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Verfahren : 2016/2178(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0081/2017

Eingereichte Texte :

A8-0081/2017

Aussprachen :

PV 26/04/2017 - 19
CRE 26/04/2017 - 19

Abstimmungen :

PV 27/04/2017 - 5.29

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0160

Angenommene Texte
PDF 190kWORD 50k
Donnerstag, 27. April 2017 - Brüssel
Entlastung 2015: Europäische Polizeiakademie (CEPOL)
P8_TA(2017)0160A8-0081/2017
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie (nun Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2015 (2016/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit der Antwort der Akademie(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Akademie für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8-0064/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/820/JI(4),

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates(5), insbesondere auf Artikel 20,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0081/2017),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2015;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 36.
(2) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 36.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.
(5) ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie (nun Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2015 (2016/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit der Antwort der Akademie(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Akademie für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8-0064/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/820/JI(4), insbesondere auf Artikel 16,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates, insbesondere auf Artikel 20,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0081/2017),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2015;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 36.
(2) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 36.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie (nun Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2015 sind (2016/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie (nun Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2015,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0081/2017),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Polizeiakademie (nachstehend „Akademie“) für das Haushaltsjahr 2015 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 8 471 000 EUR belief, was gegenüber 2014 eine Zunahme um 1,22 % bedeutet; in der Erwägung, dass sämtliche Haushaltsmittel der Akademie aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2015 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Akademie zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt fest, dass die Anstrengungen zur Überwachung der Verwendung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2015 zu einer Vollzugsquote von 95,51 % geführt haben, was gegenüber den 2014 verzeichneten 97,40 % einem Rückgang um 1,89 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 79 % betrug, was gegenüber den 2014 verzeichneten 82,40 % einem Rückgang um 3,40 % entspricht;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit der Kommission über die Partnerschaft für die Ausbildung in Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und der MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika) die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 2 500 000 EUR vereinbart wurde, wovon 300 000 EUR als zweckgebundene Einnahmen 2015 in den Haushaltsplan der Akademie eingesetzt wurden und die übrigen 2 200 000 EUR 2016 und 2017 übertragen werden; fordert eine gründliche Bewertung dieses Projekts und seines Mehrwerts für die Sicherheit der Union und, falls diese positiv ausfällt, dessen Fortsetzung und Ausweitung in den nächsten Jahren;

3.  stellt fest, dass zum Jahresende 89 % aller Zahlungen rechtzeitig getätigt waren und somit das Ziel, 85 % aller Zahlungen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitrahmens zu tätigen, mehr als erfüllt wurde; stellt fest, dass die Lieferanten keine Zinsforderungen wegen verspäteter Zahlungen geltend gemacht haben;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

4.  stellt fest, dass insgesamt 1 406 984 EUR auf 2016 übertragen wurden, was 17 % der Gesamtmittel für 2015 ausmachte; stellt fest, dass der Umfang der übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) dem Bericht des Rechnungshofs zufolge 212 456 EUR (49 %) betrug, im Vergleich zu 383 940 EUR (59 %) im Jahr 2014; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen auf die Umsiedlung der Akademie vom Vereinigten Königreich nach Ungarn im September 2014 und die damit einhergehende Notwendigkeit zurückzuführen waren, neue Dienstleistungs- und Lieferaufträge abzuschließen; stellt fest, dass die meisten im Rahmen dieser Jahresverträge beschafften Dienstleistungen bis Ende 2015 noch nicht erbracht worden waren;

5.  stellt fest, dass die Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und auch nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

6.  stellt fest, dass die Kosten für den Umzug von Bramshill (Vereinigtes Königreich) nach Budapest (Ungarn) mit etwa 1 006 515 EUR beziffert wurden, die 2014 und 2015 ausgegeben werden sollten; stellt ferner fest, dass gemäß der Vereinbarung zwischen der Kommission und dem Vereinigten Königreich 570 283 EUR jeweils zur Hälfte von den Behörden des Vereinigten Königreichs und von der Kommission finanziert wurden; stellt fest, dass der Beitrag des Vereinigten Königreichs zu den Mitteln für den Umzug in den Haushaltsplan der Akademie als zweckgebundene Einnahmen eingesetzt war und in vollem Umfang verwendet wurde; begrüßt, dass die übrigen Mittel für den Umzug, die 35 % des endgültigen Budgets für den Umzug entsprechen, aus dem Haushalt der Akademie durch Einsparungen finanziert wurden, die aufgrund des niedrigeren Berichtigungskoeffizienten für die Ansprüche des Personals in Ungarn erzielt wurden;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass einige Bedienstete wegen der Bedingungen, unter denen der Umzug erfolgt ist, und wegen der finanziellen Auswirkungen des Umzugs auf ihre Bezüge Klage gegen die Akademie eingereicht haben; stellt ferner fest, dass der Gerichtshof noch kein Urteil gesprochen hat und das Gerichtsverfahren noch andauert; stellt fest, dass in den für den Umzug anfallenden endgültigen Kosten auch die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergebenden finanziellen Verpflichtungen berücksichtigt sein müssen, und fordert die Akademie auf, über den Ausgang des Verfahrens und die endgültige Höhe der Kosten für den Umzug Bericht zu erstatten;

Mittelübertragungen

8.  stellt fest, dass die Akademie im Laufe des Jahres zehn Mittelübertragungen vorgenommen hat, ausnahmslos innerhalb desselben Haushaltstitels; stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich Umfang und Art der 2015 vorgenommenen Mittelübertragungen im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

9.  stellt fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website der Akademie veröffentlicht wurden; stellt fest, dass die Bediensteten der Akademie und andere unmittelbar mit der Akademie zusammenarbeitende Personen aufgefordert wurden, eine Interessenerklärung auszufüllen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen allesamt auf der Webseite der Akademie gut strukturiert dargestellt und sichtbar sind und dass auf benutzerfreundliche Weise darauf zugegriffen werden kann;

10.  bedauert, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Sachverständigen der CEPOL noch nicht auf deren Website veröffentlicht wurden, obwohl die Akademie im November 2014 Maßnahmen zur Abwendung und Bewältigung von Interessenkonflikten beschlossen hat; ermahnt die Akademie, diese Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit für Transparenz gesorgt ist und das Vertrauen der Unionsbürger in die Organe der Union gewahrt bleibt; fordert die Akademie auf, gemäß Artikel 22c des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Statuts der Beamten der Union eine klare und robuste Strategie für den Umgang mit Hinweisgebern und Regelungen gegen den „Drehtür-Effekt“ anzunehmen.

11.  stellt fest, dass die Akademie im Rahmen der von ihrem Verwaltungsrat im Mai 2016 festgelegten Gesamtstrategie eine Kommunikationsstrategie entworfen hat, mit deren Hilfe ihre Sichtbarkeit im Internet verbessert werden soll, indem insbesondere über soziale Medien Interesse dafür geweckt wird; stellt fest, dass die Akademie Ende 2016 und Anfang 2017 eine eingehende Prüfung ihrer Webseite vorgenommen hat; fordert die Akademie auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Prüfung Bericht zu erstatten;

Leistungen

12.  stellt fest, dass das Fortbildungsprogramm der Akademie 2015 151 Fortbildungsmaßnahmen umfasste, darunter 85 Aktivitäten vor Ort und 66 Webinare, 428 Beamtenaustausche im Rahmen des Europäischen Polizeiaustauschprogramms EPEP, 24 Online-Module, 1 Online-Kurs und 9 gemeinsame Lehrpläne; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Maßnahmen der Akademie im fünften Jahr in Folge zugenommen haben und dass 2015 in der Akademie 12 992 im Bereich der Strafverfolgung tätige Fachkräfte geschult wurden, im Vergleich zu 10 322 im Jahr 2014;

13.  nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl aufenthaltsgebundener Lehrgänge (85) die Zielvorgabe (80) überstieg und dass insgesamt 3 073 Strafverfolgungsbedienstete teilnahmen, was einer Erhöhung der ursprünglich veranschlagten Teilnehmerzahl (2 755) um 12 % entspricht; regt die Akademie allerdings dazu an, besser über die Wirkung ihrer Tätigkeiten auf die Sicherheit der Union zu berichten;

14.  nimmt zur Kenntnis, dass die Akademie über ein umfassendes Bewertungssystem verfügt, um die Qualität ihres Fortbildungsprogramms sicherzustellen; stellt darüber hinaus fest, dass mit der Bewertung der Kurse nicht nur die Effizienz der Fortbildungsmaßnahmen beurteilt, sondern auch ermittelt werden soll, wie zufrieden die Teilnehmer mit den Kursen waren; stellt fest, dass allgemein große Zufriedenheit herrschte, da fast 94 % der Teilnehmer erklärten, sie seien mit den Aktivitäten der Akademie zufrieden oder sehr zufrieden;

15.  begrüßt, dass die Akademie 2015 Webinare veranstaltet hat, um Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden aktuelle Informationen zu liefern und ihnen bewährte Verfahren zur Ermittlung und Untersuchung von Hassdelikten und den unterschiedlichen Ausprägungen geschlechtsspezifischer Gewalt nahezubringen, und dass sie Schulungen zur Sensibilisierung für die Herausforderungen für Angehörige der Roma- und der LGBTI-Gemeinschaften (wie zum Beispiel die exzessive Fixierung der Polizei auf mutmaßlich von Angehörigen dieser Gemeinschaften begangene Straftaten, der unzureichende polizeiliche Schutz dieser Gemeinschaften und das mangelnde Vertrauen gegenüber Mitgliedern der Polizeikräfte) und zu möglichen Lösungswegen auf der Ebene der Strafverfolgung angeboten hat; fordert, dass auch künftig Schulungen im Bereich der Grundrechte und der entsprechenden Sensibilisierung der Polizeikräfte angeboten werden;

Sonstige Bemerkungen

16.  stellt fest, dass sich der geprüfte Bericht über den Haushaltsvollzug der Akademie nach den Feststellungen des Rechnungshofs bezüglich seiner Detailgenauigkeit von den Berichten der meisten anderen Einrichtungen unterscheidet, was deutlich macht, dass Bedarf an klaren Leitlinien zur Haushaltsberichterstattung der Agenturen besteht; stellt fest, dass die Akademie die Aufgaben des Rechnungsführers an den Rechnungsführer der Kommission abgetreten hat, und dass die unterschiedliche Detailgenauigkeit auf die Praxis der Berichterstattung der Kommission zurückzuführen ist; unterstützt die Absicht der Kommission, Leitlinien für die Berichterstattung der Agenturen für die Rechnungslegung 2016 aufzustellen;

17.  stellt fest, dass die Akademie ihre administrativen Verbindungen und ihre Verwaltungszusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut intensiviert, insbesondere hinsichtlich des Beschaffungswesens und in Personalangelegenheiten; verweist insbesondere auf die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten, die fortgeschrittenen Pläne zur Bildung einer gemeinsamen Personalvertretung sowie die Veranstaltung einer Reihe von Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter beider Agenturen;

18.  stellt fest, dass der derzeitige Personalbestand der Akademie angesichts ihrer gestiegenen Verantwortlichkeiten und ihres erweiterten Mandats unzureichend ist; stellt fest, dass aufgrund der Fünfjahresbewertung der Akademie, die 2016 abgeschlossen wurde, ganz klar eine erhebliche Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen der Akademie erforderlich ist; fordert die Kommission auf, dies bei ihren Vorschlägen für den Haushalt der Akademie zu berücksichtigen; fordert die Haushaltsbehörde auf, zu prüfen, ob der Akademie nicht zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden können, damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann;

o
o   o

19.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017(1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der dezentralen Einrichtungen.

(1) Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2017)0155.

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