Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/2100(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0284/2011

Eingereichte Texte :

A7-0284/2011

Aussprachen :

PV 26/09/2011 - 23
CRE 26/09/2011 - 23

Abstimmungen :

PV 27/09/2011 - 8.15
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0410

Angenommene Texte
PDF 176kWORD 85k
Dienstag, 27. September 2011 - Straßburg
Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit
P7_TA(2011)0410A7-0284/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zu einem Rahmen für die Politik der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit (2010/2100(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Verpflichtungen in dem Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, zu dessen Vertragsstaaten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zählen, insbesondere auf die Verpflichtungen in Artikel 11, in dem das Recht auf Nahrung verankert ist,

–  unter Hinweis auf die Zielvorgabe des Welternährungsgipfels von 1996 (Erklärung von Rom), bis 2015 die Zahl der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren,

–  unter Hinweis auf die im September 2000 beim Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen in New York angenommenen Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere auf das Millenniums-Entwicklungsziel Nr. 1 betreffend den Grundsatz, extreme Armut und Hunger zu beseitigen,

–  unter Hinweis auf die Sondertagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zum Thema „Die negativen Auswirkungen der Verschärfung der unter anderem durch die steigenden Lebensmittelpreise bedingten weltweiten Nahrungsmittelkrise auf die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung“, die am 22. Mai 2008 in Genf stattfand,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur humanitären Hilfe der Europäischen Union mit dem Titel „Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe“,

–  unter Hinweis auf das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen, das am 13. April 1999 in London unterzeichnet wurde und darauf abzielt, einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit zu leisten und die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft zu verbessern, auf akute Nahrungsmittelkrisen und den sonstigen Nahrungsmittelbedarf von Entwicklungsländern besser zu reagieren,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Weltgipfels zur Ernährungssicherheit von 2009 und die von der FAO erstellten „Freiwilligen Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Besitz von Land und anderen natürlichen Ressourcen“,

–  unter Hinweis auf die „Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit“ der FAO,

–  in Kenntnis des gemeinsamen Berichts der OECD und FAO für die G20 über die stark schwankenden Nahrungsmittelpreise mit dem Titel „Price Volatility in Food and Agricultural Markets: Policy Responses“, der der französischen Präsidentschaft der G20 am 2. Juni 2011 übergeben wurde,

–  unter Hinweis auf die „EU-Leitlinien zur Bodenpolitik“ vom November 2004,

–  in Kenntnis der am 17. Juni 2011 von der OECD und der FAO gemeinsam herausgegebenen „Prognose für die Agrarmärkte 2011 – 2020“,

–  unter Hinweis auf die 2003 unterzeichnete Erklärung von Maputo zu Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, in der sich afrikanische Regierungen dazu verpflichteten, mindestens 10 % ihrer nationalen jährlichen Haushaltsmittel der Landwirtschaft zuzuweisen,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank über die Entwicklung in der Welt 2008: „Landwirtschaft und Entwicklung“,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die GAP bis 2020“,

–  in Kenntnis des neuesten halbjährlichen „Food Outlook Report“ der FAO vom Juni 2011,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Weltlandwirtschaftsrates (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD), der am 15. April 2008 veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur globalen Ernährungssicherheit, die am 10. Juli 2009 in L'Aquila angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die „Initiative zugunsten einer sozialen Grundsicherung“ der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982,

–  unter Hinweis auf den FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei von 1995,

–  unter Hinweis auf den jährlichen Bericht der FAO „The State of the World Fisheries and Aquaculture“ von 2010,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1337/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern(1),

–  in Kenntnis der am 31. März 2010 angenommenen Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit“ (KOM(2010)0127) und der am 10. Mai 2010 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates,

–  in Kenntnis der am 31. März 2010 angenommenen Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich“ (KOM(2010)0126) und der am 10. Mai 2010 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise(2), seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zum Preisanstieg bei Lebensmitteln in der EU und in den Entwicklungsländern(3) sowie seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zum Anstieg der Lebensmittelpreise(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2007 zu dem Thema „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika“(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu der Gemeinsamen Agrarpolitik und der weltweiten Ernährungssicherheit(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zum FAO-Gipfeltreffen und zur Ernährungssicherheit(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu dem Konzept der EU für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus“(8),

–  unter Hinweis auf die am 4. Dezember 2010 in Kinshasa angenommene Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zur Ernährungssicherheit(9),

–  unter Hinweis auf die acht Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen an die G20 für das Recht auf Nahrung vom 29. Januar 2011,

–  unter Hinweis auf den dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 8. März 2011 vorgelegten Bericht mit dem Titel „Agroecology and the Right to Food“ (Agrarökologie und das Recht auf Nahrung) des VN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung,

–  gestützt auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0284/2011),

A.  in der Erwägung, dass laut Angaben der FAO im Jahr 2010 925 Millionen Menschen Hunger litten; in der Erwägung, dass weltweit 26 % aller Kinder unter 5 Jahren untergewichtig sind und die Sterblichkeit bei Kindern unter 5 Jahren zu mehr als einem Drittel auf Unterernährung zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass nur die Hälfte aller Entwicklungsländer (62 von 118) auf dem Wege sind, das Millenniums-Ziel zu erreichen; in der Erwägung, dass der weltweite Konjunkturabschwung und die steigenden Nahrungsmittel- und Kraftstoffpreise die Ernährungslage in vielen Entwicklungsländern – speziell in den am wenigsten entwickelten Ländern – verschlechtert und damit den im vergangenen Jahrzehnt erreichten Fortschritt bei der Armutsbekämpfung teilweise zunichte gemacht haben;

B.  in der Erwägung, dass für die Menschheit Hunger und Unterernährung die Hauptursachen von Massensterben und die größte Gefahr für Frieden und Sicherheit in der Welt darstellen;

