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Verfahren : 2010/2152(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0255/2011

Eingereichte Texte :

A7-0255/2011

Aussprachen :

PV 27/09/2011 - 4
CRE 27/09/2011 - 4

Abstimmungen :

PV 27/09/2011 - 8.17
CRE 27/09/2011 - 8.17
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0412

Angenommene Texte
PDF 269kWORD 85k
Dienstag, 27. September 2011 - Straßburg
Neue Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020
P7_TA(2011)0412A7-0255/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 (2010/2152(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen – Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0612),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu Europa 2020(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Indien(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea(6),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel „Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des Fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte“ (KOM(2009)0215) vom 5. Mai 2009,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2010 über die Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zur Türkei(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu EU 2020(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel(16),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel „Die Regionen in äußerster Randlage: eine Chance für Europa“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2008 zum Dienstleistungsverkehr(17),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen(18),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zu „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“(19),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen(20),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Korea(21),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit(22),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens(23),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien(24),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA(25),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates am 17. und 18. Juni 2010,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0255/2011),

Rückgang des Anteils der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika am weltweiten BIP(26) und rasante Steigerung der Wirtschaftsleistung in den Schwellenländern

A.  in der Erwägung, dass die Union im Jahr 2000 mit Beginn der Strategie von Lissabon zwar 25 % des weltweiten BIP (gemessen in Kaufkraftparität, KKP) erwirtschaftete, ihr Anteil neuesten Schätzungen zufolge bis 2020 jedoch auf 18 % des weltweiten BIP absinken dürfte, was einem Rückgang ihrer relativen Wirtschaftsleistung um 28 % entspräche;

B.  in der Erwägung, dass die beiden größten entwickelten Volkswirtschaften – die EU und die USA – im Jahr 2000 zwar 48 % des weltweiten BIP (in KKP) erwirtschafteten, ihr Anteil neuesten Schätzungen zufolge jedoch bis 2020 auf 35 % des weltweiten BIP absinken dürfte, was einem Rückgang ihrer relativen Wirtschaftsleistung um 27 % entspräche;

C.  in der Erwägung, dass die beiden größten aufstrebenden Volkswirtschaften – China und Indien – im Jahr 2020 zwar 10 % des weltweiten BIP (im KKP) erwirtschafteten, ihr Anteil aber neuesten Schätzungen zufolge bis 2020 auf 25 % anwachsen dürfte, was einer Steigerung ihrer relativen Wirtschaftsleistung um 150 % entspräche;

Aufscheinen des relativen Rückgangs des BIP der Union in den Handelszahlen(27)

D.  in der Erwägung, dass die Union im Jahr 1999 bei den weltweiten Warenausfuhren einen Anteil von 19 %, im Jahr 2009 aber nur noch einen Anteil von 17,1 % erzielte, was einem Rückgang ihrer relativen Ausfuhren um 10 % entspricht;

E.  in der Erwägung, dass die Union im Jahr 1999 bei den weltweiten Wareneinfuhren einen Anteil von 19,5 %, im Jahr 2009 aber nur noch einen Anteil von 17,6 % erzielte, was einem Rückgang ihrer relativen Einfuhren um 10 % entspricht;

F.  in der Erwägung, dass der Anteil der Dienstleistungsausfuhren an der Gesamtausfuhrleistung der Union im Zeitraum von 1999 bis 2009 von 26,7 % auf 30,2 % gestiegen ist(28);

G.  in der Erwägung, dass 80 % des Welthandels auf 50 Staaten (bzw. 30 Staaten, wenn die EU als Einheit betrachtet wird) entfallen;

Auswirkungen demografischer Veränderungen(29) – auch auf die Wirtschaftsleistung

H.  in der Erwägung, dass die Bevölkerung der Union Prognosen zufolge bis 2035 jährlich um fast 5 % zunehmen und danach stetig zurückgehen dürfte und dass bei der Bevölkerung der Union im arbeitsfähigen Alter ab 2010 mit einem Absinken zu rechnen ist;

Starke Abhängigkeit der Wirtschaft der Union von der Beteiligung am externen Wachstum

I.  in der Erwägung, dass Wachstum, Wohlstand, Arbeitsplätze und Erhaltung des europäischen Sozialmodells miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig bedingen;

J.  in der Erwägung, dass Schätzungen der Kommission zufolge bis 2015 90 % des weltweiten Wachstums außerhalb der Union generiert werden dürften;

K.  in der Erwägung, dass die Öffnung des Handels zu höherer Produktivität führt, zu einer stärkeren externen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt und sofort mit mehr als 1,5 % zum direkten Wirtschaftwachstum beitragen und erhebliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringen könnte;

