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Verfahren : 2011/2841(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0001/2012

Eingereichte Texte :

B7-0001/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/01/2012 - 16.1
CRE 18/01/2012 - 16.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0001

Angenommene Texte
PDF 68kDOC 33k
Mittwoch, 18. Januar 2012 - Straßburg Endgültige Ausgabe
Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse
P7_TA(2012)0001B7-0001/2012

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2012 über die Mitgliederzahl der Ständigen Ausschüsse

Das Europäische Parlament ,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Konferenz der Präsidenten,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Juli 2009(1) und 14. Dezember 2011(2) über die Mitgliederzahl der Ständigen Ausschüsse,

–  gestützt auf Artikel 183 seiner Geschäftsordnung,

1.  beschließt, die Mitgliederzahl der Ausschüsse folgendermaßen zu ändern:

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 76 Mitglieder

Entwicklungsausschuss: 30 Mitglieder

Ausschuss für internationalen Handel: 31 Mitglieder

Haushaltsausschuss: 43 Mitglieder

Haushaltskontrollausschuss: 30 Mitglieder

Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 48 Mitglieder

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 49 Mitglieder

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit: 69 Mitglieder

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 61 Mitglieder

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 41 Mitglieder

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr: 47 Mitglieder

Ausschuss für regionale Entwicklung: 50 Mitglieder

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 44 Mitglieder

Fischereiausschuss: 25 Mitglieder

Ausschuss für Kultur und Bildung: 31 Mitglieder

Rechtsausschuss: 25 Mitglieder

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 60 Mitglieder

Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 24 Mitglieder

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter: 35 Mitglieder

Petitionsausschuss: 35 Mitglieder

sowie die Mitgliederzahl der Unterausschüsse folgendermaßen zu ändern:

Unterausschuss Menschenrechte: 31 Mitglieder

Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 31 Mitglieder;


   2. beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 9. Juli 2009 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können;
   3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

(1) ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S.34.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0570.

Letzte Aktualisierung: 25. März 2013Rechtlicher Hinweis