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Verfahren : 2014/2007(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0135/2014

Eingereichte Texte :

A7-0135/2014

Aussprachen :

PV 12/03/2014 - 12
CRE 12/03/2014 - 12

Abstimmungen :

PV 13/03/2014 - 14.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0240

Angenommene Texte
PDF 195kWORD 90k
Donnerstag, 13. März 2014 - Straßburg
Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte der Rolle und der Tätigkeiten der Troika
P7_TA(2014)0240A7-0135/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2014 zu dem beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekten der Rolle und der Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf Programmländer des Euro-Währungsgebiets (2014/2007(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 9, 151, 152 und 153,

–  gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Kapitel IV (Solidarität),

–  gestützt auf die Europäische Sozialcharta in der geänderten Fassung, insbesondere Artikel 30 über das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung,

–  in Kenntnis der öffentliche Anhörung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vom 9. Januar 2014 zu dem Thema „Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte der Rolle und der Tätigkeiten der Troika in Bezug auf Programmländer des Euro-Währungsgebiets“,

–  in Kenntnis der vier Entwürfe von Grundlagenpapieren mit Bewertungen der sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekte und Herausforderungen in Griechenland, Portugal, Irland und Zypern, die von der GD Interne Politikbereiche, Direktion Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik, Referat Unterstützung des wirtschaftspolitischen Handelns, im Januar 2014 verfasst wurden,

–  in Kenntnis des Wirtschaftsdialogs und die Aussprache mit dem Finanzminister Griechenlands und dem Minister Griechenlands für Arbeit, soziale Sicherheit und Wohlfahrt, die von den Ausschüssen EMPL und ECON gemeinsam am 13. November 2012 organisiert wurden,

–  in Kenntnis der fünf Beschlüsse des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte des Europarates vom 22. April 2013 zu Altersvorsorgesystemen in Griechenland(1),

–  in Kenntnis des 365. Berichts des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2013 zu den Auswirkungen von Haushaltsengpässen auf regionale und lokale Behörden hinsichtlich der EU-Strukturfondsausgaben in den Mitgliedstaaten(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zu den Auswirkungen der Krise auf den Zugang von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu Leistungen der Fürsorge(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2012 zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012(5),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0800) und den diesem beigefügten Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2013(6),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2013)0690),

–  unter Hinweis auf die Anfrage O‑000122/2013 – B7-0524/2013 an die Kommission und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2013 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“(7),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des EMPL-Ausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758) und seine diesbezügliche Entschließung vom 15. November 2011(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2012 über einen Pakt für soziale Investitionen als Reaktion auf die Krise(10),

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 12. Dezember 2013 mit dem Titel „Industrial relations and working conditions in Europe 2012“ (Wirtschaftliche Beziehungen und Arbeitsbedingungen in Europa 2012),

–  in Kenntnis des Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014–2020“ (COM(2013)0083),

–  unter Hinweis auf die Anfrage O–000057/2013 – B7-0207/2013 an die Kommission und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014–2020“(11),

–  in Kenntnis des vierten Überwachungsberichts des Ausschusses der Regionen zur Strategie Europa 2020,

–  in Kenntnis des Arbeitspapiers Nr. 49 der IAO vom 30. April 2013 mit dem Titel „The impact of the eurozone crisis on Irish social partnership: A political economy analysis“ (Die Auswirkungen der Krise im Euro-Währungsgebiet auf die irische Sozialpartnerschaft: eine wirtschaftspolitische Analyse),

–  in Kenntnis des Arbeitspapiers Nr. 38 der IAO vom 8. März 2012 mit dem Titel „Social dialogue and collective bargaining in times of crisis: The case of Greece“ (Sozialer Dialog und Kollektivverhandlungen in Zeiten der Krise: der Fall Griechenland),

–  in Kenntnis des Berichts der IAO vom 30. Oktober 2013 mit dem Titel „Tackling the job crisis in Portugal“ (Bekämpfung der Beschäftigungskrise in Portugal),

–  in Kenntnis des Berichts von Bruegel vom 17. Juni 2013 mit dem Titel „EU-IMF assistance to euro-area countries: an early assessment“ (Unterstützung von EU und IWF für die Länder des Euro-Währungsgebiets: eine Vorabbeurteilung) (Bruegel Blueprint 19),

–  in Kenntnis der Eurostat-Pressemeldungen zu Euro-Indikatoren vom 12. Februar 2010 (22/2010) und vom 29. November 2013 (179/2013),

–  in Kenntnis des OECD-Papiers zur Wirtschaftspolitik Nr. 1 vom 12. April 2012 mit dem Titel „Fiscal consolidation: How much, how fast and by what means? – An Economic Outlook Report“ (Haushaltskonsolidierung: Wie viel, wie schnell und mit welchen Mitteln? – Ein Bericht über den wirtschaftlichen Ausblick),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel: „Europa 2020: eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  in Kenntnis des Arbeitspapiers des Europäischen Gewerkschaftsinstituts vom Mai 2013 mit dem Titel „The Euro crisis and its impact on national and European social policies“ (Die Eurokrise und ihre Auswirkungen auf nationale und europäische Sozialpolitik),

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission vom Juni 2013 mit dem Titel „Entwicklungen am Arbeitsmarkt in Europa 2013“ (European Economy Series 6/2013),

–  in Kenntnis des Dokuments der Caritas Europa vom Februar 2013 mit dem Titel „The impact of the European Crisis: a study of the impact of the crisis and austerity on the people, with a special focus on Greece, Ireland, Italy, Portugal and Spain“ (Auswirkungen der Krise in Europa: eine Studie der Auswirkungen der Krise und der Sparmaßnahmen auf die Menschen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien),

–  in Kenntnis des Oxfam-Policy-Briefs vom September 2013 mit dem Titel „A cautionary tale: the true cost of austerity and inequality in Europe“ (Ein warnendes Beispiel: die wahren Kosten von Sparmaßnahmen und Ungleichheit in Europa),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7‑0135/2014),

A.  in der Erwägung, dass die beispiellose Wirtschafts- und Finanzkrise, durch die die Instabilität der öffentlichen Finanzen in einigen Mitgliedstaaten deutlich geworden ist, und die Maßnahmen der makroökonomischen Anpassungsprogramme, die als Reaktion auf die Lage in Griechenland (Mai 2010 und März 2012), Irland (Dezember 2010), Portugal (Mai 2011) und Zypern (Juni 2013) angenommen wurden, direkte und indirekte Auswirkungen auf den Beschäftigungsstand und die Lebensbedingungen vieler Menschen hatten; in der Erwägung, dass die Programme zwar alle offiziell von der Kommission unterzeichnet wurden, die Konzeption der Programme und die Festlegung der Auflagen jedoch durch den IWF, die Euro-Gruppe, die Europäische Zentralbank (EZB), die Kommission und die Mitgliedstaaten, in denen eine Intervention stattfindet, gemeinsam erfolgten;

B.  in der Erwägung, dass sich die Bemühungen – sobald sicher von der Zukunftsfähigkeit der vier Länder in wirtschaftlicher Hinsicht und von der langfristigen Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Haushalte ausgegangen werden kann – auf die sozialen Aspekte konzentrieren müssen, wobei der Schaffung von Arbeitsplätzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

C.  in der Erwägung, dass Artikel 9 AEUV vorschreibt: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung“;

D.  in der Erwägung, dass in Artikel 151 AEUV vorgesehen ist, dass von der EU und ihren Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen im Einklang mit den sozialen Grundrechten stehen müssen, die in der Europäischen Sozialcharta von 1961 und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt wurden, um unter anderem den sozialen Dialog zu verbessern; in der Erwägung, dass Artikel 152 AEUV besagt: „Die Union anerkennt und fördert die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme. Sie fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner“;

E.  in der Erwägung, dass die Union laut Artikel 36 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet ist, „den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern“, anzuerkennen und zu achten; in der Erwägung, dass in Artikel 14 AEUV verfügt wird: „In Anbetracht des Stellenwerts, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Union einnehmen, sowie ihrer Bedeutung bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts tragen die Union und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse im Anwendungsbereich der Verträge dafür Sorge, dass die Grundsätze und Bedingungen, insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art, für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, dass diese ihren Aufgaben nachkommen können“; in der Erwägung, dass es in Artikel 345 AEUV heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“; und in der Erwägung, dass das Protokoll Nr. 26 zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nähere Ausführungen zu den gemeinsamen Werten der Union in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse enthält;

F.  in der Erwägung, dass es in Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) heißt: „Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 […] niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig“, und in der Erwägung, dass in Absatz 2 und 3 des gleichen Artikels der Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorgesehen ist und festgelegt wird, dass diese Rechte als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind;

G.  in der Erwägung, dass in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unter anderem das Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen (Artikel 28), Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung (Artikel 30), gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Artikel 31), die Anerkennung und Achtung des Rechts auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und den sozialen Diensten, um „die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen“, sowie das Recht auf ein „menschenwürdiges Dasein“ für alle, „die nicht über ausreichende Mittel verfügen“ (Artikel 34), das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung (Artikel 35) und die Anerkennung und Achtung des Rechts auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Artikel 36) vorgesehen sind;

H.  in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020, die von der Kommission am 3. März 2010 vorgeschlagen und vom Europäischen Rat am 17. Juni 2010 gebilligt wurde, fünf Kernziele umfasst, die bis 2020 erreicht werden sollen, darunter: 75 % der 20- bis 64-jährigen Männer und Frauen sollen in Arbeit stehen; die Schulabbrecherquote soll auf unter 10 % verringert werden, und der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung soll auf mindestens 40 % gesteigert werden; Armut soll verringert werden, indem die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen gesenkt wird;

I.  in der Erwägung, dass sich der gravierende Rückgang des BIP von Griechenland, Portugal und Irland laut dem Quartalsbericht der Kommission vom Oktober 2013 über die soziale Lage und die Beschäftigungssituation in der EU vor allem in einem Rückgang der Beschäftigung geäußert hat;

J.  in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 21. November 2013 die Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ und ihren Vorschlag für die Erstellung eines Scoreboards mit den wichtigsten beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren als Ergänzung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) und des gemeinsamen Beschäftigungsberichts als einen Schritt hin zu einer sozialen Dimension der WWU begrüßt hat; betont, dass diese Indikatoren ausreichend sein sollten, um die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in den Mitgliedstaaten vollständig und transparent zu erfassen; in der Erwägung, dass in der Entschließung betont wurde, dass sichergestellt werden muss, dass diese Überwachung auf eine Verringerung der sozialen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und die Förderung einer nach oben ausgerichteten sozialen Konvergenz und des sozialen Fortschritts abzielt;

K.  in der Erwägung, dass die verfügbaren Daten aufzeigen, dass in den vier Ländern im Hinblick auf die sozialen Ziele der Strategie Europa 2020 eine negative Entwicklung zu verzeichnen ist (siehe Anhang 1), ausgenommen die Ziele in Bezug auf Personen, die keinen berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss erwerben und Personen, die einen Hochschulabschluss erwerben;

L.  in der Erwägung, dass die langfristigen wirtschaftlichen Aussichten in diesen Ländern allmählich besser werden; in der Erwägung, dass dies dazu beitragen sollte, neue Arbeitsplätze in diesen Volkswirtschaften zu schaffen und den Trend der rückläufigen Beschäftigung umzukehren;

1.  stellt fest, dass die EU-Organe (die EZB, die Kommission und die Euro-Gruppe) auch für die Auflagen der makroökonomischen Anpassungsprogramme verantwortlich sind; stellt weiterhin fest, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte und ein angemessener sozialer Schutz der Bürger sichergestellt werden müssen;

2.  beklagt, dass das Parlament in allen Phasen der Programme – in der Vorbereitungsphase, der Entwicklung von Mandaten und der Überwachung der Auswirkungen der durch die Programme und zugehörige Maßnahmen erzielten Ergebnisse – vollständig an den Rand gedrängtwurde: stellt fest, dass eine solche Berücksichtigung des Europäischen Parlaments zwar mangels Rechtsgrundlage nicht obligatorisch war, die Nichteinbeziehung der EU-Organe und europäischer Finanzmechanismen jedoch bedeutet hat, dass bei den Programmen improvisiert werden musste, wodurch finanzielle und institutionelle Vereinbarungen außerhalb der Gemeinschaftsmethode geschlossen wurden; stellt gleichermaßen fest, dass die EZB Entscheidungen getroffen hat, die außerhalb ihres Mandats liegen; verweist darauf, dass die Kommission die Hüterin der Verträge ist und dieser Rolle stets hätte gerecht werden müssen; ist der Ansicht, dass nur wirklich demokratisch verantwortliche Institutionen für das Verfahren zum Entwurf und zur Umsetzung der Anpassungsprogramme für Länder in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten verantwortlich sein sollten;

3.  bedauert, dass bei der Konzeption der betreffenden Programme keine hinreichenden Mittel zur Beurteilung der Folgen in Form von Folgenabschätzungen oder durch Absprachen mit dem Beschäftigungsausschuss, dem Ausschuss für Sozialschutz, dem Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz oder dem für Beschäftigung und Soziales zuständigen Mitglied der Kommission vorgesehen wurden; bedauert auch, dass die IAO nicht angehört wurde und dass trotz der beträchtlichen sozialen Folgen die durch den Vertrag geschaffenen Beratungsgremien, insbesondere der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR), nicht angehört wurden;

4.  bedauert, dass die im Gegenzug für finanzielle Unterstützung verhängten Auflagen aus mehreren Gründen eine Bedrohung der sozialen Ziele der EU darstellen:

   die EU war unvorbereitet und verfügte nicht über die Instrumente, um die Probleme zu lösen, mit denen sie konfrontiert war, insbesondere die enorme Staatsschuldenkrise, eine Situation, die eine unmittelbare Reaktion verlangte, um einen Staatsbankrott zu verhindern;
   auch wenn die Programme eine bestimmte Laufzeit haben, hätte eine Reihe der im Rahmen dieser Programme festgelegten Maßnahmen nicht langfristig angelegt werden dürfen;
   die Maßnahmen sind vor allem deshalb besonders belastend, weil die Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht rechtzeitig bemerkt wurde, weil nur wenig Zeit für die Umsetzung vorgesehen war und weil keine angemessenen Folgenabschätzungen bezüglich ihrer Verteilungseffekte auf verschiedene Gesellschaftsgruppen durchgeführt wurden;
   trotz entsprechender Forderungen der Kommission wurden bisher nicht verwendete Mittel des Finanzrahmens 2007–2013 nicht zügig eingesetzt;
   die Maßnahmen hätten mit stärkeren Bemühungen einhergehen können, um benachteiligte Gruppen zu schützen, beispielsweise mit Maßnahmen zur Verhinderung von extremer Armut, Entbehrung und Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung aufgrund der Tatsache, dass Geringverdiener in besonderem Maße auf die öffentlichen Gesundheitssysteme angewiesen sind;

Beschäftigung

5.  stellt fest, dass die besonders gravierende Wirtschafts- und Finanzkrise und die Anpassungsprozesse in den vier Ländern zu zunehmender Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzverlusten, zu einem Anstieg der Anzahl der Langzeitarbeitslosen und in einigen Fällen zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt haben; weist darauf hin, dass die Erwerbsquoten für die langfristige Tragfähigkeit von Sozialschutz- und Rentensystemen sowie für die Erreichung der sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele von Europa 2020 von herausragender Bedeutung sind;

6.  stellt fest, dass sich Erwartungen, durch interne Abwertung wieder an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen und so wieder Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, nicht bewahrheitet haben; betont, dass sich an diesen nicht erfüllten Erwartungen zeigt, dass die strukturelle Natur der Krise sowie die Bedeutung der Erhaltung von Inlandsnachfrage, Investitionen und Unterstützung von Krediten an die Realwirtschaft tendenziell unterschätzt wird; betont, dass die Sparmaßnahmen prozyklisch und nicht mit strukturellen Änderungen und Strukturreformen auf Einzelfallbasis einhergegangen sind, bei denen schutzbedürftige Teile der Gesellschaft besonders beachtet werden, um Wachstum sowie sozialen Zusammenhalt und Beschäftigung zu schaffen;

7.  stellt fest, dass durch das hohe Maß an Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in Kombination mit Lohnkürzungen im öffentlichen und privaten Sektor und in einigen Fällen einem Mangel an wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung bei gleichzeitiger Senkung der Beitragsraten die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit der staatlichen Sozialversicherungssysteme gefährdet wird, zumal diese Systeme bereits zuvor unterfinanziert waren;

8.  stellt fest, dass die schlechter werdenden Bedingungen und die Abwicklung von KMU einer der Hauptgründe für Arbeitsplatzverluste und die größte Bedrohung für die zukünftige Erholung sind; stellt fest, dass bei den Anpassungsmaßnahmen strategisch wichtige Sektoren nicht berücksichtigt wurden, die hätten berücksichtigt werden müssen, um Vorkehrungen für künftiges Wachstum zu treffen und den sozialen Zusammenhalt zu wahren; stellt fest, dass das zu beträchtlichen Arbeitsplatzverlusten in strategischen Bereichen wie Industrie und FEI geführt hat; weist darauf hin, dass die vier Länder sich bemühen müssen, um die notwendigen günstigen Bedingungen zu schaffen, damit Unternehmen und insbesondere KMU ihre Geschäftstätigkeit langfristig tragfähig können; weist darauf hin, dass viele Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor in grundlegenden öffentlichen Bereichen wie Gesundheit, Bildung und soziale öffentliche Dienstleistungen gestrichen wurden;

9.  bedauert, dass die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen am höchsten ist, wobei die Lage in Ländern wie Griechenland (wo die Jugendarbeitslosigkeit über 50 % liegt), Portugal und Irland (wo sie 2012 über 30 % lag) oder in Zypern (wo sie bei etwa 26,4 % liegt), besonders ernst ist; stellt fest, dass diese Zahlen fünf Jahre nach Beginn der Krise nicht besser werden; bedauert, dass viele junge Menschen, selbst wenn sie Arbeit finden, oft unter prekären Bedingungen arbeiten oder mit Teilzeitverträgen beschäftigt werden, nämlich durchschnittlich 43 % gegenüber 13 % der Erwachsenen, und dass es dadurch schwierig für sie ist, unabhängig von ihren Familien zu leben, was zu einem Verlust an Innovationen und hochqualifizierten Ressourcen führt, was wiederum Auswirkungen auf Produktion und Wachstum hat;

10.  stellt fest, dass die am stärksten gefährdeten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt – Langzeitarbeitslose, Frauen, Migranten und Menschen mit Behinderungen – am stärksten getroffen wurden und unter höheren Arbeitslosenquoten als der nationale Durchschnitt leiden; nimmt zur Kenntnis, dass die Langzeitarbeitslosenquote bei Frauen und älteren Arbeitnehmern stark angestiegen ist und dass diese Arbeitnehmer bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt, wenn sich die Wirtschaft schließlich erholt hat, mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind; hebt hervor, dass gezielte Maßnahmen für diese Arbeitnehmer erforderlich sind;

11.  warnt davor, dass diese beträchtlichen Divergenzen – insbesondere, wenn sie in Bezug auf die jüngere Generation nicht beseitigt werden – langfristig dazu führen können, dass der Arbeitsmarkt der vier Länder strukturell geschädigt wird, dass diese Länder in ihren Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Erholung eingeschränkt werden, dass unfreiwillige Migration verursacht wird, durch die sich die Auswirkungen der Abwanderung von Fachkräften, die bereits im Gange ist, noch verstärken, und dass sich die fortdauernden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, die Beschäftigung bieten, und denen, die kostengünstige Arbeitskräfte liefern, noch vertiefen; bedauert, dass ungünstige soziale und wirtschaftliche Entwicklungen zu den Hauptgründen junger Menschen gehören, auszuwandern und ihr Recht auf Freizügigkeit wahrzunehmen;

12.  ist besorgt darüber, dass es in einigen Fällen und Sektoren neben einem Verlust von Arbeitsplätzen zu einem Rückgang der Qualität der Arbeitsplätze, einer Zunahme prekärer Beschäftigungsformen und einer Verschlechterung grundlegender Arbeitsnormen kommt; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten sich gezielt darum bemühen müssen, gegen die Zunahme unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung und befristeter Verträge, unbezahlter Praktika und Lehren und Scheinselbstständigkeit sowie Schattenwirtschaft vorzugehen; stellt außerdem fest, dass die Lohnfestsetzung zwar nicht in die Befugnisse der EU fällt, die Programme aber trotzdem Auswirkungen auf den Mindestlohn hatten; weist darauf hin, dass beispielsweise in Irland der Mindestlohn um beinahe 12 % gesenkt werden musste (dieser Beschluss wurde jedoch später geändert) und dass in Griechenland eine radikale Kürzung um 22 % vorgeschrieben wurde;

13.  stellt fest, dass in der Strategie Europa 2020 korrekterweise darauf hingewiesen wird, dass die Zahl, die beachtet werden muss, um die langfristige Tragfähigkeit des Wirtschafts- und Sozialmodells der EU zu sichern, die Beschäftigungsquote ist, die die Verfügbarkeit von Human- und Finanzressourcen angibt; fordert, den leichten Rückgang der Arbeitslosenquote nicht mit der Wiedergewinnung verloren gegangener Stellen zu verwechseln, da die zunehmende Emigration dabei nicht berücksichtigt wird; stellt fest, dass die sinkende Anzahl Arbeitsplätze in der Industrie bereits vor der Einleitung der Programme ein Problem war; betont daher, dass mehr und bessere Arbeitsplätze benötigt werden; weist erneut darauf hin, dass in den letzten vier Jahren in den vier Ländern 2 Millionen Arbeitsplätze verloren gegangen sind, das sind 15 % der 2009 vorhandenen Stellen; begrüßt, dass neuere Zahlen einen leichten Anstieg der Beschäftigungszahlen für Irland, Zypern und Portugal ausweisen;

Armut und soziale Ausgrenzung

14.  ist besorgt darüber, dass in den Programmen im Rahmen der Bedingungen für Finanzhilfe statt Empfehlungen, mit denen den nationalen Regierungen mehr Flexibilität bei der Entscheidung über Bereiche mit Einsparungspotenzial zugestanden wird, Empfehlungen für bestimmte Kürzungen bei echten Sozialausgaben in grundlegenden Bereichen gegeben werden, darunter Rente, grundlegende Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und in einigen Fällen Medizinprodukte für den grundlegenden Schutz der am stärksten gefährdeten Personen sowie Umweltschutz; befürchtet, dass sich diese Maßnahmen am stärksten auf den Kampf gegen Armut, insbesondere Kinderarmut, auswirken; weist erneut darauf hin, dass der Kampf gegen Armut, insbesondere Kinderarmut, weiterhin eines der Ziele der Mitgliedstaaten sein sollte, und dass die steuer- und haushaltspolitischen Konsolidierungsmaßnahmen dem nicht entgegenstehen dürfen;

15.  erklärt sich besorgt darüber, dass im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme die Auswirkungen dieser Wirtschaftspolitik auf die Beschäftigung oder die sozialen Auswirkungen nicht ausreichend bedacht wurden und dass im Falle Griechenlands der Denkansatz offenkundig auf falschen Annahmen in Bezug auf den wirtschaftlichen Multiplikator-Effekt beruhte, was zur Folge hatte, dass nicht rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen getroffen wurden, um diese vor Armut, vor Armut trotz Erwerbstätigkeit und vor sozialer Ausgrenzung zu schützen; fordert die Kommission auf, auch die sozialen Indikatoren zu berücksichtigen, wenn es um die Neuausrichtung der Anpassungsprogramme sowie um die Erneuerung der Maßnahmen geht, die für jedes einzelne Mitgliedsland vorgeschlagen werden, um so die notwendigen Voraussetzungen für Wachstum und vollumfängliche Umsetzung der sozialen Grundwerte und Prinzipien der EU zu schaffen;

16.  stellt fest, dass Griechenland, Irland und Portugal seit 2010 den stärksten Rückgang bei Sozialausgaben in der EU zu verzeichnen hatten, obwohl die Kommission in ihrem Quartalsbericht vom Oktober 2013 („Beschäftigungssituation und soziale Lage in der EU“) die Bedeutung von Ausgaben für den Sozialschutz als Sicherung vor sozialen Risiken betont;

17.  betont, dass in den vier Ländern neue Formen der Armut entstehen, die die Mittelschicht und die Arbeiterklasse betreffen, da Probleme mit der Zahlung von Hypotheken und die hohen Energiepreise in einigen Fällen zu Energiearmut und einer wachsenden Anzahl von Räumungen und Zwangsvollstreckungen führen; ist besorgt über Hinweise darauf, dass Obdachlosigkeit und Ausgrenzung vom Wohnungsmarkt zunehmen; stellt fest, dass dies eine Verletzung der Grundrechte darstellt; empfiehlt den Mitgliedstaaten und ihren lokalen Behörden, eine neutrale Wohnungspolitik einzuführen, mit der sozialer und bezahlbarer Wohnraum gefördert wird, das Problem des Wohnungsleerstands anzugehen und konkrete Vorsorgemaßnahmen umzusetzen, um die Anzahl der Zwangsräumungen zu verringern;

18.  erklärt seine Besorgnis darüber, dass die soziale und wirtschaftliche Lage (auf Mikro- und Makroebene) in den betroffenen Ländern die regionalen und territorialen Unterschiede immer weiter verschärft, wodurch das erklärte Ziel der EU, ihren internen regionalen Zusammenhalt zu stärken, beeinträchtigt wird;

19.  stellt fest, dass internationale und soziale Organisationen davor gewarnt haben, dass das neue System für Gehaltstabellen, Einstufungen und Entlassungen im öffentlichen Sektor zu ungleicher Bezahlung von Frauen und Männern führt; stellt fest, dass die IAO Besorgnis über die überproportionalen Auswirkungen der neuen flexiblen Beschäftigungsformen auf die Einkommen von Frauen geäußert hat; stellt außerdem fest, dass die IAO die Regierungen ersucht hat, die Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die Entlohnung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zu überwachen; nimmt besorgt zur Kenntnis, dass sich das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in den Ländern, die Anpassungsprogrammen unterliegen und über dem Durchschnitt der EU liegende Unterschiede aufweisen, nicht weiter verringert; betont, dass die Ungleichheit bei Löhnen und sinkende Beschäftigungsquoten bei Frauen eine stärkere Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten, die einen Anpassungsprozess durchlaufen, erfordern;

20.  stellt fest, dass die Zahlen von Eurostat und der Kommission sowie verschiedene andere Studien aufzeigen, dass die Ungleichheit der Einkommensverteilung zwischen 2008 und 2012 in einigen Fällen gestiegen ist und dass die Kürzungen bei Sozial- und Arbeitslosenhilfen sowie die Lohnkürzungen aufgrund der Strukturreformen zu einem Anstieg der Armut führen; stellt außerdem fest, dass die Kommission in ihrem Bericht relativ viel Armut trotz Erwerbstätigkeit festgestellt hat, weil die niedrigen Mindestlöhne gekürzt oder eingefroren wurden;

21.  bedauert, dass die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in den meisten Fällen angestiegen ist; weist außerdem darauf hin, dass die Situation, die sich hinter diesen Statistiken verbirgt, noch wesentlich gravierender ist, da mit sinkendem Pro-Kopf-Einkommen auch die Armutsgrenze sinkt, sodass jetzt Menschen, die noch vor kurzem als arm angesehen wurden, nicht mehr als arm gelten; weist ferner darauf hin, dass in den Ländern, die einen Anpassungsprozess und eine Haushaltskrise durchlaufen, der Rückgang des BIP, die dramatische Kürzung öffentlicher und privater Investitionen und der Einbruch bei Investitionen in Forschung und Entwicklung zu einer Verminderung des potenziellen BIP beitragen und langfristig Armut bewirken;

22.  begrüßt, dass die Kommission in den genannten Studien feststellt, dass das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 für die gesamte EU nur durch eine entscheidende Umkehrung der derzeitigen Trends möglich sein wird;

23.  bedauert, dass die Programme zumindest für Griechenland, Irland und Portugal eine Reihe detaillierter Vorschriften zu Reformen des Gesundheitssystems und Ausgabenkürzungen enthielten, die Auswirkungen auf die Qualität und universelle Zugänglichkeit von sozialen Dienstleistungen, insbesondere in der Gesundheits- und Sozialfürsorge, hatten, obwohl Artikel 168 Absatz 7 AEUV besagt, dass die EU die diesbezüglichen Befugnisse der Mitgliedstaaten achtet; ist besorgt darüber, dass dies in einigen Fällen dazu geführt hat, dass einer Reihe von Menschen eine Krankenversicherung oder Zugang zu Sozialschutz verweigert wurde, wodurch das Risiko extremer Armut und sozialer Ausgrenzung gestiegen ist, was in der zunehmenden Anzahl mittel- und obdachloser Menschen und ihrem mangelnden Zugang zu grundlegenden Waren und Dienstleistungen zu Ausdruck kommt;

24.  bedauert, dass keine gezielten Bemühungen unternommen wurden, um Ineffizienzen in den Gesundheitssystemen und bei den Beschlüssen zur linearen Kürzung der Gesundheitshaushalte zu ermitteln; warnt, dass die Umsetzung von Eigenbeteiligungen dazu führen könnte, dass Patienten es herauszögern, ärztliche Hilfe einzuholen und die Haushalte finanziell zu belasten; warnt davor, dass die Lohn- und Gehaltskürzungen für Angehörige der Gesundheitsberufe negative Auswirkungen auf die Sicherheit von Patienten haben und zu einer Migration von Angehörigen der Gesundheitsberufe führen könnten;

25.  weist erneut darauf hin, dass Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für alle das Recht auf den bestmöglichen Zustand der körperlichen und geistigen Gesundheit vorsieht; stellt fest, dass alle vier Länder dem Pakt beigetreten sind und somit das Recht auf Gesundheit für alle anerkannt haben;

26.  stellt fest, dass der Europarat die Kürzungen der öffentlichen Altersvorsorge in Griechenland bereits verurteilt hat, sie als einen Verstoß gegen Artikel 12 der Europäischen Sozialcharta von 1961 und Artikel 4 des Protokolls dazu angesehen hat und erklärt hat, dass die Tatsache, dass mit den umstrittenen Bestimmungen des nationalen Rechts die Anforderungen anderer rechtlicher Verpflichtungen erfüllt werden sollen, diese nicht aus dem Geltungsbereich der Charta fallen lässt(12); stellt fest, dass diese Doktrin, das Rentensystem auf einem zufriedenstellenden Niveau zu erhalten, um Rentnern ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen, in allen vier Ländern gilt und hätte berücksichtigt werden müssen;

27.  bedauert die Kürzungen der Mittel für selbstständiges Wohnen für Menschen mit Behinderungen;

28.  weist darauf hin, dass die IAO, als ihr Sachverständigenausschuss die Anwendung des Übereinkommens Nr. 102 im Fall der Reformen in Griechenland bewertet hat, die radikalen Reformen des Rentensystems scharf kritisiert hat und dass die gleiche kritische Beobachtung in ihren 29. Jahresbericht 2011 aufgenommen wurde; weist darauf hin, dass das Übereinkommen Nr. 102 in allen vier Ländern gilt und hätte berücksichtigt werden müssen;

29.  betont, dass die zunehmende soziale Armut in den vier Ländern dank privater Bemühungen, des Familienverbunds und Hilfsorganisationen auch zu einer Zunahme der Solidarität unter den schutzbedürftigsten Gruppen führt; betont, dass diese Art von Intervention nicht zur strukturellen Lösung des Problems werden sollte, auch wenn sie die Lage der am stärksten benachteiligten Menschen mildert und die Qualitäten der europäischen Bürgerschaft zeigt;

30.  nimmt besorgt zur Kenntnis, dass der Gini-Koeffizient entgegen dem allgemeinen Abwärtstrend im Euro-Währungsgebiet stetig steigt, was bedeutet, dass die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in den Anpassungsländern beträchtlich zugenommen hat;

Schulabgang ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss

31.  begrüßt, dass die Anzahl der Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss in den vier Ländern zurückgeht; stellt fest, dass dies teilweise auf die Schwierigkeiten junger Menschen bei der Suche nach Beschäftigung zurückzuführen sein kann; weist erneut darauf hin, dass wieder hochwertige Berufsausbildungssysteme geschaffen werden müssen, da dies eine der besten Möglichkeiten ist, die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen zu verbessern;

32.  begrüßt, dass die Anzahl der Hochschulabschlüsse in allen vier Ländern zugenommen hat; stellt fest, dass das teilweise darauf zurückzuführen sein könnte, dass junge Menschen ihre zukünftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern müssen;

33.  bedauert, dass diese positive Entwicklung nicht mit einer Steigerung der Qualität der Bildungssysteme einhergeht, was hauptsächlich auf die Kürzungen öffentlicher Mittel zurückzuführen ist, und dass sich dadurch die Probleme von jungen Menschen, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Weiterbildung befinden (NEETs) und von Kindern mit besonderen Bedürfnissen verschärfen; stellt fest, dass diese Maßnahmen praktische Folgen für die Qualität der Bildung sowie der verfügbaren materiellen und personellen Ressourcen, Klassengrößen, Lehrpläne und Schulausrichtungen haben könnten;

Sozialer Dialog

34.  betont, dass die Sozialpartner auf nationaler Ebene bei der anfänglichen Konzeption der Programme hätten angehört oder einbezogen werden müssen; bedauert , dass die für die vier Länder konzipierten Programme es Unternehmen in einigen Fällen ermöglichen, sich nicht an Tarifverträgen zu beteiligen und branchenspezifische Lohnabkommen zu überarbeiten, was sich direkt auf die Struktur und die Werte von Tarifvereinbarungen auswirkt, die in den jeweiligen einzelstaatlichen Verfassungen festgelegt sind; stellt fest, dass der Sachverständigenausschuss der IAO eine Wiederherstellung des sozialen Dialogs gefordert hat; verurteilt es, dass der Grundsatz der Kollektivvertretung untergraben wird, wodurch die automatische Verlängerung von Tarifverträgen, die in einigen Ländern wichtig ist, in Frage gestellt wird, wodurch die Anzahl geltender Tarifverträge beträchtlich zurückgegangen ist; verurteilt die Kürzung des Mindestlohns und das Einfrieren des Nominalbetrags des Mindestlohns; betont, dass diese Situation darauf zurückzuführen ist, dass begrenzte Strukturreformen durchgeführt wurden, die nur die Deregulierung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und Lohnkürzungen umfassten, was den allgemeinen Zielen der EU und den Maßnahmen der Strategie Europa 2020 zuwiderläuft;

35.  weist darauf hin, dass es nicht eine einzige Lösung gibt, die auf alle Mitgliedstaaten anwendbar ist;

Empfehlungen

36.  fordert die Kommission auf, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der zu ihrer Überwindung durchgeführten Anpassungsprogramme in den vier Ländern eingehend zu untersuchen, um ein genaues Verständnis der kurz- und langfristigen Auswirkungen auf Beschäftigung und Sozialversicherungssysteme und auf den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU im sozialen Bereich zu erhalten, und dabei der Bekämpfung von Armut, der Erhaltung eines guten sozialen Dialogs und den Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit in den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern besondere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Kommission auf, beim Erstellen dieser Studie ihre beratenden Ausschüsse sowie den Beschäftigungsausschuss und den Ausschuss für Sozialschutz einzubeziehen; schlägt vor, den EWSA zu ersuchen, einen speziellen Bericht zu erstellen;

37.  fordert die Kommission auf, die IAO und den Europarat zu ersuchen, Berichte zu möglichen Abhilfemaßnahmen und Anreizen zu erstellen, die zur Verbesserung der sozialen Lage, ihrer Finanzierung und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in diesen Ländern benötigt werden, und die uneingeschränkte Einhaltung der Europäischen Sozialcharta und des Protokolls dazu und der Kernübereinkommen der IAO und ihres Übereinkommens Nr. 94 sicherzustellen, da die sich aus diesen Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen durch die Wirtschafts- und Finanzkrise und die von der Troika geforderten Haushaltsanpassungsmaßnahmen und Strukturreformen beeinflusst wurden;

38.  fordert die EU auf, unter Berücksichtigung der Opfer, die diese Länder gebracht haben, nach der Beurteilung und gegebenenfalls mit ausreichenden finanziellen Mitteln Unterstützung für die Wiederherstellung der Sozialschutznormen, den Kampf gegen Armut, die Unterstützung von Bildungsdienstleistungen, insbesondere für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Personen mit Behinderungen, und die Wiederaufnahme des sozialen Dialogs durch einen Plan zur sozialen Erholung zu leisten; fordert die Kommission, die EZB und die Euro-Gruppe auf, die außergewöhnlichen Maßnahmen, die eingesetzt wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls schnellstmöglich zu überarbeiten;

39.  fordert die Einhaltung der genannten rechtlichen Verpflichtungen, die in den Verträgen und der Charta der Grundrechte festgelegt sind, da ein Verstoß eine Verletzung des Primärrechts der EU darstellt; fordert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte auf, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Menschenrechte eingehend zu beurteilen und bei Verstößen gegen die Charta Empfehlungen auszusprechen;

40.  fordert die Troika und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, die Programme sobald wie möglich zu beenden und Mechanismen zur Krisenbewältigung einzusetzen, die es allen EU-Organen einschließlich dem Parlament ermöglichen, die in den Verträgen, in den Vereinbarungen der europäischen Sozialpartner und in anderen internationalen Verpflichtungen (IAO-Übereinkommen, Europäische Sozialcharta und Europäische Menschenrechtskonvention) festgelegten sozialen Ziele und Maßnahmen zu erreichen, auch die Ziele in Bezug auf die individuellen und kollektiven Rechte der am stärksten von sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen; fordert mehr Transparenz und die Übernahme der politischen Verantwortung bei der Konzeption und Umsetzung der Anpassungsprogramme;

41.  fordert die Kommission und den Rat auf, sozialen Ungleichgewichten und den diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie makroökonomischen Ungleichgewichten, und darauf zu achten, dass mit den Anpassungsmaßnahmen soziale Gerechtigkeit sichergestellt und ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, der Umsetzung von Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung ermöglicht wird; fordert außerdem beide Organe auf, der Schaffung von Beschäftigung und der Unterstützung von Unternehmertum Vorrang einzuräumen und EPSCO und seinen Prioritäten zu diesem Zweck den gleichen Stellenwert beizumessen wie ECOFIN und der Euro-Gruppe, und bei Bedarf vor Euro-Gipfeln eine Sitzung der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Euro-Gruppe anzuberaumen;

42.  empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, die öffentlichen Ausgaben für Gesundheit und Bildung nicht als Ausgaben anzusehen, die gekürzt werden können, sondern als öffentliche Investitionen in die Zukunft des Landes, die geachtet und erhöht werden sollten, um die wirtschaftliche und soziale Erholung zu verbessern;

43.  empfiehlt, dass die Programmländer, sobald die schwersten Zeiten der Finanzkrise überstanden sind, gemeinsam mit den EU-Organen Pläne zur Schaffung von Arbeitsplätzen umsetzen, damit sich ihre Volkswirtschaften ausreichend erholen, um wieder zur sozialen Lage vor den Programmen zu gelangen, da dies erforderlich ist, wenn ihre makroökonomische Anpassung konsolidiert werden soll und die Ungleichgewichte ihrer öffentlichen Sektoren wie Schulden und Defizit ausgeglichen werden sollen; betont, dass Pläne zur Schaffung von Arbeitsplätzen umgesetzt werden müssen, bei denen Folgendes berücksichtigt wird:

   das Kreditvergabesystem insbesondere für KMU muss schnell wiederhergestellt werden;
   es müssen günstige Bedingungen für Unternehmen geschaffen werden, damit sie ihre Tätigkeiten langfristig und dauerhaft entwickeln können, und insbesondere müssen KMU gefördert werden, da sie bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine zentrale Rolle spielen;
   die Möglichkeiten der EU-Strukturfonds und insbesondere des ESF müssen optimal genutzt werden;
   es muss eine echte Beschäftigungspolitik mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen umgesetzt werden;
   es müssen hochwertige und europäische öffentliche Arbeitsvermittlungen geschaffen und eine aufwärts gerichtete Lohnpolitik umgesetzt werden;
   es muss eine europäische Jugendbeschäftigungsgarantie geben;
   es müssen faire Verteilungseffekte sichergestellt werden;
   es muss ein Programm für beschäftigungslose Haushalte und ein sorgfältigeres Fiskalmanagement geben;

44.  fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Fortschritte im Hinblick auf die Europa-2020-Ziele unter besonderer Berücksichtigung des Mangels an Fortschritten in den Programmländern vorzulegen und Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie diese Länder auf einen glaubwürdigen Weg zur Verwirklichung aller Europa-2020-Ziele gebracht werden können;

45.  empfiehlt, dass bei zukünftigen Arbeitsmarktreformen der Mitgliedstaaten die in der Strategie Europa 2020 genannten Flexicurity-Kriterien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen berücksichtigt werden sollten, wobei auch andere Elemente wie Energiekosten, unlauterer Wettbewerb, Sozialdumping, ein faires und effizientes Finanzsystem, Fiskalpolitik zugunsten von Wachstum und Beschäftigung und allgemein alle Faktoren, die die Entwicklung der Realwirtschaft und des Unternehmertums unterstützen, beachtet werden sollten; fordert die Kommission auf, soziale Folgenabschätzungen durchzuführen, bevor sie den Programmländern größere Reformen auferlegt, und die Übertragungseffekte dieser Maßnahmen wie die Auswirkungen auf Armut, soziale Ausgrenzung, Verbrechensraten und Fremdenfeindlichkeit zu berücksichtigen;

46.  fordert dringende Maßnahmen, um die Zunahme von Obdachlosigkeit in den Programmländern zu verhindern, und fordert die Kommission auf, dies durch eine politische Analyse und die Förderung bewährter Verfahren zu unterstützen;

47.  stellt fest, dass die Kommission dem Parlament gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 vor dem 1. Januar 2014 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorlegen muss; fordert die Kommission auf, diesen Bericht unverzüglich vorzulegen und darin auf die Auswirkungen der Verordnung auf die geltenden makroökonomischen Anpassungsprogramme einzugehen;

48.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft, Patientenorganisationen und Branchenverbände zu zukünftigen gesundheitsbezogenen Maßnahmen in Anpassungsprogrammen anzuhören und den Ausschuss für Sozialschutz hinzuzuziehen, damit die Effizienz der Systeme und Ressourcen durch die Reformen erhöht wird, ohne die schutzbedürftigsten Gruppen und den wichtigsten sozialen Schutz, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Arzneimitteln, der grundlegendsten Bedürfnisse und der Achtung der Angehörigen der Gesundheitsberufe, zu gefährden;

o
o   o

49.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) http://www.coe.int/T/DGHL/Monitoring/SocialCharter/NewsCOEPortal/CC76-80Merits_en.asp
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0401.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0328.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0246.
(5) ABl. C 249 E vom 30.8.2013, S. 4.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0447.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0515.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0430.
(9) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0419.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0266.
(12) Europäischer Ausschuss für soziale Rechte, Decision of Merits, 7. Dezember 2012, Complaint No 78/2012, S. 10.

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