L.  in der Erwägung, dass Schätzungen der Kommission zufolge 18 % der Erwerbsbevölkerung der Union bzw. 36 Millionen Arbeitsplätze von den Handelsergebnissen der Union abhängig sein dürften und dass Vergleiche in Bezug auf die Öffnung des Handels und die Beschäftigung in den vergangenen zehn Jahren zeigen, dass die Öffnung des Handels mit mehr Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist;

M.  in der Erwägung, dass es in Anbetracht der Schätzungen zur demografischen Entwicklung in der Union und den entsprechenden nachteiligen Folgen für das Wachstumspotenzial vor allem darauf ankommt, das Wachstumspotenzial der steigenden Produktivität und des Außenhandels zu erschließen und daraus Nutzen zu ziehen;

Eintreten für die Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der Wirtschaft und der Territorien der EU und ihrer Abhängigkeit von externem Wachstum im Rahmen einer künftigen handelspolitischen Strategie der EU

N.  in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ geeignete kurzfristige Maßnahmen empfohlen werden, diese Mitteilung aber keine Aussage zur künftigen Rolle der Union in einer veränderten Welt enthält;

O.  in der Erwägung, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern als Teil der Investitionspolitik der EU vorgeschlagen hat;

Erwartungen an eine wirkliche künftige Handelsstrategie unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger Entwicklungen im Gegensatz zu einer im Rahmen dieser Strategie falschen Annahme eines fortbestehenden Status Quo im Welthandel

1.  begrüßt generell die dreifache Zielsetzung der Strategie Europa 2020 eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums und die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ und fordert die Kommission auf, eine auf die Zukunft ausgerichtete innovative Strategie für Handel und Investitionen unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen der EU vorzulegen;

2.  bedauert, dass viele Ziele der Strategie für ein global wettbewerbsfähiges Europa noch nicht erreicht wurden, und hätte eine kritischere Analyse der Strategie erwartet, in der die Gründe für das Ausbleiben bestimmter Ergebnisse genauer beleuchtet worden wären;

3.  bekräftigt, dass die Union eine schlüssige Langzeitstrategie für den Handel braucht, um den kommenden Herausforderungen und insbesondere den großen Schwellenländern Rechnung zu tragen; betont, dass eine solche Strategie auf einer gründlichen Analyse der aktuellen Tendenzen im Welthandel und der internen und externen Entwicklung der EU beruhen sollte und die Vielfalt der Unternehmen in der EU, ihr Know-how und ihre Vorteile im Bereich Technologie in diese Strategie einfließen sollten; bedauert, dass in der Mitteilung keine fundierte Prognose darüber abgegeben wird, wie die „Welt des Handels“ aus Sicht der Strategieplanung in 15 oder 20 Jahren aussehen könnte; ist der Ansicht, dass die Kommission in dieser Bestandsaufnahme ihre Ziele für die bilateralen Handelsbeziehungen im genannten Zeitraum festlegen sollte, wozu auch eine eigenständige räumliche Strategie gehört, beispielsweise durch neue Abkommen oder Zielvorgaben für den Abbau von Zöllen und nichttarifären Hemmnissen bei den wichtigsten Handelspartnern der EU;

4.  fordert die Kommission auf, eine solche Prognose abzugeben, die dann als Grundlage genutzt werden könnte, und bis zum Sommer 2013 eine überarbeitete mittel- und langfristig angelegte Handelsstrategie vorzulegen, die in der Mitteilung mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ bekanntlich nicht enthalten ist;

Handelspolitik ist allerdings kein Selbstzweck

5.  weist alle Interessenträger darauf hin, dass eine moderne Handelspolitik anderen Politikbereichen Rechnung tragen muss, also beispielsweise den folgenden Bereichen:

   a) Menschenrechte,
   b) Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
   c) Arbeitnehmerrechte und IAO-Kernarbeitsnormen,
   d) soziale Verantwortung der Unternehmen,
   e) Landwirtschaftspolitik,
   f) Umweltpolitik,
   g) Klimawandel,
   h) Bekämpfung von Armut innerhalb und außerhalb der EU,
   i) Entwicklungspolitik,
   j) Schutz von Verbraucherinteressen und -rechten,
   k) Rohstoff- und Energieversorgungssicherheit,
   l) Außenpolitik,
   m) Nachbarschaftspolitik,
   n) Industriepolitik,
   o) Schutz der Eigentumsrechte einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums und
   p) Förderung rechtsstaatlicher Verhältnisse;

6.  betont, dass die in seinen mit großer Mehrheit angenommenen Entschließungen vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(30), zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen(31) und zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels(32) zum Ausdruck gebrachten Grundsätze politikbereichsübergreifend berücksichtigt werden sollten und dass es eine Verpflichtung zur Aufnahme von Sozial- und Umweltnormen und der Menschenrechte in alle Freihandelsabkommen geben sollte;