C.  in der Erwägung, dass gemäß dem im Januar 2011 veröffentlichten neuesten FAO-Nahrungsmittelpreisindex die Nahrungsmittelpreise seit August 2010 einem Trend der letzten zehn Jahre folgend von Monat zu Monat gestiegen sind und mittlerweile höher sind als zu Zeiten des Höchststands der Nahrungsmittelpreise im Jahr 2008; in der Erwägung, dass sich die Volatilität der Rohstoffpreise stark auf die Länder mit niedrigem Einkommen und die ärmsten, am stärksten gefährdeten und marginalisierten Teile der Bevölkerungen in den Entwicklungsländern auswirkt;

D.  in der Erwägung, dass die weltweite Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen bis 2050 voraussichtlich um 70% zunehmen wird und dieser zusätzliche Bedarf mit weniger Wasser und Pestiziden und einer geringeren verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche erzeugt werden muss und dass angesichts einer Weltbevölkerung, die Prognosen zufolge dann neun Milliarden erreicht haben wird, nachhaltige agroökologische Produktionsmethoden angewendet werden müssen; in der Erwägung, dass sich die Ernährungsunsicherheit aufgrund von Spekulationen mit Rohstoffen, der Bodenverarmung, der Wasserknappheit, des Klimawandels, des weltweiten Landerwerbs, unsicherer Grundbesitzverhältnisse, insbesondere für die ärmsten und am stärksten gefährdeten Bevölkerungsschichten, weltweiter Saatenmonopole, der Nachfrage nach Biokraftstoffen und der energiepolitischen Strategien weiter verschärft;

E.  in der Erwägung, dass 85 % der geschätzten weltweiten Fischbestände entweder vollständig abgefischt, überfischt oder dezimiert sind und gemäß dem FAO-Bericht „The State of the World Fisheries and Aquaculture 2010“ in Ländern mit niedrigem Einkommen und Nahrungsmitteldefiziten der Bedarf an tierischen Proteinen zu mindestens 20 % durch Fisch gedeckt werden muss;

F.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den Entwicklungsländern mehr als 70 % der Arbeitskräfte, hauptsächlich Frauen, Beschäftigung und eine Existenzgrundlage bietet; in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank zufolge das Wachstum im Agrarsektor für die Verringerung der Armut doppelt so wirksam ist wie das Wachstum in anderen Wirtschaftsbereichen, dass jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen werden muss, wie wichtig Investitionen in das Wachstum des nichtlandwirtschaftlichen Sektors auf dem Lande und die dortige Schaffung von Arbeitsplätzen sind;

G.  in der Erwägung, dass in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben erwiesenermaßen ein Potenzial für die Steigerung der gesamten Nahrungsmittelproduktion liegt; in der Erwägung, dass sich eine alleinige Schwerpunktsetzung auf die für die Ausfuhr bestimmte Produktion in Entwicklungsländern tendenziell negativ auswirkt, besonders auf Frauen, die als Kleinbäuerinnen tätig sind;

H.  in der Erwägung, dass die Verteidigung von privatem Eigentum und das Rechtsstaatsprinzip grundlegende Voraussetzungen für eine Steigerung der privaten Investitionen in die Landwirtschaft darstellen;

I.  in der Erwägung, dass Kleinbauern in Entwicklungsländern wegen des fehlenden Zugangs zu Krediten oder Mikrokrediten für Investitionen in Saatgut, Düngemittel und Bewässerungssysteme hoher Qualität mit schwerwiegenden Hindernissen für eine höhere landwirtschaftliche Produktion konfrontiert sind; in der Erwägung, dass der Staat eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung und beim Ausbau von Produktions- und Verarbeitungskapazitäten spielt;

J.  in der Erwägung, dass der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA), der der Landwirtschaft weltweit zugewiesen wird, in den letzten drei Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen ist;

K.  in der Erwägung, dass die EU durch die Schaffung der Nahrungsmittelfazilität rasch auf die Nahrungsmittelkrise 2008 reagiert hat; in der Erwägung, dass die Folgen von Maßnahmen dieser Art für die strukturellen Ursachen von Hunger und Ernährungssicherheit sowie für kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe, insbesondere wenn sie von Frauen geführt werden, schwer zu messen sind; in der Erwägung, dass eine weitere Ausweitung dieser Nahrungsmittelfazilität oder eine zusätzliche Aufstockung ihrer Mittel nicht automatisch erfolgen sollte, sondern auf der Grundlage einer unabhängigen Folgenabschätzung der Effizienz der Ausgaben bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit in allen Empfängerländern beschlossen werden sollte;

L.  in der Erwägung, dass die Folgen der Unterernährung, wie etwa verringertes fetales Wachstum oder Wachstumsstörungen in den ersten beiden Lebensjahren, zu irreversiblen Schäden führen, unter anderem zu einer geringeren Körpergröße im Erwachsenenalter, geringerer Schulbildung, niedrigerem Einkommen im Erwachsenenalter und geringeren Geburtsgewichten der nachfolgenden Kinder, und dies immer noch als ein großes Problem für die nachhaltige Entwicklung in vielen Ländern des Südens angesehen werden muss;

M.  in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit seit 2008 wieder verstärkt zu den politischen Schwerpunkten gehört, was zu einer Vervielfachung der Initiativen auf internationaler Ebene geführt hat, die nunmehr eine umfassende globale Strategie erforderlich machen;

Politischer Rahmen der EU für Ernährungssicherheit: ein menschenrechtsgestütztes Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft

1.  betont, dass die Zahl der an Hunger leidenden Menschen nicht hinnehmbar ist, und bedauert, dass die internationalen Anstrengungen insgesamt bislang nicht dazu geführt haben, das Millenniums-Entwicklungsziel Nr. 1 zu erreichen; fordert, dass dringende Schritte eingeleitet werden, um die international verbindlichen Zusagen zu erfüllen und das Recht auf angemessene und nährstoffreiche Nahrung zu verwirklichen;

2.   unterstreicht, dass politische Stabilität die Grundvoraussetzung für eine Verbesserung der Ernährungssicherheit darstellt, und fordert daher von allen Beteiligten den politischen Willen, diese Stabilität zu gewährleisten;

3.   begrüßt die Mitteilung der Kommission zu einem Rahmen für die Politik der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungsländer dabei, die im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit stehenden Herausforderungen zu meistern; ist indessen der Auffassung, dass die weltweite Nahrungsmittelkrise außer einer humanitären Katastrophe ungekannten Ausmaßes gleichzeitig auch eine wesentliche Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit in der Welt darstellt; stellt ferner fest, dass, obwohl der Kommission zugutegehalten werden muss, dass sie entschlossen ist, nach Lösungen zu suchen, mit denen die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen um eine Milliarde verringert werden könnte, die EU und die Mitgliedstaaten dringend neue Investitionen in die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung tätigen müssen, insbesondere angesichts des neuen GAP-Texts, indem sie geeignete Mechanismen einführen, mit denen weltweit ausreichend große Lagerbestände an Grundnahrungsmitteln aufgebaut werden können, sie ihre eigenen Handelshemmnisse abbauen und den am stärksten betroffenen Ländern Schuldenerleichterungen gewähren; ist der Ansicht, dass die Kommission das Problem der Ernährungssicherheit in bestimmten Ländern bei der Berechnung der Entwicklungshilfe stärker berücksichtigen sollte;

4.  begrüßt die beiden Mitteilungen der Kommission über die humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich und über die Ernährungssicherheit; fordert eine kohärente und koordinierte Umsetzung der beiden Mitteilungen, um besser gegen die eigentlichen Ursachen des Hungers, der Unternährung und der Ernährungsunsicherheit vorzugehen und gleichzeitig das Problem der Nahrungsmittelverteilung zwischen und in den Ländern in Angriff zu nehmen, wobei besonderes Augenmerk auf die ärmsten und ausgegrenzten Teile der Gesellschaft zu legen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung des Plans zur Umsetzung des politischen Rahmens für die Ernährungssicherheit zu unterstützen und ihn nach Fertigstellung anzunehmen; ist erfreut darüber, dass besondere Aufmerksamkeit Menschen gilt, die am stärksten unter Katastrophen leiden, d. h. Frauen und Kinder; ist der Ansicht, dass es in einer Krise wichtig ist, die Kapazitäten der betroffenen Gemeinschaft zur kurzfristigen und langfristigen Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen; erinnert daran, dass Notfallmechanismen keine langfristige Lösung darstellen dürfen; äußert sich tief besorgt über die negativen Auswirkungen solcher Mechanismen, speziell auf lokale Volkswirtschaften; betont, dass eine nachhaltige Entwicklungspolitik auf langfristigen und kooperativen Ansätzen basieren sollte;

5.  hält es für wesentlich, der Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung größeres Gewicht zu geben; fordert, dass mehr Ressourcen bereitgestellt werden, um die Kontinuität der Hilfe sicherzustellen, und dass die Flexibilität und die Komplementarität der vorhandenen finanziellen Instrumente im Mittelpunkt stehen müssen; fordert außerdem eine Verbesserung des Dialogs und der Koordinierung zwischen den humanitären Organisationen und den Entwicklungsagenturen;

6.  fordert die EU auf, die entwicklungspolitischen Folgen ihrer Reformvorschläge zur GAP zu bewerten, um die Kohärenz zwischen den Zielen der GAP und der EU-Entwicklungspolitik zu verstärken;

7.  fordert die EU auf, die Unterstützung nachhaltig wirtschaftender kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, deren Erzeugung in erster Linie für den lokalen Verbrauch bestimmt ist, in ihren Entwicklungshilfeprogrammen zu verstärken und in partizipatorische nationale Pläne zu investieren, die auf lokaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Landwirten und ihren Vertretern, den örtlichen und regionalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt werden sollten; betont, dass die öffentlichen Investitionen in die Forschung nach nachhaltigen agroökologischen Produktionssystemen erhöht werden müssen, die auch die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und des ländlichen Sektors verbessern;

8.  verweist nachdrücklich darauf hin, dass ein partnerschaftliches Konzept erforderlich ist, in das alle, die an der Entwicklung der Ernährungssicherheit beteiligt sind, insbesondere lokale und regionale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, einbezogen werden; unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Behörden aufgrund ihrer Nähe zu den Gebieten und zur lokalen Bevölkerung sowie ihrer Fähigkeit zur Koordinierung der Maßnahmen verschiedener Akteure eine wesentliche Rolle als Mittler und als Entwicklungsplattform spielen; betont, dass der strukturierte Dialog zwischen den Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft auf Fragen der Ernährungssicherheit ausgedehnt werden sollte;

9.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere Geldgeber in der Entwicklungshilfe einschließlich Nichtregierungsorganisationen dazu auf, gezielter in die Entwicklung der Landwirtschaft zu investieren, um der lokalen Bevölkerung die Möglichkeit zu gewähren, vor Ort zu verbleiben;

10.  betont erneut, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft in den Entwicklungsländern zu fördern und einen angemessenen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU für den Agrarsektor bereitzustellen; bedauert, dass es seit den 1980er Jahren einen dramatischen Einbruch bei der Höhe der für die Landwirtschaft bereitgestellten Entwicklungshilfe gegeben hat, und begrüßt, dass die Notwendigkeit anerkannt wurde, diesen Trend umzukehren; fordert die Kommission auf, der Landwirtschaft in ihrer Entwicklungshilfe Vorrang einzuräumen, insbesondere der Unterstützung des Marktzugangs von Landwirten;

11.  erinnert daran, dass benachteiligte Bevölkerungsteile ihren Lebensunterhalt in der Regel aus der Landwirtschaft beziehen und daher die Entwicklung der nachhaltigen Agrarwirtschaft und die ernsthafte Berücksichtigung der Analysen des Weltlandwirtschaftsrats (IAASTD) Grundvoraussetzungen für die Erreichung des Millenniums-Entwicklungsziels Nr. 1 sind; ist der Auffassung, dass insbesondere die kleinbäuerliche Landwirtschaft eine Antwort auf die Herausforderung bieten kann, die die Ernährungssicherheit darstellt, indem die fundamentale Rolle der Frauen bei der Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse vor Ort und die weitreichende Nutzung von Darlehen und Mikrokrediten gestärkt werden und indem Genossenschaften von Kleinbauern als wesentliche Akteure in die Festlegung einer wirksamen Agrar- und Handelspolitik einbezogen werden;

12.  weist darauf hin, dass die Entwicklung des Agrarsektors langfristige Investitionen in die gesamte Wertschöpfungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher erfordert; weist erneut darauf hin, dass für die notwendigen Infrastrukturen – wie etwa Straßen, Anbindung an die Märkte – und Informationen über die Märkte selbst sowie über eine mögliche Diversifizierung der Erzeugnisse gesorgt werden muss;

13.  ist der Auffassung, dass eine Strategie zur Unterstützung der Entwicklungsländer auch einen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichteten Plan für Bildung und Berufsbildung enthalten muss, mit dem jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, nachhaltige Agrarwirtschaft zu studieren, damit so qualitativ bessere, spezialisierte und nachhaltige Formen der Agrarproduktion entwickelt werden können und somit auch der Abwanderung aus ländlichen Gebieten Einhalt geboten und die Armut verringert werden kann;

14.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, dass Landwirte über die Eigenversorgung hinaus Einkommen für Bildung und Investitionen erwirtschaften;

15.  betont, dass die Einbeziehung der lokalen landwirtschaftlichen Berufsorganisationen in die einzelnen Phasen der Umsetzung einer Agrarpolitik in den Entwicklungsländern von entscheidender Bedeutung ist und dass sich die Europäische Union daher für die Stärkung der lokalen Verbandsstrukturen einsetzen muss, um den Schutz der Interessen der lokalen Bevölkerung zu gewährleisten;

16.  teilt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der EU-Hilfsprogramme auf der nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion vorwiegend durch kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, wie im IAASTD-Bericht empfohlen, und auf Konzepten liegen sollte, mit denen die biologische Vielfalt gestärkt wird, die Schädigung von fruchtbaren Böden vermieden wird und Verfahren mit niedrigem externem Input gefördert werden, während zugleich die Erträge der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern verbessern werden sollten, was dadurch erreicht werden kann, dass der Zugang zu Krediten und Mikrokrediten für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe mit fairen Zinsen und Bedingungen erleichtert wird;

17.  vertritt die Ansicht, dass die EU dazu beitragen sollte, dass in Entwicklungsländern die Verwendung von Saatgut von lokalen, an die dortigen Klimabedingungen angepassten Sorten gefördert wird, die leicht zu lagern, zu handeln und an die Landwirte auszuliefern sind, da sie keinen urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegen;

18.  fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, gemeinsame Forschungs- und Ausbildungskapazitäten in Bezug auf nachhaltige Anbaumethoden und neue Technologien zu entwickeln, insbesondere durch öffentlich-private Partnerschaften und Joint Ventures, auch durch die Schaffung von Mehrwert an den Punkten, an denen die Erzeugnisse gesammelt und gelagert werden, mittels Verpackung und Weiterverarbeitung;

19.  betont die Notwendigkeit, die Forschung auf der Grundlage öffentlicher Finanzierungsvorhaben zu fördern und Know-how im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft zu vermitteln und gleichzeitig Aktivitäten zu fördern, die die Stellung von Kleinbauern bei der Optimierung der Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft und bei der Anpassung an die durch den Klimawandel gestellten Herausforderungen und an die gesteigerte Nachfrage nach Ressourcen stärken;

20.  fordert die Schaffung von Mechanismen für den Schutz der Wälder, der einheimischen Bevölkerung, der Feuchtgebiete und der traditionellen landwirtschaftlichen Methoden in ausführenden Drittstaaten;

21.  ist der Auffassung, dass es in Anbetracht der wachsenden Weltbevölkerung und des zunehmenden Drucks auf die natürlichen Ressourcen unerlässlich ist, weltweit nachhaltigere, energiesparendere und wirksamere Formen der Nahrungsmittelerzeugung zu erproben; fordert, dass die Bewilligung von Beihilfen seitens der EU und der Mitgliedstaaten an die Entwicklung nachhaltiger und energieautarker landwirtschaftlicher Produktionssysteme gekoppelt wird und ein Teil dieser Beihilfen für die Entwicklung von Einrichtungen für die Erzeugung erneuerbarer Energie (zum Beispiel basierend auf Wind oder Sonne) oder für gute Wasserbewirtschaftung eingesetzt wird;

22.  unterstreicht, dass die Europäische Union im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den VN-Fonds zur Anpassung an den Klimawandel dafür kämpfen muss, dass ein nennenswerter Teil der den Entwicklungsländern zugewiesenen Mittel tatsächlich dazu genutzt wird, die lokale Agrarpolitik – stets im Bemühen um soziale und ökologische Nachhaltigkeit – zu stärken;

