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Verfahren : 2018/2040(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0230/2018

Eingereichte Texte :

A8-0230/2018

Aussprachen :

PV 02/07/2018 - 20
CRE 02/07/2018 - 20

Abstimmungen :

PV 05/07/2018 - 6.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0312

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 67k
Donnerstag, 5. Juli 2018 - Straßburg
73.Tagung der UN-Generalversammlung
P8_TA(2018)0312A8-0230/2018

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2018 an den Rat zur 73. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2018/2040(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen, die am 3. April 2006 von der Generalversammlung verabschiedet wurde, zur Einrichtung eines Menschenrechtsrats,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21, 34 und 36,

–  unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht 2016 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, ihre Präambel und Artikel 18 sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 5. Juli 2017 zur 72. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen(1),

–  unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen, die am 3. Mai 2011 von der Generalversammlung verabschiedet wurde, zur Teilnahme der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen, in der der EU das Recht eingeräumt wird, in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu intervenieren, mündliche Vorschläge und Änderungsanträge einzubringen, über die auf Antrag eines Mitgliedstaats abgestimmt wird, und das Recht auf Antwort auszuüben,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juli 2017 zu den Prioritäten der EU für die 72. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom 19. September 2016,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000), 1820 (2009), 1888 (2009), 1889 (2010), 1960 (2011), 2106 (2013), 2122 (2013) und 2242 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die wichtigsten Grundsätze der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU vom Juni 2016, insbesondere in Bezug auf die Souveränität, die territoriale Integrität und die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen, die von allen teilnehmenden Ländern gleichermaßen respektiert werden,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2017 zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(2),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0230/2018),

A.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin uneingeschränkt für den Multilateralismus, die globale Struktur- und Ordnungspolitik, die Förderung der Grundwerte der Vereinten Nationen (VN) als integraler Bestandteil der Außenpolitik der EU und die drei Säulen des Systems der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – einsetzen; in der Erwägung, dass ein multilaterales System, das sich auf universelle Bestimmungen und Werte stützt, am besten dazu geeignet ist, auf Krisen, Herausforderungen und Bedrohungen zu reagieren; in der Erwägung, dass sich aber für das Fortbestehen dieses multilateralen Systems beispiellose Herausforderungen stellen;

B.  in der Erwägung, dass die globale Strategie der EU das Ausmaß der aktuellen globalen Herausforderungen widerspiegelt, die starke und effizientere Vereinte Nationen und eine vertiefte Zusammenarbeit auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowohl innerhalb der EU als auch innerhalb der Vereinten Nationen erfordern;

C.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der EU größtmögliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihr Handeln innerhalb der Organe und Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen zu koordinieren und mit einer gemeinsamen Stimme, die sich auf internationale Menschenrechtsnormen und die zentralen Werte der EU stützt, zu sprechen; in der Erwägung, dass dieser Zusammenarbeit gemeinsame Anstrengungen zugrunde liegen müssen, um eine weitere Eskalation der offenen Konflikte zu verhindern und ihre Lösung voranzutreiben, eine wirksame Abrüstung und Rüstungskontrolle zu fördern, insbesondere wenn es um Kernwaffenbestände geht, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen umzusetzen und zu einer regelbasierten Weltordnung gemäß dem in Artikel 34 Absatz 1 enthaltenen Mandat beizutragen;

D.  in der Erwägung, dass sich die globale politische Ordnung und das Sicherheitsumfeld rasch entwickeln und globale Reaktionen erfordern; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen weiterhin den zentralen Punkt des multilateralen Systems der Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedstaaten bilden, damit diese Herausforderungen bewältigt werden können, und am besten dazu geeignet sind, auf internationale Krisen und globale Herausforderungen und Bedrohungen zu reagieren;

E.  in der Erwägung, dass die Welt mit einer Reihe globaler Herausforderungen im Zusammenhang mit bestehenden und aufkommenden Konflikten und ihren Folgen konfrontiert ist, wie zum Beispiel Klimawandel und Terrorismus, welche eine globale Antwort erfordern; in der Erwägung, dass die derzeitige Struktur des VN-Sicherheitsrats nach wie vor auf einem überholten politischen Szenario beruht und sein Entscheidungsfindungsprozess der geänderten globalen Realität nicht ausreichend Rechnung trägt; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der globalen Agenda 2030 der Vereinten Nationen gespielt haben und dass die EU nach wie vor entschlossen ist, bei der Mobilisierung aller zur Umsetzung der Agenda erforderlichen Mittel und der Anwendung konsequenter Folge- und Überwachungsmaßnahmen sowie eines strikten Kontrollmechanismus zur Sicherstellung von Fortschritten und Transparenz eine Vorreiterrolle einzunehmen; in der Erwägung, dass sich dies über verschiedene Finanzinstrumente der EU hinweg in den außenpolitischen Maßnahmen und anderen Strategien der EU widerspiegelt;

F.  in der Erwägung, dass die drei Säulen der Vereinten Nationen – Frieden und Sicherheit, Entwicklung sowie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – untrennbar miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken; in der Erwägung, dass der ursprüngliche Zweck der Vereinten Nationen – die Friedenssicherung – durch anhaltende komplexe Krisen, infrage gestellt wird;

G.  in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen durch ihre umständlichen bürokratischen Verfahren und ihre komplexen, starren Strukturen zum Teil daran gehindert werden, zu funktionieren und rasch auf Krisen und globale Herausforderungen reagieren zu können;

H.  in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Reaktion auf globale Krisen, Bedrohungen und Herausforderungen ein effizientes multilaterales System erfordert, das sich auf universelle Bestimmungen und Werte stützt;

I.  in der Erwägung, dass die auf Zusammenarbeit, Dialog und Menschenrechten beruhende Weltordnung von diversen nationalistischen und protektionistischen Bewegungen auf der ganzen Welt infrage gestellt wird;

J.  in der Erwägung, dass der ständig wachsende Aufgabenbereich des Systems der Vereinten Nationen eine entsprechende Finanzierung durch seine Mitgliedstaaten erforderlich macht; in der Erwägung, dass die Kluft zwischen dem Bedarf der Organisation und der ihr bereitgestellten Finanzierung immer größer wird; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in Anbetracht der Absicht der Vereinigten Staaten, ihre Beitragszahlungen zum Haushalt der Vereinten Nationen zu kürzen, zusammen genommen weiterhin der größte Geldgeber der Vereinten Nationen sind und den VN-Generalsekretär aktiv bei seinen Bemühungen unterstützen sollten, ein angemessenes Funktionieren und eine entsprechende Finanzierung der Vereinten Nationen sicherzustellen, wobei die primären Ziele darin bestehen, die Armut zu beseitigen, langfristigen Frieden und Stabilität zu fördern, die Menschenrechte zu verteidigen, soziale Ungleichheiten zu bekämpfen sowie humanitäre Hilfe für Bevölkerungen, Länder und Regionen zu leisten, die mit Krisen jeglicher Art, sowohl Naturkatastrophen als auch von Menschen verursachten Katastrophen, konfrontiert sind; in der Erwägung, dass die Beiträge der EU zu den Vereinten Nationen deutlicher in Erscheinung treten sollten; in der Erwägung, dass Organisationen der Vereinten Nationen, einschließlich des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), mit erheblichen finanziellen Einschnitten zu kämpfen haben; in der Erwägung, dass die derzeitige Gesamthöhe der Finanzierung der Vereinten Nationen nach wie nicht ausreichend ist, damit die Organisation ihr Mandat umsetzen und den gegenwärtigen weltweiten Herausforderungen begegnen kann;

K.  in der Erwägung, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in verschiedenen Regionen der Welt zunehmend bedroht sind und in vielen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen der Raum für die Zivilgesellschaft schrumpft; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Aktivisten aufgrund ihrer legitimen Tätigkeit weltweit immer mehr Bedrohungen und Gefahren ausgesetzt sind;

L.  in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte Kernstücke des Multilateralismus sind und als zentrale Säule des Systems der Vereinten Nationen gelten; in der Erwägung, dass die EU alle Menschenrechte, die allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und einen Sinnzusammenhang bilden, nachdrücklich unterstützt; in der Erwägung, dass die EU zu den engagiertesten Verfechtern und Förderern der Menschenrechte, Grundfreiheiten, der kulturellen Werte und Vielfalt, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehört; in der Erwägung, dass diese Werte in verschiedenen Regionen der Welt zunehmend gefährdet sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Aktivisten aufgrund ihrer legitimen Tätigkeit immer größeren Bedrohungen und Gefahren sowie zunehmenden Repressalien infolge ihrer Interaktion mit VN-Gremien und -Mechanismen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft und die EU ihre Bemühungen verstärken müssen, Menschenrechtsverteidigern Schutz und Unterstützung zu bieten und die internationalen Normen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit weiterhin zu erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Rechte derjenigen, die Minderheitengruppen angehören oder schutzbedürftig sind, u. a. Frauen, Kinder, junge Menschen, Angehörige ethnischer, rassischer oder religiöser Minderheiten, Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderungen, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI) und indigene Völker;

1.  empfiehlt dem Rat,

  

Reform des Systems der Vereinten Nationen, einschließlich der Reform des Sicherheitsrats

   a) die Drei-Säulen-Reformagenda des VN-Generalsekretärs aktiv zu unterstützen, damit das System der Vereinten Nationen tatsächlich koordiniert, effizient, wirksam, integriert, transparent und rechenschaftspflichtig wird; die Straffung der Friedens- und Sicherheitsarchitektur zu unterstützen, die effizienter, zielgerichteter, mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet und funktionsfähiger werden muss, wobei in der Regionalvertretung aller VN-Gremien das Machtverhältnis ausgewogener und wirksamer diversifiziert sein muss;
   b) bezüglich Dienstreisen und der Tätigkeit der Bediensteten der Vereinten Nationen, vor allem im Hinblick auf ihre Einsätze vor Ort, eine Verringerung des Verwaltungsaufwands, vereinfachte Verfahren und eine dezentralisierte Entscheidungsfindung bei gleichzeitig größerer Transparenz und Rechenschaftspflicht zu unterstützen;
   c) die Bemühungen des VN-Generalsekretärs um wesentliche Änderungen zu unterstützen, um das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen mit den Prioritäten der Agenda 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie der Schutzverantwortung in Einklang zu bringen und es an die Anforderungen im Hinblick auf eine stärkere Unterstützung der Umsetzung dieser Ziele anzupassen;
   d) die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, den VN-Generalsekretär, den stellvertretenden Generalsekretär und ihre jeweiligen Behörden bei der Straffung des Verwaltungssystems der Vereinten Nationen mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, damit die Vereinten Nationen und ihre Organisationen effizienter, flexibler und reaktionsfähiger werden und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen;
   e) alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an ihre Verpflichtung zu erinnern, ihre finanziellen Anstrengungen fortzusetzen, um alle Organisationen der Vereinten Nationen zu unterstützen und ihren Verpflichtungen im Bereich der Ausgaben für Entwicklungshilfe nachzukommen, und gleichzeitig die Wirksamkeit und Effizienz zu verbessern und von den Regierungen Rechenschaft über die Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung einzufordern;
   f) die Bemühungen des VN-Generalsekretärs um die Umsetzung der Strategie der Vereinten Nationen zur Gleichstellung der Geschlechter als einem essenziellen Instrument zur Gewährleistung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen im System der Vereinten Nationen verstärkt zu unterstützen; mehr Frauen und insbesondere Frauen, die Minderheitengruppen angehören, in höhere Führungspositionen auf Ebene des Hauptsitzes der Vereinten Nationen zu berufen und Gender Mainstreaming (durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern) und Gender Budgeting (Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung) zu betreiben; die EU und die Vereinten Nationen aufzufordern, mehr Polizistinnen und Soldatinnen zu den Missionen und Einsätzen zu entsenden; darauf zu drängen, dass bei den einzelnen Missionen und Einsätzen bereichsübergreifende Berater zu geschlechtsspezifischen Fragen eingesetzt werden und dass besondere Aktionspläne verabschiedet werden, in denen festgelegt ist, wie die Resolutionen 1325 und 2242 des VN-Sicherheitsrats bei jeder Mission und bei jedem Einsatz umgesetzt werden; sicherzustellen, dass für alle Truppen der Vereinten Nationen dieselben Mindestanforderungen in Bezug auf Bildung und Kompetenz gelten und dass dies eine klare Perspektive hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter, LGBTI und Rassismus umfassen muss und sexuelle Ausbeutung und Gewalt in keiner Form toleriert werden darf, einschließlich einer wirksamen Whistleblower-Funktion, innerhalb der Vereinten Nationen, damit anonym auf Verstöße hingewiesen werden kann, die von Mitarbeitern der Vereinten Nationen gegenüber anderen Mitarbeitern der Vereinten Nationen oder der Bevölkerung vor Ort begangen werden;
   g) den Stellenwert hervorzuheben, den die EU-Mitgliedstaaten der Koordinierung ihres Handelns in den Organen und Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen beimessen;
   h) eine umfassende Reform des VN-Sicherheitsrats zu fordern, um die Repräsentativität dieses Gremiums auf der Grundlage eines breiten Konsenses zu verbessern, damit dieser rascher und effektiver auf Bedrohungen für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit reagiert; die Wiederbelebung der Arbeit der Generalversammlung und eine bessere Koordinierung und Kohärenz der Maßnahmen aller Einrichtungen der Vereinten Nationen zu fördern;
   i) insbesondere die Anstrengungen zur Reform des VN-Sicherheitsrats deutlich zu intensivieren, indem die Ausübung des Vetorechts beträchtlich eingeschränkt oder dieses strikter reguliert wird, vor allem in Fällen, in denen Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, da der Beschlussfassungsprozess in der Vergangenheit hierdurch behindert wurde, und indem die Zusammensetzung seiner Mitglieder geändert wird, um die heutige Weltordnung besser widerzuspiegeln, unter anderem durch einen ständigen Sitz der Europäischen Union;
   j) die EU und ihre Mitgliedstaaten aufzufordern, mit einer Stimme zu sprechen; die Bemühungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der EU-Delegationen in New York und in Genf sowie der Mitgliedstaaten zu unterstützen, um die Abstimmung von Standpunkten der EU zu verbessern und bei Abstimmungen eine gemeinsame Position der EU zu erreichen, um die Kohärenz und Glaubwürdigkeit der EU auf Ebene der Vereinten Nationen zu verbessern;
   k) seine Unterstützung für die Arbeit im Rahmen der Sonderverfahren des VN-Menschenrechtsrats, einschließlich der Sonderberichterstatter, und im Rahmen anderer thematischer und länderspezifischer Menschenrechtsmechanismen sowie seine Aufforderung an alle Vertragsstaaten der Vereinten Nationen zu bekräftigen, offene Einladungen an alle Sonderberichterstatter auszusprechen, in ihre Länder zu reisen;
   l) die Einleitung eines offenen und inklusiven zwischenstaatlichen Vorbereitungsprozesses unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung der Vereinten Nationen für ein VN-Gipfeltreffen 2020 anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Vereinten Nationen zu unterstützen, in dessen Rahmen umfassende Reformmaßnahmen für eine Erneuerung und Stärkung der Vereinten Nationen erörtert werden;
   m) die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zu befürworten, um den demokratischen Charakter, die demokratische Rechenschaftspflicht und die Transparenz der globalen Struktur- und Ordnungspolitik zu erhöhen und eine bessere Beteiligung der Bürger an den Tätigkeiten der Vereinten Nationen zu ermöglichen und insbesondere zur erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen;
  

Frieden und Sicherheit

   n) die EU und die Vereinten Nationen aufzufordern, bei jeder Bedrohung von Frieden und Sicherheit eine einander ergänzende und sich gegenseitig verstärkende Rolle zu spielen; eine strukturierte politische Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen einzuleiten;
   o) einen stärkeren Einsatz der Mitgliedstaaten für Frieden und Sicherheit sowohl auf internationaler als auch auf interner Ebene zu fördern; den VN-Generalsekretär in seinen Bemühungen zu unterstützen, die Beteiligung der Vereinten Nationen an Friedensverhandlungen zu verstärken; die Vereinten Nationen aufzufordern, bei der Beilegung von Konflikten vorrangig auf Prävention, Mediation und politische Lösungen zu setzen und gleichzeitig die tieferen Ursachen und die konfliktverstärkenden Faktoren anzugehen; die Bemühungen, Maßnahmen und Initiativen der VN-Sondergesandten, mit denen diese Konflikte gelöst werden sollen, auch künftig zu unterstützen; die von den Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung für Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungseinsätze der Vereinten Nationen auszubauen, indem insbesondere Personal und Ausrüstung beigesteuert werden, und die diesbezügliche vermittelnde Rolle der EU zu stärken; für eine bessere Bekanntheit dieser Unterstützung und dieser Beiträge zu sorgen; sicherzustellen, dass alle Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungseinsätze der Vereinten Nationen über ein Menschenrechtsmandat und ausreichend Personal verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden;
   p) die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen im Rahmen der strategischen Partnerschaft für friedenserhaltende Maßnahmen und Krisenbewältigung zu vertiefen; die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors (SSR) zu fördern; die Vereinten Nationen aufzufordern, Friedenssicherungseinsätze glaubwürdiger und transparenter zu machen, indem wirksame Mechanismen eingerichtet und verstärkt werden, durch die möglicher Missbrauch durch Mitarbeiter der Vereinten Nationen verhindert wird und sie zur Rechenschaft gezogen werden; während des gesamten Verlaufs der Einsätze einen multilateralen Ansatz zu verfolgen; verstärkt mit örtlichen Gemeinschaften zu interagieren und für ihren Schutz und ihre Unterstützung zu sorgen; sicherzustellen, dass der Schutz der Zivilbevölkerung im Mittelpunkt friedenssichernder Mandate steht; die Unterstützung für lokale Akteure zu stärken, indem die schwächsten Bevölkerungsgruppen befähigt werden, als Akteure des Wandels aufzutreten, und Räume für ihre Einbeziehung in alle Phasen der humanitären und friedenssichernden Arbeit zu schaffen; die Vereinten Nationen aufzufordern, die ökologischen Auswirkungen von Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen insgesamt zu mindern und mehr Kosteneffizienz und innere wie äußere Sicherheit sowohl der Truppen als auch der Zivilbevölkerung der Aufnahmeländer zu erreichen;
   q) zu betonen, dass globale und regionale Bedrohungen und gemeinsame globale Anliegen eine schnellere Reaktion der gesamten internationalen Gemeinschaft erfordern, die Verantwortung übernehmen muss; hervorzuheben, dass in dem Fall, dass ein Staat nicht in der Lage oder nicht bereit ist, seine Schutzverantwortung zu erfüllen, diese Verantwortung der internationalen Gemeinschaft zukommt, einschließlich aller ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats und auch unter Einbeziehung anderer wichtiger Schwellen- und Entwicklungsländer, und dass Personen, die das Völkerrecht verletzen, entsprechend vor Gericht gestellt werden müssen; die Kapazitäten der Blauhelme zu stärken; die EU aufzufordern, Schwellen- und Entwicklungsländern darin zu bestärken, sich der internationalen Gemeinschaft anzuschließen, wenn diese im Rahmen ihrer Schutzverantwortung tätig wird;
   r) die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Vereinten Nationen und anderen zwischenstaatlichen Organisationen, wie zum Beispiel die trilaterale Zusammenarbeit zwischen der Afrikanischen Union (AU), der EU und den Vereinten Nationen, als wichtiges Instrument zur Stärkung des Multilateralismus und der globalen Struktur- und Ordnungspolitik und zur Unterstützung derjenigen, die internationalen Schutz benötigen, zu begrüßen und dabei die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sicherzustellen und diesbezüglich gemeinsame Anstrengungen im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten durch die EU, die Vereinten Nationen und die AU zu fordern;
   s) sich weiterhin für eine weit gefasste Definition des Konzepts der menschlichen Sicherheit und des Prinzips der Schutzverantwortung sowie für eine starke Rolle der Vereinten Nationen bei der Umsetzung dieser Konzepte einzusetzen; die Rolle der Schutzverantwortung als wichtigen Grundsatz der Arbeit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in den Bereichen Konfliktlösung, Menschenrechte und Entwicklung weiter zu stärken; die Bemühungen um eine weitere praktische Verwirklichung des Prinzips der Schutzverantwortung fortzusetzen und den Vereinten Nationen dabei zu helfen, auch weiterhin eine entscheidende Rolle zu spielen, wenn es darum geht, Staaten bei der Umsetzung dieses Prinzips zu unterstützen, damit die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und das humanitäre Völkerrecht geachtet werden; auf das Engagement der EU für die Umsetzung der Schutzverantwortung und die Prävention und Unterbindung von Menschenrechtsverstößen im Kontext von Gräueltaten hinzuweisen;
   t) alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu verbessern; die Bemühungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz hinsichtlich der Schaffung eines effektiven Mechanismus zur Stärkung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu unterstützen;
   u) zu bekräftigen, dass der Terrorismus unmissverständlich verurteilt und Maßnahmen zur Zerschlagung und Beseitigung terroristischer Vereinigungen, insbesondere des IS, die eine klare Bedrohung für die regionale und internationale Sicherheit darstellen, uneingeschränkt unterstützt werden; bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung mit der VN-Generalversammlung und dem VN-Sicherheitsrat unter Berücksichtigung der Empfehlung des Parlaments vom 1. März 2018(3) zusammenzuarbeiten, Mechanismen zur Ermittlung von Terroristen und terroristischen Vereinigungen zu schaffen und weltweit die Mechanismen zum Einfrieren von Vermögenswerten zu stärken, um das Interregionale Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI) bei der Umsetzung und operativen Anwendung des Globalen Forums „Terrorismusbekämpfung“ (GCTF) zu unterstützen und dabei auf der Globalen Initiative gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aufzubauen; die gemeinsamen Bemühungen der EU und der Vereinten Nationen bei der Bewältigung der Ursachen des Terrorismus zu stärken, insbesondere bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und beim Ausbau der Forschung und des Kapazitätsaufbaus im Bereich der Cyberabwehr; die bestehenden, von lokalen Partnern eingeleiteten Initiativen zu nutzen, um Konzepte für die Bekämpfung der Radikalisierung und der Anwerbung für den Terrorismus zu erarbeiten, umzusetzen und weiterzuentwickeln; die Bemühungen zu verstärken, wenn es darum geht, rigoros gegen Rekrutierung vorzugehen und terroristische Propaganda zu bekämpfen, die über die Plattformen sozialer Medien und über die Netzwerke radikalisierter Hassprediger verbreitet werden; Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Widerstandsfähigkeit von für Radikalisierung anfälligen Bevölkerungsgruppen gestärkt wird, einschließlich durch die Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Ursachen, die dazu führen; die Wirksamkeit der internationalen polizeilichen, rechtlichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität zu stärken; Bildung als Instrument zur Terrorismusprävention zu fördern; Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung und zur Deradikalisierung im Sinne des Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Verhütung des gewalttätigen Extremismus zu unterstützen; einen verstärkten Beitrag der EU zu den Initiativen der Vereinten Nationen im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Bezug auf die Bekämpfung ausländischer terroristischer Kämpfer und des gewalttätigen Extremismus zu unterstützen;
   v) ein stärkeres multilaterales Engagement dafür zu fordern, dass tragfähige politische und friedliche Lösungen für die derzeitigen Konflikte im Nahen und Mittleren Osten und in Nordafrika gefunden werden; die Bemühungen, Maßnahmen und Initiativen der Sondergesandten der Vereinten Nationen, mit denen diese Konflikte gelöst werden sollen, auch künftig zu unterstützen; die Rolle der EU im humanitären Bereich weiter zu unterstützen; an die internationale Gemeinschaft zu appellieren, weiterhin humanitäre, finanzielle und politische Unterstützung zu leisten; diejenigen, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen die Menschenrechte verantwortlich sind, zur Verantwortung zu ziehen, und auf ein umgehendes Ende der Gewalt hinzuwirken; zu bekräftigen, dass ein von Syrien selbst angeführter politischer Prozess, der auf freie und faire Wahlen abzielt, die von den Vereinten Nationen auf der Grundlage einer neuen Verfassung in die Wege geleitet und überwacht werden, der einzige Weg ist, um Frieden in das Land zu bringen; zu betonen, dass unter der Ägide der Vereinten Nationen und – gemäß dem Genfer Kommuniqué von 2012 und der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrats – mit der Unterstützung des VN-Sondergesandten für Syrien ein landesweiter Waffenstillstand aller Beteiligten und eine friedliche und für alle akzeptable Lösung der Krise in Syrien erreicht werden können; die internationale Gemeinschaft eindringlich aufzufordern, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diejenigen, die für die während des Syrien-Konflikts begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind, deutlich zu verurteilen; die Forderung des VN-Generalsekretärs zu unterstützen, ein neues unparteiisches und unabhängiges Gremium zur Ermittlung der Urheberschaft der Giftgasangriffe in Syrien einzurichten, da ohne ein derartiges Gremium das Risiko einer militärischen Eskalation steigt; die Initiative der Vereinten Nationen für einen Friedensplan im Jemen zu unterstützen und unverzüglich die Bewältigung der anhaltenden humanitären Krise anzugehen; alle Parteien aufzufordern, die Menschenrechte und Freiheiten aller Bürger im Jemen zu achten, und hervorzuheben, dass eine politische Lösung im Wege eines inklusiven innerjemenitischen Dialog ausgehandelt werden muss;
   w) sicherzustellen, dass die VN-Generalversammlung in Zusammenarbeit mit der EU alle positiven Instrumente zur Verfügung stellt, um dafür zu sorgen, dass eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, bei der ein sicherer Staat Israel mit sicheren und anerkannten Grenzen und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite bestehen, von Dauer und wirkungsvoll ist;
   x) die Bemühungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, für eine faire und dauerhafte Lösung des Konflikts in der Westsahara zu sorgen, und zwar auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts des saharauischen Volkes und im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen;
   y) weiterhin gegen die erheblichen Sicherheitsbedrohungen im Sahel, in der Sahara-Region, der Tschadsee-Region und am Horn von Afrika vorzugehen, um die Terrorgefahr abzuwenden, die von Ablegern des sogenannten IS und des Al-Qaida-Netzwerks sowie durch die Boko Haram und anderen verbundenen terroristischen Gruppierungen ausgeht;
   z) das Nuklearabkommen zwischen dem Iran und den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates sowie Deutschland als wichtigen Erfolg der internationalen Diplomatie und insbesondere der EU-Diplomatie zu wahren und weiterhin Druck auf die Vereinigten Staaten dahingehend auszuüben, dass sie es in der Praxis umsetzen;
   aa) auch künftig die uneingeschränkte Achtung der Souveränität der international anerkannten Grenzen und der territorialen Unversehrtheit von Georgien, Moldau und der Ukraine zu fordern, da in diesen Gebieten Verstöße gegen das Völkerrecht zu verzeichnen sind; die diplomatischen Bemühungen um eine friedliche und dauerhafte Beilegung dieser anhaltenden und festgefahrenen Konflikte zu unterstützen und wieder zu beleben; die internationale Gemeinschaft nachdrücklich aufzufordern, den politischen Ansatz, die rechtswidrige Annexion der Krim nicht anzuerkennen, uneingeschränkt umzusetzen;
   ab) die innerkoreanischen Gespräche hinsichtlich ihrer Bemühungen um die Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel zu unterstützen; alle beteiligten internationalen Akteure aufzufordern, auf der Grundlage des Dialogs aktiv und entschlossen auf dieses Ziel hinzuarbeiten;
   ac) die VN-Generalversammlung und den VN-Sicherheitsrat mit Nachdruck aufzufordern, sich mit den Spannungen im Südchinesischen Meer auseinanderzusetzen, und zwar mit dem Ziel, alle betroffenen Parteien zu ermutigen, die Verhandlungen über einen Verhaltenskodex abzuschließen;
  

Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit

   ad) alle Mitgliedstaaten aufzufordern, die oben genannten acht Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, aus denen sich die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zusammensetzt, weiterhin zu unterstützen und umzusetzen und die Arbeiten zur Verwirklichung der vollständigen Gleichstellung der Geschlechter und zur Gewährleistung der Teilhabe, des Schutzes und der Rechte von Frauen im gesamten Konfliktzyklus, von der Konfliktverhütung bis zum Wiederaufbau nach Konflikten, zu steuern und dabei einen opferbezogenen Ansatz zu verfolgen, um Frauen und Mädchen, die direkt von einem Konflikt betroffen sind, nicht noch weiteren Schaden zuzufügen;
   ae) darauf hinzuweisen, dass die Mitwirkung von Frauen an Friedensprozessen nach wie vor einer der am wenigsten erfüllten Aspekte der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit ist, obwohl Frauen die primären Opfer von sicherheitsbezogenen, politischen und humanitären Krisen sind; hervorzuheben, dass das wichtigste Ziel der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit, das darin besteht, Frauen Schutz zu gewähren und ihre Mitwirkung in der Politik und an der Beschlussfassung deutlich zu erhöhen, nicht verwirklicht werden konnte; darauf hinzuweisen, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ist und dass die Förderung der Gleichstellung zu den vorrangigen Zielen der Union gehört; Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern weiterhin zu fördern und weitere Maßnahmen gegen die Verletzungen der Rechte von LGBTI-Personen aktiv zu unterstützen; die schwächsten Bevölkerungsgruppen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung und in alle Prozesse einzubeziehen;
   af) erneut darauf hinzuweisen, dass im Rahmen eines bewaffneten Konflikt sowohl Männer als auch Frauen gefährdet sind, dass für Frauen die Gefahr jedoch größer ist, Opfer von wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, Vertreibung und Inhaftierung sowie sexueller Gewalt, wie etwa von Vergewaltigung, zu werden, die als Kriegstaktik eingesetzt wird und ein Kriegsverbrechen darstellt; für eine sichere medizinische Versorgung für Opfer von Vergewaltigung im Zuge von Kriegen zu sorgen; einen verstärkten Schutz von Minderjährigen, Frauen, Mädchen und älteren Menschen in Konfliktsituationen, insbesondere in Bezug auf sexuelle Gewalt, Kinderehen, Früh- und Zwangsehen, sowie von Männern und Jungen, die Opfer sind und deren tatsächliche Zahl in Konfliktsituationen laut WHO und internationalen Studien(4) deutlich zu niedrig geschätzt wird, zu fordern; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Nachdruck aufzufordern, alle finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um der Bevölkerung in Konfliktgebieten zu helfen;
   ag) die Vereinten Nationen aufzufordern, wirksame Verfahren für die Meldung von Verdachtsfällen oder von Nachweisen für Missbrauch, Betrug, Korruption und Fehlverhalten im Zusammenhang mit Tätigkeiten einzurichten, die von Militär- und von Zivilpersonal der Vereinten Nationen im Zuge von Friedenssicherungseinsätzen durchgeführt werden, und derartige Fälle zeitnah mittels konkreter Ermittlungen zu bearbeiten; umgehend etwas an der Tatsache zu ändern, dass gerichtliches Vorgehen gegen mutmaßlichen Missbrauch derzeit ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht und von dem truppenstellenden Land abhängt; sich unverzüglich mit allen Aspekten des Evaluierungsberichts der Vereinten Nationen vom 15. Mai 2015 zu Bemühungen um Durchsetzung und um Hilfe für Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs durch Bedienstete der Vereinten Nationen und zugehöriges Personal bei Friedenssicherungseinsätzen auseinanderzusetzen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen; gegen Militär- und Zivilbedienstete, die Akte sexueller Gewalt begangen haben, zu ermitteln und diese unverzüglich und entschieden strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen; weitere Ausbildungsmaßnahmen für Friedenssicherungskräfte der Vereinten Nationen zum internationalen Protokoll über die Dokumentation und Untersuchung von sexueller Gewalt in Konflikten anzuregen, um die Kenntnisse über Probleme im Bereich sexuelle Gewalt zu verbessern;
   ah) die internationalen Bemühungen durch die Vereinten Nationen zur Gewährleistung geschlechtsspezifischer Analysen und zur Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter und der Menschenrechte in alle Tätigkeiten der Vereinten Nationen, insbesondere in Friedenssicherungseinsätze, humanitäre Einsätze und den Wiederaufbau und die Aussöhnung nach Konflikten, zu unterstützen und zu intensivieren; Indikatoren zu entwickeln und Überwachungsinstrumente zur Messung der Fortschritte in Bezug auf die Teilhabe von Frauen an friedens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen, auch an Friedenssicherungseinsätzen, zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, zur wirkungsvollen Einbeziehung der Gemeinschaften und zur Sicherstellung einer verbesserten Kultur und besseren Verhaltensweise, die auch im Einklang mit der Hochrangigen Gruppe des VN-Generalsekretärs für die Stärkung der wirtschaftlichen Selbstbestimmung der Frau stehen, einzuführen; sicherzustellen, dass bei der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit angemessene Finanzmittel miteingeschlossen sind und für die Unterstützung gesorgt wird, dass Frauen zum zentralen Bestandteil aller Bemühungen gemacht werden, die weltweiten Herausforderungen zu bewältigen, zu denen auch zunehmender gewalttätiger Extremismus, Konfliktverhütung, Mediation, humanitäre Krisen, Armut, der Klimawandel, Migration, nachhaltige Entwicklung, Frieden und Sicherheit gehören;
   ai) die mittels der Vereinten Nationen unternommenen internationalen Bemühungen um eine Beendigung des Missbrauchs von Kindern in bewaffneten Konflikten und um eine wirksamere Bewältigung der Folgen von Konflikt- und Postkonfliktsituationen für Mädchen zu unterstützen und zu verstärken; den Beitrag der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder zu unterstützen, um sich stärker für die Rechte junger Menschen einzusetzen, die von Kriegen betroffen sind, und die Kampagne der Vereinten Nationen „Children Not Soldiers“ (Kinder, keine Soldaten) zu unterstützen, um der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindern durch Streitkräfte und nicht staatliche Akteure in Konflikten ein Ende zu setzen;
   aj) sein Engagement in den Vereinten Nationen für die Weiterverfolgung und konkrete Umsetzung der Initiative „Spotlight“ fortzuführen, mit der angestrebt wird, allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein Ende zu setzen;
  

Konfliktprävention und Mediation

   ak) alle Mittel bereitzustellen, um die Prioritäten des VN-Generalsekretärs für Konfliktverhütung Mediation(5) durch Initiativen wie die Einrichtung des hochrangigen Beratungsgremiums für Mediation vorausschauend und im Einklang mit den Prioritäten der besonderen politischen Missionen und der Instrumente des Friedenskonsolidierungsfonds der Vereinten Nationen zu unterstützen; sicherzustellen, dass die Menschenrechte in den Mittelpunkt der politischen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und Mediation gestellt werden;
   al) die operative Seite der Prioritäten der EU und der Vereinten Nationen für die Konfliktverhütung und -verringerung zu stärken, unter anderem durch die Bereitstellung erfahrener Mediatoren und Mediationsberater, einschließlich weiblicher Gesandter und hoher Beamter, und für eine effektivere Koordinierung der politischen Instrumente der Vereinten Nationen und ihrer Instrumente für humanitäre Hilfe und zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung zu sorgen;
   am) zu berücksichtigen, dass Frauen bei Friedensverhandlungen, in deren Rahmen entscheidende Beschlüsse über den Wiederaufbau und die Staatsführung nach Konflikten gefasst werden, deutlich unterrepräsentiert sind, obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass eine Einigung mindestens zwei Jahre anhält, um 20 % und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Einigung mindestens 15 Jahre anhält, um 35 % steigt, wenn Frauen eine klare Rolle in Friedensprozessen zukommt;
   (an) die Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit und deren Ziel, jungen Menschen bei der Beschlussfassung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene mehr Gehör zu verschaffen, entschieden zu unterstützen; unter diesem Aspekt die Schaffung von Mechanismen zu unterstützen, die es jungen Menschen ermöglichen würden, sich auf sinnvolle Weise und engagiert an Friedensprozessen zu beteiligen;
   ao) die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen bei der Entwicklung von Instrumenten zur Bewältigung des immer wiederkehrenden Problems der Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen weiter zu verstärken, unter anderem durch die Nutzung der Erfahrungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei Wahlbeobachtungsmissionen und parlamentarischen Dialogen mit politischen Parteien im Vorfeld von Wahlen, um Wahlen in Ländern, die eine Stärkung ihrer demokratischen Verfahren anstreben, mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen und ein starkes Signal an die Länder zu senden, die versuchen, das System zu missbrauchen;
   ap) erneut auf die bedeutenden Beiträge hinzuweisen, die die EU zum System der Vereinten Nationen (Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen), unter anderem zum Frieden in der Welt, zur Rechtsstaatlichkeit, zu den Menschenrechten und zu der Entwicklungsagenda, leistet;
   aq) die Vorschläge des Generalsekretärs, um das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen wirkungsvoller zu machen, entschieden zu unterstützen, und zu dem vorgeschlagenen Finanzierungspakt, für den im Gegenzug mehr Wirksamkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht sichergestellt werden soll, einen befürwortenden Standpunkt festzulegen;
  

Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung

   ar) alle Maßnahmen der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Abrüstung, Vertrauensbildung, Nichtverbreitung und der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen systematisch zu unterstützen, zu denen auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwicklung, der Herstellung und des Erwerbs von chemischen Waffen sowie von deren Lagerung, Erhaltung, Weitergabe oder Verwendung durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure gehören;
   as) seine Besorgnis über die Aushöhlung des bestehenden Systems für Rüstungskontrolle und Abrüstung und der entsprechenden Rechtsinstrumente zum Ausdruck zu bringen; sämtliche Bemühungen, die Agenda für Rüstungskontrolle und Abrüstung wieder auf Kurs zu bringen, wozu auch die Wiederbelebung der Abrüstungskonferenz gehört, zu unterstützen; die Nichtverbreitung von Kernwaffen durch den Überprüfungsprozess 2020 zu fördern, indem der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen umgehend in Kraft gesetzt wird; Anstrengungen zu unternehmen, um das Chemiewaffenübereinkommen durchzusetzen; das Bekenntnis zu den Zielen des Chemiewaffenübereinkommens zu bekräftigen und alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darin zu bestärken, das Abkommen zu ratifizieren oder ihm beizutreten; die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) und ihre Arbeit zu stärken, indem dafür gesorgt wird, dass sie über angemessene finanzielle Ressourcen und Personalressourcen zur Verwirklichung ihrer Ziele verfügt; dafür zu sorgen, dass in Fällen, in denen der Einsatz chemischer Waffen gemeldet wird, die Täter vor Gericht gestellt werden; im Rahmen der bestehenden Mechanismen für Rüstungskontrolle und Abrüstungsinstrumente für Rechenschaftspflicht in Bezug auf Verstöße gegen Verträge über Abrüstung und Rüstungskontrolle zu sorgen; den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen zu befürworten, der 2017 von 122 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterstützt wurde, und auf dessen Unterzeichnung und Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hinzuarbeiten; die nukleare Abrüstung sowohl regional als auch weltweit im Einklang mit der Entschließung des Parlaments vom 27. Oktober 2016(6) umgehend voranzubringen, in der alle Mitgliedstaaten der EU aufgefordert werden, die Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushandlung eines rechtsverbindlichen Instruments zum Verbot von Kernwaffen zu unterstützen; die Bemühungen zu unterstützen, die die Vereinten Nationen mit dem Ziel unternehmen, zu verhindern, dass nichtstaatliche Akteure und terroristische Gruppierungen Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägersysteme entwickeln, herstellen, erwerben oder weitergeben; auf der lückenlosen Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), des Chemiewaffenübereinkommens und des B-Waffen-Übereinkommens zu bestehen;
   at) den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) uneingeschränkt anzuwenden und allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, ihn zu ratifizieren oder ihm beizutreten;
   au) auf wirksamere Maßnahmen gegen die Umlenkung von und den illegalen Handel mit Waffen und Munition, einschließlich von Kleinwaffen und leichten Waffen, hinzuarbeiten, wobei hierzu insbesondere die Entwicklung eines Systems zur Rückverfolgung von Waffen gehört; zu verlangen, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aktiv Maßnahmen für eine weltweite Abrüstung und die Verhinderung von Rüstungswettläufen ergreifen;
   av) dem technologischen Fortschritt auf dem Gebiet der Verwendung der Robotertechnik für Waffen und insbesondere im Bereich Kampfroboter und Drohnen und ihrer Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht besondere Aufmerksamkeit zu widmen; einen Rechtsrahmen zu Drohnen und Kampfrobotern im Einklang mit dem bestehenden humanitären Völkerrecht zu schaffen, um zu verhindern, dass diese Technologie von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren für illegale Zwecke missbraucht wird; die Aufnahme wirkungsvoller Verhandlungen über das Verbot von Drohnen und Kampfrobotern zu fördern, die Angriffe ohne Mitwirkung des Menschen ermöglichen; für einen von den Vereinten Nationen gestützten Rechtsrahmen einzutreten, in dem streng vorgeschrieben ist, dass beim Einsatz von Kampfdrohnen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen geachtet werden müssen; die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts scharf zu verurteilen; einen besseren Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in allen ihren Ausprägungen – auch im Kontext der neuen Technologien – zu fordern; auf ein internationales Verbot von Waffensystemen hinzuarbeiten, bei denen es bei der Anwendung von Gewalt an einer Kontrolle durch den Menschen fehlt, wie es das Parlament bereits mehrmals gefordert hat, und im Rahmen der Vorbereitung einschlägiger Sitzungen auf Ebene der Vereinten Nationen umgehend einen gemeinsamen Standpunkt zu autonomen Waffensystemen zu erarbeiten und anzunehmen sowie in einschlägigen Gremien mit einer Stimme zu sprechen und entsprechend zu handeln;
   aw) alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darin zu bestärken, das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
   ax) nach Maßgabe der Resolution UNEP/EA.3/Res.1 der Umweltversammlung der Vereinten Nationen und der Resolution 34/20 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auf die genaue Festlegung und Erarbeitung von Verpflichtungen in der Zeit nach Konflikten zur Beseitigung und Bewältigung von Kontamination durch den Einsatz von Uranwaffen und zur Unterstützung der von ihrem Einsatz betroffenen Gemeinschaften hinzuarbeiten;
  

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

   ay) erneut darauf hinzuweisen, dass die Menschenrechte unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind; die EU und die Vereinten Nationen aufzufordern, den beunruhigenden globalen Trend zu einer Marginalisierung und Verweigerung der Menschenrechte und Demokratie nicht nur scharf zu verurteilen, insbesondere angesichts des weltweit zunehmenden Drucks auf die Zivilgesellschaft, sondern auch die zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente – sofern angebracht – tatsächlich zu nutzen, besonders Artikel 2 der Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, alle zentralen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zu ratifizieren und auch wirklich umzusetzen, unter anderem das Übereinkommen gegen Folter und das dazugehörige Fakultativprotokoll der Vereinten Nationen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, mit dem Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen geschaffen wurden, und die Berichterstattungspflichten nach diesen Instrumenten sowie die Verpflichtung, mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen loyal zusammenzuarbeiten, zu erfüllen; auf das weltweite Vorgehen gegen Menschenrechtsverteidiger und Befürworter der Demokratisierung aufmerksam zu machen;
   az) sicherzustellen, dass die Menschenrechtsreformen weiterhin vollständig in die drei Reformsäulen der Vereinten Nationen integriert sind; die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechtsdimension in der Arbeit der Vereinten Nationen zu unterstützen;
   ba) für die Freiheit von Deisten und Theisten sowie für die Freiheit von Menschen, die sich als Atheist, Agnostiker, Humanist oder Freidenker sehen, einzutreten;
   bb) auch künftig für Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzutreten; größere Anstrengungen zum Schutz der Rechte religiöser und sonstiger Minderheiten zu verlangen; dazu aufzufordern, dass religiöse Minderheiten stärker vor Verfolgung und Gewalt geschützt werden; die Aufhebung von Gesetzen zu fordern, die Blasphemie oder Glaubensabfall unter Strafe stellen und als Vorwand für die Verfolgung religiöser Minderheiten und Nichtgläubiger dienen; die Arbeit des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu unterstützen; aktiv dafür einzutreten, dass die Vereinten Nationen den vom sogenannten IS an religiösen und anderen Minderheiten begangenen Völkermord anerkennen und dass mutmaßliche Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen werden;
   bc) dem VN-Menschenrechtsrat nahezulegen, die Achtung der Menschenrechte durch seine eigenen Mitgliedstaaten zu überwachen, um die Fehler der Vergangenheit – wie die Aufnahme von Staaten, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, und die Vertretung von antisemitischen politischen Standpunkten – zu verhindern;
   bd) allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, dafür zu sorgen, dass ihre Bürger uneingeschränkt und ohne diskriminiert zu werden an politischen, sozialen und wirtschaftlichen Prozessen teilhaben können, zu denen auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehören;
   be) alle nationalen und internationalen einschlägigen Stellen aufzufordern, umgehend verbindliche Instrumente für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte anzunehmen und dafür zu sorgen, dass alle nationalen und internationalen Verpflichtungen, die sich aus den internationalen Vorschriften ergeben, uneingeschränkt durchgesetzt werden; erneut zu erklären, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen von entscheidender Bedeutung ist; auf die Pflicht der Generalversammlung zu verweisen, bei der Wahl der Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu berücksichtigen, ob die Bewerber die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie achten; zu fordern, dass für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eindeutige, auf der Menschenrechtsbilanz beruhende Kriterien festgelegt werden;
   bf) die Entscheidung der Vereinigten Staaten, aus dem VN-Menschenrechtsrat auszutreten, zutiefst zu bedauern; auf die Beteiligung der EU und ihre Unterstützung für dieses unverzichtbare Menschenrechtsgremiums hinzuweisen und die Regierung der Vereinigten Staaten mit Nachdruck aufzufordern, ihre Entscheidung zu überdenken;
   bg) alle Staaten und damit auch die Mitgliedstaaten der EU nachdrücklich aufzufordern, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, mit dem ein Beschwerde- und Untersuchungsverfahren geschaffen wird, rasch zu ratifizieren;
   bh) mit allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit das Recht auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt wird, geachtet wird, und hervorzuheben, dass in einer gesunden Gesellschaft einer freien Presse und freien Medien große Bedeutung zukommt und in ihr alle Bürger eine wichtige Rolle spielen; zu betonen, dass der Medienfreiheit, dem Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien sowie der Sicherheit von Journalisten bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen große Bedeutung zukommt; eine Debatte darüber anzustoßen, wie das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Medienfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Kampf gegen falsche Informationen gefunden werden kann; zu versuchen, Journalisten zu schützen, die an Korruptionsfällen arbeiten und deren Leben in Gefahr ist;
   bi) sich weiterhin entschieden dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird; auch künftig für die uneingeschränkte Ächtung der Todesstrafe einzutreten; ein Moratorium für die Todesstrafe zu fordern und weiter auf ihre allgemeine Abschaffung hinzuwirken; die zunehmende Verhängung von Todesurteilen aufgrund von Rauschgiftdelikten aufs Schärfste zu verurteilen und zu fordern, dass die Anwendung der Todesstrafe und außergerichtliche Hinrichtungen als Bestrafung für derlei Delikte für rechtswidrig erklärt werden;
   bj) die internationalen Bemühungen durch die Vereinten Nationen zur Gewährleistung geschlechtsspezifischer Analysen und zur Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter und der Menschenrechte in alle Tätigkeiten der Vereinten Nationen zu unterstützen und zu intensivieren; zu fordern, dass jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie deren Diskriminierung beseitigt werden, indem auch der Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität Rechnung getragen wird; sich für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) einzusetzen und ihre Rechte zu schützen sowie die Aufhebung von Rechtsvorschriften zu fordern, die in Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gelten und mit denen Menschen aufgrund ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität kriminalisiert werden; dem Sicherheitsrat nahezulegen, dass er sich noch stärker mit den Rechten von LGBTI-Personen befasst und sie weiter stärkt;
   bk) die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs und des internationalen Strafrechtssystems auszubauen, um die Rechenschaftspflicht zu stärken und der Straflosigkeit ein Ende zu setzen; den Internationalen Strafgerichtshof diplomatisch, politisch und finanziell umfassend zu unterstützen; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten, indem sie das Römische Statut ratifizieren und umsetzen, und die Ratifizierung der Änderungen von Kampala zu fordern; die Staaten, die beabsichtigen, sich aus dem Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen, aufzufordern, ihre entsprechenden Beschlüsse rückgängig zu machen; die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterstützen, zumal er eine zentrale Einrichtung ist, wenn es darum geht, dass Täter zur Rechenschaft gezogen und die Opfer dabei unterstützt werden, Gerechtigkeit zu erlangen, und einen intensiven Dialog und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof, den Vereinten Nationen und ihren Organisationen und dem VN-Sicherheitsrat zu fördern;
   bl) aufs Schärfste zu verurteilen, dass Menschenrechtsverteidiger weltweit von der Justiz schikaniert, inhaftiert, getötet, bedroht und eingeschüchtert werden, wenn sie ihren rechtmäßigen Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte nachgehen; auf internationale Anstrengungen zu drängen und die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen den gefährdeten Menschenrechtsverteidigern Schutz und Unterstützung geboten wird, und ihnen die Durchführung ihrer Arbeit zu ermöglichen; eine Strategie zu verfolgen, mit der die Ermordung von Menschenrechtsverteidigern sowie jeder Versuch, sie jeglicher Form von Gewalt, Verfolgung, Bedrohung, Schikanierung, Verschwindenlassen, Inhaftierung oder willkürlicher Festnahme auszusetzen, systematisch und unmissverständlich verurteilt werden; diejenigen zu verurteilen, die derartige Grausamkeiten begehen oder tolerieren, und die Public Diplomacy zur offenen und eindeutigen Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zu stärken; zu betonen, dass Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Aktivisten zu den zentralen Akteuren einer nachhaltigen Entwicklung gehören; die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, Strategien zu verfolgen, mit denen gefährdete Menschenrechtsverteidiger geschützt und unterstützt werden; zur Kenntnis zu nehmen, dass in den Bereichen Umwelt- und Landrechte tätige Menschenrechtsverteidiger und indigene Menschenrechtsverteidiger zunehmend bedroht werden;
   bm) sich im Einklang mit dem Besitzstand der EU im Bereich Korruptionsbekämpfung dafür einzusetzen, dass Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung gefördert und diese verstärkt in die Programme der Vereinten Nationen eingebracht werden;
   bn) die EU und ihre Mitgliedstaaten aufzufordern, mit ihren Partnern an der Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu arbeiten und zu diesem Zweck alle Länder, auch die Mitgliedstaaten der EU, nachdrücklich aufzufordern, nationale Aktionspläne zu erarbeiten und umzusetzen, durch die Unternehmen verpflichtet werden, die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen; die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut aufzufordern, sich aktiv und konstruktiv einzubringen, damit so bald wie möglich ein rechtsverbindliches internationales Instrument ausgearbeitet wird, mit dem auf dem Gebiet der internationalen Menschenrechtsnormen die Tätigkeiten transnationaler und sonstiger Unternehmen geregelt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und sie, wenn sie stattfinden, zu untersuchen, Abhilfe zu schaffen und den Zugang zu Rechtsbehelfen sicherzustellen; einen verbindlichen Vertrag der Vereinten Nationen über Unternehmen und Menschenrechte zu unterstützen, damit die Rechenschaftspflicht von Unternehmen sichergestellt wird; in diesem Zusammenhang die Arbeit der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte zu begrüßen und die Vereinten Nationen, die EU und ihre Mitgliedstaaten daran zu erinnern, sich konstruktiv einzubringen, um die Verhandlungen zu beschleunigen und die bestehenden Bedenken der EU auszuräumen;
   bo) seine Bemühungen im Rahmen der Internationalen Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen, die die EU gemeinsam mit regionalen Partnern auf den Weg gebracht hat, zu verstärken; einen internationalen Fonds einzurichten, mit dem Länder bei der Erarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Verbot des Handels mit Waren, die zu Folterzwecken und zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten, unterstützt werden; die Schaffung eines internationalen Instruments zum Verbot des Handels mit derartigen Waren zu unterstützen, wobei die diesbezüglichen Erfahrungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates genutzt werden sollten;
   bp) dafür zu sorgen, dass Frauen Zugang zur Familienplanung und zur gesamten Palette öffentlicher und allgemeiner Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Rechten haben, einschließlich moderner Verhütungsmethoden und sicherer und legaler Abtreibung; zu betonen, dass der allgemeine Zugang zu Gesundheitsdiensten, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, ein grundlegendes Menschenrecht darstellt und damit der „Global Gag Rule“ entgegensteht, die Anfang 2017 von der Regierung der Vereinigten Staaten wieder eingeführt wurde;
   bq) im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) einen Menschenrechtsansatz in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, die sich in Gefahrensituationen befinden, zu unterstützen;
   br) zu berücksichtigen, dass die Roma zu den weltweit am stärksten diskriminierten Minderheiten zählen und dass die Diskriminierung in mehreren Ländern zunimmt; darauf hinzuweisen, dass die Roma auf allen Kontinenten leben und es sich daher um ein weltweites Problem handelt; die Vereinten Nationen aufzufordern, einen Sonderberichterstatter für Roma-Angelegenheiten zu ernennen, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass die Programme der Vereinten Nationen auch die Roma erreichen;
   bs) die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, auch die Mitgliedstaaten der EU, aufzufordern, die Empfehlungen des VN-Sonderberichterstatters zu zeitgenössischen Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz umzusetzen;
  

Globale Pakte für Migranten und Flüchtlinge

   bt) die Bemühungen unter Führung der Vereinten Nationen um die Aushandlung zweier Globaler Pakte für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom September 2016 uneingeschränkt zu unterstützen, damit eine wirkungsvollere internationale Reaktion auf das Problem und der entsprechende Prozess zur Schaffung eines weltweiten Steuerungssystems zur Stärkung der Koordinierung in den Bereichen internationale Migration, Mobilität des Menschen, große Flüchtlingsbewegungen und langwierige Flüchtlingssituationen und zur Schaffung nachhaltiger Lösungen und Ansätze, mit denen eindeutig aufgezeigt wird, dass der Schutz der Rechte von Flüchtlingen und Migranten wichtig ist, erreicht wird; die Mitgliedstaaten der EU aufzufordern, diesbezüglich geschlossen aufzutreten und sich aktiv für die Verhandlungen über diese wichtigen Themen einzusetzen und sie voranzubringen; erneut darauf hinzuweisen, dass durch die Ziele für nachhaltige Entwicklung, die sich in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen finden, anerkannt wird, dass eine geplante und gut organisierte Migrationspolitik dazu beitragen kann, eine nachhaltige Entwicklung und integratives Wachstum zu erreichen sowie die Ungleichheit innerhalb und zwischen Staaten zu vermindern;
   bu) auf ehrgeizige und ausgewogene Bestimmungen zu drängen, die eine wirksamere internationale Zusammenarbeit und eine gerechtere und berechenbarere globale Teilung der Verantwortung bei der Bewältigung von Migrationsbewegungen und Zwangsvertreibungen ermöglichen und durch die dafür gesorgt wird, dass Flüchtlinge weltweit angemessen unterstützt werden;
   bv) sämtliche Bemühungen zu unterstützen, mit denen eine solide und nachhaltige Unterstützung derjenigen Entwicklungsländer erreicht wird, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen, und mit denen sichergestellt wird, dass Flüchtlingen dauerhafte Lösungen geboten werden, auch dadurch, dass sie in die Lage versetzt werden, sich selbst zu versorgen, und dass sie in die Gemeinschaften, in denen sie leben, integriert werden; erneut darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung des Globalen Pakts eine einzigartige Gelegenheit dafür ist, die Verbindung zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungspolitik zu stärken;
   bw) sicherzustellen, dass der Mensch im Mittelpunkt der Globalen Pakte steht, sie auf den Menschenrechten beruhen und langfristige, nachhaltige und umfassende Maßnahmen zum Nutzen aller Beteiligten bieten; besonders schutzbedürftigen Migranten wie Kindern, gefährdeten Frauen, Opfern von Menschenhandel, Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen weiterer gefährdeter Gruppen, zu denen auch LGBTI gehören, besondere Aufmerksamkeit zu schenken und zu betonen, dass die Migrationspolitik bereichsübergreifend gestaltet werden muss, damit den besonderen Bedürfnissen dieser Personen Rechnung getragen wird; zu betonen, dass eine erneuerte und horizontale Geschlechterperspektive für eine kollektive internationale Reaktion auf Flüchtlingsbewegungen in vollem Umfang entwickelt werden muss, durch die auf den besonderen Schutzbedarf von Frauen eingegangen wird, einschließlich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, und durch die die Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen beim Wiederaufbau und bei der Aussöhnung gestärkt werden; die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, sich ganz besonders – im Einklang mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 – dazu zu verpflichten, die Gleichstellung der Geschlechter und die Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung als zentrales Element des Globalen Pakts zu fördern;
   bx) größere Anstrengungen zur Unterbindung irregulärer Migration sowie zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu fordern, insbesondere indem durch den rechtzeitigen und effektiven Austausch relevanter nachrichtendienstlicher Erkenntnisse gegen kriminelle Netze vorgegangen wird; die Methoden zur Ermittlung und zum Schutz von Opfern zu verbessern und die Zusammenarbeit mit Drittländern zu intensivieren, um die Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in diesem Bereich zurückzuverfolgen, zu beschlagnahmen und zurückzuerhalten; auf der Ebene der Vereinten Nationen mit Nachdruck auf die Bedeutung der Ratifizierung und der uneingeschränkten Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, des dazugehörigen Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg und des dazugehörigen Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zu verweisen;
   by) dafür zu sorgen, dass weiblichen Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Mehrfachdiskriminierung und eher der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt zu werden, und zwar sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf dem Weg an sicherere Orte, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; erneut darauf hinzuweisen, dass asylsuchende Frauen und Mädchen besondere Bedürfnisse und Sorgen haben, die sich von denen der Männer unterscheiden, und dass die Umsetzung aller Maßnahmen und Verfahren im Bereich Asyl deshalb geschlechterdifferenziert und individuell erfolgen muss; die Stärkung der Systeme zum Schutz von Kindern zu fordern und konkrete Maßnahmen für das Wohl minderjähriger Flüchtlinge und Migranten auf der Grundlage des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu unterstützen;
   bz) das weit verbreitete Phänomen der Staatenlosigkeit in Angriff zu nehmen, da es zu akuten Menschenrechtsproblemen führt; dafür zu sorgen, dass diese Frage in angemessener Weise in den laufenden Verhandlungen über den Globalen Pakt behandelt wird;
   ca) die dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bei der Umsetzung seines internationalen Mandats zum Schutz von Flüchtlingen gewährte Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, unter anderem von am Menschenhandel beteiligten kriminellen Banden und Einzelpersonen und Schleuserkriminalität in den Herkunfts- und Transitländern, fortzusetzen und zu verstärken;
   cb) die Länder der Östlichen Partnerschaft bei der Bewältigung der Probleme zu unterstützen, die ihnen aufgrund der massiven Binnenvertreibung aus den Konfliktgebieten entstanden sind, und entschlossen darauf hinzuwirken, dass die Rechte der Vertriebenen, darunter ihr Recht auf Rückkehr, ihre Eigentumsrechte und ihr Recht auf persönliche Sicherheit, geschützt und wiederhergestellt werden;
   cc) auch künftig zu betonen, dass Bildung für Mädchen und Frauen von größter Bedeutung ist, wenn es darum geht, wirtschaftliche Möglichkeiten zu schaffen;
   cd) erneut schwerwiegende Bedenken darüber zum Ausdruck zu bringen, dass es nach wie vor Hunderttausende Binnenvertriebene und Flüchtlinge gibt, die im Zusammenhang mit lang anhaltenden Konflikten aus ihrer Heimat geflohen sind, und zu bekräftigen, dass alle Binnenvertriebenen und Flüchtlinge das Recht haben, in Sicherheit und Würde an ihre Heimatorte zurückzukehren;
   ce) darauf zu bestehen, dass Finanzmittel speziell für die Teilhabe von Frauen an internationalen Entscheidungsfindungsprozessen bereitgestellt werden müssen;
  

Entwicklung

   cf) die ambitionierte Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die darin festgelegten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen; hervorzuheben, dass die EU in dem Prozess, der in der Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba mündete, eine führende Rolle spielte; konkrete Schritte zu unternehmen, um für die effiziente Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Aktionsagenda von Addis Abeba zu sorgen, zumal sie wichtige Instrumente für die Entwicklung sind; dafür zu sorgen, dass die EU und die Vereinten Nationen – im Interesse der Armutsbekämpfung und der Schaffung kollektiven Wohlstands, der Beseitigung von Ungleichheiten, der Schaffung einer sichereren und gerechteren Welt und der Bekämpfung des Klimawandels sowie des Schutzes der natürlichen Lebensräume – bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auch künftig eine wichtige Rolle einnehmen;
   cg) konkrete Schritte zu unternehmen, um für die effiziente Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung zu sorgen, zumal sie wichtige Instrumente für die Prävention und eine nachhaltige Entwicklung sind; die Länder darin zu bestärken und dabei zu unterstützen, Eigenverantwortung zu übernehmen und nationale Rahmen für die Verwirklichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung zu schaffen; den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, ihre Haushaltspläne auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auszurichten; zu bekräftigen, dass die EU mit 75,7 Mrd. EUR nach wie vor der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe ist, und zu fordern, dass die gemeinsame Hilfe der EU weiter aufgestockt wird, durch die die anhaltenden Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Förderung von Frieden, Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung weltweit flankiert werden; die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, ihren Zusagen im Bereich der Ausgaben für Entwicklungshilfe nachzukommen, und zu fordern, dass ein solider Rahmen von Indikatoren eingeführt wird und statistische Daten verwendet werden, damit die Fortschritte beobachtet werden können und die Rechenschaftspflicht für die Bewertung der Lage in den Entwicklungsländern sichergestellt wird; sich weiterhin darum zu bemühen, die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in allen Politikbereichen der EU zu erreichen, was von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist, und sich im Einklang mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 17 auch auf der Ebene der Vereinten Nationen für eine stärkere Politikkohärenz einzusetzen;
  

Klimawandel und Klimadiplomatie

   ch) das Engagement der EU für das Übereinkommen von Paris zu bekräftigen, allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seine Ratifizierung und tatsächliche Umsetzung nahezulegen und zu betonen, dass das Übereinkommen von Paris weltweit und von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen umgesetzt werden muss; die Notwendigkeit einer ambitionierten EU-Klimapolitik und die Bereitschaft zu bekräftigen, die bestehenden national festgelegten Beiträge, einschließlich der Beiträge der EU für 2030 zu verbessern, und erneut zu erklären, dass rechtzeitig eine langfristige Strategie für 2050 erarbeitet werden muss und diesbezügliche Initiativen unterstützt werden müssen; insbesondere bei der Bekämpfung des Klimawandels auf wirkungsvollere Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, indem internationale Maßnahmen und Aktivitäten zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt und zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gefördert werden; im Hinblick auf die Verringerung von Emissionen noch ambitioniertere Ziele zu verfolgen, und hervorzuheben, dass der EU bei Klimaschutzmaßnahmen eine weltweit führende Rolle zukommt;
   ci) zu bekräftigen, dass der Klimaschutz eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union ist; sicherzustellen, dass die EU auch künftig eine führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel einnimmt und in diesem Bereich auch weiterhin mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, das Übereinkommen von Paris einzuhalten und für eine zügige Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen von 2016 über Klimaänderungen gefasst wurden; die Anstrengungen dahingehend zu verstärken, dass sich die Vereinigten Staaten wieder an der multilateralen Zusammenarbeit im Bereich des Klimawandels beteiligen;
   cj) sich als aktiver Partner in den Vereinten Nationen zu engagieren, um weltweite Partnerschaften und Zusammenarbeit zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu fördern; zu betonen, dass sich die Klimapolitik als Ansatzpunkt für diplomatische Beziehungen zu Partnern eignet, mit denen es an anderer Stelle stark umstrittene Punkte gibt, und sie daher eine Chance zur Förderung von Stabilität und Frieden bietet;
   ck) seine Bemühungen im Bereich der Klimadiplomatie dadurch zu verstärken, dass eine umfassende Strategie für die Klimadiplomatie ausgearbeitet wird, und die Klimapolitik in alle Bereiche des auswärtigen Handelns der EU zu integrieren, einschließlich Handel, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Sicherheit und Verteidigung, zumal ein ökologisch nicht nachhaltiges System Instabilität hervorruft; ein starkes Bündnis aus Ländern und Akteuren zu bilden, die die Ziele, die Erderwärmung auf deutlich weniger als 2 °C und den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen, weiter unterstützen und zu deren Verwirklichung beitragen;
   cl) erneut darauf hinzuweisen, dass die Auswirkungen des Klimawandels von Frauen und Männern unterschiedlich wahrgenommen werden; zu betonen, dass Frauen aus unterschiedlichen Gründen, die vom ungleichen Zugang zu Ressourcen, Bildung, Beschäftigungsmöglichkeiten und Bodenrechten bis hin zu sozialen und kulturellen Normen reichen, schutzbedürftiger und stärker gefährdet sind sowie größere Lasten zu tragen haben; zu betonen, dass dies entsprechend berücksichtigt werden sollte; dafür zu sorgen, dass Frauen bei der Ermittlung von Lösungen in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, auch in internationalen klimapolitischen Verhandlungen, eine zentrale Rolle spielen, damit zur Bewältigung der zugrunde liegenden Ungleichheiten geschlechterdifferenzierte Lösungen entwickelt werden;
   cm) erneut darauf hinzuweisen, dass Frauen geringere Möglichkeiten haben, auf Entscheidungen einzuwirken und die Politik zu beeinflussen, wenn sie nur begrenzten Zugang zu sowie eine eingeschränkte Kontrolle über Produktionsmittel haben und lediglich über eingeschränkte Rechte verfügen, was seit der 13. Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmenkonvention (COP 13), die im Jahr 2007 auf Bali stattfand, offiziell anerkannt wird;
   cn) eng mit kleinen Inselstaaten und weiteren Ländern, die am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, zusammenzuarbeiten, damit ihre Stimmen gehört und ihre Bedürfnisse in den VN-Gremien berücksichtigt werden;
   co) eine umfassende öffentliche Debatte mit allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über die Bedeutung der Wahrung verfassungsrechtlicher Beschränkungen für Amtszeiten von Präsidenten weltweit zu führen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Kommission sowie – zur Information – der VN-Generalversammlung und dem VN-Generalsekretär zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0304.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0493.
(3) Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem Thema „Trockenlegung der Einnahmequellen von Dschihadisten – gezielte Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“, Angenommene Texte, P8_TA(2018)0059.
(4) Weltgesundheitsorganisation: Weltbericht über Gewalt und Gesundheit. Genf, 2002. S. 154; Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen, „Discussion paper 2: The nature, scope and motivation for sexual violence against men and boys in armed conflict”(Diskussionspapier 2: Art, Umfang und Motivation sexueller Gewalt gegen Männer und Jungen in bewaffneten Konflikten), bei einem Forschungstreffen des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen präsentierter Beitrag über das Thema „Use of Sexual Violence in Armed Conflict: Identifying Gaps in Research to Inform More Effective Interventions“ (Verwendung sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten: Aufzeigen der Lücken in der Forschung zur Mitteilung wirksamerer Interventionen, 26. Juni 2008).
(5) Wie sie dieser in seiner ersten Erklärung vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 10. Januar 2017 dargelegt hatte.
(6) ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 202.

Letzte Aktualisierung: 7. November 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen