Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2011/2875(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

B7-0559/2011

Aussprachen :

PV 27/10/2011 - 12.2
CRE 27/10/2011 - 12.2

Abstimmungen :

PV 27/10/2011 - 13.2

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0475

Angenommene Texte
PDF 99kDOC 49k
Donnerstag, 27. Oktober 2011 - Straßburg Endgültige Ausgabe
Bahrain
P7_TA(2011)0475B7-0541, 0556, 0558, 0559, 0560 und 0562/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2011 zu Bahrain

Das Europäische Parlament ,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, Jemen und Bahrain, insbesondere diejenige vom 7. April 2011(1) zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen und diejenige vom 7. Juli 2011(2) zur Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011(3) zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 12. April 2011 zum Tod zweier bahrainischer Bürgerrechtler und vom 28. April 2011 zur Verurteilung der gegen vier Bahrainer wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Protesten verkündeten Todesurteile,

–  unter Hinweis auf die Anhörung zu Bahrain im Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2011,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU (VP/HR) zu Bahrain vom 10., 12. und 18. März 2011, 3. Mai 2011, 1. Juli 2011, 31. August 2011 sowie 8. und 30. September 2011 und die Erklärungen der VP/HR zur Lage in Ägypten, Syrien, Jemen und Bahrain im Europäischen Parlament vom 12. Oktober 2011,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain vom 23. Mai, 12. April und 21. März 2011,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des VN-Generalsekretärs vom 23. Juni und 30. September 2011 zu den Urteilen gegen 21 politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsführer in Bahrain,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der 66. VN-Generalversammlung zu Bahrain vom 29. September 2011,

–  unter Hinweis auf die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Bahrain am 5. Oktober 2011 herausgegebene Presseerklärung und die vom bahrainischen Ministerium für Gesundheit herausgegebene Erklärung zur Verurteilung von Ärzten, Krankenschwestern und Sanitätern vom 30. September 2011,

–  unter Hinweis auf die am 23. Oktober 2011 abgegebene Erklärung des bahrainischen Generalstaatsanwalts zu dem Wiederaufnahmeverfahren gegen zuvor in militärgerichtlichen Verfahren verurteilte Ärzte,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf Artikel 19 Buchstabe d der Verfassung Bahrains,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949,

–  unter Hinweis auf den im Februar 2010 erschienenen Bericht von Human Rights Watch,

–  unter Hinweis auf das öffentliche Diskussionspapier von Ärzten unter dem Titel „Health Services paralyzed: Bahrain's military crackdown on Patients in April 2011“ (,Gesundheitsdienste lahmgelegt: Bahrains hartes militärisches Vorgehen gegen Patienten im April 2011„),

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass nach dem Vorbild der Volksbewegungen in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens seit Februar regelmäßig friedliche Demonstrationen für Demokratie in Bahrain stattgefunden haben, auf denen institutionelle, politische, wirtschaftliche und soziale Reformen gefordert wurden, die darauf ausgerichtet sind, eine echte Demokratie herzustellen, Korruption und Vetternwirtschaft zu bekämpfen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sicherzustellen, die sozialen Ungleichheiten zu verringern und bessere wirtschaftliche und soziale Bedingungen zu schaffen; in der Erwägung, dass diese friedlichen Demonstrationen von den bahrainischen Staatsorganen unter überzogener Anwendung von Gewalt niedergeschlagen wurden, wobei dutzende Demonstranten getötet wurden, und in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft zu langsam und zu schwach reagiert hat;

B.  in der Erwägung, dass auf ein Ersuchen der Regierung von Bahrain hin tausende ausländischer Soldaten aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten unter der Flagge des Golf-Kooperationsrates in Bahrain stationiert wurden,

C.  in der Erwägung, dass gegen mindestens 20 Ärzte und Sanitäter, die zu zwischen fünf und 15 Jahren Haft wegen angeblicher regierungsfeindlicher Aktivitäten, wobei sie ihrer beruflichen Pflicht nachkamen und gemäß ihrem Ethikkodex handelten, als sie zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Jahr verletzte Demonstranten gleich und ohne Diskriminierung behandelten, verurteilt worden waren, die Urteile am 29. September 2011 von einem Militärgericht bestätigt wurden; in der Erwägung, dass aufgrund internationalen Drucks der Generalstaatsanwalt Bahrains, Ali Albuainain, am 5. Oktober 2011 ankündigte, das Verfahren gegen die 20 werde vor zivilen Gerichten wiederaufgenommen, und dass diese Wiederaufnahmeverfahren am 23. Oktober 2011 begonnen haben;

