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Verfahren : 2011/2216(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0134/2012

Eingereichte Texte :

A7-0134/2012

Aussprachen :

PV 10/05/2012 - 9
CRE 10/05/2012 - 9

Abstimmungen :

PV 10/05/2012 - 12.29
Erklärungen zur Abstimmung
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Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0176

Angenommene Texte
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Donnerstag, 10. Mai 2012 - Brüssel Endgültige Ausgabe
Entlastung 2010: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
P7_TA(2012)0176A7-0134/2012
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung
 Anlage

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0277/2011 – 2011/2216(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle(1) ,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2) , insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung)(3) , insbesondere auf Artikel 15,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4) , insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0134/2012),

1.   erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2010;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 156.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0277/2011 – 2011/2216(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle(1) ,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2) , insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung)(3) , insbesondere auf Artikel 15,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4) , insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0134/2012),

1.   billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 156.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


3.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010 sind (C7-0277/2011 – 2011/2216(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle(1) ,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2) , insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung)(3) , insbesondere auf Artikel 15,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4) , insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0134/2012),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.  in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat(5) und die Beobachtungsstelle in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem dazu aufgefordert hat:

   geeignete Anweisungen und Verfahren für die Analyse potenzieller Mittelübertragungen festzulegen und die Planung und Überwachung der Tätigkeiten zu verbessern, um die Mittelübertragungen zu verringern,
   für eine einheitliche Durchführung des genehmigten Personalbeurteilungsverfahrens zu sorgen,
   die neun „sehr wichtigen“ Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) umgehend umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

C.  in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Haushalt der Beobachtungsstelle für 2010 auf 15 900 323 EUR gegenüber 14 700 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme gegenüber 2009 um 8,16 % entspricht; in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushalt der Beobachtungsstelle im Jahr 2010 auf 14 800 000 EUR belief(6) , was einem Anstieg um 4,59 % im Vergleich zu 2009 entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die tatsächlichen Einnahmen der Beobachtungsstelle im Haushaltsjahr 2010 bei 16 245 886 EUR lagen; nimmt zur Kenntnis, dass die Abweichung zwischen den tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2010 und den im Haushaltsplan für 2010 veranschlagten Einnahmen auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

   die Zahlung in Höhe von 362 000 EUR aus dem Beitrag der Union im Jahr 2010 bezogen auf die Haushaltseinnahmen der Beobachtungsstelle in den Jahren 2008 und 2009,
   die Verrechnung von 16 437 EUR, die dem positiven Saldo der Ergebnisrechnung des Beitrags Norwegens zum Haushalt der Beobachtungsstelle für 2008 und 2009 entspricht,
   die Summe von 1 980,00 EUR, die einem 2010 vereinnahmten, jedoch nicht in den Haushaltsplan für 2010 aufgenommenen Betrag entspricht;

2.  stellt fest, dass sich der Beitrag der Union für das Jahr 2010 auf insgesamt 14 800 000 EUR beläuft, wobei eine Summe von 200 000 EUR aus einem rückvergüteten Überschuss zu dem im Haushaltsplan eingesetzten Betrag von 14 600 000 EUR hinzukam;

3.  entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Beobachtungsstelle, dass die Ausführungsrate betreffend Mittel aus dem Haushaltsplan für 2010 bei Verpflichtungsermächtigungen 98,82 % beträgt (-0,03 % im Vergleich zu 2009), bei Zahlungsermächtigungen gegenüber Verpflichtungen 94,85 % (-1,66 % im Vergleich zu 2009) und bei Zahlungen gegenüber dem endgültigen Haushaltsplan 93,73 % (-1,67 % im Vergleich zu 2009);

4.  stellt weiterhin fest, dass die Daten betreffend die Haushaltsausführung in Bezug auf Titel I und II (Personal und unterstützende Tätigkeiten) gegenüber der Ausführungsrate von 2009 sowohl im Bereich der Verpflichtungen als auch der Zahlungen einen Anstieg von +0,57 % bzw. +13,4 % zeigten; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen 99,15 % und bei den Zahlungsermächtigungen 96,64 % beträgt, gegenüber 98,58 % bzw. 95,30 % im Jahr 2009;

5.  stellt fest, dass die Ausführungsrate für Titel III (Projekte und operative Tätigkeiten) einen Rückgang bei der Verwendung von Zahlungsermächtigungen gegenüber 2009 (-9,58 %) und einen leichten Rückgang von 1,37 % der Mittelbindungen des endgültigen Haushaltsplans aufweist; stellt weiterhin fest, dass die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen 98,04 % und bei den Zahlungsermächtigungen 88,83 % beträgt; nimmt die Information der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, dass diese Situation auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

   - Über 70 % der nationalen Kontaktstellen konnten nur die Zahlung der ersten Rate der Reitox-Kofinanzierung für 2010 beantragen;
   einige Zahlungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten für Fachtagungen, die gegen Ende des Jahres stattfanden, konnten vor dem Jahresende 2010 nicht durchgeführt werden;
   eine Reihe von Restzahlungen im Zusammenhang mit der Ausführung kleiner Verträge für externe fachliche Studien/Untersuchungen konnte aufgrund des späten Abschlusses der betreffenden Auftragsvergabe-/Vertragsabschlussverfahren nicht ausgeführt werden;
vertritt die Auffassung, dass eine niedrige Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen im Rahmen von Titel III den Fortschritt der Projekte und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle beeinträchtigt und sich negativ auf die geplanten Ergebnisse auswirken könnte; fordert die Beobachtungsstelle daher auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen in der Zukunft zu erhöhen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

6.  fordert die Beobachtungsstelle auf, ihre Haushaltsführung zu konsolidieren; stellt fest, dass das Thema Drogen im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) angemessen berücksichtigt werden sollte;

Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

7.  begrüßt die Initiative der Beobachtungsstelle, den Umfang der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel weiter zu verringern; entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht insbesondere, dass die Beobachtungsstelle folgende Maßnahmen ergriffen hat:

   - Für die verschiedenen Finanz- und operativen Akteure der Beobachtungsstelle wurden fünf Schulungen betreffend Haushaltvorgänge und Vergabeverfahren abgehalten;
   für die Analyse und die Vermeidung von Übertragungen wurden klarere und besser strukturierte Anweisungen und Verfahren festgelegt;
   das Vergabeverfahren für die Durchführung des Jährlichen Arbeitsprogramms/Haushaltsplans wurde so weit wie möglich antizipiert, so dass diese Verfahren in der Regel während der ersten Jahreshälfte durchgeführt werden;
   eine AD-Kraft wurde eingestellt, um die Kapazität der Beobachtungsstelle im Bereich der Planung und Überwachung ihrer Tätigkeiten zu steigern;
fordert den Rechnungshof dennoch auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, ob diese Maßnahmen wirksam sind;

System zur Rechnungsführung

8.  entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die Beobachtungsstelle eine in ABAC geschaffene neue Einnahmenstruktur eingeführt hat, um die Einziehungsanordnungen zu vereinfachen und besser zu verwalten;

9.  nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle ihr tätigkeitsbezogenes Managementsystem überarbeitet und ein kostenbezogenes Rechnungsführungssystem ausgearbeitet hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die relevanten ABAC- und SAP CO-Anwendungen entsprechend konfiguriert wurden und die Produktionsphase im ersten Quartal 2011 angelaufen sein sollte; fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte zu unterrichten;

Öffentliches Auftragswesen

10.  entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Beobachtungsstelle, dass eine Reihe verbleibender Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausführung kleiner Aufträge für externe fachliche Studien/Untersuchungen aufgrund des späten Abschlusses der betreffenden Auftragsvergabe-/Vertragsabschlussverfahren nicht ausgeführt werden konnte, wie aus dem Stand der betroffenen Projekte des Arbeitsprogramms der Beobachtungsstelle hervorgeht;

Leistung

11.  fordert die Beobachtungsstelle auf, bei der Planung ihrer Tätigkeiten das Niveau der Berichterstattung gebührend zu berücksichtigen; fordert die Beobachtungsstelle insbesondere auf, sicherzustellen, dass das Jährliche Arbeitsprogramm im Jährlichen Tätigkeitsbericht effektiv abgebildet wird und dass die Planung der Mittel für die Tätigkeiten (Activity Based Budgeting ‐ ABB) auf die Organisationsstruktur der Beobachtungsstelle abgestimmt ist, um die Überwachung der Haushaltsausführung zu ermöglichen;

12.  begrüßt die Verbreitung im Internet als wirksamen und kosteneffizienten Teil der allgemeinen Kommunikationsstrategie und Informationstätigkeit der Beobachtungsstelle; fordert darüber hinaus die Beobachtungsstelle auf, Vorschläge vorzulegen, wie mit Unterstützung von Reitox die Politik der Vielsprachigkeit der Beobachtungsstelle besser weitergeführt werden kann;

13.  nimmt zur Kenntnis, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Europäischen Union überwunden werden sollten, und fordert daher nachdrücklich eine neue Flexibilität, innovative organisatorische Maßnahmen und eine bessere Koordinierung zwischen den Organen der Union, den EU-Agenturen und den nationalen Behörden;

14.  begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Beobachtungsstelle und dem Europäischen Schulerhebungsprojekt zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD); ist der Auffassung, dass die Überwachung von Alkoholsucht, Tabaksucht und anderen nicht substanzgebundenen Abhängigkeiten als Priorität in die nächste Drogenstrategie der Union aufgenommen werden sollte;

Risikobewertung

15.  entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Beobachtungsstelle eine umfassende Methodik zur Risikoermittlung und -bewertung angenommen hat, die als Instrument zur Verbesserung des Risikomanagements in der Beobachtungsstelle dient; fordert den Rechnungshof dennoch auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, ob die von der Beobachtungsstelle ergriffenen Maßnahmen wirksam sind; fordert darüber hinaus den IAS auf, gebührend zu prüfen, ob das zentrale Risikoregister im Einklang mit den Empfehlungen und Anforderungen des IAS gemäß den Normen der Beobachtungsstelle für die interne Kontrolle wirksam eingeführt wurde;

Interne Prüfung

16.  nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung der Verwaltung der Ausgaben für die externe Kommunikation durchgeführt hat, um die für die Ausgaben für die externe Kommunikation geltenden internen Kontrollen zu bewerten und Gewähr für sie zu bieten; stellt insbesondere fest, dass im Laufe der Jahre mehrere strategische Dokumente zum Bereich Kommunikation herausgegeben, jedoch nicht an das Jährliche Arbeitsprogramm 2010 und das Mehrjährige Arbeitsprogramm 2010-2012 gekoppelt wurden und dass im Verlauf des Lebenszyklus der Planungsdokumente keine regelmäßige Aktualisierung der Zielgruppen geplant wurde, obwohl dies in der Kommunikationsstrategie der Beobachtungsstelle vorgegeben ist;

17.  fordert die Beobachtungsstelle in diesem Sinne nachdrücklich auf, ihre künftige Kommunikationsstrategie an seine (Mehr-)Jahresplanungsdokumente zu koppeln und die Bedürfnisse der Zielgruppen regelmäßig zu überprüfen;

18.  nimmt zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle noch fünf „sehr wichtige“ Empfehlungen aus IAS-Prüfungen zur „Verwaltung von Finanzhilfen“ (aus dem Jahr 2009) und zur „Vorbereitung auf den Umzug “ (2008) umsetzen muss; äußert sich besorgt darüber, dass sich die Umsetzung von drei „sehr wichtigen“ Empfehlungen über das von der Beobachtungsstelle in ihrem ursprünglichen Aktionsplan festgelegte Datum hinaus verzögert; nimmt ferner zur Kenntnis, dass eine weitere Empfehlung von der Beobachtungsstelle für Ende 2010 als umgesetzt gemeldet wurde und die Nachkontrolle durch den IAS zur Bestätigung ihrer tatsächlichen Umsetzung noch aussteht; fordert die Beobachtungsstelle daher nachdrücklich auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, um diese Situation zu beheben, und die Entlastungsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;

19.  stellt weiterhin fest, dass eine Empfehlung zur Einhaltung der Finanzhilfevereinbarung von der Beobachtungsstelle abgelehnt wurde; fordert die Beobachtungsstelle daher nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde ihre Ablehnung zu erläutern;

o
o   o

20.  verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

21.  verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012(7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 156.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 167.
(6) ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1056.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164.


ANHANG

Empfehlungen des Europäischen Parlaments aus den letzten Jahren

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

2006

2007

2008

2009

Leistung

- Die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität wurden nicht strikt eingehalten: hohe Zahl an Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien und in vielen Fällen unzureichend detaillierte Belegunterlagen

k. A.

- Fordert die Beobachtungsstelle auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen und ein Gantt-Diagramm auszuarbeiten → Förderung eines ergebnisorientierten Ansatzes

– Fordert die Beobachtungsstelle auf, ein Gantt-Diagramm in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten aufzunehmen

Haushaltsführung und Finanzmanagement

- Die Vorschriften für die Auftragsvergabe wurden nicht strikt eingehalten

- Die Beobachtungsstelle stimmt nicht mit Norwegen überein, was die Berechnung des Beitrags Norwegens für seine Beteiligung an der Arbeit der Beobachtungsstelle betrifft. Die Beobachtungsstelle sollte sich darum bemühen, diese Meinungsverschiedenheit baldmöglichst beizulegen, da sie Auswirkungen auf den Haushalt und den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle hat (die Schätzung der Beobachtungsstelle liegt um 80 000 Euro höher als diejenige der norwegischen Behörden).

k. A.

- Fordert die Beobachtungsstelle auf, geeignete Anweisungen und Verfahren für die Analyse potenzieller Mittelübertragungen festzulegen und die Planung und Überwachung der Tätigkeiten zu verbessern, um die Mittelübertragungen zu verringern

- der Rechnungshof stellte 2009 eine Übertragung in Höhe von 339 000 EUR für Verwaltungsausgaben (Titel II) fest (26 %)

Humanressourcen

k. A.

k. A.

k. A.

- Fordert die Beobachtungsstelle auf, für eine einheitliche Durchführung des genehmigten Personalbeurteilungsverfahrens zu sorgen

Interne Prüfung

k. A.

k. A.

- Fordert die Beobachtungsstelle auf, 26 der 41 Empfehlungen des Internen Auditdienstes von 2006 umzusetzen: d. h. Qualitätskontrolle des neuen Standorts, Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden, Notfallplan (Business Continuity Plan) und Investitionen in Einrichtungen und Anlagen; Umsetzung der internen Kontrollstandards (Beförderung der Mitarbeiter, Mitarbeiterbeurteilung, Risikomanagement)

- Fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde über die Fortschritte in den Bereichen Risikomanagement und jährliche Risikoanalyse zu unterrichten

- Fordert die Beobachtungsstelle auf, neun sehr wichtige Empfehlungen unverzüglich umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten

Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2013Rechtlicher Hinweis