Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1428/2007 vom 4. Dezember 2007 wird eine Ausnahmeregelung eingeführt bezüglich der sofortigen Schlachtung von TSE-befallenen Tieren, um den Mitgliedstaaten so Zeit zu geben, die Krankheit innerhalb von fünf Zuchtjahren auszurotten; ferner sei auf die Tatsache hingewiesen, dass diese Krankheit in Zypern weit verbreitet ist und die zypriotischen Behörden es jahrzehntelang nicht vermocht haben, die Krankheit auch nur im Mindesten einzudämmen. Daher wird die Kommission also um folgende Mitteilungen ersucht: Wie ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass es Zypern in den kommenden fünf Jahren gelingen könnte, die Krankheit auszurotten? Beabsichtigt die Kommission zu diesem Zweck Sondermaßnahmen zu ergreifen? Hat die Kommission die Absicht, die Fortschritte Zyperns bei der Bewältigung des Problems der TSE-Erkrankungen von Schafen strikt und regelmäßig zu überprüfen?