D.  in der Erwägung, dass einige der verurteilten Ärzte in EU-Mitgliedstaaten ausgebildet wurden, in der EU ansässigen fachärztlichen Organisation angehören und unter internationalen Kollegen einen guten Ruf genießen;

E.  in der Erwägung, dass das gezielte harte Vorgehen gegen Ärzte und Sanitäter schwerwiegende Folgen für die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen hat; in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Übernahme ärztlicher Einrichtungen durch Sicherheitskräfte und willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von medizinischem Personal als schockierend und rechtswidrig verurteilt hat;

F.  in der Erwägung, dass am 6. September 2011 das vom Militär geführte Berufungsgericht für nationale Sicherheit die Urteile gegen mindestens 21 prominente bahrainische Menschenrechtsaktivisten und Regimegegner, darunter auch die Blogger und Menschenrechtsaktivisten Dr. Abduljalil Al-Singace und Abdulhadi Al-Khawaja, allesamt Zivilisten, wegen angeblicher Verschwörung zum Sturz der Regierung bestätigt hat; in der Erwägung, dass in diesem Jahr Verfahren gegen etwa 60 Zivilisten vor Gerichten für nationale Sicherheit verhandelt worden sind;

G.  in der Erwägung, dass viele weitere politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten während der Proteste für Reformen in letzter Zeit festgenommen wurden; in der Erwägung, dass sie nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen von Sicherheitskräften gefoltert, misshandelt und schikaniert wurden;

H.  in der Erwägung, dass der stellvertretende Generalsekretär der Internationalen Föderation der Ligen für Menschenrechte (FIDH), Nabeel Rajab, Präsident des Bahrainischen Menschenrechtszentrums, daran gehindert wurde, das Land zu verlassen, und weiterhin Drohungen und Schikanen seitens der Sicherheitskräfte ausgesetzt ist;

I.  in der Erwägung, dass die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Lehrergewerkschaft „Bahrain Teachers“ Association' (BTA), Jalila Al-Salman, am 18. Oktober 2011 zum zweiten Mal in ihrer Wohnung festgenommen wurde; in der Erwägung, dass am 23. September 2011 16 Frauen und vier Mädchen festgenommen und der „illegalen öffentlichen Versammlung“, des Aufruhrs und der „Anstiftung zum Hass gegen das Regime'beschuldigt wurden;

J.  in der Erwägung, dass am 22. Mai 2011 die Todesurteile gegen Ali Abdullah Hassan Al-Sankis und Abdulasis Abdulridha Ibrahim Hussein wegen der Tötung von zwei Polizisten während der Proteste gegen die Regierung in Bahrain vom Berufungsgericht für nationale Sicherheit aufrechterhalten wurden; in der Erwägung, dass der Fall der beiden Männer zur Berufungsverhandlung an den Kassationshof Bahrains verwiesen wurde, dessen Urteil für den 28. November 2011 angesetzt ist;

K.  in der Erwägung, dass hunderte Menschen, darunter Lehrkräfte und medizinisches Fachpersonal, nach den Protesten entlassen, inhaftiert oder in Massenprozessen vor Militärgerichten mit unwahren Anschuldigungen belastet wurden und dass viele von ihnen nach ihrer Entlassung wegen Unterstützung der Proteste trotz einer entsprechenden Zusicherung des Königs nicht wieder eingestellt worden sind;

L.  in der Erwägung, dass seit dem Beginn der Proteste gegen die Regierung inzwischen über 40 Menschen getötet worden sind, darunter Ahmed Al-Jaber Al-Qatan, der angeblich während seiner Teilnahme an einem Protest gegen die Regierung am 6. Oktober 2011 in der Nähe der Hauptstadt Manama erschossen wurde, wozu jetzt eine Ermittlung eingeleitet worden ist;

M.  in der Erwägung, dass der nationale Notstand in Bahrain am 1. Juni 2011 aufgehoben wurde und König Hamad bin Isa Al-Chalifa am 2. Juli 2011 einen nationalen Dialog eingeleitet hat, um die Anliegen der Bürger Bahrains nach den jüngsten Ereignissen anzusprechen; in der Erwägung, dass die aus diesem Dialog hervorgegangenen Empfehlungen dem König übergeben worden sind;

N.  in der Erwägung, dass am 29. Juni 2011 von König Hamad die Unabhängige Untersuchungskommission von Bahrain (BICI), der auch unabhängige internationale Mitglieder angehören, eingerichtet wurde, um die schweren Menschenrechtsverletzungen während des harten Vorgehens der Regierung gegen Menschen, die für Reformen protestierten, zu ermitteln, die ihre Erkenntnisse am 23. November 2011 übermitteln wird;

O.  in der Erwägung, dass am 24. September 2011 eine Nachwahl zum Unterhaus des Parlaments stattfand, um 18 Sitze zu besetzen, die Al-Wefaq frei gemacht hatte, eine Oppositionspartei, die sich aus Protest gegen die Behandlung von Demonstranten während der Unruhen im Frühjahr aus dem Parlament des nahöstlichen Staates zurückzog;

1.  verurteilt die Unterdrückung von Bürgern in Bahrain, die Dutzende von Toten und Verletzten hinterlassen hat, und fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller friedlichen Demonstranten, politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Ärzte und Sanitäter, Blogger und Journalisten und bekundet seine Solidarität mit den Familien aller Opfer;

2.  fordert die bahrainischen Sicherheitskräfte und Staatsorgane auf, die Gewalt und die Unterdrückung und Inhaftierung friedlicher Demonstranten zu beenden und beim Versuch, Proteste einzudämmen, äußerste Zurückhaltung zu üben; fordert die Staatsorgane auf, sich strikt nach ihren Rechtsvorschriften und nach internationalen Verpflichtungen zu verhalten;

3.  bekräftigt seine Auffassung, dass die Demonstranten ihre rechtmäßigen demokratischen Bestrebungen geäußert haben, und fordert die Regierung Bahrains auf, sich ohne weitere Verzögerung oder zusätzliche Vorbedingungen auf einen echten, inhaltlichen und konstruktiven Dialog mit der Opposition einzulassen, um die notwendigen Reformen zustande zu bringen, die nationale Versöhnung zu fördern und den gesellschaftlichen Konsens im Land wiederherzustellen;

4.  bringt seine ernste Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich in Bahrain ausländische Truppen unter dem Banner des Golf-Kooperationsrats aufhalten, und fordert deren sofortigen Abzug; wiederholt seine Aufforderung an den Golf-Kooperationsrat, einen konstruktiven Beitrag zu leisten und im Interesse friedlicher Reformen in Bahrain zu vermitteln;

5.  verurteilt den Einsatz militärischer Sondergerichte zur Aburteilung von Zivilisten, da er gegen die internationalen Normen für ein faires Verfahren verstößt, und betont, dass Verfahren gegen Zivilisten vor zivilen Gerichten stattfinden müssen und dass jeder festgenommenen Person ein faires Gerichtsverfahren mit angemessenem Zugang zu einem Rechtsanwalt und ausreichender Zeit zur Vorbereitung einer Verteidigung zusteht; fordert die sofortige Einstellung von Massenprozessen gegen Zivilisten vor dem Militärgericht, dem Gericht für nationale Sicherheit;

6.  begrüßt den Beschluss, die Verfahren gegen Ärzte und Krankenschwestern vor zivilen Gerichten wiederaufzunehmen, geht aber davon aus, dass alle Vorwürfe gegen sie fallen gelassen werden sollten, und fordert die zivilen Gericht auf, die Ärzte und das medizinische Personal bedingungslos und sofort freizulassen, da sie gemäß ihrer beruflichen Pflicht gehandelt haben und beschuldigt worden sind, sich um die medizinischen Bedürfnisse derjenigen gekümmert zu haben, die gegen das Regime sind, sowie schwere Straftaten begangen zu haben, die offenbar politischer Art sind und für die keine glaubwürdigen Beweise vorgelegt worden sind, sowie alle weiteren politischen Aktivisten, Journalisten, Lehrkräfte, Blogger und Menschenrechtsverteidiger in Anbetracht des willkürlichen Charakters der Vorwürfe und der gesamten Verfahren freizulassen; bekundet seine tiefe Besorgnis über die gegen mindestens acht Aktivisten der Opposition verkündeten lebenslangen Haftstrafen und die Verhängung von bis zu 15-jährigen Haftstrafen gegen mindestens 13 Personen;

7.  unterstreicht, dass die Gewährung unvoreingenommener Behandlung Verwundeter nach dem humanitären Völkerrecht eine grundlegende rechtliche Verpflichtung ist, und fordert Bahrain als Vertragsstaat der Genfer Konventionen auf, seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge für Kranke und Verletzte nachzukommen;

8.  fordert das Königreich Bahrain auf, allen Sanitätern die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu gestatten und allen Sanitätern und ihren Verteidigerteams Zugang zu den ärztlichen Untersuchungsberichten über die Untersuchung der inhaftierten Ärzte durch die Unabhängige Untersuchungskommission von Bahrain zu gewähren;

9.  warnt vor dem Missbrauch von Gesetzen über nationale Sicherheit;

10.  fordert die Staatsorgane auf, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich des Pluralismus in Online- und Offline-Medien, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit, der Religionsfreiheit, der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Maßnahmen gegen Diskriminierung wiederherzustellen und zu achten und die Zensur zu beenden; fordert die Staatsorgane Bahrains auf, den Ersuchen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte um einen Besuch stattzugeben;

11.  stellt fest, dass tausende Arbeitnehmer wegen ihrer Beteiligung an den friedlichen Protesten gegen die Regierung ihre Arbeitsplätze eingebüßt haben; fordert die staatlichen Stellen sowie die beteiligten europäischen Unternehmen auf, die sofortige Wiedereinstellung dieser Personen anzuordnen und dafür zu sorgen, dass sie für ihre Einkommensausfälle entschädigt werden;

12.  nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass König Hamad die Einsetzung einer unabhängigen Kommission beschlossen hat, die die Menschenrechtsverletzungen untersuchen soll, die im Zuge der Niederschlagung der friedlichen Proteste für eine Reform durch die Regierung von den Sicherheitskräften begangen wurden; verlangt die vollkommene Unparteilichkeit und Transparenz der Kommission und fordert die Regierung von Bahrain auf, sich nicht in deren Tätigkeit einzumischen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Verbrechen begangen haben, und alle für die gewaltsame Niederschlagung Verantwortlichen vor Gericht gestellt und in einem ordnungsgemäßen Verfahren verurteilt werden;

13.  begrüßt die Einrichtung eines Ministeriums für Menschenrechte und soziale Entwicklung in Bahrain und fordert das Ministerium auf, im Einklang mit den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen und -verpflichtungen zu handeln;

14.  fordert, dass zu den Verfahren gegen politische Gefangene internationale Beobachter zugelassen werden und dass es ihnen gestattet wird, die Arbeit der unabhängigen Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen zu beobachten, um Objektivität nach internationalen Normen zu gewährleisten;

15.  fordert die bahrainischen Staatsorgane und den König von Bahrain auf, die Todesurteile gegen Ali Abdullah Hassan Al-Sankis und Abdulasis Abdulridha Ibrahim Hussein umzuwandeln; bekräftigt seine entschiedene Ablehnung der Todesstrafe und fordert die Staatsorgane Bahrains auf, ein sofortiges Moratorium anzuordnen;

16.  ist der Auffassung, dass die eingeleitete Ermittlung zum Tod des 16-jährigen Ahmed Al-Jaber Al-Qatan während eines Protests gegen die Regierung unabhängig sein muss, dass die Erkenntnisse öffentlich bekannt gegeben werden müssen und dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden müssen;

17.  unterstreicht die Bedeutung der Versöhnung als wesentlicher Bestandteil der Reform und der Stabilität in der vielfältigen Gesellschaft Bahrains, in der die Rechte jedes Bürgers sowohl nach dem Buchstaben des Gesetzes als auch in dessen praktischer Anwendung gleichermaßen garantiert sein sollten;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0148.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2013Rechtlicher Hinweis