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Verfahren : 2017/2272(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0221/2018

Eingereichte Texte :

A8-0221/2018

Aussprachen :

PV 02/07/2018 - 19
CRE 02/07/2018 - 19

Abstimmungen :

PV 03/07/2018 - 11.12
CRE 03/07/2018 - 11.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0280

Angenommene Texte
PDF 183kWORD 68k
Dienstag, 3. Juli 2018 - Straßburg
Klimaschutzdiplomatie
P8_TA(2018)0280A8-0221/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2018 zur Klimadiplomatie (2017/2272(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 21, 191, 192, 220 und 221,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

‒  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21), die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris,

–  unter Hinweis auf die 22. Konferenz der Vertragsparteien (COP22) des UNFCCC und die 1. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA1) vom 15. November bis 18. November 2016 in Marrakesch (Marokko),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2016 zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens und zur Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 2016 in Marrakesch (Marokko) (COP22)(1),

–  unter Hinweis auf den 5. Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) und den dazugehörigen Synthesebericht,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2017 zu der UN-Klimakonferenz 2017 in Bonn (Deutschland) (COP23)(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft“ (COM(2016)0500),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. April 2013 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2013)0216),

–  unter Hinweis auf den vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) angenommenen Aktionsplan der EU für Klimadiplomatie aus dem Jahr 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 6. März 2017 und vom 19. Juni 2017,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Juni 2017,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Februar 2018 zur Klimadiplomatie,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom Juni 2016 über eine Globale Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 9. Februar 2017 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz“(3),

‒  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. April 2016 mit dem Titel „Wie geht es weiter nach Paris?“(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2017 zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2018 zum Thema „Frauen, Gleichstellung der Geschlechter und Klimagerechtigkeit“(6),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 36/CP.7 der Vertragsparteien des UNFCCC vom 9. November 2001 zur Verbesserung der Teilhabe von Frauen bei der Vertretung von Parteien in Organen, die im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls eingesetzt wurden,

–  unter Hinweis auf die Studie der Internationalen Organisation für Migration aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Migration, Environment and Climate Change: Assessing the Evidence“ (Migration, Umwelt und Klimawandel: Bewertung der Belege),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU(7),

–  unter Hinweis auf die Enzyklika „Laudato Si“ von Papst Franziskus über die Sorge für das gemeinsame Haus,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0221/2018),

A.  in der Erwägung, dass sich die Folgen des Klimawandels immer stärker auf verschiedene Aspekte des menschlichen Lebens sowie auf die Entwicklungsmöglichkeiten, die weltweite geopolitische Ordnung und die weltweite Stabilität auswirken; in der Erwägung, dass diejenigen Menschen, denen weniger Ressourcen zur Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung stehen, am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein werden; in der Erwägung, dass Klimadiplomatie als Form der gezielten Außenpolitik zur Förderung von Klimapolitik verstanden werden kann, die durch das Zusammenwirken mit anderen Akteuren, die Kooperation bei bestimmten klimabezogenen Themen, den Aufbau strategischer Partnerschaften und die Stärkung der Beziehungen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren – einschließlich der Hauptverursacher der weltweiten Verschmutzung – dazu beiträgt, die Folgen des Klimawandels zu mildern, die Klimaschutzmaßnahmen zu verbessern und die diplomatischen Beziehungen der Union zu stärken;

B.  in der Erwägung, dass zu den Auswirkungen des Klimawandels der Anstieg des Meeresspiegels, die Erwärmung und Versauerung der Weltmeere, eine Verringerung der Artenvielfalt und ein verstärktes Auftreten extremer Wetterphänomene zählen; in der Erwägung, dass die schwächsten Länder und Bevölkerungsgruppen, insbesondere Inselbewohner, zu den ersten Opfern dieser Störungen zählen werden; in der Erwägung, dass der Klimawandel besonders ernste soziale und kulturelle Folgen für die indigenen Bevölkerungsgruppen hat, die nicht nur geringe CO2-Emissionen verursachen, sondern vielmehr eine aktive und entscheidende Rolle beim Schutz der Ökosysteme, in denen sie leben, spielen und somit die Auswirkungen des Klimawandels abschwächen;

C.  in der Erwägung, dass die EU einer der führenden Akteure in der Klimapolitik ist und dass sich in internationalen Klimaverhandlungen ihre Vorreiterrolle gezeigt hat; in der Erwägung, dass die EU sich der Klimadiplomatie bedient, um strategische Bündnisse mit relevanten Interessenträgern zu schmieden und gemeinsam den Klimawandel zu bekämpfen, und zwar als ein Schlüsselelement nachhaltiger Entwicklung und präventiven Handelns gegen klimabedingte Bedrohungen;

D.  in der Erwägung, dass die Klimadiplomatie der EU zum Abschluss des Übereinkommens von Paris beigetragen hat und der klimadiplomatische Ansatz der EU seitdem erweitert worden ist; in der Erwägung, dass die Klimapolitik im Rahmen der Globalen Strategie der EU in die Außen- und Sicherheitspolitik integriert wurde und die Verbindung zwischen Energie und Klima, Sicherheit und Anpassung an den Klimawandel und Migration gestärkt wurde;

E.  in der Erwägung, dass die Verantwortung für langfristig nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen nicht Einzelpersonen und deren individuellem Verbraucherverhalten übertragen werden kann; in der Erwägung, dass eine menschenrechtsbasierte Klimapolitik klarstellen sollte, dass die Verantwortung für die Entwicklung nachhaltiger Gesellschaften in erster Linie bei den Politikern liegt, die in der Lage sind, Klimaschutzmaßnahmen zu treffen;

F.  in der Erwägung, dass Klimawandel und Sicherheitsfragen länderübergreifend miteinander verknüpft sind und eine Klimadiplomatie erfordern, die unter anderem auf eine vollständige Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Paris abzielt; in der Erwägung, dass in mehreren Studien eine indirekte Verbindung zwischen Klimawandel, Naturkatastrophen und dem Ausbruch bewaffneter Konflikte nachgewiesen wurde und dass der Klimawandel als ein „Multiplikator von Bedrohungen“ betrachtet werden kann, der das Potenzial hat, bestehende soziale Spannungen weiter zu verschärfen; in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu vermehrten politischen Spannungen – sowohl innerhalb als auch außerhalb nationaler Grenzen – führen können und somit die Gefahr besteht, dass sie ein Krisenfaktor sind und als solcher die internationalen Beziehungen belasten;

