wettbewerbsfähigen Agrarsektors ist, sowie in der Erwägung, dass eine wirksame GAP hierfür und für die Bewahrung der ländlichen Gebiete der EU, für ihre ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung angesichts der Bedrohung durch Flächenstilllegung, Landflucht und wirtschaftlichen Niedergang von wesentlicher Bedeutung ist,

D.  in der Erwägung, dass mit der GAP-Reform von 2003 und mit dem Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2008 zu einer neuen, wirksameren, transparenteren und stärker marktorientierten Struktur der GAP beigetragen werden sollte, und in der Erwägung, dass dieser Prozess fortgesetzt und dass die Verwaltung der GAP-Instrumente und -Verfahren deutlich vereinfacht werden muss, um die Landwirte und die Verwaltungen zu entlasten,

E.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 den Grundstein für eine nachhaltige Landwirtschaftspolitik gelegt hat, die es den europäischen Erzeugern ermöglichen werden, auf lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Märkten wettbewerbsfähig zu sein, sowie in der Erwägung, dass das Europäische Parlament an dem Leitbild einer multifunktionalen und flächendeckenden Landwirtschaft in ganz Europa, vor Allem in Gebieten, in denen unter schwierigen natürlichen Bedingungen gewirtschaftet werden muss oder in Gebieten in äußerster Randlage, festhält und auch die Probleme kleiner landwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigt,

F.  in der Erwägung, dass die GAP über die erforderlichen Instrumente verfügen muss, um schwere Markt- und Versorgungskrisen sowie extreme Preisschwankungen im Agrarsektor bewältigen zu können, und dass sicherzustellen ist, dass diese Instrumente nicht nur zeitgemäß und wirkungsvoll, sondern auch flexibel einsetzbar sind, sodass sie nötigenfalls zügig angewendet werden können,

G.  in der Erwägung, dass die Aufnahme neuer und ehrgeiziger Ziele in die GAP, insbesondere in Bezug auf Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz sowie territoriale Kohärenz, zu befürworten ist und dass diese anspruchsvollen Standards auf internationaler Ebene verteidigt werden sollten, um die Existenzfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte zu sichern, deren Erzeugerkosten auf einem hohen Niveau liegen, und dass die langfristige Produktivität und Ernährungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf Störungen des Weltklimas, von einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, vor allem dem Boden, dem Wasser und der biologischen Vielfalt, abhängen,

H.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft eine herausragende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel spielen muss, besonders indem sie ihre eigenen Treibhausgasemissionen verringert, die Kohlenstoffspeicherung vorantreibt und Biomasse und Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt, wodurch auch zusätzliche Einnahmequellen für die Landwirte entstehen,

I.  in der Erwägung, dass die GAP auch die besondere Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit reicher Artenvielfalt (wie landwirtschaftliche Nutzflächen von großem Wert oder Waldflächen) und von landwirtschaftsgebundenen Ökosystemen in Natura 2000-Gebieten sowie in diesem Zusammenhang den Übergang zu sparsameren Produktionsmodellen (einschließlich ökologischem Landbau) sowie die Bewirtschaftung von dauerhaft ungepflügtem Weideland und von landwirtschaftlichen Feuchtgebieten unterstützen sollten,

J.  in der Erwägung, dass der Anteil der GAP-Ausgaben im Haushalt der EU von fast 75 % im Jahr 1985 stetig gesunken ist und im Jahr 2013 bei voraussichtlich 39,3 % liegen wird, und in der Erwägung, dass die GAP zwar eine der ältesten und einzigen vergemeinschafteten Politiken der EU ist, aber weniger als 0,5 % des BIP der EU ausmacht, während die öffentlichen Ausgaben ca. 50 % des BIP betragen; in der Erwägung, dass infolge der Erweiterungen der Europäischen Union ihre landwirtschaftliche Fläche um 40 % zugenommen und sich die Zahl der Landwirte im Vergleich zum Jahr 2004 verdoppelt hat,

K.  in der Erwägung, dass der letzten Eurobarometer-Erhebung zufolge 90 % der befragten EU-Bürger die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete als wichtig für die Zukunft Europas erachten und 83 % der befragten EU-Bürger für eine finanzielle Unterstützung der Landwirte sind und dass sich die EU-Bürger im Durchschnitt dafür aussprachen, dass die Beschlüsse in der Agrarpolitik weiterhin auf europäischer Ebene gefasst werden sollten,

L.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament sich schon vielfach gegen eine Renationalisierung der GAP und eine Ausweitung der Kofinanzierung, die den fairen Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes beeinträchtigen könnte, ausgesprochen hat und dass es sich mit Blick auf die bevorstehende Reform erneut gegen jeden Versuch zur Renationalisierung der GAP durch eine Kofinanzierung der Direktzahlungen oder eine Verlagerung von Mitteln auf die zweite Säule wendet,

M.  in der Erwägung, dass an einer 2-Säulen-GAP festgehalten werden sollte, wobei Struktur und Zielsetzung von jeder der beiden Säulen eindeutig definiert und festgelegt werden sollte, so dass sich die beiden Säulen ergänzen,

N.  in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele der GAP leisten und dass ihre Probleme im Reformprozess angemessen berücksichtigt werden müssen,

O.  in der Erwägung, dass in den neuen Mitgliedstaaten, die der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung unterliegen, viele landwirtschaftliche Erzeuger, vor allem in der Viehwirtschaft, kein Anrecht auf Direktbeihilfen haben, weil sie kein landwirtschaftliches Nutzland besitzen;

P.  in der Erwägung, dass der Anteil, den die Landwirte von dem entlang der Lebensmittelversorgungskette erzeugten Mehrwert erhalten, stetig zurückgeht, und dass nur mit einer funktionsfähigen Lebensmittelversorgungskette und Maßnahmen, die die Verhandlungsposition der Erzeuger verbessern, sichergestellt ist, dass die Landwirte für ihre Erzeugnisse einen gerechten Preis erhalten,

Q.  in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-Realeinkommen der Landwirte in den letzten zwei Jahren dramatisch gesunken ist und sich durch diesen kontinuierlichen Rückgang inzwischen unter dem vor fast 15 Jahren erreichten Niveau befindet, und dass die Einkommen in der Landwirtschaft wesentlich (um etwa 40 % pro Arbeitseinheit) unter denen in den anderen Wirtschaftszweigen erzielten liegen und das Pro-Kopf-Einkommen im ländlichen Raum deutlich niedriger (um etwa 50 %) ist als in den Städten und dass nach Angaben von Eurostat die Beschäftigung in der Landwirtschaft im Zeitraum 2000–2009 um 25 % abgenommen hat,

R.  in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft stärker zusammenwächst und Handelssysteme durch multilaterale und bilaterale Verhandlungen stärker liberalisiert werden und dass bei Übereinkommen auf multilateraler und bilateraler Ebene gewährleistet werden muss, dass die Produktionsverfahren von in Drittstaaten erzeugten Waren, die in die EU ausgeführt werden, den europäischen Verbrauchern dieselben Garantien hinsichtlich Gesundheits-, Lebensmittelsicherheits-, Tierschutz-, Nachhaltigkeits- und Sozialstandards bieten wie die innerhalb der EU angewendeten Produktionsverfahren,

S.  in der Erwägung, dass die ländliche Entwicklung angesichts der wachsenden Unterschiede und des Verlusts an Sozialkapital und sozialem Zusammenhang, der demographischen Ungleichgewichte und der Abwanderung ein wichtiger Bereich der GAP ist und dass die zukünftigen Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung eine verbesserte räumliche Ausgewogenheit und eine weniger bürokratisch und mehr partizipativ ausgerichtete Gestaltung der Programme für die ländliche Entwicklung anstreben sollen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beinhalten, die Stärkung und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft in wirksamer Weise unterstützen, die Umwelt schützen, Bildung und Innovation fördern, die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten, insbesondere in benachteiligten Gebieten, verbessern und den Generationswechsel in der Landwirtschaft fördern,

T.  in der Erwägung, dass zum einen nur 6 % der europäischen Landwirte jünger als 35 Jahre sind und zum anderen 4,5 Millionen Landwirte in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand treten, und in der Erwägung, dass deshalb der Generationenwechsel in der Landwirtschaft als eine der wichtigsten Herausforderungen für die künftige GAP gelten sollte,

U.  in der Erwägung, dass die GAP der Notwendigkeit Rechnung tragen muss, die besonderen Sachzwänge und strukturellen Probleme zu mindern, mit denen die Land- und Forstwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage der EU infolge ihrer Insellage und Abgeschiedenheit sowie aufgrund der starken Abhängigkeit der ländlichen Wirtschaft von einigen wenigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen konfrontiert ist,

V.  in der Erwägung, dass Qualitätspolitik ein wesentlicher Bestandteil der künftigen GAP ist, so dass die Weiterentwicklung und Förderung dieses Politikbereichs, insbesondere bezüglich der geografischen Angaben, entscheidend für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft sind,

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ und betont, dass es einer weiteren Reform der GAP bedarf, um der derzeitigen sich wandelnden agrarpolitischen Wirklichkeit in der EU der 27 und dem von der Globalisierung bestimmten neuen internationalen Umfeld Rechnung zu tragen, und fordert für die Zukunft die Aufrechterhaltung einer tragfähigen und dauerhaften GAP mit einer Mittelausstattung, die den hochgesteckten Zielen, die es zur Bewältigung der neuen Herausforderungen zu verfolgen gilt, angemessen ist, und weist jegliche Maßnahmen hin zu einer Renationalisierung der GAP entschieden zurück;

2.  fordert, dass die GAP ihre 2-Säulen-Struktur beibehält, und weist darauf hin, dass die erste Säule weiterhin vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden und Programme mit jährlicher Laufzeit anbieten sollte, während in der zweiten Säule weiterhin eine mehrjährige Planung, ein auf dem Abschluss von Verträgen basierender Ansatz sowie die Kofinanzierung Anwendung finden sollten, und hebt hervor, dass die Arbeitsteilung zwischen den zwei Säulen klar strukturiert sein sollte, so dass die beiden Säulen einander ohne Überschneidungen ergänzen, wobei sich die erste Säule auf Ziele beziehen sollte, die horizontale Maßnahmen erfordern, während die Maßnahmen im Rahmen der zweite Säule ergebnisorientiert und so flexibel anwendbar sein sollten, dass sie leicht an nationale, regionale oder lokale Besonderheiten angepasst werden können, und vertritt somit die Auffassung, dass die derzeitige Zwei-Pfeiler-Architektur zwar beibehalten werden kann, dass sie aber unbedingt umgestaltet werden muss, um alle im Rahmen der beiden Pfeiler jeweils erforderlichen Maßnahmen und ihre jeweiligen Finanzierungsmodalitäten zielorientierter einzusetzen;

3.  erinnert daran, dass die Ernährungssicherheit nach wie vor nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch weltweit und insbesondere in den Entwicklungsländern die oberste Priorität der Landwirtschaft darstellt, da es gilt, die Herausforderung zu meistern, ab 2050 etwa 9 Milliarden Menschen zu ernähren und gleichzeitig die Nutzung knapper Ressourcen, insbesondere von Wasser, Energie und Land, zu verringern, und fordert eine nachhaltige, produktive und wettbewerbsfähige europäische Agrarpolitik, die wesentlich zum Erreichen der der GAP in den Verträgen zugewiesenen Ziele und der Ziele der Strategie „Europa 2020“ hinsichtlich eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beiträgt, und vertritt die Auffassung, dass die Landwirtschaft in der Lage ist, einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel zu leisten, neue Arbeitsplätze durch ökologisch verträgliches Wachstum zu schaffen sowie Energien aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und gleichzeitig weiterhin sichere und hochwertige Lebensmittel für den europäischen Verbraucher zu erzeugen und Ernährungssicherheit zu gewährleisten;

4.  erachtet es als wesentlich, langfristig geltende und eindeutig formulierte Regeln zu erstellen, so dass die europäischen Landwirte die für die Modernisierung der landwirtschaftlichen Verfahren und die Entwicklung innovativer Methoden erforderlichen Investitionen planen können, die für die Umstellung auf landwirtschaftlich sinnvollere und nachhaltigere Bewirtschaftungssysteme gebraucht werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte auf lokalen, regionalen und internationalen Märkten gewahrt bleibt;

5.  ist der Überzeugung, dass im Interesse von Vereinfachung und Klarheit sowie eines gemeinsamen Ansatzes zu Beginn der Reform eine Vereinbarung über die Finanzierung jeder der beiden GAP-Säulen getroffen werden muss;

6.  fordert, dass der EU-Agrarhaushalt für die nächste Finanzperiode zumindest die Höhe des Agrarhaushalts für 2013 beibehält, und erkennt an, dass angemessene finanzielle Ressourcen notwendig sein werden, um die Herausforderungen in Bezug auf Ernährungssicherheit, Umweltschutz, Klimawandel und regionales Gleichgewicht in einer erweiterten EU zu bewältigen und dafür zu sorgen, dass die GAP zum Erfolg der Strategie Europa 2020 beiträgt;

7.  bekundet seine Überzeugung, dass diese neue, auf nachhaltige Systeme der Lebensmittelerzeugung ausgerichtete Landwirtschaftspolitik in erster Linie einer verstärkten Komplementarität zwischen dem ersten Pfeiler der Direktbeihilfen und dem zweiten Pfeiler mit den Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum bedarf, und ist der Ansicht, dass die öffentlichen Beihilfen der neuen GAP als berechtigte Vergütung für im Interesse der Gesellschaft bereitgestellte öffentliche Güter, für die keine Marktpreise erzielt werden, anerkannt werden müssen und dass öffentliche Mittel genutzt werden sollten, um Anreize für Landwirte zu setzen, europaweit zusätzliche Umweltdienstleistungen zu erbringen, und vertritt die Meinung, dass mit diesem gezielten Ansatz EU-weite Ziele gesetzt werden und gleichzeitig die notwendige Flexibilität geboten wird, um der landwirtschaftlichen Vielfalt in der EU Rechnung zu tragen, und ist der Ansicht, dass ein solches System dazu führen würde, dass jede einzelne Zahlung in einer transparenten Art und Weise klaren öffentlichen Nutzen für Steuerzahler, Landwirte und die Gesellschaft insgesamt nach sich ziehen würde;

8.  fordert, Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Gerechtigkeit zu den leitenden Grundsätzen einer neuen GAP zu machen, die den besonderen Charakter der einzelnen Wirtschaftszweige und Wirtschaftsregionen bewahrt , um die Bevölkerung mit sicheren und gesunden Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und zu angemessenen Preisen zu versorgen und die Rohstoffversorgung für eine leistungsfähige europäische Veredelungs- und Ernährungswirtschaft sowie für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen; hebt hervor, dass in der EU in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Tierschutz und Soziales die weltweit höchsten Normen gelten, und fordert eine GAP, die die hohen Standards der europäischen Agrarwirtschaft im internationalen Wettbewerb absichert (Qualitätsaußenschutz);

9.  erkennt an, dass viele dieser neuen Herausforderungen und Ziele in rechtlich verbindlichen internationalen Verpflichtungen und Übereinkommen festgeschrieben sind, die die EU eingegangen ist und unterzeichnet hat, wie etwa das Kyoto-Protokoll und die Vereinbarungen von Cancún, von Ramsar und von Nagoya;

10.  ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung von grundlegender Bedeutung ist und ein wesentliches Ziel der zukünftigen GAP werden muss, damit die Verwaltungskosten der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten verringert werden, und dass eindeutige gemeinsame Rechtsgrundlagen erforderlich sind, die umgehend vorgelegt werden müssen und deren einheitliche Auslegung sichergestellt ist;

11.  betont, dass die Erarbeitung einer Politik zur Förderung der Lebensmittelqualität, insbesondere im Bereich der geografischen Angaben (g.U./g.g.A./g.t.S.), ein Schwerpunkt der GAP sein muss und dass es erforderlich ist, diese Politik zu vertiefen und zu verstärken, damit die EU ihre führende Rolle auf diesem Gebiet wahren kann; ist der Ansicht, dass für diese hochwertigen Erzeugnisse die Anwendung neuartiger Verwaltungs-, Schutz- und Förderinstrumente ermöglicht werden sollte, damit in diesem Bereich eine harmonische Entwicklung stattfinden kann und diese Erzeugnisse weiterhin einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft leisten können;

12.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung für die Bereiche Innovationen und Absatzförderung zu verstärken; fordert daher eine ständige Berücksichtigung der Forschung im Bereich Landwirtschaft und Ernährung in den künftigen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen der EU;

Direktzahlungen

13.  weist darauf hin, dass mit den entkoppelten Direktzahlungen, die von Cross-Compliance-Anforderungen abhängen, dazu beigetragen wird, die Einkommen der Landwirte zu stützen und zu stabilisieren, so dass die Landwirte neben der Lebensmittelerzeugung wesentliche öffentliche Güter für die gesamte Gesellschaft bereitstellen können, wie etwa Ökosystemdienstleistungen, Beschäftigung, Landschaftspflege und die Tragfähigkeit der Wirtschaft in ländlichen Gebieten, und vertritt die Auffassung, dass die Landwirte mit Direktzahlungen für die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter vergütet werden sollten, da öffentliche Güter nicht nur durch den Markt bereitgestellt werden und dieser die Landwirte noch nicht für ihre Bereitstellung vergütet, und dies in einer Zeit, in der die Landwirte häufig hohen Erzeugerkosten ausgesetzt sind, um hochwertige Lebensmittel herzustellen, und die von ihnen erzielten Erzeugerpreise gering sind;

14.  fordert auch weiterhin eine tragfähige und gut ausgestattete erste Säule, die den neuen Herausforderungen an die europäische Landwirtschaft gerecht wird;

15.  fordert eine gerechte Aufteilung der GAP-Mittel der ersten und der zweiten Säule sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen den Landwirten innerhalb eines Mitgliedstaates, wobei ein pragmatischer Ansatz die Grundlage für die objektiven Kriterien darstellen sollte; lehnt größere Ungleichheiten bei der Verteilung dieser Mittel auf die Mitgliedstaaten ab; weist darauf hin, dass hierbei die allmähliche Aufgabe der heutzutage überholten historischen Referenzwerten erforderlich ist, die nach einem Übergangszeitraum durch gerechte und damit zwischen den Ländern, den landwirtschaftlichen Branchen und den Landwirten sonnvoller aufgeteilte Beihilfen ersetzt werden; weist ferner darauf hin, dass dies auch wirksamere, stärker zielorientierte und verstärkt anreizorientierte Beihilfen voraussetzt, um der Landwirtschaft dabei zu helfen, sich auf nachhaltigere Bewirtschaftungssysteme auszurichten; lehnt, im Einklang mit der Mitteilung der Kommission, eine EU-weit einheitliche pauschale Direktzahlung (flat rate) ab, die nicht die europäische Vielfalt widerspiegeln würde; betrachtet die Bewahrung der Vielfalt der Landwirtschaft und ihrer Produktionsstätten in der EU als wesentliches Ziel und spricht sich daher für die Berücksichtigung der spezifischen Produktionsbedingungen in den Mitgliedstaaten durch ein gezielteres System der Direktzahlungen aus;

16.  spricht sich für eine Betriebsprämienregelung aus, die im Interesse einer EU-weit gerechten Verteilung der Direktzahlungsmittel eine gewisse Umverteilung bewirkt; schlägt vor, dass jeder Mitgliedstaat einen Mindestprozentsatz des EU-Durchschnitts der Direktzahlungen erhält und dass eine Höchstgrenze ermittelt wird, und spricht sich für eine schnellstmögliche Umsetzung mit einer eingeschränkten Übergangszeit aus;

17.  befürwortet bei den einzelbetrieblichen Direktzahlungen eine Abkehr von historischen und betriebsindividuellen Referenzwerten bei der Verteilung unter den Mitgliedstaaten und fordert den Übergang zu einer flächenbezogenen regionalen oder nationalen Prämie bei den entkoppelten Zahlungen innerhalb der nächsten Finanzperiode; erkennt dabei jedoch an, dass die Situation in einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist, was regional bedingte Sondermaßnahmen verlangt;

18.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten, die gegenwärtig das System der vereinfachten Flächenprämie (SAPS) anwenden, nach einer begrenzten Übergangszeit das System der Betriebsprämienregelung mit Zahlungsansprüchen übernehmen sollten; fordert, Unterstützung auch finanzieller und technischer Art für die Umstellung bereit zu stellen;

19.  begrüßt, dass die Rolle von Kleinlandwirten in der europäischen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung anerkannt wird; spricht sich für die Einführung einer spezifischen und vereinfachten Beihilferegelung für landwirtschaftliche Kleinbetriebe aus, die einen Beitrag zur Stabilisierung der ländlichen Entwicklung leisten; fordert die Kommission im Interesse von Transparenz und Rechtssicherheit auf, flexible und objektive Kriterien für die Definition des Status der Kleinlandwirte durch die einzelnen Mitgliedstaaten festzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu entscheiden, welche Landwirte Anspruch auf Leistungen nach dieser Regelung haben;

20.  fordert eine weitere Vereinfachung des Direktzahlungssystems, insbesondere vereinfachte Übertragungsregeln für Zahlungsansprüche bei Nicht-Aktivierung sowie Regeln zur nationalen Reserve in Abhängigkeit vom Übergang zur regional/national einheitlichen Flächenprämie für die Verschmelzung von Kleinst-Zahlungsansprüchen und für ein wirkungsvolles und unbürokratisches Kontrollsystem für beide Säulen; ist der Auffassung, dass ein nachweislich gutes Funktionieren von Verwaltungssystemen im Hinblick auf den Umfang der vorgeschriebenen Kontrollumfänge positiv berücksichtigt werden sollten;

21.  stellt fest, dass Maßnahmen zur Förderung des Generationenwechsels in der Landwirtschaft erforderlich sind, da nur 6 % der europäischen Landwirte jünger als 35 Jahre sind und zudem in den kommenden zehn Jahren 4,5 Millionen Landwirte in Ruhestand treten werden; räumt ein, dass für Junglandwirte Hindernisse bei der Unternehmensgründung bestehen, wie etwa hohe Investitionskosten und fehlender Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und zu Krediten; hebt hervor, dass die im Rahmen der zweiten Säule vorgesehenen Maßnahmen für junge Landwirte offensichtlich nicht ausreichen, um die rasch voranschreitende Alterung der im Agrarsektor Tätigen zu stoppen, und fordert Vorschläge zur Umkehrung dieser nicht nachhaltigen Entwicklung wie etwa Änderungen der Regeln zur nationalen Reserve und deren stärkere Ausrichtung auf Junglandwirte;

22.  betont, dass die GAP geschlechtsneutral wirken sollte und dass beide Ehegatten die gleichen Rechte haben sollten, wenn sie die Landwirtschaft gemeinsam betreiben; hebt hervor, dass etwa 42 % der 26,7 Millionen Personen, die in der Europäischen Union regelmäßig in der Landwirtschaft arbeiten, Frauen sind, dass aber nur jeder fünfte Betrieb (rund 29 %) von einer Frau geführt wird;

23.  ist der Auffassung, dass sich die Entkoppelung bewährt hat, da sie den Landwirten größere Entscheidungsfreiheit gewährt, sicherstellt, dass sie auf Marktsignale reagieren, und den Großteil der GAP in die „Green Box“ der WTO (nicht mit Wettbewerbsverzerrungen einhergehende Beihilfeform) einstuft; befürwortet den Vorschlag der Kommission, auch zukünftig in bestimmten Gebieten, in denen es keine Alternativen zu den dort etablierten, aufwändigen Produktionsformen und Erzeugnissen gibt, gekoppelte Prämien vorzusehen, und erkennt deshalb an, dass produktionsbezogene Prämien in einem eng begrenzten Rahmen auch für die Zeit nach 2013 vertretbar sein könnten;

24.  fordert daher, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, einen Teil der Direktzahlungen in dem von der WTO vorgegebenen Rahmen vollständig oder teilweise als gekoppelte Prämien vorzusehen, um Maßnahmen zu finanzieren, mit denen die Auswirkungen der Entkoppelung in bestimmten Gebieten und auf in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht weniger robuste Wirtschaftszweige abgeschwächt werden; ist zudem der Auffassung, dass diese Zahlungen flächenbezogene Umweltmaßnahmen und territorialen Zusammenhalt fördern sowie zur Förderung, Stützung und Stärkung bestimmter Bereiche beitragen könnten, wie etwa der Qualitätsverbesserung, der Erzeugung landwirtschaftlicher Rohstoffe und bestimmter Produktionszweige und Bewirtschaftungsformen;

25.  stellt fest, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in der Europäischen Union historisch bedingt eine sehr vielfältige Struktur hinsichtlich Betriebsgröße, Arbeitsverfassung, Arbeitsproduktivität und Rechtsform aufweisen; erinnert daran, dass Direktzahlungen auf eine Weise verteilt werden, die dazu führt, dass ihre Legitimität in Zweifel gezogen wird; nimmt den Vorschlag der Kommission, eine Obergrenze für Direktzahlungen einzuführen, zur Kenntnis und begrüßt diese Bemühung, das Problem der Legitimität der GAP und ihrer Akzeptanz in der Öffentlichkeit auf diese Weise anzugehen; fordert die Kommission auf, die Einführung ähnlicher Mechanismen, die ebenfalls hierzu beitragen würden, zu erwägen, etwa eine degressive Gestaltung der Direktzahlungen nach der Betriebsgröße, bei der die objektiven Kriterien der Beschäftigung und der Anwendung nachhaltiger Verfahren berücksichtigt werden;

26.  fordert die Kommission auf, ganz konkrete Vorschläge dafür vorzulegen, wie die Betriebe im Bereich der Tierhaltung mittel- und langfristig unterstützt werden können, um den Anstieg der Preise für die erforderlichen Rohstoffe zu bewältigen; vertritt die Auffassung, dass dies unter anderem durch Anreize für die Nutzung von Grünlandsystemen und Eiweißpflanzen bei der Fruchtfolge geschehen könnte, die den Landwirten wirtschaftliche Vorteile bieten, den neuen Anforderungen entsprechen und die Abhängigkeit von eingeführten Eiweißpflanzen verringern würden und sich schließlich günstig auf die Kosten für Futtermittel auswirken könnten; fordert die Kommission auf, gemäß dem derzeitigen Artikel 68 eine Flexibilisierung der Regelung für die Mitgliedstaaten vorzuschlagen, um zu vermeiden, dass Betriebe, die qualitäts- und nachhaltigkeitsorientierte Formen der Tierhaltung anwenden, vom neuen Fördersystem ausgeschlossen werden und um deren Besonderheiten Rechnung zu tragen;

27.  ist der Auffassung, dass die Direktzahlungen ausschließlich aktiven Landwirten vorbehalten werden sollten; ist sich dabei der Tatsache bewusst, dass im Rahmen der entkoppelten Direktzahlungen jeder Betriebsinhaber, der landwirtschaftliche Flächen für die Produktion nutzt und in gutem landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand erhält, Direktzahlungen erhalten sollte; ersucht daher die Kommission, eine Definition des „aktiven Landwirts“ zu entwickeln, die von den Mitgliedstaaten ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder Kosten angewendet werden kann, wobei auch die traditionellen landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Voll-, Neben- und Zuerwerbsbetriebe), unabhängig von ihrem rechtlichen Status, als aktive landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten und verschiedene Formen von Grundbesitz und Bewirtschaftungsvereinbarungen sowie die Bewirtschaftung von Gemeinschaftsflächen berücksichtigt werden müssen; hält es für notwendig, zu präzisieren, dass von der Begriffsbestimmung des aktiven Landwirts die Fälle ausgenommen werden müssen, in denen die Verwaltungskosten einer Zahlung höher wären als der Beihilfebetrag;

28.  spricht sich für den Ausgleich natürlicher Benachteiligungen im Rahmen der zweiten Säule aus und lehnt eine komplementäre Zahlung im Rahmen der ersten Säule aufgrund der zusätzlichen Verwaltungsbelastungen ab;

Ressourcenschutz und umweltpolitische Komponente

29.  ist der Auffassung, dass eine Verbesserung von Schutz und Management der natürlichen Ressourcen ein wesentliches Element der nachhaltigen Landwirtschaft darstellt und angesichts der neuen Herausforderungen und Ziele der Strategie Europa 2020 zusätzliche Anreize für Landwirte rechtfertigt, umweltverträgliche Verfahren anzuwenden, die über die Mindestanforderungen der Cross Compliance (CC) hinausgehen und die bereits bestehenden Agrarumweltprogramme ergänzen;

30.  ist der Auffassung, das der Schutz der natürlichen Ressourcen enger an die Zahlung von Direktbeihilfen gebunden werden sollte und fordert daher, mit Hilfe einer Ökologisierungskomponente ein EU-weites Anreizsystem einzuführen, dessen Ziel die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Betriebe und der langfristigen Ernährungssicherheit durch ein wirksames Management knapper Ressourcen (Wasser, Energie, Boden) bei einer gleichzeitigen langfristigen Verringerung der Erzeugerkosten durch einen geringeren Ressourcenverbrauch ist; ist der Auffassung, dass dieses System jene Landwirte bestmöglich unterstützen sollte, die bereits landwirtschaftliche Verfahren zur Schaffung nachhaltigerer Bewirtschaftungssysteme anwenden oder dies Schritt für Schritt erreichen wollen;

31.  hebt hervor, dass dieses System Hand in Hand mit einer Vereinfachung des Cross-Compliance-Systems für Empfänger von Direktzahlungen gehen und mit einfachen Maßnahmen umgesetzt werden sollte und dass es im Umweltbereich und in wirtschaftlicher Hinsicht gleichermaßen wirksam und von Bedeutung für die Landwirtschaft sein sollte und dass Landwirte, die bereits zum großen Teil an Agrarumweltprogrammen teilnehmen, nicht schlechterstellen soll;

32.  spricht sich gegen die Einführung eines neuen zusätzlichen Zahlungssystems aus, das zusätzliche Überwachungs- und Sanktionssysteme für die Ökologisierung nach sich ziehen würde; weist darauf hin, dass es vermieden werden muss, praktische Auflagen für die Landwirte oder zusätzliche komplizierte Abläufe für die Verwaltungen zu schaffen; fordert zudem, dass alle Agrarkontrollen – soweit dies möglich ist – gleichzeitig erfolgen, um die mit diesen Maßnahmen verbundenen Verwaltungsverfahren zu straffen;

33.  fordert die Kommission daher auf, so bald wie möglich eine Folgenabschätzung für die verwaltungstechnischen Erfordernisse der Umsetzung der Ökologisierungskomponente vorzulegen, und hebt hervor, dass Umweltschutzmaßnahmen das Potenzial haben, die Produktionseffizienz der Landwirte zu steigern; fordert zudem, dass alle durch die Umsetzung derartiger Maßnahmen möglicherweise entstehenden Kosten und entgangenen Einnahmen erstattet werden sollten;

34.  vertritt die Auffassung, dass eine zusätzliche Ökologisierung durch flächenbezogene und/oder betriebsbezogene Maßnahmen, die aus einem Prioritätenkatalog auszuwählen und zu 100 % EU-finanziert sind, in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollte; ist der Ansicht, dass jeder Empfänger dieser Zahlungen eine bestimmte Zahl von Ökologisierungsmaßnahmen durchführen muss, die auf bestehenden Strukturen aufbauen sollten und einer nationalen oder regionalen Liste entstammen, welche von den Mitgliedstaaten anhand einer allgemeineren, für alle Formen der Landwirtschaft gültige EU-Liste erstellt werden; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen etwa folgende Bereiche umfassen könnten:

   - Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der CO2 -Emissionen sowie zur Einschränkung oder Abscheidung von Treibhausgasemissionen
   - Unterstützung für geringen Energieverbrauch und Energieeffizienz
   - Pufferstreifen, Ackerrandstreifen, Hecken etc.
   - Dauergrünland
   - Teilschlagbewirtschaftung
   - Fruchtfolge und Fruchtvielfalt
   - Pläne zur Verbesserung der Futtermitteleffizienz;

35.  ist der Ansicht, dass die EU einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Nahrungsmittelversorgung und Energieversorgung leisten und daher sicherstellen muss, dass die Landwirtschaft ihrer Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen gerecht wird; ist daher der Ansicht, dass es nicht angebracht ist, die obligatorische Stilllegung in die Liste der Nachhaltigkeitsmaßnahmen aufzunehmen, wie die Kommission vorschlägt;

36.  fordert, dass die GAP Ziele für den Einsatz von Energie aus nachhaltigen Quellen enthalten sollte; ist der Ansicht, dass der Agrarsektor bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Kraftstoffe auf 40 % steigern und mit Ablauf des Jahres 2030 völlig auf fossile Kraftstoffe verzichten könnte;

37.  stellt fest, dass die Biotechnologie der nächsten Generation jetzt bereitsteht, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Reform der GAP eine sektorübergreifende Biomassepolitik für die Biotechnologie der nächsten Generation, einschließlich Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, zu erarbeiten, um die Entstehung eines nachhaltigen Marktes für Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft und aus Agrarindustrieunternehmen zu ermöglichen, indem Anreize für die Sammlung verfügbarer Rückstände zur Gewinnung von Bioenergie geschaffen werden, wobei jedoch eine Zunahme der Emissionen und ein Verlust an biologischer Vielfalt verhindert werden müssen;

38.  hebt hervor, dass die europäischen Landwirte durch sinnvolle Maßnahmen auf europäischer Ebene, beispielsweise durch eine Senkung des Agrardieselpreises und Steuerbefreiungen für Strom und Kraftstoffe, die in der Landwirtschaft genutzt werden, insbesondere für elektrisch angetriebene Bewässerungspumpen, dabei unterstützt werden könnten, mehr zu produzieren und die Versorgung sowohl des Binnenmarkts als auch der Exportmärkte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewährleisten; betont, wie wichtig innovative Bewässerungssysteme sind, um angesichts der verheerenden Auswirkungen des Klimawandels – wie z. B. Dürre, Hitzewellen und Versteppung von Ackerland – auf landwirtschaftliche Flächen, die der Erzeugung von Nahrungsmitteln für die Bevölkerung dienen, die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft zu gewährleisten;

39.  hält es angesichts der Tatsache, dass Wasser, und insbesondere Trinkwasser, in Zukunft ein knappes Gut sein wird, für notwendig, effiziente Bewässerungssysteme zu entwickeln, so dass effiziente landwirtschaftliche Produktionsverfahren in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, mit denen der Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung gedeckt und die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährleistet werden können;

40.  bedauert es, dass die Ziele der EU im Bereich der biologischen Vielfalt noch nicht erreicht wurden und erwartet, dass die GAP zu den Anstrengungen zur Erreichung dieser Ziele und der Ziele von Nagoya für den Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt;

41.  fordert, dass im Rahmen der neuen GAP die Erhaltung der genetischen Vielfalt gefördert, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere eingehalten und davon abgesehen wird, die Herstellung von Lebensmitteln aus geklonten Tieren und deren Nachkommen zu finanzieren;

42.  vertritt die Auffassung, dass tierschutzfreundliche Erzeugungsmethoden auch positive Auswirkungen auf die Tiergesundheit, die Lebensmittelqualität und die Lebensmittelsicherheit haben und zudem umweltfreundlicher sind;

43.  betont, dass sämtliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung aller Beteiligten im Bereich des Bodenschutzes erkundet werden müssen;

Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) und Vereinfachung

44.  weist darauf hin, dass das Cross-Compliance-System direkte Zahlungen an Auflagen knüpft und diese nur dann gewährt, wenn die Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden, und dass es weiterhin eines der am Besten geeigneten Instrumente darstellt, um die Erbringung von grundlegenden Ökosystemdienstleistungen durch die Landwirte zu optimieren und die neuen ökologischen Herausforderungen zu meistern, indem es die Bereitstellung grundlegender öffentlicher Güter gewährleistet; weist jedoch darauf hin, dass die Einführung des Cross-Compliance-Systems zu zahlreichen Problemen bei der Verwaltung und im Zusammenhang mit seiner Akzeptanz durch die Landwirte geführt hat;

45.  ist der Auffassung, dass sich Direktzahlungen ohne Gegenleistungen nicht mehr rechtfertigen lassen und daher das System einer aufgrund der Ökologisierung der GAP in der Praxis und hinsichtlich der Kontrollen durch die Verwaltung vereinfachten und wirksamen CC in gleicher Weise auf alle Empfänger von Direktzahlungen anzuwenden ist; erinnert daran, dass die Auflagenbindung (Cross Compliance) risikoorientiert und verhältnismäßig sein muss und durch die zuständigen einzelstaatlichen und europäischen Behörden zu beachten und hinreichend zu kontrollieren ist;

46.  ist der Auffassung, dass außerdem verbesserter Ressourcenschutz und verbessertes Ressourcenmanagement grundlegende Elemente der Landwirtschaft im Rahmen der Cross Compliance (CC) sein sollten, um größeren ökologischen Nutzen zu erzielen; fordert straffe, wirksame und effiziente CC-Kontrollen und eine zielgerichtete Ausrichtung des Anwendungsbereichs der CC; fordert den Austausch und die verstärkte Anwendung von bewährten Verfahren zwischen Zahlstellen und Kontrolleinrichtungen, z.B. die Interoperabilität von Datenbanken und den optimalen Einsatz von geeigneten Technologien, um den Verwaltungsaufwand für die Landwirte und Behörden so gering wie möglich zu halten; ist der Ansicht, dass die CC auf Normen beschränkt werden sollte, die mit dem Landwirtschaftssektor in enger Beziehung stehen, einer systematischen und einfachen Überwachung zugänglich sind und auf der Verpflichtung zum Erzielen bestimmter Ergebnisse beruhen, und dass die Regeln vereinheitlicht werden sollten; hebt hervor, wie wichtig bei einem neuen Sanktionssystem die Einführung von Toleranzschwellen und die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind;

47.  ist der Auffassung, dass die Kontrolle der CC stärker mit Bewertungskriterien und mit Anreizen für die Landwirte zum Erzielen von Ergebnissen verknüpft werden müsste; ist ferner der Auffassung, dass die Landwirte selbst stärker in diese Kontrollen eingebunden werden sollten, da sie über einschlägige Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, so dass eine Vorbildwirkung erzielt und insbesondere bei den weniger leistungsstarken Landwirten ein Motivationsschub ausgelöst würde;

48.  lehnt es daher ab, dass belastende und unklare Anforderungen, die aus der Wasserrahmenrichtlinie abgeleitet werden, in das Cross-Compliance-System übernommen werden, bevor im Hinblick auf den Stand der Umsetzung dieser Richtlinie in allen Mitgliedstaaten Klarheit besteht;

49.  erkennt die beträchtlichen Anstrengungen an, die im Bereich der Tierhaltung – einem Landwirtschaftszweig, der sich derzeit in einer schwierigen Lage befindet – bereits gemacht worden sind , um Gebäude und Ausrüstung an die Hygiene- und Gesundheitsnormen anzupassen; fordert eine kritische Prüfung bestimmter Hygiene-, Tiergesundheits- und Tierkennzeichnungsstandards, ohne dass dadurch die grundlegenden Prinzipien der Lebensmittelsicherheit und der Rückverfolgbarkeit beeinträchtigt werden, um so die überproportionale Belastungen der KMU durch CC zu beenden; fordert insbesondere die Kommission auf, die Hygienestandards der EU zu überprüfen, und zwar vor allem jene, die für den lokalen Direktvertrieb sowie für die Haltbarkeit von Erzeugnissen gelten, um sie in ein angemessenes Verhältnis zu den Risiken zu setzen und um Vertriebskanäle kleineren Umfangs, wie etwa den Verkauf durch die Erzeuger direkt an die Verbraucher und kurze Lebensmittelversorgungsketten nicht unverhältnismäßig zu belasten;

Marktinstrumente, Sicherheitsnetz und Risikomanagement

50.  hält es für wichtig, im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und auf den Weltmärkten gegen zu große Preisausschläge vorgehen und rechtzeitig auf Krisen aufgrund von Marktinstabilität reagieren zu können; verweist auf die zentrale Bedeutung, die marktunterstützende Maßnahmen in der Vergangenheit bei der Bekämpfung von Krisen in der Landwirtschaft gespielt haben, und zwar insbesondere auf die Bedeutung von Interventionen und private Lagerhaltung; hebt hervor, dass marktunterstützende Maßnahmen wirksam sein und bei Bedarf unverzüglich aktiviert werden müssen, um ernstzunehmende Probleme für Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe und Verbraucher zu verhindern und die GAP in die Lage zu versetzen, ihr wesentliches Ziel, d. h. die die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln, zu erreichen;

51.  betont, dass die GAP über eine gewisse Anzahl an Marktinstrumenten verfügen sollte, die die Funktion eines Sicherheitsnetzes erfüllen, an angemessene Preisniveaus gebunden sind und im Falle schwerer Beeinträchtigungen der Märkte flexibel und effizient eingesetzt werden können; ist der Auffassung, dass diese Instrumente nicht dauerhaft angewandt werden sollten und nicht als ständige und unbegrenzte Absatzmöglichkeit für Erzeugnisse fungieren sollen; weist darauf hin, dass einige dieser Instrumente bereits existieren, aber angepasst werden können, während andere bei Bedarf geschaffen werden können; ist der Auffassung, dass angesichts vollkommen unterschiedlicher Bedingungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen differenzierte branchenbezogene Lösungen gegenüber horizontalen Ansätzen vorzuziehen sind; weist auf die Planungsprobleme hin, denen sich Landwirte in Zeiten extremer Preisschwankungen gegenüber sehen; vertritt die Auffassung, dass die bestehenden Marktinstrumente angesichts der zunehmenden Schwankungen auf den Märkten überarbeitet werden müssen, um mehr Effizienz und Flexibilität, eine raschere Umsetzung, eine Ausdehnung auf andere Sektoren, falls erforderlich, sowie eine Anpassung an die aktuellen Marktpreise zu ermöglichen und ein wirksames Sicherheitsnetz zu bieten, ohne Verzerrungen zu schaffen;

52.  ist der Auffassung, dass diese Marktinstrumente auch eigene Instrumente der Angebotssteuerung umfassen sollten, die, wenn sie gerecht und nichtdiskriminierend gehandhabt werden, eine wirksame Marktverwaltung sicherstellen und Krisen infolge von Überproduktion verhindern können, ohne dass dies den Haushalt der Union auch nur mit einem Euro belasten würde;

53.  fordert ein mehrstufiges Sicherheitsnetz für alle Wirtschaftszweige, das auf einer Kombination von Instrumenten wie der öffentlichen und privaten Lagerhaltung, öffentlicher Intervention, Marktstörungsinstrumenten und einer Notklausel beruht; fordert, dass bei kurz andauernden Marktstörungen private Lagerhaltung und öffentliche Intervention für bestimmte Wirtschaftszweige zugelassen werden sollte; fordert darüber hinaus, für alle Wirtschaftszweige ein gemeinsames Marktstörungsinstrument und eine gemeinsame Notklausel zu verankern, die es der Kommission ermöglichen, im Krisenfall unter bestimmten Umständen für einen begrenzten Zeitraum von bis zu einem Jahr tätig zu werden, was effizienter sein dürfte als die bisherige Vorgehensweise; vertritt deshalb die Auffassung, dass im künftigen EU-Haushalt eine eigene, zügig aktivierbare Reservehaushaltslinie verfügbar gemacht werden sollte, um ein schnelles Reaktionsinstrument für den Fall schwerer Krisen auf den Agrarmärkten bereitzustellen;

54.  ist der Auffassung, dass die Verwendung von Interventionsinstrumenten zu den Exekutivbefugnissen der Kommission gehören; hebt jedoch hervor, dass das Europäische Parlament unverzüglich über geplante Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Kommission die Meinung des Parlaments in angemessener Weise berücksichtigen muss;

55.  fordert, die Effizienz des Interventionsmechanismus durch eine jährlich stattfindende Bewertung, die in pragmatischer Weise und im Hinblick auf die Lage auf den Märkten durchgeführt wird, zu erhöhen;

56.  ist der Auffassung, dass angesichts der zu erwartenden Umwelt- und Klimaereignisse sowie Seuchen und im Hinblick auf die großen Preisausschläge auf den Agrarmärkten zum Schutz der Einkommen zusätzliche, wirksamere und allen Landwirten der einzelnen Mitgliedstaaten zugängliche Risikovorsorgemaßnahmen auf der Ebene der Union, der Mitgliedstaaten und der einzelnen Betriebe unbedingt erforderlich ist sind;

57.  verweist darauf, dass marktorientierte Produktion, Direktzahlungen und Wettbewerbsfähigkeit den Kern jeder Risikoabsicherung bilden und dass die Verantwortung für eine angemessene Risikovorsorge auch bei den Landwirten liegt; unterstützt in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten darin, den Landwirten nationale Instrumente der Risikoabsicherung zur Verfügung zu stellen, ohne eine Renationalisierung durchzuführen oder Marktverzerrungen zu bewirken; ist daher der Auffassung, dass die Kommission gemeinsame Regeln für die fakultative Förderung von Risikomanagement-Systemen durch die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls durch Schaffung WTO-konformer gemeinschaftlicher Regeln in der Einheitlichen Marktordnung, entwickeln muss, um wettbewerbsverzerrende Wirkungen auf der Ebene des Binnenmarkts auszuschließen; fordert auch, dass die Kommission alle Maßnahmen zur Einführung des Risikomanagements anzumelden und zusammen mit den Legislativvorschlägen eine entsprechende Folgenabschätzung vorzulegen hat;

58.  ist der Auffassung, dass teilweise mit öffentlichen Geldern finanzierte, privatwirtschaftliche Vorsorgesysteme, Mehrgefahrenversicherungen (Klimaversicherungen, Einkommensversicherungen usw.), Termingeschäfte oder auch Investmentfonds angesichts zunehmender Risiken als eine Option für die Mitgliedstaaten ausgebaut und gefördert werden könnten; unterstützt dabei besonders den Zusammenschluss von Landwirten zu Konsortien und Genossenschaften; begrüßt die Entwicklung neuer innovativer Instrumente; weist jedoch darauf hin, dass diese Instrumente den Bestimmungen der WTO entsprechen und Wettbewerbsbedingungen und Handel innerhalb der EU nicht verzerren sollten; fordert deshalb einen Rahmen innerhalb der Einheitlichen Marktordnung für jene Mitgliedstaaten, die diese Maßnahmen umsetzen;

59.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit die Rolle, die Erzeugergemeinschaften, Branchenvereinigungen und -verbände sowie „Fachverbände“ bei der Risikovorsorge und der Qualitätsförderung spielen, auf alle Produktionssparten ausgeweitet werden kann; fordert, dass im Rahmen der in diesen Bereichen durchgeführten Maßnahmen insbesondere Produkte mit Gütezeichen berücksichtigt werden;

60.  fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der GAP-Reform konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Gründung von Erzeugervereinigungen gefördert wird, um die Marktposition der Erzeuger zu verbessern;

61.  befürwortet, die 2006 reformierten Regelungen für den Zuckermarkt in ihrer jetzigen Form zumindest bis 2020 zu verlängern, und fordert angemessene Maßnahmen, um die Zuckerproduktion in Europa zu schützen und es dem EU-Zuckersektor zu ermöglichen, innerhalb eines stabilen Rahmens seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern;

62.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die spezifische Situation im Sektor Milch und Milcherzeugnisse bis März 2015 bewertet werden muss, um zu gewährleisten, dass der Markt für Milch und Milcherzeugnisse einwandfrei funktioniert und stabil bleibt;

63.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission erwägen sollte, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem die Anpflanzrechte im Weinsektor über das Jahr 2015 hinaus beibehalten werden, und dies im Rahmen seines für das Jahr 2012 vorgesehenen Beurteilungsberichts über die Weinmarktordnung von 2008 berücksichtigen sollte;

64.  betont die zentrale Rolle der Milchproduktion für die europäische Landwirtschaft und für die Lebendigkeit und den Erhalt ländlicher Gebiete, insbesondere für die Milchproduktion genutzter Regionen mit Weideland und von der Natur benachteiligter Regionen innerhalb der EU, und hebt hervor, dass die Sicherheit der Versorgung der europäischen Verbraucher mit Milchprodukten nachhaltig sichergestellt werden muss; vertritt die Überzeugung, dass eine gesicherte Versorgung mit Milchprodukten am besten durch einen stabilen Markt für Milcherzeugnisse gewährleistet werden kann, auf dem Landwirte für ihre Erzeugnisse angemessene Preise erzielen können; fordert die Kommission daher auf, durch ausreichende politische Instrumente im Bereich Milch und Milcherzeugnisse für den Zeitraum nach 2015 und durch Rahmenbedingungen für einen lauteren Wettbewerb, durch die eine stärkere Position für Primärerzeuger und eine ausgewogenere Verteilung der Gewinne entlang der gesamten Kette der Lebensmittelerzeugung (vom Bauernhof bis zum Einzelhandel) sichergestellt werden, die nachhaltige Entwicklung des Marktes für Milcherzeugnisse zu überwachen und zu ermöglichen;

65.  vertritt die Auffassung, dass Managementsysteme für Obst und Gemüse (Zitrusfrüchte und alle sonstigen betroffenen Erzeugnisse) sowie Wein und Olivenöl ausgebaut werden sollten und dass ein effizienterer Krisenfonds für Obst und Gemüse, ein besseres Krisenmanagement im Weinsektor und eine Aktualisierung der privaten Lagersysteme für Olivenöl erforderlich sind;