23.  betont, dass es den Kleinbauern, besonders Frauen, in Entwicklungsländern nur gelingen wird, sich dauerhaft zu etablieren und darüber hinaus auch noch ihr Produktionspotenzial voll auszuschöpfen, wenn ihnen besserer Zugang zu Mikrokrediten, einschließlich nichtkommerziellen Mikrokrediten, gewährt wird, damit sie Investitionen in Saatgut, Düngemittel und Bewässerungssysteme höherer Qualität sowie in die notwendige Palette von Instrumenten zum Schutz ihrer Kulturen vor Schädlingen und Krankheiten tätigen können;

24.  unterstreicht die Notwendigkeit, sowohl ernährungsspezifischen als auch ernährungssensiblen Aktivitäten und Maßnahmen einen höheren Stellenwert einzuräumen und die Geberinterventionen in diesem Sektor auf Länderebene, EU-Ebene und internationaler Ebene besser aufeinander abzustimmen;

25.  betont, dass Kleinbauern in Entwicklungsländern umfassenderen Zugang zu Eigentumsrechten erhalten müssen, damit die Besitzer kleiner Landflächen ihr Eigentum nachweisen und als Sicherheit für Kredite verwenden können, die sie für eine Erhöhung ihrer Produktion benötigen;

26.  fordert die Kommission auf, den Ausbau der Kapazitäten für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Partnerländern zu unterstützen, damit die Verluste nach der Ernte verringert werden, die Haltbarkeitsdauer von Nahrungsmitteln erhöht und ihre Konservierung verbessert wird, die Lagerkapazitäten erweitert werden, wodurch Verluste durch Verderb verhindert werden können, die heutzutage überall in den Entwicklungsländern sehr hoch sind, der Zugang zum lokalen Markt verbessert wird und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die örtliche Bevölkerung geschaffen werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alles zu unternehmen, um den Transfer von Technologie, Fachkenntnissen und Unterstützung für den Kapazitätsaufbau in die Entwicklungsländer zu erleichtern;

27.  fordert die Kommission auf, mit besonderem Blick auf die Tierhaltung die Bedeutung von ariden und semiariden Flächen zu berücksichtigen, da der Großteil des Fleisches für die städtischen Gebiete aus Regionen mit diesen Flächen stammt;

28.  weist darauf hin, dass der Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln ein allgemeines Menschenrecht ist; fordert die Partnerländer eindringlich auf, die freiwilligen Leitlinien der FAO zum Recht auf Nahrung umzusetzen;

29.  erinnert daran, dass die Entwicklung der Landwirtschaft auf dem Grundrecht beruhen sollte, selbst für seine Nahrung sorgen und selbst Nahrungsmittel erzeugen zu können; besteht darauf, dass die EU die für Entwicklungsländer bestehende Notwendigkeit, quantitative und qualitative Ernährungssicherheit zu erlangen, anerkennen und verteidigen sollte, ebenso wie deren Recht, in ihrer Nahrungsmittelerzeugung so autark wie möglich zu werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der EU, Exportsubventionen langsam auslaufen zu lassen – parallel zu ähnlichen von den WTO-Partnern ergriffenen Maßnahmen; betont gleichzeitig die Notwendigkeit, für die lokale Bevölkerung in diesen Ländern einen gleichberechtigten Zugang zu Nahrungsmitteln zu gewährleisten;

30.  weist darauf hin, wie wichtig das Konzept der Ernährungssicherheit ist, die als die Fähigkeit eines Landes oder einer Region definiert ist, die eigenen politischen Ziele, Prioritäten und Strategien im Bereich Landwirtschaft und Ernährung im Rahmen eines nachhaltigen Landwirtschaftsmodells demokratisch umzusetzen; unterstreicht, dass die derzeitigen Erzeugungskapazitäten in einigen Entwicklungsländern möglicherweise nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken, und dass die Abhängigkeit von Einfuhren durch den Aufbau einheimischer Kapazitäten reduziert werden muss, um langfristig Ernährungssicherheit zu erreichen;

31.  weist darauf hin, wie wichtig ein politisches Konzept für die Ernährungssicherung ist, das auf einem globalen Rahmen fußt, der den Schwerpunkt auf eine über die Nahrungsmittelhilfe hinausgehende Politik und auf die Zusammenarbeit unter den Geberländern und zwischen Gebern und Empfängern setzt, und zwar mit Hilfe verstärkter lokaler Partnerschaften; verweist ferner auf die entscheidende Rolle der Politik von Empfängerländern, die sich verpflichten, für grundlegende öffentliche Güter wie inneren Frieden und Investitionen in die ländliche Infrastruktur zu sorgen;

32.  begrüßt die Entschlossenheit, die Ernährungskomponente in die EU-Programme aufzunehmen; fordert die Kommission auf, eine spezifische Mitteilung über diese Dimension zu erstellen; fordert, dass der Ernährungsaspekt dauerhaft in die Strategien und Maßnahmen für die Ernährungssicherheit in der Landwirtschaft aufgenommen wird;

33.  fordert die Kommission auf, die grundlegende Rolle anzuerkennen, die Frauen als Kleinbäuerinnen im Bereich der Ernährungssicherheit spielen, und in Programme zu investieren, die sie speziell unterstützen; erinnert daran, dass die Bedeutung von Frauen für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit für sich selbst und für ihre Kinder noch entsprechend anerkannt werden muss, weshalb die Existenzgrundlage von Frauen zu sichern und das Wissen über eine angemessene Ernährung zu verbessern ist; verweist nachdrücklich darauf, dass sich die EU-Strategie auch auf die Umsetzung von Maßnahmen konzentrieren sollte, mit denen sichergestellt wird, dass die am stärksten Benachteiligten, speziell in ländlichen Gebieten, von Schulungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, Ernährungserziehung, guten Gesundheits- und Arbeitsbedingungen und im Bedarfsfalle von einem Sicherheitsnetz profitieren können;

34.  fordert die Kommission und internationale Organisationen wie die FAO auf, ihren laufenden Konsultationsprozess mit der Weltzivilgesellschaft und den nichtstaatlichen Akteuren, insbesondere den Bauern-, Fischerei- und Züchterverbänden, fortzuführen, da deren Einbeziehung und Mitwirkung an der Annahme konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion unverzichtbar ist;

35.  vertritt angesichts der Bevölkerungsprognosen der FAO, wonach 2025 mehr als die Hälfte der Bevölkerung in den Entwicklungsländern (etwa 3,5 Mrd. Menschen) in Ballungsräumen leben werden, die Ansicht, dass Fördermaßnahmen für den Gartenbau in Städten aufgrund der geringen Anfangsinvestitionen, der kurzen Produktionszyklen und der hohen Erträge pro eingesetzte Einheit an Zeit, Boden und Wasser einen Ausweg aus der Armut darstellen und gleichzeitig einen Beitrag zu grüneren Metropolen leisten könnten;

36.  fordert die EU eindringlich auf, die Initiative zugunsten einer sozialen Grundsicherung der Vereinten Nationen zu unterstützen, mit der ein Beitrag zur Deckung des grundlegenden Nahrungsmittelbedarfs verarmter Bevölkerungen geleistet würde;

37.  fordert die Kommission dringend auf, den Schwerpunkt auf die Unterernährung zu legen, insbesondere bei Müttern und Kleinkindern, und fundierte und sektorübergreifende Ernährungsstrategien in ihre Entwicklungspolitik zu integrieren;

38.  betont, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung festgestellt hat, dass die Beteiligung der Nahrungsmittelproduzenten von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des agroökologischen Landbaus und stimulierend für das fortgesetzte Lernen der Landwirte ist; ermuntert daher die Nahrungsmittelproduzenten in den Entwicklungsländern zum Engagement in globalen und lokalen NRO sowie landwirtschaftlichen Genossenschaften;

   39. fordert die Kommission und den Rat auf, innovative Finanzierungsinstrumente wie etwa eine internationale Finanztransaktionssteuer zu fördern und sich für ihre Umsetzung einzusetzen; weist darauf hin, dass diese Instrumente noch zu den 0,7 % des BNE hinzukommen sollten, die im Rahmen der Vereinten Nationen als Zielwert für die Mittel festgelegt wurden, die für die Entwicklungszusammenarbeit vorzusehen sind; betont aber auch, dass die Entwicklungsländer selbst ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Steuern, insbesondere in den Bereichen Steuererhebung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung, verstärken müssen;

Wirksame Maßnahmen gegen die Volatilität der Nahrungsmittelpreise und den unkontrollierten Landerwerb: Begrenzung der Spekulationen auf den Märkten für Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe

40.  äußert sich besorgt über die Tatsache, dass das Jahr 2008, in dem eine weltweite Nahrungsmittelkrise ausbrach, gleichzeitig auch das Jahr mit der höchsten bisher in der Geschichte verzeichneten Weizenernte war, und betont vor diesem Hintergrund die negative Rolle der Spekulationen auf Rohstoffpreisindizes;

41.  weist auf die strukturellen Ursachen für die Preisvolatilität hin und betont nachdrücklich, dass die Spekulationen mit Derivaten wesentlicher Nahrungsmittelrohstoffe die Preisvolatilität beträchtlich verschlimmert haben; befürwortet die Schlussfolgerungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zum Recht auf Nahrung in Bezug auf den Einfluss von Großinvestoren auf die Rohstoffpreisindizes;

42.  betont, dass in jüngster Zeit auch noch zahlreiche weitere unvorhersehbare Faktoren die Stabilität auf den Nahrungsmittelmärkten negativ beeinflusst haben, darunter die Katastrophe in Japan, eine bislang einmalige Welle politischer Unruhen in vielen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, ein weiterer starker Anstieg des Ölpreises sowie die anhaltende Unsicherheit auf den Finanzmärkten und in der Weltwirtschaft;

43.  ist der Auffassung, dass Finanzspekulationen und die verstärkte Liberalisierung der Finanzmärkte und des Handels mit Agrarerzeugnissen erheblich zu Preisschwankungen beitragen und dass regulatorische Mechanismen nötig sind, um ein gewisses Maß an Marktstabilität zu gewährleisten; ist ferner der Meinung, dass die Markttransparenz verbessert werden muss, um ein gerechtes Einkommen für die Landwirte und eine tragfähige Landwirtschaft sicherzustellen, die für Ernährungssicherheit sorgen kann; fordert vor allem eine klare Identifizierung aller beteiligten Akteure im Nahrungsmittelhandel und eine umfassende Analyse aller Mechanismen, die Spekulationen mit Nahrungsmittelprodukten auf lokalen Märkten und auf dem Weltmarkt zulassen;

44.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, konkrete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um wirksam gegen die Finanzspekulationen mit Getreide und Nahrungsmitteln vorzugehen;

45.  ist der Auffassung, dass sich die warenunterlegten Derivate von anderen Finanzderivaten unterscheiden und dass der Zugang zu diesem Markt besser reguliert werden sollte;

46.  vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union Initiativen ergreifen sollte, um die weltweiten Nahrungsmittelvorräte wieder aufzufüllen, die, nachdem sie 2007 historische Tiefstände erreicht hatten, zu Spekulationen beigetragen haben, die die Preise für Agrarerzeugnisse weltweit stark beeinflusst haben, was zu besorgniserregenden Auswirkungen in den Entwicklungsländern geführt hat;

