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Verfahren : 2017/2071(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0013/2018

Eingereichte Texte :

A8-0013/2018

Aussprachen :

PV 07/02/2018 - 17
CRE 07/02/2018 - 17

Abstimmungen :

Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0039

Angenommene Texte
PDF 322kWORD 62k
Donnerstag, 8. Februar 2018 - Straßburg
Jahresbericht über die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank
P8_TA(2018)0039A8-0013/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2018 zu dem Jahresbericht über die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank (2017/2071(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 15, 126, 175, 177, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf das Protokoll Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB),

–  unter Hinweis auf den auf der Website der EIB veröffentlichten operativen Gesamtplan 2017–2019 der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht der EIB für 2016,

–  unter Hinweis auf den Finanzbericht 2016 und den Statistischen Bericht 2016 der EIB,

–  unter Hinweis auf die Evaluierung der Arbeit des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) durch die EIB vom September 2016,

–  unter Hinweis auf die am 2. Mai 2017 zwischen dem Europäischen Parlament und der EIB abgeschlossene Vereinbarung über die Informationen, die gemäß der Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen – auszutauschen sind(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2396 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung(2),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (COM(2016)0583),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (COM(2016)0582),

–  unter Hinweis auf die EIB-Initiative zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds(3),

–  unter Hinweis auf die erste, am 28. September 2017 in Brüssel abgehaltene, Sitzung des EFSD-Strategieausschusses,

–  unter Hinweis auf den am 17. November 2017 in Göteborg abgehaltenen Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum und auf die europäische Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf die Strategie der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau,

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB im Jahr 2015 und den Corporate-Governance-Bericht 2016 der EIB,

–  unter Hinweis auf den Umwelt- und Sozialleitfaden der EIB,

–  unter Hinweis auf die laufende Überarbeitung des Beschwerdeverfahrens der EIB – Grundsätze, Aufgabenbeschreibung und Verfahrensregeln von 2010,

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 15. Dezember 2010 mit dem Titel „Politik der EIB im Zusammenhang mit nicht transparenten und nicht kooperationsbereiten Hoheitsgebieten mit mangelhafter Regulierung“ und das entsprechende Addendum vom 8. April 2014,

–  unter Hinweis auf die am 4. Oktober 2016 von der EIB erteilte Genehmigung für die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die von Präsident Juncker am 13. September 2017 auf der Plenartagung des Parlaments in Straßburg gehaltene Rede zur Lage der Union,

–  gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0013/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) als „finanzieller Zweig der EU“ und als Schlüsselinstitution bei der Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen innerhalb der EU gilt und dass der EIB durch ihre externe Darlehenstätigkeit gleichzeitig auch außerhalb der EU eine bedeutende Rolle zukommt;

B.  in der Erwägung, dass die Finanztätigkeit der EIB-Gruppe sowohl daraus besteht, Kredite aus Eigenmitteln zu gewähren, als auch die verschiedenen ihr übertragenen Mandate mit Unterstützung aus dem EU-Haushalt sowie von Dritten, etwa den EU-Mitgliedstaaten, zu erfüllen;

C.  in der Erwägung, dass kontinuierliche Aufmerksamkeit auf die Entwicklung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Leistungspolitik sowie der Verwaltung, der Steuerung und der Transparenz der EIB-Gruppe gerichtet werden sollte;

D.  in der Erwägung, dass die EIB mit einem Nettojahresüberschuss von 2,8 Mrd. EUR auch 2016 eine solide finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend der Prognose für dieses Jahr aufwies;

E.  in der Erwägung, dass die EIB auch künftig stärker daran arbeiten sollte, ihre Darlehensvergabe durch technische und beratende Unterstützung insbesondere in Regionen mit einem geringen Investitionsniveau wirksam auszuweiten, damit die regionalen Unterschiede in Angriff genommen werden, und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Antragsteller zu verringern;

F.  in der Erwägung, dass die EIB im Zuge ihrer Zuständigkeit für die Verwaltung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auch künftig auf ein hochwertiges und geografisch ausgeglichenes Vermögensportfolio mit langfristigen wirtschaftlichen Vorteilen, durch die hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, achten und diesem Ziel im gesamten EU-Gebiet höchste Priorität beimessen sollte;

G.  in der Erwägung, dass der Europäische Investitionsfonds (EIF) als spezialisiertes Instrument der EU für Risikokapital und Garantieinstrumente, das in erster Linie darauf abzielt, KMU zu unterstützen, und somit die europäische Integration und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ausbaut, eine Schlüsselrolle spielen sollte, wenn es darum geht, die Maßnahmen der EIB zu ergänzen;

H.  in der Erwägung, dass Schutzvorkehrungen vor Betrug, darunter vor Steuerhinterziehung und Geldwäsche, und vor den Risiken der Finanzierung von Terrorismus in den Vertragsbestimmungen der EIB-Gruppe enthalten sind, die in die zwischen der EIB-Gruppe und ihren Gegenparteien unterzeichneten Verträge aufgenommen wurden; in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe ihre Gegenparteien dazu verpflichten sollte, alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten; in der Erwägung, dass zusätzliche Vertragsbestimmungen, die sich mit bestimmten Themen im Zusammenhang mit Transparenz und Integrität befassen, von der EIB-Gruppe auf der Grundlage der Ergebnisse von Sorgfaltsprüfungen durchgesetzt werden sollten;

I.  in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe vertraglich dazu verpflichtet ist, durch spezifische Investitionsinstrumente wie Darlehen, Beteiligungspapiere, Garantieinstrumente, Fazilitäten für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis und Beratungsdienstleistungen einen Beitrag zur Integration, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie zur regionalen Entwicklung der Union zu leisten;

J.  in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe eine hohe Kreditwürdigkeit als grundlegenden Wert ihres Geschäftsmodells sowie ein hochwertiges und solides Vermögensportfolio samt tragfähiger Investitionsvorhaben im Rahmen des EFSI und aller Finanzierungsinstrumente in ihrem Wertpapierbestand aufrechterhalten sollte;

Globale Herausforderungen und wichtige Politikfelder

1.  betont, dass die Wirtschaftskrise das Wirtschaftswachstum in der EU erheblich geschwächt hat und dass eine der wichtigsten Nachwirkungen darin besteht, dass die Investitionen in der EU zurückgegangen sind; hebt hervor, dass der Rückgang der öffentlichen und privaten Investitionen in den Ländern, die am stärksten von der Krise betroffen sind, gemäß den Feststellungen von Eurostat alarmierende Ausmaße angenommen hat; ist besorgt über die makroökonomischen Ungleichgewichte und die Arbeitslosenquoten, die in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor erheblich sind;

2.  erwartet, dass die EIB auch künftig mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um systembedingte Unzulänglichkeiten zu beseitigen, aufgrund derer bestimmte Regionen oder Länder die Finanzierungstätigkeit der EIB nicht umfassend für sich nutzen können;

3.  begrüßt die Bereitschaft der EIB-Gruppe, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen substanziell zu unterstützen und dazu beizutragen, die sozioökonomischen Herausforderungen inner- und außerhalb der EU zu bewältigen, indem sie deren übergeordnete Ziele der öffentlichen Politik im Zusammenhang mit Innovationen, der Finanzierung von KMU und Midcap-Unternehmen, der Infrastruktur, der Umwelt, dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und dem Klima verfolgt; weist darauf hin, dass zur Verwirklichung dieser Ziele auch die Bereitstellung öffentlicher Güter erforderlich ist; besteht darauf, dass die gesamte Tätigkeit der EIB-Gruppe nicht nur wirtschaftlich tragbar sein, sondern auch zu einer intelligenteren, grüneren und integrativeren EU beitragen sollte, wenn die Ziele der Strategie Europa 2020 erfolgreich verwirklicht werden sollen; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, mit kleinen Marktteilnehmern und Genossenschaften in Gemeinden zusammenzuarbeiten, um kleinere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie zu bündeln, damit sie für eine Finanzierung durch die EIB infrage kommen; betont, dass Kohärenz zwischen den für die Verwirklichung dieser Ziele notwendigen Instrumenten bestehen muss;

