Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2012 über die vorgeschlagene Ernennung von Baudilio Tomé Muguruza zum Mitglied des Rechnungshofes (C7-0015/2012 – 2012/0801(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament
,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0015/2012),
– gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0036/2012),
A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 9. Februar 2012 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofes der Rat vorschlägt, angehört hat,
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Baudilio Tomé Muguruza zum Mitglied des Rechnungshofes zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.