47.  fordert, dass die physisch vorhandenen Getreide- und Nahrungsmittelreserven auf nationaler und regionaler Ebene aufgestockt, besser verwaltet und gelagert werden, und dass die internationale Koordinierung und Kontrolle verstärkt wird, um auf diese Weise der Volatilität der Nahrungsmittelpreise zu begegnen und auf Nahrungsmittelkrisen besser und schneller reagieren zu können;

48.  ist zutiefst besorgt über den gegenwärtigen großflächigen Landerwerb durch ausländische Investoren in Entwicklungsländern, der zum Nachteil sowohl einheimischer kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe als auch der lokalen, regionalen und nationalen Ernährungssicherheit durchgeführt wird; fordert die EU daher auf, die Regierungen der Entwicklungsländer zu einer Bodenreform zu ermutigen, damit die Landrechte von einheimischen Landwirten sowie von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere von Betrieben, die von Frauen geführt werden, gesichert werden und die Landaneignung von Unternehmen vereitelt wird;

49.  unterstreicht, dass das Land für alle zugänglich sein muss, dass die Land-, Pacht- und Nutzungsrechte von einheimischen Kleinbauern geschützt werden müssen wie auch der Zugang der lokalen Bevölkerung zu den natürlichen Ressourcen, um so weitere Landübernahmen zu vermeiden, die in gewissen Teilen der Welt, vor allem in Afrika, bereits beunruhigende Ausmaße annehmen;

50.  gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass die europäischen Unterstützungs- und Aktionsprogramme das Wissen der einheimischen Landwirte über die Nahrungsmittelproduktion bestmöglich nutzen;

51.  ermutigt zur Annahme der freiwilligen Leitlinien der FAO zum Landerwerb und zur Sicherstellung ihrer partizipativen Umsetzung, fordert jedoch auch strenge, verbindliche nationale und internationale Regelungen für den Landerwerb; betont, dass Vertragsverhandlungen transparent gemacht werden sollten, um die Beteiligung der Parlamente und gewählten Vertreter lokaler und regionaler Behörden nach Anhörung der Zivilgesellschaft zu ermöglichen;

52.  hält es für notwendig zu garantieren, dass die einheimische Bevölkerung und die lokalen Institutionen über die erforderlichen Befugnisse und Verhandlungskapazitäten verfügen, die es ihnen ermöglichen, die Entwicklung einer lokalen Landwirtschaft zu gewährleisten; fordert die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex, um Investoren dazu zu veranlassen, ihre Anstrengungen auf die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Verbesserung der Existenzgrundlage der einheimischen Bevölkerung zu konzentrieren;

53.  macht darauf aufmerksam, dass von ausländischen Investoren nicht nur Land, sondern auch Fanglizenzen erworben werden; betont die Notwendigkeit von Transparenz sowie einer Beteiligung von nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft an den Vertragsverhandlungen sowie einer öffentlich zugänglichen Aufstellung der abgeschlossenen Verträge;

54.  fordert die Einführung von Mechanismen, mit denen verhindert wird, dass die einheimischen Landwirte im Preiswettbewerb verdrängt werden und ihre Fähigkeit, Nahrungsmittel für die einheimische Bevölkerung zu produzieren, untergraben wird;

55.  weist die Kommission und die Partnerländer auf die positiven Auswirkungen agro-ökologischer Produktionssysteme auf die Eindämmung des Klimawandels hin und erinnert daran, dass die langfristige Ernährungssicherheit davon abhängt, ob die produktionsbedingten Umweltfolgen dergestalt bewältigt werden, dass die natürlichen Ressourcen geschützt sind und die Versorgung mit Nahrungsmitteln sichergestellt ist; betont jedoch, dass die Unterstützung der Landwirtschaft in Regionen mit akuter Ernährungsunsicherheit oder Hungersnot in erster Linie darauf ausgerichtet sein muss, die Nahrungsmittelerzeugung zu erhöhen und den Zugang zu Nahrungsmitteln zu verbessern;

56.  begrüßt die Bemühungen der G20 zur Bewältigung der Probleme der Preisvolatilität und der Ernährungssicherheit;

57.  zeigt sich zutiefst beunruhigt über den Rückgang der natürlichen Ressourcen und die Bewahrung effektiver Bedingungen für die landwirtschaftliche Produktion, wie etwa Bodenqualität, Zugang zu Wasser und Vermeidung von Umweltverschmutzung; weist nachdrücklich darauf hin, dass alle Beteiligten, insbesondere Landwirte, lokale und regionale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, maßgeblich an der Entwicklung einer Strategie für die nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung mitwirken sollten;

Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung: Auswirkungen der Politik der EU auf die weltweite Ernährungssicherheit

58.  ist daher der Auffassung, dass die Ernährungssicherheit nicht durch die Entwicklung von Biokraftstoffen aufs Spiel gesetzt werden sollte; fordert daher einen ausgewogenen diesbezüglichen Ansatz, der der neuen Generation von Biokraftstoffen Vorrang einräumt, für deren Erzeugung land- und forstwirtschaftliche Abfälle (Stroh und andere Ernteabfälle, Dung, Biogas usw.) anstatt Nahrungsmittelkulturen genutzt werden, um so das Entstehen einer Wettbewerbssituation zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion zu vermeiden; vertritt die Ansicht, dass die EU sicherstellen sollte, dass beim Import von Biokraftstoffen aus Entwicklungsländern stets auf die Wahrung der Nachhaltigkeitskriterien geachtet wird;

59.  fordert, dass bei der Gestaltung der GAP nach 2013, der der Grundsatz der Schadensvermeidung für die Nahrungsmittelmärkte in Entwicklungsländern zugrunde liegen sollte, eine globalere Perspektive gewählt wird;

