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Verfahren : 2012/2011(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0097/2012

Eingereichte Texte :

A7-0097/2012

Aussprachen :

PV 19/04/2012 - 16
CRE 19/04/2012 - 16

Abstimmungen :

PV 20/04/2012 - 10.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0138

Angenommene Texte
Freitag, 20. April 2012 - Straßburg Vorläufige Ausgabe
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012: Finanzierung des ITER
P7_TA-PROV(2012)0138A7-0097/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2012 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III – Kommission (08136/2012 – C7-0088/2012 – 2012/2011(BUD))

Das Europäische Parlament ,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1) , insbesondere die Artikel 37 und 38,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, der am 1. Dezember 2011 endgültig erlassen wurde(2) ,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3) ,

–  in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012, der von der Kommission am 27. Januar 2012 vorgelegt wurde (COM(2012)0031),

–  in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012, der vom Rat am 26. März 2012 festgelegt wurde (08136/2012 – C7-0088/2012),

–  gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0097/2012),

A.  in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2012 darauf abzielt, in den Artikel 08 20 02 ‐ Euratom ‐ Europäisches Gemeinsames Unternehmen ITER ‐ Kernfusion für die Energiegewinnung (Fusion for Energy – F4E) des Haushaltsplans 2012 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 650 000 000. EUR einzusetzen;

B.  in der Erwägung, dass diese Haushaltsanpassung in völliger Übereinstimmung mit der Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat vom Dezember 2011 vorgenommen wird, den zusätzlichen Finanzbedarf des ITER-Projekts im Zeitraum 2012-2013 in Höhe von 1 300 000 000 EUR zu decken;

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012;

2.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012 und beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2012 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0521.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2012Rechtlicher Hinweis