G.  in der Erwägung, dass der Klimawandel direkte und indirekte Auswirkungen auf die Migration hat und eine wachsende Zahl von Menschen aus gefährdeten in zukunftsfähigere Gebiete ihres Landes oder ins Ausland treibt, um dort ein neues Leben zu beginnen;

H.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 4. Oktober 2017 zu der Klimakonferenz 2017 der Vereinten Nationen in Bonn (Deutschland) (COP23) die Art und den Umfang der klimabedingten Vertreibung und Migration aufgrund von durch die Erderwärmung verursachten Katastrophen anerkannt hat; in der Erwägung, dass laut mehreren wichtigen und fundierten Studien und Berichten – unter anderem der Internationalen Organisation für Migration und der Weltbank – die Anzahl der Migranten und Binnenvertriebenen, die von Umweltveränderungen zur Migration veranlasst werden, bis 2050 im schlimmsten Fall auf bis zu 200 Millionen steigen könnte, falls keine ernsthaften Anstrengungen unternommen werden, und dass viele davon derzeit in Küstengebieten leben oder Binnenmigranten in Afrika südlich der Sahara, Südasien und Lateinamerika sein könnten;

I.  in der Erwägung, dass Menschen, die aus Umweltgründen migrieren, nicht den Status von Flüchtlingen besitzen und auch nicht den internationalen Schutz genießen, der Flüchtlingen gewährt wird, da sie im Genfer Abkommen von 1951 nicht anerkannt werden;

J.  in der Erwägung, dass die Kommission die Förderung der Energieeffizienz und das Ziel, die EU zum weltweiten Vorreiter bei erneuerbaren Energien zu machen, als Zielsetzungen für die Energiepolitik der Union festgelegt hat, um damit einen Beitrag zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zu leisten;

K.  in der Erwägung, dass die Klimadiplomatie der EU Risikomanagementprojekte anregen, die öffentliche Meinung gestalten sowie politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützen muss, um den Klimawandel zu bekämpfen und eine CO2-arme Wirtschaft zu fördern;

L.  in der Erwägung, dass die EU-Klimadiplomatie ein Modell der proaktiven Anpassung zur Anregung von Interaktionen zwischen einzelnen Klimaschutzmaßnahmen hervorbringen sollte; in der Erwägung, dass eine Institutionalisierung der Klimaschutzmaßnahmen zu einem stärkeren öffentlichen Bewusstsein und voraussichtlich zu einem deutlicheren politischen Willen führen würde;

M.  in der Erwägung, dass das Problem des Wassermangels zunehmend Ursache für Konflikte zwischen Bevölkerungsgruppen ist; in der Erwägung, dass diese Ressourcen häufig in bereits instabilen Situationen auf nicht nachhaltige Weise für eine intensive und industrielle Landwirtschaft genutzt werden;

N.  in der Erwägung, dass der Kampf gegen den Klimawandel in allen diplomatischen Dialogen und Initiativen mit menschenrechtsbasiertem Ansatz zu einer strategischen Priorität werden sollte, damit die entsprechenden Ziele erreicht werden; in der Erwägung, dass das Parlament aktiv zu dem Prozess beiträgt und sowohl seine Rechtsetzungsbefugnis als auch seinen politischen Einfluss nutzt, um den Klimawandel stärker in Entwicklungsmaßnahmen und in die Entwicklungshilfe sowie in mehrere weitere Politikbereiche der EU wie Investitionen, Landwirtschaft, Fischerei, Energie, Verkehr, Forschung und Handel zu integrieren;

O.  in der Erwägung, dass sich die Ursachen für Diskriminierung und Schutzbedürftigkeit aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Klasse, Armut, Fähigkeiten, indigener Herkunft, Alter und geografischer Herkunft, für Diskriminierung aufgrund von Traditionen und für institutionelle Diskriminierung alle an bestimmten Punkten überschneiden und so den Zugang zu Ressourcen und Mitteln zur Bewältigung dramatischer Änderungen, wie des Klimawandels, behindern;

P.  in der Erwägung, dass ein enger Zusammenhang zwischen Klimawandel und Entwaldung aufgrund von Landnahme, des Abbaus fossiler Brennstoffe und intensiver Landwirtschaft besteht;

Q.  in der Erwägung, dass der Anteil von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen und in der Diplomatie und insbesondere in Verhandlungen über den Klimawandel immer noch unzureichend ist, und in der Erwägung, dass diesbezüglich nur wenige bis gar keine Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass Frauen nur 12 bis 15 % der Delegationsleiter und etwa 30 % der Delegierten ausmachen;

1.  weist darauf hin, dass die Folgen des Klimawandels Auswirkungen auf alle Aspekte menschlichen Lebens haben, insbesondere auf die weltweite Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten sowie auf Geschäftsmodelle, Handelsbeziehungen und regionale Beziehungen; weist erneut darauf hin, dass die Klimafolgen die Ernährungsunsicherheit, die Gefährdung der Gesundheit, den Verlust der Existenzgrundlagen, Vertreibung, Migration, Armut, geschlechtsspezifische Ungleichheiten, Menschenhandel, Gewalt und den mangelnden Zugang zu Infrastruktur und wesentlichen Dienstleistungen verschärfen, einen Einfluss auf Frieden und Sicherheit haben, sich immer stärker auf die Unionsbürger auswirken und eine Herausforderung für die internationale Gemeinschaft darstellen; unterstreicht die zunehmende Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen und weist darauf hin, dass die Bekämpfung des Klimawandels gemeinsame Anstrengungen auf internationaler Ebene erfordert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU nachdrücklich auf, multilaterale Gespräche fortwährend zu fördern, da es sich um die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem gesamten Planeten, für jetzige wie für künftige Generationen, handelt; weist darauf hin, dass die Bekämpfung des Klimawandels für den Schutz der Menschenrechte notwendig ist;

2.  stellt mit Besorgnis fest, dass sich die Wasserressourcen und die Ökosysteme der Welt verschlechtern und dass von Wasserknappheit, wasserbezogenen Risiken und Extremereignissen eine wachsende Gefahr ausgeht;

Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030

3.  bekräftigt das Engagement der EU für das Übereinkommen von Paris und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung; betont, dass das Übereinkommen von Paris vollständig und zügig umgesetzt werden muss und dass dessen Ziele im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel und die Umleitung der Finanzströme sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung sowohl in der EU als auch weltweit erreicht werden müssen, um eine nachhaltigere Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen; bekräftigt die Notwendigkeit einer ehrgeizigen EU-Klimapolitik und seine Bereitschaft, den derzeitigen national festgelegten Beitrag für 2030 deutlich zu erhöhen, sowie die Notwendigkeit, bis Ende 2018 eine ehrgeizige und koordinierte langfristige Strategie für CO2-Neutralität mit dem Ziel der Verwirklichung einer CO2-freien Wirtschaft bis spätestens 2050 zu entwickeln, und zwar im Einklang mit der Verpflichtung gemäß dem Übereinkommen von Paris, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C zu halten und die Bemühungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellem Niveau fortzuführen; fordert die Kommission auf, bei dieser langfristigen Strategie die Standpunkte aller Akteure, die zu der Strategie beitragen oder von ihr betroffen sein können, zu berücksichtigen;

4.  unterstreicht, wie wichtig eine ehrgeizige Klimapolitik der EU ist, wenn es darum geht, einen weiteren Temperaturanstieg zu verhindern und gegenüber Drittländern als glaubhafter und verlässlicher Partner aufzutreten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine aktive und konstruktive Rolle beim Talanoa-Dialog 2018 und bei der COP24 zu spielen, da 2018 ein für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris entscheidendes Jahr sein wird; fordert die EU auf, ihr Engagement für eine ehrgeizige Klimapolitik zu zeigen, da ihr dies dabei helfen wird, mit gutem Beispiel voranzugehen und für ein deutliches Engagement anderer Länder im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels einzutreten;

5.  bedauert die Ankündigung des US-Präsidenten, dass sich die USA aus dem Übereinkommen von Paris zurückziehen; weist erneut darauf hin, dass die EU die Verantwortung – und die Gelegenheit – hat, bei den weltweiten Klimaschutzmaßnahmen eine Vorreiterrolle einzunehmen, ihre klimadiplomatischen Bemühungen zu verstärken und ein starkes Bündnis von Ländern und Akteuren zu schmieden, das im Einklang mit den Empfehlungen des IPCC die Ziele im Hinblick auf die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und die Fortführung der Bemühungen um die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C auch künftig unterstützt und zu diesen Zielen beiträgt; betont dennoch, dass eine enge Zusammenarbeit mit der US-Regierung, und insbesondere mit US-Bundesstaaten und -Städten, von großer Bedeutung ist;

6.  betont, dass die Glaubwürdigkeit der EU bei ihrem Kampf gegen den Klimawandel von der strikten und umfassenden Umsetzung ihrer eigenen Klimapolitik abhängt;

7.  betont, dass im Rahmen der Außenpolitik der EU Kapazitäten zur Überwachung von Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel entwickelt werden sollten, wozu auch Krisenprävention und Konfliktsensibilität gehören; vertritt die Auffassung, dass konsequente und zügige Klimaschutzmaßnahmen maßgeblich zur Vermeidung sozialer und wirtschaftlicher, aber auch sicherheitsrelevanter Risiken, zur Vorbeugung von Konflikten und instabilen Situationen und letztendlich zur Vermeidung erheblicher politischer, sozialer und wirtschaftlicher Kosten beitragen; betont daher, wie wichtig die durchgängige Einbeziehung der Klimadiplomatie in die Konfliktpräventionsmaßnahmen der EU und die Erweiterung und Anpassung des Umfangs von EU-Missionen und -Programmen in Drittländern und Konfliktgebieten ist; bekräftigt, dass die Umstellung auf eine CO2-neutrale Kreislaufwirtschaft zu Wohlstand und zu mehr Gleichheit, Frieden und Sicherheit für die Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU beitragen wird, da der Klimawandel häufig zu instabilen Situationen und Konflikten führen oder diese verschärfen kann sowie infolge von Ressourcenmangel und fehlenden wirtschaftlichen Möglichkeiten, Landverlust aufgrund des steigenden Meeresspiegels oder anhaltender Dürren, schwachen Regierungsstrukturen, einer unzureichenden Wasser- und Lebensmittelversorgung und einer Verschlechterung der Lebensbedingungen bestehende Ungleichheiten verschärft oder neue Ungleichheiten schafft;

8.  äußert sich insbesondere besorgt über die Verschlechterung der Ökosysteme und der Wasserressourcen des Planeten und die zunehmende Bedrohung durch Wasserknappheit und wasserbedingte Risiken sowie über die extremen Klima- und Wetterereignisse, deren Häufigkeit und verheerende Folgen zunehmen, weshalb die Anpassung an den Klimawandel und die Verringerung des Katastrophenrisikos stärker miteinander verbunden werden müssen;

9.  stellt ferner mit Besorgnis fest, dass die Rolle des Bodens als Bestandteil des Klimasystems sowie seine Bedeutung bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels nicht ausreichend berücksichtigt werden; fordert die EU auf, eine ehrgeizige Strategie zu entwickeln, die in die Klimadiplomatie einbezogen werden sollte;

10.  unterstreicht, dass die Bewohner von Küstengebieten oder kleinen Inselstaaten aufgrund des Abschmelzens der Polkappen und des Anstiegs des Meeresspiegels in besonderem Maße gefährdet sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Lebensräume durch die Förderung der Verwirklichung ehrgeiziger Ziele in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels sowie multilateraler Küstenschutzmaßnahmen zu schützen und zu bewahren;

11.   erkennt an, dass der Klimawandel die Ursachen für Migration in gefährdeten Gebieten weiter verstärkt, und weist erneut darauf hin, dass die Migration künftig weiter zunehmen wird, wenn den negativen Auswirkungen des Klimawandels nicht angemessen begegnet wird; fordert die EU auf, die Aufnahme von Gesprächen auf Ebene der Vereinten Nationen zu unterstützen, damit eine konkrete Reaktion auf die Wanderungsbewegungen, die infolge des Klimawandels voraussichtlich stattfinden werden, erfolgen kann, und betont, dass jede internationale Reaktion sich auf regionale Lösungen konzentrieren sollte, um unnötigen massiven Wanderungsbewegungen vorzubeugen;

12.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine stärkere Führungsrolle in den laufenden Verhandlungen über einen globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu übernehmen, der unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vorbereitet wurde und auf der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten von 2016 beruht, in der anerkannt wurde, dass „aufgrund der nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels“ Menschen in großer Zahl zum Aufbruch bewegt werden;

13.  begrüßt, dass der Prozess des UNFCCC inklusiv ist; ist der Ansicht, dass die Problematik von Einzelinteressen und Interessenkonflikten angegangen werden muss, wenn eine wirksame Teilhabe sichergestellt werden soll; unterstützt die Initiative von Regierungen, die die Mehrheit der Weltbevölkerung vertreten, eine Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten zu schaffen, und fordert die Kommission auf, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen;

14.  fordert die Kommission auf, Programme zur Förderung des Bewusstseins der Unionsbürger für die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Migration, Armut und Konflikten in Bezug auf den Zugang zu Ressourcen zu entwickeln;

15.  weist darauf hin, dass jeder Initiative der EU im Umweltbereich die in den Verträgen vorgesehenen Rechtsetzungsbefugnisse zugrunde liegen müssen und dass der parlamentarischen Demokratie der EU weiterhin eine vorrangige Rolle bei jedem Vorschlag zukommen muss, mit dem internationale Maßnahmen zum Schutz der Umwelt gefördert werden sollen;

Stärkung der klimadiplomatischen Fähigkeiten der EU

16.  stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten öffentlichen Geber von Finanzmitteln für den Klimaschutz sind und dass dies ein wichtiges und vertrauensbildendes Instrument ist, mit dem die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung des Klimawandels in anderen Ländern unterstützt werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weiterhin substanzielle finanzielle Beiträge zu leisten und die Mobilisierung internationaler Finanzmittel für den Klimaschutz aus öffentlichen Quellen anderer Länder sowie aus privaten Quellen aktiv zu unterstützen; begrüßt die Ankündigungen, die auf dem „One Planet Summit“ vom 12. Dezember 2017 gemacht wurden;

17.  unterstreicht, dass der weltweite Übergang zu CO2-neutralen, klimaresistenten Volkswirtschaften und Gesellschaften erhebliche Umrüstungsinvestitionen erfordert; betont, dass die Regierungen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über die Finanzierung nachhaltigen Wachstums (COM(2018)0097) geeignete Rahmenbedingungen für die Umleitung von Kapitalströmen in Richtung nachhaltiger Investitionen schaffen und gestrandete Vermögenswerte vermeiden müssen; ist der Auffassung, dass das Finanzsystem Beiträge zu den Zielen des Übereinkommens von Paris und zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung leisten muss; ist der Überzeugung, dass ein europäisches Finanzsystem, das einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leistet und Anreize für Investitionen in saubere Technologien und nachhaltige Lösungen setzt, ein Vorbild für andere Länder sein wird und diesen helfen könnte, ähnliche Systeme zu errichten;

18.  unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die EU in allen internationalen Gremien mit einer einzigen Stimme spricht, und fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, die gemeinsame Anstrengung der EU, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens von Paris nachzukommen, zu koordinieren; fordert die EU auf zu prüfen, wie im Rahmen des Übereinkommens von Paris noch ehrgeizigere Ziele verfolgt werden können; bekräftigt, dass eine umfassende EU-Strategie für Klimadiplomatie entwickelt und die Klimapolitik in alle Bereiche des auswärtigen Handelns der EU – darunter Handel, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe – integriert werden muss; betont, wie wichtig es ist, bei allen künftigen multilateralen Verhandlungen die soziale Dimension zu stärken, eine geschlechterspezifische Perspektive aufzunehmen und einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, durch koordinierte Kommunikationsstrategien und Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen und politischen Unterstützung das Bewusstsein der Weltgemeinschaft für den Klimawandel zu schärfen; fordert insbesondere, dass auf internationaler Ebene ein Bewusstsein für die Verflechtungen zwischen dem Klimawandel und sozialer Ungerechtigkeit, Migration, Hungersnöten und Armut sowie dafür, dass globale Klimaschutzmaßnahmen einen bedeutenden Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten können, geschaffen wird;

20.  weist darauf hin, dass der technologische Fortschritt – wenn er durch gemeinsame politische Bemühungen hinreichend vorangebracht wird – eine entscheidende Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris hat und dass daher auch die Wissenschaftsdiplomatie der Union als Teil der umfassenden Strategie für Klimadiplomatie berücksichtigt und die Forschung im Bereich Klimawandel gefördert und finanziert werden muss;

21.  weist darauf hin, dass nach dem Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen für Maßnahmen der EU“ (COM(2007)0354) Südeuropa und das Mittelmeerbecken, Berg- und Küstengebiete, dicht besiedelte Überschwemmungsgebiete, Skandinavien und die Arktis die am stärksten vom Klimawandel bedrohten Gebiete Europas sind; fordert die EU daher auf, Forschungs- und Entwicklungsprogramme zu fördern, an denen im Einklang mit Artikel 185 AEUV die jeweils betroffenen Mitgliedstaaten beteiligt werden;

22.  hebt als gutes Beispiel für Wissenschaftsdiplomatie im Sinne der vorangehenden Ziffer die Initiative PRIMA (Partnerschaft für Innovation und Forschung im Mittelmeerraum) hervor, in deren Mittelpunkt die Entwicklung und Anwendung innovativer Lösungen für die Lebensmittelerzeugung und Wasserversorgung im Mittelmeerraum stehen; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zu verstärken, die notwendige Unterstützung zu leisten und die Kontinuität der Initiative sowie weiterer ähnlicher Initiativen sicherzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine neue Initiative gemäß Artikel 185 AEUV einzuleiten, mit der insbesondere die Ziele der EU-Klimadiplomatie verfolgt werden;

23.  ruft dazu auf, die Aktionspläne der Union zu Energie- und Wasserdiplomatie mit der Klimadiplomatie abzustimmen und gegebenenfalls die Synergien und gemeinsamen Maßnahmen zwischen den entsprechenden Elementen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zu verstärken;

24.  fordert eine stärkere Einbindung des Parlaments und ein jährliches Verfahren, das von der Kommission und dem EAD in die Wege geleitet und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, um die wichtigsten Prioritäten für die Klimadiplomatie der EU im jeweiligen Jahr zu bestimmen und konkrete Empfehlungen für die Schließung von Kapazitätslücken vorzulegen;

25.  verpflichtet sich zur Formulierung eines eigenen Standpunkts und eigener Empfehlungen für eine neue langfristige EU-Strategie bis Mitte des Jahrhunderts, die von der Kommission und vom Rat vor Übermittlung der Strategie an das UNFCCC zu berücksichtigen sind;

26.  beabsichtigt, einen Prozess in Gang zu setzen, in dessen Rahmen durch regelmäßige Berichte über die klimadiplomatischen Maßnahmen der EU sowie über deren Ergebnisse und Mängel zu den einschlägigen Bemühungen beigetragen wird; weist ferner darauf hin, dass die regelmäßigen Berichte in dieser Hinsicht klare Referenzwerte enthalten sollten;

27.  unterstreicht die wesentliche Rolle der parlamentarischen Diplomatie beim Kampf gegen den Klimawandel; verpflichtet sich, seine internationale Rolle und seine Mitgliedschaft in internationalen Parlamentsnetzwerken besser zu nutzen und die Tätigkeiten zum Klimaschutz in der Arbeit seiner Delegationen, durch Delegationsreisen, insbesondere seines Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, und auf europäischen und internationalen interparlamentarischen Treffen sowie bei Dialogplattformen mit nationalen Parlamenten und subnationalen/nichtstaatlichen Akteuren und der Zivilgesellschaft zu verstärken und dabei stets sicherzustellen, dass die erforderliche Geschlechterperspektive berücksichtigt wird;

28.  fordert eine Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen innerhalb des EAD und der Kommission, damit die deutliche Verpflichtung und das verstärkte Engagement im Hinblick auf die Klimadiplomatie besser widergespiegelt werden; fordert den EAD auf, bei Treffen von EU-Delegationen mit Ansprechpartnern von Drittländern sowie internationalen und regionalen Organisationen die Klimadiplomatie auf die Tagesordnung zu setzen und in jeder EU-Delegation die klimadiplomatischen Bemühungen mit den Vertretungen der Mitgliedstaaten in den Drittländern abzustimmen und ihnen strategische Bedeutung beizumessen; fordert daher, dass in den wichtigsten EU-Delegationen in Drittländern eine zentrale Anlaufstelle für Fragen des Klimawandels eingerichtet wird und neu geschaffene gemischte Stellen in den EU-Delegationen vermehrt mit Klimaexperten besetzt werden;

29.  betont, dass klimabedingte Ausgaben im EU-Haushalt einen hohen Mehrwert mit sich bringen können und erheblich gesteigert werden sollten, um der zunehmenden Bedeutung und Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen und der Notwendigkeit weiterer klimadiplomatischer Maßnahmen Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) die Mittel für Klimadiplomatie zu erhöhen, einer Zweckbindung in Höhe von mindestens 30 % für Ausgaben für den Klimaschutz zuzustimmen, wie vom Parlament in seiner Entschließung vom 14. März 2018 mit dem Titel „Der nächste MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“(8) gefordert, und den gesamten EU-Haushalt auf die Ziele des Übereinkommens von Paris und die Ziele für nachhaltige Entwicklung auszurichten, um sicherzustellen, dass die Haushaltsausgaben den Klimaschutzmaßnahmen nicht zuwiderlaufen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass insbesondere in sensiblen Bereichen (wie Landwirtschaft, Industrie, Energie und Verkehr) größere Anstrengungen beim Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft unternommen werden müssen; fordert, dass andere EU-Mittel besser genutzt werden, um Ressourceneffizienz, optimierte Ergebnisse und eine größere Wirksamkeit von Maßnahmen und Initiativen der EU sicherzustellen;

30.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der bilateralen Abkommen mit Partnerländern die Zusammenarbeit im Umweltbereich auszubauen, um so Strategien für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern zu fördern;

31.  fordert die Kommission auf, der globalen Dimension, einschließlich der Ziele der EU-Klimadiplomatie, in ihren künftigen Mitteilungen über die „Zukunft der Energie- und Klimapolitik der EU“ und über die langfristige EU-Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen umfassend Rechnung zu tragen; fordert den EAD und die Kommission ferner auf, weiter an der Entwicklung einer langfristigen Vision zu arbeiten, um innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme dieses Berichts und unter Berücksichtigung des Ansatzes des Parlaments, wie er aus dem vorliegenden Dokument hervorgeht, eine gemeinsame Mitteilung vorlegen zu können, in der ihr Verständnis der EU-Klimadiplomatie sowie ein strategischer Ansatz für Maßnahmen der EU im Bereich Klimadiplomatie dargelegt werden;

32.  fordert den EAD und die Kommission auf, ihre interne Koordinierung in Bezug auf klimabedingte Vertreibung zu verstärken und zu diesem Zweck mithilfe einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe ein Sachverständigengremium zur Erforschung von Klimawandel und Migration einzurichten;

33.  betont, dass die Stärkung der Position von Frauen in der Gesellschaft und deren uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe, auch an Führungspositionen, von wesentlicher Bedeutung für die Klimapolitik sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, geschlechtsspezifische Aspekte in der Klimapolitik durchgängig zu berücksichtigen und einen geschlechterorientierten Ansatz zu wählen, da der Klimawandel die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern häufig verstärkt und die Situation der Frauen oft verschlechtert; unterstützt die Beteiligung von indigenen Frauen und Frauenrechtsverteidigern im Rahmen des UNFCCC, da ihre Erfahrung im Umgang mit natürlichen Ressourcen beim Kampf gegen den Klimawandel von wesentlicher Bedeutung ist;

Der Kampf gegen den Klimawandel als Motor der internationalen Zusammenarbeit

34.  betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen und Foren (wie Vereinte Nationen, UNFCCC, Hochrangiges Politisches Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF), Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Weltgesundheitsorganisation (WHO), NATO, Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), Arktischer Rat sowie G7 und G20) aktive Partner sein und eng mit regionalen Organisationen (wie Afrikanische Union (AU), Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), Mercosur und Golf-Kooperationsrat) zusammenarbeiten muss, um globale Partnerschaften zu fördern und die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen und gleichzeitig Strukturen der multilateralen Zusammenarbeit zu schützen, zu stärken und auszubauen;

35.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Klimaschutzmaßnahmen verstärkt auf die Tagesordnung von Gipfeltreffen und anderen Treffen der G20 sowie von bilateralen Treffen der G20-Mitglieder zu setzen und mit Entwicklungsländern wie der Gruppe der 77 bei den Vereinten Nationen (G77) und anderen Netzwerken wie der Allianz kleiner Inselstaaten (AOSIS) zusammenzuarbeiten;

36.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu verstärken; betont ferner, wie wichtig es ist, dass die IMO zügige und angemessene Zusatzmaßnahmen ergreift, damit die internationale Schifffahrt einen gerechten Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leistet;

37.  fordert die Kommission auf, das Thema Klimawandel in internationale Handels- und Investitionsabkommen aufzunehmen und die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris zur Voraussetzung für den Abschluss künftiger Abkommen zu machen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, gegebenenfalls eine umfassende Bewertung der Kohärenz zwischen bestehenden Abkommen und dem Übereinkommen von Paris vorzunehmen; fordert die Kommission auf, Finanzinstrumente und -programme im Hinblick auf ihre Kohärenz zu optimieren, Drittländer bei der Bewältigung des Klimawandels zu unterstützen und die Wirksamkeit der EU-Klimapolitik zu verbessern; empfiehlt die Ausarbeitung einer verbindlichen grundlegenden Klausel zum Klimawandel und deren systematische Aufnahme in internationale Abkommen – einschließlich Handels- und Investitionsabkommen – mit der gegenseitigen Verpflichtung zur Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris, um dadurch die Verringerung von CO2-Emissionen auf europäischer Ebene und weltweit zu unterstützen;

38.  unterstützt das nachhaltige und aktive Engagement der EU in der Koalition der hohen Ambitionen (HAC) und in der Arbeit mit den Mitgliedstaaten, mit dem die Entschlossenheit hinsichtlich einer sinnvollen Umsetzung des Übereinkommens von Paris demonstriert werden soll, und zwar durch die Verabschiedung eines soliden Regelwerks im Jahr 2018 und den erfolgreichen Abschluss des Talanoa-Dialogs auf der COP24, mit dem weitere Staaten dazu motiviert werden sollen, sich den einschlägigen Bemühungen anzuschließen und in den kommenden Jahren eine Gruppe von Vorreitern beim Klimaschutz zu bilden, die bereit sind, ihre Klimaziele im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris ehrgeiziger zu gestalten, um so eine gemeinsame Führungsrolle im Hinblick auf die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes bei den verschiedenen außenpolitischen Themen – darunter Handel, Reform der internationalen Finanzinstitutionen und Sicherheit – einzunehmen;

39.  erkennt an, wie wichtig wirksame und effiziente Maßnahmen, Strategien und Pläne zur Anpassung an den Klimawandel sind, darunter die Nutzung ökosystemorientierter Lösungen, um im Rahmen des Übereinkommens von Paris die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern;

40.  hebt die besondere Anfälligkeit der arktischen Ökosysteme hervor, wobei zu berücksichtigen ist, dass in den letzten Jahrzehnten die Temperatur in der Arktis im Vergleich zum globalen Durchschnitt etwa um das Doppelte angestiegen ist; erkennt an, dass die im arktischen Klima auftretende Verschmutzung zumeist auf asiatische, nordamerikanische und europäische Emissionsquellen zurückzuführen ist und dass die in der EU ergriffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung somit erheblich zur Bewältigung des Klimawandels im arktischen Raum beitragen; berücksichtigt ferner das wachsende Interesse an der Arktis und ihren Ressourcen aufgrund der dortigen Umweltveränderungen und der zunehmenden geopolitischen Bedeutung der Arktis; ist der Auffassung, dass intakte und nachhaltige Ökosysteme im arktischen Raum, die von lebensfähigen Gemeinschaften besiedelt werden, von strategischer Bedeutung für die politische und wirtschaftliche Stabilität Europas und der Welt sind; erachtet es als notwendig, das die EU ihren offiziellen Status als Beobachter im Arktischen Rat endlich wahrnimmt;

41.  betont die Verantwortung der EU und anderer wohlhabender Staaten – die ja in der Vergangenheit am meisten zur globalen Erwärmung beigetragen haben –, wenn es darum geht, sich solidarischer mit den gefährdeten Staaten zu zeigen, hauptsächlich jenen im Globalen Süden und den Inselstaaten, die am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, und ihnen fortlaufend Hilfe bei der Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit zu leisten, zur Verringerung von Katastrophenrisiken beizutragen, unter anderem durch den Erhalt der Natur und die Wiederherstellung von Ökosystemen, die eine wichtige Rolle für die Regulierung des Klimas spielen, sie bei der Behebung klimawandelbedingter Schäden zu unterstützen sowie Anpassungsmaßnahmen und die Widerstandsfähigkeit durch angemessene finanzielle Unterstützung und durch Kapazitätsaufbau, insbesondere im Rahmen von NDC-Partnerschaften, zu verbessern; weist darauf hin, dass gefährdete Staaten aufgrund der Bedrohung ihrer Existenz durch den Klimawandel wichtige Partner für die Durchsetzung ehrgeiziger internationaler Klimaziele sind;

42.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, weniger wohlhabende Länder bei deren Bemühungen um eine Verringerung ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und um die Verbesserung ihres Zugangs zu bezahlbaren erneuerbaren Energieträgern zu unterstützen, und zwar auch durch Programme, mit denen im Einklang mit Ziel 17 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Zugang zu Wissenschaft, Technologien und Innovation gefördert wird, und sie auf die für die Überwachung und den Schutz der Umwelt und der Bürger verfügbaren Technologien aufmerksam zu machen, wie beispielsweise auf das Raumfahrtprogramm Copernicus, das eine Flaggschifffunktion innehat, und auf dessen Dienst zur Überwachung des Klimawandels; hebt hervor, welche Möglichkeiten die Investitionsinitiative der EU für Drittländer in Bezug auf Anreize für klimagerechte Investitionen und die Förderung nachhaltiger Entwicklung bietet; betont, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass humanitäre Organisationen eine langfristige Perspektive für ihre Maßnahmen auf der Grundlage fundierter Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels auf gefährdete Regionen entwickeln; fordert ferner die Kommission auf, eine umfassende Strategie zur Förderung von Spitzenleistungen der EU im Bereich umweltfreundlicher Technologien auf globaler Ebene zu entwickeln;

43.  betont, dass EU-Maßnahmen optimiert werden müssen, um angemessen auf Situationen wie Lebensmittel- und Wasserknappheit, die in Zukunft wahrscheinlich häufiger auftreten werden, zu reagieren; erinnert daran, dass eine Knappheit von Grundnahrungsmitteln langfristige Sicherheitsrisiken bergen würde, durch die andere Errungenschaften der EU-Entwicklungspolitik zunichte gemacht werden können;

44.  fordert die EU auf, die ärmsten Länder bevorzugt in Form von Finanzhilfe und Technologietransfers zu unterstützen, damit die Energiewende bewältigt werden kann;

45.  empfiehlt, dass die EU ihre strategische Zusammenarbeit auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene durch Dialoge und Partnerschaften für eine CO2-freie Entwicklung mit aufstrebenden Volkswirtschaften und anderen Ländern vertieft, die einen erheblichen Einfluss auf die Erderwärmung haben, aber auch für die weltweite Klimapolitik von entscheidender Bedeutung sind; stellt vor diesem Hintergrund fest, dass sich das Thema Klima als Ansatzpunkt für diplomatische Kontakte zu Partnern eignet, mit denen es an anderer Stelle hochumstrittene Punkte gibt – was wiederum eine Chance zur Förderung von Stabilität und Frieden bietet; fordert die EU auf, politische Erfahrungen und Erkenntnisse mit ihren Partnern zu teilen, um die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu beschleunigen; fordert die EU auf, spezielle Diskussionsplattformen zur Klima-und Nachhaltigkeitspolitik sowie Wirtschafts- und Technologiedialoge im Hinblick auf Lösungen für Übergang und Widerstandsfähigkeit zu schaffen, und zwar auch im Rahmen von hochrangigen Ministertreffen; fordert die EU auf, Partnerschaften in Bereichen von gemeinsamem Interesse wie den Wegen bis 2050, der nachhaltigen Reform des Finanzwesens, sauberem Verkehr, CO2-Märkten und anderen Instrumenten zur Bepreisung von CO2-Emissionen über Europa hinaus aufzubauen und zu fördern, um so die weltweiten Emissionen zu verringern und gleiche Ausgangsbedingungen für sämtliche Sektoren der Wirtschaft zu schaffen;

46.  fordert die EU auf, im Einklang mit Artikel 6 des Übereinkommens von Paris eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung internationaler und regionaler Partnerschaften für CO2-Märkte einzunehmen und dabei auf ihre Expertise im Bereich des Aufbaus, der Anpassung und des Betriebs des Emissionshandelssystems der EU (ETS) sowie auf ihre Erfahrung bei der Verknüpfung des ETS mit dem Schweizer CO2-Markt zurückzugreifen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen in Drittländern und -regionen zu fördern und die internationale Zusammenarbeit zu pflegen, um mittelfristig diese Mechanismen weitgehend kompatibel zu machen und langfristig einen internationalen CO2-Markt zu schaffen; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der EU und China hin, die in den letzten Jahren stattgefunden hat und im Dezember 2017 die Einführung eines landesweiten Emissionshandelssystems in China ermöglicht hat; sieht den Ergebnissen der laufenden Arbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems von entscheidender Bedeutung sein werden, erwartungsvoll entgegen; fordert die EU nachdrücklich auf, Chinas Bestrebungen im Bereich des CO2-Handels Chinas dauerhaft zu unterstützen und die künftige Zusammenarbeit zu fördern, um auf weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen hinzuarbeiten;

47.  fordert die EU auf, eine proaktive Politik zur Verringerung von Treibhausgasemissionen auf internationaler Ebene aktiv zu unterstützen, insbesondere durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten und durch sofortige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen im internationalen See- und Luftverkehr;

48.  ist der Auffassung, dass weiter an der Entwicklung eines CO2-Grenzabgabensystems gearbeitet werden muss, das eine Hebelwirkung auf weitere Bemühungen aller Länder um die Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris verankerten Ziele hätte;

49.  empfiehlt der EU, gemeinsam mit den Vereinten Nationen eine verstärkte Zusammenarbeit auf globaler Ebene zu fördern, um das Problem der Sandstürme zu bewältigen, das insbesondere im Nahen Osten die bereits bestehenden Spannungen weiter verstärkt und neue hervorruft; weist darauf hin, dass diese Stürme nicht nur schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursachen, sondern auch die bereits jetzt eingeschränkten Wasserressourcen im Nahen Osten weiter zum Versiegen bringen; fordert die EU in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen für eine Verbesserung der Überwachungs- und Warnsysteme zu sorgen;

50.  fordert den EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Schwerpunkt ihrer strategischen Dialoge über Energie mit fossile Brennstoffe exportierenden Ländern in der weiteren Nachbarschaft der EU auf die Zusammenarbeit im Bereich der CO2-freien Energieerzeugung und der Modelle für eine CO2-freie Wirtschaftsentwicklung zu legen, um den Frieden sowie die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen in Europa und weltweit zu fördern;

51.  fordert den EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre strategischen Dialoge auf internationaler Ebene und ihre Zusammenarbeit mit Partnerländern vollständig in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und dem Bestreben der EU nach einer weltweiten Führungsrolle im Bereich erneuerbarer Energieträger zu bringen;

Die strategischen Partner der EU

52.  hält es für wichtig, dass die EU ihre Bemühungen um die Wiedereinbindung der USA in die multilaterale Zusammenarbeit bei Klimaschutzmaßnahmen aufrechterhält und die USA drängt, das Übereinkommen von Paris einzuhalten, ohne dessen Ambitioniertheit zu verringern; ist der Auffassung, dass der parlamentarische Dialog und die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden dabei von entscheidender Bedeutung sind;

53.  weist darauf hin, dass sich in den Brexit-Verhandlungen und in den künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich die Notwendigkeit einer fortgesetzten Zusammenarbeit im Bereich der Klimadiplomatie widerspiegeln muss;

54.  weist darauf hin, dass die Regionen und Städte eine immer wichtigere Rolle für die nachhaltige Entwicklung spielen, da sie direkt vom Klimawandel betroffen sind, dass ihr Wachstum unmittelbare Auswirkungen auf das Klima hat und dass sie sich aktiver an der Eindämmung des Klimawandels und an der Anpassung an den Klimawandel beteiligen, bisweilen im Lichte der entgegengesetzten Politik ihrer nationalen Regierungen; bekräftigt, wie wichtig die Städte und Regionen für die Einführung von Innovationen und Umweltschutzmaßnahmen, die Verwendung umweltfreundlicher Technologien, Investitionen in Kompetenzen, die Ausbildung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung sauberer Technologien auf lokaler Ebene sind; fordert die EU daher auf, ihre Beziehungen zu lokalen und regionalen Behörden und indigenen Völkern in Drittländern und überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) weiter zu stärken, die themen- und sektorspezifische Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen innerhalb und außerhalb der EU zu fördern, Initiativen zur Verbesserung der Anpassung und der Widerstandsfähigkeit zu entwickeln und Modelle der nachhaltigen Entwicklung sowie Pläne zur Emissionsverringerung in Schlüsselsektoren wie Energie, Industrie, Technologie, Landwirtschaft und Verkehr zu fördern, und zwar sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum, beispielsweise durch Partnerschaftsprogramme, durch das Programm für internationale Städtezusammenarbeit, durch die Unterstützung von Plattformen wie dem Konvent der Bürgermeister und durch die Schaffung neuer Foren zum Austausch bewährter Verfahren; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen regionaler und lokaler Akteure um die Einführung regional und lokal festgelegter Beiträge (ähnlich den NDC) zu unterstützen, sofern dies dem Klimaschutz zuträglich ist; weist auf die Rolle hin, die EU-Delegationen in Drittländern in diesem Zusammenhang spielen können;

55.  weist ferner darauf hin, dass die zunehmende Urbanisierung in vielen Teilen der Welt die bestehenden Herausforderungen des Klimawandels durch einen höheren Bedarf an Ressourcen wie Energie, Land und Wasser verschärft und zu einer Vergrößerung der Umweltprobleme – wie Luftverschmutzung und steigende Abfallmengen – in vielen Ballungsräumen innerhalb und außerhalb der EU beiträgt; weist darauf hin, dass weitere Folgen des Klimawandels, wie extreme Wetterereignisse, Dürren und Bodenverschlechterung, besonders häufig in ländlichen Gebieten zu spüren sind; ist der Ansicht, dass lokale und regionale Behörden besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten sollten, um diese Herausforderungen zu bewältigen, ihre Widerstandsfähigkeit auszubauen und durch die Entwicklung neuer Formen der Energieversorgung und neuer Verkehrskonzepte zur Eindämmung des Klimawandels beizutragen;

56.  betont, wie wichtig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Partnerländern ist, insbesondere bei Umweltverträglichkeitsprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß den entsprechenden internationalen Normen und Übereinkommen, insbesondere der UNECE-Wasserkonvention, dem Übereinkommen von Aarhus und dem Übereinkommen von Espoo;

57.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Verbindungen zur Zivilgesellschaft und deren weltweite Unterstützung als Trägerin von Klimaschutzmaßnahmen zu stärken sowie Bündnisse mit der Wissenschaft, nichtstaatlichen Organisationen, lokalen Gemeinschaften, indigenen Gemeinschaften und nichttraditionellen Akteuren einzugehen und Synergie mit diesen zu schaffen, um die Ziele, Ideen und Methoden der verschiedenen Akteure besser anzugleichen und so zu einem koordinierten Ansatz für Klimaschutzmaßnahmen zu gelangen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten, die Kooperation im Hinblick auf die Nutzung der Chancen des Übergangs zu einer CO2-freien Wirtschaft zu verstärken, Exportstrategien für Klimatechnologien für Länder weltweit zu entwickeln sowie den Technologietransfer und den Kapazitätsaufbau in Drittländern, die den Einsatz erneuerbarer Energieträger fördern, zu unterstützen;

58.  unterstreicht die Bedeutung wissenschaftlicher Forschung für klimapolitische Entscheidungen; weist darauf hin, dass der grenzüberschreitende wissenschaftliche Austausch ein grundlegender Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, wissenschaftliche Organisationen, die sich mit der Bewertung von Klimarisiken beschäftigen und versuchen, die Folgen des Klimawandels einzuschätzen, und der Politik mögliche Anpassungsmaßnahmen aufzeigen, kontinuierlich zu unterstützen; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre eigenen Forschungskapazitäten zu nutzen, um einen Beitrag zu globalen Klimaschutzmaßnahmen zu leisten;

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59.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und zur Kenntnisnahme der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 46.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0380.
(3) ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 51.
(4) ABl. C 487 vom 28.12.2016, S. 24.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0493.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0005.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0066.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0075.

Letzte Aktualisierung: 7. November 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen