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Verfahren : 2011/2222(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0135/2012

Eingereichte Texte :

A7-0135/2012

Aussprachen :

PV 10/05/2012 - 9
CRE 10/05/2012 - 9

Abstimmungen :

PV 10/05/2012 - 12.33
Erklärungen zur Abstimmung
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Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0180

Angenommene Texte
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Donnerstag, 10. Mai 2012 - Brüssel
Entlastung 2010: Europäische Stiftung für Berufsbildung
P7_TA(2012)0180A7-0135/2012
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung
 Anlage

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0283/2011 – 2011/2222(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung(1),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (Neufassung)(3), insbesondere auf Artikel 17,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4), insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0135/2012),

1.  erteilt der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2010;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 145.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0283/2011 – 2011/2222(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung(1),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (Neufassung)(3), insbesondere auf Artikel 17,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4), insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0135/2012),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 145.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


3.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010 sind (C7-0283/2011 – 2011/2222(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung(1),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (Neufassung)(3), insbesondere auf Artikel 17,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4), insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0135/2012),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.  in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2009(5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

   die Stiftung aufgefordert hat, ihr Haushaltsverfahren strikter zu gestalten, um die beträchtliche Anzahl von Mittelübertragungen zu vermeiden,
   die Stiftung aufgefordert hat, ihrer Verpflichtung nachzukommen, eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für Zahlungen vorzulegen, damit in den nächsten Haushaltsjahren die in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Mittelbindungen ausgeführt werden,
   die Stiftung aufgefordert hat, die Genehmigung ihres Vorstands einzuholen, wenn Mittelübertragungen sich als notwendig erweisen, so wie dies die Finanzregelung der Stiftung vorschreibt;

C.  in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Stiftung für 2010 auf insgesamt 19 300 000 EUR gegenüber 20 200 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einen Rückgang um 4,46 % darstellt;

D.   in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Stiftung auf 18 282 000 EUR gegenüber 14 772 000 EUR im Jahr 2009 belief(6),

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt fest, dass sich der Beitrag der Union für 2009 auf insgesamt 19 872 000 EUR belief und dass sich dieser Betrag aus dem ursprünglichen Beitrag der Union in Höhe von 14 772 000 EUR und aus einem rückvergüteten Überschuss aus früheren Jahren von 5 100 000 EUR zusammensetzte; erinnert ferner daran, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Stiftung auf 18 282 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein Überschuss von 1 178 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 19 460 000 EUR erhöhte(7);

2.   nimmt zur Kenntnis, dass sich der Beitrag der Union für 2010 dem Jahresabschluss der Stiftung zufolge tatsächlich auf insgesamt 19 196 840,29 EUR belief; erkennt die Erklärung der Stiftung an, wonach sich der von der Union für 2010 tatsächlich gewährte Beitrag auf insgesamt EUR 19 297 822 belief, d.h. EUR 19 460 000 minus Sachleistungen der Union in Höhe von EUR 162 178; nimmt ferner Kenntnis von den Angaben der Stiftung, wonach sie von dem von der Union erhaltenen Betrag EUR 19 196 840,29 in Anspruch genommen und die restlichen EUR 100 981,71 der Kommission zurückgezahlt hat;

3.  entnimmt dem Jahresabschluss der Stiftung, dass ihr Haushaltsplan für 2010 im November 2010 berichtigt wurde, um den unvorhergesehenen Rückgang der Einnahmen der Stiftung teilweise auszugleichen;

4.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass die Mittelbindungsrate bei 99,9 % gegenüber 99,8 % im Jahre 2009 und 98,5 % im Jahre 2008 und die Ausführungsrate der Zahlungen bei 96,5 % gegenüber ca. 90 % in den Jahren 2009 und 2008 lag;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres und auf das folgende Haushaltsjahr

5.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass die Anzahl der Mittelübertragungen von 33 im Jahre 2009 auf 15 im Jahre 2010 zurückgegangen ist und dass lediglich 12,8 % der 2010 gebundenen Mittel gegenüber 17 % im Jahre 2009 und 15 % im Jahre 2008 auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden;

Verzeichnis der Beanstandungen

6.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass 2010 zehn Beanstandungen im Verzeichnis der Beanstandungen gegenüber zwölf im Jahre 2009 vermerkt wurden;

7.  stellt fest, dass keine dieser Beanstandungen ein Finanzrisiko von über 50 000 EUR mit sich bringt; stellt insbesondere fest, dass diese Beanstandungen sich auf einen Gesamtbetrag von 100 183 EUR belaufen, was 0,53 % des Gesamthaushaltsplans der Stiftung für 2010 entspricht;

Öffentliches Auftragswesen

8.  stellt fest, dass im jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung acht im Wege der freihändigen Vergabe geschlossene Verträge mit externen Auftragnehmern vorgesehen waren, wobei das finanzielle Engagement in keinem Fall bei 50 000 EUR oder darüber liegt; stellt fest, dass sich der Gesamtwert der im Wege der freihändigen Vergabe geschlossenen Verträge auf 93 575 EUR beläuft, was 0,50 % der Gesamthaushaltsmittel der Stiftung für 2010 entspricht;

Humanressourcen

9.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass Ende 2010 vier im Stellenplan der Stiftung vorgesehene Stellen gegenüber zehn Ende des Jahres 2009 nicht besetzt waren;

10.  stellt ferner fest, dass die Stiftung derzeit 128 Mitarbeiter beschäftigt, wobei 2010 15 Mitarbeiter ihren Dienst in der Stiftung aufgenommen haben und 10 ausgeschieden sind;

11.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die folgende Anzahl von Stellen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung zur Verfügung steht:

   96 Planstellen auf Zeit,
   33 Vertragsbedienstete und örtliche Bedienstete und
   6 abgeordnete nationale Sachverständige;

Leistung

12.  leitet aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht ab, dass die Stiftung eine revidierte Liste von „Corporate Performance Indicators“ (Kennzahlen für die Leistung von Unternehmen) aufgestellt hat, um die Relevanz und Messbarkeit ihrer Ziele zu erhöhen und Daten über die Leistung der Stiftung auf aggregierter Ebene hinsichtlich ihres Kerngeschäfts und ihrer Funktionsweise zur Verfügung zu stellen;

13.  stellt außerdem fest, dass die Stiftung das „Dashboard“-Projekt entwickelt hat, mit dem wichtige Live-Daten für die tägliche Verfolgung ihrer Aktivitäten und insbesondere für das Management und die Berichterstattung zur Verfügung gestellt werden sollen;

14.  stellt darüber hinaus fest, dass eine risikobezogene Differenzierung der Zahlungsabläufe Anfang des Jahres 2010 mit Erfolg durchgeführt wurde und damit vereinfachte Abläufe für Vorgänge mit geringem Risiko eingeführt wurden;

15.  begrüßt es, dass die Stiftung das erste Jahr des „Turin-Prozesses“ erfolgreich abgeschlossen hat, so dass jetzt eine genaue, dokumentierte und umfassende Analyse der Reform der Berufsbildung in den einzelnen Ländern vorliegt und auch wichtige politische Tendenzen, Herausforderungen, Sachzwänge sowie bewährte Verfahren und Möglichkeiten ermittelt wurden;

Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

16.  stellt fest, dass das Kooperationsabkommen zwischen der Stiftung und Cedefop im November 2009 für den Zeitraum 2010 bis 2013 verlängert wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung und Cedefop im Rahmen dieser Zusammenarbeit alljährlich einen Entwurf eines gemeinsamen Arbeitsprogramms vorlegen, das den Arbeitsprogrammen beider Agenturen beigefügt wird; begrüßt die Absicht der Stiftung, in zukünftigen jährlichen Tätigkeitsberichten ausführlicher über die Durchführung dieses gemeinsamen Arbeitsprogramms zu berichten;

Interne Prüfung

17.  nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) 2010 eine Prüfung betreffend die Planung und Überwachung durchgeführt hat; stellt insbesondere fest, dass der IAS acht Empfehlungen abgegeben hat, von denen eine, in der die Stiftung aufgefordert wird, die Zweckmäßigkeit ihres jährlichen Planungsansatzes klar zu definieren und zu beschreiben, als „sehr wichtig“ eingestuft wurde;

18.  fordert in diesem Zusammenhang die Stiftung auf, den Schwerpunkt auf die für den Vorstand der Stiftung und wichtige Interessenträger relevante kostengünstige Berichterstattung zu legen, die es ihnen ermöglichen soll, die Leistung der Stiftung zu prüfen;

19.  fordert die Stiftung ferner auf, die aus früheren Prüfungen noch ausstehenden Empfehlungen des IAS umzusetzen;

20.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Stiftung, dass sie die überarbeiteten 16 Standards für eine effiziente Verwaltung entsprechend dem Rahmen der internen Kontrollstandards angenommen hat;

o
o   o

21.  verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

22.  verweist, was die übrigen horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012(8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 145.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 196.
(6) ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 926.
(7) ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 927.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164.


ANLAGE

Empfehlungen des Europäischen Parlaments aus den letzten Jahren

Europäische Stiftung für Berufsbildung

2006

2007

2008

2009

Leistung

nicht zutreffend

nicht zutreffend

-Fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden

-Verlangt angesichts der verwandten Themenbereiche eine enge Zusammenarbeit und Synergien zwischen der Stiftung und dem Cedefop und bittet um regelmäßige Informationen in den Tätigkeitsberichten der Direktoren der beiden Agenturen

- Schwierigkeiten bei der Feststellung eines direkten Zusammenhangs zwischen den Ergebnissen der Projekte der Stiftung und den Aktivitäten der Einrichtungen

-Fordert die Stiftung auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern

Haushaltsführung und Finanzmanagement

- Die Stiftung hat sich nicht an die Vorschriften für die Vorlage des Haushaltsplans gehalten: Die Stiftung veröffentlichte lediglich die Verpflichtungsermächtigungen für 2006 und ließ die Zahlungsermächtigungen außer Acht

-Im Berichtigungshaushaltsplan sind die zweckgebundenen Einnahmen mit 3,4 Millionen EUR nicht korrekt ausgewiesen; dieser Betrag umfasst fälschlicherweise die aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Einnahmen und sollte sich auf 1,2 Millionen EUR belaufen.

nicht zutreffend

-Fordert die Stiftung auf, ihr Haushaltsverfahren strikter zu gestalten, um die beträchtliche Anzahl von Mittelübertragungen zu vermeiden

-Fordert die Stiftung auf, die Genehmigung ihres Vorstands einzuholen, wenn Mittelübertragungen sich als notwendig erweisen, so wie dies die Finanzregelung der Stiftung vorschreibt

-Mahnung, der Verpflichtung nachzukommen, eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für Zahlungen vorzulegen, damit in den nächsten Haushaltsjahren die in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Mittelbindungen ausgeführt werden

Humanressourcen

nicht zutreffend.

nicht zutreffend

-Fordert (siehe interne Prüfung) die Stiftung auf, Schwächen bei den Einstellungsverfahren zu beheben:→ Die Auswahlausschüsse müssen genügend Informationen über die angewandten Verfahren übermitteln und unter anderem die Begründungen für Entscheidungen und diesbezügliche Datumsangaben nennen, um die Transparenz dieser Verfahren zu gewährleisten

-Fordert die Stiftung auf, sich an die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zu halten

nicht zutreffend

Interne Prüfung

nicht zutreffend

nicht zutreffend

- Fordert die Stiftung auf, Maßnahmen einzuleiten, um 15 der 27 Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachzukommen→ u. a. unverzüglich bestimmte interne Kontrollnormen (betreffend die Dokumentation von Verfahren, die Beaufsichtigung von Finanzgeschäften und die Kontinuität der Vorgänge) einzuführen und bestimmte Empfehlungen zur Personalverwaltung (z. B. im Rahmen der jährlichen Planung und Tätigkeitsberichte, ferner Zielsetzung und Erfassung der Arbeitszeit des Personals) umzusetzen

-Erkennt an, dass im Jahr 2009 insgesamt 11 der 15 durch den IAS abgegebenen Empfehlungen umgesetzt wurden

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