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Verfahren : 2011/2812(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0482/2011

Aussprachen :

PV 14/09/2011 - 12
CRE 14/09/2011 - 12

Abstimmungen :

PV 15/09/2011 - 6.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0387

Angenommene Texte
PDF 126kWORD 41k
Donnerstag, 15. September 2011 - Straßburg
Lage in Syrien
P7_TA(2011)0387RC-B7-0482/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2011 zu der Lage in Syrien

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere die Entschließung vom 7. Juli 2011 zur Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika(1),

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments zu der Lage in Syrien und den Reaktionen der internationalen Gemeinschaft vom 19. August 2011,

–   in Kenntnis des Beschlusses 2011/522/GASP des Rates zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien, des Beschlusses 2011/523/EU des Rates zur teilweisen Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien und der Verordnung (EU) Nr. 878/2011 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien vom 2. September 2011,

–   in Kenntnis der Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 8. und 31. Juli, 1., 4., 18., 19., 23. und 30. August sowie 2. September 2011 zu Syrien,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu Syrien vom 18. Juli 2011,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ der Kommission und der Hohen Vertreterin an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 3. August 2011,

–   in Kenntnis der Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien vom 23. August 2011,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Syrien gehört,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass seit Beginn des gewaltsamen Vorgehens gegen friedliche Demonstranten in Syrien im März 2011 und trotz der am 21. April 2011 von der Regierung angekündigten Aufhebung des Ausnahmezustands die systematischen Tötungen, Gewalt und Folter dramatisch zugenommen haben und die syrische Armee und syrischen Sicherheitskräfte weiterhin mit gezielten Tötungen, Folter und Massenverhaftungen reagieren; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 2.600 Menschen ihr Leben verloren haben, weit mehr Menschen verletzt und Tausende verhaftet wurden;

B.  in der Erwägung, dass die Sondierungsmission der Hohen Kommissarin vom 19. August 2011 Beweise für hunderte summarische Hinrichtungen, die Verwendung scharfer Munition gegen Demonstranten, den verbreiteten Einsatz von Heckenschützen während der Proteste, die Verhaftung und Folter von Menschen aller Altersstufen, die Blockade von Städten durch die Sicherheitskräfte und die Zerstörung der Wasserversorgung vorgefunden hat;

C.  in der Erwägung, dass sich die Regierung der Arabischen Republik Syrien verpflichtet hat, demokratische und soziale Reformen umzusetzen, es jedoch unterlassen hat, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um sie zu verwirklichen;

D.  in der Erwägung, dass sich für viele Syrier die Menschenrechtslage aufgrund von Gewalt und Vertreibungen verschlechtert; in der Erwägung, dass die Nachbarstaaten Syriens und die internationale Gemeinschaft erhebliche Anstrengungen unternehmen, um eine weitere Verschlechterung und Eskalation dieser humanitären Krise abzuwenden;

E.  in der Erwägung, dass die Krise in Syrien eine Bedrohung für die Stabilität und Sicherheit im gesamten Nahen Osten darstellt;

F.  in der Erwägung, dass die EU infolge der Eskalation des brutalen Vorgehens des syrischen Regimes gegen das syrische Volk restriktive Maßnahmen gegen die syrische Regierung beschlossen hat, und in der Erwägung, dass die EU in Betracht zieht, diese Sanktionen auszuweiten;

G.  in der Erwägung, dass das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits nie unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens auf Antrag Syriens hin seit Oktober 2009 verschoben worden ist; in der Erwägung, dass der Rat beschlossen hat, keine weiteren Schritte in diesem Bereich zu unternehmen und die Anwendung des bestehenden Kooperationsabkommens teilweise auszusetzen;

H.  in der Erwägung, dass sich der neue Ansatz, der von der Kommission und der Hohen Vertreterin als eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel vorgeschlagen wurde, auf gegenseitige Rechenschaftspflicht und ein gemeinsames Bekenntnis zu den universellen Werten der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützt;

I.  in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 23. August 2011 eine Resolution verabschiedet hat, in der die Entsendung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Syrien, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten, gefordert wird;

1.  verurteilt aufs Schärfste den eskalierenden Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten und die brutale und systematische Verfolgung pro-demokratischer Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten; ist zutiefst besorgt angesichts der Schwere der von den syrischen Staatsorganen begangenen Menschrechtsverletzungen, die unter anderem Massenverhaftungen, außergerichtliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen vornehmen, Menschen verschwinden lassen und foltern;

2.  spricht den Familien der Opfer sein tiefes Mitgefühl aus und bekundet seine Solidarität mit dem syrischen Volk in dem Kampf für seine Rechte, lobt seinen Mut und seine Entschlossenheit und unterstützt nachdrücklich seine Bestrebungen, die umfassende Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Zusicherung besserer wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen zu erreichen;

3.  unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2011, in denen dargelegt wird, dass das syrische Regime seine Legitimität selbst in Frage stellt, indem es den Weg der Unterdrückung wählt, anstatt seine eigenen Zusagen, weitreichende Reformen durchzuführen, zu erfüllen; fordert Präsident Bashar Al-Assad und sein Regime auf, die Macht unverzüglich abzugeben, und lehnt Straffreiheit ab;

4.  fordert erneut, das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstranten und die Schikane ihrer Familien unverzüglich zu beenden, alle inhaftierten Demonstranten, politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten freizulassen und internationalen humanitären Organisationen und Menschenrechtsorganisationen sowie internationalen Medien ungehinderten Zugang zu dem Land zu gewähren; fordert die syrischen Staatsorgane auf, die Zensur lokaler und ausländischer Veröffentlichungen seitens der Regierung einzustellen, die repressive Kontrolle von Zeitungen und sonstigen Veröffentlichungen durch die Regierung zu beenden und Einschränkungen für das Internet und für Mobilfunknetze aufzuheben;

5.  fordert erneut, dass unabhängige, transparente und wirksame Untersuchungen der Tötungen, Festnahmen, willkürlichen Verhaftungen und der mutmaßlichen Verschleppungen und Folterungen durch syrische Sicherheitskräfte durchgeführt werden, damit gewährleistet ist, dass die Täter für diese Straftaten zur Verantwortung gezogen werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngste vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommene Resolution, in der die Entsendung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission nach Syrien zur Untersuchung aller mutmaßlichen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen durch das Regime seit März 2011 gefordert wird, um den jeweiligen Sachverhalt und die Umstände dieser Verbrechen und Verstöße festzustellen, die Verantwortlichen zu ermitteln und sicherzustellen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden;

6.  fordert gleichzeitig einen unverzüglich einzuleitenden echten und integrativen politischen Prozess unter Beteiligung aller demokratischen politischen Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft, der die Grundlage eines friedlichen und unumkehrbaren Übergangs zur Demokratie in Syrien sein könnte; begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Vorsitz des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 3. August 2011 abgegebene Erklärung zu Syrien, in der hervorgehoben wird, dass die einzige Lösung für die derzeitige Krise in Syrien ein integrativer und von Syrien geleiteter politischer Prozess ist; fordert die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und insbesondere Russland und China auf, eine Resolution auszuarbeiten, in der der Einsatz tödlicher Gewalt durch das syrische Regime verurteilt wird und das Ende des Einsatzes von Gewalt und im gegenteiligen Fall die Verhängung von Sanktionen gefordert werden; nimmt das Zusammentreffen des Generalsekretärs der Arabischen Liga mit den syrischen Staatsorganen zur Kenntnis und hofft, dass ihm konkrete Ergebnisse folgen werden;

7.  begrüßt, dass der Rat am 2. September 2011 neue restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime angenommen hat, zu denen auch ein Verbot der Einfuhr von syrischem Rohöl in die EU und die Aufnahme von vier syrischen Personen und drei Einrichtungen auf die Liste derjenigen gehören, deren Vermögenswerte eingefroren wurden und die einem Reiseverbot unterliegen; fordert jedoch weitere Sanktionen, die gezielt gegen das Regime gerichtet sind, wobei die negativen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung jedoch minimiert werden sollten; fordert die EU auf, in ihrem Umgang mit den syrischen Staatsorganen eine einheitliche Linie zu vertreten;

8.  begrüßt die humanitäre Hilfe, die die Nachbarländer Syriens, insbesondere die Türkei, den syrischen Flüchtlingen zukommen lassen; ermutigt die EU und ihre Mitgliedstaaten, weiterhin mit den Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, den Nachbarländern Syriens, der Arabischen Liga, anderen internationalen Akteuren und NRO zusammenzuarbeiten, um die potenzielle Ausweitung der derzeitigen Krise in Syrien, einschließlich der humanitären Krise, auf andere Gebiete in der Region sowie die weitere Verschärfung der humanitären Krise innerhalb des Landes abzuwenden;

9.  begrüßt die Verurteilung der syrischen Regierung durch die Türkei und Saudi-Arabien; bedauert die anhaltende Unterstützung des Regimes von Präsident Al-Assad durch den Iran;

10.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin, den Rat und die Kommission auf, das Entstehen organisierter syrischer demokratischer Oppositionskräfte innerhalb und außerhalb Syriens weiter zu fördern und zu unterstützen;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der US-Regierung und dem US-Kongress, dem Generalsekretär der Arabischen Liga und der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.

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