Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (KOM(2010)0523 – C7-0397/2010 – 2010/0277(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament
,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2010)0523),
– gestützt auf Artikel 126 Absatz 14 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0397/2010),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,
– in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1)
– gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0184/2011),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der am 23. Juni 2011 geänderten Fassung(2)
;
2. billigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung des Rates zur Kenntnis;
4. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
5. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;
6. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
7. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
8. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Entsprechungstabellen
Hinsichtlich des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten wird hiermit erklärt, dass die Einigung, die zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament im Zusammenhang mit der globalen Einigung über das Paket „Wirtschaftspolitische Steuerung“ erreicht wurde, und die Tatsache, dass es sich bei dem spezifischen Rechtsakt um eine Richtlinie des Rates handelt, das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen über Entsprechungstabellen nicht vorwegnehmen.
Erklärung des Rates
Hierbei wird erklärt, dass die globale Einigung, die zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
,
die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet, die Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten erreicht wurde, das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen über Entsprechungstabellen nicht vorwegnimmt.
Erklärung der Kommission zu den Entsprechungstabellen
Die Kommission erinnert an ihre Zusage, dass sie im Interesse der Bürger, im Sinne einer besseren Rechtsetzung und einer größeren Rechtstransparenz sowie zur Unterstützung der Prüfung der Übereinstimmung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen der EU dafür Sorge tragen wird, dass die Mitgliedstaaten Entsprechungstabellen aufstellen, die die von ihnen erlassenen Umsetzungsmaßnahmen mit der EU-Richtlinie verknüpfen, und der Kommission diese Tabellen im Rahmen der Umsetzung der Gesetzgebung der EU übermitteln.
Die Kommission bedauert die mangelnde Unterstützung für die in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten enthaltene Bestimmung, mit der bezweckt wurde, die Aufstellung von Entsprechungstabellen zwingend vorzuschreiben.
Im Geiste des Kompromisses und um eine unverzügliche Annahme des Vorschlags zu gewährleisten, kann die Kommission sich damit einverstanden erklären, die in dem Text enthaltene verbindliche Vorschrift über die Entsprechungstabellen durch die Bestimmungen zu ersetzen, in denen die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, diese Praxis einzuhalten.
Der Standpunkt der Kommission in dieser Sache sollte aber nicht als Präzedenzfall verstanden werden. Die Kommission wird sich weiterhin bemühen, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eine angemessene Lösung für diese bereichsübergreifende institutionelle Frage zu finden.