7.  ist der Ansicht, dass die Ziele im Bereich Klimaschutz nur durch Zusammenarbeit mit den wichtigsten Handelspartnern der EU – die zugleich die meisten CO2-Emissionen verursachen – verwirklicht werden können;

8.  hebt hervor, dass die Spielräume in der Handelspolitik zwar nicht über Gebühr durch Angelegenheiten, die nicht unmittelbar mit dem internationalen Handel in Zusammenhang stehen, eingeschränkt werden sollten, Handelspolitik aber auch nicht in einem Vakuum betrieben werden kann, und hält es für sehr wichtig, die handelspolitischen Ziele der Union mit anderen Bereichen ihrer Außenpolitik wie der umweltpolitischen Strategie, humanitären Zielen und den bisherigen Bekenntnissen der EU zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in Einklang zu bringen; fordert die Kommission auf, bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit den Handelspartnern der EU den handelspolitischen Interessen der EU hohe Priorität einzuräumen und bei der Behandlung handelspolitischer Angelegenheiten für eine bessere intra- und interinstitutionelle Koordinierung zu sorgen;

9.  fordert, dass künftige multi- und bilaterale Handelsabkommen fest in einer langfristigen industriepolitischen Strategie der EU verankert werden, insbesondere im Interesse der dauerhaften Erneuerung und Stärkung der industriellen Basis mit ihren Arbeitsplätzen in der Europäischen Union;

10.  betont, dass die Handelspolitik ein wichtiger Bestandteil der neuen Industriepolitik der Union ist und dass der Handel auf der Grundlage eines weltweiten fairen Wettbewerbs und der vollständigen Gegenseitigkeit stattfinden sollte, um Europa als leistungsstarken Industriestandort zu erhalten;

Eindeutige Bevorzugung eines multilateralen Vorgehens im Rahmen der WTO

11.  bekräftigt, dass das in der WTO verkörperte multilaterale Handelssystem nach wie vor den mit Abstand besten Rahmen für die Verwirklichung eines freien und fairen Welthandels darstellt; ist jedoch der Ansicht, dass das WTO-System reformiert werden sollte, insbesondere sein Streitbeilegungsgremium, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, und dass die EU Vorschläge ausarbeiten sollte, mit denen die WTO gestärkt und ihre Regelungsfunktion auf neue Bereiche der Handelspolitik erweitert wird, und zwar auch dadurch, dass WTO-Regeln mit dem Ziel einer besseren Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen ausgearbeitet und ausgelegt werden;

12.  bedauert, dass die Doha-Runde auch nach zehn Jahren noch nicht abgeschlossen werden konnte und ein solcher notwendiger und vernünftiger Abschluss derzeit sehr unwahrscheinlich zu sein scheint; spricht sich nochmals deutlich für einen erfolgreichen Abschluss der Entwicklungsrunde von Doha aus, wobei sich ein gutes Ergebnis dadurch auszeichnen würde, dass den Verschiebungen in den Handelsstrukturen der Welt und in der Verteilung der Gewinne aus dem Welthandel seit Beginn der Runde Rechnung getragen und auch berücksichtigt wird, dass ein ausgewogener Text über den Marktzugang für Nicht-Agrarprodukte (NAMA) benötigt wird, um den Zugang zu aufstrebenden Märkten wie Indien, China und den ASEAN-Staaten zu gewährleisten und zugleich die aufstrebenden Volkswirtschaften daran zu hindern, die NAMA-Flexibilitäten auszunutzen, um bestimmte Schlüsselsektoren durch die Beibehaltung hoher Zölle abzuschirmen;

Freihandelsabkommen als wichtige Instrumente des Marktzugangs

13.  weist erneut darauf hin, dass alle neuen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den WTO-Regeln vereinbar, umfassend, anspruchsvoll (auch hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung), ausgewogen, zu gegenseitigem Marktzugang führen und über die bestehenden multilateralen Verpflichtungen und die Verpflichtungen hinausgehen sollten, die sich aus einem erfolgreichen Abschluss der Entwicklungsagenda von Doha ergeben dürften; begrüßt die Fortschritte bei einigen Verhandlungen; bedauert zugleich, dass die meisten Verhandlungen noch nicht abgeschlossen wurden; fordert die Kommission auf, zu prüfen, was getan oder geändert werden müsste, um noch laufende Verhandlungen über Freihandelsabkommen besser und schneller zum Abschluss zu bringen, jedoch keinesfalls um den Preis, die Interessen der EU zu opfern, da der Inhalt stets Vorrang vor dem Zeitplan haben sollte; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie zuvörderst auf die Schaffung von Arbeitsplätzen hingewirkt werden könnte, und ihre Verhandlungsmandate dementsprechend so ändern zu lassen, dass sie Freihandelsabkommen schließen kann, die dem Wachstum der EU langfristig nützen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, WTO-Streitbeilegungsmechanismen in bilaterale Freihandelsabkommen einzubeziehen; fordert die Kommission auf, dem sogenannten Spaghettischüsseleffekt entgegenzuwirken, z. B. durch Aushandeln multilateraler Herkunftsbestimmungen; spricht sich für die Aufnahme eines mit Schutzklauseln verknüpften Nachhaltigkeitskapitels aus, das sich im Rahmen von Freihandelsabkommen auf Bereiche wie Handel, Umwelt, Produktion und Verarbeitung erstreckt;

14.  weist die Kommission nochmals darauf hin, dass sie die Interessen der EU sorgfältig, objektiv und unvoreingenommen in einem Rahmen prüfen sollte, in dem die Handelsprioritäten nach Zeitplänen und strategisch bedeutsamen geografischen Gebieten festgelegt werden, bevor sie über künftige Partner für Freihandelsabkommen und Verhandlungsmandate entscheidet; betont, dass Freihandelsabkommen nur mit Ländern von wirtschaftlichem Interesse ausgehandelt und dabei zentrale Grundsätze geachtet werden sollten, beispielsweise Gegenseitigkeit, vollständige Zollbefreiung, Abbau nichttarifärer Hemmnisse, Verbot der Zollrückerstattung und einheitliche Anwendung eines hohen Schwellenwerts in Bezug auf die Erfüllung der Ursprungsregeln; macht die Kommission und den Rat erneut darauf aufmerksam, bei Entscheidungen über Mandate den Standpunkten des Parlaments gebührend Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, vor dem Abschluss von Verhandlungen und regelmäßig während der Laufzeit eines Abkommens umfassende Folgenabschätzungen vorzunehmen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die einzelnen Industriezweige und Sektoren der EU und im Rahmen eingehender Konsultationen mit allen Beteiligten; weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass sie das Parlament, wenn es seine Zustimmungsbefugnisse verantwortungsbewusst ausüben soll, in jeder Phase – von der Billigung des Verhandlungsmandats bis zu den einzelnen Verhandlungsrunden – einbeziehen müssen;

Forderung nach mehr und besseren Ergebnissen von Gesprächen auf hochrangiger Ebene mit wichtigen Handelspartnern wie den USA, China, Japan und Russland

15.  erachtet es als wichtig, in den Handelsbeziehungen der EU mit wichtigen Handelspartnern, wie den USA, China, Japan und Russland, beim Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse Fortschritte zu erzielen, insbesondere in Bezug auf technische Normen, die Rechte des geistigen Eigentums, den Marktzugang, die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Rohstoffversorgung; bedauert jedoch, dass bislang nur unzureichende Fortschritte in diesen Bereichen erzielt wurden; fordert deshalb die Kommission auf, in den Verhandlungen vorausschauender zu agieren, um die Handelsbeziehungen der EU mit diesen Ländern wirklich zu vertiefen, und bestärkt die Handelspartner der EU darin, in gleicher Weise vorzugehen;

16.  hält den kontinuierlichen Ausbau der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen für wichtig, hebt aber hervor, dass die EU-Politik in Bereichen wie Umweltschutznormen, kulturelle Vielfalt, soziale Rechte oder öffentliche Dienstleistungen nicht gefährdet werden darf; erachtet es vor allem als wichtig, weitere Fortschritte mit dem weltweit wichtigsten Handelspartner zu erzielen, insbesondere bei Normen und technischen Handelshemmnissen; begrüßt die Neubelebung des Transatlantischen Wirtschaftsrats (Transatlantic Economic Council, TEC) und ist der Ansicht, dass dieser Dialog nur erfolgreich sein kann, wenn er auf allen Ebenen intensiviert wird, und dass Treffen hochrangiger Vertreter der Kommission, des Europäischen Parlaments und der entsprechenden Gremien der USA mit größerer Regelmäßigkeit stattfinden sollten; regt an, dass die Europäische Union und die USA gemeinsam den weiteren Ausbau der im Entstehen begriffenen, großangelegten transatlantischen Initiative für Wachstum und Beschäftigung in Angriff nehmen und dabei eventuell auch Pläne zur Beseitigung der verbleibenden nichttarifären Handels- und Investitionshemmnisse bis 2020 („transatlantischer Markt“) aufgreifen und Schritte einleiten, um in bestimmten Produktbereichen Nullzollsätze einzuführen, wie es die Handelskammer der USA Anfang dieses Monats vorgeschlagen hat; betont, dass diese Initiative auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzungen des TEC und des nächsten Gipfeltreffens EU/USA gesetzt werden sollte;

17.  fordert, dass die Kommission eine umfassende Folgenabschätzung der Vor- und Nachteile für die einzelnen Industriezweige der EU und der positiven und negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung in der EU vornimmt, um im Dialog zwischen hochrangigen Vertretern der EU und Chinas über Wirtschafts- und Handelsfragen voranzukommen; stellt fest, dass die Strategie der EU für den Handel mit China darauf beruhen muss, dass den Interessen der EU Rechnung getragen wird, vor allem im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums, dem Marktzugang, der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Achtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit; vertritt die Auffassung, dass China seine WTO-Verpflichtungen einhalten muss, damit keine handelspolitischen Schutzinstrumente eingesetzt werden; betont, dass die Union systematischer auf geeignete zulässige Maßnahmen zurückgreifen sollte, wenn sich China nicht an seine Verpflichtungen hält;

18.  begrüßt die Lösung offener bilateraler Fragen im Zuge des Beitritts Russlands zur WTO und betrachtet einen zügigen Beitritt des Landes zur WTO als vorrangig; begrüßt außerdem die bilateralen Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zwischen der EU und Russland, und fordert Russland auf, das Handelsumfeld für EU-Unternehmen in Russland zu verbessern;

19.  stellt fest, dass Interesse an einer Verbesserung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan besteht, und sieht dabei den Abbau nichttarifärer Handels- und Investitionshemmnisse als ersten Schritt an; äußert sich unzufrieden über die unbedeutenden Fortschritte, die in diesem Bereich in den letzten Jahren erzielt wurden; fordert die Kommission auf, dem Parlament zu gegebener Zeit eine umfassende Folgenabschätzung zu den möglichen Vor- und Nachteilen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan vorzulegen, bevor sie irgendwelche Zusagen gibt;

20.  würdigt die Erfolge der Marktzugangsstrategie und die Verhinderung protektionistischer Maßnahmen während der Finanzkrise; begrüßt deshalb die Marktzugangsstrategie und die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dennoch auf, die Nutzung vorhandener Initiativen und Instrumente wie der Marktzugangsdatenbank und der Ausfuhrberatungsstelle stärker zu bewerben und zu fördern, damit die Handelsbeziehungen der EU den Bürgern und KMU in vollem Umfang zugutekommen;

21.  betont, dass der Hauptgrund für den wirtschaftlichen Erfolg der EU in der Tätigkeit unterschiedlicher Wirtschaftsteilnehmer liegt, und zwar sowohl von KMU als auch von multinationalen Konzernen; fordert die Kommission deshalb auf, in allen Handelsverhandlungen und neuen internen Regelungen den jeweiligen Bedürfnissen und Interessen der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer Rechnung zu tragen;

Dennoch Bedarf an wirksamen handelspolitischen Schutzinstrumenten für die Union als relativ offener Wirtschaftsraum

22.  vertritt die Auffassung, dass es auch bei einer fortschreitenden Liberalisierung des Handels weiterhin möglich sein muss, die Erzeuger in der EU vor unfairen Handelspraktiken zu schützen; hält handelspolitische Schutzinstrumente deshalb für einen notwendigen Bestandteil der EU-Strategie, auch wenn sie keinesfalls arglistig aus protektionistischen Erwägungen eingesetzt werden sollten; begrüßt alle Bemühungen, diese Instrumente – auch durch Verbesserung der Transparenz und Berechenbarkeit – zu straffen, ihre Nutzung zu beschleunigen sowie ihre Zugänglichkeit für die Wirtschaft der Union, insbesondere für KMU, zu verbessern (beispielsweise über das Beschwerdeinstrument der Beratungsstelle für den Marktzugang);

Dienstleistungen und gut geschützte ausländische Direktinvestitionen als unerlässliche Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Erfolg der EU

23.  betont das deutlich gestiegene Potenzial von Waren und Dienstleistungen im internationalen Handel, weist aber nochmals darauf hin, dass die Marktöffnung und die Abschaffung von Handelshemmnissen auf WTO-Ebene und in Verhandlungen über Freihandelsabkommen nicht mit diesen Entwicklungen Schritt halten konnten; ist der Ansicht, dass viele Hemmnisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen vor allem durch nationale Regelungen errichtet werden dürften; macht erneut darauf aufmerksam, dass durch jegliche weitere Liberalisierungen in diesem Bereich nicht die Möglichkeit untergraben werden darf, jetzt und in Zukunft Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auszubauen, die in sämtlichen Ländern ein Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung sind;

24.  fordert dazu auf, dass die Kommission mit allen Mitteln darauf hinwirkt, dass die Handelspartner der EU in Industrieländern und bedeutenden aufstrebenden Volkswirtschaften ihre Märkte weiter für Dienstleistungsanbieter aus der EU öffnen, wo doch ausländische Dienstleistungsanbieter bereits weitgehend Zugang zum EU-Binnenmarkt haben; stellt allerdings fest, dass einige öffentliche Dienstleistungen aufgrund nationaler oder regionaler kultureller Unterschiede weiter ausgeklammert bleiben müssen;

25.  betrachtet den Schutz von Investoren in Anbetracht der künftigen Investitionspolitik der EU als vorrangig und hält es zugleich für erforderlich, die Regulierungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten und zu schützen; fordert die Kommission deshalb auf, in Bezug auf den Schutz von EU-Investoren für Rechtssicherheit zu sorgen; fordert den Rat auf, der Kommission Mandate für künftige Investitionsabkommen zu erteilen, wobei den Auffassungen und Standpunkten des Parlaments Rechnung zu tragen ist, die es in seiner Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik(33) dargelegt hat;

26.  stellt fest, dass die EU historische Beziehungen zu Ländern in Afrika, Lateinamerika und Asien unterhält und dort deshalb eine geeignete Investitionspolitik mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung verfolgt werden sollte;

27.  vertritt die Auffassung, dass der vorübergehenden Einreise natürlicher Personen (Modus IV) im Rahmen der bilateralen Verhandlungen der EU ein hoher Stellenwert beizumessen ist; hält es aber für wichtig, dass durch Modus IV der Grundsatz der Kollektivverhandlungen und die Bestimmungen zum gesetzlichen Mindestlohn nicht unterlaufen werden;

Forderung nach eindeutiger Gegenseitigkeit auf dem internationalen Markt für die Vergabe öffentlicher Aufträge

28.  bedauert, dass dem hohen Maß an Offenheit des öffentlichen Auftragswesens der EU auf allen staatlichen Ebenen vielfach nicht ein entsprechender Zugang für EU-Anbieter im Ausland gegenübersteht; weist darauf hin, dass einige öffentliche Dienstleistungen aufgrund nationaler oder regionaler kultureller Unterschiede ausgeklammert bleiben müssen;

29.  fordert die Kommission auf, auf einen sicheren gegenseitigen Zugang in diesem wichtigen Wirtschaftsbereich hinzuwirken, wo es hierbei doch eindeutig vor allem darum geht, dass die Märkte in der EU nicht abgeschottet, sondern die ausländischen Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge erschlossen werden;

Forderung nach eifrigen Bemühungen um den Abbau von Regulierungshemmnissen innerhalb und außerhalb Europas

30.  hebt hervor, dass Regulierungsangelegenheiten im internationalen Handel immer größere Bedeutung erlangen, und fordert deshalb eine größere Übereinstimmung zwischen den Regeln und Vorgehensweisen der EU und denen ihrer wichtigsten Handelspartner, wobei unbedingt darauf zu achten ist, dass dies nicht zur Absenkung von EU-Normen, sondern zu mehr Akzeptanz bestehender multilateraler Normen führen sollte;

31.  betont, dass die Harmonisierung internationaler Normen und Zertifizierungsverfahren mit Drittländern nicht zu niedrigeren Normen in den Bereichen Technik, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Verbraucherschutz führen darf; fordert die Kommission auf, die EU-Normen zu schützen und gegenüber Importeuren und Wirtschaftsteilnehmern, die ihre Erzeugnisse in der EU vermarkten, wirksam durchzusetzen;

32.  unterstützt den im Zusammenhang mit der Binnenmarktakte unterbreiteten Vorschlag zur ordnungspolitischen Konvergenz mit den wichtigsten Handelspartnern der EU, insbesondere in den Bereichen Verbraucherschutz und Umweltschutz, Tierschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitsbedingungen; hält es für besonders wichtig, internationale Normen auf einem hohen Niveau in diesen ausschlaggebenden Bereichen zu verabschieden; bekräftigt, dass die Normungspolitik, die gegenseitige Anerkennung, Lizenzen, Dienstleistungen und der Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen im Mittelpunkt der Verhandlungen über Freihandelsabkommen stehen sollten;

33.  fordert die Kommission auf, den Aspekt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in alle Folgenabschätzungen zu neuen Legislativvorschlägen einzubeziehen;

34.  fordert die Kommission auf, den „nichttarifären Hemmnissen“ und den in vielen Ländern, darunter auch WTO-Mitgliedsländern, durch Rechtsvorschriften bewirkten Einschränkungen von Ausfuhren in die EU auch im Hinblick auf künftige Handelspartnerschaftsabkommen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; betont, dass in Verhandlungen Interventionsmechanismen vorgesehen sein sollten, die auf die Wiederherstellung der Gegenseitigkeit und gleicher Bedingungen zwischen den Parteien abzielen, wenn einseitige Maßnahmen („nichttarifäre Hemmnisse“), auch solche lediglich administrativen Charakters (Zertifizierungen, Inspektionen), für Unternehmen aus der EU zu einem Wettbewerbsnachteil oder zu ungleichen Betriebsbedingungen führen können; fordert die EU auf, sich auf internationaler Ebene für Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten einzusetzen, um die Gleichwertigkeit und Angleichung internationaler Normen zu fördern und so Streitfragen und damit verbundene Kosten im Handel zu begrenzen;