4.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Arbeitslinie der Kommission, unterschiedliche Finanzierungsquellen zu kombinieren, einschließlich des EFSI, zentral verwalteter Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene, der-Programmmittel des Europäische Fonds für strategische Investitionen (ESI) sowie der Ressourcen der Mitgliedstaaten und der nationalen Förderbanken und -institute, sodass riskantere Projekte und Projekte mit begrenztem Zugang zur Finanzierung zum Vorteil von KMU eingesetzt werden konnten;

5.  begrüßt, dass die EIB ihre Zusage bekräftigt hat, die Verwirklichung des Übereinkommens von Paris zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass sich die für 2018 vorgesehene Überprüfung der Kriterien der EIB für die Vergabe von Darlehen im Energiebereich für die Bank als Gelegenheit erweisen wird, Bilanz über ihre Unterstützung für den Bereich der fossilen Brennstoffe zu ziehen und die umfassenden einschlägigen Daten in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen; fordert die Bank in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die konkreten Aktionspläne aus ihrer Klimastrategie 2015 zu veröffentlichen und ihr Portfolio an das Ziel anzupassen, die durchschnittliche Erderwärmung im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris auf 1,5° Celsius zu beschränken, indem sie Projekte im Bereich der fossilen Brennstoffe zügig und vollständig auslaufen lässt und Projekten im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger Priorität einräumt; begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Klimaschutzfinanzierung(4) und hebt hervor, wie wichtig es ist, dass ausreichende Finanzierungsmittel für nachhaltige umweltfreundliche Investitionen, darunter auch für biobasierte Industriezweige, zur Verfügung stehen(5); fordert die EIB auf, die finanzielle Förderung nachhaltiger, lokaler Energieträger fortzusetzen, um die starke Abhängigkeit Europas von externen Energiequellen zu überwinden und für Versorgungssicherheit zu sorgen; legt der EIB nahe, die Anwendung der Rio-Marker der OECD zu prüfen, die eingesetzt werden, um die klimaschutzspezifischen Ausgaben zulasten der ESI-Fonds nachzuverfolgen und zu überprüfen, damit die Tätigkeit der EIB im Bereich der Kohäsionspolitik bei der Beurteilung, welche Rolle die ESI-Fonds bei der Bewältigung des Klimawandels spielen, besser berücksichtigt werden kann;

6.  weist darauf hin, dass die EIB auf dem Gebiet des Klimaschutzes sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielt hat, auch wenn sie ihr Ziel von 25 % insgesamt gerade noch erreicht hat; ist besorgt darüber, dass die EIB-Förderung für Klimamaßnahmen in 16 Mitgliedstaaten nicht einmal das Niveau von 20 % erreicht hat und dass klimapolitische Investitionen im Jahr 2016 überwiegend in den stärkeren Volkswirtschaften der EU getätigt wurden, wobei 70 % der aus dem EFSI gezahlten Unterstützung für erneuerbare Energieträger auf nur ein Land – Belgien – konzentriert waren und 80 % der EFSI-Mittel für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz an Frankreich, Finnland und Deutschland vergeben wurden;

7.  begrüßt, dass die EIB auf die Krise mit einer deutlichen Ausweitung ihrer Tätigkeit, darunter in den am stärksten betroffenen Ländern, reagiert hat; fordert die EIB auf, EU-Länder weiterhin zu unterstützen, um einen Beitrag zu ihrem wirtschaftlichen Aufschwung zu leisten;

8.  erinnert daran, dass dringend geklärt werden muss, welche Auswirkungen der Brexit auf den derzeitigen Haushalt der EIB und ihre Tätigkeit haben wird, damit die Bank ihre Aufgaben weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann; stellt fest, dass das Vereinigte Königreich 16,11 % des EIB-Kapital bereitgestellt hat, was 3,5 Mrd. EUR des eingezahlten Kapitals und 35,7 Mrd. EUR des abrufbaren Kapitals der Bank entspricht; betont, dass es wichtig ist, den Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Haushalt der EIB und die künftige wirtschaftliche Beteiligung des Landes zu klären; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht zu einer Schwächung der Fähigkeit der EIB führt, die Wirtschaft der EU zu unterstützen; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen, was die Projekte angeht, die derzeit im Vereinigten Königreich von der EIB kofinanziert werden; vertritt die Auffassung, dass das Vereinigte Königreich vor seinem offiziellen Austritt aus der Union bei den Investitionen zwar nach wie vor wie jeder andere Mitgliedstaat behandelt werden sollte, die EIB jedoch richtig handelt, wenn sie Investitionen an die Zusicherung knüpft, dass die Kriterien für die Förderfähigkeit von Investitionen, vor allem was Umweltnormen betrifft, während der gesamten Dauer solcher Investitionen erfüllt werden;

9.  betont, wie wichtig die Finanztätigkeit der EIB in der östlichen und südlichen Nachbarschaft ist, wenn es darum geht, diese Länder, die auf ihrem Weg in die EU schwierige wirtschaftliche und demokratische Reformen umsetzen, zu unterstützen; weist darauf hin, dass die Hauptfinanzierungstätigkeit zudem sowohl auf die Befriedigung dringender Bedürfnisse als auch auf die Bewältigung längerfristiger Herausforderungen wie dem Wiederaufbau der Infrastruktur, der Bereitstellung von angemessenem Wohnraum und der Infrastruktur für Notdienste sowie auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit abzielen sollte; hält es für erforderlich, dass die EIB Außenmaßnahmen durchführt, sodass der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit insbesondere auf Bereichen liegt, die für die EU von großer Bedeutung sind; hebt in diesem Zusammenhang die Ausweitung des EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern hervor, damit die Tätigkeiten in der südlichen Nachbarschaft, dem Mittelmeerraum, Lateinamerika und Asien intensiviert werden können; betont ferner, dass die Operationen der EIB ein großes Potenzial für die Verbesserung der Wirtschaftslage in geopolitisch bedeutenden Regionen bieten, insbesondere in der Ukraine, die derzeit aufgrund des anhaltenden bewaffneten Konflikts in der Ostukraine unter starkem wirtschaftlichem Druck steht;

10.  ist der Ansicht, dass die EIB als „Bank der Europäischen Union“, die durch die Verträge und das dazugehörige einschlägige Protokoll begründet wurde bzw. diesen unterliegt, dem sich daraus ergebenden Sonderstatus und den damit verbundenen Sonderrechten und -pflichten gerecht werden muss; stellt fest, dass die EIB bei der Umsetzung einer immer größeren Anzahl von Finanzierungsinstrumenten, mit denen EU-Haushaltsmittel effektiver zum Einsatz kommen, eine wichtige Rolle spielt;

11.  merkt an, dass der Wert der unterzeichneten EIB-Darlehen dem operativen Plan für den Zeitraum 2017–2019 zufolge im Jahr 2019 wieder ansteigen soll (auf 76 Mrd. EUR, nach einem Rückgang von 77 Mrd. EUR in 2014 auf 73 Mrd. EUR in 2016); betont, dass die Bank im gegenwärtigen Kontext bestrebt sein sollte, ehrgeizigere Ziele anzunehmen und die von ihr unterzeichneten Darlehen auszuweiten; weist darauf hin, dass die EIB bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 im Rahmen von Instrumenten wie Horizont 2020 und der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ eine grundlegende Rolle spielen sollte;

12.  begrüßt die Zusage der EIB, gegen die eigentlichen Ursachen der Migration vorzugehen und Maßnahmen in Ländern zu ergreifen, die von der Migrationskrise besonders betroffen sind, auch indem humanitäre Maßnahmen verstärkt und ergänzt werden und Unterstützung für Wirtschaftswachstum, Entwicklung und die erforderlichen Investitionen sowohl in eine städtische, gesundheits- und bildungspolitische als auch in eine soziale, moderne und nachhaltige Infrastruktur bereitgestellt, die Wirtschaftstätigkeit mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen angekurbelt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gefördert wird; erwartet von der EIB-Gruppe zu diesem Zweck, ihre Anstrengungen zu intensivieren, wenn es darum geht, ihre Initiative zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und das überarbeitete Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern mit dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) zu koordinieren; fordert, dass Projekte stärker finanziell unterstützt werden, die die wirtschaftlichen Kosten der Migrationskrise abmildern könnten und die sich zugleich positiv auf Bürger, Flüchtlinge und andere Migranten in den Mitgliedstaaten auswirken, die am stärksten von den Flüchtlings- und Migrationsströmen betroffen sind;

13.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Krisenbekämpfungs- und Resilienzinitiative der EIB, durch die der Umfang der Finanzhilfe für die Länder der südlichen Nachbarschaft Europas und des Balkans um 6 Mrd. EUR aufgestockt werden soll; fordert, dass diese Initiative eine echte Zusätzlichkeit zu der laufenden Tätigkeit der EIB in der Region erzeugt;

14.  nimmt den Vorschlag der EIB zur Kenntnis, eine Tochtergesellschaft innerhalb der Gruppe nach dem Vorbild des EIF zu gründen, die für die Finanzierung außerhalb Europas zuständig ist; erwartet, über sämtliche Entwicklungen in diesem Zusammenhang zeitnah informiert zu werden;

15.  begrüßt die 2017 veröffentlichte Strategie der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau; vertritt die Auffassung, dass bei allen finanziellen Operationen der EIB-Gruppe eine geschlechtsspezifische Perspektive Anwendung finden sollte; erwartet, dass demnächst ein Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter umgesetzt wird, mit dem ehrgeizige Ziele festgelegt werden und der mit konkreten Indikatoren einhergeht;

16.  begrüßt die Einigung, die über die Verlängerung und Anpassung des EFSI erzielt wurde, und erwartet, dass mit dem überarbeiteten Fonds und der verbesserten europäischen Plattform für Investitionsberatung die im gegenwärtigen System ermittelten Probleme, nämlich im Zusammenhang mit der Zusätzlichkeit, der Nachhaltigkeit, dem Klimaschutz, der geografischen Ausgewogenheit und der Arbeit der Plattform für Investitionsberatung, überwunden werden können; betont, wie wichtig es ist, geografische Ungleichgewichte bei der Darlehenstätigkeit der EIB zu vermeiden, um für eine größere Bandbreite bei der Vergabe in Bezug auf geografische Regionen und Branchen zu sorgen, ohne dass die Hochwertigkeit der Projekte eingeschränkt wird; fordert die EIB auf, ihre Arbeit mit den nationalen Förderbanken und -instituten weiter zu intensivieren, um den Wirkungsbereich zu erweitern, und die Beratungstätigkeiten und die technische Unterstützung weiterzuentwickeln, damit das Problem der geografischen Ausgewogenheit langfristig behoben werden kann; nimmt die vielfältigen Erfahrungen zur Kenntnis, die im Rahmen von EFSI-Projekten gesammelt wurden; unterstützt und fördert den weiteren Austausch bewährter Verfahren zwischen der EIB und den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass der Juncker-Plan wirtschaftlich effizient ist und eine angemessene Hebelwirkung entfaltet, was sich auf das Leben der EU-Bürger positiv auswirken wird;

17.  merkt an, dass die EIB im sozialen Bereich durchschnittlich Kredite im Umfang von jährlich 1 Mrd. EUR für Projekte des sozialen Wohnungsbaus (die in den letzten Jahren drastisch angestiegen sind, und deren Projektträger und Kreditnehmer sich weiter diversifizieren), 1,5 Mrd. EUR für die Gesundheitsinfrastruktur und 2,4 Mrd. EUR für Projekte der Bildungsinfrastruktur vergibt; betont, dass eine Weiterentwicklung der EIB-Finanzierung in diesem Bereich die derzeitigen Fortschritte mit Blick auf die Aufrechterhaltung der EU-Säule sozialer Rechte widerspiegeln und sicherstellen würde, dass die EIB-Gruppe gemäß den Erwartungen den Projekten Priorität einräumt, die sich am stärksten auf die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze vor Ort auswirken;

18.  begrüßt, dass nach Angaben der volkswirtschaftlichen Abteilung der EIB vom 28. September 2017 die in den Jahren 2015 und 2016 von der EIB-Gruppe genehmigten kumulativen Investitionen bis zum Jahr 2020 das BIP der EU um 2,3 % steigern und 2,25 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen werden, wobei dies die enormen Auswirkungen der EIB auf makroökonomischer Ebene veranschaulicht; legt der EIB nahe, ihre Kapazitäten im Bereich der makroökonomischen Analyse, einschließlich was die Forschungen im Zusammenhang mit den makroökonomischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit betrifft, sowie ihre allgemeine Analysetätigkeit und branchenbezogene Studien sowie das Spektrum empirischer Arbeiten und Veröffentlichungen weiter auszubauen und sich somit auch zu einer „Wissensbank“ zu entwickeln; fordert die EIB auf, die Bewertung von Projekten weiter zu verbessern und zu diesem Zweck auf komplexere, genauere und detailliertere Wirkungsindikatoren zurückzugreifen;

19.  erkennt an, dass die antizyklische Funktion, die die EIB in den vergangenen Jahren übernommen hat, wichtig ist; vertritt die Auffassung, dass – sobald die Wirtschaft wieder das Investitionsniveau vor der Krise erreicht hat – ein Beitrag zur Schließung von Investitionslücken zu den wichtigsten Prioritäten der EIB gehören sollte, und zwar in Bereichen, in denen Märkte beispielsweise aufgrund ihrer fortwährend kurzfristigen Ausrichtung und ihrer Unfähigkeit versagen, die Kosten langfristiger externer Effekte korrekt zu bestimmen, damit nachhaltige Investitionen, technologische Fortschritte und Innovationen vorangetrieben werden, die ein tragfähiges Wachstum bewirken; betont, dass innovationsbasierten Projekten mit einem eindeutigen Mehrwert für die EU sowie der regionalen Entwicklung Vorrang eingeräumt werden muss, indem Projekte, die darauf ausgerichtet sind, ländliche sowie andere weniger zugängliche und unterentwickelte Gebiete neu zu beleben, unterstützt werden;

20.  betont, dass die EIB eine positive Rolle dabei gespielt hat, die Lücke bei den öffentlichen Investitionen zu verringern, und dies auch künftig tun wird; hebt hervor, dass Investitionen, verantwortungsvolle und tragfähige Strukturreformen sowie eine solide Haushaltspolitik integraler Bestandteil einer Gesamtstrategie sein müssen; fordert, dass die Tätigkeiten der EIB in den Mitgliedstaaten und die in den nationalen Reformprogrammen sowie in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Tätigkeiten, politischen Strategien und Ziele der Regierungen aufeinander abgestimmt werden, wo immer eine solche Koordinierung möglich ist;

21.  hebt hervor, dass es auf EU-Ebene erhebliche strukturbedingte Gründe dafür gibt, dass sich die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Investitionslücken ausweiten; fordert die EIB auf, ihre technische Unterstützung auszubauen, um gegen die geringen Kapazitäten im Bereich der Projekterstellung in einigen Mitgliedstaaten vorzugehen; fordert die EIB auf, detaillierte Angaben zu den direkten und indirekten Arbeitsplätzen vorzulegen, die mit jedem finanzierten Projekt geschaffen werden;

22.  hebt hervor, dass die EIB gemäß den Verträgen dazu verpflichtet ist, durch ihre vorrangige Aufgabe – die Vergabe von Darlehen – zur ausgewogenen und stabilen Entwicklung des Binnenmarkts beizutragen und Projekte für die Entwicklung weniger entwickelter Regionen sowie grenzübergreifende Projekte zu fördern, wobei es eine Synergie mit den ESI-Fonds geben muss; verweist daher mit Nachdruck auf das Potenzial der wichtigen ergänzenden Rolle der EIB bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik, die stets leistungs- und ergebnisorientiert erfolgen sollte, und zwar auch im Rahmen von Tätigkeiten, mit denen Kapazitäten zur Vorbereitung von Projekten verbessert und Beratungs- und Analysedienstleistungen sowie Darlehen für die nationale Ko-Finanzierung der ESI-Fonds ausgebaut werden sollen; fordert die Kommission und die EIB auf, ihre Anstrengungen besser zu koordinieren, um den Austausch bewährter Verfahren stärker zu fördern und Investitionsmöglichkeiten in allen Regionen Europas – auch in jenen, die nicht unter den Kohäsionsfonds fallen – bekannt zu machen, damit die Zielsetzungen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts besser verwirklicht werden können;

23.  betont, dass die EIB gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als öffentliches Finanzinstitut, durch das Projekte zur Umsetzung der Politik und der Prioritäten der EU finanziert werden, zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen sollte, was auch für weniger entwickelte Regionen gilt; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die geografische Verteilung der Darlehensvergabe nach Ländern, in denen Projekte angesiedelt sind, zeigt, dass 2016 fünf Mitgliedstaaten – die fünf größten Volkswirtschaften in der EU – 54,11 % aller Darlehen erhalten haben; fordert die EIB und die Kommission auf, die Ursachen dieser Situation zu prüfen und das Parlament vor Mitte 2018 über die Ergebnisse zu unterrichten; betont, dass es einer breiteren geografischen Verteilung der Mittel bedarf, auch was den EFSI betrifft, der stets als Ergänzung zu den ESI-Fonds dienen sollte, um das Ziel des Abbaus regionaler Ungleichgewichte zu erreichen; betont, dass die EIB verstärkt zur Finanzierung von sozialem Unternehmertum und Start-up-Unternehmen, der Beschleunigung des Wachstums der sozialen Infrastruktur, von erneuerbaren Energieträgern, Energieeffizienz und Projekten für die Kreislaufwirtschaft beitragen muss; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EIB auch in Drittländern ein wichtiger Investor ist;

24.  nimmt die zur Halbzeit erfolgende Zwischenbewertung aller Finanzierungsinstrumente im Rahmen von Horizont 2020 (InnovFin), die von der EIB-Gruppe verwaltet werden, und die 15 darin abgegebenen Empfehlungen zur Kenntnis; erwartet, dass die EIB-Gruppe eine detaillierte Strategie formuliert, welchen Weg sie einzuschlagen gedenkt, um diese Empfehlungen umzusetzen;

Compliance

25.  bekräftigt seinen Standpunkt, demzufolge durch den europäischen Rechtsrahmen, darunter die Satzung der EIB, die EFSI-Verordnung, die vier Verordnungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP-Verordnungen) und die fünf ESI-Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Meeres- und Fischereifonds) untersagt sein sollte, dass EU-Mittel letztendlich an Empfänger oder Finanzintermediäre gelangen, die nachweislich in Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug verwickelt sind;

26.  weist darauf hin, dass die Politik der EIB in Bezug auf Hoheitsgebiete, die das Unionsrecht nicht einhalten, ehrgeizig sein muss; merkt an, dass die Heranziehung der gemeinsamen Unionsliste von Rechtsprechungen in Drittländern, die die Standards für verantwortungsvolle Steuerverwaltung nicht einhalten, welche vom Rat der EU am 5. Dezember 2017 gebilligt wurde und bei Konfliktfällen Vorrang vor anderen Listen führender Organisationen haben wird, ein positiver, jedoch unzureichender Schritt ist, und fordert, dass die länderspezifische Berichterstattung ausnahmslos zu einem Schlüsselbestandteil der Strategie der EIB für die soziale Verantwortung der Unternehmen wird; fordert die EIB auf: die einschlägigen Standards und die geltenden Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung von Terrorismus, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einzuhalten; keine Mechanismen der Steuerumgehung einzusetzen oder sich an solchen zu beteiligen, insbesondere was Strategien der aggressiven Steuerplanung oder Praktiken betrifft, die den Kriterien des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich nicht genügen, wie dies in den Rechtsakten der Union, den Schlussfolgerungen des Rates, den Mitteilungen der Kommission oder in jedem Aufforderungsschreiben der Kommission festgelegt wurde, und keine Geschäftsbeziehungen zu Einrichtungen zu unterhalten, die in Hoheitsgebieten eingetragen oder niedergelassen sind, welche bei der Anwendung der international vereinbarten Steuernormen in Bezug auf Transparenz und Informationsaustausch nicht mit der Union zusammenarbeiten; fordert die EIB auf, ihre Politik im Zusammenhang mit nicht transparenten und nicht kooperationsbereiten Hoheitsgebieten im Anschluss an eine Anhörung der Kommission und der Interessenträger vor dem Hintergrund der Annahme der zuvor erwähnten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete zu überarbeiten und zu aktualisieren; fordert die Kommission ihrerseits auf, dem Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Umsetzung dieser Strategie vorzulegen;

27.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission einige der in der Vergangenheit von internationalen Finanzierungsinstitutionen (IFI)(6) eingereichten Projekte blockiert hat, da diesen Projekten Steuermodelle zugrunde lagen, die von nicht zu rechtfertigender Komplexität waren, wobei man sich auf schädliche oder fehlende Steuerregelungen in Drittländern berief; fordert die Kommission und die EIB auf, in ihren Jahresbericht Informationen zu Projekten aufzunehmen, bei denen Finanzmittel in Offshore-Länder bzw. Gebiete übertragen wurden; betont, dass die IFI das Risiko ausschalten müssen, dass mit EU-Geldern unmittelbar oder mittelbar zu Steuerumgehung und Steuerbetrug beigetragen wird;

28.  merkt an, dass Bedenken im Zusammenhang mit von der EIB finanzierten Projekten bekundet wurden, an denen Offshore-Strukturen und nicht kooperative Länder und Gebiete beteiligt waren; fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Verwendung von EU-Geldern im Zusammenhang mit Offshore-Strukturen und über Transfers von Geldern der EIB und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) an diese Strukturen zu veröffentlichen, einschließlich der Anzahl und Art der gestoppten Vorhaben, erläuternder Anmerkungen zu den Gründen, aus denen die Vorhaben gestoppt wurden, sowie zu den Folgemaßnahmen, die ergriffen wurden, damit mit EU-Geldern weder direkt noch indirekt zu Steuerumgehung oder Steuerbetrug beigetragen wird;

29.  begrüßt, dass die EIB die steuerlichen Auswirkungen auf Länder, in denen Investitionen getätigt werden, sowie die Art und Weise berücksichtigt, wie diese Investitionen zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau der Ungleichheit beitragen;

30.  ist der Auffassung, dass die EIB als Bank der Europäischen Union verstärkt dafür sorgen sollte, dass Finanzintermediäre, mit denen sie in Geschäftsverbindung tritt, keine Mechanismen zur Steuerumgehung nutzen oder sich nicht daran beteiligen, was insbesondere für Strategien der aggressiven Steuerplanung sowie Praktiken gilt, die den Kriterien des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gemäß den Rechtsvorschriften der Union, einschließlich den Empfehlungen und Mitteilungen der Kommission, nicht genügen; betont, dass die EIB auch dafür Sorge tragen sollte, dass Finanzintermediäre nicht an Korruption, Geldwäsche, organisierter Kriminalität oder Terrorismus beteiligt sind;

31.  betont, dass der EIB zuverlässige und vollständige Informationen über das wirtschaftliche Eigentum der Endbegünstigten der EIB-Mittel vorliegen müssen, auch dann, wenn bei der Finanzierung auf private Beteiligungsfonds zurückgegriffen wird; fordert die EIB daher nachdrücklich auf, ihr Verfahren zur Wahrung der Sorgfaltspflicht und die Transparenz bei der Zusammenarbeit mit Finanzintermediären zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Heranziehung von Kriterien bei der Auswahl der Finanzintermediäre und der Besitz von aktuellen Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen, einschließlich Treuhandfonds, Stiftungen und Steueroasen, bewährte Verfahren sind, denen beständig Folge zu leisten ist; nimmt zur Kenntnis, dass die EIB bei dem Verfahren zur Wahrung der Sorgfaltspflicht die wirtschaftlichen Eigentümer solcher Unternehmen ermittelt; fordert die EIB-Gruppe auf, ihre Vertragsbedingungen noch strenger zu gestalten, indem sie eine Klausel für oder einen Verweis auf verantwortungsvolle Verwaltung aufnimmt, um die Risiken für die Integrität und die Reputation zu verringern; betont, dass die EIB ein genaues öffentliches Verzeichnis der Kriterien für die Auswahl von Finanzintermediären einführen muss, damit der Einsatz der EU zur Bekämpfung von Steuermissbrauch verstärkt und den Risiken von Korruption und Unterwanderung durch kriminelle Gruppen wirksamer vorgebeugt werden kann;

32.  begrüßt die Anstrengungen der EIB, Sorgfaltsprüfungen bei den Gegenparteien der EIB-Gruppe und bei Operationen durchzuführen, wozu auch laufende Tätigkeiten der Überwachung und Kontrolle gehören, damit die EIB nicht unwissentlich Korruption, Betrug, Absprachen, Druck, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, schädlichen Steuerpraktiken oder der Terrorismusfinanzierung Vorschub leistet, wobei solche Sorgfaltsprüfungen vor allem im Rahmen der Veröffentlichung regelmäßiger Tätigkeitsberichte durch die unabhängige Compliance-Stelle („Office of the Chief Compliance Officer“ – OCCO) und deren engen Zusammenarbeit mit der Generalinspektion der EIB erfolgen sollen; fordert, dass sich die EIB dem neuen von der Kommission geplanten Früherkennungs- und Ausschlusssystem anschließt;

33.  begrüßt die Zusammenarbeit und den Austausch der EIB-Gruppe mit den verschiedenen Dienststellen der Kommission über die im Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung enthaltenen Maßnahmen, damit der Geltungsbereich und die Schlüsselelemente des Legislativpakets, die Rolle und die Einbeziehung der EIB-Gruppe und ihre Einbindung in den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen über diese Fragen sowohl auf Ebene des Verwaltungsrats der EIB-Gruppe als auch auf Ebene der Dienststellen der EIB, etwa der OCCO, geklärt werden; fordert die EIB auf, der Steuerumgehung bei ihren Sorgfaltsprüfungen verstärkt Rechnung zu tragen;

Rechenschaftspflicht

34.  vertritt die Auffassung, dass die verstärkte wirtschaftliche Rolle der EIB-Gruppe, ihre verbesserte Investitionskapazität und die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln zur Gewährleistung ihrer Operationen mit einer verbesserten Transparenz und verstärkten Rechenschaftspflicht einhergehen müssen, damit eine wirkliche öffentliche Kontrolle ihrer Tätigkeit, Projektauswahl und Finanzierungsprioritäten sichergestellt wird;

35.  nimmt zur Kenntnis, dass die EIB jährlich drei Berichte über ihre Tätigkeit an das Parlament übermittelt und dass der Präsident der EIB und Mitarbeiter der Bank auf Anfrage des Parlaments und seiner Ausschüsse regelmäßig an Anhörungen teilnehmen; weist jedoch erneut auf seine Forderung hin, dass die EIB in höherem Maß dem Parlament zur Rechenschaft verpflichtet und transparenter sein sollte; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der EIB und dem Europäischen Parlament über den Informationsaustausch, in deren Rahmen Mitglieder des Europäischen Parlaments auch Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten der EIB richten können, unterzeichnet wird;

36.  weist darauf hin, dass Transparenz bei der Umsetzung der EU-Politik nicht nur der Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Rechenschaftspflicht und der Glaubwürdigkeit der EIB-Gruppe dient und einen klaren Überblick über die Finanzintermediäre und Endbegünstigten verschafft, sondern auch zur Steigerung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der finanzierten Projekte beiträgt und eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber Betrug und Korruption in ihrem Darlehensportfolio sicherstellt;

37.  begrüßt, dass die Transparenzpolitik der EIB-Gruppe auf einer Offenlegungsvermutung basiert und dass der Zugang zu den Dokumenten und Informationen der EIB-Gruppe allen offensteht; weist auf seine Empfehlung hin, nicht vertrauliche Dokumente auf der Website der EIB-Gruppe zu veröffentlichen, zu denen beispielsweise interinstitutionelle Vereinbarungen und Memoranda gehören, und fordert die EIB-Gruppe nachdrücklich auf, es nicht darauf beruhen zu lassen, sondern weiterhin nach Möglichkeiten der Verbesserung zu suchen;

38.  empfiehlt, dass die EIB-Gruppe dem Beispiel der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) der Weltbankgruppe folgt und damit beginnt, Informationen über Teilprojekte mit hohem Risikoprofil offenzulegen, die sie über Geschäftsbanken (die wichtigsten von der EIB-Gruppe zur Förderung von KMU herangezogenen Intermediäre/Finanzvehikel) finanziert;

39.  begrüßt, dass auf Anfrage sämtliche im Besitz der EIB-Gruppe befindlichen Projektunterlagen offengelegt werden; fordert die EIB-Gruppe auf, Leitlinien für nichtsensible und grundlegende Informationen festzulegen, die bei Anfragen nach einer proaktiven Offenlegung auf Projektebene offengelegt werden könnten;

40.  fordert, dass im Rahmen der Strategie der Offenlegung der EIB-Gruppe ein immer höheres Maß an Transparenz im Zusammenhang mit den Grundsätzen sichergestellt wird, die für ihre Preispolitik und die Leitungsgremien gelten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Offenlegung der Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats der EIB-Gruppe vom Januar 2017, das öffentliche Dokumentenregister und die Veröffentlichung von Projektdaten mithilfe der Internationalen Geber-Transparenz-Initiative(7); fordert, dass die Protokolle der Sitzungen des Direktoriums veröffentlicht werden;

41.  nimmt die laufenden Überarbeitungen der Politik der EIB-Gruppe zur Meldung von Missständen zur Kenntnis; fordert die EIB-Gruppe eindringlich auf, die Unabhängigkeit, Legitimität, Zugänglichkeit, Vorhersehbarkeit, Ausgewogenheit und Transparenz ihres Beschwerdemechanismus zu verbessern, auch indem Direktoren einbezogen werden und der Schutz für Beschwerdeführer verbessert wird; vertritt die Auffassung, dass solche Maßnahmen eindeutig im jeweiligen Interesse der Bank, der Anteilseigner und der EU-Organe liegen;

42.  stellt fest, dass bei 53 % der 120 Fälle, die der Betrugsermittlungsstelle der Generalinspektion (IG/IN) im Jahr 2016 gemeldet wurden, der Hinweis von Mitarbeitern der EIB-Gruppe kam; begrüßt, dass das auf der Website der EIB bereitgestellte System zur Meldung von Betrugsfällen nunmehr in 30 Sprachen verfügbar ist(8); vertritt die Auffassung, dass die EIB die laufenden Beratungen über den Schutz von Hinweisgebern auf EU-Ebene sorgfältig verfolgen und demgemäß ihre Meldesysteme weiter verbessern sollte;

43.  fordert die EIB-Gruppe auf, einen kontinuierlichen Schwerpunkt auf die Leistungskontrolle mithilfe von Leistungsbewertungen und der nachgewiesenen Wirkung zu legen; legt der EIB nahe, ihre Indikatoren für die Begleitung und konkret ihre Indikatoren für die Zusätzlichkeit weiter zu verbessern, um die Wirkung so früh wie möglich in der Phase der Projekterstellung zu bewerten und für den Verwaltungsrat ausreichend Informationen über die beabsichtigte Wirkung bereitzustellen, insbesondere was den Beitrag von Projekten zur EU-Politik anbelangt, beispielsweise ihre Auswirkung auf die Beschäftigung (sowohl bei der Umsetzung als auch bei der Anwendung); weist zudem darauf hin, dass die Leistung der von der EIB-Gruppe bereitgestellten Finanzierungen nicht auf der Grundlage einer Beurteilung ihrer finanziellen Wirkung allein bewertet werden kann, und fordert daher, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den operativen Zielen, die anhand des Geschäftsvolumens festgelegt werden, und den für die Mitarbeiter der EIB-Gruppe festgelegten Zielen nicht finanzieller Art aufrechterhalten wird; weist beispielsweise mit Nachdruck darauf hin, dass in den Leistungsbewertungen angegeben wird, welche spezifischen Zielsetzungen im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung durch das Projekt anvisiert werden und inwieweit es dazu beigetragen hat, diese zu erfüllen; hält es für entscheidend, dass die Menschen, die in Nachbarschaft zu den finanzierten Infrastrukturprojekten leben, bei deren Bewertung aktiv einbezogen werden;

44.  begrüßt, dass die EIB weiter daran arbeitet, ihre Methode für die Berichterstattung über die Wirkung zu perfektionieren, beispielsweise um die Investitionen genau zu erfassen, die über verschiedene zwischengeschaltete Kreditvergabestrukturen und neue Produkte mobilisiert wurden, sowie die Maßnahmen, die gemeinsam mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken bei der Harmonisierung von Schlüsselaspekten der Berichterstattung über die Wirkung ergriffen wurden, etwa im unlängst erstellten Bericht über die Berichterstattung über die Finanzierung des Klimaschutzes und im Bericht über die sektorübergreifende Kreditvergabe, der gerade ausgearbeitet wird;

45.  begrüßt, dass die Ergebnismessung („results measurement“ – ReM+) allmählich zu einem „Wandel der Kultur“ in der EIB-Gruppe führt; fordert eine Harmonisierung und Ausweitung dieser Aufgabe sowie die zusätzliche weitestmögliche Eingliederung der in Addis Abeba und Paris festgelegten Indikatoren; vertritt die Auffassung, dass durch die weitere Anpassung solcher Indikatoren mittels einer Einbeziehung lokaler Sichtweisen deren Abstraktheit verringert werden könnte, ohne dass deren Unabhängigkeit beeinträchtigt würde;

46.  fordert die EIB auf, bei Investitionen in Drittländern den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen; weist darauf hin, dass Investitionen in Drittländern nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung erfolgen dürfen, sondern auch darauf abzielen müssen, vom Privatsektor getragenes langfristiges und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erzeugen und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und eines besseren Zugangs zu produktiven Ressourcen die Armut zu verringern;

47.  merkt an, dass in vielen Einsatzländern der EIB die Menschenrechte und insbesondere die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in unterschiedlichster Weise unter Beschuss genommen werden, angefangen bei der gewaltsamen Unterdrückung von Demonstrationen und der Kriminalisierung der Redefreiheit bis hin zu willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen von Menschenrechtsverteidigern sowie zur Einschränkung des Handlungsspielraums zivilgesellschaftlicher Organisationen; fordert die EIB auf, einen Aktionsplan für die Menschenrechte zu verabschieden, um die Ziele des Strategischen Rahmens der EU, den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen, damit Vorkehrungen gegen sämtliche negativen Auswirkungen von Projekten der EIB auf die Menschenrechte getroffen werden, sichergestellt wird, dass die Projekte der EIB zur Verbesserung und Verwirklichung der Menschenrechte beitragen, und bei Menschenrechtsverletzungen Rechtsbehelfe bereitgestellt werden;

48.  begrüßt die Veröffentlichung ihrer Rahmenmethodik für die Ergebnismessung, ist allerdings der Überzeugung, dass die Ergebnisse einer solchen Bewertung bei jeder Operation offengelegt werden sollten, auch was die ökologischen und sozialen Auswirkungen auf der Ebene der Projekte oder Teilprojekte betrifft; begrüßt die Halbzeitbewertung des EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, infolgedessen die EIB dem Parlament nunmehr auf Anfrage die Bögen mit Ergebnismessungen für von der EU-Haushaltsgarantie gedeckte Projekte übermittelt; fordert die EIB allerdings auf, weitere Bögen mit Ergebnismessungen für die einzelnen Projekte außerhalb der EU und Drei-Säulen-Bewertungsbögen für Projekte in der EU zu veröffentlichen, damit die Transparenz der Bank gestärkt wird;

49.  fordert die EIB auf, sämtliche einschlägigen Dokumente zu den für die Weiterentwicklung der Diesel-Technologie gewährten Darlehen für die Automobilindustrie einschließlich des entsprechenden Berichts des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dessen Empfehlungen zu den EIB-Darlehen für Volkswagen zu veröffentlichen und allgemeiner zu erläutern, in welchem Umfang Darlehen an Automobilunternehmen vergeben wurden, bei denen eine Manipulation der Emissionswerte festgestellt wurde, und anzugeben, wie viele dieser Darlehen als Klimaschutzmaßnahme verbucht wurden; ersucht in diesem Zusammenhang um Erläuterungen zu den durchzuführenden Kontrollen und Gegenkontrollen, damit neu abgeschlossene Darlehensvereinbarungen auf wirklich saubere Technologien ausgerichtet sind und Automobilunternehmen zugutekommen, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beispielsweise in den Bereichen Vernetzung, effiziente Hybridmotoren mit Verbrennungs- und Elektroantrieb, Elektrofahrzeuge mit größerer Reichweite und moderne Fahrassistenzsysteme unterstützen;

50.  begrüßt, dass die EIB-Gruppe bei ihrer Darlehenstätigkeit für KMU anspruchsvolle Normen in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftspflicht angenommen hat und dass diesen Ergebnissen im Rahmen der verpflichtenden Berichterstattung der Finanzintermediäre über die einzelnen KMU, die von der EIB-Gruppe unterstützt wurden, Rechnung getragen wird, wenn nachfolgende Transaktionen mit demselben Intermediär geprüft werden;

51.  unterstreicht, dass die EUStA nach dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug(9) und der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)(10) die EIB-Operationen in den Mitgliedstaaten prüfen soll, wann immer die nationalen Behörden oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Grund zu der Annahme haben, dass in diesem Zusammenhang eine Straftat begangen wurde;

52.  stellt fest, dass nur begrenzte Informationen dazu vorliegen, in welchem Umfang die Darlehenstätigkeit der EIB zur Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik beiträgt; fordert die EIB daher auf, in ihrem Jahresbericht gegebenenfalls gesonderte Kapitel zur Bewertung der Auswirkungen der Tätigkeit der EIB – unter anderem von Interreg-Tätigkeiten – zur Förderung der Umsetzung der Kohäsionspolitik vorzulegen und genaue Angaben zum Einsatz von Darlehen bei Projekten und Programmen der Kohäsionspolitik bereitzustellen, wobei auch auf die geografische Verteilung der Unterstützung, ihren wirksamen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik – unter anderem der horizontalen Grundsätze und der Strategie Europa 2020 – sowie die konkreten Möglichkeiten einer Mobilisierung privater Investitionen Bezug genommen werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass die EIB verpflichtet ist, dem Europäischen Parlament, dem Rechnungshof und sonstigen Stellen ausreichend Daten vorzulegen, unter anderem zu den Kosten und der Verwaltung ihrer Produkte, und vertritt zudem die Ansicht, dass die Erhebung von Daten zur Kombination von Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik und Investitionen der EIB auf EU-Ebene einen Mehrwert bietet;

Finanztätigkeit der EIB-Gruppe

53.  fordert die EIB-Gruppe auf, in einem Verfahren der Rationalisierung von Anzahl und Kategorien von Finanzierungsinstrumenten innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) aktiv mit der Kommission zusammenzuarbeiten und dem Verfahren vorzugreifen, indem sie zunächst anhand ihrer eigenen Erfahrung auf etwaige bestehende Doppelungen oder Überschneidungen hinweist;

54.  ist davon überzeugt, dass die Finanzierungsinstrumente der EIB-Gruppe Projekten zugutekommen sollten, die anhand ihrer jeweiligen Vorzüge, ihres Potenzials, für die EU als Ganzes einen Mehrwert zu erzeugen, und ihrer konkreten Zusätzlichkeit ausgewählt wurden, und zwar insbesondere in Bereichen, in denen Märkte bei der Finanzierung und Unterstützung von Projekten versagen, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem möglicherweise höheren Risikoprofil und der grundlegenden Notwendigkeit gefunden werden muss, ihre hohe Kreditwürdigkeit zu wahren;

55.  warnt in diesem Zusammenhang davor, dass marktbestimmte Instrumente das Risiko in sich bergen, dass der Fokus des EU-Haushalts nicht länger auf öffentlichen Gemeingütern der EU liegt, und legt der EIB-Gruppe nahe, ihre Berichterstattung gegenüber der Kommission in Bezug auf die Qualität und weniger auf die Quantität ihrer Finanzierung im Rahmen der Finanzierungsinstrumente zu verstärken;

56.  merkt an, dass die EIB-Gruppe zur vollständigen Ausschöpfung der zusätzlichen Risikotragfähigkeit verschiedene neue Produkte entwickelt hat, durch die höhere Risiken übernommen werden können (etwa nachrangige Verbindlichkeiten, Kapitalbeteiligung, Risikoteilung mit Banken), und ihre Kreditrisikopolitik sowie ihre Kriterien für die Förderfähigkeit überarbeitet hat, um eine erhöhte Flexibilität zu ermöglichen;

57.  fordert die EIB-Gruppe auf, ihre Risikokultur weiterzuentwickeln, um ihre Wirksamkeit sowie die Komplementarität und die Synergien zwischen ihren Maßnahmen und verschiedenen Politikfeldern der EU zu verbessern, insbesondere indem innovative Unternehmen, Infrastrukturvorhaben und KMU unterstützt werden, die Risiken übernehmen oder in wirtschaftlich benachteiligten oder noch nicht stabilisierten Regionen entstehen, was dem wiederkehrenden und langlebigen Ziel entspräche, den Zugang von KMU zur Finanzierung zu erleichtern, ohne dass jedoch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beeinträchtigt würden oder die hohe Kreditwürdigkeit der EIB gefährdet würde; weist darauf hin, dass auf einem Risikotransfer basierende Instrumente nicht risikofrei sein können, wenn sie zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen sollen; hebt hervor, dass die EIB und ihre Anteilseigner sich dessen vollständig bewusst sein müssen; legt der EIB nahe, zu bewerten, ob EIB-Anleihen für den direkten Erwerb angeboten werden können;

58.  stellt fest, dass sich die Unterstützung der EIB-Gruppe für KMU und Midcap-Unternehmen mittlerweile auf einen Rekordbetrag von 33,6 Mrd. EUR beläuft und sie im Jahr 2016 zur Schaffung von 4,4 Millionen Arbeitsplätzen beigetragen hat; betont, wie wichtig es ist, dass die EIB-Gruppe für KMU und Midcap-Unternehmen kontinuierliche Unterstützung bereitstellt, indem sie deren Zugang zu Finanzmitteln verbessert; hebt hervor, dass KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und weiterhin das wichtigste Ziel der Darlehenstätigkeit der EIB-Gruppe darstellen sollten, indem sie die Finanzierungsinstrumente für KMU und Midcap-Unternehmen weiter stärkt;

59.  weist darauf hin, dass über 90 % der KMU in der EU Kleinstunternehmen sind, die fast 30 % der Arbeitsplätze im Privatsektor stellen; weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen anfälliger für wirtschaftliche Schocks sind als größere Unternehmen und womöglich nicht ausreichend mit Krediten versorgt werden, insbesondere wenn sie in einer Region mit wirtschaftlichen Problemen und einem problematischen Bankenumfeld angesiedelt sind; fordert die EIB auf, eine Strategie zu erstellen, um der Tatsache, dass KMU unter solchen Umständen auf Schwierigkeiten beim Zugang zur Projektfinanzierung stoßen, entgegenzutreten;

60.  nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zu Finanzierungsmitteln nach wie vor ein bedeutendes Hindernis für das Wachstum der Kultur- und Kreativbranche darstellt; unterstreicht, dass dringend Finanzierungsinitiativen erforderlich sind, um diese Branche zu stärken; betont, dass die EIB und der EFSI das Potenzial haben, die Kreativbranche zu unterstützen, vor allem durch die Finanzierung von KMU; fordert die EIB auf, das Problem der mangelnden Finanzierung für die Kultur- und Kreativbranche im Rahmen des EFSI anzugehen und mögliche Wechselbeziehungen mit dem Programm „Kreatives Europa“ zu untersuchen;

61.  fordert die EIB-Gruppe auf, weiterhin finanziell soliden Intermediären wie den nationalen Förderbanken und -instituten zu vertrauen, wenn es um Anweisungen bei bestimmten Arten von Projekten geht, die ihre hohe Kreditwürdigkeit nicht gefährden würden;

62.  ist der Ansicht, dass viele Verwaltungsvorschriften der EIB-Gruppe darauf ausgerichtet sind, ihre hohe Kreditwürdigkeit zu wahren, dass allerdings sehr wenige Informationen darüber vorliegen, wie wahrscheinlich es ist, dass das Rating der EIB-Gruppe abgestuft wird;

63.  betont, dass die Sorgfaltspflicht bei von der EIB-Gruppe finanzierten Investitionsvorhaben auf Faktoren beruhen sollte, die sowohl renditebezogen als auch renditeunabhängig sind, stattdessen dann jedoch mit der Verwirklichung anderer Arten von Zielen zusammenhängen, etwa dem Beitrag des Projekts zur wirtschaftlichen Aufwärtskonvergenz und zum Zusammenhalt in der EU oder zur Verwirklichung der Ziele im Rahmen von Europa 2020 oder der Ziele für nachhaltige Entwicklung; ist der Ansicht, dass die EIB-Gruppe diese nicht-finanziellen Kriterien institutionellen und privaten Investoren (beispielsweise Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften) in angemessener Weise erläutern sollte, sodass im gesamten Finanzsektor eine verstärkte Schwerpunktlegung auf sozioökonomische und ökologische Auswirkungen gefördert wird;

64.  vertritt die Auffassung, dass die EIB-Gruppe in Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Projekts durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen es notwendig ist, die Einrichtung von Investitionsplattformen oder die Finanzierung von Projekten in Sektoren oder Bereichen zu fördern, die ein eklatantes Marktversagen durchleben oder deren Investitionssituation suboptimal ist, Änderungen durchführen und dokumentieren sollte, insbesondere was die Vergütung der EU-Garantie an die EIB betrifft, um zu einer Senkung der Kosten für die Finanzierung der Operation beizutragen, die vom Begünstigten der Finanzierung durch die EIB-Gruppe im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten getragen wird, sodass die Projektumsetzung erleichtert wird; ist der Überzeugung, dass gegebenenfalls ähnliche Anstrengungen unternommen werden sollten, damit kleine Projekte durch Finanzierungsinstrumente unterstützt werden, und dass diese Form des Einsatzes auch in Fällen erwogen werden sollte, in denen durch die Nutzung der Dienste lokaler oder regionaler Intermediäre eine Senkung der Kosten der Finanzierung kleiner Projekte über Finanzierungsinstrumente ermöglicht wird;

65.  begrüßt die unlängst angenommene Aktienanlagestrategie, in der eine vermehrte Bewertung der Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ vorgesehen ist, um die Lücke bei der Eigenfinanzierung in den prioritären Bereichen Innovation und Infrastruktur in der EU zu beheben, insbesondere was zwei Marktbereiche betrifft: indirekte Eigenfinanzierung (Beteiligungsinvestitionen in Infrastrukturfonds und Ko-Investitionsprogramme) und direkte Kapitalbeteiligung (beteiligungsähnliche Darlehen an Unternehmen und beteiligungsähnliche Darlehen an Midcap-Unternehmen) mit einer Mischung aus direkten und indirekten Instrumenten (Beteiligungsfinanzierungen und Beteiligungsdarlehen);

66.  begrüßt die Unterstützung des EIF, die bereits innerhalb des Anwendungsbereichs der bestehenden Maßnahmen an Crowdfunding-Plattformen geleistet wurde, die Bereitschaft, ausgewählte Plattformen innerhalb des Anwendungsbereichs oder durch die Ausweitung bestehender Programme weiterhin zu unterstützen, und die gemeinsam mit der Kommission durchgeführte Arbeit zu einem möglichen Pilotprojekt für Crowdfunding mit Fremd- und Eigenkapital; regt an, dass der EIF Wege ermittelt, an der Finanztechnologie orientierte Finanzintermediäre ausfindig zu machen und zu erreichen, die Unterstützung benötigen;

67.  ersucht die Kommission, die Kosten für die Anzahl der der EIB erteilten Mandate sorgfältig zu bewerten und zu beobachten; weist darauf hin, dass sich die damit verbundenen Verwaltungskosten aufgrund des derzeitigen Umfangs der finanziellen und personellen Mittel auf die Gesamtleistung auswirken können;

68.  hebt hervor, dass der EIB im Rahmen der Kohäsionspolitik eine immer wichtigere Rolle zukommt, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass Finanzierungsinstrumente vermehrt in Kombination mit Zuschüssen eingesetzt werden; betont jedoch, dass sie für die Endbegünstigten nach wie vor schlecht zugänglich sind und dass die Mitgliedstaaten und Regionen als einen der Gründe hierfür die Komplexität der Verfahren gemäß der Haushaltsordnung und der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen – auch im Bereich der unverhältnismäßig hohen Kosten und Gebühren – sowie den Wettbewerb mit attraktiveren nationalen und regionalen Instrumenten nennen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung der Plattform Fi-Compass als zentrale Anlaufstelle für Beratungsdienstleistungen zu Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der Kohäsionspolitik; fordert dennoch weitere technische Unterstützung und eine Vereinfachung der bestehenden Verfahren sowie eine stärkere Schwerpunktlegung auf den Aufbau von Kapazitäten gegenüber Finanzintermediären und weist darauf hin, dass die Verwaltungskosten und -gebühren besser mit der Leistung der Fondsmanager der Finanzierungsinstrumente im Rahmen der ESI-Fonds verknüpft werden müssen; weist dennoch darauf hin, dass Zuschüsse in vielen Bereichen, in denen öffentliche Interventionen stattfinden, eine wirksame Form der Unterstützung darstellen und weiterhin das wichtigste Instrument der Kohäsionspolitik bleiben müssen und dass Finanzierungsinstrumente in den Branchen konzentriert werden sollten, in denen durch sie ein größerer Mehrwert erzielt wird als durch Zuschüsse, wobei ihre Nutzung nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörden erfolgen sollte; weist darauf hin, dass ein stärkerer Rahmen für die Interaktion der EIB mit dem Europäischen Parlament gefördert werden muss, damit die Tätigkeit der EIB besser überwacht werden kann;

Kommunikation und Beratungstätigkeit der EIB-Gruppe

69.  bedauert, dass die potenziellen Empfänger der von der EIB-Gruppe bereitgestellten Finanzierung im Allgemeinen nicht hinreichend für die von der EIB-Gruppe entwickelten Produkte sensibilisiert sind; stellt sich die Frage, ob die Lieferkette der EIB-Gruppe hinreichend gestreut und inklusiv ist;

70.  ist der Überzeugung, dass die Kommunikation der EIB-Gruppe in Zusammenarbeit mit ihren einschlägigen nationalen Partnern verbessert werden sollte, um die KMU stärker für ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu sensibilisieren und die Bürger besser über die konkreten Projekte auf lokaler Ebene zu informieren, die von der EU finanziert werden;

71.  begrüßt in diesem Zusammenhang, dass mit internationalen und nationalen Institutionen Partnerschaften abgeschlossen werden, damit die Komplementarität mit den Beratungsdienstleistungen der EIB sichergestellt wird;

72.  bedauert, dass es an Daten dazu fehlt, welche Rolle der EIB in jeder Phase des Umsetzungszyklus der Kohäsionspolitik zukommt, und dass wenig Informationen dazu vorliegen, inwieweit die Darlehenstätigkeit der EIB zu den Zielen der Kohäsionspolitik beiträgt; betont, dass mehr Transparenz und eine bessere Kommunikation erforderlich sind, und fordert, dass diesbezügliche Bemühungen intensiviert werden, um sicherzustellen, dass die Informationen die Endbegünstigten auf regionaler und lokaler Ebene erreichen, und um die Sichtbarkeit der Projekte zu erhöhen;

73.  erwartet, dass die Kommission, die EIB-Gruppe sowie die nationalen, regionalen und lokalen Stellen auch künftig mit den nationalen Förderbanken und -instituten im Geist der Komplementarität zusammenarbeiten und ihre Zusammenarbeit intensivieren, um mehr Synergieeffekte zwischen den ESI-Fonds und den Finanzierungsinstrumenten und Darlehen der EIB zu erzielen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Verfahren zu vereinfachen, die Verwaltungskapazität zu verbessern, die territoriale Entwicklung und den territorialen Zusammenhalt voranzutreiben und dazu beizutragen, dass die ESI-Fonds und die EIB-Finanzierungen besser verstanden werden, da nationale Förderbanken und -institute über fundierte Kenntnisse in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten verfügen und in der Lage sind, maßgeschneiderte Finanzierungsinstrumente vor Ort umzusetzen;

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74.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der EIB sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 128 vom 19.5.2017, S. 1.
(2) ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 34.
(3) ABl. L 249 vom 27.9.2017, S. 1.
(4) http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/10/10/conclusions-climate-change/pdf
(5) Beispielsweise solide Projekte mit einer guten Bewertung, die keine Mittel aus dem Gemeinsamen Unternehmen für biobasierte Industriezweige erhalten.
(6) Die EIB, der EIF und der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
(7) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zum Jahresbericht 2014 der Europäischen Investitionsbank (EIB). (Angenommene Texte, P8_TA(2016)0200).
(8) http://www.eib.org/attachments/general/reports/ig_fraud_investigations_activity_report_2016_de.pdf
(9) ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29.
(10) ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 28. September 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen