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Verfahren : 2014/2696(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0388/2014

Aussprachen :

PV 17/04/2014 - 13.3
CRE 17/04/2014 - 13.3

Abstimmungen :

PV 17/04/2014 - 14.3
CRE 17/04/2014 - 14.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0462

Angenommene Texte
PDF 127kWORD 44k
Donnerstag, 17. April 2014 - Straßburg
Lage in Nordkorea
P7_TA(2014)0462RC-B7-0388/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2014 zur Lage in Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) ((2014/2696(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zu deren Vertragsstaaten die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) gehört,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. März 2013 zu der atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land(1), vom 24. Mai 2012 zur Lage nordkoreanischer Flüchtlinge(2) und vom 8. Juli 2010 zu Nordkorea(3),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 19. August 2013 zu den jüngsten innerkoreanischen Vereinbarungen und vom 5. Juni 2013 zur Ausweisung von neun Nordkoreanern aus Laos sowie die Stellungnahme von Catherine Ashton vom 13. März 2013 zur atomaren Bedrohung durch Nordkorea und zur Menschenrechtslage in dem Land,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der DVRK vom 13. März 2013, der zufolge sie den Waffenstillstand von 1953 aufgekündigt hat und sich an die „Nord-Süd-Erklärung über Nichtaggression nicht gebunden fühlt“,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 26. März 2014 und 21. März 2013 sowie die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2013 zur Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea,

–  unter Hinweis auf den Untersuchungsausschuss zu den Menschenrechten in der Demokratischen Volksrepublik Korea, der am 21. März 2013 vom VN-Menschenrechtsrat eingerichtet wurde,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der VN-Untersuchungsausschuss „systematische, weit verbreitete und gravierende Menschenrechtsverletzungen“ in Nordkorea untersucht und am 7. Februar 2014 einen Bericht veröffentlicht hat;

B.  in der Erwägung, dass die vom Untersuchungsausschuss angewandten professionellen, gründlichen und integrativen Arbeitsmethoden als Beispiel für künftige vom VN-Menschenrechtsrat angeforderte Erkundungsmissionen dienen können, wenn – wie im Fall der DVRK – eine Regierung jegliche Zusammenarbeit verweigert;

C.  in der Erwägung, dass die DVRK nach der Einrichtung des Untersuchungsausschusses erklärte, sie würde ihn „rundweg ablehnen und nicht beachten“, und ihm keine Einreisegenehmigung erteilt sowie jegliche Zusammenarbeit verweigert hat; in der Erwägung, dass das Regime in der DVRK im Großen und Ganzen nicht mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet und alle Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates und der Generalversammlung zu den Menschenrechten in Nordkorea abgelehnt hat; in der Erwägung, dass es nicht mit dem VN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in dem Land zusammenarbeitet und jede Hilfe der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte abgelehnt hat;

D.  in der Erwägung, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und der DVRK im Jahr 2003 von der DVRK ausgesetzt wurde;

E.  in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass „von der DVRK systematische, weit verbreitete und massive Menschenrechtsverletzungen verübt werden und dass die festgestellten Verstöße in vielen Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf der Grundlage staatlicher Politik darstellen“ und dass sie „in der heutigen Welt ohne Beispiel“ seien;

F.  in der Erwägung, dass Ausrottung, Mord, Versklavung, Folter, Inhaftierung, Vergewaltigung, Zwangsabtreibung und andere Formen sexueller Gewalt, Verfolgung aus politischen, religiösen, ethnischen und geschlechtsspezifischen Gründen, die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen, das Verschwindenlassen von Personen sowie die unmenschliche Strafe des bewussten Aushungerns von Menschen über längere Zeiträume zu diesen Verbrechen gehören; in der Erwägung, dass diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der DVRK weiterhin begangen werden, da die Politik, die Institutionen und die Praxis der Straffreiheit unverändert fortbestehen;

G.  in der Erwägung, dass laut dem Bericht des Untersuchungsausschusses die „unbeschreiblichen Gräueltaten“, die an Hunderttausenden früherer und jetziger Insassen der Straflager begangen wurden und immer noch werden, „dem Grauen der Lager ähneln, die totalitäre Staaten im 20. Jahrhundert errichtet haben“;

H.  in der Erwägung, dass der Bericht belegt, dass in der DVRK der Staat die absolute Kontrolle über alle Lebensbereiche seiner Bürger und ein absolutes Monopol über Informationen, Bewegungen im In- und Ausland sowie das gesellschaftliche Leben (gemäß dem Songbun-Klassensystem) beansprucht;

I.  in der Erwägung, dass die Regierung ihre Repressionen sogar über die Landesgrenzen hinaus ausübt, indem weit über 200 000 Menschen aus anderen Ländern systematisch verschleppt wurden und man ihnen die Rückkehr in ihr Heimatland verweigert, und dass viele von ihnen anschließend dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sind;

J.  in der Erwägung, dass die Diskriminierung von Frauen und die gegen sie verübte Gewalt weit verbreitet sind, darunter die öffentliche Züchtigung und sexuelle Übergriffe gegen Frauen von Seiten staatlicher Funktionsträger; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu werden;

1.  nimmt die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses der Vereinten Nationen mit außerordentlich großer Besorgnis zur Kenntnis und unterstützt die darin enthaltenen Empfehlungen;

2.  verurteilt erneut aufs Schärfste die durch den jetzigen Obersten Führer der DVRK, seine Vorgänger und den Herrschaftsapparat seit Jahrzehnten systematisch ausgeübte staatliche Unterdrückung; fordert die DVRK auf, die schweren, weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen am eigenen Volk umgehend zu beenden;

3.  weist darauf hin, dass die beschriebenen Menschenrechtsverletzungen, von denen viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, schon viel zu lange vor den Augen der internationalen Staatengemeinschaft verübt werden, und appelliert an die EU-Mitgliedstaaten und alle Mitglieder der Generalversammlung der Vereinten Nationen, das Leiden des nordkoreanischen Volkes auf der politischen Agenda ganz nach oben zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses Folge geleistet wird;

4.  ist der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, dass die internationale Staatengemeinschaft konkrete Maßnahmen ergreift, um die Straffreiheit, die die Täter genießen, zu beenden; verlangt, dass die Hauptverantwortlichen für in der DVRK begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen, vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt und gezielt bestraft werden;

5.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses ein ständiger Tagesordnungspunkt von Menschenrechtsdialogen und anderen Treffen mit Drittstaaten, insbesondere mit Russland und China, wird; fordert den EAD und den EU-Sonderberichterstatter für Menschenrechte ferner auf, dafür zu sorgen, dass alle EAD-Botschafter über den Bericht des Untersuchungsausschusses instruiert werden und dass sie begreifen, dass es ihre Aufgabe ist, die weltweite Unterstützung von Maßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gemäß den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses sicherzustellen;

6.  fordert die Regierung der DVRK auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Menschenrechtsübereinkommen, denen sie beigetreten ist, nachzukommen und mit humanitären Organisationen, unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern und dem VN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in der DVRK umfassend zusammenzuarbeiten, indem ihnen unter anderem der Zugang zum Land gewährt wird;

7.  fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte bei der Errichtung gesonderter Strukturen zu unterstützen, mit denen die Rechenschaftspflicht für begangene Verbrechen mittels einer fortlaufenden Beweissammlung und Dokumentierung gewährleistet wird;

8.  fordert die DVRK auf, öffentliche und geheime Hinrichtungen unverzüglich und für immer einzustellen und die Todesstrafe abzuschaffen; fordert des Weiteren, dass die DVRK die Praxis außergesetzlicher Tötungen, des Verschwindenlassens von Menschen und von Kollektivstrafen zu beenden, alle Straflager aufzulösen, politische Häftlinge auf freien Fuß zu setzen und den Bürgern des Landes die Reisefreiheit im In- und Ausland zu gewähren; fordert die DVRK auf, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit von nationalen und internationalen Medien zu achten und dafür zu sorgen, dass ihre Bürger unzensierten Zugang zum Internet erhalten;

9.  fordert die Regierung der DVRK nachdrücklich auf, alle Informationen über Staatsbürger anderer Länder auszuhändigen, die in den vergangenen Jahrzehnten mutmaßlich von nordkoreanischen Agenten entführt wurden, und die Entführungsopfer, die immer noch festgehalten werden, umgehend in ihr jeweiliges Heimatland zurückzuschicken;

10.  äußert sich besonders besorgt über die anhaltend schwierige Lage der Lebensmittelversorgung in dem Land und deren Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung; fordert die Kommission auf, die bestehenden humanitären Hilfsprogramme und die Kommunikationskanäle mit der DVRK aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass diese Hilfe bei den Zielgruppen der Bevölkerung, für die sie gedacht ist, sicher ankommt; fordert die Regierungsstellen der DVRK auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürger im Einklang mit humanitären Grundsätzen nach Maßgabe ihrer Bedürftigkeit Zugang zu Nahrungsmittelhilfe und humanitärer Hilfe erhalten; fordert die DVRK ferner auf, ihre Ressourcen dafür zu verwenden, die miserablen Lebensbedingungen des eigenen Volkes zu verbessern, anstatt sein Militärarsenal weiter auszubauen und sein Atomprogramm weiterzuentwickeln;

11.  fordert alle Mitglieder der Vereinten Nationen und insbesondere die Volksrepublik China auf, nordkoreanischen Bürgern Hilfe zu leisten, denen es gelingt, aus dem Land zu fliehen, indem man ihnen ein Bleibrecht zusammen mit rechtlichem Schutz und grundlegenden Dienstleistungen gewährt, wie sie den eigenen Bürgern zur Verfügung stehen; fordert diese Staaten ferner nachdrücklich auf, auf keinen Fall mit den staatlichen Stellen der DVRK bei der Auslieferung oder Rückführung nordkoreanischer Bürger zusammenzuarbeiten;

12.  befürwortet alle humanitären Projekte zwischen den beiden koreanischen Staaten – wie zum Beispiel Treffen zwischen voneinander getrennten Familien aus Süd- und Nordkorea – mit denen das Leid der Bevölkerung konkret gelindert werden kann, und fordert die Regierungen beider Länder auf, die Zahl derartiger Initiativen zu erhöhen;

13.  fordert die Vereinten Nationen auf, entsprechend dem Vorschlag des Untersuchungsausschusses, eine hochrangige politische Konferenz zwischen den Kriegsparteien des Koreakrieges abzuhalten, deren Ziel eine endgültige friedliche Beilegung des Konflikts sowie die Einführung eines Verfahrens zur Intensivierung der Zusammenarbeit beispielsweise in Anlehnung an den Helsinki-Prozess ist;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung der DVRK, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem UN-Menschenrechtsrat, den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten in der DVRK, einschließlich des Sonderberichterstatters, der Regierung und dem Parlament der Republik Korea, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament Japans und der Regierung der Volksrepublik China zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0096.
(2) ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 94.
(3) ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 132.

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