Engagement im Kampf gegen Armut innerhalb und außerhalb der EU

35.  weist auf sein Bekenntnis zu freiem und fairem Handel hin und stellt fest, dass nicht nur den Mitgliedstaaten, sondern auch der Union als Ganzes eine soziale Verantwortung obliegt; ist der Ansicht, dass sowohl der Kohäsionsfonds der EU als auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Interesse der Bevölkerung und zur weiteren Schaffung neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze in der Union genutzt und weiterentwickelt werden müssen;

36.  macht darauf aufmerksam, dass Kleinstunternehmen und mittelständische Unternehmen 99 % aller Unternehmen in der EU ausmachen und über ein beträchtliches Beschäftigungs- und Innovationspotenzial verfügen; spricht sich deshalb dafür aus, in den internen und externen Politikbereichen besser auf die spezifischen Erfordernisse dieser Unternehmen einzugehen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und dabei vor allem die Zugänglichkeit und Transparenz des EU-Kohäsionsfonds zu verbessern, damit KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können;

37.  unterstützt in der Außenpolitik die Kommission in ihrem Streben, unter anderem eine nachhaltige Entwicklung, freien und fairen Handel, internationale Arbeitsnormen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern, beispielsweise durch die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die den Interessen der EU und der AKP-Staaten Rechnung tragen; weist darauf hin, dass durch die Handelspolitik die Entwicklung vorangebracht, eine bessere regionale Zusammenarbeit ermöglicht, Investitionen gefördert und die wirtschaftspolitische Steuerung verbessert werden müssen, und macht gleichzeitig alle Interessenträger darauf aufmerksam, dass sich in anderen Regionen der Erde gezeigt hat, wie Handel zu Wohlstand beitragen kann; fordert die Kommission zu einem ganzheitlichen Ansatz in der Handels-, Außen-, Entwicklungs-, Sozial-, Agrar- und Umweltpolitik auf; erneuert seine Aufforderung an die Kommission, für koordinierte Maßnahmen zugunsten des fairen Handels zu sorgen;

38.  weist darauf hin, dass die EU im Rahmen ihrer neuen Handelsstrategie ein besonderes Interesse daran hat, die endogene Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage aufgrund ihrer biologischen Vielfalt und ihrer geografischen Lage, dank der die EU Zugang zu tropischen Gewässern und Wäldern und zu einem Weltraumforschungsgelände hat, zu unterstützen;

39.  fordert die Kommission im Zusammenhang mit WPA auf, seinen bisherigen Entschließungen Rechnung zu tragen, was die erforderliche Flexibilität in Verhandlungen mit Partnern der EU anbelangt, und die Zusage einzuhalten, die Entwicklungsländer gesondert und differenziert zu behandeln;

40.  beabsichtigt, einen Vorschlag für ein künftiges Allgemeines Präferenzsystem (APS) anzunehmen, in dem ein größerer Schwerpunkt darauf liegt, wie die bedürftigsten Länder, die die Anforderungen der EU in Bezug auf „Handel und“ erfüllen, in den Genuss des APS kommen können;

41.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob im Notfall handelspolitische Hilfsmaßnahmen für den Wiederaufbau der Wirtschaft von Ländern, die von Naturkatastrophen und Konflikten heimgesucht wurden, getroffen werden können; fordert die Kommission auf, konkrete Beispiele für Maßnahmen, die in einer Notlage kurzfristig Abhilfe schaffen könnten, und für Maßnahmen, die sich möglicherweise auf die mittel- und langfristige Entwicklung auswirken, vorzulegen, ehe sie es um seine Zustimmung zu solchen Maßnahmen ersucht;

42.  hebt hervor, dass sich die EU mit ihrer Außenhandelspolitik die Fähigkeit sichern muss, einen starken Agrarsektor aufrechtzuerhalten, um den 500 Millionen Verbrauchern in der EU Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität zu gewährleisten;

Forderung nach einer dauerhaften und ungehinderten Rohstoffversorgung

43.  fordert die Kommission auf, bei Rohstoffen eine kohärente, nachhaltige, umfassende und politikbereichsübergreifende Handelspolitik mit dem Ziel zu betreiben, unfairen Handelspraktiken wie Ausfuhrbeschränkungen, Ausfuhrsteuern und sogenannten Preisdifferenzierungssystemen auf multilateraler und bilateraler Ebene vorzubeugen und diese abzuschaffen, stellt jedoch fest, dass Ausfuhrbeschränkungen unter bestimmten Umständen als wichtig angesehen werden können, um die Verwirklichung von Entwicklungszielen, den Umweltschutz oder die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen in ärmeren Entwicklungsländern wie den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern zu fördern; fordert die Kommission auf, die Rohstofflieferanten zu diversifizieren und in diesem Bereich bilaterale Abkommen mit langer Laufzeit mit anderen Ländern als China zu schließen; ist der Ansicht, dass dabei der Entwicklungspolitik der EU und den Entwicklungszielen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Rechnung zu tragen ist;

44.  hält es für besonders wichtig, die Zivilgesellschaft in Freihandelsabkommen einzubeziehen; unterstützt die von der Kommission im Rahmen des Freihandelsabkommens EU-Korea ergriffene Initiative, eine interne Beratungsgruppe einzuberufen, um Beiträge der Zivilgesellschaft zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, diese Initiative im Rahmen künftiger Freihandelsabkommen auszubauen;

45.  fordert die Kommission auf, bei allen künftigen bilateralen Freihandelsabkommen unnachgiebig zu sein, was die Abschaffung von Ausfuhrbeschränkungen, Ausfuhrsteuern und sogenannten Preisdifferenzierungssystemen anbelangt; fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO Verhandlungen über eindeutige multilaterale Regelungen aufzunehmen;

46.  fordert die Kommission auf, sich über das inakzeptable Verhalten einiger Handelspartner nicht nur zu beklagen, sondern auch energisch und treffend darauf zu reagieren; erinnert die Kommission daran, dass neben der Handelspolitik auch in anderen Politikbereichen, wie der Agrar-, Umwelt-, Entwicklungs-, Forschungs- und Außenpolitik, auf gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf die Rohstoffversorgung hingewirkt werden muss; betont, dass die Forschung insbesondere in den Bereichen bioorganische Chemie und Recycling chemischer Stoffe gefördert und ausgebaut werden muss, um die Abhängigkeit der EU von den Rohstoff- und Seltenerdlieferländern zu verringern;

Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit der Zollbehörden innerhalb und außerhalb der EU

47.  unterstützt die Initiative der Kommission für eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der Zollbehörden innerhalb der Weltzollorganisation und auf bilateraler Ebene, um die Zollverfahren effizienter zu gestalten, die Kosten für die Händler zu senken und Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Rechte des geistigen Eigentums besser zu bewältigen;

48.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ernsthaft zu prüfen, ob ein vereinheitlichter Zolldienst der EU eingerichtet werden kann, damit die Zollregeln und -verfahren im gesamten Zollgebiet der EU wirksamer angewandt werden;

Forderung nach angemessenem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unter Wahrung der Interessen der Ärmsten

49.  betont, dass Produktfälschung den Verlust von Arbeitsplätzen bewirkt und der Innovation abträglich ist, und hebt hervor, dass ein angemessener Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und deren wirksame Durchsetzung die Grundlage für eine globale Wirtschaft sind; hält den angemessenen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere von Marken und geografischen Angaben, durch die wichtigsten Handelspartner der EU für eine notwendige Voraussetzung für die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU; begrüßt die Zusage der Kommission, die bestehenden Verpflichtungen durchzusetzen;

50.  erinnert die Kommission daran, dass die EU in ihrer Politik im Bereich des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern und den armen Entwicklungsländern sowie den Hauptproduzenten von Generika, vor allem Indien und Brasilien, auch weiterhin die Verpflichtungen des TRIPS-Übereinkommens einhalten sollte und die Doha-Erklärung 2001 zum TRIPS-Übereinkommen und zur Gesundheit der Bevölkerung in vollem Umfang achten muss, insbesondere im Hinblick auf Generika und die Gesundheit der Bevölkerung;

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51.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0068.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0224.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0225.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0257.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0141.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0063.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0445.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0434.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0446.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0387.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0324.
(12) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.
(13) ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 166.
(14) ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 132.
(15) ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 101.
(16) ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 47.
(17) ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 67.
(18) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 5.
(19) ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 77.
(20) ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 16.
(21) ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 520.
(22) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 128.
(23) ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.
(24) ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.
(25) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
(26) „Convergence, Catch Up and Overtaking“, PricewaterhouseCoopers, 2010.
(27) Eurostat-Daten.
(28) Eurostat, UN Service Trade.
(29) Europäische Kommission, Ageing Report 2009; Eurostat/UNECE Work Session 2010.
(30) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0434.
(31) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0446.
(32) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0445.
(33) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0141.

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