Internationaler Handel

66.  fordert die EU auf, die Kohärenz zwischen der GAP und ihrer Entwicklungs- und Handelspolitik zu gewährleisten; legt der EU insbesondere dringend nahe, die Lage in den Entwicklungsländern im Auge zu behalten und die Leistungsfähigkeit der dortigen Lebensmittelindustrie und die langfristige Ernährungssicherheit in diesen Ländern und die Fähigkeit ihrer Bevölkerung, sich selbst zu ernähren, nicht zu beeinträchtigen, wobei es die Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu achten gilt; ist daher der Auffassung, dass Handelsabkommen mit der EU im Bereich Landwirtschaft nicht zu Marktstörungen in den am wenigsten entwickelten Ländern führen dürfen;

67.  verweist auf die von den WTO-Mitgliedern auf der Ministerkonferenz in Hongkong 2005 eingegangene Verpflichtung, alle Exportsubventionen abzuschaffen und gleichzeitig Auflagen bei allen Ausfuhrmaßnahmen mit gleicher Wirkung einzuführen, was insbesondere für Ausfuhrkredite, staatliche Handelsunternehmen im Bereich Landwirtschaft und die Regulierung der Nahrungsmittelhilfe gilt;

68.  ersucht die Kommission, eine detaillierte Folgenabschätzung für alle laufenden Handelsverhandlungen, insbesondere für das Assoziationsabkommen EU-Mercosur, vorzulegen, die keine negativen Auswirkungen für die Entwicklungsländer haben und auch die Wirksamkeit der GAP bis 2020 nicht beeinträchtigen sollten;

69.  weist darauf hin, dass Nahrungsmittel nicht nur Handelsgüter sind, sondern dass der Zugang zu Nahrungsmitteln für die menschliche Existenz unerlässlich ist; fordert die EU auf, durch ihre Handels- und Entwicklungspolitik angesichts wachsender Nachfrage und steigender Preise bei Nahrungsmitteln nachhaltige Anbaupraktiken und Ernährungssicherheit in den am wenigsten entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern zu fördern;

70.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Rolle die Konzentration im internationalen Getreidehandel bei der Zunahme der Preisschwankungen gespielt hat;

Die Lebensmittelversorgungskette

71.  fordert globale Lösungsansätze zur Verhinderung von Spekulationen mit landwirtschaftlichen Rohstoffen und von extremen Preisschwankungen, die ein Risiko für die sichere Versorgung mit Lebensmitteln darstellen könnten; erkennt jedoch die Bedeutung korrekt funktionierender Warenterminmärkte für landwirtschaftliche Rohstoffe an; vertritt die Auffassung, dass überzogene Spekulationen nur durch auf internationaler Ebene abgestimmte Maßnahmen gezügelt werden können; unterstützt in diesem Zusammenhang die Initiative Frankreichs, das die Präsidentschaft der G-20-Gruppe innehat, die immer heftiger schwankenden Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe durch Maßnahmen der G-20 zu bekämpfen; befürwortet ein weltweites Meldesystem und abgestimmte Maßnahmen in Bezug auf Agrarlagerbestände zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln; weist daher darauf hin, dass über eine Vorratslagerhaltung wichtiger Agrarrohstoffe nachgedacht werden sollte; betont, dass die angestrebten Ziele nur dann erreicht werden können, wenn die Lagerkapazitäten erweitert und außerdem Marktüberwachungs- und -beobachtungsinstrumente entwickelt werden; verweist insbesondere auf die alarmierenden Folgen der weltweiten Preisschwankungen für die Entwicklungsländer;

72.  hebt hervor, dass – anders als in den der landwirtschaftlichen Primärerzeugung vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen – die Einkommen von Landwirten und Haushalten in ländlichen Gebieten in den vergangenen Jahrzehnten im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftszweigen stetig zurückgegangen sind und lediglich halb so hoch sind wie die Einkommen von Haushalten in Städten, während die Marktmacht und die Gewinnspannen der Händler und Einzelhändler in der Lebensmittelversorgungskette deutlich angestiegen sind;

73.  fordert Maßnahmen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten von Ersterzeugern und Erzeugerorganisationen und zur Stärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber den anderen Wirtschaftsakteuren in der Lebensmittelversorgungskette (Einzelhandel, verarbeitendes Gewerbe, Betriebsmittelerzeuger), ohne das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu stören; vertritt die Auffassung, dass das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette durch legislative Initiativen mit dem Ziel einer größeren Transparenz der Lebensmittelpreise und durch Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken dringend so verbessert werden muss, dass die Landwirte den ihnen zustehenden Mehrwert erhalten; fordert die Kommission auf, die Stellung der Landwirte zu verbessern und einen fairen Wettbewerb zu fördern; vertritt ferner die Auffassung, dass die Benennung von Ombudsleuten zur Beilegung von Konflikten zwischen den einzelnen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette in Erwägung gezogen werden sollte;

74.  ist zudem der Ansicht, dass zur Stärkung der Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette Instrumente entwickelt werden müssen, die es den Landwirten ermöglichen, kurze, transparente und effiziente Produktionsketten anzubieten, die geringe Umweltauswirkungen haben, Qualität fördern und die Information der Verbraucher gewährleisten, weniger Zwischenhändler umfassen sowie gerechte und transparente Preisbildungsmechanismen fördern;

75.  wünscht, dass die Beihilferegelung für Bedürftige beibehalten wird;

Ländliche Entwicklung

76.  erkennt die Bedeutung der im Rahmen der zweiten Säule festgelegten und finanzierten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums an, die zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Modernisierung, Innovation, Infrastruktur und Wettbewerbsfähigkeit beitragen, und ist sich der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum und des Agrar- und Lebensmittelsektors und sowie einer Steigerung des Lebensstandards in ländlichen Gebieten bewusst; hebt auch die Notwendigkeit hervor, politische Ziele wie etwa die Ziele der Strategie EU 2020 – intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – zu erreichen, die auch den Landwirten und der Landbevölkerung zugute kommen sollten;

77.  ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums den Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit, nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen, Klimawandel, biologische Vielfalt sowie Erschöpfung der Wasserressourcen und der Bodenfruchtbarkeit gerecht werden müssen und einen ausgeglichenen territorialen Zusammenhalt sowie Beschäftigung fördern müssen; vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahmen auch die Selbstversorgung der Betriebe mit erneuerbaren Energien vor allem aus landwirtschaftlichen Abfällen verbessern sollten; bestätigt, dass Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung dazu beitragen sollten, zunehmend mehr Mehrwert dauerhaft im ländlichen Raum zu halten, die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und die Bereitstellung erschwinglicher Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaftsbetriebe vor Ort zu fördern;

78.  ist der Ansicht, dass dabei besonderes Augenmerk auf die Förderung von Junglandwirten gelegt werden sollte; ist der Auffassung, dass angesichts der rasch voranschreitenden Überalterung der Landbevölkerung in Europa wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Niederlassung von Junglandwirten und anderen neuen Marktteilnehmern zu fördern, und dass die Förderregelungen im Rahmen der zweiten Säule ausgeweitet werden sollten, etwa für den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, die Zahlung von Beihilfen und die Gewährung von günstigen Darlehen, insbesondere in den Bereichen Innovation, Modernisierung und Investitionen usw., und geht davon aus, dass derartige Mechanismen in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden;

79.  schlägt vor, einen Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Agrarumweltregelungen einzubeziehen, die Landwirten finanzielle und technische Anreize bieten sollten, nachhaltigere, ressourcenschonendere und sparsamere landwirtschaftliche Verfahren anzuwenden;

80.  betont, dass die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung die Nutzung aller natürlichen Ressourcen und des gesamten Arbeitskräftepotenzials der ländlichen Gebiete mittels einer hochwertigen Agrarproduktion ermöglichen sollte, etwa durch Direktverkauf, Absatzförderung, Versorgung lokaler Märkte und Diversifizierung sowie durch Absatzkanäle für Biomasse und effiziente Energienutzung;

81.  hebt hervor, dass eine angemessene Infrastruktur, etwa für Bildung und Ausbildung, Betriebsberatung und Austausch bewährter Verfahren, für die Entwicklung und Verbreitung landwirtschaftlicher Kenntnisse und Innovationssysteme erforderlich ist, um die Landwirtschaft zu modernisieren, innovativ wirtschaftende Landwirten beim Wissenstransfer zu unterstützen und Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu verbessern; ist der Auffassung, dass derartige Programme in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen sollten;

82.  befürwortet daher die Aufnahme zielgerichteter, von den Mitgliedstaaten zu bestimmender Maßnahmen in die zweite Säule, um gemeinsame Ziele der EU hinsichtlich der Entwicklung des ländlichen Raums (Strategie 2020) zu verwirklichen; hebt die Bedeutung eines gezielten und ergebnisorientierten Gesamtrahmens der EU hervor, hält jedoch daran fest, dass die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften am besten in der Lage sind, zu entscheiden, welche Programme vor Ort am meisten zur Erfüllung der EU-Ziele beitragen können; fordert daher, bei der Konzeption von künftigen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums die Grundsätze von Subsidiarität und Flexibilität anzuwenden und hält einen stark partizipativ orientierten Ansatz bei örtlichen und subregionalen Partnerschaften für notwendig, wobei bei der Konzeption und Umsetzung zukünftiger europäischer und einzelstaatlicher Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach der LEADER-Methode vorgegangen werden sollte; ist der Auffassung, dass Folgeabschätzungen und ausführliche Simulationen angewendet werden sollten, um einen verringerten nationalen Beitrag bei den gezielteren Maßnahmen zu bestimmen;

83.  spricht sich dafür aus, im Rahmen der ländlichen Entwicklung auch zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz des Bergwaldes vorzusehen;

84.  fordert die Kommission auf, neue Finanzierungsinstrumente einzuführen, die Junglandwirten gezielt Zugang zu günstigen Darlehen verschaffen, oder im Rahmen des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ein neues System zu schaffen, das beispielsweise JERICHO (Joint Rural Investment CHOice – gemeinsame Option für Investitionen im ländlichen Raum) genannt werden könnte und auf den Erfahrungen mit der Initiative JEREMIE im Rahmen der Strukturfonds beruhen würde;

85.  betont, dass benachteiligte Gebiete aufgrund der Landschaft, die bewirtschaftet wird, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Bereitstellung ökologischer Vorteile sowie der Dynamik ländlicher Gebiete häufig einen hohen Wert haben; spricht sich in diesem Zusammenhang für den Verbleib der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in der zweiten Säule aus und fordert eine Verbesserung ihrer Wirksamkeit; ist der Auffassung, dass die gezielte Unterstützung von Landwirten in benachteiligten Gebieten für die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in diesen Gebieten, die die drohende Landflucht verringert, äußerst wichtig ist; betont, dass die Feinabstimmung der Kriterien Sache der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sein und im von der EU vorgegebenen Rahmen vorgenommen werden muss;

86.  unterstreicht, dass die ländlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind und daher unterschiedlicher Maßnahmen bedürfen; fordert daher größere Flexibilität, damit die Mitgliedstaaten und die Regionen freiwillige Maßnahmen ergreifen können, die durch die EU kofinanziert werden sollten, vorausgesetzt, dass die Maßnahmen der Kommission gemeldet und von ihr genehmigt worden sind; erinnert daran, dass bei den Kofinanzierungssätzen auch nach 2013 weiterhin die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Konvergenzgebiete berücksichtigt werden sollten;

87.  befürwortet, dass für Maßnahmen im Rahmen der zweiten Säule, die von besonderer Bedeutung für die Mitgliedstaaten sind, die zur Zeit bestehenden Kofinanzierungsraten auch nach 2013 bestehen bleiben sollen; betont aber, dass eine zusätzliche einzelstaatliche Kofinanzierung in keinem Fall eine Renationalisierung der zweiten Säule zur Folge haben sollte und die Lücke bezüglich der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Kofinanzierung der von ihnen gesetzten Prioritäten nicht vergrößern sollte;

88.  erinnert daran, dass die Modulation in allen Varianten sowohl obligatorisch als auch freiwillig, als Mittel der Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums 2012 ausläuft, und hebt hervor, dass im nächsten Finanzierungszeitraum angemessene Finanzierungsmittel für die zweite Säule sichergestellt werden müssen;

89.  fordert, bei der Verteilung der Mittel in der zweiten Säule abrupte Änderungen zu vermeiden, da Mitgliedstaaten, lokale Gebietskörperschaften und landwirtschaftliche Betriebe Planungssicherheit und Kontinuität brauchen; betont, dass die Diskussion über die Verteilung dieser Mittel nicht getrennt von der Diskussion über die Verteilung der Mittel der ersten Säule geführt werden darf; fordert die Kommission daher auf, einen pragmatischen Ansatz als Grundprinzip der Verteilung von Mitteln aus der zweiten Säule zu erstellen; fordert eine gerechte Verteilung der Mittel der zweiten Säule unter den Mitgliedstaaten gemäß objektiven Kriterien, in denen die Vielfalt der Bedürfnisse der ländlichen Gebiete zur Geltung Europas kommen muss; plädiert dafür, dass diese Änderungen nach einer begrenzten Übergangszeit gleichzeitig mit den Änderungen bei der Verteilung der Mittel der ersten Säule vorgenommen werden;

90.  bevorzugt Regeln der Kofinanzierung bei der Entwicklung des ländlichen Raums, die es auf regionaler und lokaler Ebene ermöglichen, dass sich öffentliche und private Mittel des auf einzelstaatlicher Ebene kofinanzierten Anteils ergänzen und so die zur Verfügung stehenden Mittel zur Verfolgung der auf politischer Ebene festgelegten Ziele für den ländlichen Raum aufstocken;

91.  fordert eine Vereinfachung der Programmplanung und Programmabwicklung auf allen Ebenen der zweiten Säule, um die Wirksamkeit zu verbessern; fordert zudem vereinfachte, wirksame und effiziente Systeme für die Kontrolle, Bewertung und Berichterstattung bezüglich der Cross-Compliance-Maßnahmen; ist der Auffassung, dass die Kontrollen im Rahmen der ersten und der zweiten Säule vereinheitlicht und kohärenter gestaltet werden sollten, so dass ähnliche Regeln und Verfahren gelten, damit die Belastung der Landwirte durch Kontrollen insgesamt verringert wird; fordert eine flexiblere Handhabung des 5-jährigen Verpflichtungszeitraumes bei Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft;

92.  fordert, Genossenschaften von den Beschränkungen gemäß der Empfehlung der Kommission 2003/61/EG bezüglich der Fördergelder für Betriebe, die über einer dort festgelegten KMU-Schwelle liegen, sowie von dem dort ausgesprochenen allgemeinen Verbot, Fördergelder ab einer bestimmten Höhe in Anspruch zu nehmen, auszunehmen;

93.  ist der Auffassung, dass es für die Gebiete in äußerster Randlage auch weiterhin besondere Maßnahmen im Rahmen der Politik der ländlichen Entwicklung geben muss; ist ferner der Auffassung, dass die sich aufgrund ihrer Lage ergebenden Probleme und die geringe Bandbreite der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die die ländliche Wirtschaft in diesen Gebieten angewiesen ist, die Beibehaltung einer EU-Kofinanzierungsrate von bis zu 85 % zur Deckung der Kosten für ihre Programme zur Förderung der ländlichen Entwicklung rechtfertigen;

94.  begrüßt den Übergang zu mehr Koordinierung auf EU-Ebene, besonders zwischen den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Kohäsionspolitik, um Doppelarbeit, widersprüchlich formulierte Ziele und Überschneidungen zu vermeiden; weist aber darauf hin, dass die Projekte der Kohäsionspolitik und der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums von unterschiedlichem Umfang sind, und spricht sich deshalb dafür aus, dass die Finanzinstrumente getrennt bleiben und dass die Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums ihren Schwerpunkt weiterhin auf die ländlichen Gemeinden legen und als politisch unabhängige Instrumente erhalten bleiben;

95.  ist der Auffassung, dass durch die Kohäsionspolitik sowie durch eine neue und wirkungsmächtige GAP das wirtschaftliche Potenzial der ländlichen Gebiete freigesetzt wird und sichere Arbeitsplätze geschaffen werden, was eine nachhaltige Entwicklung dieser Gebiete gewährleistet;

96.  weist darauf hin, dass eine Politik zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten umgesetzt werden muss, in deren Rahmen umweltverträgliche und ressourcenschonende Verfahren eingeführt werden, die zur Anwendung gelangen, wenn landwirtschaftliche Tätigkeiten und insbesondere der Verbrauch von Wasser grenzüberschreitende Auswirkungen haben;

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97.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.
(2) ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
(3) ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.
(4) ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 112.
(5) ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
(6) ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0286.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0223.

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2012Rechtlicher Hinweis