Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/2285(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0197/2013

Eingereichte Texte :

A7-0197/2013

Aussprachen :

PV 02/07/2013 - 22
CRE 02/07/2013 - 22

Abstimmungen :

PV 03/07/2013 - 8.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0318

Angenommene Texte
PDF 363kWORD 49k
Mittwoch, 3. Juli 2013 - Straßburg
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Betrugsbekämpfung
P7_TA(2013)0318A7-0197/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu dem Jahresbericht 2011 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung (2012/2285(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2011“ (COM(2012)0408) und dessen Begleitunterlagen (SWD(2012)0227, SWD(2012)0228, SWD(2012)0229 und SWD(2012)0230)(1),

–  unter Hinweis auf den OLAF-Jahresbericht 2011(2),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 zusammen mit den Antworten der Organe(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Rechnungshof mit dem Titel „Die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission“ (COM(2011)0376),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (COM(2012)0363),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Hercule III“ zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (COM(2011)0914),

–  gestützt auf Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2010(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Anstrengungen der EU im Kampf gegen Korruption(7), seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den von der Union unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption(8) und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht von OLAF für 2012 und den Bericht des OLAF-Überwachungsausschuss es für dasselbe Jahr,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0197/2013),

A.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam für den Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Betrugsbekämpfung verantwortlich sind und dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten unerlässlich ist;

B.  in der Erwägung, dass den Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung dafür zufällt, etwa 80 % des Haushaltsplans der Europäischen Union umzusetzen und die Eigenmittel unter anderem in Form von Mehrwertsteuer und Zöllen zu erheben;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission kürzlich eine Reihe wichtiger Initiativen zu Betrugsbekämpfungsmaßnahmen ergriffen hat;

Allgemeine Bemerkungen

1.  hebt hervor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen verpflichtet sind;

2.  erinnert daran, dass es gleichermaßen von Bedeutung ist, den Schutz dieser finanziellen Interessen sowohl auf der Ebene der Mittelerhebung der EU als auch auf der Ausgabenebene sicherzustellen;

3.  begrüßt den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2011“ („Jahresbericht der Kommission“); bedauert jedoch, dass sich der Bericht auf die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten beschränkt; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für ähnliche Verstöße nicht die gleichen Definitionen verwenden und nicht alle Mitgliedstaaten ähnlich gelagerte und ausführliche statistische Daten auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erheben, weshalb es nur schwer möglich ist, auf EU-Ebene eine verlässliche und vergleichbare Statistik zu erstellen; bedauert aus diesem Grund, dass es nicht, wie bereits wiederholt vom Europäischen Parlament gefordert, möglich ist, das derzeitige gesamte Ausmaß der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle in einzelnen Mitgliedstaaten zu bewerten sowie diejenigen Mitgliedstaaten mit den höchsten Unregelmäßigkeits- und Betrugsquoten zu ermitteln und zu disziplinieren; fordert daher die betroffenen Stellen auf, die Kriterien für die Bewertung von Unregelmäßigkeiten und Betrug in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und sie mit angemessenen Strafmaßnahmen für diejenigen, die sich einen Verstoß haben zuschulden kommen lassen, zu verbinden;

4.  hebt hervor, dass Betrug ein vorsätzliches Fehlverhalten ist, das einen Straftatbestand darstellt, und dass eine Unregelmäßigkeit darin besteht, eine Regel nicht einzuhalten, und bedauert, dass der Bericht der Kommission auf den Sachverhalt des Betrugs nicht gründlich eingeht und sich hingegen ausführlich mit Unregelmäßigkeiten beschäftigt; verweist darauf, dass sich Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit Betrug und nicht mit Unregelmäßigkeiten befasst, und fordert, dass eine Abgrenzung zwischen Betrugsfällen und Fehlern oder Unregelmäßigkeiten vorgenommen wird;

5.  stellt fest, dass laut dem Jahresbericht der Kommission im Jahr 2011 1.230 Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet wurden, deren finanzielle Auswirkungen im Vergleich zu 2010 um 37 % zurückgingen und sich auf 404 Mio. Euro belaufen; weist darauf hin, dass nach wie vor die Kohäsions- und die Agrarpolitik die Bereiche sind, in denen Betrug am weitesten verbreitet ist, wobei sich der finanzielle Schaden geschätzt auf 204 Mio. Euro bzw. 77 Mio. Euro beläuft; bezweifelt jedoch, ob dieser Rückgang den tatsächlichen Stand der betrügerischen Handlungen widerspiegelt oder ob er nicht vielmehr ein Zeichen dafür ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten Mängel aufweisen;

6.  fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, genau zu überwachen und sicherzustellen, dass die Informationen über die Unregelmäßigkeitsquoten in den Mitgliedstaaten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln;

7.  hebt hervor, dass die Situation, dass die Mitgliedstaaten Daten nicht rechtzeitig vorlegen oder die vorgelegten Daten ungenau sind, seit vielen Jahren immer wieder auftritt; weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, die Daten zu vergleichen und das tatsächliche Ausmaß des Betrugs in den EU-Mitgliedstaaten objektiv zu beurteilen; betont, dass das Europäische Parlament, die Kommission und OLAF ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Situation und der Vorlage weiterer Vorschläge nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können, und unterstreicht daher erneut, dass eine solche Situation nicht tragbar ist; fordert die Kommission auf, ihrer Verantwortung für die Wiedereinziehung der zu Unrecht gezahlten Beträge zugunsten des EU-Haushalts voll gerecht zu werden; fordert, dass einheitliche, für alle Mitgliedstaaten geltende Grundsätze für die Berichterstattung festgelegt und auf diese Weise die Erhebung vergleichbarer, zuverlässiger und geeigneter Daten sichergestellt wird;

8.  hebt hervor, dass sich die Europäische Union verstärkt um die Festschreibung der Grundsätze der E-Regierung bemühen muss, womit die Voraussetzungen für eine größere Transparenz der öffentlichen Finanzen geschaffen würden; weist darauf hin, dass elektronische, bargeldlose Transaktionen erfasst werden, sodass Betrügereien erschwert werden und die Ermittlung mutmaßlicher Betrugsfälle erleichtert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Schwellenwerte für obligatorische bargeldlose Zahlungen zu senken;

9.  fordert die Kommission auf, die Verbindung zwischen der Berichterstattung über Betrug durch die Mitgliedstaaten einerseits und dem Fehlen eines harmonisierten Strafrechts andererseits zu berücksichtigen und eine gemeinsame Definition betrügerischen Verhaltens und der Verstöße im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union auszuarbeiten; verweist darauf, dass das Strafrecht in den Mitgliedstaaten nur begrenzt harmonisiert worden ist;

10.  unterstreicht, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren 233 investigative Berichte in den 27 Mitgliedstaaten über Betrugsfälle im Zusammenhang mit Missbrauch von EU-Mitteln veröffentlicht wurden, wobei die meisten Berichte im Vereinigten Königreich, in der Slowakei, in Deutschland, Bulgarien, Spanien, Rumänien und Estland erstellt wurden(9); ist der Ansicht, dass der investigative Journalismus seine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Betrugsfällen spielt , die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen, und eine wertvolle Informationsquelle darstellt, die nicht nur von OLAF, sondern auch von den Strafverfolgungsbehörden und anderen einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollte;

11.  erinnert daran, dass es in seiner Entschließung vom 6. April 2011 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften –Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009(10) die Einführung verbindlicher nationaler Verwaltungserklärungen gefordert hat, die vom nationalen Rechnungsprüfungsgremium ordnungsgemäß geprüft und vom Rechnungshof bestätigt werden müssen; bedauert, dass keine weiteren Schritte in dieser Richtung unternommen wurden;

12.  hält die angemessene Verfolgung von betrügerischem Verhalten auf EU-Ebene für unabdingbar; ist darüber erstaunt, dass der Generaldirektor von OLAF in die vorrangigen politischen Ziele der Untersuchungstätigkeit für 2012 und 2013 für jeden Bereich Grenzwerte zu den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen aufgenommen hat, womit Fälle, bei denen die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen unterhalb des Grenzwerts liegen, nachrangig behandelt und möglicherweise erst gar nicht aufgegriffen werden; stellt fest, dass sich die Grenzwerte auf die folgenden Beträge belaufen: 1.000.000 EUR im Zollbereich, 100.000 EUR für SAPARD-Mittel, 250.000 EUR bei Landwirtschaftsfonds, 500.000 EUR bei den Strukturfonds, 1.000.000 EUR im Fall des EFRE, 50.000 EUR bei zentralisierten Ausgaben und Außenhilfen sowie 10.000 EUR im Personalsektor der EU; ist der Auffassung, dass dies nicht hinnehmbar ist; fordert den Generaldirektor nachdrücklich auf, die derzeitige Praxis zu ändern und die zur Einteilung der Arbeitsbelastung eingeführten Grenzwerte unverzüglich abzuschaffen;

13.  fordert, dass Korruption, sofern sie die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigt, als Betrug gemäß der Durchführung des Artikels 325 Absatz 5 AEUV angesehen wird, und dass sie in den Jahresbericht der Europäischen Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – aufgenommen wird;

14.  stellt fest, dass die Verurteilungsquote bei zu Lasten des EU-Haushalts gehenden Delikten in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr unterschiedlich ist (14 bis 80 %); unterstreicht, dass die Harmonisierung der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten nach wie vor nur begrenzt stattgefunden hat, und dass die justizielle Zusammenarbeit verstärkt werden muss; fordert eine anspruchsvolle europäische Rechtsetzung sowie eine verbesserte Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen allen Mitgliedstaaten, damit strenge Sanktionen gegen Betrüger verhängt werden können und man von betrügerischem Verhalten abgehalten wird;

15.  weist darauf hin, dass sich der aufgrund von 2011 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten einzuziehende Betrag auf 321 Mio. Euro beläuft, von denen 166 Mio. Euro bereits durch die Mitgliedstaaten eingezogen wurden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich die Einziehungsquote für traditionelle Eigenmittel (TEM) 2011 mit 52 % gegenüber 46 % im Jahr 2010 verbesserte;

16.  berücksichtigt den Bericht von OLAF von 2011 sowie seine Übersicht über die Fortschritte im Bereich gerichtlicher Maßnahmen, die zwischen 2006 und 2011 eingeleitet wurden, wobei gemäß dieser Unterlagen noch für mehr als die Hälfte der Maßnahmen ein Gerichtsbeschluss(11) erwartet wird; ist der Auffassung, dass besonderes Augenmerk auf Fälle im Zusammenhang mit Zollbetrug gelegt werden sollte, da dies einer der Bereiche in Europa ist, in denen systematische Korruption am weitesten verbreitet ist;

17.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Kommission aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise keine zusätzlichen EU-Mittel für Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten vorsieht, um als Teil der neuen umfassenden EU-Strategie einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU zu erreichen; ist der Auffassung, dass diese Strategie ein abgestimmter und umfassender Ansatz zur Eindämmung von Schmuggel und zur Erhöhung der erzielten Einnahmen sein und somit sicherstellen sollte, dass sich diese Investitionen in der Zukunft auszahlen;

Einnahmen ‐ Eigenmittel

18.  erinnert daran, dass die ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer und von Zöllen einen direkten Einfluss sowohl auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten als auch auf den EU-Haushalt hat und dass alle Mitgliedstaaten der Verbesserung der Systeme zur Erhebung von Einnahmen höchste Priorität einräumen und sicherstellen sollten, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und aus der Schattenwirtschaft herausgebracht werden;

19.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Steuerhinterziehung und -flucht eine große potenzielle Gefahr für die öffentlichen Finanzen der EU darstellen; hebt hervor, dass Schätzungen zufolge der EU jährlich ein Verlust von einer Billion Euro an öffentlichen Geldern durch Steuerbetrug und -flucht entsteht, was etwa einer Belastung von 2.000 Euro pro Jahr für jeden europäischen Bürger entspricht; weist darauf hin, dass der Betrag der Steuergelder, die heute im Durchschnitt in Europa verlorengehen, den Betrag übersteigt, den die Mitgliedstaaten insgesamt für die Gesundheitsversorgung ausgeben und sich dieser auf mehr als das Vierfache der Bildungsausgaben in der EU beläuft;

20.  hebt hervor, dass durch den Mechanismus, mit dem der EU-Haushalt mit BNE-basierten Einnahmen ausgeglichen wird, jeder durch Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug verlorengegangene Euro von den Bürgerinnen und Bürgern der EU bezahlt werden muss; hält es für unannehmbar, dass die an betrügerischen Handlungen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer faktisch vom EU-Steuerzahler subventioniert werden; hebt hervor, dass der Bekämpfung der Steuerhinterziehung von der Kommission und den Mitgliedstaaten höchste Priorität eingeräumt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Steuersysteme einfacher und transparenter zu gestalten, da Steuerbetrug zu häufig durch komplexe und intransparente Steuersysteme begünstigt wird;

21.  fordert die Kommission auf, die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten zur Erhebung verlässlicher Daten über die Zoll- und Mehrwertsteuerlücke in den betreffenden Ländern zu verstärken und dem Parlament diesbezüglich regelmäßig Bericht zu erstatten;

22.  begrüßt den Umstand, dass 98 % der TEM ohne größere Probleme eingezogen werden, stellt jedoch Unterschiede unter den Mitgliedstaaten bei der Einziehung der verbleibenden 2 %(12) fest;

Zölle

23.  hebt hervor, dass im Hinblick auf TEM Erträge aus Zöllen eine wichtige Einnahmequelle für die Regierungen der Mitgliedstaaten sind, die 25 % einbehalten, um die Kosten der Erhebung zu decken; bekräftigt, dass durch eine effiziente Prävention von Unregelmäßigkeiten und Betrug in diesem Bereich die finanziellen Interessen der Union geschützt werden und dass dies wichtige Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, da dadurch der unlautere Vorteil derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die Zölle vermeiden, gegenüber denjenigen, die ihren Pflichten in dieser Hinsicht nachkommen, entfällt; hebt hervor, dass der Kern des Problems bei Einfuhren liegt, die nicht angemeldet wurden oder der zollamtlichen Überwachung entgangen sind;

24.  zeigt sich tief besorgt über das Fazit des Europäischen Rechnungshofs, dass schwerwiegende Mängel im Bereich der zollamtlichen Überwachung auf nationaler Ebene bestehen(13);

25.  hebt hervor, dass die Zollunion in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der EU fällt und dass die Kommission daher verpflichtet ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Zollbehörden in den Mitgliedstaaten wie ein Organ handeln, und um deren Umsetzung zu überwachen;

26.  schlägt vor, die Schaffung eines Gremiums aus auf Betrugsbekämpfung spezialisierten europäischen Zollbeamten zu prüfen, das die nationalen Zollbehörden unterstützen könnte;

27.  erinnert daran, dass 70 % der Zollverfahren in der EU vereinfacht ablaufen; ist über die im Sonderbericht Nr. 1/2010 des Europäischen Rechnungshofes veröffentlichten Ergebnisse tief besorgt, die schwerwiegende Mängel auf diesem Gebiet verzeichneten und auf unzureichende oder schlecht dokumentierte Prüfungen, eine geringe Nutzung der automatisierten Datenverarbeitungstechniken, einen exzessiven Gebrauch der Vereinfachungspraxis und Ex-post-Prüfungen schlechter Qualität verwiesen;

28.  hebt hervor, dass moderne IT-Lösungen und direkter Datenzugang für die effektive Arbeitsweise der Zollunion von entscheidender Bedeutung sind; hält die bestehenden Lösungen für unbefriedigend; zeigt sich insbesondere über die im Mai 2012 veröffentlichten Ergebnisse des Ersten Eurofisc-Tätigkeitsberichts(14) für 2011 besorgt, wonach die Steuerverwaltungen in den meisten Mitgliedstaaten keinen direkten Zugang zu Zolldaten haben und daher ein automatisierter Abgleich mit Steuerdaten nicht möglich ist;

29.  bedauert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten nicht in der Lage waren, den Modernisierten Zollkodex (MZK) fristgerecht umzusetzen; betont, dass sich die finanziellen Vorteile, die aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung des neuen Zollkodexes eingebüßt worden sind, allein bei den Betriebskosten als Teil der Kosten für die Beitreibung auf Einsparungen in Höhe von etwa 2,5 Mrd. EUR pro Jahr belaufen, wenn man davon ausgeht, dass das System umfassend zur Anwendung kommt, und bis zu 50 Mrd. EUR beim erweiterten internationalen Handel(15); fordert die Kommission auf, eine Kostenbewertung der Verzögerung der vollständigen Anwendung des Modernisierten Zollkodexes durchzuführen, in der die Auswirkungen einer solchen Verzögerung auf den Haushalt beziffert werden;

30.  betont, dass die Bekämpfung zollspezifischen Betrugs weiter verstärkt werden muss, und begrüßt die Einrichtung des Versandinformationssystems zur Betrugsbekämpfung (ATIS), einer wichtigen Datenbank zur Unterrichtung aller zuständigen Behörden über die Bewegungen von innerhalb der EU versandten Waren;

31.  fordert angesichts des Erfolgs der 2011 von der EU, den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern durchgeführten gemeinsamen Zollaktionen dazu auf, diese Aktionen, deren Ziel die Bekämpfung des Schmuggels von sensiblen Gütern und des Betrugs in bestimmten Risikobereichen ist, regelmäßig durchzuführen; weist darauf hin, dass im Zuge der 2011 durchgeführten gemeinsamen Zollaktionen rund 1,2 Millionen Zigaretten beschlagnahmt wurden und der Steuer- und Zollbetrug auf über 1,7 Mio. Euro beziffert wurde;

Mehrwertsteuer

32.  erinnert daran, dass die korrekte Durchführung der Zollverfahren unmittelbare Auswirkungen auf die Berechnung der Mehrwertsteuer hat; bedauert die in diesem Bereich vom Europäischen Rechnungshof festgestellten Mängel; ist insbesondere über die im Sonderbericht Nr. 13/2011 veröffentlichten Feststellungen des Rechnungshofs tief besorgt, dass im Rahmen der Anwendung des Zollverfahrens 42(16) allein im Jahr 2009 in Bezug auf die sieben vom Rechnungshof geprüften Mitgliedstaaten rund 2,2 Mrd. Euro(17) an Mindereinnahmen entstanden sind, entsprechend 29 % der Mehrwertsteuer, die theoretisch auf die Bemessungsgrundlage sämtlicher Einfuhren, die im Jahr 2009 in diese sieben EU-Mitgliedstaaten im Wege des Zollverfahrens 42 stattfanden, anwendbar gewesen wäre;

33.  ist zutiefst darüber besorgt, dass Mehrwertsteuerbetrug weit verbreitet ist; weist darauf hin, dass das Modell, nach dem die Mehrwertsteuer erhoben wird, seit seiner Einführung nicht verändert wurde; betont, dass es angesichts der zahlreichen zwischenzeitlichen technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen veraltet ist; betont, dass Initiativen im Bereich der Direktbesteuerung einen einstimmigen Beschluss des Rates erfordern; bedauert, dass zwei wichtige Initiativen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, nämlich der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug (COM(2012)0428) und der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen (COM(2009)0511), im Rat(18) nach wie vor blockiert werden;

34.  weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Steuerhinterziehung geschäftliche Transaktionen in Echtzeit an die Steuerbehörden gemeldet werden müssen;

35.  ist der Auffassung, dass die Beseitigung nicht erfasster Transaktionen zu einem Rückgang der nicht eingezogenen Mehrwertsteuerbeträge beitragen kann;

Zigarettenschmuggel

36.  erkennt an, dass durch den Schmuggel mit hoch besteuerten Waren dem EU-Haushalt und den Haushalten der Mitgliedstaaten alljährlich Einnahmenverluste in beträchtlicher Höhe entstehen und dass sich Schätzungen zufolge die durch den Zigarettenschmuggel bedingten unmittelbaren Ausfälle an Zolleinnahmen auf über 10 Mrd. Euro jährlich belaufen;

37.  unterstreicht, dass der Zigarettenschmuggel international vernetzten kriminellen Vereinigungen als wichtige Finanzierungsquelle dient, und betont daher, dass die externe Dimension dieses Aktionsplans zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU gestärkt werden muss, der u. a. folgende Maßnahmen beinhaltet: die Unterstützung von Vollstreckungskapazitäten in Nachbarländern, das Anbieten technischer Hilfe und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die Sensibilisierung, die Intensivierung einer operativen Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der Gemeinsamen Zollaktionen (GZA), den Austausch von Erkenntnissen und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit; betont im Besonderen die große Bedeutung der Mitarbeit der Mitgliedstaaten, Russlands und der Länder der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) bei der Umsetzung der in diesem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen;

38.  erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Ostgrenze ein besonders anfälliges geographisches Gebiet darstellt; begrüßt den von der Kommission veröffentlichten Aktionsplan zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU;

39.  begrüßt die Maßnahmen von OLAF bei der Umsetzung des vorstehend genannten Aktionsplans; begrüßt insbesondere den Erfolg der „Operation Barrel“, die in Kooperation von 24 Mitgliedstaaten sowie Norwegens, der Schweiz, Kroatiens und der Türkei sowie mit aktiver Unterstützung der GD Steuern und Zollunion, Europol, Frontex und der Weltzollorganisation durchgeführt wurde und zur Beschlagnahme von 1,2 Millionen Zigaretten führte;

40.  begrüßt das am 12. November 2012 auf der fünften Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien angenommene Protokoll zur Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs;

Ausgaben

41.  erinnert daran, dass 94 % des EU-Haushalts in den Mitgliedstaaten investiert werden und dass es in den derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten von entscheidender Bedeutung ist, dass sämtliche Mittel sinnvoll ausgegeben werden; ist daher der Auffassung, dass die Betrugsbekämpfung im Hinblick auf den EU-Haushalt und sämtliche Förderprogramme zur Erleichterung der Einziehung entgangener Mittel eine Priorität sein muss, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt für seine Hauptverwendungszwecke wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum verwendet wird;

42.  bedauert, dass die meisten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausgaben der EU auf nationaler Ebene begangen werden;

43.  unterstreicht, dass zur Aufdeckung von Betrug mehr Transparenz und eine angemessene Kontrolle notwendig sind; erinnert daran, dass das Parlament die Kommission in den letzten Jahren dringend ersucht hat, Maßnahmen zu ergreifen, die eine einheitliche Transparenz bei den Begünstigten von EU-Mitteln gewährleisten; bedauert, dass diese Maßnahmen nicht umgesetzt worden sind; wiederholt aus diesem Grund seine Forderung an die Kommission, Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz gesetzlicher Regelungen zu ergreifen sowie ein Verfahren auszuarbeiten, bei dem alle Begünstigten von EU-Mitteln auf der gleichen Internetseite aufgelistet werden – unabhängig davon, wer die Mittel verwaltet –, wobei die Informationen nach einheitlichen Kriterien aufbereitet sein und von allen Mitgliedstaaten in mindestens einer Arbeitssprache der Union zur Verfügung gestellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr umfassende und zuverlässige Informationen über die Begünstigten der von den Mitgliedstaaten verwalteten EU-Mitteln zu liefern; fordert die Kommission auf, das System der „geteilten Verwaltung“ zu bewerten und dem Parlament vorrangig einen Bericht zu unterbreiten;

Landwirtschaft

44.  begrüßt, dass die Niederlande, Polen und Finnland ihre Einhaltungsquote im Hinblick auf eine einheitliche Berichterstattung verbessert haben und dass die Gesamteinhaltungsquote aller 27 Mitgliedstaaten zurzeit bei etwa 93 % liegt, und damit gegenüber der Quote des Jahres 2010 von 90 % angestiegen ist;

45.  unterstreicht jedoch, dass es angesichts von mindestens 20 Millionen Fällen von Korruption im kleinen Stil im öffentlichen Sektor in der EU offensichtlich ist, dass sich dieses Phänomen auch auf die Bereiche der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten (und auf die entsprechenden Politiker) überträgt, die für die Verwaltung der EU-Gelder und andere finanziellen Interessen zuständig sind(19); stellt fest, dass die Zahl der 2011 als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Agrarsektor insgesamt 139 beträgt und die tatsächliche Lage nicht wiedergibt; macht darauf aufmerksam, dass die Kommission sich an die Mitgliedstaaten gewandt und ihrer Sorge Ausdruck verliehen hat, dass die Angaben, die in dem Bericht zu Betrugsfällen gemacht werden, unter Umständen nicht vollkommen zuverlässig sind, was auch die Kommission selbst einräumt, die auf die geringe Zahl gemeldeter Betrugsfälle in einigen Mitgliedstaaten hinweist; fordert bei der Reaktion auf Betrugsfälle und bei der Berichterstattung an die Kommission hierüber eine engere Zusammenarbeit und einen eingehenderen Austausch bewährter Verfahren in den Mitgliedstaaten;

46.  ist nach wie vor besorgt über die von Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich gemeldeten und vor allem unter Berücksichtigung der Größe dieser Länder und des Umfangs sowie des Betrags der von ihnen erhaltenen finanziellen Unterstützung verdächtig niedrigen Betrugsquoten; bedauert, dass der Jahresbericht der Kommission keine endgültige Antwort auf die Frage enthielt, ob die von Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich gemeldeten niedrigen Betrugsverdachtsquoten das Ergebnis der Nichtbefolgung der Berichterstattungsvorschriften sind, oder ob sie einer guten Eignung der vorhandenen Kontrollsysteme zur Aufdeckung von Betrug in diesen Mitgliedstaaten zu verdanken sind; fordert die vorgenannten Mitgliedstaaten auf, so schnell wie möglich detaillierte und umfassende Erläuterungen zu ihren niedrigen Betrugsverdachtsquoten vorzulegen;

47.  hebt hervor, dass die geringe Zahl gemeldeter Betrugsfälle in einigen Mitgliedstaaten ein Beleg dafür sein könnte, dass das, was in einem Land als Betrugsfall angesehen wird, in einem anderen Land als rechtmäßig gilt, und fordert die Kommission daher auf, derlei Fälle zu ermitteln und zu klären, indem die Kriterien für die Definition von Betrug vereinheitlicht und allen Mitgliedstaaten mitgeteilt werden;

48.  fordert die Kommission auf, das Betrugsberichtssystem zu überprüfen und die in den Mitgliedstaaten angewandten Verfahren zur Bekämpfung von Betrugsfällen und zu ihrer Meldung an die Kommission zu vereinheitlichen; ist der Ansicht, dass auf diese Weise die durchgeführten Untersuchungen wirksamer gemacht und zugleich die Verfahrensrechte der betroffenen Personen geklärt werden sollen;

49.  weist darauf hin, dass sich die missbräuchliche Nutzung von GAP-Mitteln in der Zukunft nicht allein durch einen statistikorientierten Problemansatz verhindern lässt, sondern dass zudem insbesondere in schwerwiegenden Fällen die Betrugsmethoden analysiert werden müssen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten der Kommission über sämtliche von ihnen aufgedeckten Unregelmäßigkeiten Bericht erstatten müssen und dass die als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen sind;

50.  merkt an, dass die Kommission gemäß dem geänderten Artikel 43 der aktualisierten horizontalen Verordnung die Befugnis erhalten sollte, monatliche Zahlungen oder Zwischenzahlungen an einen Mitgliedstaat zu kürzen oder auszusetzen, wenn ein oder mehrere Schlüsselelemente des betreffenden einzelstaatlichen Kontrollsystems nicht vorhanden oder aufgrund der Schwere oder Dauer der festgestellten Mängel nicht wirksam sind oder bei der Wiedereinziehung von zu Unrecht gezahlten Beträgen nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen wird, und wenn

   (a) entweder die genannten Mängel dauerhaft vorliegen und der Grund für mindestens zwei Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 54 dieser Verordnung waren, wonach die entsprechenden Ausgaben des betreffenden Mitgliedstaats von der EU-Finanzierung auszuschließen sind, oder
   (b) die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der betreffende Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die erforderlichen Abhilfemaßnahmen in nächster Zukunft nach einem Aktionsplan mit klaren Fortschrittsindikatoren, die in Absprache mit der Kommission festzulegen sind, durchzuführen;

51.  zeigt sich besorgt darüber, dass sich die Gesamthöhe aller EGFL-Beträge, die die einzelstaatlichen Behörden noch von den Empfängern zurückzufordern hatten, am Ende des Haushaltsjahres 2011 auf 1,2 Mrd. EUR belief;

52.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um – unter Berücksichtigung der Entwicklungen während der derzeitigen Reform – ein wirksames Wiedereinziehungssystem zu errichten, und das Europäische Parlament in ihrem nächsten Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

53.  hebt hervor, dass an der Wiedereinführung der Bagatellregelung festgehalten werden sollte und die Wiedereinziehung gemäß Artikel 56 Absatz 3 der aktualisierten horizontalen Verordnung nicht fortgesetzt werden muss, wenn die bereits aufgewendeten Kosten und die voraussichtlichen Wiedereinziehungskosten zusammen den wieder einzuziehenden Betrag überschreiten; fordert die Kommission zur Vereinfachung der Verwaltung vor Ort dazu auf, diese Bedingung als erfüllt zu betrachten, wenn der von dem Begünstigten im Rahmen einer Einzelzahlung einzuziehende Betrag 300 EUR nicht übersteigt; stellt fest, dass eine Verringerung der Verwaltungslast durch das Unterlassen der Einziehung von Klein- und Kleinstbeträgen es den nationalen und regionalen Behörden ermöglicht, gravierenderen Verstößen effizienter nachzugehen und diese entsprechend zu ahnden.

54.  weist darauf hin, dass die Kommission nach Rechnungsprüfungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses im Agrarbereich Finanzberichtigungen in einer Gesamthöhe von 822 Mio. EUR vorgenommen hat; stellt zudem fest, dass die Gesamthöhe der beschlossenen Korrekturen sich dabei auf 1,068 Mrd. EUR belief, stellt mit Besorgnis fest, dass die Einziehungsquote im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums von 85 % (2010) auf 77 % (2011) gesunken ist;

55.  betont, dass das Augenmerk unbedingt darauf gerichtet werden muss, wie sich die immer noch verhältnismäßig langwierigen Erstattungsverfahren optimieren lassen;

Kohäsionspolitik

56.  begrüßt, dass die Kommission 2011 Finanzkorrekturen in der Höhe von 624 Mio. Euro (von 673 Mio. Euro) vorgenommen hat, und dass sich die Einziehungsquote im Bereich der Kohäsionspolitik von 69 % (2010) auf 93 % verbessert hat; unterstreicht jedoch, dass sich die Gesamtquote der abgewickelten Finanzkorrekturen auf lediglich 72 % beläuft und dass noch 2,5 Mrd. Euro für den Einzug ausstehen;

57.  fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die einschlägigen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe sowie die Verfahrensregeln für die Abwicklung der Strukturfonds zu vereinfachen;

58.  merkt an, dass einige große Mitgliedstaaten wie Frankreich im Jahr 2011 keine betrügerischen Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik gemeldet haben; fordert die Kommission auf, die Gründe hierfür zu ermitteln und festzustellen, ob die Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten, in denen keine Betrugsfälle gemeldet werden, wirksam funktionieren;

59.  begrüßt, dass es Frankreich gelungen ist, die Umsetzung des Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten abzuschließen;

Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung

60.  stellt mit Besorgnis fest, dass der Europäische Rechnungshof in Kapitel 7 seines Jahresberichts über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 („Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung“) auf Fehler bei den Abschlusszahlungen hingewiesen hat, die bei den Kontrollen der Kommission nicht aufgedeckt wurden, und zu dem Schluss gelangt ist, dass die von der Kommission eingerichteten Kontrollen nicht in vollem Umfang wirksam sind; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs und der Stellungnahme zur Entlastung betreffend die Verbesserung ihrer Überwachungsmechanismen nachzukommen, um eine wirksame und angemessene Ausgabe der Mittel sicherzustellen;

61.  schlägt vor, dass die Erkenntnisse und Empfehlungen des Rechnungshofs hinsichtlich der außenpolitischen Maßnahmen der EU und insbesondere hinsichtlich EU-Missionen berücksichtigt werden, wenn überprüft wird, ob bei der Erreichung der gesetzten Ziele Fortschritte erzielt wurden, oder wenn Überlegungen über die Verlängerung ihres Mandats angestellt werden, um eine wirksame und angemessene Verwendung der bereitgestellten Mittel sicherzustellen; nimmt die Anmerkung zur Kenntnis, dass bei Maßnahmen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) gewisse Unzulänglichkeiten in Bezug auf Vergabeverfahren und Ausschreibungen festgestellt wurden, und fordert den EAD auf, diese unverzüglich zu beseitigen.

62.  begrüßt diejenigen Strategien zur Betrugsbekämpfung auf EU-Ebene, die ein hohes Maß an Zusammenarbeit mit Drittländern vorsehen, wie beispielsweise das Versandinformationssystem zur Betrugsbekämpfung (zu dem die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation Zugang haben), die gegenseitige Amtshilfe und die damit verbundenen Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung mit Drittstaaten sowie die im Jahr 2011 durchgeführten gemeinsamen Zollaktionen (GZA) wie beispielsweise „Fireblade“ (mit Kroatien, der Ukraine und Moldau) und „Barrel“ (mit Kroatien, der Türkei, Norwegen und der Schweiz); begrüßt die Ergebnisse dieser Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen;

63.  betont angesichts der Tatsache, dass Betrug in einer globalisierten Welt immer mehr über Ländergrenzen hinweg verübt wird, die Bedeutung eines stabilen gesetzlichen Rahmens mit eindeutigen Verpflichtungen der Partnerländer und begrüßt die Aufnahme von Betrugsbekämpfungsbestimmungen in neue oder neu ausgehandelte bilaterale Abkommen, einschließlich der Entwürfe für Abkommen mit Afghanistan, Kasachstan, Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie in einer gestrafften Version auch mit Australien, und fordert die Kommission und den EAD auf, eine Standardformulierung auszuarbeiten, anhand derer diese Bestimmungen in alle neuen oder neu ausgehandelten Abkommen mit Drittländern aufgenommen werden können;

64.  nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit den im Bericht 2011 geprüften Heranführungshilfen aufgedeckt wurden, zurückgegangen ist und dass sich diese Unregelmäßigkeiten weniger schwer ausgewirkt haben; begrüßt, dass sich die Einziehungsquote von als Teil der Heranführungshilfen zu Unrecht gewährten EU-Geldern erheblich verbessert hat, stellt jedoch fest, dass sie sich immer noch auf lediglich 60 % beläuft; räumt gleichzeitig ein, dass zwischen den Begünstigten beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der gemeldeten Unregelmäßigkeiten bestehen, was hauptsächlich mit dem Stand der Annahme und Umsetzung des Meldesystems zum Umgang mit Unregelmäßigkeiten (IMS) zusammenhängt; fordert daher die Kommission auf, die Umsetzung des IMS in allen Ländern, die von dem Instrument profitieren, weiter genau zu überwachen; unterstützt den insbesondere an Kroatien gerichteten Aufruf der Kommission, das IMS vollständig umzusetzen, dem bisher noch nicht nachgekommen wurde, obwohl Schulungs- und Fördermaßnahmen gewährt wurden, und unterstützt darüber hinaus ihren Aufruf an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das System umzusetzen; stellt fest, dass aus den 2011 berichteten Fällen 26 Mio. Euro eingezogen wurden;

65.  begrüßt die Absicht der Kommission, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in ihren Bemühungen bei der Einführung eines Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten zu unterstützen;

OLAF

66.  wiederholt, dass die Unabhängigkeit, Effizienz und Wirksamkeit von OLAF weiter gestärkt werden muss, hierzu zählt auch die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des OLAF-Überwachungsausschusses; fordert OLAF und den Überwachungsausschuss auf, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Arbeitsbeziehungen zu ergreifen, die in einem Bericht des EU-Ausschusses des Oberhauses des britischen Parlaments als von offener Feindschaft geprägt beschrieben werden, was hauptsächlich auf die Uneinigkeit in Bezug auf die genaue Rolle des Überwachungsausschusses zurückzuführen sei; fordert die Kommission auf, Wege zu prüfen, wie ein konstruktiver Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation und der Arbeitsbeziehungen zwischen OLAF und seinem Überwachungsausschuss geleistet werden kann;

67.  begrüßt die bei den Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EURATOM) Nr. 1074/1999 erzielten Fortschritte (COM(2011)0135); Ist der Auffassung, dass diese Verordnung so rasch wie möglich angenommen werden sollte; ist jedoch der Überzeugung, dass angesichts der neuesten Entwicklungen in Bezug auf OLAF und angesichts der Art und Weise, wie die Ermittlungen geführt wurden, die in Anlage 3 des jährlichen Tätigkeitsberichts 2012 des Überwachungsausschusses abgegebenen Empfehlungen berücksichtigt werden sollten; erachtet es als unannehmbar, dass dem Überwachungsausschuss – das Gremium, das die Anwendung der Verfahrensgarantien, die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der internen Regeln zu Ermittlungsverfahren von Seiten der Mitarbeiter von OLAF überwacht – in einer Reihe von Fällen kein unmittelbarer Zugang zu Akten von abgeschlossenen Ermittlungsfällen , darunter die den nationalen Justizbehörden übermittelten abschließenden Untersuchungsberichte, gewährt wurde;

68.  stellt fest, dass OLAF im Zuge der oben erwähnten künftigen Reform unter anderem in die Lage versetzt wird, Verwaltungsvereinbarungen mit den entsprechenden Behörden von Drittländern und mit internationalen Organisationen zu schließen, wodurch die Fähigkeit von OLAF verbessert würde, Betrug in mit der außenpolitischen Dimension der EU zusammenhängenden Bereichen zu bekämpfen; begrüßt die Betrugsbekämpfungsstrategie (COM(2011)0376), u. a. im Hinblick auf die Aufnahme verbesserter Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung in die Ausgabenprogramme, die im neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehen sind; nimmt dennoch mit Besorgnis die Schlussfolgerung der Kommission zur Kenntnis, laut der die abschreckenden Maßnahmen gegen einen verbrecherischen Missbrauch von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten nicht ausreichen, begrüßt die Vorschläge der Kommission, dieses Problem anzugehen, und empfiehlt, auch begünstigte Drittländer so weit als möglich einzubinden;

69.  nimmt die vom OLAF-Überwachungsausschuss in seinem Tätigkeitsbericht 2012 vorgebrachten Anliegen zur Kenntnis , insbesondere in Bezug auf den im Oktober 2012 an die nationalen Justizbehörden weitergeleiteten Fall, der zum Rücktritt eines Kommissionsmitglieds geführt hat, wie in Absatz 29 des erwähnten Berichts dargelegt wird; ist der Auffassung, dass diese Anliegen zum Gegenstand einer gründlichen Untersuchung durch die zuständigen Justizbehörden gemacht werden sollten; betont den Grundsatz der Wahrung der Vertraulichkeit und erachtet es für wichtig, dass es keine politische Einmischung in laufende juristische Verfahren gibt;

70.  ist in hohem Maße über die Ergebnisse der Berichterstattung des OLAF-Überwachungsausschusses besorgt; hält es für nicht hinnehmbar, dass OLAF Ermittlungen durchgeführt hat, die sowohl über die in Artikel 3 und 4 der derzeit gültigen Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des OLAF explizit festgehaltenen Maßnahmen als auch über die im Wortlaut der anstehenden Reform enthaltenen Festlegungen hinausgehen; stellt fest, dass die oben erwähnten Ermittlungsmaßnahmen die Erstellung des Protokolls eines Telefongesprächs mit einer von der Untersuchung betroffenen Person, die an dem aufgezeichneten Telefongespräch teilnahm, für Dritte umfassen, und dass darüber hinaus nationale Verwaltungsbehörden um die Herausgabe von Informationen an OLAF ersucht wurden, die nicht direkt im Verantwortungsbereich dieser Behörde lagen, das Recht auf Privatsphäre und auf Kommunikation bzw. die spätere Auswertung, Sammlung und Speicherung dieser Daten durch OLAF berühren könnten;

71.  ist entsetzt über diese Maßnahmen, da der Einsatz dieser Methoden laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als „Eingriff durch eine Behörde“ in die Ausübung des Rechts auf Achtung des „Privatlebens“, der „Korrespondenz“ und der „Kommunikation“ angesehen werden kann, wobei dieser Eingriff stets „gesetzlich vorgesehen“ sein muss (Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht);

72.  bekräftigt, dass jegliche Verletzung der Grundrechte durch OLAF oder eine andere Dienststelle der Kommission inakzeptabel ist; verweist in diesem Zusammenhang auf die Ansicht des OLAF-Überwachungsausschusses, wie sie in Anlage 3 von dessen Tätigkeitsbericht 2012 dargelegt wurde, wonach OLAF möglicherweise über seine in Artikel 3 und 4 der geltenden Verordnung ausdrücklich aufgeführten Ermittlungsmaßnahmen hinausgegangen ist, unter anderem, was die Bereitstellung des Inhalts eines Telefongesprächs für eine dritte Person angeht, wobei eine Person, die Gegenstand der Ermittlungen war, während des aufgezeichneten Gesprächs zugegen war; erwartet, dass OLAF eine zufriedenstellende Erklärung für die Rechtsgrundlage seiner Ermittlungsmaßnahmen, darunter die Aufzeichnung von Telefongesprächen, liefern kann;

73.  begrüßt die Stellungnahme des Überwachungsausschusses in seinem Tätigkeitsbericht 2012 (Absatz 53), demzufolge der Gerichtshof alle Maßnahmen zur Aufhebung der Entscheidungen von OLAF als unzulässig zurückgewiesen hat, wohingegen der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt hat; weist ferner auf die Feststellung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) hin, wonach OLAF in der Regel die Datenschutzvorschriften eingehalten hat, mit Ausnahme eines Falles, in dem OLAF nach Ansicht des EDSB das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten missachtet hat, indem OLAF die Identität eines Informanten über Missstände unnötigerweise seiner Institution preisgegeben hat;

74.  ist zutiefst besorgt darüber, dass OLAF laut dem Überwachungsausschuss die Ermittlungsmaßnahmen, die nicht in den Dienstanweisungen für Untersuchungsverfahren aufgeführt sind, nicht vorab einer Prüfung der Rechtsgültigkeit unterzogen hat; stellt fest, dass dies die Achtung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien der betroffenen Personen gefährdet;

75.  fordert OLAF auf, den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments über die Rechtsgrundlage zu unterrichten, der gemäß OLAF befugt ist, die Aufzeichnung von Telefongesprächen zwischen Privatpersonen ohne deren vorherige Einwilligung zu unterstützen und vorzubereiten sowie die Inhalte für verwaltungsrechtliche Untersuchungen zu nutzen; bekräftigt seine Forderung an OLAF, dem Parlament entsprechend einer ähnlichen Forderung des Rates eine juristische Analyse der Rechtmäßigkeit solcher Aufzeichnungen in den Mitgliedstaaten vorzulegen;

76.  stellt fest, dass die Verletzung von grundlegenden Verfahrensregeln im Laufe von vorbereitenden Ermittlungen die Rechtsgültigkeit des endgültigen Beschlusses, der auf der Grundlage der von OLAF durchgeführten Ermittlungen gefasst wird, in Frage stellen könnte; sieht dies mit einem hohen Risiko behaftet, da diese Verletzungen folglich die rechtliche Haftung der Kommission beeinträchtigen würden; fordert OLAF auf, diese Unzulänglichkeit unverzüglich in Angriff zu nehmen und zu diesem Zweck entsprechend qualifizierte Rechtssachverständige mit der Aufgabe zu betrauen, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen Vorabprüfungen durchzuführen;

77.  hält die direkte Beteiligung des Generaldirektors von OLAF an manchen Ermittlungsaufgaben (u. a. Befragungen von Zeugen) für nicht hinnehmbar; weist darauf hin, dass der Generaldirektor hierdurch in einen Interessenkonflikt gerät, da er gemäß Artikel 90 des Statuts der Bediensteten sowie gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Dienstanweisungen für Untersuchungsverfahren dafür zuständig ist, Beschwerden gegen die Ermittlungen von OLAF entgegenzunehmen und zu entscheiden, ob bei etwaiger Nichtbeachtung der Verfahrensgarantien entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden; fordert den Generaldirektor von OLAF auf, sich künftig nicht mehr unmittelbar an Ermittlungsmaßnahmen zu beteiligen;

78.  ist besorgt, da OLAF erhaltene Informationen nicht immer umfassend auf ausreichend schwerwiegende Verdachtsmomente geprüft hat; hält solch eine Überprüfung für den Schutz und die Konsolidierung der Unabhängigkeit von OLAF gegenüber den Organen, Gremien, Ämtern, dezentralen Einrichtungen und Regierungen für unabdingbar, wenn eine der genannten Stellen den Verweis veranlasst hat;

79.  ist der Ansicht, dass OLAF den Überwachungsausschuss stets darüber unterrichten sollte, wenn es eine im Zusammenhang mit Grundrechten und Verfahrensgarantien stehende Beschwerde erhält;

80.  erwartet zusätzliche Informationen zu den im Jahresbericht des Überwachungsausschusses aufgeführten Punkten und fordert nachdrücklich vollständige Transparenz bei allen aufgeführten Punkten;

81.  bedauert, dass die Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2006 bis 2011 nur in 46 % der von OLAF ermittelten Fälle gerichtliche Maßnahmen eingeleitet haben; ist der Ansicht, dass dies nicht ausreicht, und wiederholt seine Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, eine wirksame und pünktliche Umsetzung der durch OLAF nach Abschluss der Untersuchungen abgegebenen Empfehlungen sicherzustellen;

82.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollten, jährlich über die Weiterverfolgung von Fällen, die ihren Justizbehörden von OLAF übermittelt wurden, einschließlich der in solchen Fällen verhängten strafrechtlichen und finanziellen Sanktionen Bericht zu erstatten;

83.  ist besorgt über die im Jahresbericht des Überwachungsausschusses enthaltene Bemerkung, dass es keine Daten über die Umsetzung der Empfehlungen von OLAF in den Mitgliedstaaten gibt; hält eine solche Situation für unbefriedigend und fordert OLAF auf sicherzustellen, dass aus den Mitgliedstaaten geeignete, detaillierte Daten über die Umsetzung der Empfehlungen von OLAF zusammengetragen werden und dass das Europäische Parlament hierüber unterrichtet wird;

84.  stellt fest, dass aufgrund der Ermittlungen von OLAF im Jahr 2011 691,4 Mio. Euro eingezogen wurden, von denen 389 Mio. Euro mit einem einzigen Fall in Kalabrien (Italien) zusammenhingen, bei dem es um die Finanzierung von Straßenbauarbeiten im Rahmen von Programmen der Strukturfonds ging;

85.  fordert, dass mögliche Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten mit geringeren finanziellen Auswirkungen in Bereichen wie dem Zoll (in dem OLAF unter einem Schwellenwert von einer Million Euro nicht tätig wird) und den Strukturfonds (bei denen der Schwellenwert 500.000 Euro beträgt) den Mitgliedstaaten gemeldet werden und diese die entsprechenden Informationen erhalten, um gegebenenfalls nationale Betrugsbekämpfungsverfahren einleiten zu können;

86.  ist zutiefst besorgt, was die Wirksamkeit und interne Funktionsfähigkeit von OLAF anbetrifft, wobei zu bedenken ist, dass ein starkes und gut geführtes Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung, für die Bekämpfung von Betrug und Korruption in Zusammenhang mit EU-Steuergeldern von wesentlicher Bedeutung ist; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen des Parlaments und bei der Beantwortung ihrer Fragen die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten von OLAF zu überprüfen sowie alle notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Führung von OLAF zu ergreifen und praktische Lösungen zu formulieren, mit denen die Mängel vor Ende 2013 behoben werden können; fordert die Kommission und den Rat auf, in der Zwischenzeit alle Diskussionen und Entscheidungen über die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) auszusetzen;

Die Initiativen der Kommission im Bereich der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

87.  begrüßt, dass die Kommission als Reaktion auf die Forderung des Parlaments derzeit eine Methodik zur Ermittlung der durch Korruption verursachten Kosten im Vergabewesen im Zusammenhang mit EU-Mitteln erarbeitet;

88.  begrüßt die von der Kommission im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2012 ergriffene Initiative zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union und die zu diesem Zweck vorgelegte Mitteilung über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen; hebt hervor, dass mit dieser Initiative das Ziel verfolgt wird, die Sanktionen bei kriminellen Tätigkeiten, einschließlich Korruption, zu verschärfen und so den Schutz der EU-Finanzen zu verstärken;

89.  begrüßt die neue Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (COM(2011)0376) und den im Juni 2011 verabschiedeten internen Aktionsplan (SEC(2011)0787) zu ihrer Umsetzung, deren Ziel die Verbesserung der Betrugsverhütung und -aufdeckung auf EU-Ebene ist; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, über die Betrugsbekämpfungsstrategien jeder Generaldirektion Bericht zu erstatten und sie zu bewerten;

90.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (COM(2012)0363 – Vorschlag für die „PIF-Richtlinie“), die das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und dessen Begleitprotokolle ersetzen wird;

91.  begrüßt insbesondere, dass die Definition der finanziellen Interessen der Union im Vorschlag für die PIF-Richtlinie die Mehrwertsteuer umfasst, und zwar im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der bestätigt(20) hat, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuer unter Beachtung des anwendbaren Unionsrechts einerseits und der Zurverfügungstellung entsprechender Mehrwertsteuermittel für den Haushalt der Union andererseits besteht, da jedes Versäumnis bei der Erhebung Ersterer potenziell zu einer Verringerung Letzterer führt;

92.  begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Hercule III“ zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (COM(2011)0914), das an Stelle des Programms „Hercule II“ treten wird, in dessen Halbzeitbewertung ein Mehrwert ermittelt wurde;

93.  stellt fest, dass die Kommission zwar all diese begrüßenswerten Initiativen ergreift, die meisten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption allerdings nicht wirksam sind; fordert alle Generaldirektionen der Kommission auf, die Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug in ihrem entsprechenden Verantwortungsbereich zu verstärken;

94.  erwartet die von der Kommission für Juni 2013 angekündigte Übermittlung des Gesetzgebungsvorschlags durch die Kommission über die Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft, der die Verantwortung für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung von Tätern obliegt, welche die von oder im Namen der EU verwalteten Eigenmittel schädigen;

o
o   o

95.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.

(1) http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/reports-commission/2011/report_de.pdf
(2) http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/reports-olaf/2011/olaf_report_2011_de.pdf
(3) ABl. C 344 vom 12.11.2012, S. 1.
(4) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(5) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0196.
(7) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 121.
(8) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 62.
(9)1 Europäisches Parlament, Studie über die Abschreckung von Betrug mit EU-Mitteln durch investigativen Journalismus innerhalb der EU-27 („Deterrence of fraud with EU funds through investigative journalism in EU-27“), 2012, S. 71.
(10) ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 40.
(11) OLAF-Jahresbericht 2011, Tabelle 6, S. 22.
(12) Vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Administrative performance differences between Member States recovering Traditional Own Resources of the European Union“.
(13) Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 zusammen mit den Antworten der Organe.
(14) Netzwerk für den raschen Austausch gezielter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 904/2010.
(15) Studie des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Fahrplan für den digitalen Binnenmarkt“, abrufbar unter: www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201209/20121120ATT64976/20121120ATT64976EN.pdf
(16) Seitens eines Importeurs angewandtes Verfahren zur Erwirkung einer Mehrwertsteuerbefreiung, wenn die importierten Waren in einen anderen Mitgliedstaat überführt werden. Hierbei ist die Mehrwertsteuer in dem Bestimmungsmitgliedstaat zu entrichten.
(17) 1,8 Mrd. Euro davon entstanden in den sieben ausgewählten Mitgliedstaaten und 400 Mio. Euro in den 21 Bestimmungsmitgliedstaaten der importierten Waren der Stichprobe.
(18) Antworten von Kommissionsmitglied Šemeta auf den vom CONT-Ausschuss übermittelten Fragebogen – abrufbar unter: www.europarl.europa.eu/committees/en/cont/publications.html?id=CONT00004#menuzone
(19) Sonderausschuss „Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche“ (CRIM) 2012-2013, Themenpapier über Korruption, Bereiche systematischer Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten und Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer negativen Auswirkungen auf die EU, November 2012, S. 2.
(20) Urteil vom 15. November 2011 in der Rechtssache C-539/09 (Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland), ABl. C 25 vom 28.1.2012, S. 5.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen