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Verfahren : 2012/2325(IMM)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0236/2013

Eingereichte Texte :

A7-0236/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/07/2013 - 9.5
CRE 02/07/2013 - 9.5

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0292

Angenommene Texte
PDF 113kWORD 22k
Dienstag, 2. Juli 2013 - Straßburg
Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Marine Le Pen
P7_TA(2013)0292A7-0236/2013

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2013 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Marine Le Pen (2012/2325(IMM))

Das Europäische Parlament,

–  befasst mit einem Antrag auf Aufhebung der Immunität von Marine Le Pen, der am 26. November 2012 von der Justizministerin der Französischen Republik in Verbindung mit einem Antrag des Generalstaatsanwalts beim Rechtsmittelgericht Lyon vom 7. November 2012 übermittelt und am 10. Dezember 2012 im Plenum bekannt gegeben wurde,

–  nach Anhörung von Bruno Gollnisch in Vertretung von Marine Le Pen gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–  in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011 und 17. Januar 2013(1),

–  unter Hinweis auf Artikel 26 der Verfassung der Französischen Republik,

–  gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0236/2013),

A.  in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt beim Rechtsmittelgericht Lyon die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Mitglieds des Europäischen Parlaments Marine Le Pen im Zusammenhang mit rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat beantragt hat;

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union seinen Mitgliedern im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

C.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 26 der Verfassung der Französischen Republik kein Mitglied des französischen Parlaments wegen der in Ausübung seines Mandates geäußerten Meinungen oder seines Abstimmungsverhaltens verfolgt werden darf;

D.  in der Erwägung, dass Marine Le Pen der Aufstachelung zum Hass, Diskriminierung oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit beschuldigt wird, eine Straftat nach französischem Recht gemäß Artikel 24 Absatz 8, Artikel 23 Absatz 1 und Artikel 42 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 und Artikel 93-3 des Gesetzes 82-652 vom 29. Juli 1982, für die die Strafen in Artikel 24 Absatz 8, 10, 11 und 12 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 und Artikel 131-26 Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuches festgelegt sind;

E.  in der Erwägung, dass die mutmaßliche Handlung in keinem unmittelbaren oder offenkundigen Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes von Marine Le Pen als Mitglied des Europäischen Parlaments steht und es sich nicht um in Ausübung ihres Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgte Äußerungen oder Stimmabgaben im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union handelt;

F.  in der Erwägung, dass die Beschuldigung keinen Zusammenhang zu der Stellung von Marine Le Pen als Mitglied des Europäischen Parlaments aufweist;

G.  in der Erwägung, dass kein Grund zu der Annahme von fumus persecutionis vorliegt;

1.  beschließt, die Immunität von Marine Le Pen aufzuheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der Justizministerin der Französischen Republik und Marine Le Pen zu übermitteln.

(1) Urteil vom 12. Mai 1964 in der Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier (Slg. 1964, S. 419); Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere (Slg. 1986, S. 2403); Urteil vom 15. Oktober 2008 in der Rechtssache T-345/05, Mote/Parlament (Slg. 2008, S. II-2849); Urteil vom 21. Oktober 2008 in den verbundenen Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, Marra/De Gregorio und Clemente (Slg. 2008, S. I-7929); Urteil vom 19. März 2010 in der Rechtssache T-42/06, Gollnisch/Parlament (Slg. 2010, S. II-1135); Urteil vom 6. September 2011 in der Rechtssache C-163/10, Patriciello (Slg. 2011, S. I-7565) und Urteil vom 17. September 2013 in denVerbundenen Rechtssachen T-346/11 und T-347/11 Gollnisch/Parlament (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

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