Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung (2011/2032(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, insbesondere dessen Artikel 25,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 (CEDAW),
– unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und auf die 1990 in Kopenhagen und 1999 auf dem Gipfeltreffen von Istanbul vereinbarten Verpflichtungen der OSZE, wo sich alle OSZE-Teilnehmerstaaten verpflichtet haben, internationale Beobachter – und insbesondere das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) – zu ihren Wahlen einzuladen,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie die Amerikanische Konvention für Menschenrechte,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker der ILO vom 7. Juni 1989,
– gestützt auf die Artikel 2, 6, 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,
– unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 8, 9 und 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (2000),
– unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel „Förderung und Konsolidierung der Demokratie“ vom 4. Dezember 2000(1)
sowie ihrer Resolution zur „Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie“ vom 20. Dezember 2004(2)
,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, EIDHR),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. September 1996 zu der Mitteilung der Kommission über die Berücksichtigung der Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte in den Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern(3)
und auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union(4)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU“(5)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern“(6)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 mit dem Titel „EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Verfahren und künftige Herausforderungen“(7)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU(8)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit(9)
,
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 21. September 2010 mit dem Titel „Verringerung der Armut und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern: Der Weg in die Zukunft“, insbesondere die Ziffern 71, 72 und 73(10)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen(11)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(12)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2009 und zu der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich(13)
,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 mit dem Titel „Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich“(14)
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 5. April 2011 mit dem Titel „Migrationsströme infolge instabiler Verhältnisse: Reichweite und Rolle der Außenpolitik der EU“(15)
,
– unter Hinweis auf alle zwischen der EU und Drittländern abgeschlossene Abkommen und die in diesen Abkommen enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zur „Unterstützung der demokratischen Staatsführung – Für einen verbesserten EU-Rahmen“,
– unter Hinweis auf die beiden separaten Schlussfolgerungen des Rates vom 17. November 2009 zur „Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der Europäischen Union“ sowie vom 13. Dezember 2010 mit dem „Fortschrittsbericht 2010 und Liste der Pilotländer“,
– unter Hinweis auf das Gemeinsame Arbeitspapier der Kommission und des Generalsekretariats des Rates zur „Demokratieförderung in den Außenbeziehungen der EU“ (SEK(2009)1095),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011)0200),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 22. Juni 1993,
–
unter Hinweis auf die thematischen und geografischen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Kommission in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte und Menschenhandel (wie beispielsweise AENEAS, dessen Nachfolger, das Thematische Programm für Migration und Asyl, MIEUX, EIDHR, TAIEX, ENPI, etc.),
– unter Hinweis auf den Bericht des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen vom 21. März 2011(16)
,
– unter Hinweis auf die Schaffung des Amtes eines Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) und eines einsatzbereiten Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 1. Januar 2011 an,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0231/2011),
A. in der Erwägung, dass die Menschenrechte und die Demokratie in den EU-Verträgen als Grundwerte der EU sowie als Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union bezeichnet werden, die die Europäische Union als universelle Werte fördern muss,
B. in der Erwägung, dass Demokratie die beste Garantie für Menschenrechte und Grundfreiheiten, Toleranz gegenüber allen Gruppen der Gesellschaft und Chancengleichheit für jedermann ist,
C. in der Erwägung, dass sich die Demokratie zu einem universellen Wert entwickelt hat, dass aber demokratische Systeme in ihrer Form und Ausgestaltung sehr unterschiedlich sein können, wie dies die unterschiedlichen aber gleichwertigen – jeweils durch Geschichte, Kultur und Gegebenheiten geprägten – Formen der Demokratie in den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie die EU selbst, die eine weltweit einzigartige Art überstaatlicher Demokratie darstellt, zeigen; in der Erwägung, dass es kein alleingültiges Modell und nicht nur einen Entwurf von Demokratie gibt, sondern dass eine gemeinsame Übereinkunft über die wesentlichen Elemente der Demokratie besteht,
D. in der Erwägung, dass diese in zwei Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen definiert sind(17)
,
E. in der Erwägung, dass Menschenrechte und Demokratie untrennbar miteinander verbunden sind und dass Menschen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten nur in einer Demokratie uneingeschränkt wahrnehmen können; ferner in der Erwägung, dass Demokratie nur bestehen kann, wenn die Menschenrechte geachtet werden,
F. in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden, die Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet sein und private Besitzrechte anerkannt werden müssen, ohne dass sich staatliche Stellen in rechtlicher oder praktischer Hinsicht willkürlich einmischen; deshalb in der Erwägung, dass öffentliche Einrichtungen ihre Befugnisse über transparent arbeitende und rechenschaftspflichtige gewählte offizielle Vertreter ausüben müssen und dass ein unabhängiges und unparteiisches Justizwesen unverzichtbar ist,
G. in der Erwägung, dass Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von maßgeblicher Bedeutung sind; ferner in der Erwägung, dass jedermann Anspruch darauf hat, ohne Diskriminierung wegen der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Geburt oder eines sonstigen Status in den Genuss aller Menschenrechte zu kommen; in der Erwägung, dass in der Demokratie die Rechte aller Menschen gewährleistet werden sollten, einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, der indigenen Völker und anderer schwächerer Gruppen; in der Erwägung, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am politischen Leben und an Entscheidungsprozessen eine Grundvoraussetzung für echte Demokratie ist,
H. in der Erwägung, dass eine demokratische Staatsführung unter anderem den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, den Zugang zur Justiz, eine wichtige Rolle der Parlamente und der lokalen Behörden in den Beschlussfassungsverfahren sowie eine transparente Verwaltung der öffentlichen Finanzen einschließt; ferner in der Erwägung, dass die Rechenschaftspflicht von Führungspersönlichkeiten und Amtsträgern gegenüber den Bürgern ein wesentliches Element der Demokratie ist; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Bekämpfung der Korruption von wesentlicher Bedeutung ist; ferner in der Erwägung, dass eine demokratische Staatsführung auch die zivile Kontrolle des Sicherheitssektors umfasst,
I. in der Erwägung, dass alle Bürger das Recht haben, regelmäßig in freien und fairen Wahlen abzustimmen und für ein öffentliches Amt zu kandidieren,
J. in der Erwägung, dass die allgemeine Meinungs- und Redefreiheit zu politischen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ohne Gefahr einer Bestrafung durch den Staat ein universelles Recht ist, was auch für die Möglichkeit gilt, auf unterschiedliche Informationsquellen zurückzugreifen,
K. in der Erwägung, dass alle Bürger das Recht haben, unabhängige Vereinigungen und Organisationen zu gründen, einschließlich unabhängiger politischer Parteien und Interessengruppen,
L. in der Erwägung, dass politische Parteien und die Bandbreite der politischen Ansichten, Interessen, regionalen oder kommunalen Beziehungen, die von ihnen vertreten werden, von maßgeblicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass politische Parteien ohne Einmischung durch den Staat und durch Vertreter der Exekutive arbeiten müssen; in der Erwägung, dass gewählte Vertreter unabhängig davon, ob sie Anhänger oder Gegner der Regierung sind, über die Befugnis und die Mittel verfügen müssen, über Rechtsvorschriften und nationale Haushalte zu debattieren und diese zu billigen sowie die Regierung für die Durchführung der öffentlichen Verwaltung und die Verwendung von Mitteln zur Rechenschaft zu ziehen; in der Erwägung, dass starke Parlamente als das öffentliche Forum für die friedliche Aushandlung wettbewerbsfähiger Konzepte von politischem und sozialem Rang und nationale Gesetzgebungsorgane für die Erfahrung einer integrativen Demokratie entscheidend sind,
M. in der Erwägung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Akteure wichtige Bausteine einer gut funktionierenden Demokratie und für die Herausbildung einer tief in der Gesellschaft verwurzelten demokratischen Kultur maßgeblich sind; in der Erwägung, dass sie die Forderungen der Öffentlichkeit steuern und die öffentlichen Behörden für ihr Handeln zur Rechenschaft ziehen,
N. in der Erwägung, dass unabhängige und vielfältige Medien unabdingbar sind, um zu gewährleisten, dass ein breites Spektrum von Meinungen und Auffassungen geäußert wird und an die Öffentlichkeit gelangt; ferner in der Erwägung, dass der freie Zugang zu Informationen, Kommunikation und der unzensierte Zugang zum Internet (Internetfreiheit) universelle Rechte und unerlässlich sind, um im öffentlichen Leben Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten,
O. in der Erwägung, dass Bildung im Bereich der demokratischen Werte wichtig für die Erhaltung der Demokratie ist, ebenso die altersgerechte Teilhabe an Entscheidungsprozessen in Bildungseinrichtungen,
P. in der Erwägung, dass die EU-Organe diese wesentlichen Elemente der Demokratie der Förderung spezieller Bereiche durch die EU zur Unterstützung von Drittländern, die ihren eigenen Weg zur Demokratie beschreiten, als Bausteine zugrunde zu legen müssen,
Q. in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU von 2009 und 2010 diese Elemente reflektieren,
R. in der Erwägung, dass durch den Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) das europäische System für den Schutz der Menschenrechte gestärkt und die Position der EU gegenüber Drittländern gefestigt wird,
S. in der Erwägung, dass eine Bekräftigung der Interdependenz und der wechselseitigen Stärkung von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten von größter Bedeutung ist und dass nur die Durchsetzung all dieser Rechte zur Begründung einer echten Demokratie beitragen kann; in der Erwägung, dass die Demokratie das beste Mittel ist, die Menschenrechte zu garantieren und zu schützen und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen; in der Erwägung, dass die aktive Teilnahme und der aktive Beitrag der Zivilgesellschaft an Prozessen der Staatsführung von maßgeblicher Bedeutung sind und allzu oft vernachlässigt werden,
T. in der Erwägung, dass der Rat in seinem Aktionsprogramm für Demokratie zwar seinen Willen bekundet, die Kohärenz und Wirksamkeit seiner Unterstützung zu verbessern, in dieser Hinsicht aber nur begrenzt Fortschritte erzielt werden konnten,
U. in der Erwägung, dass die Europäische Union zwar über ein breites Spektrum an Instrumenten zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten verfügt (wie u.a. politische Abkommen sowie Wirtschafts- und Handelsabkommen und -partnerschaften, die Menschenrechts- und Demokratieklauseln enthalten; die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+); politische Dialoge; Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); Missionen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP); spezielle Finanzinstrumente; Twinning-Projekte und Wahlbeobachtungsmissionen); jedoch in der Erwägung, dass es unbedingt notwendig ist, eine kohärente und ergebnisorientierte Menschenrechts- und Demokratiepolitik auf der Basis einer – auf die Situation in jedem Land zugeschnittenen – Standardmethodik zu entwickeln, die bestehende Unstimmigkeiten und doppelte Maßstäbe in den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung beseitigt und die Schaffung neuer vermeidet, besonderes Augenmerk auf die spezifischen Erfordernisse prekärer Lagen und Situationen nach Beendigung von Konflikten legt sowie Demokratie, Menschenrechte und die Entwicklung als miteinander verknüpfte Ziele fördert,
V. in der Erwägung, dass die EU bei der Entscheidung über die Zu- oder Aberkennung von Handelspräferenzen wie zum Beispiel GSP+ den sozialen, politischen, wirtschaftlichen und strategischen Realitäten eines Landes sensibler Rechnung tragen sollte,
W. in der Erwägung, dass die EU ihre Bemühungen um eine Förderung demokratiebezogener Normen und Elemente durch ihre Tätigkeiten innerhalb internationaler Organisationen verstärken sollte und sich weiterhin für die wirksame Umsetzung der in Foren unter Teilnahme der EU-Mitgliedstaaten und durch diese Foren geäußerten Verpflichtungen einsetzen sollte,
X. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Überwachung und Umsetzung rechtsverbindlicher Menschenrechtsklauseln in den internationalen Abkommen der EU nach wie vor große Probleme bestehen; in der Erwägung, dass die Aussetzung eines internationalen Abkommens zwischen der Union und einem Partnerland als Reaktion auf gravierende Verletzungen der Menschenrechte oder der Demokratie ein Instrument darstellt, das in bestimmten Situationen herangezogen werden kann; in der Erwägung, dass – trotz häufiger Verletzungen der Menschenrechts- und Demokratieklauseln und der Nichteinhaltung der in den internationalen Abkommen festgelegten Verpflichtungen durch einige Drittländer – über die Regierungen der betreffenden Länder selbst bei groben Menschenrechtsverletzungen nur selten Sanktionen verhängt bzw. diese hinreichend zur Rechenschaft gezogen werden; in der Erwägung, dass der Verzicht auf eine Anwendung dieses Instruments durch die EU ihre Glaubwürdigkeit als starker und entschlossener Akteur in der internationalen Arena untergräbt,
Y. in der Erwägung, dass die Sanktionen gerecht, gemäßigt und durchdacht sein müssen und dass sie keinesfalls in erster Linie die Bevölkerung treffen dürfen,
Z. in der Erwägung, dass die EU in diesem Bereich eine wirklich anreizorientierte Politik verfolgt, um Reformen anzustoßen, deren Potenzial aus politischen Gründen und insbesondere aufgrund eines in der gesamten EU fehlenden Bewusstseins und Konsenses für die Bedeutung einer Förderung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte im Gegensatz zu anderen Prioritäten aber nicht voll ausgeschöpft wurde; in der Erwägung, dass auf den ersten Blick kein strukturelles oder rechtliches Hindernis für die koordinierte Nutzung externer Finanzinstrumente zur Unterstützung der Demokratisierung existiert,
AA. in der Erwägung, dass in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Resolution 63/168 ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird; in der Erwägung, dass die Todesstrafe nach wie vor in vielen Ländern der Welt als Bestrafung angewendet wird, in einigen Fällen sogar bei Minderjährigen,
AB. in der Erwägung, dass das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) durch seinen Schwerpunkt auf Maßnahmen, die nicht im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit durchgeführt werden können, ein Schlüsselelement der Gemeinschaftspolitik darstellt,
AC. in der Erwägung, dass das EIDHR die Finanzierung der Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union (EUEOM), die wichtige Instrumente der Zusammenarbeit im Bereich der Demokratiefestigung sind, ermöglicht, eine Weiterverfolgung und Umsetzung ihrer Empfehlungen jedoch oft ausgeblieben ist,
AD. in der Erwägung, dass diese Situation auf einen Mangel an politischem Willen der Regierungen in den Ländern, in die EU-Wahlbeobachtungsmissionen entsendet werden, sowie auf das Unvermögen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist, dafür zu sorgen, dass diese Empfehlungen sich in konkreten Förderprogrammen, insbesondere zur Unterstützung der neu gewählten Parlamente, niederschlagen,
AE. in der Erwägung, dass dem Europäischen Parlament noch keine hinreichenden Analysen vorliegen, um den Umfang der Unterstützung der Demokratie durch die Union und ihre Mitgliedstaaten einzuschätzen; in der Erwägung, dass dies zum Teil auf Probleme im Zusammenhang mit der Transparenz, dem Zugang zu Dokumenten und der Konsultation zurückzuführen ist, die der Rat bisher nicht lösen konnte,
AF. in der Erwägung, dass es nur durch Verfolgung des Grundsatzes der uneingeschränkten Konditionalität der Hilfen möglich ist, die Ziele einer wahren Demokratisierung, einer tatsächlichen Achtung der Menschenrechte und einer wirklichen Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven für die Bevölkerung vor Ort zu erreichen; in der Erwägung, dass dieser Grundsatz der Konditionalität gemeinsam mit den Empfängerländern definiert werden muss, in enger Abstimmung nicht nur mit den Regierungen, sondern auch mit der Zivilgesellschaft, und unter voller Achtung der tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen vor Ort,
AG. in der Erwägung, dass Parteien und frei und fair gewählte Parlamentarier für jede Demokratie und jeden Demokratisierungsprozess von zentraler Bedeutung sind, und in der Erwägung, dass die Unterstützung und Anwendung des EIDHR bislang nicht der Bedeutung dieser Akteure Rechnung getragen hat,
AH. in der Erwägung, dass die Arbeit von UN Women von maßgeblicher Bedeutung für die Förderung des Beitrags und der Teilhabe von Frauen am Prozess der Demokratisierung ist,
AI. in der Erwägung, dass unter den EU-Organen weitgehende Einigkeit in Bezug auf den mehrdimensionalen, komplexen und langfristigen Charakter der Demokratie besteht, die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch bei der Programmplanung und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Demokratie nicht den vollen Wahlzyklus berücksichtigt haben,
AJ. in der Erwägung, dass in Staaten, die sich im Prozess der Demokratisierung befinden, Frauen und kleine Kinder besonders gefährdet sind, in Menschenhandel verwickelt zu werden, darunter zum Zwecke der Prostitution,
Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels
1. ist der Ansicht, dass allein Demokratien auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit als Fundament für ausgewogene strukturelle Partnerschaften zwischen Drittländern und der EU dienen können, in denen auch die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten und ihrer Bevölkerung berücksichtigt werden;
2. betont, dass Partnerschaften auf der Basis von Dialog und Konsultation die Identifizierung mit demokratischen Aufbauprozessen und Elementen der demokratischen Staatsführung fördern; fordert alle EU-Organe auf, größere Anstrengungen für eine kohärentere, konsequentere und koordiniertere Nutzung dieser Dialoge zu unternehmen;
3. ist der Ansicht, dass die Rolle der EU als „sanfter Macht“ (soft power) auf globaler Ebene nur zum Tragen kommt, wenn in ihrer Politik gegenüber Drittländern dem Schutz der Menschenrechte tatsächlich Priorität eingeräumt wird;
4. weist darauf hin, dass eine unabdingbare Voraussetzung für eine glaubhafte und konsequente Außenpolitik der Union sowie die Unterstützung von Demokratisierungsprozessen darin besteht, jetzt und in Zukunft bei der Verwirklichung der Menschenrechte und einer demokratischen Politik auch innerhalb der EU und in ihren Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel voranzugehen;
5. ist der Ansicht, dass die Bekämpfung der Armut und die Beseitigung der Hindernisse, die der Entwicklung von Ländern entgegenstehen, entscheidend zu demokratischen Prozessen beitragen können;
6. nimmt zur Kenntnis, dass die Ereignisse in Nordafrika und im Nahen Osten die Grenzen einer Fokussierung auf Sicherheit – vor allem auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung – und Stabilität aufgezeigt und deutlich gemacht haben, dass es auf diese Weise nicht gelungen ist, Armut und soziale Ungerechtigkeit zu verringern; betont, dass kein Gegensatz zwischen Sicherheit und Demokratie besteht, da es in einer Gesellschaft ohne demokratische und rechenschaftspflichtige Regierung keine Sicherheit für die Menschen geben kann; ist der Ansicht, dass sofern eine wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen war, diese nicht allen Bürgern zugutegekommen ist; vertritt daher die Auffassung, dass die Frage der sozialen Gerechtigkeit und die Bekämpfung von Ungleichheiten ein wesentliches Ziel der EU-Außenpolitik werden müssen, da sie einen unverzichtbaren Faktor für den Aufbau einer friedlichen, blühenden und demokratischen Gesellschaft darstellen;
7. unterstreicht die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels, der sich auf eine echte Festigung der Demokratie auf der Grundlage einer endogenen, nachhaltigen und umfassenden Entwicklung zugunsten der Bevölkerung und unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten stützt; vertritt die Auffassung, dass die EU die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft unterstützen sollte;
8. betont, dass die Demokratie als ein Regierungssystem Mechanismen für die Verteilung politischer Macht und die Konfliktbewältigung bereitstellt, die wesentlich für stabile und friedliche Gesellschaften sind; stellt jedoch fest, dass die Demokratie in dem jeweiligen Land entwickelt werden muss und sie diesem nicht von externen Akteuren künstlich aufgezwungen werden kann; vertritt die Auffassung, dass die EU gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft Prozesse demokratischer Konsolidierung aktiv unterstützen kann;
9. vertritt die Auffassung, dass es für eine erfolgreiche Demokratisierung von entscheidender Bedeutung ist, das Augenmerk auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des betreffenden Landes zu legen, um zu gewährleisten, dass den grundlegenden Rechten der Bevölkerung, wie dem Recht auf Bildung, Gesundheitsfürsorge und Beschäftigung Rechnung getragen wird;
10. vertritt die Auffassung, dass die Erfahrungen des demokratischen Übergangsprozesses nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa an die aufstrebenden demokratischen Kräfte in Nordafrika und im Nahen Osten weitergegeben werden sollten; legt der Kommission und dem EAD nahe, sich aktiver in dem sich entfaltenden Demokratisierungsprozess in dieser wichtigen Nachbarregion zu engagieren; ermutigt die europäischen Parteien, Parteikooperationsprogramme mit den neuen Partnern in allen Nachbarschaftsregionen zu entwickeln;
11. betont, dass der Schwerpunkt nunmehr auf den verstärkten, konkreten und entschiedenen Einsatz bestehender Instrumente und Anreize, die im Rahmen von auf die Lage des jeweiligen Landes abgestimmten Strategien gebündelt werden, zu legen ist, sowie auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten und doppelten Maßstäben, die die Wahrnehmung von Europa und seine Fähigkeit, eine starke und kohärente Außenpolitik umzusetzen, beeinträchtigen; unterstreicht, dass ein derartiger Ansatz einen wirklichen Kurswechsel notwendig macht, bei dem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu einem Eckpfeiler der Außenpolitik der EU werden, sodass diese nicht nur in strategischen Zielen formuliert werden, sondern auch Teil ihrer Artikulierung und ihrer Grundstruktur bilden;
12. fordert, dass die internationalen Abkommen, die länderspezifischen Strategiepapiere, die Aktionspläne, das APS+-Programm und alle übrigen vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und Drittländern durch eine klarere Formulierung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln sowie der Klauseln über das Recht indigener Völker auf vorherige Konsultation, gute Regierungsführung, eindeutige Mechanismen für den Fall von Verstößen (auf der Grundlage zumindest der im Abkommen von Cotonou enthaltenen), Verpflichtungen und spezifische, messbare, erreichbare und zeitlich festgelegte Kriterien zur Bewertung der erreichten Fortschritte und einen genauen Fahrplan für die Umsetzung gestärkt werden; bedauert, dass die EU trotz der Menschenrechtsklauseln im Cotonou-Abkommen oftmals die Augen vor anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen vonseiten einiger Regierungen der Cotonou-Partnerländer verschließt und im Verhältnis zu diesen Regierungen einfach zur Tagesordnung übergeht; fordert die Kommission auf, konsequente Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen einzuleiten, wie zum Beispiel eine Senkung der Finanzausstattung für Regierungen, die Demokratie und Menschenrechte nicht achten, und zwar durch die Verweigerung von Budgethilfen bei gleichzeitiger Bereitstellung von Finanzmitteln zur Stärkung der Zivilgesellschaft unter Umgehung dieser Regierungen;
13. weist darauf hin, dass die Ziele der gemeinsamen Handelspolitik und die globalen Ziele der Europäischen Union vollständig aufeinander abgestimmt werden sollten; weist ferner darauf hin, dass die Handelspolitik der Europäischen Union gemäß Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union zu gestalten ist und dass sie gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union unter anderem einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte zu leisten hat;
14. unterstreicht die Bedeutung einer ständigen Überwachung der Abkommen und fordert in dieser Hinsicht Untersuchungen der Auswirkungen auf Menschenrechte und Demokratie in Ergänzung zu den entsprechenden Untersuchungen zur nachhaltigen Entwicklung, um eine kontinuierliche Bewertung der Abkommen sicherzustellen;
15. stellt fest, dass demokratische Grundsätze und Werte durch eine Förderung der Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs mit Schwerpunkt auf unterrepräsentierten Regionen gestärkt werden können, um dessen universellen Charakter und die Bekämpfung von Straflosigkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verstärken;
16. bedauert, dass die Kommission nur äußerst selten von den Mechanismen zur Rücknahme der unter der Sonderregelung APS+ gewährten Zollpräferenzen aufgrund von Verstößen gegen die dazugehörigen Übereinkommen Gebrauch macht; wirft der Kommission vor, dass sie trotz übereinstimmender Berichte mehrerer internationaler Organisationen nicht bereit ist, Untersuchungen zu verschiedenen begünstigten Ländern der APS+-Regelung einzuleiten, die unter dem dringenden Verdacht stehen, die von ihnen unterzeichneten Übereinkommen nicht einzuhalten;
17. weist darauf hin, dass das Parlament ausdrücklich die Aufnahme rechtsverbindlicher Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsklauseln in alle Freihandelsabkommen oder zumindest in alle im Verzeichnis in der APS+-Verordnung genannten Übereinkommen unterstützt;
18. bekräftigt, dass das Europäische Parlament diesbezüglich eine strengere Kontrolle ausüben muss; fordert daher, dass der Rat und die Kommission das Parlament an allen Phasen der Verhandlungen, des Abschlusses, der Anwendung und der Aussetzung internationaler Abkommen mit Drittländern und vor allem an der Festlegung des Mandats für die Aushandlung neuer Abkommen, insbesondere im Bereich der Förderung der Menschenrechte, am Dialog mit dem Assoziationsrat oder einem anderen für die Verwaltung eines Abkommens zuständigen Organ, an der Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich der Demokratisierung und am Entscheidungsprozess über die Einleitung einer Anhörung oder die Aussetzung eines Abkommens beteiligen;
19. ist der Auffassung, dass für den Entscheidungsprozess und die Verbesserung der Beziehungen zu den Partnerländern Lehren aus der Vergangenheit gezogen werden müssen; betont, dass der fortgeschrittene Status nur dann gewährt werden darf, wenn die Partnerländer eindeutige Menschenrechts- und Demokratieanforderungen erfüllen; fordert erneut einen klaren Konsultationsmechanismus, der gewährleistet, dass das Parlament in allen Phasen der Verhandlungen umfassend auf dem Laufenden gehalten wird;
20. vertritt die Auffassung, dass die Überwachung der Menschenrechtssituation in den jeweiligen Ländern in erster Linie dadurch ihre Legitimität gewinnt, indem sie im Rahmen der Vereinten Nationen erfolgt, und bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten in allen UN-Gremien einen einheitlichen Standpunkt vertreten; fordert jedoch die Kommission und den EAD auf, regelmäßig ausführliche Berichte über die Umsetzung der insbesondere in die Abkommen mit der EU aufgenommenen Verpflichtungen im Bereich Demokratie und Menschenrechte seitens der Drittländer vorzulegen;
21. bekräftigt die anhaltende Unterstützung der Europäischen Union für die Arbeit des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, von UN Women und UNICEF; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eng mit dem Menschenrechtsrat zusammenzuarbeiten;
22. fordert die EU ferner auf, ihre Strategien in einem derart sensiblen Bereich wie dem Aufbau demokratischer Strukturen auf eine grundlegende Analyse des Reformpotenzials in den Drittstaaten sowie des politischen Willens der Führung, sich an einem solchen Prozess zu beteiligen, zu stützen und vor der Festlegung der am besten geeigneten Strategien mögliche Hindernisse zu ermitteln; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit allen demokratischen Kräften eines Landes geführt werden sollte, um sicherzustellen, dass gegenseitiges Vertrauen und Verständnis die Grundlage dieses Prozesses bilden;
23. stellt fest, dass europäische Hilfe, die als Budgethilfe an autoritäre Staaten fließt, nicht immer eine demokratische Entwicklung garantiert und dass im Rahmen unserer Bewertung der Wirksamkeit der Hilfe die mit ihr erzielten Ergebnisse anstatt der investierten Mittel im Mittelpunkt stehen sollten;
24. empfiehlt der Europäischen Union, im Falle der schwierigsten Partnerschaften diese Länder nicht zu isolieren, sondern die Beziehungen zu ihnen auf der Grundlage einer zweckmäßigen und wirksamen Konditionalität, die als wirklicher Anreiz für demokratische Reformen, Einhaltung der Regeln der guten Regierungsführung und Achtung der Menschenrechte dient, zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass die Bevölkerung von der Zusammenarbeit tatsächlich profitiert; gibt seine Zustimmung zu dem in der Mitteilung über eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand formulierten leistungsbezogenen Ansatz („more for more“); ist der Ansicht, dass die EU im Gegenzug Finanzmittel, die zuvor für Länder vorgesehen waren, deren Regierungen ihre Verpflichtungen auf dem Gebiet der demokratischen Staatsführung nicht erfüllen, unverzüglich zugunsten der Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeer sowie der Östlichen Partnerschaft umwidmen sollte, die ihre Verpflichtungen besser erfüllen, und fordert eine stärkere Schwerpunktlegung auf die Förderung der Demokratie in der Partnerschafts- und Nachbarschaftspolitik;
25. fordert die EU auf, nicht zu zögern, geeignete, verhältnismäßige und kluge Sanktionen, die auf die wichtigsten Behörden des Regimes abzielen, gegen Länder zu verhängen, die ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Demokratisierung nicht einhalten, zugleich aber die Bevölkerung zu unterstützen und größere Direkthilfen zur Stärkung der Zivilgesellschaft bereitzustellen, wobei vor der Verhängung der Sanktionen die Folgen für die Bevölkerung der Empfängerländer geprüft werden sollten; betont, dass sich die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auf die Prämisse des gleichen und gegenseitigen Respekts zwischen den Staaten stützen muss; fordert die Schaffung eines Finanzhilfenetzwerks unter der Ägide einer Europa-Mittelmeer-Bank, um Initiativen zur technischen und unternehmerischen Entwicklung zu fördern;
26. betont jedoch, dass dieser Ansatz zusammen mit der kommenden überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) bedeutet, dass das differenzierte Vorgehen nur dann ein wertvolles und überzeugendes Instrument sein kann, wenn es für alle ENP-Partnerländer die gleichen Menschenrechte und Demokratieziele fordert; weist darauf hin, dass die EU ihre Glaubwürdigkeit wieder verlieren wird, wenn sie einen Unterschied zwischen der Einhaltung von „Mindestnormen“ in den schwierigsten Ländern und anspruchsvolleren Normen für die fortgeschrittenen Länder macht;
27. fordert den Rat und den EAD auf, in alle Bereiche die Anwendung „intelligenter“ Sanktionen und deren Androhung als Instrumente der EU-Menschenrechtspolitik gegenüber den repressivsten Regimes aufzunehmen; ist überzeugt, dass selektive Strafmaßnahmen wie etwa das Blockieren von Guthaben und Reisesperren gegen hochrangige Personen so eingesetzt werden können und sollten, dass der diplomatische Austausch, der bilaterale Handel, die Bereitstellung von EU-Hilfe sowie persönliche Kontakte weiterhin stattfinden können; fordert allerdings, dass gezielte Sanktionen systematisch, konsequent und mit möglichst breiter internationaler Unterstützung verhängt werden, damit sie als wirksames Abschreckungsmittel gegen Menschenrechtsverletzungen wirken;
28. fordert von der EU und den Mitgliedstaaten, auf die Regierungen von Staaten, die für ihre schlechte Menschenrechtsbilanz bekannt sind, Druck auszuüben, wann immer dies erforderlich ist, um die Lage der Menschenrechte in diesen Staaten zu verbessern und so den Prozess der Demokratisierung zu beschleunigen;
29. fordert die Einrichtung eines gemeinsamen Forums der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zur Erörterung von außenpolitischen Fragen, insbesondere von sensiblen Themen wie Menschenrechte und Demokratie;
Vertiefung der politischen Dimension
30. erachtet einen umfassenden und kohärenten Ansatz auf der Grundlage zielgerichteter Strategien in den Bereichen Entwicklung, Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung, soziale Integration, Förderung der Frauen und der Minderheiten und religiöse Toleranz als zusätzliches Instrument der EU-Außenpolitik als notwendig und unverzichtbar, um die beiden im Bereich der Demokratieförderung bestehenden Ansätze, d. h. den Entwicklungsansatz, bei dem der Schwerpunkt auf dem sozioökonomischen Fortschritt für alle und dem Wachstum zugunsten der Armen liegt, und den politischen Ansatz, der den politischen Pluralismus und die parlamentarische Demokratie sowie die Achtung von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie eine funktionierende Zivilgesellschaft unterstützt, aufeinander abzustimmen; bekräftigt, dass diese Unterstützung der politischen Dimension der Drittländer pluralistisch sein und dem Aufbau institutioneller Kapazitäten dienen muss – insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit und Integrität des Justizwesens und auf Mechanismen der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Bekämpfung von Korruption – und dass diese Unterstützung institutionell sein muss und keine Einflussnahme darstellen darf; hebt den zusätzlichen Nutzen hervor, der durch die Beteiligung ehemaliger Abgeordneter des Europäischen Parlaments an Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung entsteht;
31. fordert Verbesserungen bei der Einbeziehung der Menschenrechte, der Demokratie, der demokratischen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit in alle Aktivitäten der EU-Außenbeziehungen entsprechend den bestehenden und neuen Verpflichtungen, und zwar sowohl aus institutioneller Sicht als auch in strategischen und geografischen/thematischen Instrumenten;
32. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, am unpolitischen Charakter der humanitären Hilfe festzuhalten, die während des Demokratisierungsprozesses geleistet wird;
33. erkennt die Anstrengungen an, die die EU unternommen hat, um bestimmte Gruppen von Akteuren, die sich für demokratische Reformen einsetzen, unter anderem Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Medien, zu unterstützen; bekräftigt jedoch die Notwendigkeit, den politischen Pluralismus im Hinblick auf die Förderung des Übergangs zur Demokratie zu stärken; fordert eine systematische Unterstützung von neuen, frei und fair gewählten Parlamenten, insbesondere in den Übergangsländern oder in Ländern, die von einer EUEOM profitiert haben; ist der Auffassung, dass diese Unterstützung nicht nur automatisch über das EIDHR, sondern auch über geografische Instrumente finanziert werden sollte;
34. begrüßt den Beschluss der Kommission und der Hohen Vertreterin, die Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) als ein flexibles und sachgerechtes Instrument zur Unterstützung der politischen Akteure, die einen demokratischen Wandel in nicht demokratischen Ländern und Übergangsländern – insbesondere in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU – anstreben, zu fördern, weist mit Nachdruck darauf hin, dass der künftige EFD das EIDHR und andere bereits vorhandene Instrumente zur Demokratieförderung und externe Finanzierungsinstrumente im Hinblick auf die Zielsetzungen sowie in finanzieller und verwaltungstechnischer Sicht ergänzen sollte; befürwortet das Konzept der Dezentralisierung in Bezug auf die Übernahme von Verantwortung („ownership“) im Rahmen der Demokratieförderungspolitik der EU, indem Partnerschaften zwischen den Akteuren der Demokratieförderung in der EU und den Zielländern eingegangen werden; fordert den EAD, die Kommission und den bevorstehenden polnischen Ratsvorsitz auf, eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten eines künftigen EFD im Vergleich zu diesen Instrumenten und Rahmen vorzunehmen; beharrt auf einer Kontrollbefugnis und Beteiligung des Europäischen Parlaments bei der Gestaltung des EFD und bei seiner Arbeit, der Festlegung der jährlichen Ziele, Prioritäten, erwarteten Ergebnisse und finanziellen Zuwendungen im Allgemeinen und bei der Umsetzung und Überwachung der Tätigkeiten;
35. ermutigt die Geber, den Aufbau der Demokratie als eine politische und moralische Notwendigkeit und nicht als einen rein technischen Vorgang zu behandeln und ihr Wissen über die lokalen Gegebenheiten in den Empfängerländern zu vertiefen, damit die Hilfe entsprechend den lokalen Umständen wirksam eingesetzt werden kann;
36. hebt hervor, dass sich alle Strategien zur Förderung der Demokratie auf einen Dialog mit einem möglichst breiten Spektrum der lokalen Akteure stützen müssen, um uneingeschränkte Legitimität zu erhalten und vom Willen des Volkes getragen zu werden; fordert den Rat, den EAD und die Kommission nachdrücklich auf, umfassende und grundlegende Konsultationen mit allen Beteiligten zu führen;
37. begrüßt die effiziente, unmittelbare und integrierte Reaktion des Instruments für Stabilität auf Krisensituationen und Instabilität in Drittländern und dessen Hilfe bei der Schaffung der für die Durchführung der Politiken der anderen Instrumente, insbesondere des Instruments für Heranführungshilfe, des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit und des Instruments für wirtschaftliche Zusammenarbeit erforderlichen Voraussetzungen;
38. betont, wie wichtig der Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen, einschließlich des Rechts auf Gleichbehandlung und auf Bildung, bei der Demokratisierung jeder Gesellschaft ist; unterstützt nachdrücklich alle in den außenpolitischen Maßnahmen der EU enthaltenen Initiativen, Anreize und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, um die Mitwirkung von Frauen am Beschlussfassungsprozess auf allen Ebenen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, zu gewährleisten; betont, dass die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein wesentliches Element der Demokratie ist und dass die Mitwirkung von Frauen bei der Entwicklung einen grundlegenden und allgemein anerkannten Wert darstellt und Voraussetzung für die sozioökonomische Entwicklung und verantwortungsvolles demokratisches Regierungshandeln ist; fordert deshalb die EU-Organe auf, der Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Agenda zur Demokratieförderung Vorrang zu geben; unterstreicht, dass Frauenrechtsverteidiger und Parlamentarierinnen unterstützt werden müssen, unter anderem durch Entwicklung von Kapazitäten für das „Gender Budgeting“; fordert insbesondere die EU auf, Frauenrechtsorganisationen und Kandidatinnen für politische Ämter finanziell sowie mit dem Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen; unterstützt die Einbeziehung und Förderung von Fragen der Gleichstellung der Geschlechter in relevanten Themenbereichen und durch die Verwendung von partizipatorischen Ansätzen bei der Programmgestaltung und -entwicklung, wobei ein Schwerpunkt auf der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Stereotype und jeder Form der Diskriminierung von und der Gewalt gegen Frauen liegen muss;
39. schlägt vor, das Mandat der Koordinierungsgruppe Wahlen zu erweitern, damit Maßnahmen zur Demokratieförderung unbeschadet der Zuständigkeiten der relevanten Ausschüsse einbezogen werden können, und fordert das OPPD auf, eng mit der Koordinierungsgruppe Wahlen zusammenzuarbeiten;
40. fordert den EAD und die EU-Delegationen auf anzuerkennen, wie wichtig eine stärkere Sensibilisierung von EU-Delegationsvertretern für Maßnahmen zur Demokratieförderung und insbesondere zur Unterstützung von Parlamenten ist;
41. unterstreicht, dass Demokratisierungsmaßnahmen in die gesamte Arbeit des Europäischen Parlaments wie auch seiner Delegationen einbezogen werden müssen; würdigt außerdem den hohen Stellenwert einer weltweiten interparlamentarischen Zusammenarbeit bei Demokratisierungsmaßnahmen über Foren wie „Parliamentarians for Global Action“;
42. betont, dass rechtmäßige demokratische politische Parteien, echte soziale Bewegungen und eine freie Presse bei der Wahrung des öffentlichen Interesses eine große Rolle spielen können, indem sie über die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Regierungen wachen, wodurch Staaten die Menschenrechte schützen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung fördern können;
43. unterstreicht die wichtige Rolle der Bürgergesellschaften und der Parlamente von Drittländern für die demokratische Haushaltskontrolle und ist überzeugt, dass jede von der Union bereitgestellte direkte Budgethilfe durch eine technische und politische Verstärkung der Kontrollkapazitäten der nationalen Parlament ergänzt werden muss; bestätigt, dass die EU die Parlamente der Drittländer über den Inhalt der EU-Zusammenarbeit aktiv informieren sollte; ermutigt das OPPD, bei der Unterstützung von Parlamenten im Hinblick auf die demokratische Haushaltskontrolle eine aktive Rolle zu übernehmen; bringt in diesem Zusammenhang seine große Genugtuung sowie seine Erwartungen im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft im Rahmen von EURONEST, die sich am 3. Mai 2011 konstituiert hat, zum Ausdruck; weist auf die Bedeutung dieser Initiative des Europäischen Parlaments als wichtiges außenpolitisches Instrument der EU zur Förderung des Demokratisierungsprozesses hin;
44. erkennt die Bemühungen des Büros des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD) an, Parlamente in neuen und aufstrebenden Demokratien wie auch regionale Parlamente zu fördern und zu unterstützen; würdigt den Beitrag des OPPD zum Aufbau institutioneller und administrativer Kapazitäten der Parlamente neuer und aufstrebender Demokratien und dessen diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem UNDP und der IPU; fordert das OPPD auf, sich für einen weltweiten Konsens zu den grundlegenden Normen guter parlamentarischer Praxis einzusetzen;
45. hält es für unbedingt notwendig, dass die Zivilgesellschaft in der Zukunft einen unmittelbaren Beitrag zu den Verfahren der verantwortungsvollen Staatsführung und damit zur Kontrolle der Umsetzung von Vereinbarungen leistet; fordert die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang dringend auf, einen strukturierten Mechanismus zur Überwachung der internationalen Vereinbarungen der EU einzurichten, der Organisationen der Zivilgesellschaft aus Drittländern in all ihren Formen, einschließlich nichtstaatliche Akteure und Sozialpartner, in den Evaluierungsprozess zur Umsetzung von Vereinbarungen einbezieht;
46. begrüßt die Entscheidung der EU, länderspezifische Strategien im Bereich der Menschenrechte zu entwickeln; betont, dass diese auch Aspekte der Demokratisierung umfassen sollten; und regt deren schnelle Umsetzung an, damit die EU unverzüglich eine gemeinsame Analyse der Situation und des Bedarfs in den jeweiligen Ländern vornehmen und einen Aktionsplan aufstellen kann, in dem festgelegt ist, wie die Instrumente der EU in vollem Umfang und ergänzend genutzt werden; betont zugleich, dass das Ziel der neuen Strategien und ihrer Umsetzung im Interesse der Menschenrechte und der Demokratisierung in der Beseitigung bestehender und der Vermeidung neuer Unstimmigkeiten und doppelter Maßstäbe in der Außenpolitik der EU bestehen muss; erklärt, dass dieses Dokument die gesamte Außenpolitik und sämtliche auf Drittländer ausgerichtete Instrumente der Europäischen Union beeinflussen sollte; fordert, die Länderstrategiepapiere dem Parlament zur Verfügung zu stellen;
47. fordert die EU auf, künftige finanzielle Zusagen mit den Fortschritten von Drittländern bei der Umsetzung von Menschenrechtsstrategien und wirklichen demokratischen Fortschritten zu verknüpfen;
48. betont, dass starke Bündnisse mit anderen Akteuren auf der Weltbühne wie der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga geschlossen werden müssen, um demokratische Werte wirksamer zu fördern; fordert die EU auf, sich aktiv um diese Bündnisse zu bemühen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen der EU und der USA um eine bessere Koordinierung ihrer Entwicklungspolitik;
49. begrüßt die Einrichtung einer Direktion für Demokratie und Menschenrechte im EAD und fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission auf, in den Auslandsvertretungen der EU jeweils eine Kontaktperson für den Bereich Demokratie und Menschenrechte zu benennen;
50. spricht sich dafür aus, dass Frauen als „Friedensmittlerinnen“ bei der Verhütung und Bewältigung von Konflikten mitwirken, und setzt sich für ihre aktive Beteiligung zum Wohle der Gesellschaft ein;
51. befürwortet regionale Programme zum Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen, insbesondere zugunsten von Kindern, Frauen und alten Menschen;
52. ist zutiefst davon überzeugt, dass die Stärkung von Individuen, insbesondere der Frauen und der der Zivilgesellschaft, durch Bildung, Ausbildung und Bewusstseinsbildung, wobei gleichzeitig ein wirksames Eintreten für alle Menschenrechte, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte erleichtert wird, eine wesentliche Ergänzung zur Entwicklung und Umsetzung von allen Maßnahmen und Programmen zur Demokratisierung darstellt, für die die notwendigen Mittel gewährleistet werden sollten;
53. fordert den Rat und die Kommission zur Erarbeitung einer politischen Strategie auf, die auf die EU-Wahlbeobachtungsmissionen ausgerichtet ist, insbesondere, indem das politische Projekt, dem die jeweilige Mission gewidmet ist, vorgelegt wird; fordert, zwei Jahre nach der jeweiligen Mission im Rahmen der jährlichen Aussprache im Europäischen Parlament über die Menschenrechte mit der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin eine Bilanz über den erreichten demokratischen Fortschritt und die noch verbesserungswürdigen Bereiche zu erstellen; bekräftigt, dass es von Vorteil ist, ehemalige Parlamentarier aufzufordern, ihre Kompetenzen und Erfahrungen den Wahlbeobachtungsmissionen oder für Folgemaßnahmen zur Verfügung zu stellen;
54. weist insbesondere angesichts der begrenzten verfügbaren Mittel auf die Notwendigkeit hin, Schwerpunktländer für Wahlbeobachtungsmissionen auf der Basis der tatsächlichen Auswirkungen, die eine Mission im Bezug auf die Förderung eines wahren, langfristigen Demokratisierungsprozesses haben kann, auszuwählen; fordert den EAD auf, bei der Auswahl dieser Länder einen stark selektiven Ansatz zu verfolgen; weist darauf hin, dass die Koordinierungsgruppe Wahlen, die zum jährlichen Programm der EU Wahlbeobachtungsmissionen konsultiert wird, diesbezüglich eindeutige Kriterien aufgestellt hat; fordert eine stärkere Kontrolle der Einhaltung auf internationaler Ebene festgelegter Verfahren und Regeln, insbesondere zur Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Mission;
55. unterstreicht die Notwendigkeit, am Ende einer jeden Wahlbeobachtungsmission realistische und umsetzbare Empfehlungen zu erarbeiten; fordert, dass die Organe und Mitgliedstaaten der EU sich an den Schlussfolgerungen der Missionen orientieren, und dass die Kommission, der EAD und die Mitgliedstaaten der Unterstützung der Umsetzung der Empfehlungen im Wege der Zusammenarbeit besondere Beachtung schenken; betont, dass es äußerst wichtig ist, eine angemessene Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlungen sicherzustellen; fordert, dass die Verbreitung und Überwachung dieser Empfehlungen den EU-Delegationen anvertraut wird, und dass die dazu erforderlichen Mittel bereitgestellt werden; betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Unterzeichnern der Grundsatzerklärung über internationale Wahlbeobachtungsmissionen, um den Einfluss der weltweiten Wahlarbeit zu festigen;
56. vertritt die Auffassung, dass die Rolle der ständigen Delegationen des EP und der Gemeinsamen Parlamentarischen Versammlungen bei der Weiterbehandlung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen und der Analyse der Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie deutlich gestärkt werden sollte;
57. hebt die Wichtigkeit eines politischen Begleitprozesses hervor, der sich nicht nur auf den Zeitraum unmittelbar vor und nach den Wahlen fokussiert, sondern vielmehr auf Kontinuität beruht; spricht sich in diesem Zusammenhang anerkennend für die wertvolle Arbeit von politischen Stiftungen aus;
58. betont, dass Regierungen für Menschenrechtsverletzungen, eine unzulängliche Staatsführung, Korruption und Veruntreuung nationaler Ressourcen, die zum Wohle der gesamten Gesellschaft verwendet werden sollten, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; fordert daher den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung und den Kampf gegen Straffreiheit fortzusetzen, was auch die Forderung nach uneingeschränkter Zusammenarbeit von Drittländern mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und das Bekenntnis zum Römischen Statut in neuen Abkommen einschließt;
59. fordert die entsprechenden EU-Organe auf, am EIDHR festzuhalten und es zu stärken sowie andere bestehende Instrumente und Rahmenbedingungen für die Förderung der Demokratie in Drittländern zu optimieren und zu straffen;
Unterstützung der Zivilgesellschaft
60. betont die Notwendigkeit eines dezentralen Ansatzes als Ergänzung zur politischen Dimension, um der Lage der Bevölkerung in den einzelnen Ländern durch die Unterstützung lokaler und regionaler Organisationen, die durch die Bereitstellung von Foren für den Dialog und den Austausch bewährter Verfahren mit der Union sowie mit den übrigen Partnerländern einer Region zur Konsolidierung der Demokratie beitragen, besser gerecht zu werden;
61. schlägt vor, eine offenere und dynamischere Politik zu entwickeln, um die treibenden Kräfte in der Bürgergesellschaft und diejenigen, die sich für die Bürgerbeteiligung einsetzen, zu unterstützen; schlägt vor, den Einfluss der Bürgergesellschaft durch spezifische Programme und durch die Aufnahme dieses Konzepts in die bestehenden Programme zu fördern;
62. betont, dass die Kapazitäten der Zivilgesellschaft – durch Bildung sowie Sensibilisierung – verbessert und deren Beteiligung an den politischen Prozessen gefördert werden müssen; betont, dass die Förderung der Demokratie eine enge Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie die Stärkung der Rolle von Kontrollinstanzen, einschließlich der nationalen Parlamente, erfordert;
63. fordert die gezielte Unterstützung von nicht-extremistischen gesellschaftlichen Bewegungen, wirklich unabhängigen Medien und politischen Parteien, die sich in autoritären Staaten und neuen Demokratien für die Demokratie einsetzen, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu fördern, ein nachhaltiges Mehrparteiensystem zu unterstützen und den Schutz der Menschenrechte zu verbessern; ist der Ansicht, dass das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen sollte.
64. fordert, alle Betroffenen auf breiter Basis an der Entwicklung von Ländern zu beteiligen und ruft daher alle Teile der Gesellschaft auf, beim Aufbau der Demokratie mitzuwirken; erkennt die wichtige Rolle der NRO und anderer nichtstaatlicher Akteure bei der Förderung von Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Menschenrechten an;
65. unterstützt die bewährte Praxis der Suche nach innovativen Wegen zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft, politischer Parteien, der Medien und anderer nichtstaatlicher politischer Akteure in die Dialoge der EU mit Drittländern; bekräftigt, dass es die Freiheit, den Schutz und die Förderung der Medien, die Verringerung der „digitalen Kluft“ und die Erleichterung des Internet-Zugangs unterstützen will;
66. unterstützt eine finanzielle Förderung der Zivilgesellschaft durch das EIDHR und die Bereitstellung von Mitteln für lokale Projekte von NRO; schlägt vor, zunehmend mehr Mittel bereitzustellen, wenn die Lage in einem Land so beschaffen ist, dass sich erfolgreich eine Zivilgesellschaft und Demokratie entwickeln;
67. unterstreicht, dass der Zugang zu Informationen und unabhängigen Medien entscheidend ist, um Forderungen der Öffentlichkeit nach demokratischen Reformen voranzutreiben, und fordert deshalb eine verstärkte Unterstützung in den Bereichen Förderung der Freiheit „alter“ und „neuer“ Medien, Schutz unabhängiger Journalisten, Verringerung der digitalen Kluft und Erleichterung des Internetzugangs;
68. begrüßt die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung der weltweiten Demokratisierung wie etwa das „Programm für Zusammenarbeit der Bürgerbeauftragten der Staaten der Östlichen Partnerschaft der EU 2009-2013“, das gemeinsam vom polnischen Bürgerbeauftragten und dem Bürgerbeauftragten der Französischen Republik initiiert wurde und darauf abzielt, die Fähigkeit der Bürgerbeauftragten, der öffentlichen Verwaltungen sowie der Nichtregierungsorganisationen der Länder der Östlichen Partnerschaft der EU zum Schutz der Rechte des Einzelnen und zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates zu stärken; betont die Notwendigkeit, dass diese Maßnahmen im Rahmen der EU koordiniert und die Erfahrungen der Akteure von den Institutionen der EU genutzt werden;
69. bekräftigt das Engagement der EU für die Bekämpfung des Menschenhandels und fordert die Kommission auf, Staaten, in denen sich eine Demokratisierung vollzieht, besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da deren Bevölkerung gegenüber den Gefahren des Menschenhandels besonders anfällig ist; fordert diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit zwischen der GD DEVCO, der GD ENLAR, der GD HOME und der EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels;
70. unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit dem Europarat zur Förderung des weltweiten Demokratisierungsprozesses; begrüßt die Ankündigung der Umsetzung gemeinsamer Programme der Europäischen Union und des Europarates zur Förderung von Demokratie, verantwortungsvoller Staatsführung und Stabilität in den Ländern der Östlichen Partnerschaft;
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71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.