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Parlamentarische Anfrage - E-002243/2013Parlamentarische Anfrage
E-002243/2013

Faktisches „Verbot“ von E-Zigaretten

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002243-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Angelika Werthmann (ALDE)

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts‐ und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sieht eine Reduktion des Nikotingehalts bei E-Zigaretten und deren Behandlung als „Arzneimittel“ vor.

1. Ist der Kommission bekannt, dass die Einordnung der E-Zigarette als „Arzneimittel“ stark umstritten ist und es auch durchaus Fakten gibt, die für eine Definition als Genussmittel sprechen?

2. Wie gedenkt die Kommission mit der Tatsache umzugehen, dass E-Zigaretten für viele Verbraucher als gesündere und sozial verträglichere Alternative zur Zigarette fungieren, dies jedoch nun mit der niedrigen Tabakobergrenze unterbunden wird?

3. Plant die Kommission Maßnahmen, um einem faktischen „Verbot“ von E-Zigaretten entgegenzuwirken, um unbillige Konsequenzen zu vermeiden (Verlust von Arbeitsplätzen/Marktanteilen, Rückumstiege von Verbrauchern auf Zigaretten)?

ABl. C 372 E vom 19/12/2013