60.  fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung für die GAP durchzuführen, bei der deren externe Auswirkungen auf die internationalen Nahrungsmittelmärkte und auf die Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern untersucht werden;

61.  fordert die Kommission dringend auf, das Problem der Verschwendung von Nahrungsmitteln in der EU näher zu untersuchen, denn bis zu 40 % der verfügbaren Nahrungsmittel, darunter auch in den Entwicklungsländern hergestellte und in die EU eingeführte Erzeugnisse, sollen angeblich auf dem Müll landen, und wirksame Maßnahmen zur Lösung dieses Problems und zur Verbesserung der Verbrauchsmuster vorzulegen;

62.  fordert das vollständige Auslaufen der Exportsubventionen;

63.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die externe Dimension der derzeitigen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik auch in die EU-Entwicklungspolitik einfließt;

64.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex der FAO für verantwortungsvolle Fischerei in den Ländern, mit denen die EU partnerschaftliche Fischereiabkommen geschlossen hat, eingehalten wird, insbesondere was die Empfehlung betrifft, den vor Ort ansässigen handwerklichen Fischern bevorzugt Zugang zu den Ressourcen zu gewähren;

65.  betont, dass die Fischerei in vielen Ländern von ausschlaggebender Bedeutung für Beschäftigung und Ernährungssicherheit ist und daher alle Entwicklungsländer für die Unterstützung ihrer Fischerei durch die EU in Betracht kommen sollten, um ihre eigene nachhaltige Fischwirtschaft, Forschung, Kontrolle und Durchführungsmaßnahmen zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei zu entwickeln;

66.  fordert Reformen, durch die die Möglichkeiten des Marktzugangs für Entwicklungsländer verbessert werden und durch die es diesen Ländern möglich ist, auf ihren eigenen nationalen und regionalen Märkten wettbewerbsfähig zu sein;

67.  verweist erneut darauf, dass die Europäische Union unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Bedenken sowohl der EU-Mitgliedstaaten als auch der Entwicklungsländer eine maximale Kohärenz zwischen ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Handelspolitik gewährleisten muss;

68.  ist der Auffassung, dass die EU in Entwicklungsländern die regionale Integration und die nachhaltige Entwicklung lokaler Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterstützen sollte – sowie insbesondere auch regionale Handelsabkommen zur Förderung der Entwicklung tragfähiger und nachhaltiger Kapazitäten für Produktion und Weiterverarbeitung vor Ort; ist ferner der Auffassung, dass die EU einen wesentlichen Teil ihrer Entwicklungshilfe diesen Zwecken verschreiben sollte;

69.  äußert sich erneut besorgt darüber, dass die Handelsstrategie der EU zuweilen keinen die Entwicklung fördernden Ansatz bietet; fordert daher faire und entwicklungsfreundliche Handelsabkommen, weil sie einen wesentlichen Teil der Maßnahmen zur Gewährleistung der weltweiten Ernährungssicherheit darstellen;

70.  verweist darauf, dass die Ernährungssicherheit auf EU-Ebene Kohärenz und Abstimmung zwischen den einzelnen Politikfeldern erforderlich macht, d. h. Entwicklungspolitik, GAP, gemeinsame Handelspolitik, Energiepolitik und Forschungsprogramme;

71.  ist der Ansicht, dass die Kommission den Anbau von Eiweißpflanzen in der Europäischen Union unterstützen sollte, um eine größere Autonomie der Union zu gewährleisten und dadurch zur Diversifizierung der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern beizutragen, die häufig eine der reinen Exportlogik folgende und auf den Zugang zu ausländischen Märkten ausgerichtete Agrarpolitik betreiben, was zu Lasten des Wohlergehens und der Bedürfnisse ihrer lokalen Bevölkerung geht;

72.  fordert die Kommission eindringlich auf, bei den laufenden Verhandlungen über WPA die Entwicklungsaspekte in den Mittelpunkt zu rücken und die Handlungsspielräume der Entwicklungsländer mit Blick auf die Handelsregeln auszubauen, insbesondere die Möglichkeit zu eröffnen, Schutzklauseln anzuwenden, um eine endogene und nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftskapazitäten in Entwicklungsländern zu erreichen; weist darauf hin, dass es sich bei den von Entwicklungsländern verhängten Ausfuhrbeschränkungen wie auch bei den Maßnahmen zum Schutz junger Industriezweige um Entwicklungsinstrumente handelt, die eingesetzt werden können, um die lokale Produktion anzukurbeln und die Ernährungssicherheit zu verbessern; fordert, dass die Kommission in den WTO-Verhandlungen eine dezidiert entwicklungsfreundliche Position vertritt; fordert die Kommission auf, ein menschenrechtsgestütztes Konzept für die internationalen Handelsverhandlungen anzuwenden und im Zusammenhang mit Abkommen mit Drittstaaten Folgenabschätzungen zu Menschenrechtsfragen durchzuführen;

73.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein bedarfsorientiertes Abkommen zu unterstützen, bei dem der Umfang der Nahrungsmittelhilfe, zu der sich die Geber verpflichten, vom Bedarf der Menschen und den in den Empfängerländern garantierten lokalen Absatzmengen abhängig gemacht wird;

74.  erklärt sich zutiefst besorgt über den Mangel an Transparenz und Informationen und die fehlende Einbeziehung der entsprechenden Interessengruppen in die aktuellen FAC-Verhandlungen;

o
o   o

75.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 62.
(2) ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 621.
(3) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 71.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0071.
(5) ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 201.
(6) ABl. C 46 E vom 24.2.2010, S.10.
(7) ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 69.
(8) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 47.
(9) Angenommene Texte, AKP-EU/100.879/10/endg.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen