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Verfahren : 2016/2193(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0105/2017

Eingereichte Texte :

A8-0105/2017

Aussprachen :

PV 26/04/2017 - 19
CRE 26/04/2017 - 19

Abstimmungen :

PV 27/04/2017 - 5.48

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0179

Angenommene Texte
PDF 198kWORD 53k
Donnerstag, 27. April 2017 - Brüssel
Entlastung 2015: Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
P8_TA(2017)0179A8-0105/2017
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015 (2016/2193(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zusammen mit der Antwort der Agentur(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8-0079/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts(4), insbesondere auf Artikel 33,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0105/2017),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2015;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 173.
(2) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 173.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015 (2016/2193(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zusammen mit der Antwort der Agentur(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8-0079/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts(4), insbesondere auf Artikel 33,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0105/2017),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 173.
(2) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 173.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015 sind (2016/2193(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0105/2017),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2015 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 67 559 100 EUR belief, was einem Zuwachs von 13,77 % gegenüber 2014 entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2015 (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht und die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

1.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur einen Rahmenvertrag für von einem Auftragnehmer zu erbringende Beschaffungsleistungen (darunter Schulungs-, Coaching- und Lernangebote) über 2 Mio. EUR abgeschlossen hat und dass in dem Rahmenvertrag nicht festgelegt war, dass die Beschaffungsleistungen den Bestimmungen der Finanzvorschriften der Agentur über die Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechen müssen; nimmt zur Kenntnis, dass der fragliche Rahmenvertrag in einem offenen Verfahren nach den Finanzvorschriften der Agentur vergeben wurde; nimmt ferner zur Kenntnis, dass es zwar keine ausdrückliche Bestimmung gab, wonach der Auftragnehmer an diese Finanzvorschriften gebunden war, in der Leistungsbeschreibung des Vertrags jedoch verbindlich vorgeschrieben war, dass der niedrigste Preis auf dem Markt anzubieten ist und die Agentur das Recht hat, eine Preisanpassung aufzuerlegen, wenn ein niedrigerer Preis gefunden werden kann;

2.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur den Aufruf zur Interessensbekundung und die Vorauswahl von Bewerbern im Hinblick auf die Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit einem geschätzten Wert von 20 Mio. EUR ohne Bevollmächtigung durch den Anweisungsbefugten in die Wege geleitet hat; stellt fest, dass vor Einleitung des Verhandlungsverfahrens keine Vorauswahl im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und ihrer Anwendungsbestimmungen stattfand; stellt ferner fest, dass der Aufruf zur Interessensbekundung der Marktsondierung diente und kein Ausschreibungsverfahren war; geht davon aus, dass die Marktsondierung von dem Bediensteten, der den Vorgang einleitete, unter der Aufsicht seines Vorgesetzten durchgeführt wurde, für die technischen Aspekte ein externer Berater hinzugezogen wurde und ein zweistufiger Ansatz verfolgt wurde, der Schreibtischforschung und einen Aufruf zur Interessensbekundung umfasste;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2015 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,68 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen mit 99,4 % hoch ausfiel;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2016 wie geplant ein Zuständigkeitsmodell für den Haushalt erstellt hat; nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Zuständigkeitsmodells für den Haushalt die Zuständigkeiten der bei der Agentur mindestens auf Referatsleiterebene beschäftigten Vorgesetzten für die Planung, den Vollzug und die Überwachung des Haushalts formalisiert und zugeteilt werden;

5.  weist darauf hin, dass Länder, die an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und Eurodac-bezogener Maßnahmen beteiligt sind (assoziierte Schengen-Länder), nach der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) einen Beitrag zum Haushalt der Agentur leisten müssen; stellt fest, dass noch immer keine Vereinbarungen mit den assoziierten Schengen-Ländern geschlossen wurden, in denen die Beteiligung dieser Länder an der Arbeit der Agentur und insbesondere die Stimmrechte und die Beiträge zum Haushalt der Agentur genau geregelt sind; stellt mit Besorgnis fest, dass sich der Beitrag der assoziierten Schengen-Länder zu Titel III (operative Ausgaben) des Haushalts der Agentur in Ermangelung derartiger Vereinbarungen nach den mit der Union geschlossenen Assoziierungsabkommen richtet, dass sie jedoch noch keine Beiträge zu den Tätigkeiten, die unter Titel I und II (Gehälter und andere Verwaltungsausgaben) des Haushalts der Agentur fallen, leisten; nimmt zur Kenntnis, dass alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergriffen wurden, um finanzielle Beiträge der assoziierten Schengen-Länder zum Haushalt der Agentur zu erlangen; weist darauf hin, dass die Verhandlungen über die Haushaltsbeiträge mit den assoziierten Schengen-Ländern nicht von der Agentur, sondern von der Kommission geführt werden;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

6.  stellt fest, dass der Rechnungshof bei der Prüfung der Vergabeverfahren der Agentur zu dem Schluss gekommen ist, dass die Agentur im Jahr 2015 Vertragsvereinbarungen mit einem einzigen Auftragnehmer abgeschlossen oder Verhandlungen mit einem einzigen Auftragnehmer geführt hat, ohne die benötigten Leistungen genau zu benennen; ist zutiefst besorgt, weil aufgrund der im Jahr 2015 unterzeichneten Vereinbarungen die große Gefahr besteht, dass gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen und die Kosteneffizienz der Vergabeverfahren beeinträchtigt wird, und weil bei diesen Vereinbarungen ein viel höheres Korruptionsrisiko besteht; stellt fest, dass durch derartige Vereinbarungen ferner der Wettbewerb stärker eingeschränkt werden und die Abhängigkeit vom Auftragnehmer zunehmen könnte; nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere bei den betriebenen Systemen die Gefahr besteht, dass die Möglichkeiten, Auswahlverfahren systematisch erneut auszuschreiben, durch Faktoren, über die die Agentur keine Kontrolle hat, beschnitten werden; legt der Agentur nahe, Vertragsvereinbarungen mit mehreren Anbietern zu treffen oder die benötigten Leistungen, soweit möglich, genauer zu benennen; sieht der vom Rechnungshof durchgeführten Prüfung der Vergabeverfahren der Agentur für das Jahr 2016 erwartungsvoll entgegen und ist überzeugt, dass die Agentur die geprüften Vergabeverfahren im Jahr 2016 verbessert hat;

7.  stellt fest, dass sich die Gesamtzahl der Mitarbeiter der Agentur im Jahr 2015 auf 135 belief (117 Bedienstete auf Zeit, zwölf Vertragsbedienstete und sechs abgeordnete nationale Sachverständige); stellt ferner fest, dass 33 % weibliche und 67 % männliche Mitarbeiter beschäftigt werden;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

8.  stellt fest, dass sich die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 9 Mio. EUR (50 % der gebundenen Mittel) beliefen, während sie im Jahr 2014 15 Mio. EUR (87 %) betrugen; stellt ferner fest, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich einen Großauftrag für die Erweiterung des Gebäudes der Agentur in Straßburg sowie Dienstleistungen, die im Rahmen mehrjähriger Verträge erbracht werden, betrafen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bei der Planung und Koordinierung erhebliche Anstrengungen unternahm, um zu überprüfen, ob alle Geschäftsszenarien für die Übertragung nicht getrennter Mittel tatsächlich gerechtfertigt sind;

9.  stellt fest, dass die Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind und nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und auch nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie im Voraus von der Agentur geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Interne Kontrollen

10.  nimmt die Bemühungen der Agentur bei der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle zur Kenntnis, zumal dadurch auf dem Weg zu einer vollständigen Umsetzung der Basisanforderungen innerhalb relativ kurzer Zeit beträchtliche Fortschritte erzielt werden konnten, seit die Agentur im Mai 2013 Finanzautonomie erhielt; stellt jedoch fest, dass die Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle noch nicht in jeder Hinsicht den Basisanforderungen genügt; stellt darüber hinaus fest, dass vier Normen für die interne Kontrolle noch umzusetzen waren, sechs als weitgehend umgesetzt erachtet wurden und sechs vollständig umgesetzt waren;

11.  stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission 14 Empfehlungen zur Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle abgegeben hat, von denen fünf als „sehr wichtig“ und neun als „wichtig“ eingestuft wurden; stellt ferner fest, dass der Interne Auditdienst keine kritische Empfehlung abgegeben hat;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur – wie von Entlastungsbehörde und Rechnungshof 2014 gefordert – die erforderliche Versicherung für Sachanlagen abgeschlossen hat;

13.  bedauert, dass 2015 in Zusammenhang mit internen Verwaltungsvorgängen der Agentur zwei Verstöße gegen den Datenschutz gemeldet wurden; begrüßt, dass Datenschutz und Datensicherheit in der Agentur verbessert wurden, indem zusätzliche Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Personalschulungen durchgeführt wurden sowie eine Datenschutzstrategie mit entsprechenden Verfahren, ein Aktionsplan und ein Arbeitsprogramm aufgestellt wurden;

Interne Revision

14.  stellt fest, dass die interne Revision die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems hinsichtlich der Auftragsverwaltung bei der Agentur überprüft hat; nimmt zur Kenntnis, dass die interne Revision keine kritische Empfehlung abgegeben hat; stellt ferner fest, dass die interne Revision bezüglich der Festlegung und Organisation der Auftragsverwaltung und der Vertragsverwaltung („Contract Governance“) fünf Empfehlungen abgegeben hat;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

15.  stellt fest, dass die Agentur beabsichtigt, ihre internen Vorschriften über Hinweisgeber im Verlauf des Jahres 2017 anzunehmen; fordert die Agentur auf, interne Vorschriften über Hinweisgeber anzunehmen, die einer Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht am Arbeitsplatz fördern, die Mitarbeiter regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf diese Vorschriften zu informieren und diesbezügliche Schulungen anzubieten, für den Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu sorgen, die Meldungen der Hinweisgeber zeitnah inhaltlich zu prüfen und Möglichkeiten für anonyme interne Meldungen bereitzustellen; fordert die Agentur auf, Jahresberichte über die Anzahl der Meldungen durch Hinweisgeber und ihre nachfolgende Behandlung zu veröffentlichen und diese Jahresberichte der Entlastungsbehörde zur Verfügung zu stellen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten, sobald ihre Vorschriften über Hinweisgeber erlassen und umgesetzt sind;

16.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats der Agentur wie auch die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder ihrer Beiräte nicht auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; bedauert, dass die Agentur weder die faktische Richtigkeit der Interessenerklärungen überprüft noch ein Verfahren für deren Aktualisierung vorgesehen hat; fordert die Agentur mit Nachdruck auf, Leitlinien für eine kohärente Politik zur Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten anzunehmen sowie im Einklang mit dem Fahrplan der Kommission für Folgemaßnahmen zum gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen der Union eine klare Strategie im Hinblick auf Interessenkonflikte anzunehmen und umzusetzen und die entsprechenden Leitlinien zu veröffentlichen, damit die erforderliche öffentliche Kontrolle und Überwachung ihrer Verwaltung gegeben ist;

17.  stellt fest, dass der erste jährliche Kontrollbericht über die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie der Agentur im April 2016 veröffentlicht wurde und daraus hervorgeht, dass der Umsetzungsgrad bei knapp 60 % lag; stellt fest, dass der nächste Kontrollbericht im März 2017 veröffentlicht werden sollte; ersucht die Agentur, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse des Berichts zu unterrichten; stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur im November 2015 eine Betrugsbekämpfungsstrategie und einen Aktionsplan verabschiedet hat; stellt ferner fest, dass die Agentur beabsichtigt, die im Aktionsplan vorgesehenen neuen Vorschriften bis Ende 2017 anzunehmen und sie nach der Annahme unverzüglich umzusetzen;

Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Agenturen

18.  stellt mit Befriedigung fest, dass die Agentur im Jahr 2015 zwölf größere Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt hat; stellt fest, dass zu diesen Maßnahmen auch die Jahreskonferenz, zwei Rundtischgespräche mit der Industrie, Feierlichkeiten zum Europatag, Veranstaltungen für Grenzschutzpersonal anlässlich der Feierlichkeiten zum Europatag, drei Informationsveranstaltungen mit Interessenvertretern und Informationsmultiplikatoren, eine Filmvorführung über die Zusammenarbeit der in den Bereichen Justiz und Inneres tätigen Agenturen und ihre Rolle bei der Umsetzung der Strategien der Union zugunsten der Bürger sowie eine Informationskampagne zum Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“ zählten und dass in diesem Zuge auch Informationsmaterial in verschiedenen Sprachfassungen erstellt und verbreitet und der Bekanntheitsgrad der Agentur verbessert wurde sowie in den Medien verstärkt über die Agentur berichtet wurde;

Sonstige Bemerkungen

19.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur die Verhandlungen mit Frankreich über das Sitzabkommen für ihren technischen Standort in Straßburg abgeschlossen und das Abkommen unterzeichnet hat; stellt fest, dass das Abkommen noch durch das französische Parlament ratifiziert werden muss;

20.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur die Verhandlungen mit Estland über das Sitzabkommen für ihren Sitz in Tallinn Ende 2014 abgeschlossen und das Abkommen unterzeichnet hat; stellt fest, dass das estnische Parlament das Sitzabkommen am 18. Februar 2015 ratifiziert hat;

21.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur angesichts der Reform des Dublin-Systems und wie in der Europäischen Migrationsagenda vorgesehen eine erste Bewertung der möglichen Auswirkungen der Reform auf die Verwaltung des Eurodac-Systems vorgenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Bewertung an die Kommission übermittelt und in den Vorschlag zur Reform des Dublin-Systems einbezogen wurden;

22.  weist besorgt auf das äußerst unausgewogene Geschlechterverhältnis bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Agentur hin; fordert die Agentur nachdrücklich auf, dieses Ungleichgewicht zu korrigieren und das Parlament unverzüglich über entsprechende Ergebnisse zu informieren;

23.  nimmt zur Kenntnis, dass die der Agentur zur Verfügung stehende Bürofläche maximal genutzt wird, wodurch die Stückkosten pro Arbeitsplatz minimiert werden konnten; erwartet allerdings, dass die rechtlichen Anforderungen bezüglich sicherer und gesundheitlich unbedenklicher Arbeitsplätze für die Mitarbeiter uneingeschränkt eingehalten werden;

24.  nimmt zur Kenntnis, dass 97 Bedienstete der Agentur im Jahr 2015 an externen Seminaren teilnahmen, deren Kosten sich auf 9 227 EUR (95,13 EUR pro Person) beliefen, und dass 448 Bedienstete an „sonstigen Veranstaltungen“ teilnahmen, deren Kosten sich auf 29 807,65 EUR (66,54 EUR pro Person) beliefen;

25.  begrüßt, dass der Verwaltungsrat im März 2015 eine Reihe von Leistungsindikatoren für die Tätigkeit der Agentur angenommen hat; ist der Ansicht, dass diese Indikatoren die Folgen der Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf Sicherheit, Migration, Grenzmanagement und Grundrechte besser wiedergeben dürften; sieht den Ergebnissen, die mit diesen Indikatoren 2016 erzielt werden, erwartungsvoll entgegen; ersucht die Agentur, die Außenwirkung ihrer Tätigkeit mithilfe von Online-Plattformen zu verbessern;

26.  begrüßt die Bemühungen, die JI-Systeme im Laufe des Jahres fortlaufend an die sich wandelnden politischen Prioritäten und an unvorhergesehene Ereignisse anzupassen; weist auf die zunehmende Bedeutung der Agentur für das Funktionieren des Schengen-Raums hin; fordert die Agentur auf, ihre finanziellen und personellen Ressourcen eingehend zu überwachen und gegebenenfalls frühzeitig einen begründeten Antrag auf eine Anpassung zu stellen;

o
o   o

27.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017(3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
(2) Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1).
(3) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0155.

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