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Verfahren : 2014/2237(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0310/2015

Eingereichte Texte :

A8-0310/2015

Aussprachen :

PV 23/11/2015 - 15
CRE 23/11/2015 - 15

Abstimmungen :

PV 24/11/2015 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0401

Angenommene Texte
PDF 233kWORD 114k
Dienstag, 24. November 2015 - Straßburg
Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut
P8_TA(2015)0401A8-0310/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2015 zur Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut (2014/2237(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das am 20. November 1989 in New York gebilligt wurde,

–  unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 13. Dezember 2006 in New York verabschiedet wurde,

–  gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2000/43/EG) und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (2013/112/EU),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa 2012,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Februar 2011 mit dem Titel „Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes“ (COM(2011)0060),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juli 2006 mit dem Titel „Im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“ (COM(2006)0367),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound mit dem Titel „Dritte Europäische Erhebung zur Lebensqualität – Lebensqualität in Europa: Auswirkungen der Krise“,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Dritte Europäische Erhebung zur Lebensqualität – Lebensqualität in Europa: Soziale Ungleichheit“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zu den Auswirkungen der Krise auf den Zugang von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu Leistungen der Fürsorge(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2013 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014–2020“(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zur Frauenarmut in der Europäischen Union(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zu dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten in der EU(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 zum Thema „Im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“(9),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Save the Children (2014) mit dem Titel „Child poverty and social exclusion in Europe“ (Kinderarmut und soziale Ausgrenzung in Europa),

–  unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Children of the Recession: The impact of the economic crisis on child well-being in rich countries“ (Kinder der Rezession: Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das kindliche Wohlbefinden in Industrieländern),

–  unter Hinweis auf den Bericht von EAPN und Eurochild (2013) mit dem Titel „Towards children's wellbeing in Europe – explainer on child poverty in the EU“ (Auf dem Weg zum Wohlbefinden von Kindern in Europa - Explainer zu Kinderarmut in der EU),

–  unter Hinweis auf den Bewertungsbericht von Eurochild (2014) „The 2014 National Reform Programmes (NRP) and National Social Reports (NSR) from a child poverty and well-being perspective“ (Bewertung der Nationalen Reformprogramme und Nationalen Sozialberichte im Hinblick auf die Kinderarmut und das Wohlergehen von Kindern),

–  unter Hinweis auf den Bericht der 11. Konferenz von Eurochild, die vom 26. bis 28. November 2014 in Bukarest stattfand,

–  unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Measuring child poverty: New league tables of child poverty in the world's rich countries“ (Kinderarmut messen: Neue Tabellen zu Kinderarmut in den Industriestaaten),

–  unter Hinweis auf den abschließenden wissenschaftlichen Bericht von DRIVERS: Soziale Ungleichheit und frühkindliche Gesundheit und Entwicklung: Eine europaweite systematische Überprüfung, London, September 2014,

–  unter Hinweis auf die EU-Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2013,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 30. September 2009 mit dem Titel „Arbeit und Armut: die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Juli 2010 zum Thema „Kinderarmut und Wohl des Kindes“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2013 zum Thema „Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren”,

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht mit dem Titel„Investing in children: breaking the cycle of disadvantage- a study of national policies“(Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen – eine Studie zur einzelstaatlichen Politik), Analyse des Europäischen Netzwerks unabhängiger Sachverständiger für soziale Inklusion(10),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0310/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Bekämpfung der Kinderarmut auf höchster politischer Ebene der EU bessere politische Sichtbarkeit verliehen werden sollte, wenn die EU das Ziel der Strategie Europa 2020 – Senkung der in Armut lebenden Menschen um mindestens 20 Millionen bis 2020 – umsetzen will;

B.  in der Erwägung, dass gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC) allen Kindern das Recht auf Bildung, Gesundheitsleistungen, Wohnraum, Schutz, Beteiligung an Entscheidungen, die sie selbst betreffen, Freizeit und Freizeitbeschäftigung, ausgewogene Ernährung und Fürsorge im familiären Umfeld garantiert werden muss;

C.  in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Nutzung von EU-Strukturfonds zur Bekämpfung der alarmierend hohen und weiterhin wachsenden Armutsrate bei Kindern in Europa sowie zur Förderung ihrer sozialen Integration und ihres allgemeinen Wohlergehens bisher wenig Beachtung geschenkt hat;

D.  in der Erwägung, dass soziale Ungleichheiten erheblich zur Zunahme der Kinderarmut beitragen, sowie in der Erwägung, dass Kinder in 19 Mitgliedstaaten der EU dem höchsten Armutsrisiko ausgesetzt sind;

E.  in der Erwägung, dass laut Eurostat zu den wichtigsten Faktoren für Kinderarmut politische Maßnahmen zur Umverteilung des Wohlstands, wirksame staatliche Interventionen durch Einkommensunterstützung, die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen, die Arbeitsmarktpolitik(11) und die Arbeitsmarktsituation der Eltern gehört, die mit ihrem Bildungsniveau und der Zusammensetzung des Haushalts zusammenhängt, in dem die Kinder leben; in der Erwägung, dass Beschäftigungswachstum ein wirksames Instrument zur Armutsbekämpfung ist;

F.  in der Erwägung, dass ein Fünftel der Gesamtbevölkerung der EU jünger als 18 Jahre ist; in der Erwägung, dass trotz des Engagements heute EU-weit mehr als ein Viertel der Kinder von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist;

G.  in der Erwägung, dass das Parlament seine Forderung nach einer Umsetzung des Sozialinvestitionspakets wiederholt bekräftigt hat und der Empfehlung der Kommission unter dem Titel „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ zustimmt, in der ein umfassender politischer Rahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut und der Förderung des Wohlergehens von Kindern empfohlen wurde, der auf drei Grundpfeilern basiert (Zugang zu angemessenen Ressourcen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, Zugang zu qualitativ hochwertigen und integrativen Leistungen und Teilhabe von Kindern an der Gesellschaft und der Entscheidungsfindung) und Kinder als Träger von Rechten anerkennt; jedoch in dem Bedauern darüber, dass die EU noch keine kohärenten Schritte unternommen hat, um diese Empfehlung im Rahmen des Europäischen Semesters umzusetzen;

H.  in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht zu sein, bei Kindern von Eltern mit sehr geringer Erwerbsintensität zwar um 56,7 % höher ist, aber heute das Armutsrisiko auch bei Kindern aus Familien mit hoher Erwerbsintensität besteht (Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Polen, Rumänien, Slowakei und Spanien);

I.  in der Erwägung, dass Kinderarmut eine Folge von Armut in den Familien ist und dass Familien mit geringem Einkommen und große Familien daher einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, wobei die Umverteilung der Einkommen eine erhebliche Auswirkung auf die Verringerung der Zyklen der sozialen Ungleichheit hat, sowie in der Erwägung, dass sich verschlechternde nationale Lohnpolitiken und soziale Sicherungssysteme das Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung erhöhen, was zu einer Zunahme der Kinderarmut führt, wie es sich in den Mitgliedstaaten gezeigt hat, die die geringsten Kinderarmutsquoten aufweisen, die auch diejenigen mit dem geringsten allgemeinen Armuts- und Ungleichheitsniveau sind;

J.  in der Erwägung, dass sich zwischen 2008 und 2012 die Zahl der Kinder, die in Europa von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind (EU-27 + Norwegen, Island und Schweiz) um knapp eine Million erhöht hat und der Anstieg allein zwischen 2011 und 2012 eine halbe Million betrug(12); in der Erwägung, dass im Jahr 2013 in der EU-28 nach Eurostat-Daten von 2013 26,5 Millionen Kinder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass in der EU-27 die Gefahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung zwischen 2008 und 2012 von 26,5 % auf 28 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten der EU-28 im Jahr 2013 28 % der Gesamtbevölkerung unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht gewesen sind und dass in der großen Mehrheit der Länder die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung für Kinder größer ist als für Erwachsene;

K.  in der Erwägung, dass Frauen einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind als Männer, und dass die Bekämpfung der Armut von Frauen nicht nur an sich wichtig ist, sondern auch im Rahmen der Bemühungen zur Senkung der Kinderarmut von entscheidender Bedeutung ist;

L.  in der Erwägung, dass die Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten der EU zunimmt; in der Erwägung, dass der Anteil der Kinder, die von Mangelernährung betroffen sind, besorgniserregend zunimmt, was dazu führt, dass Krankheiten wieder auftreten, die aus der EU verschwunden waren (z.B. Rachitis); in der Erwägung, dass es hierfür bezeichnend ist, dass sich laut UNICEF(13) in Ländern wie Estland, Griechenland oder Italien seit 2008 der Anteil der Kinder, die nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Fleisch, Geflügel oder Fisch essen können, auf dramatische Weise verdoppelt hat;

M.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in seinen jüngsten periodischen Berichten zu einzelnen Ländern den Anstieg der Armutsquote und/oder Armutsrisikoquote bei Kindern aufgrund der Wirtschaftskrise beklagt hat, was die Wahrnehmung vieler der im Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankerten Rechte einschränkt, insbesondere die Rechte auf Gesundheit, Bildung und soziale Sicherheit, und die Behörden dazu aufgefordert hat, sicherzustellen, dass Haushaltsmittel für Kinder unangetastet bleiben sowie in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise zu einer Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und zum Entstehen einer neuen Gruppe von Menschen geführt hat, die auch als „neue Bedürftige“ bezeichnet werden;

N.  in der Erwägung, dass günstige Rahmenbedingungen für Unternehmer das Beschäftigungswachstum in den Mitgliedstaaten ankurbeln und die Arbeitsmöglichkeiten für Eltern erweitern, die anschließend insbesondere in durch generationenübergreifende Armut und Ausgrenzung negativ beeinflussten Gemeinschaften als willkommene Beispiele wirken;

O.  in der Erwägung, dass Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil, insbesondere alleinerziehende Mütter, einem größeren Risiko ausgesetzt sind, von Armut oder sozialer Ausgrenzung (49,8 % gegenüber 25,2 %) betroffen zu werden, obwohl es laut EU-SILC(14) große Unterschiede zwischen den Ländern gibt, was auf die Feminisierung der Armut, den überdurchschnittlich hohen Frauenanteil bei prekären Arbeitsplätzen und unfreiwilliger Teilzeitarbeit, die unverhältnismäßig lange Zeit, die Frauen unbezahlt arbeiten, die Unterbrechung ihrer Karriere, die Frauen auf sich nehmen, um für ihre Kinder oder andere Familienmitglieder zu sorgen, und das bei den Löhnen zwischen Männern und Frauen bestehende Gefälle zurückzuführen ist;

P.  in der Erwägung, dass Kinderarmut durch eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen insbesondere von Frauen mithilfe eines besseren Ausbaus der Kinderbetreuung verringert werden kann;

Q.  in der Erwägung, dass Kinder und ihre Eltern, Pflegeeltern und Betreuungspersonen vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Meinung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Eigentum, Geburt, Behinderung, Alter oder sonstiger Stellung geschützt werden müssen, sowie in der Erwägung, dass aus den jüngsten Berichten des Europäischen Verbands der nationalen Vereinigungen im Bereich der Obdachlosenhilfe hervorgeht, dass Kinder aus schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen einem höheren Risiko der Marginalisierung, Armut und sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind und dass der Anteil von Frauen, Jugendlichen und Familien mit Kindern (insbesondere Migrantenfamilien), die in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden, gestiegen ist; in der Erwägung, dass große Familien mit einem einzigen Einkommen von einem größeren Risiko der Armut und sozialen Ausgrenzung bedroht sind, was auf sich verschlechternde nationale Lohnbedingungen und Sozialleistungssysteme als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen ist;

R.  in der Erwägung, dass die Auswirkungen von Armut und sozialer Ausgrenzung auf Kinder ein Leben lang anhalten und zu Erwerbslosigkeit und Armut über mehrere Generationen hinweg führen können; in der Erwägung, dass die Bildungslücke zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Schichten zugenommen hat (in 11 Ländern erreichen die Einrichtungen für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren noch nicht einmal 15 % Abdeckung);

S.  in der Erwägung, dass frühkindliche Erziehung und Betreuung entscheidenden Einfluss auf die kognitive Entwicklung von Kindern haben, da Kinder in den ersten fünf Lebensjahren wesentliche Fähigkeiten entwickeln, sowie in der Erwägung, dass eine hochwertige Erziehung die Voraussetzungen für späteren Erfolg im Leben in Bezug auf Bildung, Wohlergehen, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Integration schaffen und sich erheblich auf das Selbstwertgefühl, insbesondere von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen, auswirken; in der Erwägung, dass die Bildungsunterschiede zwischen Kindern aus verschiedenen sozioökonomischen Schichten zugenommen haben; in der Erwägung, dass sich erwerbstätige Eltern, die keinen Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen haben, oftmals gezwungen sehen, ihre Kinder unter der Obhut eines anderen Kindes zu lassen oder auf informelle, zahlungspflichtige und nicht zertifizierte Betreuungsnetze zurückzugreifen, wodurch die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder gefährdet werden; in der Erwägung, dass die Vorschulbildung eine bedeutende Rolle bei dem Ausgleich des niedrigen sozioökonomischen Status von durch Armut bedrohten Kindern spielen kann und den Eltern die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erleichtert(15); in der Erwägung, dass eine inklusive Bildung durch eine verstärkte Beteiligung am Lernprozess, an den Kulturen und an Gemeinschaftswerten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden eingeht und auf diese Weise ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung darstellt;

T.  in der Erwägung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung von Kinderarmut und Ausbeutung in vorderster Reihe stehen und daher eine zentrale Verantwortung bei der Vermeidung von Marginalisierung und sozialer Ausgrenzung haben und gegebenenfalls von den nationalen Behörden mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollten, um diese Ziele umsetzen zu können;

U.  in der Erwägung, dass die Ausgaben für die Bildung, insbesondere im Bereich der Schulmaterialien und der Beförderung der Schüler, in den meisten Ländern insbesondere von den Familien getragen werden; in der Erwägung, dass diese Ausgaben einer von vielen Faktoren für einen Schulabbruch sind; in der Erwägung, dass für Kinder aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen weiterhin finanzielle, administrative und andere praktische Hindernisse für den Zugang zur Bildung bestehen;

V.  in der Erwägung, dass das sozioökonomische Umfeld, in dem Kinder leben, Einfluss auf die Qualität der Freizeitgestaltung nach der Schule und in den Schulferien hat, und in der Erwägung, dass eine wenig stimulierende Freizeitgestaltung die Unterschiede zwischen Kindern, vor allem bei Erziehung und Bildung, in unerwünschter Weise vertieft;

W.  in der Erwägung, dass die durchschnittliche Schulabbrecherquote in der EU im Jahr 2012 bei 13 % lag und dass es Länder gibt, in denen diese Quote bei über 20 % lag (Malta, Portugal und Spanien)(16);

X.  in der Erwägung, dass es selbst in Ländern, in denen das Recht auf Gesundheit und eine Gesundheitsversorgung gesetzlich verankert ist, viele Kinder gibt, die keinen Zugang zu einer ausreichenden Gesundheitsversorgung haben, sowie einige Kinder, die aufgrund fehlender öffentlicher Einrichtungen nur einen äußerst begrenzten Zugang zu Diensten haben, die über die Notfallversorgung hinausgehen, wie etwa zu Allgemeinärzten oder Zahnärzten; in der Erwägung, dass Kinder, die in Armut hineingeboren werden, einem größeren Risiko ausgesetzt sind, an chronischen Krankheiten und gesundheitlichen Problemen zu leiden, was eine Reproduktion von Ungleichheiten zur Folge hat;

Y.  in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Probleme der Familien zu einem Anstieg von psychischen Gesundheitsproblemen bei den Eltern und zum Auseinanderbrechen von Familien geführt haben, was sich unbestreitbar auf das psychosoziale Wohlbefinden der Kinder auswirkt;

Z.  in der Erwägung, dass das Umfeld, in dem ein Kind lebt, einschließlich in der Zeit vor der Geburt, einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des kognitiven Systems, die Kommunikation, die Sprache sowie die sozialen und emotionalen Fähigkeiten hat, die sich wiederum auf die Gesundheit, das Wohlbefinden, die Teilhabe an Gemeinschaften und die Lernfähigkeiten auswirken(17);

AA.  in der Erwägung, dass alle Kinder das Recht haben, vor Missbrauch, Gewalt und Misshandlung durch Vernachlässigung geschützt zu werden, und dass Untersuchungen ergaben, dass finanzielle Belastungen in den Familien, Kürzungen bei öffentlichen Dienstleistungen und eine Zunahme der Armut zu mehr Gewalt gegen Kinder führen können;

AB.  in der Erwägung, dass Kinderarmut ein mehrdimensionales Phänomen ist, das eine mehrdimensionale Reaktion erfordert; in der Erwägung, dass Beschäftigung ein wichtiger Faktor ist, jedoch den Familien der betroffenen Kinder nicht immer einen Ausweg aus der Armut garantiert;

AC.  in der Erwägung, dass Kinderarmut zu hohen Kosten für die Gesellschaften führt, vor allem im Zusammenhang mit der Erhöhung der Ausgaben für die soziale Unterstützung;

AD.  in der Erwägung, dass von Armut bedrohte Familien eher in Gegenden mit schlechten hygienischen und unsicheren Bedingungen leben, und dass 17 % der Kinder der EU-28 noch immer in diesen Bedingungen leben, wobei 15 der Länder über diesem Durchschnittswert liegen; in der Erwägung, dass die zunehmende Zahl von Zwangsräumungen wegen der Unfähigkeit, die Miete für ein Zuhause zu bezahlen, dazu geführt hat, dass zahlreiche Kinder in zunehmend instabilen Wohnverhältnissen leben, was wiederum negative Auswirkungen auf die Entwicklung und die Lebenschancen der Kinder hat;

AE.  in der Erwägung, dass der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC, Eurostat, 2012) zufolge die Energiearmut eine Realität darstellt, von der alle Mitgliedstaaten betroffen sind; in der Erwägung, dass höhere Energiepreise unter anderem dazu führen, dass viele Kinder in Wohnräumen ohne Heizung leben, wodurch die Anzahl der Atemwegserkrankungen und kardiovaskulären Erkrankungen steigt;

AF.  in der Erwägung, dass Kinder mit gesundheitlichen Benachteiligungen und Kinder von gesundheitlich benachteiligten Eltern öfter dem Risiko von Armut, Zerfall der Familie und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind;

AG.  in der Erwägung, dass die neuen Ziele für die nachhaltige Entwicklung und die Agenda für die Jahre nach 2015 und ihre Universalität eine Gelegenheit zur Erhöhung der Investitionen in Kinder und ihre Rechte bieten;

AH.  in der Erwägung, dass Migrantenkinder in der Gruppe der von Armut gefährdeten Kinder überrepräsentiert sind und aufgrund von Sprachbarrieren einer stärkeren Diskriminierung ausgesetzt sind, wobei diese Situation bei Migrantenkindern ohne Aufenthaltsrecht besonders gravierend ist; in der Erwägung, dass mit der Intensivierung der Migrationsströme gegenwärtig die Anzahl an Kindern von Migranten steigt, die in ihren Herkunftsländern unter der Obhut von Familienangehörigen oder Dritten zurückbleiben, was sich negativ auf die Entwicklung der Kinder – vor allem auf emotionaler Ebene – auswirkt;

AI.  in der Erwägung, dass der klare politische Schwerpunkt auf Kinderarmut in der EU in den letzten Jahren und die unterstützenden politischen Äußerungen der Staats- und Regierungschefs der EU nicht zu einer deutlichen Verminderung der Kinderarmut geführt haben;

AJ.  in der Erwägung, dass die Mittel für die an bedürftige Familien gerichteten Nahrungsmittelhilfeprogramme aufgestockt werden sollten, da die Anzahl der Kinder steigt, die lediglich in der Schule Zugang zu Nahrung haben; in der Erwägung, dass diese Programme wichtig sind, jedoch nicht als langfristige Lösung betrachtet werden können;

AK.  in der Erwägung, dass Kinder in Armut häufig unverhältnismäßig stark von Umweltproblemen wie Umweltverschmutzung, Verkehr, verschmutzten Flächen und gesundheitlich bedenklichem Trinkwasser betroffen sind;

1.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, ein wirkliches politisches Engagement einzugehen und politische Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarbeit auszuarbeiten, die sich auf die Beseitigung der Ursachen von Kinderarmut konzentrieren und die Wirksamkeit, die Quantität, die Beträge und den Umfang der sozialen Unterstützung erhöhen, die sich speziell an Kinder, aber auch an Eltern, die arbeitslos sind, schlecht bezahlte Arbeit haben oder vom Phänomen der Erwerbsarmut betroffen sind, richten (zum Beispiel Arbeitslosengeld und ein angemessenes Mindesteinkommen), und dass Arbeitsgesetze gefördert werden, die die sozialen Rechte, einschließlich eines ausreichenden gesetzlichen Mindestlohns unter Berücksichtigung einzelstaatlicher Praktiken und von Tarifverträgen, gewährleisten, den Familien mehr Sicherheit bieten, prekäre Arbeitsverhältnisse bekämpfen und zugleich mit angemessenen sozialen Rechten versehene Arbeitsverhältnisse fördern;

2.  fordert die Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit dieser Unterstützung im Sinne einer Anpassung der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Ausgrenzung und Schulabbruch an das bestehende Gebot der sozialen Gerechtigkeit; fordert die Mitgliedstaaten auf, diversifizierte Prozesse zur Erhebung von Nachweisen zu entwickeln und anzuwenden, die sich für jedes Interventionsstadium eignen;

3.  empfiehlt, dass die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten einen Fahrplan für die Umsetzung des auf drei Säulen basierenden Ansatzes der Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ erstellt, was den Zugang zu Ressourcen und Diensten und die Teilhabe von Kindern betrifft; vertritt die Auffassung, dass es zur Erzielung besserer Ergebnisse mit dem Drei-Säulen-Ansatz zweckmäßig sein könnte, präzise und spezifische Indikatoren für das Ausmaß der Kinderarmut und die von diesem Phänomen stärker betroffenen Gebiete zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten auf, relevante Aspekte des Sozialinvestitionspakets und der oben erwähnten Empfehlung der Kommission wirksam und umfassend in ihre jährlichen nationalen Reformprogramme und nationalen Sozialberichte zu integrieren; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategie Europa 2020 ein Unterziel auf dem Gebiet der Reduzierung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung festzulegen und die Sichtbarkeit und Deutlichkeit der Reduzierung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung auf allen Ebenen des Europäischen Semesters zu verbessern; betont, dass die Reduzierung der Kinderarmut durch Investitionen in Kinder als vorrangiges Ziel des Jahreswachstumsberichts für 2016 als wichtiges Mittel zur Erzielung von Fortschritten auf dem Gebiet der Armut vorgeschlagen werden sollte; fordert die Kommission auf, eine jährliche Kontrolle und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlung der Kommission durch den Fahrplan sicherzustellen und vom Europäischen Sozialfonds Gebrauch zu machen, um die Empfehlung der Kommission umzusetzen und eine Bewertung der Auswirkungen der im Rahmen der nationalen Reformpläne vorgeschlagenen Reformen auf die Armut vorzunehmen;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Bemühungen zur Bekämpfung der Kinderarmut auch der Position von Frauen Rechnung zu tragen, die sich um Kinder und Familienmitglieder mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen kümmern;

5.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, bei der Inanspruchnahme von Finanzmitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und der Gestaltung der Sozialpolitik verstärkt darauf zu achten, dass Familien (insbesondere Familien mit nur einem Elternteil) mit Kindern mit gesundheitlichen Problemen vor Armut geschützt werden;

6.  betont, dass – anstatt sich auf die Folgen der sozialen Ausgrenzung und Armut von Kindern zu konzentrieren – präventive öffentliche Maßnahmen für Investitionen in sinnvolle Kinderbetreuungsleistungen wichtig sind, mit denen die Entwicklung von selbstständigen Menschen gefördert wird, die sich in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integrieren können;

7.  ist der Auffassung, dass die politischen Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen stark von Prävention geprägt sein und langfristige Strategien zum Kampf gegen soziale Ungleichheiten enthalten sollten, ohne dabei die notwendige Unterstützung von Kindern, die von Armut, Schulabbruch und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, außer Acht zu lassen;

8.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, universelle Sozialleistungen für Kinder einzuführen oder auszubauen, wie die Bereitstellung ermäßigter oder kostenloser Mahlzeiten für Kinder, besonders für benachteiligte, arme Kinder, im Interesse der Sicherstellung einer gesunden Entwicklung; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen umfassender Strategien aktive Beschäftigungsmaßnahmen zu verabschieden, um den Zugang von Eltern zu einer qualitativ hochwertigen Beschäftigung, einem angemessenen Einkommen und zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen (insbesondere Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit, Wohnung und Freizeitaktivitäten) zu fördern, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie zu erleichtern und die Beteiligung von Kindern und ihren Familien an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung dieser Strategien zu stärken; hebt hervor, dass universelle Lösungen an gezielte Maßnahmen gekoppelt werden sollten, um die schutzbedürftigsten und am stärksten marginalisierten Gruppen von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen; bedauert die zunehmende Tendenz von Regierungen der Mitgliedstaaten zur Abkehr von einer universellen Unterstützungspolitik hin zu einer stärker einkommensabhängigen Unterstützung, da es Belege dafür gibt, dass eine universelle Unterstützungspolitik einen besseren Schutz gegen Kinderarmut bietet(18);

9.  hält die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu an, sich auf EU-Standards zu einigen oder eine gemeinsame Methodik zur Bestimmung der Kosten für die Erziehung eines Kindes sowie zur Bestimmung ausreichender Ressourcen zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut festzulegen;

10.  fordert die Kommission auf, von der Empfehlung für Neuformulierungen und Kürzungen in der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten sowie von der Förderung der Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen und der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen abzusehen, die zu einer eindeutigen Schwächung der sozialen Rechte der Kinder geführt haben;

11.  fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt auf den Bedarf an Investitionen im Bereich der öffentlichen und unentgeltlichen Bildung zu legen und spezifische Unterrichtsmethoden für die schwächsten Gesellschaftsgruppen wie Immigranten und Menschen mit Behinderungen verschiedener Art zu entwickeln; ist der Ansicht, dass die Bildung ein Schlüsselelement ist, mit dem sichergestellt wird, dass Kinder die Kompetenzen erwerben, die ihnen den Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen mit angemessener Entlohnung ermöglichen, und die Möglichkeit haben, selbst einen Ausweg aus Armutssituationen zu finden;

12.  erinnert daran, dass die Bekämpfung der Kinderarmut auf der Grundlage eines Lebenszyklusansatzes erfolgen muss, einschließlich der Durchbrechung des generationenübergreifenden Zyklus von Armutsrisiken, der die verschiedenen Bedürfnisse der frühen Kindheit, der Grundschulzeit und des Jugendalters widerspiegelt, durch die Anwendung eines ganz auf das Kind ausgerichteten Ansatzes mittels der Messung der Zahl der Entbehrungen, die jedes Kind gleichzeitig erlebt, wodurch die am stärksten bedürftigen Gruppen ermittelt werden, sowie mittels der Messung nicht nur der monetären Armut, sondern auch mehrdimensionaler Entbehrungen;

13.  empfiehlt, dass alle Kinder in dieser entscheidenden Phase ihrer Entwicklung Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen haben sollten; ist der Auffassung, dass Gesundheit, Bildung, Eltern- und Familienförderung, Unterkunft und Schutz wichtige Leistungen sind, die oft von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erbracht werden;

14.  fordert die Mitgliedstaaten zur Annahme, Umsetzung und Überwachung der Pläne zur Verringerung der mehrdimensionalen Kinderarmut auf, indem sie den Fokus auf die unveräußerlichen Rechte der Kinder lenken und Ziele für die Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung von Kindern festlegen, mit einer besonderen Schwerpunktsetzung auf diejenigen Kinder, die am stärksten von Armut bedroht sind; erinnert daran, wie wichtig es für die EU-Mitgliedstaaten ist, die realen Ausgaben für Sozialschutz, Gesundheit, Bildung und Sozialwohnungen für die am meisten benachteiligten Kinder zumindest wieder auf das Niveau vor der Krise zu bringen;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Aktionspläne zur Minderung der sozialen Ausgrenzung von Kindern mit geistigen Behinderungen anzunehmen und wirksamere Bildungsprogramme festzulegen, die ihre Lernprozesse verbessern;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern zu den größten Hindernissen gehören, die zu überwinden sind, wenn sie ihre Europa-2020-Ziele in Bezug auf Beschäftigungsquoten, Investitionen in Forschung, Entwicklung, Energie und nachhaltige Entwicklung erreichen wollen;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der Schaffung und Verfügbarkeit eines geeigneten außerschulischen Umfelds, in dem Kinder die unterrichtsfreie Zeit und die Schulferien sinnvoll und stimulierend verbringen können, erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und der Verfügbarkeit einer medizinischen Grundversorgung für Kinder in benachteiligten Gebieten und in abgelegenen, schwer zugänglichen Regionen erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der Gettoisierung von Kindern, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, vorzubeugen, indem Mindeststandards für die Unterbringung von Kindern eingeführt werden, die dem Kindeswohl Rechnung tragen, und indem den Haushalten eine angemessene Unterkunft garantiert wird, die ihren Bedürfnissen entspricht und für Wohlbefinden, Privatsphäre und Lebensqualität sorgt und auf diese Weise zur Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt sowie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut beiträgt;

19.  fordert die Kommission und das Parlament auf, die Gelegenheit der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens dazu zu nutzen, die Mittel des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen und des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation besser zu nutzen und zu prüfen, ob Kinder bei der Planung und bei der Umsetzung der Regional- und Kohäsionspolitik Vorrang haben, besonders im Hinblick auf die (seit 2014 geltende) Verpflichtung, große Unterbringungsheime schrittweise aufzulösen, um die Stellung von Adoptiv- und Pflegeeltern zu verbessern, damit Waisenkinder und benachteiligte Kinder tatsächlich in einem familiärem oder familienähnlichen Umfeld aufwachsen können; fordert die Kommission ferner auf, Indikatoren zur Messung von Kinderarmut zu entwickeln;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, zu prüfen, ob nahrungsmittelbasierte Strategien wie eine abwechslungsreiche Ernährung, Nahrungsmittelanreicherung, Ernährungserziehung, Maßnahmen für öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Nahrungsergänzung für bestimmte Bevölkerungsgruppen umgesetzt werden müssen, um negative Folgen von Mangel- oder Unterernährung auf die Gesundheit von Kindern zu verhindern;

21.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, sichtbare, transparente, partizipatorische und zur Rechenschaft verpflichtende Vorschriften für die Mittel und Ausgaben zur Bekämpfung der Kinderarmut und die Verpflichtung zum Schutz der Kinder in ihre nationalen Haushalte aufzunehmen und zur Verwirklichung dieser Ziele unter anderem auch die öffentlichen Ausgaben zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, größtmöglichen Gebrauch von den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds, zu machen, um alle drei Pfeiler der Empfehlung „Investitionen in Kinder“ umzusetzen;

22.  empfiehlt der Kommission, Leitlinien zur Förderung der Teilhabe von Kindern am politischen Entscheidungsprozess zu entwickeln, um Mechanismen zu schaffen, die die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sich auf ihr Leben auswirken, fördern und sicherstellen und es Kindern ermöglichen und sie dazu ermutigen, fundierte Ansichten zum Ausdruck zu bringen, und sicherstellen, dass diesen Ansichten angemessen Rechnung getragen wird und sie sich in den wichtigsten Entscheidungen, die sie betreffen, widerspiegeln;

23.  empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, Ziele für die Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern festzulegen;

24.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, erforderlichenfalls Kooperationsvereinbarungen mit Stellen und Einrichtungen auszuarbeiten, die die Erziehung und die kulturelle oder sportliche Betätigung und die Integration von Kindern fördern und Kinderarmut bekämpfen; empfiehlt jedoch, dass die Mitgliedstaaten die Überwachung, Qualität, Nachhaltigkeit und Angemessenheit dieser Unterstützung sowie der tatsächlichen Ergebnisse sicherstellen;

25.  fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Gesetze zum Schutz oder zur Verbesserung der mit Mutterschaft und Vaterschaft verbundenen Rechte zu erlassen, indem beispielsweise wirksame Instrumente geschaffen werden, die eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, die Rückkehr von Frauen an ihren Arbeitsplatz nach einem Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub und eine Unterstützung alleinerziehender Eltern sicherstellen; hebt ferner hervor, dass die Verbesserung der Rechtsvorschriften über Vaterschaftsurlaub einen wichtigen Impuls für die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und in Bezug auf das Entgelt am Arbeitsplatz setzen würde; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass eine Ungleichbehandlung und Schikanierung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Schwangerschaft, dem Großziehen von Kindern oder familienbezogenen Angelegenheiten nicht geduldet wird;

26.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, proaktive, universelle und integrierte sozialpolitische Maßnahmen zu entwickeln, die die Armut und die Herausnahme von Kindern aus ihrem familiären Umfeld verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Institutionalisierung von Kindern und Jugendlichen nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel eingesetzt wird, und die EU-Strukturfonds und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen zu nutzen, um den Übergang von institutionellen hin zu familien- und gemeinschaftsbasierten Diensten zu fördern;

27.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, die institutionelle Unterbringung durch Systeme einer stabilen alternativen Betreuung zu ersetzen, da Kinder und Jugendliche so besser auf ein unabhängiges Leben, weiterführende Bildung sowie den Eintritt ins Arbeitsleben vorbereitet werden;

28.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, integrierte Systeme zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung zu entwickeln und umzusetzen, bei dem alle Träger von Pflichten und Systemkomponenten in allen Sektoren und Agenturen zusammenarbeiten und gemeinsam Verantwortung tragen, um ein schützendes und befähigendes Umfeld für alle Kinder aufzubauen;

29.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Politik so zu gestalten, dass die Schaffung und Erhaltung menschenwürdiger Arbeitsplätzen unterstützt wird, und Systeme zu entwickeln für Bildung, Fortbildung und Möglichkeiten wie Telearbeit oder flexible Arbeitszeiten, wodurch Eltern nach einer Berufspause die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erleichtert wird;

30.  fordert alle EU-Institutionen, EU-Agenturen, Behörden der Mitgliedstaaten und andere Akteure auf, klare Rollen, Verantwortungsbereiche, einen regelmäßigen Dialog und Verfahren für den Fall zu entwickeln, dass Kinder in grenzübergreifenden Situationen schutzbedürftig sind;

31.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass alle Kinder in allen Altersgruppen kostenlosen Zugang zu einer inklusiven, öffentlichen und qualitativ hochwertigen Bildung haben, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der formalen und informellen Bildung, um ihre emotionale, soziale, kognitive und körperliche Entwicklung zu fördern, ein geeignetes Zahlenverhältnis zwischen Lehrern und Schülern zu schaffen, die soziale Durchmischung im Erziehungsbereich zu fördern, die Sicherheit und das Wohlergehen aller Kinder zu garantieren und sicherzustellen, dass allen Kindern eine inklusive, qualitativ hochwertige Bildung zugute kommt, und auf diese Weise den Einfluss des Bildungssystems auf die Chancengleichheit und die Durchbrechung des Kreislaufs der Armut zu maximieren;

32.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Qualität der angebotenen Bildungsdienstleistungen zu erhöhen, indem ein individualisierter Ansatz verfolgt und die Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Sozialarbeitern und Eltern gefördert wird, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche ihre Ausbildung abbrechen;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der Entwicklung von erschwinglicher und frei zugänglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) besonderes Augenmerk zu schenken und sie als soziale Investition zur Bewältigung von Ungleichheit und von Herausforderungen anzusehen, mit denen insbesondere Kinder aus benachteiligten Familien konfrontiert sind, und die Aufmerksamkeit von Eltern auf die Vorteile einer aktiven Teilnahme an FBBE-Programmen zu lenken;

34.  fordert die Mitgliedstaaten auf, inklusive Schulen zu fördern und in diesem Zusammenhang nicht lediglich die Zahl der Lehrkräfte für Sonderpädagogik anzupassen, sondern auch Maßnahmen zur Integration von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen in reguläre Klassen zu ergreifen;

35.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den allgemeinen, gleichberechtigten Zugang zu Kinderkrippen und Kindergärten für Kinder aus allen Bevölkerungsgruppen sicherzustellen;

36.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die uneingeschränkte Teilnahme aller Kinder am Unterricht durch die Bereitstellung von kostenlosen und grundlegenden Schulmaterialien, nahrhaften Mahlzeiten in der Schule und des erforderlichen Schultransports von in Armut lebenden oder von Armut bedrohten Kindern zu fördern, die Wirksamkeit der derzeitigen öffentlichen Investitionen in den Sektor zu verbessern und die generationenübergreifende Weitergabe von Armut besser zu bekämpfen;

37.  fordert die Mitgliedstaaten dazu, die universelle, öffentliche, kostenlose und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung im Hinblick auf Prävention, Immunisierungsprogramme und Grundversorgung, den Zugang zu Diagnosen, Behandlungen und Rehabilitation zu garantieren, Sprachtherapien und psychologische Therapien für Kinder anzubieten, das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, die Gesundheitsversorgung für Kleinkinder, die prä- und postnatale mütterliche Unterstützung im Rahmen von Hausbesuchen, insbesondere bei Frühgeburten, den Zugang zu Hausärzten, Krankenpflegern, Zahnärzten, Familienberatungsdiensten und Spezialisten im Bereich der Psychiatrie für alle Kinder und deren Familien sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diese Aspekte in die auf EU-Ebene und nationaler Ebene bestehenden Strategien für die öffentliche Gesundheit zu integrieren;

38.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, die notwendige Unterstützung bereitzustellen, um für alle Kinder das Recht auf Kultur, Sport und Freizeit und einen Zugang zu Freiflächen und einer gesunden Umgebung zu gewährleisten, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, Kindern in Armut, Kindern in abgelegenen Gebieten, Kindern mit Behinderungen, Kindern, die nationalen, ethnischen, religiösen, sprachlichen oder migratorischen Minderheiten angehören, Kindern, die innerhalb der EU umgezogen sind, unabhängig von ihrer Nationalität, und zurückgelassenen Kindern einen gleichberechtigten Zugang und Qualität zu gewährleisten; erinnert an das in der UNKRK niedergelegte Recht zu spielen;

39.  betont die Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes vor häuslicher Gewalt von Kindern, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere jene, in denen die sozialen Ungleichheiten am größten sind, die sozialen Rechte und den Zugang zu Leistungen und zum Sozialschutz, die der Staat garantieren muss, zu stärken, indem sie die Zahl der Mitarbeiter und Fachkräfte in den Diensten des Systems der sozialen Sicherung, die für und mit Kindern und deren Familien arbeiten, erhöhen und den medizinischen, psychologischen und sozialen Schutz verbessern und ihn gemäß dem Ansatz der frühzeitigen Intervention auf die Bedürftigsten – insbesondere Kinder – ausrichten;

41.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Mechanismen zur Förderung und Sicherstellung der Beteiligung von Kindern an der Fällung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf ihr Leben haben, zu schaffen, und es Kindern zu ermöglichen und sie dazu zu ermutigen, fundierte Ansichten zum Ausdruck zu bringen, und sicherzustellen, dass diesen Ansichten angemessen Rechnung getragen wird und sie sich in den wichtigsten Entscheidungen, die sie betreffen, widerspiegeln;

42.  erkennt die Rolle der Zivilgesellschaft, einschließlich der Organisationen, die sich für die Rechte der Kinder und die Bekämpfung der Armut einsetzen, bei der Sicherstellung der Kohärenz der EU-Politik an, und fordert einen verstärkten Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut in den Mitgliedstaaten;

43.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Senkung der Schulabbrecherquote und die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer ausdrücklichen Priorität zu machen;

44.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich aktiv an der Bekämpfung des Kinderhandels für jede Form der Ausbeutung, darunter Arbeit, Zwangsehe, illegale Adoption, kriminelle Handlungen und sexuelle Ausbeutung, zu beteiligen;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das ordnungsgemäße Funktionieren von europäischen und grenzüberschreitenden Netzen zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen; macht darauf aufmerksam, dass die Integration von Institutionen aus Regionen in äußerster Randlage und aus am stärksten benachteiligten Regionen in diese Netze besonders gefördert werden muss;

46.  weist darauf hin, dass das Recht auf eine kostenlose und allgemeine Bildung und auf Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme eine grundlegende Voraussetzung für die Bekämpfung der Armut insbesondere von Kindern darstellt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Verschlechterung der öffentlichen Dienste auf, eine Garantie für Kinder einzuführen, sodass jedes Kind, das von Armut betroffen ist, Zugang zu kostenloser Gesundheitsfürsorge, Bildung und Betreuung, zu einer menschenwürdigen Unterkunft und einer angemessenen Ernährung erhält, und zwar im Rahmen eines integrierten europäischen Plans zur Bekämpfung der Kinderarmut, der sowohl die Garantie für Kinder als auch Programme umfasst, die Unterstützung und Möglichkeiten für die Eltern bieten, sich aus Situationen der sozialen Ausgrenzung zu befreien und sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren;

47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, über ihre Gemeinden – vor allem in den Gemeinden und/oder Gebieten, die am stärksten von Kinderarmut betroffen sind – lokale Zentren zur Unterstützung von Kindern und ihren Familien zu fördern, in denen die Betroffenen nicht lediglich Rechtsbeistand und/oder -beratung, Elternberatung und schulische Unterstützung erhalten, sondern auch Beratung und Schulungen zu den Themen gesunde Lebensweise, sichere Nutzung des Internet usw.;

48.  empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, statistische Methoden zu entwickeln, die multidimensionale und nach Alter, Geschlecht und Zugehörigkeit zu bestimmten benachteiligten Gruppen aufgeschlüsselte Indikatoren zur Messung von Armut, sozialer Ausgrenzung, Ungleichheit, Diskriminierung und Wohlergehen von Kindern (Einkommen der Eltern, Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen, Teilhabe an sozialen und kulturellen Aktivitäten, Zugang zu angemessenen Angeboten der formellen und nicht-formalen Bildung, Bestehen physischer Risiken, Sicherheit, stabiles familiäres Umfeld, Zufriedenheit mit dem Leben) integrieren, um Informationen für eine evidenzbasierte politische Entwicklung zu liefern, und die die Grenzen der Messung der relativen Armut sowie die Arbeiten von UNDP, UNICEF, OECD und der Indikatorenuntergruppe des Ausschusses für Sozialschutz, die über den AROPE-Indikator für das Armutsrisiko und die soziale Ausgrenzung hinausgehen, berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage eines umfassenden Ansatzes Reaktionen zu entwickeln und die im Rahmen solcher Initiativen wie der von der UNICEF entwickelten Multiple-Overlapping Deprivation Analysis (MODA) gesammelten Daten in vollem Umfang zu nutzen; betont, dass weitere Indikatoren entwickelt werden sollten, um die Qualität der Leistungen, der Ergebnisse und des Zugangs zu Leistungen besser bewerten zu können, z. B. in Bezug auf den sozioökonomischen Status und den Hintergrund der Eltern (Migrationshintergrund oder Angehörigkeit zu einer Minderheit), das Geschlecht, eine Behinderung sowie geografische Aspekte;

49.  fordert den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, Stellungnahmen zur Empfehlung „Investitionen in Kinder“ zu erstellen;

50.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0070.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0328.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0266.
(4) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.
(5) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 77.
(6) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 25.
(7) ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 8.
(8) ABl. C 9 E vom 15.1.2010, S. 11.
(9) ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 24.
(10) Europäisches Netzwerk unabhängiger Sachverständiger für soziale Inklusion, Zusammenfassender Bericht „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen – eine Studie zur einzelstaatlichen Politik“, Brüssel 2014.
(11) Save the Children, „Kinderarmut und soziale Ausgrenzung in Europa“, Brüssel, 2014, Seite 5.
(12) Save the Children, „Kinderarmut und soziale Ausgrenzung in Europa“, Brüssel, 2014, Seite 5.
(13) UNICEF Office of Research (2014), „Children of the Recession: The impact of the economic crisis on child well-being in rich countries“, Innocenti Report Card 12, UNICEF Office of Research, Florenz.
(14) Save the Children, „Kinderarmut und soziale Ausgrenzung in Europa“, Brüssel, 2014, Seite 18.
(15) Studie der Kommission „Thematische Studie über politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut“, 2008, S. 9.
(16) EU-SILC (2013) EU-Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen.
(17) Drivers, 2014, „Universelle, qualitativ hochwertige Frühkindheitsprogramme, die auf das Bedürfnis reagieren, bessere und chancengleichere Ergebnisse in der Kindheit und in späteren Lebensjahren zu fördern“.
(18) Basierend auf Forschungsergebnissen von Eurofound.

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